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……Nicht gleich, aber gleich wertvoll !Nicht gleich, aber gleich wertvoll !Inklusion verlangt nach inhaltlicher Inklusion verlangt nach inhaltlicher

UmsetzungUmsetzung

„„Auf dem Weg in die inklusive KiTa und Schule“Auf dem Weg in die inklusive KiTa und Schule“9.Bildungskonferenz in Osterode am Harz9.Bildungskonferenz in Osterode am HarzSimona HehlSimona Hehl 17. Juni 2011 17. Juni 2011

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Gliederung des Referats

Un- Behindertenrechtskonvention: Folgerungen für KiTa & Schule

Schlüsselelemente inklusiver Bildung

Weiterentwicklung der Bildungssysteme

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Artikel 24 der UN-Konvention: Bildung

Verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Errichtung eines in Bezug auf Menschen mit Behinderungen inklusiven Bildungssystems, indem gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung der Regelfall ist.

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Artikel 24: Folgerungen für die Bildung

Gesellschaftliche Anerkennung des Rechts auf Bildung für alle Kinder mit Behinderung

Schaffung eines inklusiven Bildungssystems Realisierung der Bildungsziele in der sich die

Fähigkeiten, Persönlichkeiten entfalten können sowie die gesellschaftliche Teilhabe gewährt wird

Bereitstellung angemessener, bedarfsgerechter und individueller Unterstützungssysteme

Bereitstellung von Lerngelegenheiten zum Erwerb von sozialen Kompetenzen , lebenspraktischen Fähigkeiten und zur Förderung der Kommunikation

Schulung von Pädagogen/innen, Lehrkräften und Entwicklung von Lernmaterialien

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Artikel 8: Der UN- Konventionen: Bewusstseinsbildung

Die Bewusstseinsbildung verweist auf die hohe Bedeutung des Bildungssystems bei der Umsetzung der Inklusion

Rolle der Pädagogen/innen und Lehrkräfte Bedeutung gezielter Fortbildungen für

Pädagogen/innen und Lehrkräfte Bedeutung des gemeinsamen Lebens und

Lernens von Anfang an

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Was bedeutet: Den Kindern gerecht werden? Inklusive Bildung: Strukturelemente

Adaptierbarkeit (adaptability) Akzeptabilitiät (acceptabilitiy) Zugänglichkeit (access) Verfügbarkeit (availability)

(entwickelt von Katharina Tomasevski, Sonderbeauftragte der UN, in den 1990er Jahren)

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Bedeutung von Adaptierbarkeit

Bildung muss sich an die wandelnden Erfordernisse von Gesellschaften und Gemeinwesen anpassen

Bildung muss sich auch den Bedürfnissen des Individuums anpassen denn nicht nur die Erfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, sondern auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit in ihrer Einzigartigkeit und Einmaligkeit sind das Ziel von Bildung

Adaptierbarkeit bedeutet somit, dass unsere Bildungssysteme flexibel sein müssen

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Adaptierbarkeit 2

Daraus folgt für Kindertagesstätten & Schulen:

Bildungspläne, Bildungsgänge und Curricula müssen flexibler werden

z.B.: durch individuelle Bildungspläne, durch Ergänzung der Basiscurricula, durch gestufte Curricula

Die Verantwortung bleibt bei den Pädagogen/innen & Klassenlehrkräften

Inklusive Bildung heisst nicht, dass alle immer gemeinsam lernen: Gruppenbildung erfolgen aber nicht pauschal nach Leistung und Behinderungsart

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Akzeptabilität

Die Akzeptabilität von Bildung:

Zielt auf den Inhalt und die Form der Bildung ab, die relevant, kulturell angemessen und hochwertig sein soll;

Orientiert sich an Bildungszielen, die sich zwar in den Mitgliedsstaaten unterscheiden können, für die die Menschenrechte jedoch den allgemeinen Orientierungsrahmen bilden

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Akzeptabilität 2

Daraus folgt für Kindertagesstätten & Schulen:

Die Form muss kulturell angemessen sein, d.h.: inklusive Bildung als Grundprinzip für Kindertagesstätten & Schulen

Die Inhalte müssen kulturell angemessen sein, d.h.: relevante Themen, keine vorschnellen Urteile über Bildungsinteressen

Kindertagesstätten & Schulen müssen so gestaltet werden, dass jedes Kind seinen individuellen Voraussetzungen gemäss gefördert und unterrichtet werden kann

Das Fehlen von Schulabschlüssen unterhalb des Förderschulabschlusses „lernen“ ist nicht akzeptabel!

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Zugänglichkeit

Bedeutung für Kindertagesstätten und Schulen:

Für alle Kinder muss Zugang zu allen Bildungseinrichtungen und Bildungsprogrammen bestehen

Diskriminierungsfreie Zugänglichkeit bedeutet, dass das Menschenrecht auf Bildung unverzüglich und umfassend verwirklicht werden muss!

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Zugänglichkeit 2

Daraus folgt für Kindertagesstätten und Schulen:

Die Weiterentwicklung der Elementarpädagogik und schulischen Bildung für alle Kinder (kein Ausschluss für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf oder schwierigem Verhalten)

Kein Ressourcenvorbehalt

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Verfügbarkeit

Bedeutung für Kindertagesstätten und Schulen:

Um die Verfügbarkeit von Bildung zu gewährleisten, sind funktionsfähige Bildungseinrichtungen und Curricula notwendig

Was für die Funktionsfähigkeit notwendig ist, hängt von dem Entwicklungskontext ab, indem diese wirksam werden

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Verfügbarkeit 2

Derzeitige Situation für Kindertagesstätten und Schulen:

Die Funktionsfähigkeit der allgemeinen Kindertagesstätten und des allgemeinen Schulsystems sind für Kinder mit Behinderungen zur Zeit nicht gewährleistet; diese Funktion übernehmen Sondereinrichtungen und das Förderschulsystem

Aufgenommen ins Regelschulsystem werden Kinder, die sich gut anpassen können: Kinder aus bildungsinteressierten Elternhäusern, Kinder die zielgleich unterrichtet werden und Kinder mit angepasstem Verhalten

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In den Bildungseinrichtungen der Zukunft…

ist Vielfalt eine Bereicherung, arbeiten Erzieher/innen

Heilerziehungspfleger/innen, Heilpädagogen/innen und Therapeuten/innen im Team,

arbeiten Regelschullehrer/innen, Förderschullehrer/innen, Sonderpädagogen/innen, Schulhelfer/innen und Therapeuten/innen im Team,

wird kein Kind beschämt, oder zurückgelassen, durch „Reifetests“, oder „Sitzenbleiben“,

Ist die Förderung jedes Kindes entsprechend seinen Fähigkeiten die Aufgabe aller.

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Was es nicht mehr geben darf:

Defizit-Diagnostik, um Aussonderung zu begründen.

Überweisung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Sondereinrichtungen und an besondere Schulen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten

Abstimmungen über die Beteiligung an Kindern mit besonderem Förderbedarf in Kindertagesstätten und Schulen am Unterricht

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Das Bildungssystem trägt die volle Verantwortung dafür, das Recht auf

Bildung sicherzustellen

Es ist ausgestattet und in der Lage, Vielfalt zu begegnen durch:

Flexible Lehr- und Lernmethoden

angepasst an verschiedene Bedürfnisse und Lernstile

Neuorientierung der Lehrer- Ausbildung

Flexibles Curriculum

geht auf verschiedene Bedürfnisse ein und ist nicht überladen mit akademischen Inhalten

Wertschätzung von Vielfalt

Einbindung von Eltern und Gemeinden

Frühe Identifikation und Fördermaßnahmen für gefährdete Kinder

Flexible Lehrmethoden mit innovativen Ansätzen für Unterrichtsmittel, Ausstattung

und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien

An den Bedürfnissen orientierte, kinderfreundliche Umgebung

Das gesamte Umfeld beteiligt sich aktiv und aus eigenem Antrieb an der Förderung von Inklusion

Quelle: Deutsche UNESCO- Kommission e.V.. 2. Auflage. 2010. S.15. „Bildung aus der Perspektive der Inklusion“.

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Auf dem Weg…

„Gewiss: Schonräume muss es geben. Die inklusive Gesellschaft, auf die die Konvention zielt, muss eine Gesellschaft sein, in der, bildhaft gesprochen, auch Nischen, Sofaecken und Ruhezonen existieren. Eine Gesellschaft ohne Schonräume wäre eine Horrorvorstelung. Es ist aber nicht einzusehen, dass man einen Teil der Bevölkerung- nämlich Behinderte- pauschal in die Schonräume einweist und den Rest der Bevölkerung davon fernhält. Dies gilt gerade auch für das Bildungswesen!“

(Heiner Bielefeld, bis 2009 Leiter des Instituts für Menschenrechte, jetzt Professor für Philosophie in Bamberg)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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