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Frühjahrstagung 2011 Wiesloch

Das behördliche Ungeheuer

„Verletzung von Sicherungsvorschriften“

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2009 neues Versicherungsvertragsgesetz VVG

• EU-Konform und kundenfreundlicher sollte es sein, aber.....

• auch Türöffner für 2. Selbstbeteiligung bei Verletzung von Sicherungsvorschriften

altes VVG alles oder nichtskontra

neues VVG alles, teilweise oder nichts

Umkehr der Beweislast

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ortv. Anlagen

32%

so. techn. Ursachen

28%

Müll

10%

sonstige

30%

Schadenursachen bei Feuer

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Dürfen nicht (z.B. Verkeilen oder Festbinden blockiert werden

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Ständig war der Holzkeil weg!

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Brennbare Abfälle sind täglich zu entfernen!

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Morgens um 10.00 im Technikraum

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Sollten von brennbaren Stoffen frei gehalten werden

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Es ist so schön warm und trocknet besser!

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Wohin mit dem Müll?

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Wussten Sie.....

Daß Sie die elektrischen Anlagen jährlich auf Ihre Kosten durch einen VDS zertifizierten Betrieb prüfen lassen müssen!

Steht in jedem Versicherungsvertrag im „Kleingedruckten“

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Jeder hat ein Recht auf seinen Wasserkocher!

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Was können Sie tun

• Die wichtigsten Vorschriften kennen oder einen Brandschutzbeauftragen bestellen und Mitarbeiter informieren!

• Repräsentantenklausel im Versicherungsvertrag eingrenzen!

• Ihren Versicherer einladen und sich bestätigen lassen, dass alle Umstände bekannt sind!

• Kann jedoch zur Umsetzungsverpflichtung führen

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Was bieten wir für Sie

• Brandschutzbegehung mit Fachleuten

• Unterstützung bei der Umsetzung

• Überprüfung der E-Anlagen nach VDS nur alle 3 Jahre oder laufend durch hauseigene geeignete Techniker.

• Nur Inhaber und Geschäftsführer haften ( Repräsentanten)

• Und das.... kostenlos!

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Und was noch

• Analyse des bestehenden Versicherungsschutz Preis/Leistung

• 1 zu 1 Marktvergleich• Ziel mehr Leistung für weniger Geld• Erfolgsgarantie:

„ Wenn Martens & Prahl es nicht schafft, bei gleicher Qualität, über Ihr gesamtesVersicherungspaket 10% einzusparen,gibt es € 1.000,00 bar auf die Hand“

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Herzlichen Dank


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