Click here to load reader
Upload
raw-partner
View
4
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Steuer-Luchs
Ist das das endgültige
Bankgeheimnisses?
Die internationale Staatengemeinschaft arbeitet mit Hochdruck daran dem grenzüberschrei-
tenden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung den Garaus zu machen.
Mittlerweile haben sich 80 Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch von Fi-
nanzkonten geeinigt. Dieser Informationsaustausch erfolgt für meldepflichtige Personen. Das
sind natürliche oder juristische Personen, die in einem meldepflichtigen Staat steuerlich an-
sässig sind und in einem anderen meldepflichtigen Staat, d.h. grenzüberschreitend, ein
Konto, Depot, etc. besitzen.
Beispiel:
Ein deutscher Staatsangehöriger hat ein Depot bei einer Bank in Luxemburg. Das Luxem-
burger Finanzinstitut ist daher verpflichtet die Informationen über den deutschen Staatsan-
gehörigen zu melden.
Folgende Daten sind ab September 2017 (mit einem Großteil der Staaten), beziehungsweise
ab September 2018 (mit den übrigen Staaten) zu übermitteln:
Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum- und –ort
Kontonummer
Name und Identifikationsnummer des meldenden Instituts
Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden, etc.
Veräußerungs- und Einlösungserlöse von Wertpapieren, etc.
Hinweis:
Es ist zu beachten, dass auch folgende Staaten, die bisher als Steueroasen galten an dem
Informationsaustausch teilnehmen:
Bermudas ab September 2017
Cayman-Inseln ab September 2017
Jersey ab September 2017
Liechtenstein ab September 2017
Luxemburg ab September 2017
Schweiz ab September 2018
Dabei werden die Informationen dergestalt ausgetauscht, dass das meldende Finanzinstitut
die Daten ihrer ausländischen Kunden an die nationale Steuerbehörde übermittelt und die
nationale Steuerbehörde daraufhin die Daten an die Steuerbehörde des jeweiligen ausländi-
schen Kunden.
Steuer-Luchs
Darüber hinaus sind von dem Austausch nicht nur klassische Finanzinstitute betroffen, son-
dern auch Versicherungsgesellschaften, die rückkauffähige Versicherungsverträge, wie etwa
Lebens- und Rentenversicherungen vertreiben.
TIPP:
Für all diejenigen, die noch nicht deklarierte Konten im Ausland haben, wird es Zeit, sich mit
dem Thema auseinanderzusetzen. Im Jahr 2016 ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch
möglich. Bis zu einer automatischen Datenübermittlung sollte auf gar keinen Fall abgewartet
werden!