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www.bundesnetzagentur.de Grundlagen der Bedarfsermittlung Infotag der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplan 2024 Erfurt, 24.04.2015

Informationstag Netzentwicklungsplan/Umweltbericht der Bundesnetzagentur am 24.04.2015 in Erfurt: Einführungsvortrag zum Dialogforum Grundlagen der Bedarfsermittlung

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Grundlagen der Bedarfsermittlung

Infotag der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplan 2024

Erfurt, 24.04.2015

Szenario A Szenario B Szenario C

Szenario B

Gesamtprozess der Netzentwicklung (§§ 12a ff. EnWG)

10 Ja

hre

20 Ja

hre

I SZENARIO-

RAHMEN

II REGIONALI-

SIERUNG

III MARKT-

MODELLIERUNG

IV NETZ-

BERECHNUNG

V NETZAUSBAU-

BEDARF

EE-Quoten, Schicksal der

Konventionellen

Räumliche Zuordnung von

Ein- und Ausspeisung

Stunden und knotengenaue Simulation von

Einspeisung der Erzeuger

Wer produziert wann für wen

Strom ? (Brennstoffmix)

Berechnung und Analyse des Startnetzes

Maßnahmen für

einen bedarfsgerechten

Netzausbau

Was sind die richtigen

Maßnahmen? (NOVA-Prinzip,

Technologieauswahl)

iterierend

Wo speisen die Erneuerbaren Energien ein?

Wann und wo ist das Netz

überlastet? (Netzengpässe)

Wesentliche Fragestellung im jeweiligen Prozessschritt:

§ 12a EnWG §§ 12b f. EnWG

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II Regionalisierung in Thüringen

Erzeugungsleistung in Thüringen NEP 2024

Erzeugungsart Leistung in GW

Erdgas 0,5

Pumpspeicher 2,6

KWK-BHKW 0,1

Wind onshore 2,0

Photovoltaik 1,7

Biomasse 0,3

Last 0,5-2,4

Ausbau der Erneuerbaren nördlich von Thüringen

11,5

18,5

6,1

9,5

1,1

1,7

BiomassePVWind

Installierte EE-Anlagen in GW (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt)

Heute (31.12.2013)

In 2024

[GW]

Wolmirstedt

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III Marktmodellierung

Der Markt bestimmt den Energiemix - das Netz unterscheidet nicht –

Volkswirtschaftliches Modell auf Basis geringster Grenzkosten. Im Wesentlichen Brennstoffkosten (z.B. Erdgas 2,7 ct/kWh) und Emmissionszertifikate 29 €/t CO2.

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Energieerzeugung nördlich von Thüringen bis 2024

Energieerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt

Im Norden besteht ein Energieüberschuss von ca. 65 TWh.

0

20

40

60

80

100

120

140

Stromerzeugung Stromverbrauch

PV

Wind

Biomasse

Wasserkraft

sonstige EE

sonstige konv.

Öl

KWK < 10 mW

Erdgas

Steinkohle

Braunkohle

2024

[TW

h]

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Überlastungen des Bestandnetzes ohne Netzausbau

§ Das heutige Übertragungsnetz kann den zukünftigen Übertragungsbedarf nicht bewältigen.

§ Ohne Netzausbau wäre es an vielen Stellen überlastet.

Viele Netzengpässe an über 1000 h im Jahr

Auslastung des Startnetzes im Jahr 2024 (inkl. Südwest-Kuppelleitung)

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Von BNetzA zu prüfender Entwurf des Netzentwicklungsplans 2024

Überarbeiteter Entwurf des NEP 2024:

§ 92 Maßnahmen von ÜNB beantragt § darunter 4 HGÜ-Korridore § ca. 7.300 km an Umbau- und

Ausbaumaßnahmen § geschätztes Investitions-

volumen: ca. 23 Mrd. Euro

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Prüfkonzept der BNetzA

Das Prüfkonzept der Bundesnetzagentur

Prüfung der Einzelmaßnahmen

Wirksamkeit

Trägt die Maßnahme zur (n-1)-Sicherheit des Netzes bei?

Erforderlichkeit

Ist die Maßnahme ausreichend ausgelastet?

Sonstige Erwägungen

Ist die Maßnahme auch im Gutachter-Szenario notwendig?

Lassen sich unzulässige Betriebszustände durch sog. Topologieänderungen beheben?

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(n-1)-Sicherheit

(n-1)-sicher heißt, dass das Netz bei einem Ausfall EINER Leitung immer noch sicher und zuverlässig betrieben werden kann.

Diese Leitung kann nachvollzogen werden

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Erforderlichkeit

§ Für 2024 wurde für sämtliche 8.760 Stunden des Jahres eine Berechnung durchgeführt und die Auslastung der einzelnen Leitungen über das Jahr ermittelt. Damit kann die Erforderlichkeit bewertet werden.

§ Eine Auslastung unter 20% ist ein Indiz für mangelnde Erforderlichkeit. Ein solcher Transportbedarf könnte technisch auch durch das 110 kV-Netz bewältigt werden.

Prüfung der Einzelmaßnahmen: Erforderlichkeit

§ P159 M62: Bürstadt – BASF

§ Nicht erforderlich, denn Auslastung max. Auslastung: 15,9%

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Prüfung der Einzelmaßnahmen: Sonstige Erwägungen

Sonstige Erwägungen: Notwendigkeit der Maßnahme auch im Gutachter-Szenario? BNetzA hat zusammen mit ihrem Gutachter geprüft, ob die Maßnahmen auch gemäß den neuen Rahmenbedingungen (Reduzierung der Offshore-Kapazitäten und Spitzenkappung) notwendig sind.

§ P27 M52: Landesbergen – Wehrendorf

§ Nicht wirksam im Gutacher-Szenario

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Übersicht: vorläufige Prüfungsergebnisse NEP 2024

§ 63 von 92 Maßnahmen bestätigungsfähig

§ Dies entspricht ca. 5.800 km Aus- und Umbaumaßnahmen

(zum Vergleich: BBPlG ca. 5.000 km)

§ Alle im BBP enthaltenen HGÜ-Korridore erneut bestätigungsfähig

§ HGÜ-Korridore B und C06 erneut (noch) nicht bestätigungsfähig

§ 20 Maßnahmen zusätzlich zum BBP bestätigungsfähig (fast ausschließlich Maßnahmen in bestehender Trasse, Ausnahmen P20, P44, P72)

§ 5 Maßnahmen des BBP derzeit nicht mehr bestätigungsfähig bzw. noch weiter zu untersuchen

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Ausbauvorhaben mit Bezug zu Thüringen gemäß NEP Entwurf 2024

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!