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European Quality Assurance Register for Higher Education „The European Approach“ - Europäische Qualitätssicherung für gemeinsame europäische Studiengänge DAAD Seminar „Qualitätssicherung in internationalen Studienprogrammen – ein neuer Königsweg?“ 22.9.2015, Berlin Colin Tück <[email protected]>

The European Approach - Europäische Qualitätssicherung für gemeinsame europäische Studiengänge

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European Quality AssuranceRegister for Higher Education

„The European Approach“ - EuropäischeQualitätssicherung für gemeinsame

europäische Studiengänge

DAAD Seminar „Qualitätssicherung in internationalenStudienprogrammen – ein neuer Königsweg?“

22.9.2015, BerlinColin Tück <[email protected]>

Gliederung

1) Hintergrund

2) Entstehung

3) Begriffsbestimmung

4) Anwendung

5) Standards

6) Verfahren

7) Praktische Umsetzung

1. Hintergrund:QS von Joint Programmes bisher

Verschiedene Ansätze in der externen Qualitätssicherung (QS) Programmakkreditierung Institutionelle QS (z.B. Systemakkkreditierung) Kombinierte Ansätze

Joint Programmes: Probleme v.a. bei Programmakkreditierung Bisherige „Lösungen“

Mehrfachakkreditierung (separates Verfahren in jedem Land) Gemeinsame Akkreditierung durch mehrere Agenturen zusammen Akkreditierung durch eine Agentur und gegenseitige Anerkennung

Alle Varianten: aufwendig und komplex

1. Hintergrund

Alle nationalen Vorgaben mussten angewandt werden Verschiedene, mitunter widersprüchliche nationale Vorgaben

In der Regel strukturell, nicht inhaltlich Oft inkompatibel (z.B. Anzahl ECTS für Masterarbeit) Für ausländische Agenturen/Peers nicht nachvollziehbar

In Konsequenz: Mehrfachakkreditierung oft die pragmatische Lösung Wo bleibt der Kooperationscharakter? Sind strukturelle Vorgaben Aufgabe der externen QS?

2. Entwicklung desEuropean Approach

Bucharest Communiqué (2012) Anerkennung der Akkreditierung von Joint Programmes

Ziele Europäischer Ansatz, administrative Vereinfachung Abbau unnötiger Mehrfachakkreditierungen

Ausführliche Diskussion in Bologna Follow-Up Group(BFUG) und zwei Arbeitsgruppen

Schwierigkeiten Verschiedene externe QS-Systeme Nationale Regeln vs. einheitlicher Ansatz

Verabschiedung durch die Ministerkonferenz (Mai 2015)

3. Begriffsbestimmung

Joint Programme:integriertes Curriculum; von zwei oder mehreren Hochschulengemeinsam entwickelt, angeboten und durchgeführt; zu einemgemeinsamen (Joint Degree) oder Mehrfachabschluss (MultipleDegree) führend

Joint Degree:ein gemeinsamer Abschluss mehrerer Hochschulen (in einigenLändern jedoch nicht möglich)

Multiple Degree:mehrere Abschlüsse, jeweils durch eine Hochschule verliehen

Ergebnis der europäischen Diskussion:Unterscheidung Joint/Multiple Degree in erster Linie Formalie, dienichts am Kooperationscharakter ändert; daher deckt der EuropeanApproach beide Fälle ab

4. Anwendung (Teil A.)

Grundsatz: ein vereinbarter europäischer Ansatz,basierend auf dem Bologna-Rahmen: Qualifications Framework for the European Higher Education Area

(QF-EHEA) Standards and Guidelines for Quality Assurance in the EHEA (ESG)

Keine zusätzlichen Kriterien oder Vorgaben Gemeinsame interne QS-Verfahren Ein einziges, den gesamten Studiengang umfassendes

Akkreditierungsverfahren Sofern erforderlich auf Studiengangsebene Von einer EQAR-registrierten Agentur durchgeführt

4. Schaubild

Eine o. mehrere beteiligte Hochschule(n)benötigen Programmakkreditierung

Keine beteiligte Hochschule benötigtProgrammakkreditierung

(z.B. durch Systemakkreditierung)

Akkreditierungsverfahrennach den vereinbarten

Standards & Procedure,durch eine EQAR-registrierte Agentur

Gemeinsame interne QS des JPentsprechend ESG, optional:

Anwendung der vereinbarten Standards

In allen beteiligten Ländernentsprechend anerkannt

European Approach, basierend auf ESG & QF-EHEA, Bucharest Communiqué (“recognise QA decisions of EQAR-registered agencies on joint and double degree programmes“)

5. Standards (Teil B.)

Auf Grundlage von QF-EHEA and ESG Teil 1, um Spezifika für Joint Programmes ergänzt Bereiche:

1. Eligibility – u.a.:1.1 Status, offizielle Anerkennung, notwendige Befugnisse1.2 Gemeinsame Entwicklung und Durchführung1.3 Explizite Kooperationsvereinbarung über Zuständigkeiten, verlieheneAbschlüsse, Prüfungsorganisation, Zulassung, Mobilität, usw.

2. Learning Outcomes3. Study Programme4. Admission and Recognition5. Learning, Teaching and Assessment6. Student Support7. Resources8. Transparency and Documentation9. Internal Quality Assurance

6. Verfahren (Teil C.)

Auf Grundlage von ESG Teil 2, um Spezifika für Joint Programmes ergänzt Bereiche:

1. Self-Evaluation Report2. Review Panel – z.B. Erfahrung in den beteiligten Hochschulsystemen,

Sprachkenntnisse3. Site Visit – z.B. Interviews mit allen Kooperationspartnern4. Review Report5. Formal Outcomes and Decision6. Appeals7. Reporting8. Follow-Up9. Periodicity

7. Praktische Umsetzung

Regierungen: Anpassung nationaler Vorgaben Offizielle Anerkennung der Entscheidungen

Hochschulen: Gemeinsame interne QS-Verfahren Rechtliche Rahmenbedingungen in beteiligten Ländern Auswahl einer geeigneten Agentur