SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 2698/09
Schallimmissionsprognose, Neubau eines Verbrauchermarktes
in Buttstädt, Lohstraße 6a
Auftraggeber: Ratisbona Gradl & Co. Industriepark Ponholz 1
93142 Maxhütte – Haidhof
goritzka akustik Bericht 2698/09 Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bauphysik, Raum- und Elektroakustik
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INHALTSVERZEICHNIS 1. AUFGABENSTELLUNG 02
2. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 02 2.1. VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR 02 2.2. ÜBERGEBENE UNTERLAGEN 03 2.3. EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN 03
3. LÖSUNGSANSATZ 04
4. BEURTEILUNGSWERTE, IMMISSIONSORTE 05
5. ERMITTLUNG DER EMISSION 07 5.1 ALLGEMEINES 07 5.2 MARKTVORGÄNGE, ANLIEFERUNG 07 5.3 KUNDENPARKPLÄTZE 12 5.4 EIN- UND AUSSTAPELN DER EINKAUFSWAGEN (EINKAUFSWAGEN-SAMMELBOX) 15 5.5 KÜHL- UND LUFTTECHNIK 15 5.6 PRESSCONTAINER - CONTAINERMANIPULATIONEN 16
6. ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL 18 6.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 18 6.2 BEURTEILUNGSPEGEL 18
7. EINZELEREIGNISBETRACHTUNG 19
8. ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN 20
9. ZUSAMMENFASSUNG 21 ANLAGEN 1 BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLEMISSION 22 2 BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLIMMISSION 26 3 QUALITÄT DER SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE 27 BILDER 1 LAGEPLAN - LAGER DER EMITTENTEN / LAGE DER IMMISSIONSORTE 2 ISOPHONENKARTEN - MITTELUNGSPEGEL TAGS /NACHTS 3 LAGEPLAN - B-PLAN NR. 3 - TEILFLÄCHE GE4
Gesamtseitenzahl (inklusive Deckblatt, Anlagen und Bilder): 33
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1. AUFGABENSTELLUNG In Buttstädt, Lohstraße 6a, ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung ist die dem Verbrauchermarkt zuzuordnende gewerbliche Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) an den maßgeblichen Immissionsorten der vorhandenen schutzbedürftigen Nutzung (BILD 1) rechnerisch zu ermitteln. Die berechneten Beurteilungspegel sind mit den Immissionspegeln, herrührend von den festgelegten Emissionskontingenten der neuen Teilfläche GE 41 des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Buttstädt für das Industrie- und Gewerbegebiet "Buttstädt Lohstraße Nord", unterschieden nach Tagzeitraum LEK,i,tags (06.00 bis 22.00 Uhr) und Nachtzeitraum LEK,i,nachts (22.00 bis 06.00 Uhr) zu vergleichen. Bei Erfordernis sind entsprechend des Bearbeitungsstandes schallmindernde Maßnahmen vorzuschlagen, durch die die festgelegten Emissionskontingente eingehalten werden. 2. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 2.1 VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR in der jeweils gültigen Fassung /1/ BImSchG Bundes – Immissionsschutzgesetz /2/ BauGB Baugesetzbuch /3/ BauNVO Baunutzungsverordnung "Verordnung über die bauliche Nutzung
der Grundstücke" /4/ ISO 9613, Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /5/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm /6/ DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau
1 Die neue Teilfläche GE 4 wird aus Teilmengen der bisherigen Teilflächen GE 1.1 und GE 1.2 gebildet (s.
BILD 3). Die bestehenden Emissionskontingente dieser Teilflächen werden für die neue Teilfläche GE 4
übernommen.
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/7/ Hessisches Landes-
amt für Umwelt und Geologie
Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Wiesbaden 2005
/8/ Bayerisches Landes-amt für Umweltschutz
Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage, 2007
/9/ Länderausschuss für Immissionsschutz
„Zusammenstellung von Fragen zur TA Lärm 98“, in Abstimmung mit dem Unterausschuß „Lärmbekämpfung“ und dem Unterausschuß „Recht“, Stand 08.03.2000
/10/ goritzka akustik Schallgutachten 1436/01 und 1437/01, Bestimmung des Schall-leistungspegels von Kühlaggregaten“ (an Einkaufsmärkten).
/11/ Zeitschrift Beton 1/92 „Gute Noten für Betonsteinpflaster“ 2.2 ÜBERGEBENE UNTERLAGEN folgende Unterlagen wurden vom auftraggeber übermittelt: /12/ Lagepläne, Grundriss, Ansichten als dxf Datei /13/ technische Daten für die geplanten Verflüssiger; Verflüssiger Netto Märkte –
Standardausführung /14/ Auszüge Liegenschaftskataster, Gemeinde Buttstädt /15/ Angaben zur Einordnung der umliegenden Bebauung, Telefonat mit Herrn Hannes Bauamt
Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt /16/ Buttstädt BP Gewerbe- und Industriegebiet "Lohstraße Nord", Textliche Festsetzung und
Lageplan 2.3 EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN In den ANLAGEN 1 und 2 sind die im Gutachten aufgeführten Begriffe, Formelzeichen und die für die Ermittlung der Emission verwendeten Berechnungsalgorithmen erläutert.
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3. LÖSUNGSANSATZ Es wird davon ausgegangen, dass der Nahversorger in der Beurteilungszeit tags von 06.00 bis 22.00 Uhr geöffnet ist. Diese Betriebszeit ist relevant für die Beurteilung der Geräuschsituation. Aus der Errichtung des Planungsvorhabens ergeben sich folgende, schalltechnisch relevante Emissionsquellen: • Warenanlieferung, (LKW’s, Handhubwagen): Die Anlieferung findet werktags in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr statt2 (Beurteilungszeitraum
“Tag”). Die Schallleistungspegel für die einzelnen Emittenten werden /7/ entnommen (Abschnitt 8) und nach den Gleichungen in ANLAGE 1 berechnet. Es wird eine Stunde mit erhöhter Empfindlichkeit angesetzt, da davon auszugehen ist, dass die gesamte Anlieferungszeit für alle Vorrgänge eine Stunde nicht übersteigt. (Massivbauweise, Baukonstruktion wie Hauptgebäude). Die Lage des Rampentisches sowie der gesamten Anlieferungszone ist BILD 1 zu entnehmen.
Die Schallleistungspegel der einzelnen Emittenten für den Anlieferungsverkehr und die Vorgänge auf der Rampe bzw. dem Rampentisch bei der Entladung werden dem Bericht /7/ entnommen (Tabelle 2 und 3) und nach den Gleichungen in ANLAGE 1 berechnet. Die Abschirmung des Rampentisches durch die Lkw – Aufbauten wird im Sinne der Prognosesicherheit nicht berücksichtigt.
• Kundenstellplätze: Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt werktags von 06.00 bis 22.00 Uhr. Nach 22:00 Uhr finden
auf den Stellflächen keine Geräuschrelevanten Bewegungen mehr statt. Die Emissionsdaten für den Kundenparkplatz werden nach den Berechnungsalgorithmen der Bayerischen Parkplatzlärmstudie (/8/, ANLAGE 1) ermittelt.
• Einkaufswagen–Sammelbox: Entsprechend der Öffnungszeit des Nahversorgers werden die Geräusche beim Ein- und
Ausstapeln der Einkaufswagen zum Ansatz gebracht. Der Schallleistungspegel wird /7/ entnommen (Abschnitt 8) und nach den Gleichungen in ANLAGE 1 berechnet.
• Kühl- und Lufttechnik: Die Emissionsdaten und die Lage der Kühl- und Lufttechnik werden übergebenen Unterlagen
entnommen. Die Emissionen (Kühltechnik bzw. lufttechnische Aggregate, Heizung) werden im Beurteilungszeitraum tags und nachts durchgängig angesetzt.
2 In einer den Schallausbreitungsberechnungen vorausgegangenen Einzelereignisbetrachtung für den Beurteilungszeitraum
”Nacht” wurde ermittelt, dass selbst bei einer Anlieferungsfahrt und des damit verbundenen Einzelereignisses eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes ”Nacht” nach TA Lärm, auf Grund störender kurzzeitiger Geräuscheinwirkungen von > 20 dB(A) am nächstgelegenen Immissionsort auftritt [zulässig ist eine Überschreitung im Nachtzeitraum von ≤ 20 dB(A)]. Die Belieferung des Marktes ist daher nur im Tagzeitraum zulässig.
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Dieser Emissionsansatz bildet die Basis zur Berechnung der Beurteilungspegel Lr an den maßgeblichen Immissionsorten der vorhandenen schutzbedürftigen Bebauung. Sollten sich im Ergebnis der Berechnungen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte IRW an den Immissionsorten ergeben, so werden die Schallquellen aufgezeigt, die zu dieser Überschreitung führen und Anforderungen an die Minderung der Emissionspegel dieser Quellen formuliert. Unsere Erfahrungen aus vielfältigen Messungen an Geschäftshäusern und Verbrauchermärkten bestätigen, dass es für die nachfolgende Beurteilung der Geräuschsituation, herrührend vom geplanten Markt - Neubau hinreichend genau ist, die Schallausbreitungsberechnungen mit der Mittenfrequenz von 500 Hz durchzuführen. Die Schallimmissionsbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten wird daher nicht im Oktavspektrum berechnet. Da nachts nur lufttechnische Aggregate anzusetzen sind, treten kurzzeitige Geräuschspitzen (Einzelereignisbetrachtung) bei bestimmungsgemäßem Betrieb in diesem Zeitraum nicht auf. Tags wird für kurzzeitig auftretende Emissionen im Bereich der Anlieferrampe (LKW-Druckluftbremse) überprüft, ob die Beurteilungskriterien eingehalten werden. Die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen werden entsprechend der TA Lärm in die Beurteilung der Geräuschsituation einbezogen. 4. BEURTEILUNGSWERTE, IMMISSIONSORTE Als Immissionsorte sind die nächstgelegenen vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen (Wohngebäude) zu betrachten. Demnach werden die Beurteilungspegel an den im BILD 1 ersichtlichen Immissionsorten berechnet. Die berechneten Beurteilungspegel sind mit den Immissionspegeln, herrührend von den festgelegten Emissionskontingenten der neuen Teilfläche GE 4 des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Buttstädt für das Industrie- und Gewerbegebiet "Buttstädt Lohstraße Nord", unterschieden nach Tagzeitraum LEK,i,tags (06.00 bis 22.00 Uhr) und Nachtzeitraum LEK,i,nachts (22.00 bis 06.00 Uhr) zu vergleichen. Die neue Teilfläche GE 4 wird aus Teilmengen der bisherigen Teilflächen GE 1.1 und GE 1.2 gebildet (s. BILD 3). Die bestehenden Emissionskontingente dieser Teilflächen werden für die neue Teilfläche
GE 4 übernommen.
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Demnach sind die Beurteilungspegel Lr mit den Immissionskontingenten, herrührend der Emission der Teilfläche GE 4 zu vergleichen. Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind eingehalten, wenn an den Immissionsorten die Beurteilungspegel Lr die Immissionskontingente LIK,GE4 durchgängig unterschreiten. Aus dem Bebauungsplan ergeben sich folgende Emissionskontingente LEK,GE4:
LEK,GE4,tags = 58 dB(A)/m² LEK,GE4, nachts = 40 dB(A)/m² Herrührend von diesen LEK,GE4 ergeben sich folgende Immissionskontingente LIK,GE4 an den Immissionsorten. Die Berechnungen erfolgen mit einer Emissionshöhe h = 1,0 m. Die Lage der Fläche GE 4 ist dem BILD 3 zu entnehmen.
TABELLE 1: Immissionskontingente LIK,GE4 an den maßgeblichen Immissionsorten (IP)
Immissionskontingente LIK,GE4 [dB(A)]
Immissionsort
tags nachts
1 2 3 4
EG 54,8 36,8 IP 01 1.OG 55,0 37,0 EG 40,9 22,9 IP 02 1.OG 42,8 24,8 EG 56,8 38,8 IP 03 1.OG 56,5 38,5 EG 46,9 28,9 IP 04 1.OG 48,5 30,5
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5. ERMITTLUNG DER EMISSION 5.1 ALLGEMEINES Nach TA Lärm sind folgende Korrekturen/Zuschläge bei der Ermittlung des Beurteilungspegels Lr zu berücksichtigen: • für impulshaltige Emissionen ein Impulszuschlag KI
3;
• für tonhaltige Emissionen ein Zuschlag KT1
• für ruhebedürftige Stunden KR Bei der Ermittlung der Beurteilungspegel an Immissionsorten mit Einordnung als Mischgebiet entfällt der Zuschlag KR. Nach /17/ ist die schutzbedürftige Bebauung als Mischgebiet eingeordnet. Um den Einfluss der Zuschläge auf die Höhe der Beurteilungspegel Lr zu berücksichtigen, wird im vorliegenden Gutachten die Berechnung mit immissionsbezogenen Schallleistungspegeln durchgeführt. Die Modellierung der Zufahrten (LKW, PKW; siehe BILD 1) erfolgt im schalltechnischen Modell entsprechend der TA Lärm, d.h. die Fahrstrecken werden so gestaltet, dass eine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr gegeben ist (TA Lärm, Abschnitt 7.4). 5.2 MARKTVORGÄNGE, ANLIEFERUNG Entsprechend /7/ wird beim Emissionsansatz zur Berechnung der Geräuschimmissionen durch die Betriebsgeräusche der LKW von den Mittelwerten ausgegangen. Die LKW-Geräusche werden in „Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände“ und „Betriebsgeräusche“ unterschieden. Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände Als Anlieferungszeit für den Markt wird der Beurteilungszeitraum tags betrachtet (06.00 bis 22.00 Uhr). Das Geschäftshaus wird täglich von drei Lkw ≥ 7,5 t und zwei Transportern (Backshop) angefahren4. In der nachfolgenden TABELLE 2 sind die im schalltechnischen Modell zum Ansatz
gebrachten Anlieferungen näher erläutert.
3 Für die unter „Marktvorgänge“ zusammengefassten Emissionen wurde die Impulshaltigkeit der Geräusche im
Emissionsansatz durch die Wahl des Taktmaximalpegelmessverfahrens berücksichtigt. Ein weiterer Zuschlag für diese Emissionen entfällt damit. Allgemein ist auszuführen, dass die genannten Zuschläge entfernungsabhängig sind. Kurzzeitige Geräuschspitzen oder Einzeltöne werden mit zunehmender Entfernung vom Emittenten immer weniger aus dem Hintergrundgeräusch herausragen. Die dadurch gegebenfalls etwas zu hohen Rechenergebnisse werden als Beitrag zu einer „Rechnung auf der sicheren Seite“ betrachtet (Maximalwertannahme bzw. worst-case-Ansatz).
4 konservative Annahme aufgrund der Verkaufsfläche von ca. 780 m²
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TABELLE 2: Fahrzeuganzahl zur Warenanlieferung, tags
Fahrzeugart Fahrzeuganzahl Fahrziel / Fahrzweck
1 2 3
LKW > 7,5 t 1 Anlieferung Nahversorger, mit Kühlaggregat, täglich LKW > 7,5 t 1 Anlieferung Nahversorger, täglich LKW > 7,5 t 1 Müllfahrzeug, wöchentlich* Transporter 2 Anlieferung Backshop
* Im Sinne der Prognosesicherheit wird das Müllfahrzeug täglich angesetzt Für den Vorgang Rangieren der Lkw wird für die erforderliche Rangierstrecke im Modell ein Zuschlag von 5 dB (Maximalwert nach /7/) vergeben (Quelle T1-R, BILD 1]. Damit sind die bei Rangiertätigkeiten auftretenden Schallereignisse, wie Beschleunigung und Verzögerung der Fahrt, berücksichtigt. In der TABELLE 3 sind die Emissionsdaten für die Fahrgeräusche der Lkw’s ausgewiesen. TABELLE 3: Emissionsdaten Fahrgeräusche zur Warenanlieferung, tags
Emittent Vorgang L’WA,1h [dB(A)/m]
Anzahl n ILSP [dB(A)/m]
1 2 3 4 5
T1 Lkw, Anlieferung 63,0* 3 55,8 T1-R Lkw, Anlieferung (Rangier und
Rückwärtsfahrstrecke) 68,0 3 60,8
T2 Transporter 47,0 2 38,0
* Der Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde LWA,1h = 63 dB(A) entspricht einem LWA ≈ 106 dB(A) für eine Vorbeifahrt mit geringer Geschwindigkeit und 1 m Wegelement.
Die Fahrstrecken T1, T1-R und T2 werden als Linienschallquellen (Gesamtlänge: ca. 300 m) in das schalltechnische Modell übernommen. Betriebsgeräusche Es ist davon auszugehen, dass die nachfolgenden Geräusche zwingend im Anlieferungsbetrieb auftreten /7/. Diese Vorgänge werden daher für die Lkw detailliert in der Schallimmissionsprognose berücksichtigt (die ausgewiesenen Schallleistungspegel LWA sind arithmetische Mittelwerte):
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• Betriebsbremse LWA = 108 dB(A) • Anlassen LWA = 100 dB(A) • Türenschlagen LWA = 100 dB(A) • Leerlauf LWA = 94 dB(A) Für die Anlieferung von Tiefkühlware besteht grundsätzlich die Möglichkeit über Lkw mit Aggregat (z.B. Thermoking) oder Big Bag mit Kühlakku. Um die Prognose sicher zu gestalten, wird ein Lkw mit Aggregat zum Ansatz gebracht. Dafür wird aus der Bayerischen Parkplatzlärmstudie ein Punktschallleistungspegel PSP von 97,0 dB(A) und eine übliche Laufzeit von 15 min für das Kühlaggregat entnommen. In der TABELLE 4 sind die sich aus den Anfahrten und den Liefervorgängen für das Nahversorger ergebenden Emissionsdaten (Betriebsgeräusche) ausgewiesen. TABELLE 4: Emissionsdaten Betriebsgeräusche der Lkw, tags
Emittent
Vorgang PSP [dB(A)]
n* tges [min]
DT [dB]
IPSP tags [dB(A)]
1 2 3 4 5 6 7
A1 Bremsen 108,0 3 0,26 35,8 72,2 A2 Türen zuschlagen 100,0 6 0,51 32,7 67,3 A3 Anlassen 100,0 3 0,26 35,8 64,2 A4 Leerlauf 94,0 3 3,00 25,1 68,9 A5 Kühlaggregat 97,0 1 15,00 18,1 78,9
Summe A1–A5 80,4
Die Emissionen der Schallquellen A1-A5 werden energetisch addiert und auf eine Fläche von 150 m² bezogen. Es ergibt sich ein Flächenschallleistungspegel von 58,6 dB(A)/m². Die Schallleistungspegel wurden aus Messergebnissen nach dem Taktmaximalpegelverfahren ermittelt. Die Impulshaltigkeit der Geräusche ist damit berücksichtigt.
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TABELLE 5: Emissionsdaten Betriebsgeräusche Transporter, Geschäftshaus
Emittent Vorgang LWA [dB(A)]
LWA,1h [dB(A)]
n tges [min]
DT [dB]
IPSP [dB(A)]
1 2 3 4 5 6 7 8
A6 Türen zuschlagen 100,0 4 0,340 34,5 65,5 A7 Anlassen 100,0 2 0,160 37,8 62,2
Summe A6 – A7 67,2
* Die Vorgänge Bremsen, Leerlauf, Ereignis und Kühlaggregat (vgl. TABELLE 3) treten bei Anlieferfahrzeugen dieser Größenordnung nicht auf
Die Schallquellen A6 – A7 werden energetisch addiert [IPSP = 67,2 dB(A)] und auf eine Fläche von 33 m² am Eingangsbereich bezogen [IFSP = 52,0 dB(A)/m²]. Die Lage der Flächenquelle A11-12 ist aus BILD 1 zu entnehmen. Handhubwagen (Anlieferungsrampe), Flaschen und Kästen abstellen / stapeln Der Rampentisch wird (entsprechend übergebenen Zeichnungen des Auftraggebers) dreiseitig geschlossen mit Dach ausgeführt. Die Entladung erfolgt vom Lkw zum Lager mit (Gabel-) Handhubwagen. Der Emissionsansatz wird in Fahrten mit beladenen und unbeladenem Handhubwagen unterteilt /7/. Der Gutachter geht davon aus, dass ca. ¾ der Einwirkzeit aller Fahrten beladen (Ware wird angeliefert und z.B. Leercontainer abgeholt) und ¼ unbeladen stattfinden. Für die Geräusche „Stapeln der Leergutkästen“ und „Flaschenklappern“ wird ein mittlerer maximaler Schallleistungspegel PSP von 100,7 dB(A) mit einer Gesamteinwirkzeit von 10 Minuten (Summe aller Einzelvorgänge) im Beurteilungszeitraum tags den Berechnungen zugrunde gelegt. Dieser Schallleistungspegel wurde dem Bericht der Hessischen Landesanstalt für Umwelt zur Untersuchung der Geräuschsituation an Tankstellen entnommen. In der TABELLE 6 werden die für die Ermittlung des immissionswirksamen Schallleistungspegels IPSP notwendigen Emissionsdaten für den Tagzeitraum ausgewiesen. Die Schallleistungspegel wurden aus Messergebnissen nach dem Taktmaximalpegelverfahren ermittelt. Die Impulshaltigkeit der Geräusche ist damit berücksichtigt.
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TABELLE 6: Emissionsdaten Ladevorgänge, im Rampenbereich, tags
Emittent Vorgang PSP [dB(A)]
tges [min]
DT [dB]
IPSP [dB(A)]
1 2 3 4 5 6
A8 Handhubwagen beladen
97,0 15,0 18,1 78,9
A9 Handhubwagen unbeladen
102,0 5,0 22,8 79,2
A10 Flaschen klappern 100,7 10,0 19,8 80,9
Summe A8 – A10 84,5
* die Einwirkdauer berücksichtigt die tatsächliche Fahrzeit auf der Rampe, Zeiten in denen der Handhubwagen im Lager fährt, sind in dieser Zeit nicht berücksichtigt.
Die Schallleistungspegel der Schallquellen A8 – A10 werden energetisch addiert [IPSP = 84,5 dB(A)] und auf eine Fläche von 37 m² bezogen. Es ergibt sich ein immissionswirksamer Flächenschallleistungspegel von 68,8 dB(A)/m². Die Lage der Flächenschallquelle A6-A8 ist aus BILD 1 zu ersehen. Handhubwagen innerhalb des Lkw Das Fahren mit dem Handhubwagen im Lkw kann bei lärmtechnisch ungünstigen Belägen im Lkw zu Störungen führen. Deshalb wird der Vorgang „Fahren mit dem Handhubwagen im Lkw“ bei den vorliegenden Berechnungen berücksichtigt. Der Emissionsansatz folgt dem gleichen Algorithmus wie im vorhergehenden Abschnitt dargestellt („Flaschen und Kästen abstellen / stapeln“). In der TABELLE 7 sind die für die Ermittlung des immissionswirksamen Linienschallleistungspegels, ILSP, notwendigen Emissionsdaten ausgewiesen.
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TABELLE 7: Emissionsdaten Ladevorgänge, innerhalb der Lkw ≥ 7,5 t, tags
Emittent Vorgang PSP [dB(A)]
tges [min]
DT [dB]
IPSP [dB(A)]
1 2 3 4 5 6
A11 Handhubwagen beladen
97,0 15,0 18,1 78,9
A12 Handhubwagen unbeladen
102,0 5,0 22,8 79,2
A13 Flaschen klappern 100,7 10,0 19,8 80,9
Summe A11 – A13 84,5
Die immissionswirksamen Punktschallleistungspegel IPSP der Schallquellen A11 bis A13 werden energetisch addiert [IPSP = 84,5 dB(A)] und auf eine Linie von 20 m bezogen. Es ergibt sich ein Linienschallleistungspegel von 71,7 dB(A)/m. Da der Vorgang im Lkw bzw. des Anhängers/Sattelaufliegers stattfindet und nach außen hin durch den Kastenaufbau abgeschirmt ist, wird der Linienschallleistungspegel um 10 dB reduziert in den Berechnungen angesetzt. Die Lage der Linienquelle A9-10 ist aus BILD 1 zu ersehen. 5.3 KUNDENPARKPLÄTZE Der nachfolgend zu berechnende Emissionspegel enthält nach den in der Bayerischen Parkplatzlärmstudie durchgeführten Untersuchungen die Pegelanteile für: • die An- und Abfahrt (befahren der Stellflächen); • das Motorstarten; • das Türen- sowie Kofferraumzuschlagen und • das Befahren des Parkplatzes mit Einkaufswagen (außer Personalstellplätze) Der Parkplatz hat 83 Kundenstellplätze sowie die Flächen für die notwendigen Umfahrungen (BILD
1). Die Gesamtflächengröße des Parkplatzes (S ≈ 2.500 m²) wird dem Modell entnommen. Für den Markt beträgt die Nettoverkaufsfläche ca. 755 m².
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Nach der Parkplatzlärmstudie werden folgende Zuschläge für den Kundenparkplatz vergeben5: • Parkplatzart und Fahrbahnoberfläche (Parkplätze an Einkaufszentren, Einkaufswagen auf
Asphalt oder schalltechnisch adäquatem Belag6) ein KPA = 3 dB(A) und KStrO = 0, • ein Zuschlag für die Berücksichtigung unterschiedlicher Fahrbahnoberflächen KStrO = 0 dB(A),
für asphaltierte Fahrgassen, • ein Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren KI = 4 dB(A), • ein zu berechnender Zuschlag KD für den Durchfahrtsverkehr Für den Parkplatz dieses Verbrauchermarktes liegen keine objektbezogenen Daten für die Bewegungshäufigkeit vor. Anhand von exemplarischen Erhebungen die mit der Erarbeitung der Bayerischen Parkplatzlärmstudie erstellt wurden, zeigt sich bei größerer Entfernung der Stellplätze vom Ein- bzw. Ausgang eine geringere Bewegungshäufigkeit. In Tabelle 14 der Parkplatzlärmstudie wird die Abhängigkeit der Bewegungshäufigkeit der Stellplätze von der Entfernung vom Eingang eines Kaufmarktes am Beispiel aufgeführt. Dieser Untersuchung folgen wir in unserem Emissionsansatz. Parkfläche P1: N = 0,17 (Stellplätze direkt vor dem Eingang des Marktes; es kann von einer hohen Belegung ausgegangen werden, Bewegungs- häufigkeit für Discounter mit hoher Kundenfrequenz nach Parkplatzlärmstudie) Parkfläche P2: N = 0,10 (Stellplätze in weiterer Entfernung zum Eingang; geringere Belegung ergo geringere Bewegungshäufigkeit) Parkfläche P3: N = 0,07 (zum Teil Mitarbeiterstellplätze und Stellplätze in weiter Entfernung zum Eingang; sehr geringe Bewegungshäufigkeit) Aus diesen Stellplatzwechselzahlen, Nettoverkaufsfläche, Bezugsgröße sowie der Öffnungszeit ergibt sich die tägliche Anzahl der Kunden mit Pkw; dies sind ca. 785 Kunden. Damit liegt die Prognose auf sicheren Seite. Durch den Auftraggeber wird von einer täglichen Kundenzahl von ca. 400 bis 700 am Standort ausgegangen, davon ca. 80% motorisiert. In der folgenden TABELLE 8 sind die mit den entsprechenden Zuschlägen korrigierten Emissionsdaten für die Kundenstellplätze ausgewiesen.
5 Im Sinne der Parkplatzlärmstudie wird der Impuls- bzw. Tonzuschlag auf die Emission vergeben (KPA, KI). Siehe auch Fußnote 2 6 z.B. Betonpflaster ohne Fase. Dieser Belag kann lärmtechnisch wie eine Asphaltoberfläche betrachtet werden (siehe Zeitschrift Beton 1/92).
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TABELLE 8: Emissionsdaten Kundenstellplätze, tags
LW0 N f B S KI KPA KD KStrO IFSP [dB(A)] [m²] [m²] [dB] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
P1 63 0,17 0,11 373 1.488 4,0 3,0 4,5(1 0 60,8 P2 63 0,10 0,11 264 693 4,0 3,0 3,3 0 59,1 P3 63 0,07 0,11 118 386 4,0 3,0 1,5 0 54,8
(1 inklusive Durchfahrtsanteil von P2 Aus der Nettoverkaufsfläche und der Bewegungshäufigkeit N lässt sich die Summe der Pkw pro Stunde berechnen, die als Kunden den Parkplatz befahren. Die Zufahrt auf den Kundenparkplatz erfolgt über eine Zufahrt von der Lohstraße. Die Emission der Zufahrt wird nach RLS 90 (ANLAGE 1) berechnet. In TABELLE 9 sind die Emissionsdaten für die Zufahrt zu den Stellplätzen ausgewiesen. TABELLE 9: Emissionsdaten Fahrstrecken der Pkw, tags
Emit-tent
Fahrstrecke M p v DSTRO Lm,E Umrechnung zur Linienquelle
ILSP
[Kfz/h] [%] [km/h] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)/m] 1 2 3 4 5 6 7 8 9
T3 Zufahrt 49 0 30 0 45,5 19 64,5 T4 Zufahrt 49 0 30 0 45,5 19 64,5
Die Schallquellen T3 und T4 werden als Linienquellen in das Modell integriert (Gesamtlänge: ca. 100 m).
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5.4 EIN- UND AUSSTAPELN DER EINKAUFSWAGEN (EINKAUFSWAGEN-SAMMELBOX) Aus der Stellplatzwechselzahl, Nettoverkaufsfläche, Bezugsgröße sowie der Öffnungszeit ergibt sich die tägliche Anzahl der Kunden mit Pkw; dies sind ca. 785 Kunden. Geht man davon aus, dass ca. 2/3 aller Kunden einen SB-Wagen nutzen, tritt das Ein- und Ausstapeln des SB-Wagens in der Sammelbox je ca. 525 mal auf. Die Formel zur Berechnung des immissionswirksamen Flächenschallleistungspegels IFSP „Einkaufswagen-Sammelbox“ ist der ANLAGE 1 zu entnehmen. Im Rahmen der Schallimmiss-ionsprognose kann von einem mittleren Schallleistungspegel ausgegangen werden. Die Lage der Einkaufswagen-Sammelbox A13 ist BILD 1 zu entnehmen. In der TABELLE 10 sind die Emissionsdaten zur Ermittlung des IFSP für die Einkaufswagen-Sammelbox des Nahversorgers zusammengefasst. TABELLE 10: Emissionsdaten Einkaufswagen-Sammelbox, tags
Emittent Vorgang LWA,1h [dB(A)]
n/h IPSP [dB(A)]
1 2 3 4 5
A14 Einkaufswagen– Sammelbox
72,0 66 90,2
Die Schallquelle wurde im Bereich der Stellplätze angeordnet (Fläche von 15 m² mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 78,4 dB(A)/m²). Die Geräusche, die beim Bewegen der Einkaufswagen auf dem Parkplatz auftreten, sind in der Emissionsermittlung „Kundenparkplätze“, Abschnitt 5.3, mit Vergabe der Korrekturen KPA und KI erfasst /8/. 5.5 KÜHL- UND LUFTTECHNIK Die Lage der Schallquellen Kühl- und Lufttechnik ist in BILD 1 ersichtlich. Für die Quelle „Verflüssiger“ (A14) wird ein Schallleistungspegel von 75 dB(A) /14/ angesetzt Für die Zu- und Abluft der Verbundanlage sowie die drei Wandlüfter wird an der Mündung ein Punktschallleistungspegel PSP von 65,0 dB(A) (A15 / A16 und A17-A19) angesetzt.
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Die Emissionsquellen A12 bis A14 werden als Punktschallquellen modelliert und die Emission tags und nachts im schalltechnischen Modell angesetzt. Die genannten Schalldruck- bzw. Schallleistungspegel der Haustechnik sind als Zielstellung für den Ausrüster zu betrachten. In der folgenden TABELLE 11 sind die Emissionsdaten für diese Quellen ausgewiesen. TABELLE 11: Punktschallleistungspegel PSP für die lufttechnischen Quellen
Be-zeichnung
Anzahl Benennung Schallleistungspegel PSP [dB(A)]
IPSP [dB(A)]
1 2 3 4 5
A15 1 Verflüssiger 75,0 75,0 A16 1 Zuluft Verbundanlage 71,0 71,0 A17 1 Abluft Verbundanlage 71,0 71,0 A18 1 Wandlüfter 65,0 65,0 A19 1 Wandlüfter 65,0 65,0 A20 1 Wandlüfter 65,0 65,0 A21 1 Wandlüfter 65,0 65,0
Das abgestrahlte Schallspektrum der lufttechnischen Öffnungen und Anlagen muss entsprechend Stand der Technik, einzeltonfrei sein. Sollte sich die Lage dieser lufttechnischen Öffnungen auf Grund des Planungsfortschrittes signifikant ändern, so ist mit dem Gutachter Rücksprache zu nehmen. 5.6 PRESSCONTAINER - CONTAINERMANIPULATION Presscontainer Neben dem Rampenbereich befindet sich ein Presscontainer. Für diesen Presscontainer werden Messwerte aus /11/ angesetzt. Für die Vorgänge Leerlauf, Verdichten und Ankippen ergibt sich ein resultierender Schallleistungspegel LWA = 85 dB(A). Erfahrungsgemäß ist der Presscontainer während der Öffnungszeit ca. 2 Stunden in Betrieb. In TABELLE 12 sind die Emissionsdaten für den Presscontainer ausgewiesen. TABELLE 12: Emissionsdaten Presscontainer, tags
Emittent
Vorgang LWA [dB(A)]
n tges [min]
DT [dB]
IPSP [dB(A)]
1 2 3 4 5 6 7
A22 Presscontainer 85,0 1 120 9,0 76,0
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Containerbereitstellung (Verpackungsmüll) Einmal pro Woche wird der Container am Standort gewechselt. Das Containerfahrzeug stellt einen Leercontainer ab und nimmt den Vollcontainer auf (zwei Vorgänge). In der TABELLE 13 sind die Schallleistungspegel für diese Vorgänge ausgewiesen. TABELLE 13: Emissionsdaten Containermanipulationen, tags
Emittent
Vorgang LWAeq [dB(A)]
n tges [min]
DT [dB]
IPSP [dB(A)]
1 2 3 4 5 6 7
Container absetzen 100 1 1,5 28,1 71,9
Container aufnehmen 107 1 1,5 28,1 78,9
A23 Energetische Summe 79,7
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6. ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL 6.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN Die Berechnungen wurden mit dem Programmsystem LIMA durchgeführt. Es wird entsprechend der gültigen Berechnungsvorschrift ISO 9613, Teil 2, gerechnet. Für die schalltechnischen Berechnungen zur Ermittlung der Beurteilungspegel wird ein dreidimensionales Modell erstellt. In diesem Modell sind alle Emittenten und die Schallausbreitung beeinflussenden Daten enthalten. Das Modell besteht aus mehreren Dateien und Datenbanken. Folgende Prämissen liegen der Berechnung zu Grunde:
• Isophonenkarte: Raster der Berechnung: = 1,0 m Immissionshöhe: = 4,0 m • Einzelpunktberechnungen: Lage der Immissionsorte: 0,5 m vor geöffnetem Fenster der betreffenden Fassade; Aufpunkthöhen: entsprechend der Geschosshöhen. 6.2 BEURTEILUNGSPEGEL Zur quantitativen Beurteilung der Geräuschsituation an den maßgeblichen Immissionsorten (BILD 1) sind die Beurteilungspegel Lr in Abhängigkeit der Geschosshöhe in der nachfolgenden TABELLE 14 für die Beurteilungszeiträume tags und nachts ausgewiesen und den einzuhaltenden Immissionskontingenten LIK,GE4, herrührend der Teilfläche GE 4 des B-Planes "Buttstädt Lohstraße Nord" gegenübergestellt. Aus den Differenzen LIK,GE4 minus Lr ist zu entnehmen, dass das Emissionskontingent LEK,GE4 tags und nachts unterschritten wird. Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden damit durchgängig eingehalten. Im BILD 2 ist flächendeckend die Geräuschsituation für die Beurteilungszeiträume tags und nachts dargestellt.
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TABELLE 14: Beurteilungspegel Lr und LIK,GE4 an den maßgeblichen Immissionsorten (IP)
Beurteilungspegel Lr [dB(A)]
Immissionskontingente LIK,GE4 [dB(A)]
mit 58/40 dB(A)/m²
Differenz LIK,GE4 minus Lr,Markt
[dB]
Immissions- ort
tags nachts tags nachts tags nachts
1 2 3 4 5 6 7 8
EG 38,1 27,0 54,8 36,8 -16,7 -9,8 IP 01 1.OG 41,0 27,9 55,0 37,0 -14,0 -9,1 EG 32,0 13,8 40,9 22,9 -8,9 -9,1 IP 02 1.OG 34,1 15,4 42,8 24,8 -8,8 -9,4 EG 48,6 36,4 56,8 38,8 -8,2 -2,4 IP 03 1.OG 49,3 36,1 56,5 38,5 -7,3 -2,4 EG 46,2 24,2 46,9 28,9 -0,7 -4,7 IP 04 1.OG 48,0 25,4 48,5 30,5 -0,5 -5,1
7. EINZELEREIGNISBETRACHTUNG Um störende kurzzeitige Geräuscheinwirkungen für die Wohnbereiche zu vermeiden, ist nach TA Lärm abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags um mehr als 30 dB(A) nicht auftreten. Der Nachtzeitraum ist auf Grund der anzusetzenden Emissionsquellen (ausschließlich stationäre lufttechnische Quellen) nicht relevant. In zwei Einzelpunktberechnungen wird im Beurteilungszeitraum tags der Immissionspegel für das Entspannungsgeräusch einer Lkw-Druckluftbremse (Einzelereignis E1) bzw. für das Zuschlagen einer Kofferraumtür (Einzelereignis E2) berechnet. Die Schallleistung der LKW-Druckluftbremse beträgt PSP = 108 dB(A) /7/ für die Kofferraumtür PSP = 98 dB(A). Zur Beurteilung der Einzelereignisse wird jeweils der nächstgelegene Immissionsort IP 03 gewählt. Die Lage der Quellen und der Immissionsorte ist dem BILD 1 zu entnehmen.
In der nachfolgenden TABELLE 15 sind die Ergebnisse ausgewiesen. In Spalte 5 ist die
Überschreitung des Immissionsrichtwertes als Differenzbetrag angegeben. Dieser Differenzbetrag muss entsprechend TA Lärm ≤ 30 dB im Beurteilungszeitraum tags sein.
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TABELLE 15: Einzelereignisbetrachtung
Immissionsort PSP [dB(A)]
IRW, tags [dB(A)]
L
[dB(A)] Differenz
[dB]
1 2 3 4 5
Einzelereignis 1 IP 03 EG 108,0 60 64,2 4,2 1.OG 108,0 60 66,2 6,2
Einzelereignis 2 IP 03 EG 98,0 60 68,0 8,2 1.OG 98,0 60 67,6 7,6
Bei normalem Betrieb sind kurzfristige Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 dB(A) überschreiten, nicht zu erwarten. Der Zeitraum nachts ist nicht relevant (siehe Lösungsansatz Abschnitt 3). 8. ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN In Absatz 3 und 4, Punkt 7.4, TA Lärm, heißt es zum anlagenbezogenen Verkehrsaufkommen auf öffentlichen Straßen: „Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie möglich vermindert werden, so weit • sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um
mindestens 3 dB(A) erhöhen, • keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und • die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder
weiter gehend überschritten werden.“ Diese Kriterien gelten kumulativ, d.h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs so weit wie möglich vermindert werden /9/. Die Zu- und Abfahrt zum Nahversorger erfolgt über die Lohstraße. Eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr ist direkt gegeben. Eine weitere Betrachtung des anlagenbedingten Verkehrs entfällt daher. Organisatorische Maßnahmen (in praxi das Eingrenzen der Ein- und Ausfahrtzeiten) sind aus lärmschutztechnischer Sicht nicht angezeigt.
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9. ZUSAMMENFASSUNG In Buttstädt, Lohstraße 6a ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant. Im Rahmen dieses Schallgutachtens ist die dem Nahversorger zuzuordnende gewerbliche Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) an den maßgeblichen Immissionsorten der vorhandenen schutzbedürftigen Nutzung (BILD 1) rechnerisch zu ermitteln. Die Berechnungen weisen aus, dass bei dem im Abschnitt 5 ausgewiesenem Emissionsansatz die Vorgaben aus dem Bebauungsplan N3. der Stadt Buttstädt Industrie- und Gewerbegebiet "Buttstädt Lohstraße Nord" an den maßgeblichen Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen tags und nachts eingehalten werden (TABELLE 14). Eine Einschränkung der Anlieferungszeit im Beurteilungszeitraum „Tag“ besteht nicht. Die Belieferung des Nahversorgers kann uneingeschränkt zwischen 06.00 und 22.00 Uhr stattfinden. Für die Fahrgassen des Parkplatzes ist eine Asphaltoberfläche oder ein schalltechnisch gleichwertiger Belag zu realisieren (z.B. Pflasterbeläge ohne Fase mit entsprechender Verlegung, Zeitschrift Beton 1/92). Alle ausgewiesenen Schallleistungspegel für die lufttechnischen Emissionsquellen sind einzuhalten. Das abgestrahlte Schallspektrum dieser Ausrüstungen muss entsprechend Stand der Technik einzeltonfrei sein. Bei normalem Betrieb und dem getroffenen Emissionsansatz sind kurzfristige Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 dB(A) bzw. nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten, nicht zu erwarten (TABELLE 15). In der ANLAGE 3 sind die Ausführungen zur Qualität der vorgelegten Schallimmissionsprognose
ausgewiesen. Leipzig, 04.02.2009 Dipl.- Ing. M. Goritzka Dipl.- Ing. (FH) J. Korb
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ANLAGE 1: BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLEMISSION Allgemeine Begriffe (nach DIN 18005-1:2002-07) (Punkt-) Schallleistungspegel (PSP)
LW = 10 lg (P/P0); zehnfacher dekadischer Logarithmus des Verhältnisnisses der Schallleistung zur Bezugsschallleistung P die von einem Schallstrahler abgegebene akustische Leistung (Schallleistung) P0 Bezugsschallleistung (P0 = 1 pW = 10-12 Watt)
Pegel der längenbezogenen Schallleistung (LSP) (auch „längenbezogener Schallleistungspegel“)
LW‘ = 10 lg (P‘/10-12 Wm-1); logarithmisches Maß für die von einer Linienschallquelle, oder Teilen davon, je Längeneinheit abgestrahlte Schallleistung P‘
Errechnung aus dem (Punkt-)
Schallleistungspegel
LW‘ = LW - 10 lg (L/1m); Schallleistung, die von einer Linie pro m abgestrahlt wird.
Dabei ist vorausgesetzt, daß die Schallabstrahlung gleichmäßig über die
gesamte Länge verteilt ist.
Pegel der flächenbezogenen Schallleistung (FSP) (auch „flächenbezogener Schallleistungspegel“)
LW‘‘ = 10 lg (P‘‘/10-12 Wm-2); logarithmisches Maß für die von einer flächenhaften Schallquelle, oder Teilen davon, je Flächeneinheit abgestrahlte Schallleistung P‘‘
Errechnung aus dem (Punkt-)
Schallleistungspegel
LW‘‘ = LW - 10 lg (S/1m); Schallleistung, die von einer Fläche pro m² abgestrahlt
wird. Dabei ist vorausgesetzt, daß die Schallabstrahlung gleichmäßig über die
gesamte Fläche verteilt ist.
immissionsbezogene Schallleistungspegel (IPSP, ILSP, IFSP)
Die nach der TA Lärm bei der Ermittlung der Beurteilungspegel durchzuführenden Korrekturen (ANLAGE 1, Gewerbe, Beurteilungspegel), sind in den immissionsbezogenen Schallleistungspegeln integriert.
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Ermittlung der Emission Fahrgeräusche Die Emission "Fahrgeräusche" wird rechnerisch nach folgender Beziehung ermittelt:
ILSP = L’WA,1h + 10*lg(n) - 10*lg(Tr) + KR dB(A)/m
dabei bedeuten: L’WA,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1LKW pro Stunde auf einer Strecke von 1m n Anzahl der LKW in der Beurteilungszeit Tr Tr Beurteilungszeitraum: Tag = 16 Stunden Nacht = lauteste Nachtstunde KR Korrektur für Stunden mit erhöhter Empfindlichkeit in dB Betriebsgeräusche Der immissionsbezogene Schallleistungpegel für „Betriebsgeräusche“ bestimmt sich:
IPSP = PSP - DT + KR dB(A)
dabei bedeuten: DT Zeitkorrektiv, DT = 10 log (tges / Tr), in dB tges Gesamteinwirkzeit, tges = te × n, in min Tr Beurteilungszeit in min te Einzelzeit in min n Anzahl der Vorgänge KR Korrektur für Stunden mit erhöhter Empfindlichkeit in dB
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Parkverkehr Grundlage zur Emissionsermittlung ist die Bayerische Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007. Der immissionswirksame Flächenschallleistungspegel IFSP eines Parkplatzes, ergibt sich aus folgender Gleichung:
IFSP = Lw0 +KPA +KI +KD +2,5 lg (f×B - 9) + 10lg (B x N) + KStrO - 10 lg (S/1 m²) + KR dB(A)/m²
dabei bedeuten: Lw0 Grundwert für einen Parkvorgang = 63 dB(A) KPA Zuschlag für die Parkplatzart in dB KI Zuschlag für die Impulshaltigkeit in dB KD Pegelerhöhung infolge Durchfahr- und Parksuchverkehr f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße B Bezugsgröße (Netto-Verkaufsfläche, Anzahl der Stellplätze etc.) N Bewegungshäufigkeit PKW pro Einheit und Stunde KStrO Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen in dB S Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes in m² KR Korrektur für Stunden mit erhöhter Empfindlichkeit in dB Zufahrten zum Parkplatz Die Berechnung des Emissionspegels erfolgt nach den in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, (RLS-90) vorgegeben Algorithmen. Der Emissionspegel ist: Lm,E = Lm
(25) + DV + DStro + DStg + DE
Lm(25) = 37,3 + 10 lg [M ( 1 + 0,082p)]
Geschwindigkeitskorrektur: DV = LPKW - 37,3 + 10 lg [100 + (10 0,1D - 1) p / 100 + (8,23 p)] LPKW = 27,7 + 10 lg [1 + (0,02 vPKW)3] LLKW = 23,1 + 12,5 lg (vLKW) D = LLKW - LPKW Korrektur für Steigungen und Gefälle: DStg = 0,6 |g| - 3 für |g| > 5 % DStg = 0 für |g| ≤ 5 %
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Erläuterung der Abkürzungen und Symbole STRAßENVERKEHR:
Zeichen / Begriff
Einheit Bedeutung
1 2 3
Lm,E,tag dB Emissionspegel (für den Tag)
Lm,E,nacht dB Emissionspegel (für die Nacht)
Lm(25) dB normierter Mittelungspegel eines Verkehrsweges
DV dB(A) Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStro dB Korrektur für die unterschiedlichen Straßenoberflächen
DStg dB(A) Korrektur für Steigungen
DE dB(A) Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen
Mt KFZ/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für den Tag)
Mn KFZ/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für die Nacht)
pt % maßgebender LKW- Anteil (über 2,8 t zul.Gesamtgewicht) tags
pn % maßgebender LKW- Anteil(über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) nachts
vPKW km/h vorgegebene Geschwindigkeit für PKW
vLKW km/h vorgegebene Geschwindigkeit für LKW
DTV KFZ/24 h Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke
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ANLAGE 2: BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLIMMISSION
Gewerbe / Industrie
Mittelungspegel LAeq A-bewerteter, zeitlicher Mittelwert des Schallpegels an einem Punkt
(z.B. am Immissionsort), ermittelt nach dem Taktmaximalverfahren anteiliger Beurteilungs- Beurteilungspegel einer Geräuschquelle (z.B. eines Anlagenteiles) pegel Lr,an nach TA Lärm wie folgt definiert: Der anteilige Beurteilungspegel Lr,an ist gleich dem Mittelungspegel
LAeq eines Anlagengeräusches plus (gegebenenfalls) Zu- und Abschlägen für Ruhezeiten und Einzeltöne sowie (gegebenfalls) Pegelkorrektur für die Zeitbewertung entsprechend der Beurteilungszeit.
Beurteilungspegel Lr Summenpegel, ermittelt durch energetische Addition der anteiligen Beurteilungspegel Lr,an aller zu beurteilenden Geräuschquellen
Beurteilungspegel LT
Trr j
N
jL C K K KAeq j met T j I j R j= ∑
=
− + + +10 1 101
0 1lg[ ], ( ), , , ,
dabei bedeuten: Tr = j
N
=∑
1
Tj = 16 h tags; 1 h nachts
Tj = Teilzeit j N = Zahl der gewählten Teilzeiten LAeq,j = Mittelungspegel während der Teilzeit Tj Cmet = metereologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe September 1997,
Gleichung (6) [Im vorliegenden Gutachten wurde Cmet sicherheitshalber gleich 0 dB gesetzt)
KT,j = Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach der TA-Lärm (1998) Abschnitt A.3.3.5 in der Teilzeit j
(Treten in einem Geräusch während bestimmter Teilzeiten Tj ein oder mehrere Töne hörbar hervor oder ist das Geräusch informationshaltig, so beträgt der Zuschlag KT,j für diese Teilzeiten je nach Auffälligkeit 3 oder 6 dB.)
KI,j = Zuschlag für Impulshaltigkeit nach der TA-Lärm (1998) Abschnitt A.3.3.6 in der Teilzeit Tj (Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter Teilzeiten Tj Impulse, so
beträgt KI,j für diese Teilzeiten: KI,j = LAFTeq,j - LAeq,j LAFTeq = Taktmaximal-Mittelungspegel mit der Taktzeit T = 5 Sekunden)
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ANLAGE 3: QUALITÄT DER SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE Die Qualität der Schallimmissionsprognose hängt ab von • der Genauigkeit der Eingabedaten (Schallemissionen), • der Genauigkeit des Prognosemodells einschließlich seiner programmtechnischen Umsetzung. Schallemissionen Dem Gutachten liegen zahlreiche Angaben zu den Schallleistungspegeln zugrunde. Diese schriftlich vorliegenden und meist zusammengestellten Angaben stammen aus verschiedenen Ursprungsquellen (Prüfzeugnisse, Messberichte), die zum größeren Teil nicht zugänglich und teilweise vom Gutachter nicht ermittelbar sind. Da es in Deutschland, Europa und weltweit jedoch eine einheitliche Normenreihe zur Ermittlung der Schallleistungspegel gibt (die internationale Normenreihe ISO 3740 ff wurde in Deutschland und Europa als DIN EN ISO 3740 ff eingeführt) kann eine Genauigkeit, beschrieben durch nachfolgende, in der Norm aufgeführte Standardabweichungen vorausgesetzt werden: • Vergleichsstandardabweichung σR Dies ist die Standardabweichung der Messergebnisse, die bei Wiederholungsmessungen an demselben Aggregat bei exakt gleichen Betriebsbedingungen bei Messungen an verschiedenen Standorten durch verschiedene Personen auftritt. Aufgrund des Standes der Messtechnik, der i.allg. geschulten Messingenieure und des Bedarfs nach zuverlässigen Schallemissionsangaben auch aus juristischen Erwägungen heraus kann damit gerechnet werden, daß die engineering method Genauigkeitsklasse 2 nach ISO 3744 das grundlegende Messverfahren bildet, d.h. daß σR ≤ 1,5 dB beträgt. • Produktionsstandardabweichung σP σP gibt die Streuung der Messwerte wieder, die bei Wiederholungsmessungen an Aggregaten des gleichen Fabrikats bedingt durch zulässige Fertigungstoleranzen auftritt. Setzt man aufgrund von Empfehlungen aus normativ tätigen Arbeitskreisen an, daß, sofern keine Angaben zur genannten Streuung vorliegen, der kennzeichnende Schallpegel unter Verwendung eines Sicherheitzuschlags von 2 dB ausgewiesen werden soll, damit 95% aller Werte unterhalb dieses ausgewiesenen Pegels liegen - so ergibt sich daraus ein zugehöriges σP ≤ 1,2 dB7. 7 Der Fall „95% aller Werte liegen unterhalb des Mittelwertes+2dB“ korrespondiert entsprechend den Gesetzen der
mathematischen Statistik zur Normalverteilung mit einer Standardabweichung von 1,2 dB.
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Prognosemodell Die DIN ISO 9613-2, die für die Schallausbreitungsrechnung nach TA-Lärm herangezogen wurde, gibt ein Berechnungsverfahren der Genauigkeitsklasse 2 wieder (s. Abschn. 1 der Norm). Deshalb ist, bei den zugrundegelegten Ausbreitungsbedingungen für leichten Mitwind, mit einer Standardabweichung für die Prognose σProgn ≤ 1,5 dB zu rechnen. Die Angaben in DIN ISO 9613-2 Tab. 5 zur „geschätzten Genauigkeit“ von max. ± 3 dB für die prognostizierten Schallpegel sind als Schwankungsbereich im Sinne eines 95% igen Vertrauensbereichs zu interpretieren8 . Dies wird seitens der Literatur und einem Entwurfsverfasser der Norm bestätigt. Die Berechnungen nach DIN ISO 9613-2 im Rahmen dieses Gutachtens erfolgten mit der aktuellen Version des Programmsystems LIMA (Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbH, Dortmund), einem Programmsystem, welches seine Zuverlässigkeit in Qualitätsuntersuchungen erfolgreich unter Beweis gestellt hat9. Qualität der Schallimmissionsprognose Die Gesamtstandardabweichung σges, die als Maß für die Qualität der Schallimmissionsprognose herangezogen werden kann, errechnet sich nach den Gesetzten der mathematischen Statistik zu
σges = √ (σR² + σP² + σProgn²)
d.h. im vorliegenden Fall zu σges = 2,4 dB. Wenn die, sich aus σges zu berechnende, obere Vetrauensbereichsgrenze des prognostizierten Schallpegels kleiner oder gleich dem Immissionsrichtwert ist, wird der Immissionsrichtwert sicher eingehalten. Setzt man an, daß 90% aller Werte unterhalb dieser oberen Vetrauensbereichsgrenze Lo liegen sollen10, so ergibt sich Lo nach den Gesetzen der mathematischen Statistik entsprechend nachfolgender Gleichung. Der Immissionsrichtwert (IRW) wird daher in 90% aller Fälle eingehalten, wenn gilt:
Lo = Lm + 1,28 x σges ≤ IRW Lo: obere Vertrauensbereichsgrenze des prognostizierten Schallpegels Lm: prognostizierter Schallpegel 1,28: Standardnormvariable für den Fall „90% aller Schallpegel unterhalb Lo“
8 95% iger Vertrauensbereich von ± 3 dB : 95% aller Werte liegen im Schwankungsbereich von ± 3 dB um den
prognostizierten Schallpegel. Aus den Gesetzen der mathematischen Statistik folgt daraus die Standardabweichung von 1,5 dB (dies entspricht der angegebenen Genauigkeitsklasse 2).
9 z.B. in „Qualitätsanforderungen an Schallimmissionsprognosen“; Untersuchung im Auftrag des Ministeriums für Raumordnung und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, April 2000
10 häufig werden messtechnische Nachweise der Richtwerteinhaltung mit 90% Wahrscheinlichkeit geführt, z.B. VDI 3723, Blatt 1
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Im vorliegenden Fall wird daher der Immissionsrichtwert entsprechend den obigen Ausführungen dann sicher eingehalten, wenn der prognostizierte Schallpegel um ≥ 3,1 dB (= 1,28 x σges ) unter dem Immissionsrichtwert liegt. Da bezüglich der Schallleistungspegel in vorliegender Prognose vom Gutachter solche Werte verwendet wurden, dass ungünstige Situationen wiedergegeben werden, sind zusätzliche (quantitativ aber nicht ausweisbare) Sicherheiten in der Berechnung enthalten. Daher ist davon auszugehen, daß die Immissionsrichtwerte tags / nachts sicher eingehalten werden.
IP 03
IP 02IP 01
IP 04
Lage der EmittentenLage der Immissionspunkte (IP)
NeubauVerbrauchermarkt
Bild 1: Lageplan
Buttstädt
Maßstab 1 : 1.250
goritzka akustik
INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL- UND SCHWINGUNGSTECHNIK
goritzka akustik
INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL- UND SCHWINGUNGSTECHNIK
Handelsplatz 104319 Leipzig, Tel. 0341 - 65 100 92
vorhandene BebauungGeschäftshaus
Parkplatz (P1 bis P3)
Außenschallquellen (A1 bis A9)
Fahrstrecke T1
Fahrstrecke T2
Fahrstrecke T4
Einzelereignis E1 (PKW)Einzelereignis E2 (LKW)
Fahrstrecke T1_R
Fahrstrecke T3
Emittenten:
2698/09
A6
A21 A20
A19
P1
P3
P2A22A8-A10 A1-A5
A6-A7
A23
A16 A17
A18
A14
A15
Beurteilungszeit:Immissionshöhe:Emittenten:
tags, nachts4.0 mGewerbe
Verbrauchermarkt
65 - 70 dB(A)70 - 75 dB(A)75 - 80 dB(A)
60 - 65 dB(A)55 - 60 dB(A)50 - 55 dB(A)45 - 50 dB(A)40 - 45 dB(A)35 - 40 dB(A)
goritzka akustik
INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL- UND SCHWINGUNGSTECHNIK
goritzka akustik
INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL- UND SCHWINGUNGSTECHNIK
Handelsplatz 104319 Leipzig, Tel. 0341 - 65 100 92
vorhandene Bebauung
Maßstab 1 : 2500
Bild 2: Isophonenkarte
2698/09
Buttstädt Neubau Verbrauchermarkt
Bild 2a: tags Bild 2b: nachts
GE 1.158/40
GE 458/40
GE 458/40
GE 1.258/40
GI 165/51
GE 260/50
GI 270/58
GE 360/55
GI 370/62
GE 1.158/40
GE 1.258/40
GI 165/51
GE 260/50
GI 270/58
GE 360/55
GI 370/62
B-Plan “Buttstädt, Lohstraße Nord”Teilflächen mit Flächenkontingententags/nachts
GE- und GI-Flächen im B-PlanBezeichnung der Teilfläche undFlächenkontingent tag/nacht in dB(A)/m²
goritzka akustik
INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL- UND SCHWINGUNGSTECHNIK
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Handelsplatz 104319 Leipzig, Tel. 0341 - 65 100 92
vorhandene Bebauung außerhalb des Geltungsbereiches
ohne Maßstab
Bild 3: Lageplan
2698/09
Buttstädt Neubau Verbrauchermarkt
gültiger B-Plan Vorentwurf zur 1. vereinfachten Änderung