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BilanzBWL-Wissen.net
Allgemein
- Bilanz stellt Vermögen und Schulden
gegenüber
- Bilanz + GuV + (Lagebericht) =
Jahresabschluss
Allgemein
Bilanzansatz
- legt fest, was in die Bilanz aufgenommen werden muss
(§246 Abs. 1 S.1 HGB)
- Vollständigkeitsgebot
- Ansatzwahlrecht
- Höhe des Ansatzes bestimmt sich nach einzelen
Bewertugnsmaßstäbe
Bilanzgliederung
- für Kapitalgesellschaften gelten die §§ 266
- 274a HGB (Bilanzschema)
- für kleinere Körperschaften gilt § 266 Abs.
1 S. 1 HGB (verkürzte Bilanzen)
Eröffnungs- und Schlussbilanzen
- Beginn der Bilanz: 01.01 oder Geschäftsaufnahme
- Ende der Bilanz: 31.12
- Wertansätze der Eröffnungsbilanz = Wertansätze der
Schlussbilanz des Vorjahres (Grundsatz der
Bilanzidentität)
Steuerbilanz
= Handelsbilanz + steuerliche Korrekturen
Zusammenfassung
- Bilanzen = Bestandteil des
Jahresabschlusses
- Sie werden in Aktiva und Passiva unterteilt
- Der Bilanzansatz regelt, was aufgenommen
werden muss
- Steuerbilanz ergibt sich aus der Handelsbilanz
- weiter Infos unter: www.bwl-
wissen.net/definition/bilanz
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Viel Spaß und Erfolg
beim Lernen von
Betriebswirtschaft!