18
Stabsstelle eLearning [email protected] Was ist erlaubt und warum? Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

  • Upload
    brillux

  • View
    996

  • Download
    1

Embed Size (px)

DESCRIPTION

 

Citation preview

Page 1: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Was ist erlaubt und warum? Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Page 2: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Agenda

• Gegenstand des Urheberrechts • Schranken des Urheberrechts • Freie Inhalte

Page 3: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Was ist überhaupt ein Werk?

- Texte - Musik - Fotos - Computerprogramme - Datenbanken - Filme - Werke der bildenden Kunst - Wissenschaftliche Werke - Multimediawerke - …

http://www.flickr.com/photos/uwe_schubert/4563045267/sizes/l/in/photostream/

Page 4: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Was regelt das Urheberrecht?

Persönlichkeitsrechte: • Veröffentlichungsrecht • Entstellungsverbot • Namensnennungsrecht

Nutzungsrechte: • Vervielfältigungsrecht • Verbreitungsrecht • Recht zur öffentlichen Wiedergabe

Page 5: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Wie lange gilt das Urheberrecht?

Schutzfristen: • Urheberrechte an geschützten Werken erlöschen

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG)

• Schutzdauer der Leistungsschutzrechte zwischen

15 - 50 Jahre: z.B. Fotografie 50 Jahre nach Erscheinen

Page 6: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Konsequenzen

Möchte ich fremdes Material öffentlich zugänglich machen, muss ich meistens: - den Urheber um Erlaubnis fragen - ein Nutzungsentgelt bezahlen

Page 7: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Ausnahmen

Schranken des Urheberrechts • Zitatrecht (§51 UrhG) • Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

(§52 UrhG) • Vervielfältigung zum privaten und eigenen Gebrauch (§53 UrhG)

Page 8: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG)

Für Unterrichtszwecke: „Nach § 52a Absatz 1 Nr. 1 UrhG ist es zulässig, veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelnen Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften für Unterrichtszwecke online zugänglich zu machen.“* Bedingungen: • Nur den Unterrichtsteilnehmern • Geltung bis 31.12.2012 • Vergütungspflicht

*Kreutzer, T. (2009). Rechtsfragen bei E-Learning, S. 18

Page 9: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Konsequenzen

Ich darf urheberrechtlich geschützte Werke im E-Learning verwenden, wenn - ein geschlossener Benutzerkreis vorliegt - dies Unterrichtszwecken dient - Werke in geringem Umfang verwendet werden

Page 10: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Freie Inhalte

Page 11: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Freie Werke

• Werke, bei denen die Schutzdauer abgelaufen ist • Amtliche Werke • Gemeinfreie Werke (Public Domain): Prinzip aus dem

angelsächsichen Rechtsraum

Page 12: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Open Source und Open Content

• Open-Source-Software: GPL-Lizenz (GNU General Public Licence)

• Creative Commons: Open-Source-Prinzip für andere Inhalte als Software, seit 2001

Page 13: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Freie Lizenzen: Creative Commons

Online abrufbare Vertragstexte (http://www.creativecommons.org)

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/

Tipp: Möglichst CC-Inhalte verwenden.

Page 14: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Freie Lizenzen: Creative Commons

Page 15: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Freie Lizenzen: Creative Commons

http://search.creativecommons.org/

• Google • Flickr • Blip.tv • Jamendo • SpinXPress • Wikimedia Commons

Page 16: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Open Access

• 2003: Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (Verabschiedung durch alle großen deutschen Wissenschaftsinstitutionen):

Aufruf, Wissen verstärkt frei zugänglich zu machen: http://oa.mpg.de/files/2010/04/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf http://open-access.net/ • Suchdienst für Repositorien: z.B. http://www.scientificcommons.org/

Tipp: OA-Repositorien als Internetquellen einbinden.

Page 17: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Open Courseware / OER

• MIT OpenCourseware (http://ocw.mit.edu): Kurse unter CC-BY-NC-SA-Lizenz

• OER: Open Educational Resources: http://www.oercommons.org/

Tipp: Verfügbarkeit von OER für den eigenen Kurs prüfen.

Page 18: Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im E-Learning an Hochschulen

Stabsstelle eLearning [email protected]

Links

• AG Urheberrecht an der RUB: http://www.itsb.ruhr-uni-bochum.de/urheberrecht/

• Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

• Till Kreutzer: Rechtsfragen bei E-Learning: http://www.mmkh.de/upload/dokumente/Leitfaden_E-Learning_und_Recht_creativecommons_MMKH.pdf