Transcript
  • ÜbersichtskarteSystemschnitt C

    Systemschnitt B

    Systemschnitt A

    SO regenerative Energien

    Sonnenenergie0,3

    LuftlandeplatzBrandensteinsebene

    EhemaligeBGS

    Schießanlage

    KMM Telefon: 0 95 73 - 23 59 33Fax: 0 95 73 - 23 59 34

    Saazer Straße 14 Mobil: 0 1 60 - 31 50 7 5696231 Bad Staffelstein Unterschrift

    STADT COBURGSTADTBAUAMT – STADTPLANUNG

    BAIER TÖPFERDIPL. ING. DIPL. ING. (FH)LEITER STADTBAUAMT

    COBURG,17.09.2014 AZ.:

    – Entwurf – VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANMIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLANNR. 102 18 d 1/1 FÜR DAS GEBIET „MOTSCHENTAL“ÖSTLICH VERKEHRSLANDEPLATZ BRANDENSTEINSEBENE(TEILFLÄCHE FL.-NR 63/1 GEMARKUNG COBURGER FORSTNORD-WEST UND TEILFLÄCHE FL.-NR. 188/9 GEMARKUNGCORTENDORF) EHEMALIGE BAUSCHUTTDEPONIE

    Planverfasser:

    Kommunal Management Martin

    [email protected]

    SO regenerative Energien

    Sonnenenergie0,3

    Verfahrensvermerke:Der Bau- und Umweltsenat hat in der Sitzung vom 05.12.2012 die Aufstellung desVorhabens- und Erschließungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am19.04.2013 ortsüblich bekannt gemacht.

    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegungund Anhörung für den Vorentwurf des Vorhabens- und Erschließungsplanes in der Fassungvom 14.03.2013 hat in der Zeit vom 19.04.2013 bis 22.05.2013 stattgefunden.

    Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Vorhabens- und Erschließungsplanes in derFassung vom 14.03.2013 hat in der Zeit vom 19.04.2013 bis 22.05.2013 stattgefunden.

    Zu dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom xx.yy.2014wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB inder Zeit vom xx.yy.2014 bis xx.yy.2014 beteiligt.

    Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom xx.yy.2014 wurdemit Begründung in der Zeit vom xx.yy.2014. bis xx.yy.2014 öffentlich ausgelegt.

    Die Stadt Coburg hat mit Beschluss des Bau- und Umweltsenates vom xx.yy.2014 denVorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vomxx.yy.2014 als Satzung beschlossen.

    Coburg, den xx.yy.2014

    Dr. Birgit Weber2. Bürgermeisterin (Siegel)

    Der Satzungsbeschluss zu dem Vorhaben- und Erschließungsplan wurde am xx.yy.2013 gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.

    Coburg, den xx.yy.2014

    Dr. Birgit Weber2. Bürgermeisterin (Siegel)

    I. RECHTSGRUNDLAGEN 4. Nebenanlagen1.

    - (Betriebsgebäude, Übergabe-, Trafostation, Verbrauchs- Eigenverbrauchsanlagen und Stellplätze) sind zulässig.2. Werden kleinflächige Beleuchtungsanlagen z. B. Im Bereich der Betriebsgebäude nötig, werden diese zum Schutz von

    -

    5.-1.

    - 2.

    - 3. Die Tragfähigkeit der Betriebszufahrt ist mit einer Achslast von 10t für Feuerwehrfahrzeuge auszulegen.

    6. Erdarbeiten, Kabelverlegung und Gründungen1. Größerer Erdmassenbewegungen sowie großflächige Veränderungen der Oberflächenformen sind nicht gestattet.

    II. FESTSETZUNGEN2. Die infrastrukturellen Bodeneingriffe sind auf das Notwendigste zu beschränken. Entlang der Reihen hat die Verkabelung

    A. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN3.

    1.4.

    7. Einzäunung1. Die Höhe des Zaunes darf 2,5 m nicht überschreiten.2. Ein Zaunsockel ist unzulässig. Zwischen der Geländefläche und Zaununterkante ist ein ca. 15 cm Abstand zu halten.

    2. 8. Immissionen - Reflexionen0,3

    1.berücksichtigen. Ändert sich der Betrachtungsfall aus dem Gutachten maßgeblich, durch baulich oder konstruktions-

    3.bedingte Faktoren, so ist der neue Umstand gutachterlich zu belegen.

    9. Ausgleichsflächen/ Eingriffsregelung1. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden

    4.festgesetzt (Grünordnernische Festsetzungen, siehe dazu auch textliche Festsetzungen zur Grünordnung).

    2. Die Bepflanzungen sind zu pflegen und zu erhalten.

    Ö 10.1.

    P 2.3. Die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Böschung (Standfestigkeit), Entwässerungsgräben und dem Rückhalte-

    5.C. HINWEISE / SONSTIGES

    1. Die Baumaßnahme ist so auszuführen, dass ein Rückbau und eine Wiedernutzung der Fläche jederzeit möglich ist.Siehe städtebaulicher Vertrag

    6.2.

    Bestehende Mittelspannungsleitung der Städtischen Überlandwerke Coburg D. TEXTLICHE FESTSETZUNG GRÜNORDNUNG1. Schutz des Bodens

    7. 1. Die Wiederverwendung des Oberbodens ist zu sichern.2.

    P 3.

    2. Freiflächenbefestigung8. 1.

    zu wählen, sofern keine funktionalen Gründe entgegenstehen.2.

    3.9. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum

    1.2. Grünflächen

    Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaftab Autochthone Grünflächen M3

    gemischt werden kann.c Alternativ ist zur Pflege eine extensive Beweidung für die Flächen M1-M3 zugelassen.

    3. Gehölzea Die bereits aufgeforsteten Flächen M4 werden zu einem Niederwald umgenutzt. Eine Verjüngung des Bestandes erfolgt

    durch Stockausschlag, natürlich eingetragene lichtbedürftige Heckensträucher sind ebenfalls erwünscht. Langfristige Generierung einer natürlichen Vielfalt.

    b Landschaftshecke M5

    4.

    vorhandener, abgestorbener Baum zu fällen5. Vollzugsfrist: Die Maßnahmen haben innerhalb 1Jahr nach Fertigstellung der Baumaßnahme/Inbetriebnahme zu erfolgen.

    Die Abnahme erfolgt durch die Naturschutzbehörde

    4. Pflege10. Einfriedung 1. Grünflächenpflege

    a.Einzäunung (Darstellung der maximalen Ausdehnung) b.

    c. Autochthone Grünflächen, natürliche Sukzession M3, Die Mahd erfolgt alle 2 Jahre ab dem 15. August.

    11.d. Alternativ ist zur Pflege eine extensive Beweidung für die Flächen M1-M3 zugelassen.2.

    a. Niederwald m it Höhenbegrenzung M4 (ergänzend siehe Systemschnitte B/C)

    12. Sonstige Zeichnerische HinweiseAlternativ kann der Bestand abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden. Im Kalenderjahr kann dies maximal 1/3 derBepflanzung betreffen. Die Standfestigkeit der Böschung ist durch einen gewissen Restbewuchs jederzeit zu gewährleisten. Abschnitte


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