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Landesseminarplan 2012für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Hürden meistern Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Mainz

Saarbrücken

Neuwied-Wirges

Ludwigshafen

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IG BCE BWS – Wir sind das Original.

Wir wissen, wofür ihr kämpft. Wir kennen eure

Hindernisse und die Wege, diese zu überwinden.

Bildung direkt aus der Praxis – das können nur wir.

Denn keiner ist näher dran.

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für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Landesseminarplan 2012

Hürden meisternWissen, das kommt

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Vorwort

auch für das Jahr 2012 haben wir ein spannendes Bildungs-programm für euch zusammengestellt. Dieses soll euch dabei unterstützen, die anfallenden Aufgabenfelder kompetent und zeitgemäß zu gestalten. Hierzu bieten wir wichtige Basis- und Fortgeschrittenenseminare sowie solche mit aktuellem Themenbezug an.

Die Betriebsratswahlen liegen nun schon zwei Jahre zurück. Viele von euch haben die Zeit bereits für ihre persönliche Fort-bildung genutzt. Wer dies noch nicht getan und immer wieder verschoben hat, sollte schnell aktiv werden: In den Grundla-genseminaren BR 1-5 erhaltet ihr das notwendige Know-how, um eure Arbeit im Betriebsrat kompetent, zielorientiert und effizient zu verrichten. Zudem könnt ihr euch hier mit Gleich-gesinnten austauschen und vernetzen.

Ab dem Jahr 2012 wird jede Teilnehmerin und jeder Teilneh-mer zum Ende eines Seminars ein Zertifikat von der BWS er-halten. Dieses dokumentiert euer persönliches und berufliches Engagement und euer fundiertes Wissen. Einige Zertifikate werden Teil eines Bonusprogramms, das die BWS ab 2013 mit besonderen Anreizen belohnen wird. In diesem Jahr könnt ihr hierfür bereits erste Bronze- und Silber-Zertifikate erwerben und im kommenden Jahr mit Gold- und Platin-Zertifikaten ergänzen.

Jede unserer Veranstaltungen ist für euch ein wichtiger Bau-stein für die Zukunft. Niemals zuvor war die BWS so umfang-reich und aktuell aufgestellt wie heute. In jedem Fall solltet ihr daher auch einen Blick in das zentrale bundesweite Semi-narprogramm werfen. Falls ihr keines zur Hand habt, findet ihr das Angebot auch unter www.igbce-bws.de.

Übrigens organisiert die IG BCE BWS auch Inhouse-Seminare, die auf euren ganz individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Das Prozedere ist ganz unkompliziert: Fragt einfach bei den Kolleginnen und Kollegen in eurem Bezirk oder bei uns im Landesbezirk an. Wir finden dann die richtige Lösung für eure Aufgabe oder auch für das jeweilige Problem, dem ihr gerade gegenübersteht.

Nutzt die Chance der Fortbildung. Wir wünschen euch viel Spaß bei den Schulungen, wichtige Erkenntnisse, bereichernde Kontakte und natürlich Erfolg bei eurer Arbeit.

Mit einem herzlichen „Glück auf“ und besten Grüßen

Ralf Sikorski Landesbezirksleiter

Matthias Hille Landesbildungssekretär

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland,

Landesbezirksleiter Ralf Sikorski

Landesbildungssekretär Matthias Hille

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Impressum

Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover

Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind

Redaktion Marion Köhler Kathrin Behrens kb2 kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam

Gestaltung & Layout Antje Zimmermann Julia Hintz junge meister* | Kantstraße 149 · 10623 Berlin

Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover

Fotonachweis

Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Michael Kottmeier | agenda | 2010

Impressum | Fotonachweis

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Weitere Informationen

Vorwortqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Impressum | Fotonachweisqq . . . . . . . . . . . . . . 6

Weiterbildung sinnvoll planenqq . . . . . . . . . . . . . 8Hilfestellung für die Planungqq . . . . . . . . . . . . 8

Persönliche Weiterbildungsplanungqq . . . . . . . . . . . 9Wo stehe ich? – Die sechs Fragen qqzu meiner Weiterbildungsplanung . . . . . . . . . . 9

Baustein für die Zukunft qqDas BWS Zertifikats- und Bonusprogramm . . . . . . . 12

Kalender 2012qq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Referent(inn)enqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42Kostenqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Das BWS-Teamqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Bezirke des IG BCE-Landesbezirks qqRheinland-Pfalz/Saarland . . . . . . . . . . . . . . 48Anmeldungqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Informationen zur Freistellungqq . . . . . . . . . . . . 50Mitteilung über die Entsendung eines Betriebs-qqratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Aus-zubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . 53Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson qqder Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . 55

Anmeldeformularqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57Beitrittserklärung und Einzugsvollmachtqq . . . . . . . 59

Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland . . . . . . . . 16

BR 1 – 1x1 für Betriebsräteqq . . . . . . . . . . . . . 16BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheitenqq . . 17BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheitenqq . . . . 18BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrechtqq . . . . . . . . . 19BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaftqq . . . . . . . . . . 20

Bezirk Neuwied-Wirges . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Leiharbeit und Werkverträgeqq . . . . . . . . . . . . . 21Betriebsräte in der betrieblichen Öffentlichkeit qq– Die erfolgreiche Betriebsversammlung . . . . . . . 22Integration schwerbehinderter Menschen ins qqArbeitsleben – Fördermöglichkeiten und Leistungen . . 23Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb qq– Weg vom Reagieren hin zum Agieren . . . . . . . . 24

Bezirk Mainz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Personalplanung und Qualifizierungsplanung vor Ortqq . . 25Fit als Betriebsrat: Belastungen und ihre qqBewältigungsstrategie für Betriebsräte . . . . . . . . 26Gefährdungsbeurteilungqq . . . . . . . . . . . . . . . 27Mediation – Der moderne Weg der Konfliktlösungqq . . . 28Aktuelles aus Arbeits- und Sozialrechtqq . . . . . . . . 29

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Inhalt

Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland . . . . . . . . 34

JAV 1 – Grundlagenseminarqq . . . . . . . . . . . . . 34JAV 2 – Ausbildung checken und verbessernqq . . . . . . 35JAV 3 – Arbeitstechnikenqq . . . . . . . . . . . . . . 36

Bezirk Neuwied-Wirges . . . . . . . . . . . . . . . . 37

JAV-Öffentlichkeitsarbeit – Die Jugendversammlung qqals Sprachrohr der JAV . . . . . . . . . . . . . . . 37JAV und BR – Gemeinsam für eine starke Ausbildungqq . . 38JAV-Wahlvorstandsschulungqq . . . . . . . . . . . . . 39

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Weiterbildung sinnvoll planen

Wer in ein Seminarprogramm schaut, hat die Qual der Wahl: Welche Veranstaltung belege ich? Welche Weiterbildung ist in Hinblick auf mein Arbeitsfeld und meine persönliche Weiterentwicklung tatsächlich sinnvoll? Klug entscheidet, wer bedarfsgerecht und voraus-schauend bucht. Eine erste Hilfestellung gibt euch diese persönliche Weiterbildungsplanung. Gerne helfen wir euch jedoch auch dabei, eure Weiterbildung langfristig zu planen. Hierzu gehört zunächst eine umfassende Bedarfsanalyse, die sowohl individuell als auch für das gesamte Betriebsratsgremium gestaltet werden kann.

BR-/GBR-Vorsitzende Führung eines BetriebsratsgremiumsqqLeiten von qq Betriebsratssitzung und -versammlungqq Organisation der Betriebsratsarbeit: Betriebsausschuss, BetriebsratsbüroPosition beziehen, Verantwortung in Projektgruppen, qq Motivation, Einbindung der BR-MitgliederVertretung des Betriebsrats nach außenqqqq VerhandlungsführungUmgang mit schwierigen Situationen in Gesprächenqq

Freigestellte Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Steuerung komplexer Themen im Betriebsratqqqq Umstrukturierung von Abteilungenqq Schichtplangestaltung oder Weiterbildungsprojekte

Leiten von Ausschüssen: Inhaltliche Leitung von Betriebsratssitzungen, qq AbteilungsversammlungenVerhandlungen führen qqUmgang mit Menschen in schwierigen Situationen qq

Spezialist(inn)en,Expert(inn)en

Eigenständige Bearbeitung von ThemenqqKonzeption/Umsetzung von Themen – komplexere Aufgaben z. B. in Form von ProjektenqqLeiten von Ausschüssen im Betriebsrat bzw. von Versammlungen qqAusschusssprecher(in)qqEntwickeln von Initiativen des Betriebsratsqq

Fortgeschrittene2. und 3. Amtszeit

Vertreter(in) im qq Wirtschaftsausschuss oder AufsichtsratMitarbeit in Projekten, ggf. in ArbeitsgemeinschaftsprojektenqqEigenständige Bearbeitung von ThemenqqAusbau von ThemenschwerpunktenqqUmgang mit Menschenqq

Einsteiger(innen)1. Amtszeit

Basiswissen in qq BetriebswirtschaftslehreGrundlagenseminare nach BetrVG Betriebsrat 1–5qqOrientierung über grundlegende Aufgaben/ThemenqqKernkompetenz-Paket (siehe Zentraler Seminarplan)qq

Hilfestellung für die Planung

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Persönliche Weiterbildungsplanung

Werner Wenz

Tel. 0511 7631-205 [email protected]

Welche Schwerpunkte habe ich bisher im Betriebsrat bearbeitet? Was waren meine Themen? Welche Aufgaben habe ich bearbeitet?

Welche Kenntnisse brauche ich für meine Betriebsratsarbeit in nächster Zeit? Welche zusätzlichen Themen/Aufgaben möchte ich zukünftig bearbeiten?

Was gelingt mir in meiner Betriebsratsarbeit gut? (Stärken)

Was gelingt mir weniger gut?

Welche Weiterbildung würde mir helfen, meine Arbeitsschwerpunkte und meine Stärken auszubauen, meine Schwächen zu minimieren oder neue Aufgaben übernehmen zu können?

Thema Lernmethode (Seminar, persönlicher Austausch mit einem Betriebsrat, Coaching)

Welche Themen im Seminarplan passen zu meiner Analyse?

AnsprechpartnerWo stehe ich? – Die sechs Fragen zu meiner Weiterbildungsplanung

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Zentraler Seminarplan 2012Für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Kernkompetenzqq

Aktuelle Tagungenqq

Aktuelle Themenqq

Arbeitsrechtqq

Wirtschaftqq

Soziale Kompetenz und Rhetorikqq

Organisation und Öffentlichkeitsarbeitqq

Sprachenqq

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz qq

EDV | Datenschutzqq

Spezielle Betriebsratsthemenqq

Schwerbehindertenvertretungqq

Jugend- und Auszubildendenvertretungqq

Bildung auf BundesebeneWissen macht den Unterschied

Jetzt Bildung sichern unterq www.igbce-bws.de

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Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm

Baustein für die Zukunft

Baustein für die Zukunft Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm

Das BWS Silber-Zertifikat

Das BWS Bronze-Zertifikat

Wer mindestens 2 Seminare aus dem Starter-Paket qqund 4 Seminare aus dem Kernkompetenz-Paket besucht, erhält das Silber-Zertifikat der BWS.

Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder aus qqdem Kernkompetenz-Paket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat.

Das BWS Gold- und Platin-Zertifikat

Aufbauend auf das Silber-Zertifikat kannst du 2013 qqdeine betriebliche Fortbildung mit dem BWS Gold- und Platin-Zertifikat veredeln. Mit diesen Zertifikaten gehörst du zu einer besonderen Gruppe, für die wir ab 2013 ein exklusives Bonusprogramm anbieten werden.

Im Bildungsjahr 2012 bietet die IG BCE BWS eine noch breite-re Auswahl an Fortbildungen an. Jede unserer Veranstaltungen ist für euch ein wichtiger Baustein für die Zukunft. Dies wer-den wir ab diesem Jahr verstärkt honorieren: Die Teilnehmerin-nen und Teilnehmer erhalten zum Abschluss eines Seminars Zertifikate. Diese dokumentieren nicht nur euer persönliches und berufliches Engagement und euer fundiertes Wissen, sondern auch eure Treue gegenüber der BWS. Einige Zertifikate sind Teil eines Bonusprogramms, das wir ab 2013 starten. In diesem Jahr könnt ihr hierfür bereits erste Bronze- und Silber-Zertifikate erwerben und im kommenden Jahr mit Gold- und Platin-Zertifikaten ergänzen.

Starter- und Kernkompetenz-Paket

Zur besseren Übersicht haben wir Teile unseres Seminarpro-gramms in ein Starter- und Kernkompetenz-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten.

Starter-Paket

Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1–3. Diese Semi-nare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungs-gesetzes und werden regional durchgeführt.

Kernkompetenz-Paket

Das Kernkompetenz-Paket vermittelt erste Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Wirtschaft, Kommunikation, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Personalplanung, die jede Betriebsrätin und jeder Betriebsrat haben sollte.

Die Zertifikate der BWS

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Die Zertifikate der BWS

Bildung auf hohem Niveau

Platin

Max Mustermann

Hannover, 3. august 2

011

Peter Wind

Geschäfts

führer iG BCe B

WS

ertifikatZ

Bildung auf hohem Niveau

Max Mustermann

Hannover, 3. august 2011

Peter Wind

Geschäftsführer iG BCe BWS

ertifikatZ Gold

Bildung auf hohem Niveau

für Basis-Paket und kernkompetenz-Paket

Z e r t i f i k a t

Max Mustermannhat an den Seminaren

qBR1

qBR3

qKernkompetenz – Arbeitsrecht 1 Grundlagen des Arbeitsrechts

qKernkompetenz – – Betriebswirtschaftliches Handeln

qWirtschaftliche Kompetenz für die Betriebsratsarbeit

qKernkompetenz – Personalplanung und Entwicklung im Unternehmen

erfolgreich teilgenommen.

Hannover, 3. august 2011

Peter Wind Geschäftsführer iG BCe BWS

Bildung auf hohem Niveau

kernkompetenz

Z e r t i f i k a t

Max Mustermannhat an dem Seminar

qKernkompetenz – Arbeitsrecht 1 Grundlagen des Arbeitsrechts

erfolgreich teilgenommen.

Hannover, 3. august 2011

Peter Wind Geschäftsführer iG BCe BWS

Bildung auf hohem Niveau

Z e r t i f i k a tMax Mustermann

hat an dem SeminarqArbeitsrecht 2 –

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

erfolgreich teilgenommen.q Die rechtliche Beendigung des arbeitsverhältnisses

q Betriebsbedingte kündigung

q Verhaltensbedingte kündigung

q Personenbedingte kündigung

q aufhebungsvertrag

q abwicklungsvertrag

q arbeitsgerichtsverfahren

Hannover, 3. august 2011

Peter Wind Geschäftsführer iG BCe BWS

Wir beraten dich!

Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: 0511 7631-336.

Mehr Information

Weitere Informationen zu unserem Bonusprogramm sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter www.igbce-bws.de/zertifikate

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q www.igbce-bws.de

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Immer auf dem neuesten StandJetzt zur IG BCE!

Dante Alighieri (1265-1321)

„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt.“

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteLandesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Inhalte

Möglichkeiten der betrieblichen MitbestimmungqqHistorische Entwicklung des Betriebsverfassungs-qqgesetzesRechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und qqBeteiligungsrechte des BetriebsratsAufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle qqZusammenarbeit und persönliche RechtsstellungGeschäftsführung des BetriebsratsqqZusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzern-qqbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Jugend- und AuszubildendenvertretungBetriebsversammlungqqTarifverträge und Bildungsangeboteqq

Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übun-gen vermittelt.

Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebs-ratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsse-minar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.

BR 1 – 1x1 für Betriebsräte

TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Februar 06.02. 10.02.12Sparkassenakademie, Budenheim

874,00 € 472,00 € BWS-800-180101-12

Juni 11.06. 15.06.12Pfalzhotel, Asselheim

847,00 € 551,00 € BWS-800-180102-12

September 03.09. 07.09.12Pfalzhotel, Asselheim

847,00 € 551,00 € BWS-800-180103-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq Fußball-EM wird gezeigt * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de

TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

März 05.03. 09.03.12Pfalzhotel, Asselheim

847,00 € 551,00 € BWS-800-180201-12

Mai 07.05. 11.05.12Hotel Heinz, Höhr-Grenzhausen

833,00 € 601,00 € BWS-800-180202-12

August 27.08. 31.08.12Sparkassenakademie, Budenheim

874,00 € 472,00 € BWS-800-180203-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

Inhalte

Gesetze und RechtssystematikqqPersonalplanung und QualifizierungqqPersonelle EinzelmaßnahmenqqMitwirkung und Mitbestimmung bei KündigungenqqBeteiligungsorientierte BetriebsratspolitikqqBildungsangeboteqq

Der Mensch geht vor!

Ein zentrales Handlungsfeld jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Die Themen Einstellung, Ver-setzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen werden intensiv in diesem Seminar behandelt. Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bieten im Rahmen der §§ 92-102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte – diese werden vorgestellt.

BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten

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Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Inhalte

Rechtssystematik, Umgang mit GesetzenqqInitiativ- und Beteiligungsrechte der qqBetriebsrätinnen und BetriebsräteInformationsquellen und Möglichkeiten qqder InformationsbeschaffungVerhandlungsführung und KonfliktlösungqqAbschluss von BetriebsvereinbarungenqqBildungsangeboteqq

Agieren statt reagieren!

Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten zur Durchset-zung seiner Rechte wie die Mitbestimmung in sozialen Angele-genheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann. In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Februar 27.02. 02.03.12Sparkassenakademie, Budenheim

874,00 € 472,00 € BWS-800-180301-12

April 23.04. 27.04.12Pfalzhotel, Asselheim

847,00 € 551,00 € BWS-800-180302-12

September 17.09. 21.09.12Pfalzhotel, Asselheim

847,00 € 551,00 € BWS-800-180303-12

November 12.11. 16.11.12Hotel Heinz, Höhr-Grenzhausen

833,00 € 601,00 € BWS-800-180304-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Inhalte

Rechtssystematik, Umgang mit GesetzenqqEntstehung und Bedeutung des ArbeitsrechtsqqVerhältnis von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen qqund ArbeitsvertragKollektives ArbeitsrechtqqIndividualarbeitsrechtqqBeteiligungsorientierte BetriebsratspolitikqqBildungsangeboteqq

Wege durch den Irrgarten!

Das Arbeitsrecht erscheint auf den ersten Blick kompliziert und schwer durchschaubar. Trotzdem werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte häufig schon zu Beginn ihrer Amtszeit mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. So bitten beispielsweise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Betriebsrat um Unterstützung, um Arbeitsverträge zu verän-dern oder mit Abmahnungen umzugehen. Er muss in Mitbe-stimmungsfragen aktiv werden und Betriebsvereinbarungen verhandeln. Das Seminar zeigt Wege durch den Irrgarten. Es erklärt die verschiedenen Felder des Arbeitsrechts und zeigt auf, wie diese in der Praxis angewendet werden können. Auch für neue Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.

BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht

TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

März 19.03. 23.03.12Pfalzhotel, Asselheim

881,00 € 551,00 € BWS-800-180401-12

Juni 18.06. 22.06.12Pfalzhotel, Asselheim

881,00 € 551,00 € BWS-800-180402-12

Oktober 15.10. 19.10.12Hotel Heinz, Höhr-Grenzhausen

867,00 € 601,00 € BWS-800-180403-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq Fußball-EM wird gezeigt * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Inhalte

Grundlagen der WirtschaftsordnungqqWirtschaftspolitische ProblemeqqWandel der Wirtschaft/UnternehmenswandelqqStandortbedingungen/IndustriepolitikqqUnternehmens- und ManagementstrategienqqWirtschaftsausschuss und AufsichtsratqqGrundverständnis der BetriebswirtschaftqqFolgen betriebswirtschaftlichen Handelnsqq

Einblick für mehr Durchblick!

Wer in den klassischen Feldern der Betriebsratsarbeit mitreden und -bestimmen will, der muss die Grundlagen unternehmeri-schen Handelns verstehen. Dazu gehört heutzutage mehr denn je ein volkswirtschaftliches wie betriebswirtschaftliches Grund-wissen. Auf dieser Basis kann der Betriebsrat eigene Strategien entwickeln, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen.

Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über wirt-schaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt die theoretischen Grundlagen und zeigt anhand konkreter Beispiele praktische Umsetzungen. Auch für neue Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.

BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

April 16.04. 20.04.12Sparkassenakademie, Budenheim

875,00 € 472,00 € BWS-800-180501-12

September 24.09. 28.09.12Pfalzhotel, Asselheim

847,00 € 551,00 € BWS-800-180502-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

März 20.03.12Hotel Silicium, Höhr-Grenzhausen

279,00 € 34,00 € BWS-801-180601-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

Inhalte

Gesetzliche GrundlagenqqWas ist LeiharbeitqqWas sind die Grundlagen für die Gültigkeit eines qqWerkvertragesWer darf entleihenqqWelche gesetzlichen oder tariflichen Rahmenbedin-qqgungen gelten und welche Wirkung entfalten sie

Einsatz von LeiharbeitqqMitbestimmungsfelder des Betriebsrats und der SBVqqBetriebliche Regelungsmöglichkeiten und -notwen-qqdigkeitenEqual PayqqDas EntsendegesetzqqDie Liberalisierung des Arbeitsmarktes in Richtung qqosteuropäischer Länder und die KonsequenzenBeispiele für betriebliche Regelungenqq

Prekäre Arbeitsverhältnisse EU-Erweiterung, Entsendegesetz, Equal Pay & Co

In vielen Unternehmen, nicht nur des produzierenden Gewer-bes, ist der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeit-nehmern und die Vergabe von Werkverträgen schon seit Jahren an der Tagesordnung. Nicht selten werden aber die Abgrenzun-gen dieser beiden Formen der Arbeitnehmerüberlassung miss-achtet. Neue Regelungen in der EU, gesetzliche Regelungen zur Bezahlung und zum Schutz dieser Arbeitnehmer(innen), tarifvertragliche Normen oder deren Wegfall haben Auswirkun-gen, die nicht selten ein Handeln der Mitbestimmungsträger in den Betrieben erfordern. Daneben gibt es eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, die wir in diesem Seminar neben den gesetzlichen Notwendigkeiten aufzeigen wollen.

Leiharbeit und Werkverträge – Fluch oder Gestaltungsmöglichkeit

Bezirk Neuwied-Wirges

In diesem Seminar inklusive: Jürgen Ulber – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Basiskommentar zum AÜG)

m

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Inhalte

Der rechtliche Hintergrund – Was ist zu beachten? qqFormen der Betriebsversammlung qqTeilnahmeberechtigte Personen qqKostenerstattung, Fortzahlung des Arbeitsentgelts qq

Von der Themensuche bis zur Generalprobe qqInteresse wecken und Kolleg(inn)en aktivieren qqGute Themen finden und gekonnt formulieren qqTipps für eine interessante Tagesordnung qqChecklisten zur organisatorischen Planung qqAbsprachen im Gremium & mit Geschäftsleitung qqLeitfaden zur Gestaltung und Vorbereitung qqeines Redebeitrags

Werbung in Sachen Betriebsversammlung qqGekonnte Öffentlichkeitsarbeit qqTipps & Tricks aus der Markt- & Werbepsychologie qqGestaltung von Einladungen, Aushängen & Flyern qq

Betriebsversammlung live qqTipps für eine gelungene Präsentation qqMöglichkeiten, die Belegschaft zu motivieren, ihre qqFragen und Probleme offen anzusprechen Umgang mit Störungen und Zwischenrufen qqAuseinandersetzung mit der Geschäftsleitung qqsouverän meistern

Nachbereitung der Versammlung qqAuswertung/Protokoll qqNachbesprechung im Gremium qqRückmeldung aus der Belegschaft einholenqq

Die erfolgreiche Betriebsversammlung – Von den rechtlichen Grundlagen bis zur gekonnten Durchführung

Die Betriebsversammlung ist der ideale Ort, um mit Beleg-schaft und Geschäftsleitung drängende Fragen und brisante Probleme offen zu diskutieren. Sie ist die ideale Möglichkeit, um die Arbeit des Betriebsrats eindrucksvoll darzustellen. Den-noch ist die (An-)Teilnahme der Belegschaft meist gering. Ge-nau das könnt ihr ändern. Dieses Seminar bietet eine Mischung aus rechtlichem Hintergrundwissen und praktischem Know-how. Wir zeigen euch, wie ihr die richtigen Themen findet und eure Kolleg(inn)en zur aktiven Teilnahme motiviert.

Von uns bekommt ihr viele hilfreiche Tipps – von der wer-bewirksamen Gestaltung der Einladung über Checklisten zur Organisation bis hin zur lebendigen Präsentation der Vorträge. So wird eure Betriebsversammlung bestimmt ein Erfolg!

Betriebsräte in der betrieblichen Öffentlich-keit – Die erfolgreiche Betriebsversammlung

Bezirk Neuwied-Wirges

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

September 25.09.12Hotel Silicium, Höhr-Grenzhausen

260,00 € 34,00 € BWS-801-180701-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

In diesem Seminar inklusive: Cornelia Gericke – Rhetorik: Die Kunst zu überzeugen und sich durchzusetzen

In diesem Seminar inklusive: Monika Matschnig – Körpersprache: Verräterische Gesten und wirkungsvolle Signale

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Die Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben scheitert oft daran, dass Kosten ein Hemmnis für die Einstel-lungen sind.

Zudem haben viele Arbeitgeber schlichtweg keine Zeit, sich in den Dschungel aus Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen einzuarbeiten. Dies führt dann dazu, das Thema ganz außen vor zu lassen.

In diesem Seminar wollen wir mit euch in diese Thematik eintauchen. Denn wenn auf dem Weg zur Einstellung behinder-ter Menschen so wenige Steine wie möglich liegen, wird es für den Arbeitgeber leichter, diesen zu beschreiten.

Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben – Fördermöglichkeiten und Leistungen

Inhalte

Finanzielle Leistungen/ Unterstützung:

Leistungen an ArbeitgeberqqFinanzielle FörderungqqVoraussetzungen für eine FörderungqqZuständige Stelle und Rechtsgrundlageqq

Leistungen für behinderte Menschen im BerufqqFinanzielle FörderungqqVoraussetzungen für eine FörderungqqZuständige Stelle und Rechtsgrundlageqq

Bezirk Neuwied-Wirges

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Februar 23.02.12Hotel Silicium, Höhr-Grenzhausen

284,00 € 34,00 € BWS-801-180801-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

In diesem Seminar inklusive: Feldes, Ritz, Schmidt – Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

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Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Inhalte

Rechtliche Rahmenbedingungen der betrieblichen qqGesundheitsförderungManagement für Sicherheit und Gesundheitsschutz: qqAuf dem Weg zu mehr Prävention?Schritte zu einem erfolgreichen und nachhaltigen qqbetrieblichen GesundheitsmanagementRechte der betrieblichen Interessenvertretungqq

„Krankheitsstände auf historischem Tiefstand“ – so oder so ähnlich lauten die Schlagzeilen, wenn derzeit über Fehlzeiten in den deutschen Unternehmen berichtet wird. Macht es da überhaupt Sinn, sich mit der betrieblichen Gesundheitsförde-rung zu beschäftigen? Sind die Mitarbeiter(innen) in den Un-ternehmen in den vergangenen Jahren alle deutlich gesünder geworden? Sicher nicht.

Gerade in der heutigen Situation ist es wichtig, sich dem Thema Gesundheit im Unternehmen zu widmen.

Viele Unternehmen können es sich einfach nicht mehr erlauben, dass von ihren „verschlankten“ Belegschaften Mitarbeiter(innen) krankheitsbedingt ausfallen. Umgekehrt haben auch die Arbeitnehmer(innen) ein hohes Interesse an ihrer Gesundheit. Unstrittig ist, dass ein betriebliches Gesundheitsmanagement einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens leisten kann – nicht nur durch die Verringe-rung der Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall; gesündere und zufriedenere Mitarbeiter(innen) sind leistungsfähiger und arbeiten mit einer besseren Qualität.

Zudem eröffnet das Thema Gesundheitsmanagement Be-teiligungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer(innen) und ihre betriebliche Interessenvertretung, die offensiv genutzt werden sollten.

Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb – Weg vom Reagieren hin zum Agieren

Bezirk Neuwied-Wirges

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

September 11.09.12Hotel Silicium, Höhr-Grenzhausen

247,00 € 34,00 € BWS-801-180901-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

In diesem Seminar inklusive: Beate Eberhardt, Werner Feldes, Hans Günther Ritz – Tipps für die betriebliche Vertretung behinderter Menschen (Aufgaben – Rechte – Kompetenzen)

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Mainz

Betriebsräte, die eine vorausschauende Unternehmens- und Betriebsentwicklung fordern, haben oft keinen leichten Stand. In vielen Betrieben wird von der Hand in den Mund gelebt.

Die Betriebe produzieren weiter in einem turbulenten Umfeld. Mehr Wettbewerb, neue Technologien, Internet und E-Business verlangen Veränderungen und Anpassungen der Organisation.

Unternehmen und Betriebe, die alleine auf den Arbeitsmarkt setzen, laufen Gefahr, in absehbarer Zeit bei der Suche nach Fachkräften resignieren zu müssen. Dagegen muss heute schon etwas getan werden. Erfolgreich ist der Betrieb, der sein Fach und seine Prozesse beherrscht, aber dabei nicht stehen bleibt. Die Zukunftsfähigkeit liegt im Können und Wollen der Beschäftigten.

Die Tarifparteien haben dies erkannt und in einer ganzen Reihe von Qualifizierungsverträgen Rahmenbedingungen geschaffen. Sie müssen betrieblich umgesetzt und mit Leben erfüllt werden.

Personalplanung und Qualifizierungsplanung vor Ort – Vorgehensweise und Einflussmög-lichkeiten

Inhalte

Personalplanung – zeitgemäß und vorausschauendqqkontinuierliche Qualifizierung der BelegschaftqqHandlungsmöglichkeiten für Betriebsräteqq

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Februar 14.02.12Best Western Hotel, Alzey

181,00 € 38,00 € BWS-803-181001-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

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Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteBezirk Mainz

Inhalte

Umgang mit psychologischen Belastungenqqallgemeine Grundlagen des Arbeits- qqund Gesundheitsschutzesindividueller Umgang mit Stress und qqdessen Bewältigung

Im Seminar soll neben einem intensiven Erfahrungsaustausch über die Belastungssituationen als Betriebsrätin und Betriebs-rat (z. B. mit Methoden des Gesundheitsmappings) auch über die Ressourcen der Betriebsratsarbeit gesprochen werden und über die Ressourcen, die es zum Ausgleich der Belastungen zu nutzen gilt.

Weitere Seminarinhalte werden zudem allgemeine Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sein, soweit sie für die Arbeit als Betriebsrätin und Betriebsrat selbst relevant sind.

Im Zuge der Diskussion über mögliche betriebliche Bewälti-gungsstrategien soll auch die individuelle Ebene in den Mittel-punkt gerückt werden, wie etwa die Bedeutung von Sport und Entspannung zur Bewältigung von negativem Stress.

Fit als Betriebsrat: Belastungen und ihre Bewältigungsstrategie für Betriebsräte

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

April 25.04.12Best Western Wein- und Parkhotel, Nierstein

181,00 € 47,00 € BWS-803-181101-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Mainz

Die systematische Erfassung der Gefährdungen und Belastun-gen ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutz-maßnahmen.

In diesem Seminar wird über die relevanten Themen der be-trieblichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes informiert und es werden Methoden für eine praxisorientierte Gefähr-dungsbeurteilung vorgestellt. Anhand von Beispielen werden die Verfahrensschritte vertieft und alltagstaugliche Modelle präsentiert.

Gefährdungsbeurteilung – A und O des Handelns in der Arbeitssicherheit

Inhalte

Grundlagen des ArbeitsschutzgesetzesqqRechtliche Verantwortlichkeit des UnternehmersqqMitbestimmung des BetriebsratsqqUmsetzung der Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb/ qqPflichten aus der Arbeitsstättenverordnung/ GefahrstoffbeurteilungErmittlung und Beurteilung von Gefährdungen qq[welche Gefährdungen liegen vor und welche Auswir-kungen hat dies auf die Arbeitnehmer(innen)]Vorausschauende GefährdungsbeurteilungqqMaßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von qqGefährdungenHilfsmittel zur GefährdungsbeurteilungqqGefährdungsbeurteilung und BEMqqGefährdungsbeurteilung und Managementsysteme qq

TerminDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

September 12.09. 14.09.12Sparkassenakademie Schloß Waldthausen-Budenheim

572,00 € 257,00 € BWS-803-181201-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteBezirk Mainz

Inhalte

Was ist Mediation?qqWobei können Mediator(inn)en helfen?qqHandlungsfelder für die Nutzung von Mediationqq

Der berufliche Alltag verläuft selten in Harmonie. So kommt es häufig zu Differenzen zwischen den Mitarbeiter(inne)n eines Teams oder zwischen Beschäftigten und Betriebsleitung oder dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung.

Keine Blockade durch Konflikte

Konflikte sind ein natürlicher Bestandteil des Arbeitslebens. Schädlich sind sie nur, wenn sie ungelöst bleiben und Arbeits-abläufe blockieren – oder wenn sie sich so zuspitzen, dass sie vor Gericht ausgefochten werden müssen. In beiden Fällen ver-lieren alle Beteiligten Zeit, Geld und Nerven. Eine Möglichkeit, mit beruflichen Zwistigkeiten konstruktiv umzugehen und das eigentliche Konfliktmanagement für die Zukunft zu verbessern, bietet die Wirtschaftsmediation.

Weiterhin kann die Mediation als Basis zur Einführung eines kompletten Konfliktmanagements dienen. Oftmals werden über die Mediation Schwachstellen im Unternehmen aufgezeigt. So-mit ergibt sich eine Perspektive für neue Wege, die Gesprächs-kultur und das Miteinander im Unternehmen neu zu gestalten, indem man z. B. gezielt Vertrauenspersonen (Konfliktlotsen) in allen Bereichen des Unternehmens ausbildet.

Wir wollen in diesem Seminar beleuchten, wie ihr als Betriebs-rätinnen und Betriebsräte die Möglichkeiten von Mediation nutzen könntet und anhand von euren betrieblichen Beispielen ausprobieren, wie Mediation in eurem Betrieb einsetzbar wäre.

Mediation – Der moderne Weg der Konfliktlösung – Kostengünstiger als ein Prozess: Bei Konflikten in der Wirtschaft helfen Mediatoren

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

September 18.09.12Sparkassenakademie Schloß Waldthausen-Budenheim

150,00 € 42,00 € BWS-803-181301-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Mainz

Das Arbeits- und Sozialrecht wird geprägt durch Rechtspre-chung. Dies hat Auswirkungen auf die Mitbestimmung in den Betrieben.

Wir wollen in diesem Seminar die aktuellsten Urteile aufzeigen und die Auswirkungen beleuchten.

Aktuelle Themen werden mit der Ausschreibung bekannt gege-ben. Ansonsten können auch aktuelle Fragestellungen aus den Betrieben zur Klärung mitgebracht werden!

Aktuelles aus Arbeits- und Sozialrecht

Inhalte

Neue GesetzesänderungenqqGrundlegende Urteile der RechtsprechungqqAuswirkungen auf die betriebliche PraxisqqRückschlüsse auf die tägliche Betriebsratsarbeitqq

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

November 08.11.12Jordan‘s Untermühle, Köngernheim

145,00 € 44,00 € BWS-803-181401-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

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Betriebsverfassungsgesetz – Basiskommentar mit Wahlordnung

Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo

BUND Verlag, 16. Auflage 2010, 744 Seiten ISBN: 978-3-7663-3999-7

€ 32,00

Der Basiskommentar ist das bewährte Handwerkszeug für jedes Betriebsratsmitglied. Leicht verständlich und prägnant erläu-tert er das gesamte Betriebsverfassungsrecht und bringt die Rechtsprechung auf den Punkt. Der Benutzer erhält zu vielen Einzelfällen einen Überblick über den gegenwärtigen recht-lichen Stand, die Meinung der Rechtsprechung und – wenn nötig – eine arbeitnehmerfreundliche Empfehlung der Autoren. Die 16. Auflage bietet neben den weiterhin aktuellen Fragen zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeit des Betriebsrats u. a. folgende Schwerpunkte:

Änderungen des § 5 BetrVG, Datenschutznovellen 2009, Gen-diagnostikgesetz, BAG zur außerordentlichen Verdachtskündi-gung, BAG zu den Sozialplanregelungen, BAG zu den Diskrimi-nierungsverboten, BAG zur Beschwerdestelle nach dem AGG

Gesetze und Rechtsprechung der 16. Auflage wurden bis April 2010 – dem Zeitpunkt der BR-Wahlen – ganz aktuell eingear-beitet.

Die Vorteile:

Breite Akzeptanz unter Betriebsräten und Fachanwälten, Pra-xisempfehlungen für zahlreiche Einzelfälle, kompakte und gut verständliche Darstellungsweise

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Betriebsrätinnen und BetriebsräteBWS-Shop

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.bws-fachverlag.de

Betriebsratspraxis von A bis Z

Christian Schoof

Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung

BUND Verlag, 9. Auflage 2010, 1728 Seiten Ausstattung: Buch mit CD-Rom ISBN: 978-3-7663-3978-2

€ 49,90

Von Abfindung bis Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers: Der »Schoof« ist aus der Praxis der Betriebsratsarbeit nicht mehr wegzudenken. Das bewährte Lexikon liefert praktische Hilfen zur Lösung der Fragen, die im betrieblichen Alltag auftreten. Es in-formiert über die Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Zugleich werden auch ausführlich Rechte und Pflichten der Beschäftigten dargestellt. Auch für Nichtjuristen sind die Erläuterungen zu den jeweiligen Begriffen und Fallge-staltungen gut verständlich. Sie werden ergänzt durch zahlreiche Checklisten, Musterschreiben und Übersichten.

Das Handwörterbuch enthält:Über 210 Begriffe aus dem betrieblichen TagesgeschäftqqZusätzliche Hinweise zu sozialrechtlichen Themen wie Ar-qqbeitslosenversicherung, Insolvenzgeld, Krankenversicherung, Kurzarbeitergeld etc.Neue Stichwörter, darunter: Betriebliches Bündnis für Arbeit, qqKurzarbeit, Praktikum und Überwachung von Arbeitnehmernein ausführliches StichwortverzeichnisqqJeder Begriff ist nach einem einheitlichen Schema aufgebaut:qq

GrundlagenqqBedeutung für die BetriebsratsarbeitqqArbeitshilfen: Übersichten, Musterschreiben, ChecklistenqqWeiterführende Literaturqq

Jetzt mit CD-ROM: Die beigefügte CD-ROM enthält alle Stich-qqwörter im Volltext und sämtliche Arbeitshilfen. Jeder Anwen-der kann diese einfach übernehmen und weiter bearbeiten.

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Betriebsrätinnen und BetriebsräteBestell-Hotline 0511 7631-591

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q www.igbce-bws.de

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Der frühe Vogel fängt den WurmJetzt zur IG BCE und Mitglied werden!

Franz Kafka (1883–1924)

„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“

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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

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Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

Inhalte

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Dezember 02.12. 07.12.12 Best Western, Alzey 668,00 € 584,00 € BWS-800-280101-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qq

zzgl. gesetzl. MwSt.

Inhalte

Einführung in die JAV-ArbeitqqRechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als qqbetriebliche InteressenvertretungAufbau und Handhabung von GesetzenqqDurchführung einer Jugend- und Auszubildenden-qqversammlungZusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und qqInstitutionenStrategien für die JAV-Arbeitqq

Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit.

Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf.

Der Besuch des JAV-1-Grundlagenseminars ist die Vorausset-zung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden!

JAV 1 – Grundlagenseminar

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

Inhalte

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

März 11.03. 16.03.12 Best Western, Alzey 738,00 € 584,00 € BWS-800-280201-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qq

zzgl. gesetzl. MwSt.

Analyse der Qualität der BerufsausbildungqqQualitätsverbesserung der BerufsausbildungqqProblemlösungsstrategienqqDas Berufsbildungsgesetz und die qualitativen qqAnforderungen an die BerufsausbildungBeurteilungssystemeqqEntwicklung und Aufbau des dualen Systems: qqBerufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbil-dungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars.

Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum alltäglichen Ge-schäft der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung zu sorgen und zudem für gute Übernahmemodelle.

Dieses Seminar vermittelt, wie die Jugend- und Auszubilden-denvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt.

Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teil-nehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.

JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Page 36: Rheinland-Pfalz/Saar 2012

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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Juni 17.06. 22.06.12 Best Western, Alzey 738,00 € 584,00 € BWS-800-280301-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG qq Fußball-EM wird gezeigt * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Inhalte

Team- und ProjektarbeitqqBearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von qqHandlungshilfenArbeitstechniken und PräsentationenqqÖffentlichkeitsarbeit der JAVqqIdeen und Konzepte für BetriebsvereinbarungenqqMitbestimmung in der Ausbildung gestaltenqq

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars.

Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit, denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.

JAV 3 – Arbeitstechniken

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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

Inhalte

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Juni 29.06.12 Hotel Silicium, Höhr–Grenzhausen 254,00 € 34,00 € BWS-801-280401-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

Rechtlicher Rahmen für eine JA-VersammlungqqOrganisation der JA-VersammlungqqBesondere Mittel für eine gelungene qqJA-VersammlungJugendgerechte GestaltungqqErste Schritte für die eigene konkrete qqJA-Versammlung vereinbaren

Im Betrieb bist du für die Jugendlichen und Auszubildenden zuständig. Du berätst, hilfst, förderst und vertrittst deren Interessen.

Ein Hauptinstrument der JAV-Arbeit ist die Jugendversamm-lung. Sie bietet die Möglichkeit, den Azubis von dem zu berichten, was ihr vorhabt bzw. schon geregelt habt.

Sie bietet aber auch eine gute Möglichkeit zu fragen, wo „der Schuh der Azubis drückt“, und auf Themen aufmerksam zu machen.

Oft findet sich aber keine Zeit, eine JA-Versammlung zu planen und durchzuführen. Um euch/dir den Weg zur Jugend- und Auszubildendenversammlung zu erleichtern oder den Ver-sammlungen einen neuen „Kick“ zu geben, haben wir dieses Kurzseminar für euch geplant.

JAV-Öffentlichkeitsarbeit – Die Jugend- versammlung als Sprachrohr der JAV

Bezirk Neuwied-Wirges

In diesem Seminar inklusive: Monika Matschnig – Körpersprache: Verräterische Gesten und wirkungsvolle Signale

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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)Bezirk Neuwied-Wirges

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Februar 24.02.12 Hotel Silicium, Höhr–Grenzhausen 246,00 € 34,00 € BWS-801-280501-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

Inhalte

Rechte und Pflichten der JAV in Bezug qqauf die Zusammenarbeit mit dem BetriebsratRechte und Pflichten des Betriebsrats qqin Bezug auf die Zusammenarbeit mit der JAVMethoden, um eine bessere Zusammenarbeit qqaufzubauenAusbildung checken und verbessern als qqgemeinsames Projekt

Zusammenarbeit JAV und Betriebsrat

Eine gute und funktionierende Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat ist notwendig und wichtig, um eine optimale und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.

Um den Anforderungen als gewählter Jugend- und Auszubil-dendenvertreter gerecht zu werden, ist es nicht nur notwendig, sich umfassend über Aufgaben, Rechte und über bestehende Gesetze zu informieren, die für die JAV-Arbeit von Bedeutung sind, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu organisieren.

Ebenso wichtig ist es für den Betriebsrat, eine funktionierende JAV zu haben. Sie weiß am ehesten, wo der Schuh der Auszu-bildenden drückt. Sie weiß aber auch, wo Optimierung in der Ausbildungsabteilung notwendig ist.

JAV und BR – Gemeinsam für eine starke Ausbildung

In diesem Seminar inklusive: Andreas Splanemann – Die Jugend- und Auszubilden-denvertretung: Tipps und Arbeitshilfen für die Praxis/Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Personalrat

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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Bezirk Neuwied-Wirges

Inhalte

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Juni 14.06.12 Stadthalle, Ransbach-Baumbach 145,00 € 43,00 € BWS-801-280601-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.

Einsetzung des WahlvorstandesqqVorbereitung des WahlausschreibensqqTerminplanungqqVorbereitung und Durchführung der Wahlversammlungqq

Durchführung der JAV-Wahlen 2012 In der Zeit vom 01.10. bis 30.11.2012 finden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt.

Wie wichtig es ist, funktionierende und starke Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) im Betrieb zu haben, zeigt die fortwährende Diskussion um Probezeitverlängerung, Ausbil-dungsplatzabgabe und Qualifikation der Bewerber(innen).

Damit die Wahlen reibungslos durchgeführt werden können, bieten wir auch in diesem Jahr wieder ein Tagesseminar an, in dem die gesetzlichen Grundlagen der Wahl, die verschiede-nen Wahlverfahren und die im Wahlverfahren einzuhaltenden Normen und Fristen erläutert werden.

JAV-Wahlvorstandsschulung

In diesem Seminar inklusive: JAV-Wahl 2012 Digitale Wahlhilfe auf CD-ROMm

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Kalender 2012

Januar Februar März April Mai Juni

1 So Neujahr 1 Mi 1 Do 1 So 1 Di Tag der Arbeit 1 Fr

2 Mo 2 Do 2 Fr 2 Mo 2 Mi 2 Sa

3 Di 3 Fr 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So

4 Mi 4 Sa 4 So 4 Mi 4 Fr 4 Mo

5 Do 5 So 5 Mo 5 Do 5 Sa 5 Di

6 Fr Heilige Drei Könige 6 Mo 6 Di 6 Fr Karfreitag 6 So 6 Mi

7 Sa 7 Di 7 Mi 7 Sa 7 Mo 7 Do Fronleichnam

8 So 8 Mi 8 Do Int. Frauentag 8 So Ostersonntag 8 Di 8 Fr

9 Mo 9 Do 9 Fr 9 Mo Ostermontag 9 Mi 9 Sa

10 Di 10 Fr 10 Sa 10 Di 10 Do 10 So

11 Mi 11 Sa 11 So 11 Mi 11 Fr 11 Mo

12 Do 12 So 12 Mo 12 Do 12 Sa 12 Di

13 Fr 13 Mo 13 Di 13 Fr 13 So 13 Mi

14 Sa 14 Di 14 Mi 14 Sa 14 Mo 14 Do

15 So 15 Mi 15 Do 15 So 15 Di 15 Fr

16 Mo 16 Do 16 Fr 16 Mo 16 Mi 16 Sa

17 Di 17 Fr 17 Sa 17 Di 17 Do Christi Himmelfahrt 17 So

18 Mi 18 Sa 18 So 18 Mi 18 Fr 18 Mo

19 Do 19 So 19 Mo 19 Do 19 Sa 19 Di

20 Fr 20 Mo 20 Di 20 Fr 20 So 20 Mi

21 Sa 21 Di 21 Mi 21 Sa 21 Mo 21 Do

22 So 22 Mi 22 Do 22 So 22 Di 22 Fr

23 Mo 23 Do 23 Fr 23 Mo 23 Mi 23 Sa

24 Di 24 Fr 24 Sa 24 Di 24 Do 24 So

25 Mi 25 Sa 25 So 25 Mi 25 Fr 25 Mo

26 Do 26 So 26 Mo 26 Do 26 Sa 26 Di

27 Fr 27 Mo 27 Di 27 Fr 27 So Pfingstsonntag 27 Mi

28 Sa 28 Di 28 Mi 28 Sa 28 Mo Pfingstmontag 28 Do

29 So 29 Mi 29 Do 29 So 29 Di 29 Fr

30 Mo 30 Fr 30 Mo 30 Mi 30 Sa

31 Di 31 Sa 31 Do

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Juli August September Oktober November Dezember

1 So 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do Allerheiligen 1 Sa

2 Mo 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 So

3 Di 3 Fr 3 Mo 3 Mi Tag der Dt. Einheit 3 Sa 3 Mo

4 Mi 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Di

5 Do 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi

6 Fr 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Do

7 Sa 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr

8 So 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa

9 Mo 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 So

10 Di 10 Fr 10 Mo 10 Mi 10 Sa 10 Mo

11 Mi 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Di

12 Do 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi

13 Fr 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Do

14 Sa 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr

15 So 15 Mi Mariä Himmelfahrt 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa

16 Mo 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 So

17 Di 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo

18 Mi 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Di

19 Do 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi

20 Fr 20 Mo 20 Do 20 Sa 20 Di 20 Do

21 Sa 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi Buß- und Bettag 21 Fr

22 So 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa

23 Mo 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 So

24 Di 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo Heiligabend

25 Mi 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Di 1. Weihnachtstag

26 Do 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 2. Weihnachtstag

27 Fr 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Do

28 Sa 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Fr

29 So 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 Sa

30 Mo 30 Do 30 So 30 Di 30 Fr 30 So

31 Di 31 Fr 31 Mi Reformationstag 31 Mo Silvester

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Referent(inn)en

Karlheinz Bauer

verfügt über 25 Jahre Erfahrung als freigestellter Betriebs-qqratsvorsitzender bei Procter & Gamble. Er war Sprecher des Wirtschaftsausschusses, GBR und Europäischer Betriebsrats-stellvertreter sowie Aufsichtsratsvorsitzender. Ehrenamtlich agierte er zudem 16 Jahre als Richter am Arbeitsgericht in Mainz und der Kammer in Worms.

Nina Berger

ist Mitarbeiterin der TBS gGmbH in Mainz. Die Sozialpä-qqdagogin ist eine erfahrene Beraterin und Referentin für Betriebsratsseminare.

Gerd-Peter Brenner

ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Dingeldein in qqBickenbach. Während seiner früheren Tätigkeit im gewerk-schaftlichen Rechtsschutz beantwortete er auch arbeits-rechtliche Fragestellungen in der Fensehsendung „ZDF-Info Arbeit und Beruf“. In der anwaltlichen Tätigkeit liegen die Schwerpunkte im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht sowie in den angrenzenden Gebieten des Sozialrechtes.

Claudia Grässle

ist Mitarbeiterin der TBS gGmbH in Mainz. Die Diplom-Inge-qqnieurin (FH) ist eine erfahrene Beraterin und Referentin für Betriebsratsseminare.

Tobias Hanson

ist hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär.qq

Sephora McElroy

ist selbständige Trainerin für verschiedene Betriebswirt-qqschafts-, Personalwirtschafts- und Managementthemen und ausgebildeter systemischer Coach. Die Diplom-Betriebswir-tin, die heute Teamentwicklungen begleitet, war zuvor als Personalreferentin bei der IG BCE tätig.

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Markus Reinold

ist seit vielen Jahren ein erfahrener Trainer für Betriebs-qqratsgrundlagenseminare.

Gitti Roßmann

ist Mitarbeiterin der TBS gGmbH in Mainz. Die Soziologin qqist eine erfahrene Beraterin und Referentin für Betriebsrats-seminare.

Dr. Hermann Schäfer

ist Mitarbeiter der TBS gGmbH in Mainz. Der Soziologe qqist ein erfahrener Berater und Referent für Betriebsrats-seminare.

Bernd MüllerJürgen Meißner

arbeitet für Boehringer Ingelheim Pharma. Er ist ein qqerfahrener Referent in den Grundlagenseminaren sowie im Arbeitsrecht.

arbeitet für die RAG in Ensdorf. Er ist Spezialist für Arbeits- qqund Sozialrecht sowie für volkswirtschaftliche Themen. Ehrenamtlich ist er als Vertrauenskörpervorstand aktiv.

Jens Scheumer

arbeitet für SALTIGO GmbH in Leverkusen, wo er als Ver-qqtrauensmann und Betriebsrat für den Standortbetriebsrat LANXESS aktiv ist. Als erfahrener Referent ist er für die BR-Grundlagenseminare im Einsatz.

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Referent(inn)en

Detlef TrautschViola Schlie

ist selbständiger Trainer für die BR-Grundlagense-qqminare sowie für Arbeitsrecht und Grundlagen des Bundesdatenschutz gesetzes. An der technischen Akademie Ulm ließ er sich zum Datenschutzbeauftragten ausbilden und ist heute als solcher in mehreren Unternehmen als externer Berater tätig.

ist als Sicherheitsfachkraft in drei Betrieben tätig. Als Refe-qqrentin ist sie auf das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie auf die Schulung von Betriebs- und Personalratsgre-mien spezialisiert.

Sigrid Weimann

ist Unternehmensberaterin. Ihre Schwerpunkte sind: qqDemografieberatung, Systemische Organisationsberatung, Systemisches Coaching, Mediation, Interkulturelles, Team-entwicklung. Die ehemalige Gewerkschaftssekretärin und kaufmännische Angestellte ist ehrenamtlich als gerichtliche Betreuerin tätig.

Ernst Wollstadt

arbeitet für die Bioscientia in Ingelheim. Der gelernte qqChemielaborant und Strahlenschutzbeauftragte ist ehren-amtliches Tarifkommissionsmitglied, GBR-Vorsitzender, WA-Sprecher sowie im Referentenarbeitskreis aktiv.

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Kosten

Kosten

Seminargebühren

Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.

Fahrtkosten und Spesen

Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Rücktritts- und Stornogebühren

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminar-beginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.

Referent(inn)en

Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.

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Das BWS-Team

Geschäftsführung

Sekretariat Sabina Mehic Telefon: 0511 7631-605

Peter Wind Telefon: 0511 7631-677

Seminarplanung und Organisation sowie Inhouse-Angebote

Sachgebiet Seminarmaterial, Angebote, Seminarplanung Meike Kiegeland Telefon: 0511 7631-515

Sachgebiet Schwerbehinderten vertreter - seminare, Angebote Werner Wenz Telefon: 0511 7631-205

Projektmanagement, Führungskräfte-akademie und neue Seminarformen Daniele Frijia Telefon: 0511 7631-373

Rechnungswesen

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Marion Probst Telefon: 0511 7631-233

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304

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Seminaranmeldung und Einladung Marketing und Spezialangebote

Konzernseminare und Führungskräfteakademie Andrea Knüppel Telefon: 0511 7631-416

BWS-Fachverlag und Jugendseminare, Hotline Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-275

Einladung, Anmeldung, Hotline Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270

Einladung, Anmeldung, Hotline Dagmar Scheper Telefon: 0511 7631-513

Einladung, Anmeldung, Hotline Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667

Referentendatei, Seminarmaterial, Seminarplanung, Hotline Marion Köhler Telefon: 0511 7631-206

Hotelmanagement Anja Machate-Bente Telefon: 0511 7631-350

Einladung, Anmeldung, Hotline Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423

Marketing, Tagungen, Seminarplanung, Hotline Annika Schalin Telefon: 0511 7631-159

Anmeldung, Hotline Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391

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Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Rheinland-Pfalz/Saarland

IG BCE-Bezirk Neuwied-Wirgesqq Langendorfer Straße 66 56564 Neuwied Telefon: 02631 9073-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-Bezirk Ludwigshafen qqRathausplatz 10+12, Rheincenter 67059 Ludwigshafen Telefon: 0621 52047-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-Bezirk Mainzqq Kaiserstraße 26-30 55116 Mainz Telefon: 06131 28633-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-Bezirk Saarbrückenqq Fritz-Dobisch-Straße 5 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 94802-0 E-Mail: [email protected]

Mainz

Saarbrücken

Neuwied-Wirges

Ludwigshafen

9

9

9

9

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Anmeldung

q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: [email protected]

q www.igbce-bws.de

Öffnungszeiten qqMontag–Donnerstag . . . . 08:00–17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . 08:00–15:00 Uhr

IG BCE-Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland qqKaiserstraße 26-30 55116 Mainz Telefon: 06131 28728-0 Fax: 06131 28728-25 E-Mail: [email protected]

www.rheinland-pfalz-saarland.igbce.de qq

Öffnungszeiten qq08:00–12:00 Uhr

Montag–Donnerstag . . . . 12:30–16:30 Uhr 08:00–12:00 Uhr

Freitag . . . . . . . . . . 13:00–14:00 Uhr

Kontakt

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes.

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

Angebotsseminare

Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter.

Zusätzliche Seminare

Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen.

An- und Abfahrt

Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen.

Beratung

Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2012 zu-sammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter.

Kinderbetreuung

In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungs-zentrum in Verbindung setzen.

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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben.

Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte?Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforder-licher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1).

Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminar-gebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrar-beitsstunden zu gewähren.

Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebs-rat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse?Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

In diesem Sinne sind immer erforderlich:

Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts qq Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94).

Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 qqbis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landes-bezirke findet.

Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechtsqq Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Aus-übung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84).

Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare qqArbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundespro-gramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbe-zirke finden.

Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifver-qqträge

Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallver-qqhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83).

Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen qqKenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirt-schaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirt-schaftsausschuss 1–3“.

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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwär-tigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vor-handen sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschus-ses sind. Ebenso gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand selbst bei der Seminarplanung initiativ werden will.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch?Obwohl die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder be-schränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsan-spruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Be-triebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungs-spielraum?Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erfor-derlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen?Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitglie-dern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispiels-weise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Semi-narzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen.

Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Not-wendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrich-tung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betriebli-chen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstwei-ligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359).

Wie teuer darf ein Seminar sein?

Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festge-setzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentra-gungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

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Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 /83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Dürfen Seminare erneut besucht werden?Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themenge-biet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Quali-fizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Recht-sprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden?

Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Semi-narwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden?Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die kon-krete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforder-lichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforder-lichkeit bestreitet?Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsrats-mitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteil-nahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Be-triebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

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über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber

Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsrat Anschrift

An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am Datum beschlossen,

das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Frau/Herrn Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema: Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit:

Ort:

Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH.

Der Preis des Seminars beträgt: Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat

Frau/Herrn als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieb-lichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum Stempel/Unterschrift des Betriebsrats

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über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung

Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber

Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Schwerbehindertenvertretung Anschrift

An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass

Frau/Herr Name an dem Seminar

mit dem Thema: Titel des Seminars teilnimmt.

Zeit:

Ort:

Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH.

Der Preis des Seminars beträgt: Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Euro.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehinderten-vertretung gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 1

e Soziale Zukunft gestalten UnsereMitgliederhabeneinestarke,demokratischorganisierteundunabhängigeGewerkschaftimRücken.

DieIGBCEstehtfüreinesozialeMarktwirtschaftunddafür,dassdieLastendesSozialstaatsgerechtverteiltwerden.SiesetztaufsolidarischesHandelnundunterstütztihreMitgliederimKampffüreinelebenswerteZukunft.

r Gut organisierte Unterstützung DieMitgliederindenOrtsgruppen,diegewähltenVertrauensleuteunddieBetriebsrätinnenundBetriebsräteinden

BetriebenstehenjederzeitalsAnsprechpersonenzurVerfügung.Siesindpräsent–nichterst,wenndasKindbereitsindenBrunnengefallenist.MitihrerKompetenzberatenundunterstützensieunsereMitgliedervorOrt.DarüberhinausstehenhauptamtlicheMitarbeiterinnenundMitarbeiterderIGBCEindenBezirkenundLandesbezirkenzurVerfügung.

t Zahlreiche Mitglieder-Services MitgliedernderIGBCEwerdenexklusivProdukteundDienstleistungenzubesonderenKonditionengeboten.

HierzugehörenVersicherungen,Bausparen/-finanzierung,Autokauf-Center,Pannenhilfe/PrivaterRechtsschutz,SchutzbeiberuflichenTätigkeiten,Urlaubsreisen,Steuerberatung,Soft-undHardware,Musicalkarten,Freizeitparks.

u Rechtsberatung und Rechtsschutz WirerteilenRechtsauskünfteundgewährenunserenMitgliederngewerkschaftlichenRechtsschutz.ImKonfliktfallvertreten

wirdeineInteresseninallenFragendesArbeits-,Sozialversicherungs-,Beamten-undPersonalrechts.Sowohlaußergericht-lichalsauchvorGericht.Undwennesseinmuss,auchübermehrereInstanzen.

i Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr MitgliederderIGBCE,dieimRahmenderSozialwahlengewähltwurden,vertreteninderSelbstverwaltungderKranken-

kassen,RentenversicherungsträgerundBerufsgenossenschaftendieInteressenderVersicherten.SiearbeiteninWider-spruchsausschüssenmitundachtendarauf,dassdieVersichertenihreRechtewahrnehmenkönnen.DieIGBCEberätundunterstütztihreSelbstverwalterdurchQualifizierungsmaßnahmenundgezieltenErfahrungsaustausch.

Jetzt zur IG BCE!q www.igbce.de

Page 57: Rheinland-Pfalz/Saar 2012

fi

Anmeldeformular

Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

per Post:

Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/Seminaren an:

Titel Termin Seminarnummer

IG BCE BWS GmbHKönigsworther Platz 6 30167 Hannover

per Fax:

im Internet:

0511 7631-775

www.igbce-bws.deBitte schickt die Einladungsunterlagen an die:

P Firmenadresse P Privatadresse

Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):

Bereich/ Abteilung

Postleitzahl, Ort

Faxnummer

E-Mail-Adresse

Meine dienstliche Anschrift oder private Anschrift: (falls kein IG BCE-Mitglied)

Firma/Unternehmen

Straße, Hausnummer/Postfach

Telefonnummer

Mobilnummer

Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel (mit Anschrift)

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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 2

o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive MitgliederderIGBCEsindauchinihrerFreizeitunfallversichert–weltweit.

Voraussetzung:EinJahrMitgliedschaftunddieEntrichtungsatzungsgemäßerBeiträge.

p Streikunterstützung KommtesimUnternehmenzumStreikoderzueinerAussperrung,dannsinddieMitgliederderIGBCEfinanziell

abgesichert.

a Tariflich im Vorteil DietariflichenVereinbarungenliegenfürdieMitgliederderIGBCEdeutlichüberdengesetzlichen

Minimalregelungen.WirschließenJahrfürJahrmitdenArbeitgebernunsererBranchenüber2.000TarifverträgeabundtragendamitentscheidendzurExistenzsicherungunsererMitgliederundderenFamilienbei.

s Qualifizierung DieIGBCEbietetumfangreicheQualifizierungsangebote,diedirektaufdieBedürfnisseihrerMitglieder

zugeschnittensind.

dVorsprung durch exklusive Information WerDingebewegenwill,sichertsichbeiunseinenechtenInformationsvorsprung.Aktuelle,nichtalltägliche

–ausdemAlltagslebengründlichrecherchierte–Informationen,ReportagenundBerichtelieferteuchunsereRedaktionfreiHausmitdermonatlicherscheinendenMitgliederzeitschrift„kompakt“.DieAbonnementgebührensindimMitgliedsbeitragenthalten.

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Page 59: Rheinland-Pfalz/Saar 2012

01 P Un-/Angelernte(r)

02 P Handwerker(in) Facharbeiter(in)

03 P Meister(in)

04 P Technische(r)Angestellte(r) Ingenieur(in)

05 P Chemotechniker(in) Laborant(in)

06 P Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)

07 P Akademiker(in)

08 P AT-Angestellte(r)

09 P Angestellte(r) imAußendienst

10 P Leitende(r)Angestellte(r)

11 P Beamter/Beamtin

12 P Sonstige(r)Angestellte(r)

P unterTage

Beschäftigt als (Zutreffendesbitteankreuzen)

fi

*Bezirks-Nr. *Mitgl.-Nr.

Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

perFax: 0511 7631-708oderdasvollständigausgefüllteFormularbittebeideinemBetriebsratabgeben.

*WirdvondenBezirkenausgefüllt.

Ausbildungsbeginn Lehrjahr Ausbildungsende(Monat/Jahr) (Monat/Jahr)

Beschäftigtbei

PLZ/Ort

TätigkeitName

Vorname

Geburtsdatum

PLZ/Wohnort

Straße/Hausnr.

Nationalität

E-Mail

Telefon

Mobiltelefon

E-Mail

Telefon

Mobiltelefon

privat

dienstlich

Datum Unterschrift

Werber(in)

Eintritt

Übertritt/Vorgew.

Monatl.Bruttoeinkommen/Eingruppierung

Personalnummer

BLZ/Kontonr.

Bankinstitut

IchbevollmächtigedieIGBergbau,Chemie,EnergiemeinensatzungsgemäßenBeitragbeiFälligkeit

P monatlich P vierteljährlich P halbjährlich P jährlich

vonmeinemKontoperLastschriftabzubuchenoderdurchBetriebsabzugüberdenArbeitgebervonmeinemLohnbzw.Gehalteinzubehalten.DieseErmächti-gunggiltauchfürjedesandereaufmeinenNamenlautendeKontobeijedwedemKreditinstitut.Einenevtl.WiderrufwerdeichbeiderIGBergbau,Chemie,Energievollziehen.WennmeinKontodieerforderlicheDeckungnichtaufweist,bestehtseitensdeskontoführendenKreditinstitutskeineVerpflichtungzurEinlösung.

Ichbindamiteinverstanden,dassdievonmirgemachtenAngabeneinschließlicheventuellerÄnderungenundErgänzungenzurErledigungallerimZusammen-hangmitderMitgliedschaftstehendenAufgaben,insbesonderederMitglieder-verwaltung,derMitgliederinformationsowiedesBeitragsabzugsimerforder-lichenUmfang–auchdurchDatenträgeraustausch–mithilfevonComputern(automatisiert)verarbeitetundgenutztwerdenkönnen.

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q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: [email protected]

q www.igbce-bws.de

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