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Bankgeheimnis

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Page 1: Bankgeheimnis

Steuer-Luchs

Ist das das endgültige

Bankgeheimnisses?

Die internationale Staatengemeinschaft arbeitet mit Hochdruck daran dem grenzüberschrei-

tenden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung den Garaus zu machen.

Mittlerweile haben sich 80 Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch von Fi-

nanzkonten geeinigt. Dieser Informationsaustausch erfolgt für meldepflichtige Personen. Das

sind natürliche oder juristische Personen, die in einem meldepflichtigen Staat steuerlich an-

sässig sind und in einem anderen meldepflichtigen Staat, d.h. grenzüberschreitend, ein

Konto, Depot, etc. besitzen.

Beispiel:

Ein deutscher Staatsangehöriger hat ein Depot bei einer Bank in Luxemburg. Das Luxem-

burger Finanzinstitut ist daher verpflichtet die Informationen über den deutschen Staatsan-

gehörigen zu melden.

Folgende Daten sind ab September 2017 (mit einem Großteil der Staaten), beziehungsweise

ab September 2018 (mit den übrigen Staaten) zu übermitteln:

Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum- und –ort

Kontonummer

Name und Identifikationsnummer des meldenden Instituts

Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden, etc.

Veräußerungs- und Einlösungserlöse von Wertpapieren, etc.

Hinweis:

Es ist zu beachten, dass auch folgende Staaten, die bisher als Steueroasen galten an dem

Informationsaustausch teilnehmen:

Bermudas ab September 2017

Cayman-Inseln ab September 2017

Jersey ab September 2017

Liechtenstein ab September 2017

Luxemburg ab September 2017

Schweiz ab September 2018

Dabei werden die Informationen dergestalt ausgetauscht, dass das meldende Finanzinstitut

die Daten ihrer ausländischen Kunden an die nationale Steuerbehörde übermittelt und die

nationale Steuerbehörde daraufhin die Daten an die Steuerbehörde des jeweiligen ausländi-

schen Kunden.

Page 2: Bankgeheimnis

Steuer-Luchs

Darüber hinaus sind von dem Austausch nicht nur klassische Finanzinstitute betroffen, son-

dern auch Versicherungsgesellschaften, die rückkauffähige Versicherungsverträge, wie etwa

Lebens- und Rentenversicherungen vertreiben.

TIPP:

Für all diejenigen, die noch nicht deklarierte Konten im Ausland haben, wird es Zeit, sich mit

dem Thema auseinanderzusetzen. Im Jahr 2016 ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch

möglich. Bis zu einer automatischen Datenübermittlung sollte auf gar keinen Fall abgewartet

werden!