Todesstrafe
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Todesstrafe
Daten und Fakten
76 Staaten - für alle Verbrechen
15 Staaten - für alle außer bestimmte Verbrechen (z.B. für Kriegsverbrechen)
20 Staaten - de facto Abschaffung(Todesstrafe im Gesetz - keine Hinrichtungen seit 10 Jahren)
111 Staaten haben die TS per Gesetz und de facto abgeschafft
84 Staaten: Beibehaltung und Anwendung der TS
Mehr als die Hälfte der Staaten haben die Todesstrafe abgeschafft - per Gesetz oder de facto.
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Todesstrafe
Daten und Fakten - 2 Trends
Entwicklung in Richtung weltweiter Abschaffung:Im letzten Jahrzehnt: im Schnitt mehr als 3 Länder pro Jahr schaffen TS ab
Wiedereinführung der TS:Einmal abgeschafft, wird die TS nur selten wieder eingeführt (seit 1985: Wiedereinführung in 4 Ländern, Abschaffung in über 40 Ländern)
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Todesstrafe
Verbrechen
?
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Todesstrafe
Verbrechen
ALLE
manchmal Vorwand zur Verfolgung von politischen GegnerInnen
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Todesstrafe
Hinrichtungen 2001
mindestens 5.265 Todesurteile in 69 Staaten
mindestens 3,048 Hinrichtungen in 31 Staaten
DIE DUNKELZIFFER LIEGT VIEL HÖHER!
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Todesstrafe
Hinrichtungen 2001 - Staaten
90 Prozent aller bekannt gewordenen Hinrichtungen in:
China (mindestens 2.468 Hinrichtungen - Dunkelziffer viel höher)
Iran (mindestens 139 Hinrichtungen)
Saudi Arabien (mindestens 79 Hinrichtungen)
USA (66 Hinrichtungen)
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Todesstrafe
Hinrichtungen in den USA
71 Hinrichtungen im Jahr 2002,
Gesamtzahl seit 1977 (Wiedereinführung der TS): 820
Über 3.700 Gefangene mit Todesurteil (1.1.2002)
TS in 38 der 50 US Bundesstaaten
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Todesstrafe
Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen
Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte
Amerikanische Menschenrechtskonvention
Kinderrechtskonvention
Verbot der Verurteilung zum Tod bei jugendlichen StraftäterInnen (unter 18 Jahre zum Zeitpunkt der Tat) in internationalen Menschenrechtspakten, wie
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Todesstrafe
Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen
Mehr als 100 Staaten mit Todesstrafe schließen die Hinrichtung von jugendlichen StraftäterInnen aus.
ABER:
Seit 1990: Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen in 7 Staaten: Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Pakistan, Saudi Arabien, USA und Jemen (mittlerweile Abschaffung der TS für jugendliche StraftäterInnen in Pakistan und Jemen)
Die meisten der bekannt gewordenen Hinrichtungen von jugendlichen StraftäterInnen in den USA (17 seit 1990).
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Todesstrafe
Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen
» Wir brauchen wirklich nicht stolz auf die Tatsache sein, dass die USA bei der Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen führend sind.«
(U.S. Senator Russ Feingold, 11. November 1999)
» Wir brauchen wirklich nicht stolz auf die Tatsache sein, dass die USA bei der Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen führend sind.«
(U.S. Senator Russ Feingold, 11. November 1999)
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Todesstrafe
Geistige Behinderung
keine Verhängung der TS bei jenen, die beim Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahren alt waren
keine Verhängung der TS bei Personen mit geistiger Behinderung
Im April 2000 forderte die UN-Kommission für Menschenrechte alle Staaten mit TS auf:
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Todesstrafe
Geistige Behinderung
Japan
Kirgistan
USA (35 Hinrichtungen von geistig Behinderten 1976-2001)
Laut UN-Sonderberichterstatter zu extralegalen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen: Anwendung der TS bei geistig Behinderten in 3 Staaten:
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Todesstrafe
USA: Diskriminierungauf Grund der Hautfarbe
»... ein klares Muster an Beweisen, die auf eine Diskriminierung auf Grund der Rasse hindeuten: bei der Anklage, beim Urteil und bei der Vollstreckung der
Todesstrafe ...«
»... so wurden z.B. TäterInnen, die weiße Menschen ermordet haben, eher zum Tode verurteilt als jene die Schwarze umgebracht haben.«
(U.S. General Accounting Office, Todesurteile, 1990)
»... ein klares Muster an Beweisen, die auf eine Diskriminierung auf Grund der Rasse hindeuten: bei der Anklage, beim Urteil und bei der Vollstreckung der
Todesstrafe ...«
»... so wurden z.B. TäterInnen, die weiße Menschen ermordet haben, eher zum Tode verurteilt als jene die Schwarze umgebracht haben.«
(U.S. General Accounting Office, Todesurteile, 1990)
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Todesstrafe
USA: Diskriminierungauf Grund der Hautfarbe
Seit 1977: über 80% der Todeskandidaten wurden wegen eines Mordes an Weißen hingerichtet (nur 50% aller Mordopfer in den USA sind weiß)
Ergebnisse mehrerer Studien: unter Konstanthaltung aller anderer Faktoren ist der entscheidende Faktor für Verhängung der TS die Hautfarbe der Opfer.
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Todesstrafe
USA: Diskriminierungauf Grund der Hautfarbe
Studie aus Philadelphia (1998): vier Mal höhere Wahrscheinlichkeit für ein Todesurteil in Philadelphia, wenn Angeklagter schwarz ist
Unterschiedliche Behandlung der Afro-Amerkaner in allen Phasen: von der Erstentscheidung über Anklageschrift bis hin zum Urteil der Geschworenen
Häufig ausschließliche Besetzung der Geschworenen mit Weißen. In den meisten Bundesstaaten haben die Staatsanwälte das Recht, ohne Nennung eines Grundes schwarze Geschworene auszuschließen
98% der Chief District Attorneys (= zuständig für Prüfung des Todesurteils) sind Weiße
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Todesstrafe
Diskriminierungauf Grund des sozialen Status
»Hautfarbe, ethnische Herkunft und der soziale Status scheinen in den USA die Hauptfaktoren zu sein, ob ein Todesurteil gefällt wird oder nicht.«
(UN-Sonderberichterstatter zu extralegalen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen, 1997)
»Hautfarbe, ethnische Herkunft und der soziale Status scheinen in den USA die Hauptfaktoren zu sein, ob ein Todesurteil gefällt wird oder nicht.«
(UN-Sonderberichterstatter zu extralegalen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen, 1997)
USA:
95% der Todekandidaten können sich keinen Anwalt leisten
arme Menschen erhalten eher (Todes-)urteile als Personen aus wohlhabenderen Schichten
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Todesstrafe
Hinrichtung von Unschuldigen
seit 1990: 350 Fehlurteile bei Kapitalverbrechen
23 Unschuldige wurden hingerichtet
1973 - 2002: 99 Menschen in 24 US-Bundesstaaten nach Nachweis eines Fehlurteils freigelassen
unzureichende Verteidigung
Fehler bei polizeilischen Ermittlungen und Anklage
falsche Zeugenaussagen
Vorurteile gegenüber Schwarzen
Unterschlagung bzw. Fehlinterpretation von Beweismitteln
gesellschaftlicher Druck
Ursachen für fehlerhafte Verurteilungen
Situation in den USA:
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Todesstrafe
Kosten
New Yorker Studie:Kosten einer Hinrichtung dreimal so hoch wie lebenslange Gefängnisstrafe
Florida:Hinrichtung kostet den Staat $3,2 MillionenLebenslange Strafe kostet $600.000
USA: Die Todesstrafe ist weitaus teurer als eine lebenslange Strafe im Gefängnis:
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Todesstrafe
Warum ist die TS so teuer?
unter einem System mit TS: 2 Prozessphasen (conviction, sentencing)
davor: besondere Anträge und spezielle Auswahl der Geschworenen
Höhere Kosten für die Untersuchung
Die größten Kosten fallen vor und während des Prozesses an (nicht in Folgeverfahren):
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Todesstrafe
Abschreckung
»Studien konnten nicht nachweisen, dass Hinrichtungen einen größeren abschreckenden Effekt hätten als lebenslängliche Haft, und es ist ein solcher Nachweis unwahrscheinlich.«
(Roger Hood, The Death Penalty: A World-Wide Perspective,1996)
»Studien konnten nicht nachweisen, dass Hinrichtungen einen größeren abschreckenden Effekt hätten als lebenslängliche Haft, und es ist ein solcher Nachweis unwahrscheinlich.«
(Roger Hood, The Death Penalty: A World-Wide Perspective,1996)
Menschen, die jemanden umbringen, handeln selten vorsätzlich, wenn sie das Verbrechen begehen:
Drogen und Alkohol
Angst und Wut
geistige Behinderung
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Todesstrafe
Abschreckung
Studien konnten keine abschreckende Wirkung der Todesstrafe aufzeigen.
Im Gegenteil:Die Todesstrafe hat eine brutalisierende Wirkung.
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Todesstrafe
Brutalisierung
Texas: hohe Anzahl von Hinrichtungen, hohe Mordrate
Kalifornien: nach der 1. Hinrichtung nach 25 Jahren: Erhöhung der Morde im Jahr danach
USA: höhere Verbrechensraten in Staaten mit TS
Studien weisen eine Brutalisierung nach:
New Times survey (Sept. 2000): Mordrate in Staaten mit TS 48 - 101% höher als in Staaten ohne TS
Sinkende Mordrate nach Abschaffung der Todesstrafe (z.B. Kanada)
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Todesstrafe
WARUM TÖTEST DU MENSCHEN UM ZU ZEIGEN
DASS DAS TÖTEN VON MENSCHEN FALSCH IST?
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Todesstrafe
It’s up to you!
Kontakt:amnesty international ÖsterreichArbeitsgruppe für verfolgte GewerkschafterInnenMoeringgasse 10/1A-1150 WienSprecherin: Sabine VoglerTel.: +43 664 171 92 99e-mail: [email protected]://www.amnesty.at/gruppe/gew/