Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds
Pressegespräch
Michael Kemmer
Frankfurt am Main
17. Februar 2017 – Anpassungen vom 20. Februar
© B
undesverb
and d
euts
cher
Banken e
.V.
2
Schutz für Privatkunden stärken
Berücksichtigung des neuen regulatorischen Umfeldes
Leistungsfähigkeit sichern
Voller Schutzerhalt für private Kunden.
ESF garantiert weiterhin volle Absicherung für Einlagen
von natürlichen Personen.
Seit 2014 haben sich die Kosten privater Banken für die Bankenabgabe und die
gesetzliche Einlagensicherung in D auf
rund 1,4 Mrd. Euro (2016) mehr als verdreifacht.
Zudem Ertragsdruck durch
Niedrigzinsphase.
Gefahr des Moral Hazard begegnen.
Professionelle Investoren verfügen über
notwendige Ressourcen für informierte Anlageentscheidung.
Ziele der Reform des Einlagensicherungsfonds
© B
undesverb
and d
euts
cher
Banken e
.V.
Unverändert:Schutzumfang für Privatkunden
Natürliche Personen
Einlagensicherungsfonds schützt unverändert alle Einlagen von Privatpersonen. Die Sicherungsgrenze entspricht pro Kunde 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank.
In der Regel sind damit pro Kunde mindestens 1 Million Euro geschützt. Bei vielen Banken liegt die Sicherungsgrenze jedoch deutlich höher.
Der Schutz von Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und auf den Namen lautende Sparbriefe bleibt für private Einleger durch die freiwillige Einlagensicherung erhalten.
Stiftungen die ausschließlich eigenes Vermögen verwalten verfügen über den gleichen Schutz wie private Kunden.
Stiftungen
3
© B
undesverb
and d
euts
cher
Banken e
.V.
Ab dem 1. Oktober 2017:Ausschluss professioneller Marktteilnehmer
Staatliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen)
Bund, Länder und Kommunen unterliegen nicht mehr dem Schutz des freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
Gleiches gilt für bankähnliche Kunden¹.
Sie verfügen als professionelle Investoren über die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können.
Für bestehende Einlagen dieser Kundengruppen, die über den 1. Oktober 2017 hinaus laufen, gilt ein Bestandsschutz.
¹ Bei den bankähnlichen Kunden handelt es sich z.B. um Finanzholdinggesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie Unternehmen, die Factoring- oder Depotgeschäft tätigen.
Bankähnliche Kunden
4
© B
undesverb
and d
euts
cher
Banken e
.V.
Ab dem 1. Oktober 2017:Änderungen beim Schutzumfang
Schuldscheindarlehen
Ab dem 1. September 2017
• Schuldscheindarlehen und Namensschuld-verschreibungen unterliegen nicht mehr dem Schutz-umfang des freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
• Diese Regelung gilt nicht für natürliche Personen und qualifizierte Stiftungen, so dass auf den Namen lautende Banksparbriefe in jedem Fall weiter geschützt bleiben.
5
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, unterliegen nicht mehr dem Schutz des freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden, gilt ein Bestandsschutz.
Diese Regelung gilt nicht für natürliche Personen und Stiftungen, so dass auf den Namen lautende Banksparbriefe in jedem Fall weiter geschützt bleiben.
© B
undesverb
and d
euts
cher
Banken e
.V.
Ab dem 1. Januar 2020:Änderungen beim Schutzumfang
Laufzeitbegrenzung
6
Einlagen von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen mit einer Laufzeit von über 18 Monaten werden nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt.
Für Einlagen die vor dem 1. Januar 2020 getätigt wurden gilt ein Bestandsschutz.
Diese Regelung gilt nicht für natürliche Personen und Stiftungen.
© B
undesverb
and d
euts
cher
Banken e
.V.
Zeitlicher Überblick der Reform
7
2017
2020
15. Feb.
Beschluss des Vorstandes
5. April
Delegierten-versammlung
1. Oktober
Staatliche Stellen und bankähnliche Kunden unterliegen nicht mehr dem Schutz des ESF.
Schuldscheindarlehen und Namensschuld-verschreibungen, die von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen erworben werden, unterliegen nicht mehr dem Schutz des ESF.
2020
1. Januar
Einlagen von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen mit einer Laufzeit von über 18 Monaten werden nicht mehr durch den ESF geschützt.
Bestandsschutz
Bestandschutz
Bestandsschutz
© B
undesverb
and d
euts
cher
Banken e
.V.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
8