Vorsorgevollmacht
Wichtiges auf einen Blick
• Schriftform, ggf. notariell• Benennung der Bevollmächtigten, Ersatzbevollmächtigte• Vollmacht wird sofort wirksam• Vertrauensverhältnis• Detaillierte Auflistung der Aufgaben „insbesondere“ – umfassende Vollmacht• § 1904 BGB und § 1906 BGB• Bankvollmachten• Betreuungsverfügung/Patientenverfügung• Zusatz: Vollmacht bleibt in Kraft bei Geschäftsunfähigkeit• Zusatz: Vollmacht gilt über den Tod hinaus/ Untervollmacht
Der Nachlass
Überblick
Das TestamentUnterlassen, rechtzeitig, Form, Anfechtung, Fehler, unvollständig
Die Erbengemeinschaft
Der Pflichtteil
Gesetzliche Erbfolge
V M B2. Ordnung
1. Ordnung
K1/K2
M F
Gesetzliche Erbfolge: Erbberechtigte Verwandte (Blut) und Ehegatte
Bei Verwandten: Ordnungsprinzip:1. Ordnung = Abkömmlinge Quoten:• Ehegatte ½• Abkömmlinge zusammen ½
2. Ordnung = Eltern/Geschwister Quoten:• Ehegatte ¾ • Eltern/Verwandte ¼
in Erbengemeinschaft
Abweichung 1geschiedene Eltern mit Kind
M FEhe geschieden
K (mj) † 1914
†1910
Abweichung 2 verheiratete Eheleute ohne Kinder, mit jeweiligen Eltern/Geschwistern
V M V M
M F B B
Abweichung 3Erblasser alleinstehend ohne Kinder, mit Eltern/Geschwistern
V M
B
E †
Erbengemeinschaft
Gesamthandsgemeinschaft
Immobilie Bewegliches Vermögen
Geldvermögen Forderungen
Vermächtnis § 1939 BGB
„Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden.“
A B C
D (VN)A
D (VN)
Ehegattentestament
† alleiniger Erbe †
K Schlusserbe
M F
Geldforderung: ½ gesetzlicher Erbteil Nachlassbewertung Pflichtteilsverzicht
M Falleiniger Erbe
K
Pflichtteil
Testamentsvollstreckung
Beispielsfall
A hat drei erwachsene Kinder K1, K2 und K3. Er möchte seine Kinder als Erben einsetzen und diese sollen insbesondere auch das Haus bekommen.
Ist die Testamentsvollstreckung sinnvoll, um Streit zu vermeiden?
Antwort: ja!
Vorteile und NachteileVorteile• Vereinfachung der Verwaltung und Auseinandersetzung• Schutz des Nachlasses vor den Erben, Gläubigern• Sicherung der Erfüllung von Vermächtnissen• Besonderheiten bei Minderjährigen
Nachteile• Keine Kontrolle (nur ausnahmsweise)• Amtsniederlegung jederzeit ohne Gründe möglich
Wichtiges auf einen Blick• Zweck: Durchsetzung des Erblasserwillens durch Einsetzung eines TV• Anordnung im Testament• neutrale Vertrauensperson• Umfang und Aufgaben des TV• keine Verfügung durch Erben• Vergütung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!