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Energiestrategie 2050: Stand nach der Debatte im Ständerat Pascal Previdoli, stv. Direktor, Bundesamt für Energie

Energiestrategie 2050: Stand nach der Debatte im Ständerat

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Page 1: Energiestrategie 2050: Stand nach der Debatte im Ständerat

Energiestrategie 2050: Stand nach der Debatte im StänderatPascal Previdoli, stv. Direktor, Bundesamt für Energie

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Energiestrategie 2050: Chronologie

• 25.5.2011: Bundesrat beschliesst Atomausstieg

• 6.12.2011: Parlament folgt diesem Entscheid

• 4.9.2013: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum ersten Massnahmenpaket

• 8.12.2014: Nationalrat nimmt erstes Massnahmenpaket an

• 23.9.2015: Ständerat nimmt erstes Massnahmenpaket an

• 5.10.2015: UREK-N beginnt Differenz- bereinigung

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Energiestrategie 2050: Weitere Schritte

• 2./3.11.2015: UREK-N führt Differenz- bereinigung fort

• gleichzeitig BFE-interne Vorarbeiten Verordnungsrevision

• Wintersession 2015: NR berät Differenzen• Schlussabstimmung im Parlament:

voraussichtlich Frühjahr- oder Sommer- session 2016

• Referendum?• Infkrafttreten frühestens Anfang 2017

(evtl. 2018)

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Gasver-sorgungs-

gesetz

Energiestrategie 2050: Die erste Phase

Energiestrategie 2050Erste Phase Zweite Phase

Erstes Mass-nahmenpaket

Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem (KELS)

Aktionsplankoordinierte

Energieforschung

StrategieStromnetze

Energie-perspektiven

2050

parlament.Initiative12.400

Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen

RevisionStromVG

ZweiterMarktöffnungs-

schritt

bereits beschlossen

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Erstes Massnahmenpaket:Worin sich National- und Ständerat einig sind (1)

– Ziele: Das neue EnG enthält Ausbau- und Verbrauchsziele

– Raumplanung: Nutzung und Ausbau erneuerbarer Energien sind von nationalem Interesse; Verzicht auf Konzept der Kantone für den Ausbau der erneuerbaren Energien

– Zubau Grosswasserkraft: Neue Anlagen können Investitions-beiträge in Anspruch nehmen; Finanzierung über Netzzu-schlag.

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Erstes Massnahmenpaket:Worin sich National- und Ständerat einig sind (2)

– Netzzuschlag: Die maximale Höhe beträgt 2.3 Rp./kWh

– CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen: Verschärfung und Ausweitung auf neue Fahrzeugkategorien

– Gebäudeprogramm: Die Kantone erhalten maximal 30% der verfügbaren Mittel als Sockelbeitrag (pro Einwohner).

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Erstes Massnahmenpaket:Differenzen zwischen National- und Ständerat (1)

- EinspeiseprämiensystemNR: Direktvermarktung als OptionSR: Direktvermarktung zwingend

- Auslaufen Förderung ErneuerbareNR: keine Daten im GesetzSR: ab 2031; Einspeiseprämiensystem ab dem 6.

Jahr nach Inkrafttreten

- Bestehende GrosswasserkraftNR: keine UnterstützungSR: Finanzhilfen für Anlagen in Notlage

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Erstes Massnahmenpaket:Differenzen zwischen National- und Ständerat (2)

- Vollzug EinspeiseprämiensystemNR: Integration in BFESR: kein Beschluss

- Effizienzverpflichtungssystem für EVU / NetzbetreiberNR: Bonus-Malus-System für NetzbetreiberSR: kein Verpflichtungssystem

- Steuerliche AnreizeNR: Mindeststandard als Voraussetzung für Abzugs- fähigkeit; Steuerabzug über mehrere Jahre; Abzug Kosten für ErsatzneubauSR: keine Änderung des geltenden Rechts

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Erstes Massnahmenpaket:Differenzen zwischen National- und Ständerat (3)

- Langzeitbetrieb KKWNR: Langzeitbetriebskonzept ab 40 BetriebsjahrenSR: keine Regelung im KEG

- Laufzeitbeschränkungen KKWNR: Laufzeitbeschränkung 60 Jahre für KKW älter als 40 Jahre (bei Inkrafttreten)SR: keine Laufzeitbeschränkung

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