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Energiestrategie 2050: Stand nach der Debatte im StänderatPascal Previdoli, stv. Direktor, Bundesamt für Energie
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Energiestrategie 2050: Chronologie
• 25.5.2011: Bundesrat beschliesst Atomausstieg
• 6.12.2011: Parlament folgt diesem Entscheid
• 4.9.2013: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum ersten Massnahmenpaket
• 8.12.2014: Nationalrat nimmt erstes Massnahmenpaket an
• 23.9.2015: Ständerat nimmt erstes Massnahmenpaket an
• 5.10.2015: UREK-N beginnt Differenz- bereinigung
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Energiestrategie 2050: Weitere Schritte
• 2./3.11.2015: UREK-N führt Differenz- bereinigung fort
• gleichzeitig BFE-interne Vorarbeiten Verordnungsrevision
• Wintersession 2015: NR berät Differenzen• Schlussabstimmung im Parlament:
voraussichtlich Frühjahr- oder Sommer- session 2016
• Referendum?• Infkrafttreten frühestens Anfang 2017
(evtl. 2018)
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Gasver-sorgungs-
gesetz
Energiestrategie 2050: Die erste Phase
Energiestrategie 2050Erste Phase Zweite Phase
Erstes Mass-nahmenpaket
Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem (KELS)
Aktionsplankoordinierte
Energieforschung
StrategieStromnetze
Energie-perspektiven
2050
parlament.Initiative12.400
Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen
RevisionStromVG
ZweiterMarktöffnungs-
schritt
bereits beschlossen
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Erstes Massnahmenpaket:Worin sich National- und Ständerat einig sind (1)
– Ziele: Das neue EnG enthält Ausbau- und Verbrauchsziele
– Raumplanung: Nutzung und Ausbau erneuerbarer Energien sind von nationalem Interesse; Verzicht auf Konzept der Kantone für den Ausbau der erneuerbaren Energien
– Zubau Grosswasserkraft: Neue Anlagen können Investitions-beiträge in Anspruch nehmen; Finanzierung über Netzzu-schlag.
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Erstes Massnahmenpaket:Worin sich National- und Ständerat einig sind (2)
– Netzzuschlag: Die maximale Höhe beträgt 2.3 Rp./kWh
– CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen: Verschärfung und Ausweitung auf neue Fahrzeugkategorien
– Gebäudeprogramm: Die Kantone erhalten maximal 30% der verfügbaren Mittel als Sockelbeitrag (pro Einwohner).
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Erstes Massnahmenpaket:Differenzen zwischen National- und Ständerat (1)
- EinspeiseprämiensystemNR: Direktvermarktung als OptionSR: Direktvermarktung zwingend
- Auslaufen Förderung ErneuerbareNR: keine Daten im GesetzSR: ab 2031; Einspeiseprämiensystem ab dem 6.
Jahr nach Inkrafttreten
- Bestehende GrosswasserkraftNR: keine UnterstützungSR: Finanzhilfen für Anlagen in Notlage
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Erstes Massnahmenpaket:Differenzen zwischen National- und Ständerat (2)
- Vollzug EinspeiseprämiensystemNR: Integration in BFESR: kein Beschluss
- Effizienzverpflichtungssystem für EVU / NetzbetreiberNR: Bonus-Malus-System für NetzbetreiberSR: kein Verpflichtungssystem
- Steuerliche AnreizeNR: Mindeststandard als Voraussetzung für Abzugs- fähigkeit; Steuerabzug über mehrere Jahre; Abzug Kosten für ErsatzneubauSR: keine Änderung des geltenden Rechts
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Erstes Massnahmenpaket:Differenzen zwischen National- und Ständerat (3)
- Langzeitbetrieb KKWNR: Langzeitbetriebskonzept ab 40 BetriebsjahrenSR: keine Regelung im KEG
- Laufzeitbeschränkungen KKWNR: Laufzeitbeschränkung 60 Jahre für KKW älter als 40 Jahre (bei Inkrafttreten)SR: keine Laufzeitbeschränkung
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