Wirtschaftsinformatik International: Aufbau und Prüfungen 1
Studiengang Wirtschaftsinformatik International
Business Information Systems International
an der Frankfurt University of Applied Sciences
Gemeinsamer Studiengang der FachbereicheInformatik und Ingenieurwissenschaften +
Wirtschaft und Recht
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Modul Zusammenfassung bestimmter inhaltlich verwandter
Lehrveranstaltungen.
„Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb eines Semesters oder eines Jahres vermittelt werden können.“ [Kultusministerkonferenz 10.10.2003]
„Module sind nur mit Prüfungsleistungen abzuschließen.“ [HMWK 04.09.03]
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Aus der Prüfungsordnung Prüfungsleistung: Nicht bestandene studienbegleitende
Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. (§ 6 (1) d. PO)
Vorleistungen sind Leistungsnachweise, die der Eigen- und Fremdkontrolle dienen. Sie können unbegrenzt wiederholt werden.
Prüfungsformen sind: Klausuren, schriftliche Ausarbeitungen, Laborübungen und Laborberichte, Erstellung von Programmen, Referate, mündliche Prüfungen, Literaturberichte, Dokumentationen, Arbeitsberichte bzw. Protokolle (§5) Portfolio bestehend aus mehreren definierten
Einzelleistungen von den o.g. Typen
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European Credit Transfer System „ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das
Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Credits ergibt. Das definierte Arbeitspensum liegt in Europa im Durchschnitt bei 1500 Stunden pro Jahr; in Deutschland geht man von 1800 Stunden aus. Das bedeutet, dass ein Credit 25-30 Arbeitsstunden entspricht. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Lernenden im Durchschnitt benötigen, um die für die jeweilige Veranstaltung oder das Modul genau zu definierenden Lernergebnisse zu erzielen.“ [Hochschulrektorenkonferenz 10.2.04]
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Credit Points ... gibt es für ein bestandenes Modul, nicht für
einzelne Lehrveranstaltungen, ... auch wenn der Lehrveranstaltung ECTS-Punkte
zugeordnet sind.
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Anrechnung von Leistungen Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in
Studiengängen an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland werden angerechnet,
... wenn sie in Inhalt, Umfang (ECTS) und in den Anforderungen denjenigen des Studiengangs Wirtschaftsinformatik im Wesentlichen entsprechen.
Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten.
Zuständig ist der Prüfungsausschuss.
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Praxisphase Im 6. Studiensemester, bis zu 22 Wochen Dauer soll eine erste Anwendung der bisher im Studium
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis ermöglichen
Voraussetzung: 120 ECTS-Punkte aus vorangegangenen Modulen
kann Grundlage für die schriftliche Abschlussarbeit sein
erfolgreiche Durchführung bildet die Voraussetzung für die Meldung und Zulassung zur Abschlussarbeit
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Abschlussarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in
der Lage ist, in einem vorgegebenen Zeitraum eine Problemstellung des Fachs, die in Zusammenhang mit der Problemstellung der Praxisphase stehen soll, mit wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen des Fachs zu lösen.
kann in deutscher oder in englischer Sprache angefertigt werden, in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch in anderen Fremdsprachen.
Für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit müssen Module im Umfang von 150 ETCS erfolgreich abgeschlossen sein
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§ 16 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen
Versucht die Studierende oder der Studierende, das Ergebnis ihrer oder seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bei einem zweiten Versuch einer Studierenden oder eines Studierenden, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als endgültig nicht bestanden. Dabei ist es unerheblich, ob die Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel in der gleichen oder einer anderen Prüfungsleistung erfolgt ist.
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Weitere Informationen Prüfungsordnung und Modulhandbuch zum
Herunterladen:
http://www.fh-frankfurt.de/de/fachbereiche/fb2/studiengaenge/business_information_systems_international.html
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Wichtige Beschlüsse des Prüfungsausschusses Regularien für Prüfungen, Bachelorarbeiten, Praktika,
Anerkennungen, Fristen usw. Prüfungspläne für das aktuelle Semester
http://frankfurt-university.de/fachbereiche/fb2/einrichtungen/bscw.html
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Prüfungsausschuss
Mitglieder sind:
3 Professoren
2 Studierende
1 Mitarbeiter
...
jeweils + Vertreter
Es werden neue Studierende als Mitglieder gebraucht!