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Kick-off Veranstaltung Fernunterricht Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (EBZ/IHK)

Kick Off Fernunterricht Immobilienkaufmann/-frau (EBZ/IHK)

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Page 1: Kick Off Fernunterricht Immobilienkaufmann/-frau (EBZ/IHK)

Kick-off VeranstaltungFernunterricht Immobilienkaufmann /

Immobilienkauffrau(EBZ/IHK)

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Kick-Off Fernunterricht Immo Referenten: Gärtner

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Zielgruppe des Lehrgangs

• Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in immobilienwirtschaftlichen Unternehmen, die die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz bei der Industrie- und Handelskammer anstreben.

• Auszubildende der Immobilienwirtschaft, die den Fernunterricht und die institutsinterne Prüfung als zusätzliches Angebot zur Verbesserung der eigenen Prüfungssituation bei der IHK ansehen.

• Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Immobilienwirtschaft, die bisher nur in technischen Abteilungen gearbeitet haben bzw. aus anderen Branchen kommen, und die institutsinterne Prüfung anstreben.

02.10.2010

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Lehrgangsinhalte

Springorum Immobilien AG- Wohnungsunternehmen -

Springorum Projekta GmbH- Bauträger -

agiert auf Immobilienmärkten

Lernfeld III + XIIfinanziert Immobilien Lernfeld XI

baut ImmobilienLernfeld VIII

erwirbt Immobilien Lernfeld VII

vermietetWohnungen

Lernfeld III

verwaltet Wohnräume und pflegt Bestände

Lernfeld IV

beschäftigt Mitarbeiter Lernfeld VI

Breukmann Immobilien OHG- Makler -

begründet und ver-waltet Wohneigentum

Lernfeld IX

erstellt internes Rechnungswesen

Lernfeld XIII

etabliert externesRechnungswesen

Lernfeld II

bewirtschaftet Gewerbeimmobilien

Lernfeld V

betreibt Maklergeschäfte

Lernfeld X

Immobilien-unternehmen

Lernfeld I

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Lehrgangsdesign• Lehrgangsstart: April und Oktober eines jeden Jahres• staatlich zugelassener Fernlehrgang• 24 monatliche getaktete Studienbriefe mit

Einsende- und Selbstlernaufgaben• Englischinhalte sind optional• Praxisorientierung durch Fallstudien (Lernsituationen)

und Modellunternehmen• Betreuung durch Tele-Tutoren• 13 geblockte Präsenztage im EBZ• institutsinterne Abschlussprüfung

mit Zeugnis• Vorbereitung auf die IHK-Prüfung

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Fernunterricht liegt im Trend

• zeitlich und räumlich unabhängiges Lernen

• berufsbegleitendes Lernen

• individuelles Lernen

• persönliches Zeitmanagement erforderlich

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Quelle: http://datenreport.bibb.de/media2009/datenreport_bbb_09_b4.pdf

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Aufbau eines Studienbriefs

• 24 Studienbriefe,

• Zusätzliche Lehrhefte als Unterstützung: – Kaufmännisches Rechnen,

– Lehrheft Methodentraining

– Lehrheft „Grundlagen für die Arbeit im Ausbildungsbetrieb“

• Englischinhalte sind optional

• 3 - 5 Fallstudien pro Studienbrief aus dem Modellunternehmen

• Theorieteil

• Trainingsaufgaben (Selbstkontrolle)

• Übersicht mit weiterführender Literatur

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Lernsituationen / Modellunternehmen

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Lernsituationen / Modellunternehmen

Eine Lernsituation …

• enthält eine konkrete (Handlungs-)Situation,

• ist in das Modellunternehmen Springorum Immobilien AG (inkl. Abteilungen / Mitarbeiter) eingebettet,

• ist mit Hilfe der Informationstexte aus den Studienbriefen und weiterer Hilfsmittel zu lösen.

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Lernsituationen / Modellunternehmen

Lernsituation (Fallstudien)

• stehen am Anfang eines Studienbriefs• sind mit Hilfe des Studienbriefs und weiterer Information zu bearbeiten

Lernsituation (zur Selbstkontrolle)

Lernsituation (zur Fremdkontrolle)

Lernsituation (Präsenz)

• Musterlösung am Ende des Studienbriefs

• Einsendeaufgabe• 1 Monat Bearbeitungszeit• werden korrigiert und benotet• Teilnehmer erhalten Feedback

• dienen zur Vorbereitung der Präsenzphase• werden in der Präsenz besprochen und weiterentwickelt

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Betreuungskonzept

• Kick-Off Veranstaltung zu Lehrgangsbeginn

• Betreuung durch Tele-Tutorenwährend des gesamten Lehrgangs> Tele-Tutoren: Birgit Thieme, Hans-Joachim Gärtner, Peter Grotenburg, Christian Haertler, Stephan Schneck

• Ausführliche schriftliche Studienanleitung

• Korrektur der Einsendeaufgaben

• Kommunikation mittels Lernplattform

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Lernplattform (eCampus)

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> hinsichtlich der abzulegenden Prüfungen: - Vorbereitung auf die institutsinterne Prüfung

- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung- Hinweis: Englischinhalte sind weder Gegenstand der institutsinternen Prüfung noch der IHK-Prüfung

> hinsichtlich der zu erwerbenden Kompetenzen:Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die es möglich machen, dass die Lehrgangsteilnehmer/ -innen zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft befähigt werden, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.

Lehrgangsziele

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Ablauf und Inhalt der Prüfungen

> Institutsinterne Prüfung:

- Die schriftliche Prüfung findet in drei Fächern statt: Immobilienwirtschaft (120 min), Wirtschaft u. Beruf (60 min), Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (60 min)

- Die mündliche Prüfung (Kundengespräch, Teambesprechung) findet in einer der beiden Wahlqualifikationen statt.

- Englischinhalte sind nicht Gegenstand der Prüfung

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Ablauf und Inhalt der Prüfungen

> IHK-Abschlussprüfung: - Zuständige Kammer: Ort der Ausbildungsstätte oder Heimatort

- Zulassungsvoraussetzungen: bei Azubis kein Problem, bei Externenprüfung (§ 43 BBiG) vorzeitig klären

- Schriftliche Prüfung: Immobilienwirtschaft (180 min), Wirtschafts- und Sozialkunde (90 min), Kaufmännische Steuerung, Dokumentation (90 min)

- Mündliche Prüfung: Kundengespräch, Teambesprechung in einer der beiden Wahlqualifikationen

- Englischinhalte sind nicht Gegenstand der Prüfung

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§ 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBIG)Zulassung zur Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung ist zugelassen,

1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und

3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen … ist.

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§ 45 Berufsbildungsgesetz (BBIG)Zulassung in besonderen Fällen [Externenprüfung]

1. …2. Zur Abschlussprüfung ist auch zugelassen, wer nachweist, dass

er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

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