SEMINARE
Zerstörungsfreie Prüfung.Qualifizierungen und Zertifizierungen für Personal in der zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Seminarprogramm 2015
www.tuv.com/zfp
TRAINING UND CONSULTING
Herzlich willkommen!
Liebe Kunden, liebe Geschäftspartner,
Durch Ihre Anregungen und Fragen begegnen wir der praktischen Umsetzung der neuen Normanforderungen gemeinsam.
Wir freuen uns auf ein intensives Schulungsjahr und eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen!
Thoralf Rauchhaus Britta Bellen
Business Manager Leiterin Kompetenzzentrum ZfP
die bisher in Deutschland gültige DIN EN 473 wurde zu Beginn des Jahres 2013 endgültig durch die DIN EN ISO
9712 abgelöst. Mit der Änderung der Norm DIN 18800 in die DIN EN 1090 steht uns im Bereich der zerstörungs-
freien Werkstoffprüfung eine weitere Herausforderung bevor. Um Ihnen als Beteiligten dazu alle notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten an die Hand zu geben, setzen wir die Neuerungen und gestiegenen Anforderungen in
unseren Seminarangeboten systematisch um.
Wir schulen Sie in den Stufen 1 und 2 und bieten Ihnen Prüfungen in allen Stufen an. Als zertifizierte Schulungs-
stätte bieten wir Ihnen auch Inhouse-Seminare an, in denen wir unsere geregelten Schulungen an Ihre spezifischen
Erfordernisse anpassen.
Zerstörungsfreie Prüfung.
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Die DIN EN ISO 9712 im Überblick.
Einleitung, Sektoren und Stufen. Welcher Sektor betrifft Sie?
Welche Stufe kommt für Sie in Frage? ____________________________________4
Die Kursmodalitäten.
Voraussetzungen für die Schulungs- und Prüfungsteilnahme
sowie die Zertifizierung. _________________________________________________6
Das Seminarangebot.
Sichtprüfung, VT – Stufen 1 und 2 _______________________________________9
Sichtprüfung, VT – Stufen 1 und 2 – Kunststoff ___________________________9
Eindringprüfung, PT – Stufen 1 und 2 ___________________________________10
Magnetpulverprüfung, MT – Stufen 1 und 2 _____________________________10
Ultraschallprüfung, UT – Stufe 1 ________________________________________11
Ultraschallprüfung, UT – Stufe 2 ________________________________________12
Ultraschallprüfung, UT – Stufe 1 – Kunststoff ____________________________13
Ultraschallprüfung, UT – Stufe 2 – Kunststoff ____________________________13
Filmauswertung, RT-FI – Stufe 2 _________________________________________14
Anmeldung. ______________________________________________________15
Service.
Die Service-Leistungen der
TÜV Rheinland Akademie.
Unsere Seminare bieten Ihnen
aktuelles Praxiswissen in angeneh-
mer Atmosphäre.
Die ausgewiesenen Seminarpreise
beinhalten Erfrischungsgetränke
und Mittagessen an den Seminar-
tagen sowie umfangreiche Teilneh-
merunterlagen.
Alle angegebenen
Seminare sind Kombi kurse.
Sofern Sie nur eine Stufe benötigen,
kontaktieren Sie uns bitte.
TIPP
Qualifizierungen und Zertifi zierun gen für Personal in der zerstörungs freien Werk stoff prüfung.
Prüfungskosten.
Die Kosten für die Prüfung
inklusive Ihres DIN EN ISO 9712-
Zertifikates und die Ausstellung des
Ausweises werden im Auftrag der
unabhän gigen Prüfstelle zusammen
mit der Seminargebühr erhoben.
Sabine Mudraschk
Kompetenzzentrum ZfP
Tel.: +49 3574 7819 63
Fax: +49 3574 7819 23
www.tuv.com/zfp
Kontakt
Die Einleitung zur DIN EN ISO 9712 sagt:
„Da die Effektivität jeder Anwendung von zerstörungsfreier
Prüfung (ZfP) von den Fähigkeiten des aus führenden Per-
sonals bzw. der für die Prüfung verantwortlichen Personen
abhängt, wurde eine Vorgehensweise entwickelt, mittels
der die Verfahren zur Bewertung und Dokumentation der
Kompetenz der Personen, deren Aufgabe angemessene
theoretische und praktische Kenntnisse der von ihnen an -
zuwendenden zerstörungsfreien Prüf verfahren erfordern,
spezifiziert, super visiert, überwacht oder be wertet werden.
Ein zusätzlicher Anreiz stammt aus der weltweiten Ver-
gleichbarkeit der Viel falt von industriellen Anwendungen,
die vergleichbare Ansätze für zerstörungsfreie Prüfun gen
verlangen.
Wenn eine Zertifizierung von ZfP-Personal in Produktnor-
men, Gesetzen, Regelwerken oder Spezifikationen ge fordert
ist, dann ist es wichtig, dass dieses Personal in Überein-
stimmung mit dieser internationalen Norm zer tifiziert wird.
Wenn in dieser inter nationalen Norm ein Ermessensspiel-
raum gegeben ist, dann hat die Zertifizierungsstelle die
letzte Entscheidung bezüglich der Festlegung der spezifi-
schen Anforderungen.
Wenn es keine Anforderungen in der Gesetzgebung, in
Normen oder in dem Auftrag für die Zertifizierung von
ZfP-Personal gibt, entscheiden die Arbeitgeber des ZfP-
Personals, wie sie sicherstellen, dass dieses sachkundig ist
Ar beits aufträge auszuführen. So können sie entweder
bereits zertifiziertes Personal einstellen oder müssen ihr
eigenes Fachwissen heranziehen, um sich selbst davon
zu überzeugen, dass ihre Mitarbeiter über die geforderte
Sachkunde verfügen. Im letzt genannten Fall werden
verantwor tungs volle Arbeitgeber diese inter nationale
Norm als Be zugs dokument nutzen …“ 1
4
TRAINING UND CONSULTING
Die DIN EN ISO 9712 im Überblick.
Einleitung, Sektoren und Stufen.
Wir machen Sie fit in folgenden Verfahren:
Sichtprüfung
Magnetpulverprüfung
Farbeindringprüfung
Ultraschallprüfung
Filmauswertung von Durchstrahlungsbildern
1 Quelle: DIN EN ISO 9712:2012, DIN, Dezember 2013
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Welcher Sektor betrifft Sie?
Produktsektoren
Gussstücke (c) aus Eisen- und Nichteisenwerkstoffen
Schmiedestücke (f) alle Arten von Schmiedestücken aus Eisen- und Nichteisenwerkstoffen
geschweißte Produkte (w) alle Arten von Schweißverbindungen, einschließlich Lötungen,
für Eisen- und Nichteisenwerkstoffe
Rohre und Rohrleitungen (t) nahtlos, geschweißt für Eisen- und Nichteisenwerkstoffe, einschließlich
Flachprodukte für die Herstellung von geschweißten Rohren
Walzerzeugnisse (wp) außer Schmiedestücke
Kunststoffe (Carbon u. CFK) nur Werkstoffprüfung, keine Bauteilprüfung
Industriesektoren
A – Herstellung von Produkten
B – Dienstleistungsprüfung bei der Fertigung und Instandhaltung, einschließlich Herstellung
Welche Stufe kommt für Sie in Frage?
Stufe 1
Als Inhaber der Stufe 1 dürfen Sie
Geräte einstellen und zerstörungs-
freie Prüfungen durchführen.
Sie erfassen Anzeigen und proto-
kollieren danach die Prüfergebnisse.
Stufe 2
Als Inhaber der Stufe 2 dürfen Sie
alles, was ein Stufe-1-Inhaber auch
darf. Zusätzlich dazu dürfen Sie
Prüfgeräte und Prüfmittel bedienen,
Anzeigen erfassen und interpretie-
ren. Sie fertigen einen Prüfbericht
an und können als verantwortlicher
Prüfer oder als Prüfaufsicht unter-
schreiben.
Stufe 3
Eine Ausbildung in der Stufe 3 ist
vorgesehen für Personen in leitender
Funktion, z. B. Leiter der QM-Abteilung,
oder auch Personen an Schnittstellen
zwischen kaufmännischem und tech-
nischem Bereich.
Als Stufe-3-Prüfer dürfen Sie z. B.
Prüfberichte verantwortlich unter-
schreiben, als Prüfbeauftragter in
dem jeweiligen Verfahren fungieren
und Verfahrensanweisungen zur
Durchführung einer Prüfung erstellen.
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Die Kursmodalitäten.
Voraussetzungen für die Schulungs- und
Prüfungsteilnahme sowie die Zertifizierung.
TRAINING UND CONSULTING
Mindestanforderungen an die Schulung
Verfahren Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
(Stunden) (Stunden) (Stunden)
MT 16 24 32
PT 16 24 24
RT 72 80 40
UT 64 80 40
VT 16 24 24
Zielgruppe.
Unsere Seminare richten sich vorrangig an Personen aus
dem Bereich der Qualitätssiche rung aus Unternehmen der
Luft- und Raumfahrt, des Waggon- und Schienenfahrzeug-
baus, des Boots- und des Windkraftanlagenbaus, aus der
Automobilindustrie und aus Prüflaboren. Darüber hinaus
an Angestellte oder Selbstständige, die die Zu lassungs vor -
aus setz ungen zur Schulungs teilnahme erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Schulungs- und Prü-
fungsteilnahme sowie zur Zertifizie rung weichen je nach
Verfahren voneinander ab.
Für alle Stufen wird ein aktueller schriftlicher Nachweis
zufriedenstellender Nahseh- und Farbsehfähigkeit (Sehtest)
gefordert, der gemäß der DIN EN ISO 9712 folgende An for -
de run gen erfüllen muss:
a) Die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-
Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman 4,5 oder
gleichwertige Sehzeichen (mit einer Höhe von 1,6 mm)
in ei nem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit
mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen
zu können.
b) Das Farbsehvermögen muss dafür ausreichen, dass der
Kandidat Kontraste zwi schen Farben oder Grauschattie-
rungen erkennen und unterscheiden kann, die bei den
betreffenden ZfP-Verfahren, wie vom Arbeitgeber fest -
gelegt, benutzt werden.
Die Zertifizierungsstelle darf den Ersatz der Anforderungen
unter a) durch die Erfüllung einer geeigneten Alternative
in Betracht ziehen.
Nach der Zertifizierung müssen die Prüfungen der Nahseh-
fähigkeit mindestens einmal jähr lich durchgeführt und
durch den Arbeitgeber bestätigt werden.
Voraussetzungen zur Schulungs- und
Prüfungsteilnahme.
Kombikurse Sichtprüfung und Sichtprüfung –
Kunststoff, Eindringprüfung, Magnetpulverprü fung
Schriftlicher Nachweis einer mindestens 3-wöchigen
industriellen Erfahrung im jeweiligen Verfahren,
vom Arbeitgeber unterschrieben
Aktueller Sehtest (siehe oben)
Stufe 1
Ultraschallprüfung und Ultraschallprüfung – Kunststoff
Schriftlicher Nachweis einer mindestens 2-wöchigen
industriellen Er fah rung in der Ultraschallprüfung,
vom Arbeitgeber unterschrieben
Aktueller Sehtest (s. o.)
Stufe 2
Ultraschallprüfung und Ultraschallprüfung – Kunststoff
Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses der Schulung
Stufe 1 im je weiligen Verfah ren
Schriftlicher Nachweis einer mindestens 4-wöchigen
industriellen Er fahrung in der Ultraschallprüfung,
vom Arbeitgeber unterschrieben
Aktueller Sehtest (s. o.)
Auswertung von Durchstrahlungsaufnahmen (RT-FI)
Schriftlicher Nachweis einer mindestens 3-wöchigen
industriellen Erfahrung in der Filmauswertung,
vom Arbeitgeber unterschrieben
Aktueller Sehtest (s. o.)
Für alle Stufen muss der Teilnehmer eine theoretische und
praktische Schu lung erfolgreich absolvieren. Die für die
gewünschte Zertifizierung erfor der liche Mindestschulungs-
dauer ist in Tabelle 1 für das jeweilige ZfP-Verfahren ange-
geben. Schulungszeiten um fassen sowohl praktischen als
auch theoretischen Unterricht.
7
TRAINING UND CONSULTING
Der Weg zu Ihrem Zertifikat nach DIN EN ISO 9712
Anerkannte
Schulung
Anerkannte
Prüfung
Zertifizierungsantrag
Zertifikat
inkl. nachgewiesenerBerufserfahrung
und Sehfähigkeits -bescheinigung
Erneuerung
5 Jahre nach Erst- bzw.Rezertifizierung
Rezertifizierung
5 Jahre nachErneuerung
Voraussetzungen zur Zertifizierung.
Kombikurse Sichtprüfung und Sichtprüfung –
Kunststoff, Eindringprüfung, Magnetpulver prüfung
Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses der jeweiligen
Stufen 1 und 2 im jeweiligen Verfahren
Schriftlicher Nachweis einer mindestens 4-monatigen
(640 Stunden) industriellen Erfahrung im jeweiligen Ver-
fahren, vom Arbeitgeber unter schrieben
Aktueller Sehtest (s. o.)
Stufe 1
Ultraschallprüfung und Ultraschallprüfung – Kunststoff
Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses der Schulung
Ultra schall prü fung, Stufe 1
Schriftlicher Nachweis einer mindestens 3-monatigen
(480 Stunden) industriellen Erfahrung im jeweiligen Ver-
fahren, vom Arbeitgeber unterschrieben
Aktueller Sehtest (s. o.)
Stufe 2
Ultraschallprüfung und Ultraschallprüfung – Kunststoff
Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses der Schulung
Stufe 2 im jeweiligen Verfah ren
Schriftlicher Nachweis einer mindestens 12-monatigen
(1.920 Stunden) industriellen Erfahrung in der Ultra-
schallprüfung, vom Arbeitgeber unter schrieben
Aktueller Sehtest (s. o.)
Auswertung von Durchstrahlungsaufnahmen (RT-FI)
Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses des Seminars
Filmauswertung, Stufe 2 (RT-FI)
Aktueller Sehtest (s. o.)
Wo gibt es den Zertifizierungsantrag?
Sie erhalten ihn am Ende der Schulung oder aus dem
Internet unter: www.tuv.com/zfp
Fristen, die es zu beachten gilt.
Erstzertifizierung
muss separat beantragt werden. Nach erfolgreich bestande-
ner Prüfung und bis spätestens 2 Jahre danach kann die
Erstzertifizierung beantragt werden.
Erneuerung
Diese ist 5 Jahre nach der Erstzertifizierung notwendig.
Details von beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie dem
Zertifizierungsantrag. Die Gültigkeit des Zertifikates beträgt
weitere 5 Jahre, danach ist es entweder ungültig oder Sie
lassen sich rezertifizieren.
Rezertifizierung
10 Jahre nach der Erstzertifizierung und 5 Jahre nach der
Erneuerung ist eine Rezertifizierungsprüfung abzulegen.
Die Gültigkeit dieses Zertifikates beträgt weitere 5 Jahre,
da nach ist es entweder ungültig oder Sie lassen es erneuern.
Sabine Mudraschk
Kompetenzzentrum ZfP
Tel.: +49 3574 7819 63
Fax: +49 3574 7819 23
www.tuv.com/zfp
Kontakt
8
TÜV RHEINLAND
TÜV Rheinland. Genau. Richtig.
Wussten Sie schon, dass ...
… TÜV Rheinland ein international führender Dienst -
leistungskonzern ist? An 500 Standorten in 66 Ländern
auf allen Kontinenten arbeiten mehr als 18.000 Menschen
und erwirtschaften einen Umsatz von 1,6 Milliarden Euro.
Anspruch und Leitidee des Konzerns ist die nachhaltige
Entwicklung von Sicherheit und Qualität im Spannungs feld
von Mensch, Technik und Umwelt.
… TÜV Rheinland seit 1872 Menschen und Unternehmen
rund um den Globus vertrauen? Mit neuen Ideen, Fach -
wissen und einem starken, weltumspannenden Netzwerk
tragen die Beschäftigten von TÜV Rheinland heute dazu
bei, Produkte, Dienstleistungen, Systeme und Personen zu
entwickeln und wettbewerbsfähiger zu machen.
… TÜV Rheinland rund 2.500 Dienstleistungen in sechs
Geschäftsbereichen anbietet? Der Unternehmensbereich
Training & Consulting steht für kompetente Unterneh mens -
beratung, maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildung und
Personalkonzepte.
Mehr als 200.000 Teilnehmer aus Industrie, Dienstleistung,
Gesundheitswesen, Behörden und Verbänden besuchen
jährlich unsere Seminare, Lehr gänge, Trainings, Workshops,
Konferenzen und Studiengänge. Über 1.500 junge Menschen
schließen jedes Jahr bei uns ihre Berufsausbildung ab.
… für TÜV Rheinland Wachstum und Verantwortung un -
trennbar miteinander verbunden sind? Das Unter nehmen
bekennt sich zu seiner gesellschaftlichen, ökologi schen und
wirtschaftlichen Verantwortung.
Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact
der Vereinten Nationen.
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Sichtprüfung, VT
Stufen 1 und 2.
Kombikurs VT 1 und VT 2.
www.tuv.com/zfp
40 Stunden
€ 1.375,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 1.636,25
Prüfungsgebühr: € 580,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 690,20
13.04.–18.04.2015 Nürnberg
22.06.–27.06.2015 Cottbus
24.08.–29.08.2015 Köln
Seminar Nr. 10438
Preis
ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG
Die Sichtprüfung ist die visuelle Kontrolle eines Produk-
tes oder eines Produktteils auf Fehler. Man führt die
Sichtprüfung während der Produktion, nach Abschluss
der Produktion und an in Betrieb befindlichen Teilen
durch. Die Sichtprüfung als zerstörungsfreies Prüfver-
fahren wurde genormt in der DIN EN 13018 „Zerstö-
rungsfreie Prüfung – Sichtprüfung“.
Inhalte
Physikalische Grundlagen der Sichtprüfung
Direkte Sichtprüfung ohne Hilfsmittel
Direkte Sichtprüfung mit Hilfsmitteln
Indirekte Sichtprüfung
Beleuchtung für die direkte Sichtprüfung
Hilfsmittel und Geräte
Fehlerkunde und typische Anwendungsbeispiele
Detailerkennbarkeit
Innenbetrachtungsgeräte/indirekte Sichtprüfung
Relevante Normen
Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen
Erstellung von Prüfberichten
Qualifizierungsprüfung Sichtprüfung, Stufe 2 (VT 2)
Abschluss
Der Kombikurs wird mit der Qualifizierungsprüfung
Sichtprüfung, Stufe 2 (VT 2) abgeschlossen.
Sichtprüfung, VT
Stufen 1 und 2 – Kunst stoff.
Visuelle Prüfung für glasfaser- und
carbonfaserverstärkte Kunststoffe.
www.tuv.com/zfp
40 Stunden
€ 1.600,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 1.904,00
Prüfungsgebühr: € 580,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 690,20
02.11.–07.11.2015 Cottbus
Seminar Nr. 10497
Preis
Hochwertige Kunststoffteile ersetzen zunehmend leis -
tungsstarke, hochpreisige metallische Bauteile. Leistungs-
fähigkeit, Qualität, Sicherheit und Lebensdauer der Pro-
dukte müssen dabei genauso gut sein wie bei Metallteilen.
Deshalb werden Kunststoffbauteile u. a. in der Automo-
bilindustrie, für die Luft- und Raumfahrt sowie in der
Medizintechnik mit innovativen Verfahren der zerstö-
rungsfreien Werkstoffprüfung auf ihre Haltbarkeit und
Funktionstüchtigkeit geprüft. Dafür wird Prüfpersonal
für die unterschiedlichen Verfahren wie visuelle Prü-
fung (VT) und Ultraschallprüfung (UT) benötigt. Wir
schulen gemäß DIN EN ISO 9712 und in der hohen
Qualität, die Sie bereits aus den ZfP-Seminaren im
Metall bereich gewohnt sind.
Inhalte
Grundlagen der Kunststoffe
Physikalische Grundlagen der Sichtprüfung, Ver -
tiefung der Grundlagen
Arbeitstechniken der Sichtprüfung
Innenbetrachtungsgeräte und indirekte Sichtprüfung
Beleuchtung für die direkte Sichtprüfung
Hilfsmittel und Geräte
Fehlerkunde und typische Anwendungsbeispiele
Detailerkennbarkeit
Relevante Normen
Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen
Erstellung von Prüfberichten
Abschluss
Das Seminar wird mit der Qualifizierungsprüfung
visuelle Prüfung, Stufe 2 für glasfaser- und carbonfaser-
verstärkte Kunststoffe (VT 2 – CFK/GFK) abgeschlossen.
10
ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG
Magnetpulverprüfung, MT
Stufen 1 und 2.
Kombikurs MT 1 und MT 2.
www.tuv.com/zfp
40 Stunden
€ 1.375,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 1.636,25
Prüfungsgebühr: € 600,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 714,00
23.03.–28.03.2015 Köln
29.06.–04.07.2015 Cottbus
07.09.–12.09.2015 Köln
30.11.–05.12.2015 Nürnberg
14.12.–19.12.2015 Cottbus
Preis
Seminar Nr. 10436
Die Magnetpulverprüfung ist ein Verfahren zur zerstö-
rungsfreien Werkstoffprüfung an ferromagnetischen und
magnetisierbaren Werkstücken (vorrangig Stahl und
Stahlguss) zur Erkennung von oberflächenoffenen Rissen
und oberflächennahen Fehlern. Die Magnetpulverprü-
fung ist genormt in DIN EN ISO 9934 „Zerstörungsfreie
Prüfung – Magnetpulverprüfung“.
Inhalte
Physikalische Grundlagen der MT-Prüfung
Magnetisierungstechniken
Stromdurchflutung
Felddurchflutung
Nicht fluoreszierende Prüfmittel
Fluoreszierende Prüfmittel
Gerätekunde
Objekt- und Fehlerkunde
Kontrolle und Überwachung der Magnetpulverprüfung
Auswertung von Prüfergebnissen
Prüfberichtserstellung
Relevante Normen
Qualifizierungsprüfung Magnetpulverprüfung,
Stufe 2 (MT 2)
Abschluss
Der Kombikurs wird mit der Qualifizierungsprüfung
Magnetpulverprüfung, Stufe 2 (MT 2) abgeschlossen.
Eindringprüfung, PT
Stufen 1 und 2.
Kombikurs PT 1 und PT 2.
www.tuv.com/zfp
40 Stunden
€ 1.375,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 1.636,25
Prüfungsgebühr: € 600,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 714,00
18.05.–23.05.2015 Nürnberg
31.08.–05.09.2015 Köln
12.10.–17.10.2015 Cottbus
Seminar Nr. 10439
Preis
Die Eindringprüfung ist eine zerstörungsfreie Werkstoff-
prüfung zum Sichtbarmachen von Oberflächenrissen bzw.
von Materialtrennungen und Poren mit Verbindung zur
Materialoberfläche. Bei der Eindringprüfung wird das
Prinzip der Kapillarwirkung von Flüssigkeiten in Ober-
flächenrissen und in zur Oberfläche offenen Poren aus-
genutzt. Die Eindringprüfung ist genormt in der DIN EN
ISO 3452 „Zerstörungsfreie Prüfung – Eindringprüfung“.
Inhalte
Grundlagen der Kapillarität und der Optik
Farbeindringprüfung
Fluoreszierende Eindringprüfung
Aufbau und Funktionsweise von PT-Prüfmitteln und
PT-Prüfgeräten
Eindringmittel
Entwickler und Entwicklungsvorgang
Zwischenreinigung
Überwachung des Prüfsystems
Inspektion und Protokollierung
Vertiefung der theoretischen Grundlagen
Relevante Normen
Auswahl von PT-Prüfgeräten und PT-Prüfmitteln
Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen
Erstellung von PT-Prüfanweisungen
Qualifizierungsprüfung Eindringprüfung, Stufe 2 (PT 2)
Abschluss
Der Kombikurs wird mit der Qualifizierungsprüfung
Eindringprüfung, Stufe 2 (PT 2) abgeschlossen.
11
Ultraschallprüfung, UT
Stufe 1.
Kurs UT 1 für ZfP-Personalzertifikat
nach DIN EN ISO 9712.
www.tuv.com/zfp
64 Stunden
€ 2.970,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 3.534,30
Prüfungsgebühr: € 680,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 809,20
08.06.–18.06.2015 Köln
03.08.–13.08.2015 Cottbus
02.11.–12.11.2015 Nürnberg
Seminar Nr. 10432
Preis
ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG
Die Ultraschallprüfung ist ein zerstörungsfreies Werk-
stoffprüfverfahren zum Auffinden von Materialfehlern
mittels Ultraschall. Sie eignet sich besonders, um bei
schallleitfähigen Werkstoffen innere und äußere Fehler
zu finden. Zu den typischen Anwendungsbereichen
der Ultraschallprüfung gehören u. a. die Prüfung von
Schweißnähten, die Wanddickenmessung, die Prüfung
von Blechen und Schmiedestücken. Die Ultraschallprü-
fung ist in der DIN EN 583 „Zerstörungsfreie Prüfung –
Ultraschallprüfung“ genormt.
Inhalte
Physikalische Grundlagen der Ultraschallprüfung
Gerätetechnik und Einstellung mit Justierkörpern
Grundlagen der Senkrecht- und Schrägeinschallung
Ultraschallprüfung verschiedener Prüfstücke
Ultraschallprüfung von Schweißnähten
Qualifizierungsprüfung Ultraschallprüfung,
Stufe 1 (UT 1)
Abschluss
Der Kurs wird mit der Qualifizierungsprüfung
Ultraschallprüfung, Stufe 1 (UT 1) abgeschlossen.
www.tuv.com/akademie
Sie suchen maßgeschneiderte Weiter bil dungs an ge -
bote für Ihr Unternehmen? Nutzen Sie die Inhouse-
Seminare der TÜV Rheinland Akademie für die passge-
naue Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.
Ob ZfP oder eines unserer 71 anderen Themenfelder,
gerne stimmen wir mit Ihnen die Seminare genau auf
die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab.
Vorteile unserer Inhouse-Angebote
Erarbeitung individueller Problemlösungen exakt zu
Ihrem Unternehmen passend
Geringer Kostenaufwand bei maximaler Auslastung
der Seminare
Praxiserfahrene Trainer und Referenten
Individualtrainings, Seminare und Lehrgänge für
Gruppen bis zu 12 Personen
Inhouse-Seminare
on demand.
Hinweis zu den
UT-Verfahren:
Abweichend von den Vorgaben der DIN EN ISO 9712
werden im UT-Verfahren mehr Schulungszeiten für die
Zertifizierung vom Zertifizierer (TWP) gefordert.
DIN EN ISO 9712:2012-12, Nationales Vorwort:
Der Arbeitsausschuss NA 062-08-21 AA „Qualifizierung
und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien
Prüfung“ empfiehlt, abweichend von der vorliegenden
Norm, eine Schulungszeit von 72 Stunden bei RT 1 und
von 64 Stunden bei UT 1 nicht zu unterschreiten.
TIPP
12
ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG
Ultraschallprüfung, UT
Stufe 2.
Kurs UT 2 für ZfP-Personalzertifikat
nach DIN EN ISO 9712.
www.tuv.com/zfp
80 Stunden
€ 3.325,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 3.956,75
Prüfungsgebühr: € 680,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 809,20
22.06.–04.07.2015 Köln
17.08.–29.08.2015 Cottbus
16.11.–28.11.2015 Nürnberg
Preis
Seminar Nr. 10433
Die Ultraschallprüfung ist ein zerstörungsfreies Werk-
stoffprüfverfahren zum Auffinden von Materialfehlern
mittels Ultraschall. Sie eignet sich besonders, um bei
schallleitfähigen Werkstoffen innere und äußere Fehler
zu finden. Zu den typischen Anwendungsbereichen der
Ultraschallprüfung gehören u. a. die Prüfung von
Schweißnähten, die Wanddickenmessung, die Prüfung
von Blechen und Schmiedestücken. Die Ultraschallprü-
fung ist in der DIN EN 583 „Zerstörungsfreie Prüfung –
Ultraschallprüfung“ genormt.
Inhalte
Vertiefung der physikalischen Grundlagen der Ultra-
schallprüfung
Entfernungs- und Empfindlichkeitsjustierung
Werkstoffeinfluss auf die Ultraschallprüfung
Objekt- und Fehlerkunde
Relevante Normen
Auswahl von UT-Prüfgeräten und UT-Prüfköpfen
Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen
Erstellung von UT-Prüfanweisungen
Qualifizierungsprüfung Ultraschallprüfung,
Stufe 2 (UT 2)
Abschluss
Der Kurs wird mit der Qualifizierungsprüfung
Ultraschallprüfung, Stufe 2 (UT 2) abgeschlossen.
www.tuv.com/instandhaltung
So erreichen Sie uns.
Für die Schulung:
Britta Bellen Tel.: +49 3574 7819 21
Fax: +49 3574 7819 23
Sabine Mudraschk Tel.: +49 3574 7819 63
Fax: +49 3574 7819 23
Thoralf Rauchhaus Tel.: +49 221 806 5144
Fax: +49 221 806 3405
Für die Prüfung und Zertifizierung:
TÜV Rheinland Werkstoffprüfung GmbH
Susanne Nolting Tel.: +49 221 806 2470
Fax: +49 221 806 3472
Kerstin Wilms Tel.: +49 221 806 2219
Fax: +49 221 806 3472
Effektiv und vor -
beugend betreiben.
Zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit von Arbeitsmitteln,
Geräten und Anlagen müssen diese je nach Risiko -
einstufung von entsprechend befähigten Personen
bzw. von zugelassenen Stellen geprüft werden.
In unseren Seminaren werden Ihre Mitarbeiter in die
Lage versetzt, wiederkehrende Prüfun gen rechtskonform
durchzuführen.
Info-Hotline: 0800 8484006
Instand haltung
und Gebäude-
technik.
13
ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG
Ultraschallprüfung, UT
Stufe 2 – Kunststoff.
Für glasfaser- und carbonfaserverstärkte
Kunststoffe.
www.tuv.com/zfp
80 Stunden
€ 3.200,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 3.808,00
Prüfungsgebühr: € 680,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 809,20
17.08.–29.08.2015 Cottbus
Preis
Seminar Nr. 10496
Hochwertige Kunststoffteile ersetzen zunehmend leistungs-
starke, hochpreisige metallische Bauteile. Leistungs -
fähigkeit, Qualität, Sicherheit und Lebensdauer der Pro-
dukte müssen dabei genauso gut sein wie bei Metalltei-
len. Deshalb werden Kunststoffbauteile u. a. in der
Automobilindustrie, für die Luft- und Raumfahrt sowie
in der Medizintechnik mit innovativen Verfahren der
zerstörungsfreien Werkstoffprüfung auf ihre Haltbarkeit
und Funktionstüchtigkeit geprüft. Dafür wird Prüfperso-
nal in unterschiedlichen Verfahren wie der visuellen
Prüfung (VT) und der Ultraschallprüfung (UT) benötigt.
Wir schulen gemäß DIN EN ISO 9712 und in der hohen
Qualität, die Sie bereits aus den ZfP-Seminaren im
Metallbereich gewohnt sind.
Inhalte
Grundlagen der Kunststoffe
Vertiefung der Grundlagen der Ultraschallwellen
Entfernungs- und Empfindlichkeitsjustierung
Werkstoffeinfluss auf die Ultraschallprüfung
Objekt- und Fehlerkunde
Relevante Normen
Auswahl von UT-Prüfgeräten und UT-Prüfkörpern
Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen
Erstellung von UT-Prüfanweisungen
Abschluss
Das Seminar wird mit der Qualifizierungsprüfung Ultra -
schallprüfung, Stufe 2 für glasfaser- und carbonfaserver-
stärkte Kunststoffe (UT 2 – CFK/GFK) abgeschlossen.
Ultraschallprüfung, UT
Stufe 1 – Kunststoff.
Für glasfaser- und carbonfaserverstärkte
Kunststoffe.
www.tuv.com/zfp
56 Stunden
€ 3.376,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 4.017,44
Prüfungsgebühr: € 680,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 809,20
03.08.–13.08.2015 Cottbus
Preis
Seminar Nr. 10495
Hochwertige Kunststoffteile ersetzen zunehmend leistungs -
starke, hochpreisige metallische Bauteile. Leistungs -
fähig keit, Qualität, Sicherheit und Lebens dauer der Pro-
dukte müssen dabei genauso gut sein wie bei Metalltei-
len. Deshalb werden Kunststoffbauteile u. a. in der
Automobilindustrie, für die Luft- und Raumfahrt sowie
in der Medizintechnik mit innovativen Verfahren der
zerstörungsfreien Werkstoffprüfung auf ihre Haltbarkeit
und Funktionstüchtigkeit geprüft. Dafür wird Prüfperso-
nal in unterschiedlichen Verfahren wie der visuellen
Prüfung (VT) und in der Ultraschallprüfung (UT) benö-
tigt. Wir schulen gemäß DIN EN ISO 9712 und in der
hohen Qualität, die Sie bereits aus den ZfP-Seminaren
im Metallbereich gewohnt sind.
Inhalte
Grundlagen der Kunststoffe
Physikalische Grundlagen der Ultraschallprüfung
Gerätetechnik und Einstellung mit Justierkörpern
Grundlagen der Senkrecht- und Schrägeinschallung
Ultraschallprüfung verschiedener Prüfstücke
Abschluss
Das Seminar wird mit der Qualifizierungsprüfung Ultra-
schallprüfung, Stufe 1 für glasfaser- und carbonfaserver-
stärkte Kunststoffe (UT 1 – CFK/GFK) abgeschlossen.
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Filmauswertung, RT-FI
Stufe 2.
Auswertung von Durch strah lungs auf -
nahmen im Produktsektor w.
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56 Stunden
€ 1.800,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 2.142,00
Prüfungsgebühr: € 600,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 714,00
04.05.–13.05.2015 Cottbus
08.06.–17.06.2015 Nürnberg
21.09.–30.09.2015 Köln
09.11.–18.11.2015 Cottbus
Seminar Nr. 10437
Preis
Die Durchstrahlungsprüfung ist ein bildgebendes, zer-
störungsfreies Prüfverfahren zur Darstellung u. a. der
inneren Beschaffenheit und inneren Unregelmäßigkei-
ten unterschiedlichster Werkstoffe und Materialien.
Durch Röntgen- oder Gammastrahlung werden diese
Unregelmäßigkeiten auf Filmen abgebildet. In diesem
Kurs geht es um die qualifizierte Auswertung dieser
Durchstrahlungsaufnahmen speziell für den Produkt -
sektor w (geschweißte Produkte), eine Möglichkeit zur
Bewertung der Zulässigkeit der inneren Unregelmäßig-
keiten von Schweißnähten.
Inhalte
Auswertung von Durchstrahlungsbildern
Güteanforderungen an Schweißverbindungen
Schweißnahtfehler im Durchstrahlungsbild
Einflüsse auf den Bildkontrast
Bildauflösung und Bildverzerrung
Kontrolle der Aufnahmetechnik
Beurteilung nach Regelwerken
Qualifizierungsprüfung Filmauswertung, Stufe 2 (RT-FI)
Abschluss
Der Kurs wird mit der Qualifizierungsprüfung RT-FI
(ehe mals RTFAS) abgeschlossen.
ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG
Vorbereitendes Praktikum.
Bis zu 50 % der praktischen Erfahrungszeit dürfen durch
ein geeignetes Praktikum abgedeckt werden, wobei die
Dauer mit einem Faktor von höchstens fünf (5) gewich-
tet werden darf. Diese Vorgehensweise darf nicht ange-
wendet werden, wenn die beantragte Zertifizierung im
Gel tungs bereich eingeschränkt ist.
Das Praktikum muss auf die praktische Lösung häufig
vorkommender Prüf probleme konzentriert sein und
sollte eine aussagekräftige Anzahl zu prüfender Übungs -
stücke mit bekannten Fehlern um fassen. Das Programm
muss von der Zer ti fi zie rungsstelle anerkannt sein.
www.tuv.com/akademie
Eine Frage an …
Britta Bellen,
Leiterin Kompetenzzentrum ZfP
Frau Bellen, warum bieten Sie
zerstörungsfreie Prüfungen für
GFK- und CFK-Werkstoffe an?
Zunehmend ersetzen hochwertige
Kunststoffteile leistungs starke,
hochpreisige metallische Bauteile.
Leistungsfähig keit, Qualität, Sicherheit und Lebens -
dauer der Produkte müssen dabei genauso gut sein wie
bei Metall teilen.
Als eins der ersten Unternehmen in Deutschland bie-
tet die TÜV Rheinland Akademie spezielle Seminare
zur Ausbildung von ZfP-Personal, auch für die Prüfung
von GFK- und CFK-Werkstoffen, an.
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SEMINARE
Hiermit melde ich mich zu folgendem/-n Seminar/-en an:
Seminar
Seminar-Nr. Termin Ort
Seminar
Seminar-Nr. Termin Ort
Seminar
Seminar-Nr. Termin Ort
Erfrischungsgetränke, Mittagessen, Teilnehmerunterlagen inkl.
Titel/akad. Grad
Name, Vorname
Firma
USt-IdNr.
Abteilung/Funktion
Straße/Postfach
PLZ, Ort
Telefon/Fax
E-Mail*
Anmeldung als Verbraucher Unternehmer(Privatkunde) (Geschäftskunde)
Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie in den unten-stehenden AGB finden.Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an.* Mit Angabe der E-Mail-Adresse stimme ich zu, regelmäßig Infor -mationen von TÜV Rheinland zu erhalten.
Datum, Unterschrift
Anmeldung.Per Fax an 0800 8484044 (kostenfrei in Deutschland)
TÜV Rheinland – Immer in Ihrer Nähe.
Info-Hotline: 0800 8484006 (kostenfrei in Deutschland)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen,überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehr-gängen und Trainings sowie Studiengängen – im Weiteren als „Bildungsmaßnahmen“ be zeichnet – der TÜV RheinlandAkademie GmbH – nach folgend „Veranstalter“ genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungendes Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt,wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklichwiderspricht. 2. Anmeldung
(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstal-ter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mitbegrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedemInteressenten offen, der über die von den zuständigen Prüf -institutionen für die angestrebten Abschlüsse gefordertenQualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungs-beschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Ver-anstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, obder Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungenerfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforder-lichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von sei-nem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungenkeinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvor-liegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehr-gangsgebühren verpflichtet.4. Durchführung
(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver - öffentlichten Programminhalt, den geltenden ge setz lichenBestimmungen und den anerkannten Regeln der Technikdurch geführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe rentenund/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablaufvor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegendverändern. Ein Anspruch auf Veranstal tungsdurchführungdurch einen bestimmten Referen ten bzw. an einem bestimm-ten Veranstaltungsort besteht nicht.(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel ver-ändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder aufVerlangen der Stellen erfolgen, die für die An er kennung derangestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort gel-tende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw.Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstaltersund seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig anden Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichenBildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen,was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaß-nahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Softwareund andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sindurheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabeoder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien –auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicherZustimmung des Veranstalters gestattet.
7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungs -maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automa-tisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzei-tige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten undkönnen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frü-hestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeitbeginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnah-me, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Mona-ten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vorVeranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % derTeilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmel-dungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginnbeim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veran-staltung oder bei Ab bruch der Teilnahme ist die volle Teilnah-megebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilneh-mers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nichtbe gon nen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraus -setzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmershaben Vorrang.(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über6 Mona ten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter einge-hen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig wer-den. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich,soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurdeund der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführtwerden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semes -ter und können ohne Angabe von Gründen mit einer Fristvon 2 Wochen zum Semesterende ge kündigt werden. Wirddas Kündigungsrecht nicht frist gemäß in Anspruch genom-men, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als 2 Wochenvor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von € 500,– fällig. Bei Kündigungen,die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semester-studien gebühr zu entrichten.(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerSchaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigungaus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Ver -anstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – dieanhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaß-nahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschul-digtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsver-zug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzugtrotz zwei maliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oderWider ruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer -ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter An gabedes Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vomUnterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Orga -nisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmel-dung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstal-
ters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme vonKündigungen nicht befugt.(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmerzur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zumEnde der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, ver-pflichtet.8. Zahlungsbedingungen/Vergütung
(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohnejeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe derRechnungsnummer und der Kundennummer auf das in derRechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs beträgemit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zuverzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestelltenoder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrech-nen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist derTeilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf dem-selben Vertragsverhältnis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veran-stalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,–erheben. Dem Vertragspartner bleibt be züglich der Bearbei-tungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden seinicht entstanden oder wesent lich niedriger als der pauscha-lierte Schadensersatz anspruch des Veranstalters.9. Ratenzahlung
Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als6 Mona ten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzah-lung vereinbart werden.
10. Terminabsage durch den VeranstalterDer Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teil-nehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowiesonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungs-maßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebührenwerden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilteVeranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchungentstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten undjuristischen Personen des öffent lichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Köln. 12. Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten -schutz gesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherungund Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertrags -erfüllung erfolgt.(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veran -stalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veran-stalters per Post zu übersenden.(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. ÜbermittlungIhrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilungan den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechenbzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Wider-spruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervonbetroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzenund verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbe-mitteln un verzüglich einstellen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE.
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WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne An gabe vonGründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertrags -abschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜVRhein land Akademie GmbH, Alboinstraße 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: [email protected]) mittelseiner eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandterBrief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dasMuster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vor-geschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablaufder Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alleZahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, un ver züg lichund spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendenwir dasselbe Zahlungs mittel, das Sie bei der ursprünglichenTransaktion ein gesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurdeausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werdenIhnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während derWider rufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemes-senen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechtshinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachtenDienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der imVertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)• An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstraße 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: [email protected] • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)• Bestellt am (*)/erhalten am (*)• Name des/der Verbraucher(s)• Anschrift des/der Verbraucher(s)• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)• Datum(*) Unzutreffendes streichenEnde der Widerrufsbelehrung
WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFS FORMULAR (ENDVERBRAUCHER).
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