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Zertifizierung von Barrierefreiheit im Internet?
Symposium „Mehr Wert für @lle“
Kaiserslautern, 10. Mai 2006
Alles fließt…
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Agenda
Unternehmensdarstellung
Definition Zertifizierung
Gesetzliche Grundlagen
Der Prozess „Barrierefreiheit“
Zertifizierung barrierefreier Websites
Zertifizierung – Für Wen?
Vorteile barrierefreier Websites
Vorteile der Zertifizierung
Fragen & Antworten
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Unternehmensdarstellung
Geschäftsführer:Dipl.-Inform. Bettina NowakowskiDipl.-Inform. Volker Hermsmeier
30 engagierte und kompetente Mitarbeiter
Entwicklung intelligenter Lösungen
Standorte in Berlin, Köln und Karlsruhe
Mitglied der DIN Gruppe
Unabhängiges und akkreditiertes Prüflabor auf dem Fachgebiet „Barrierefreie Website“
Aktives Mitglied im Aktionsbündnis AbI-Projekt Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik
gegründet 1997
Firmensitz:
Budapester Straße 31
10787 Berlin
tel +49.30.26 01-14 13
fax +49.30.26 01-4 14 13
Büro Südwest:
Kaiserstraße 31
76133 Karlsruhe
tel +49.721.951 39-0
fax +49.721.951 39-22
Büro West:
Kamekestraße 8
50672 Köln
tel +49.221.57 13-7 22
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Unternehmenstätigkeit
IT-Projekte von der Idee bis zur Aufnahme der Produktion
begleiten und umsetzen
Entwicklung individueller Gesamtlösungskonzepte
Datenbanklösungen und Anwendungsentwicklung
Databased Publishing
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung
BITV-konformer Websites
Workshops, Beratung, Projekt- und Qualitätsmanagement
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Definition Zertifizierung
certum facere (lat.) = sicher machen
Zertifizierung
Übereinstimmung mit festgelegten Anforderungen
(einheitliche Kriterien) eines Produktes oder einer
Dienstleistung
Nachweis für:
– Qualität
– Sicherheit
– Leistungsfähigkeit
– Zuverlässigkeit
– Transparenz
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Gesetzliche Grundlagen
Grundgesetz mit der Ergänzung von 1994 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschenvom Mai 2002 (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (kurz BITV) vom Juli 2002*
* wonach Internetauftritte sowie öffentlich zugängliche Intranetauftritte von Behörden der Bundesverwaltung bis zum 31. Dezember 2005 gemäß dieser Verordnung gestaltet sein müssen
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Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
Regelt in 14 Richtlinien die Anforderungen für einbarrierefreies Webdesign
Gegliedert nach den Grundprinzipien:– Wahrnehmbarkeit– Bedienbarkeit– Verständlichkeit– Technologische Robustheit
66 Bedingungen nach zwei Prioritäten– Priorität 1: Muss-Kriterien– Priorität 2: Kann-Kriterien
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Der Prozess „Barrierefreiheit“
Das UVA – Prinzip
U – Usability
V – Validity
A – Accessibility
Basis bei der Konzeption und Erstellung
Permanenter Prozess
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Usability – Die Gebrauchstauglichkeit der Seiten
Leichte Bedienbarkeit der Seiten
Verständliche Struktur
Klare Menüstruktur – Einfache Navigation
(z. B. Anbieten einer Brotkrumennavigation zur besseren Orientierung)
Unabhängig vom Ausgabegerät
Alternativtexte für Bilder und Grafiken
Klare Farbkontraste
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Zu vermeiden sind besonders:
Layouttabellen
Frames
Schriftgrafiken
Platzhaltergrafiken
Blinkende Inhalte
Usability – Die Gebrauchstauglichkeit der Seiten
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Validity – Valider Code ohne WENN und ABER
Standardkonformität
Trennung von Layout und Inhalt
Einsatz von HTML oder XHTML und CSS
Erzeugen von gültigem HTML-Code
Überprüfung z. B. mit http://validator.w3.org
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Barrierefreier Zugang zum Informationsangebot:
Benutzerfreundliche Website
= klare Strukturierung, gut lesbar
Bedürfnisorientierte Navigation
Unabhängig vom Ausgabegerät
Variable Schriftgrößen
Accessibility – Zugänglichkeit der Seiten
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Zertifizierung barrierefreier Websites
Accessibility for all – Zugänglichkeit für alle
Motto steht für Integration & gegen
Gedankenlosigkeit und Ausgrenzung
Entwicklung des Zertifizierungsprogramms
Einbeziehung der Bedürfnisse von Menschen mit
Behinderungen
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Zertifizierungsverfahren
Durchführung nach 4-Augen-Prinzip und Zertifizierungsgrundlagen:
– PreCheck
– Detaillierte Prüfung durch teilautomatisiertes Prüfprogramm
entsprechend den festgelegten Qualitätsanforderungen des
Zertifizierungsprogramms
– Zusammenfassung im detaillierten Prüfbericht inkl.
Zertifizierungsempfehlung
– Bewertung des Prüfberichts / Prüfergebnisses durch
DIN CERTCO
– Bei positivem Bescheid Zertifikatsvergabe
– Fortlaufende Überwachung der Website durch DIN CERTCO
für die Gültigkeitsdauer des Zertifizierungszeichens
Dies gewährleistet nachhaltige Barrierefreiheit
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Zertifizierung - Für Wen?
Zertifizierung ist sinnvoll für:
– Websites, die sich an alle Bürger wenden, wie z. B.:
Öffentliche Einrichtungen(Bundesministerien, Landesministerien, untergeordnete Behörden)
Krankenkassen
Finanzdienstleister
Online-Shops
Zertifizierung ist nicht angezielt für:
– Websites, mit ausschließlich privaten Inhalten
– Chats, Diskussionsforen etc. kein Einfluss auf die Verständlichkeit der Sprache
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Vorteile barrierefreier Websites
Webstandards verwenden, heißt für die Zukunft coden
Höherer Komfort für Alle
Geringer Editieraufwand durch Trennung von Struktur und Layout
Gesteigerte User- und Kundenzufriedenheit
Erweiterung des Nutzerkreises
Gute Darstellung mit den verschiedensten Ausgabegeräten(z. B. Screenreader, Braillezeile, PDA, Mobiltelefone)
Gute Zugänglichkeit
Verbessertes Suchmaschinenranking
Schnellere Ladezeiten
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Vorteile der Zertifizierung
Websites mit „DIN-Geprüft barrierefreie Website“
zeigen, dass Kriterien für barrierefreien Zugang
erfüllt sind
Klassifizierung mit Sternen schafft Transparenz
Aufmerksamkeit und Vertrauen durch
das DIN-Zeichen
Prüfung & Zertifizierung durch eine unabhängige
Stelle
Rechtssicherheit in Bezug auf Klagen nach
dem BGG
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Erhöhung der Kundenzufriedenheit
Nachhaltigkeit der Barrierefreiheit durch regelmäßige Überwachung
dies schafft dauerhaft hohe Qualität
Vergleichbarkeit der Qualität durch Standardisierung
Kostensenkung durch entwicklungsbegleitende Prüfung
Imagegewinn
Vorteile der Zertifizierung
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AF&FragenFragen
AntwortenAntworten
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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