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Versicherungsschutz für Freiwillige bei Auslandseinsätzen

Versicherung von Freiwilligeneinsätzen (ITB)

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Versicherungsschutz für Freiwilligebei Auslandseinsätzen

Reinhard Bellinghausen

Diplom-Kaufmann

seit 1990 bei

Dr. Walter

seit 1996 in der

Geschäftsleitung

ITB Berlin, 6. März 2015

Dr. Walter: über 55 Jahre Erfahrung

Marktführer bei der

Versicherung von

Freiwilligen

Absicherung auch in

Ländern mit

Sicherheitsrisiken und

in den Tropen

Krisenmanagement bei

Entführung

ITB Berlin, 6. März 2015

Auslandsversicherungen seit 1959

ITB Berlin, 6. März 2015

Rückendeckung für Freiwillige

ITB Berlin, 6. März 2015

Der Typ „Freiwilliger“

Durchschnittsalter: 20 bis 22 Jahre

Eher männlich als weiblich

Gerade mit Schule oder Ausbildung fertig

War entweder schon ganz viel oder noch gar

nicht auf Reisen

Möchte die Welt verbessern

Besitzt gesundes Selbstvertrauen – ist aber

überraschend unselbstständig

ITB Berlin, 6. März 2015

Worauf kommt es an?

Freiwilligendienst ist keine Urlaubsreise:

Weder eine Reisekrankenversicherung noch

eine Auslandskrankenversicherung für

Bildungsreisen eignen sich

Freiwilligendienst bedeutet Leben und

Arbeiten im Ausland

Besonderheit: sehr junge Mitarbeiter in sehr

abgelegenen Gebieten

Die Versicherung muss zum Freiwilligen und

seinem Programm passen

ITB Berlin, 6. März 2015

Versicherungsschutz im Ausland

Dabei sind zu berücksichtigen:

Weltweiter Schutz

Terror-Risiken

Medizinische Unterstützung

Finanzielle Hilfe bei Dauerinvalidität

Schutz bei der Berufsausübung

Persönliche Besonderheiten

ITB Berlin, 6. März 2015

SomaliaSyrien

IrakAfghanistan

Einsatzgebiete

ITB Berlin, 6. März 2015

Ukraine

Einsatzgebiete

ITB Berlin, 6. März 2015

Ägypten Algerien

Israel

USA

Einsatzgebiete

ITB Berlin, 6. März 2015

Australien China

Namibia

Auswärtiges Amt: 25 Reisewarnungen

Reisewarnung:

Afghanistan, Libyen, Irak, Somalia, Südsudan,

Syrien und Zentralafrikanische Republik

Teilreisewarnung für bestimmte Gebiete:

Japan, Nigeria, Ukraine, Kamerun, Dem.

Republik Kongo, Tschad, Ägypten,

Palästinensische Gebiete, Niger, Pakistan,

Algerien, Mali, Burkina Faso, Mauretanien,

Georgien, Libanon, Eritrea und Jemen(Stand: 12. Februar 2015)

ITB Berlin, 6. März 2015

Schutz bei Reisewarnung

Was ist, wenn mich ein Programm in einem

solchen Land besonders interessiert?

Was ist, wenn ich schon im Land bin und sich

die Lage verschlechtert und vor Reisen

gewarnt wird?

Die Versicherung sollte auch in

Ländern gelten, für die das

Auswärtige Amt eine Reise-

warnung ausgesprochen

hat.

ITB Berlin, 6. März 2015

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ITB Berlin, 6. März 2015

Einschätzung privater Sicherheitsunternehmen

Weltweites Risiko

Derzeit besteht ein weltweiter Sicherheitshinweis

des Auswärtigen Amtes aufgrund terroristischer

Anschläge und Entführungen.

Es gibt keine sicheren Reisegebiete mehr, nur

noch mehr oder weniger unsichere.

Die Versicherung sollte für

Verletzungen und Erkrankungen

aufkommen, die durch Krisen,

terroristische Handlungen oder

Kriegsereignisse hervorgerufen

werden.

ITB Berlin, 6. März 2015

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Medizinische Unterstützung

Wie ist die medizinische Versorgungslage?

Welche Ansteckungsgefahren bestehen?

Welche Impfungen brauche ich?

Was gehört in die Reiseapotheke?

Die Versicherung sollte auf

Wunsch bei der med. Vorbe-

reitung des Auslandsaufent-

haltes unterstützen. Während

des Aufenthalts ist ein guter

Assisteur wichtig, mit Ärzten

und Länderkenntnissen.

ITB Berlin, 6. März 2015

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Was macht ein guter Assisteur?

Stellt vor der Reise Länderinformationen

bereit

Kennt Krankenhäuser und medizinische

Einrichtungen im Einsatzland

Stellt Ärzte und Psychologen rund um die Uhr

für Gespräche zur Verfügung

Hat Erfahrung mit Krankentransporten in

Risikogebieten

ITB Berlin, 6. März 2015

Rücktransport

ITB Berlin, 6. März 2015

Worst-Case: Invalidität

Dauerhafte Schädigung der Gesundheit oder

Invalidität durch eine Tropenerkrankung

eine Infektion

Auslandskrankenversicherung unterstützt, berät, informiert, übernimmt

Behandlungskosten und medizinischen Rücktransport

GKV übernimmt weitere Behandlungskosten im Heimatland

aber:

Wer übernimmt Wohnungsumbauten oder zahlt

eine Berufs- oder Erwerbsminderungsrente?ITB Berlin, 6. März 2015

Finanzielle Hilfe bei Dauerinvalidität

Eine Unfallversicherung mit

hoher Versicherungssumme

gehört zu einem guten Schutz

(mindestens 200.000 Euro für

Invalidität). Neben Unfällen

sollten auch Tropen- und

Infektionserkrankungen

eingeschlossen sein.

ITB Berlin, 6. März 2015

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Schutz bei der Berufsausübung

Wie lange hält sich der Freiwillige im Ausland

auf? Ein Jahr oder länger?

Welchen Risiken ist der Freiwillige

ausgesetzt? z. B. bei der Kinderbetreuung, auf

einer Baustelle, einer Krankenstation, etc.

Über welche Qualifikation und Erfahrung

verfügt der Freiwillige?

Was passiert, wenn durch ein Fehlverhalten

des Freiwilligen ein Dritter zu Schaden

kommt?

ITB Berlin, 6. März 2015

Berufshaftpflicht

Berufshaftpflichtschäden

sollten mitversichert sein.

Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für

Personen-, Sach- oder Vermögensschäden

auf, die ein Freiwilliger während seiner

Tätigkeit verursacht.

Ergänzt wird dieser Schutz am besten durch

eine Privathaftpflichtversicherung, die für

Schäden außerhalb der Dienstzeit aufkommt.

ITB Berlin, 6. März 2015

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Persönliche Besonderheiten

Ist der Freiwillige kerngesund oder bestehen

Allergien, chronische Erkrankungen oder eine

Behinderung?

Wie hoch ist die psychische Belastbarkeit des

jungen Freiwilligen in Extremsituationen?

Was sollte man hinsichtlich des Einsatzlandes

und des Freiwilligenprogramm beachten?

ITB Berlin, 6. März 2015

Vorerkrankungen mitversichert

Die Auslandskranken-

versicherung sollte auch

die Möglichkeit bieten,

Vorerkrankungen mit

einzuschließen.

Auch Jugendliche mit Allergien, chronische

Erkrankungen oder einer Behinderung

möchten als Freiwillige arbeiten.

ITB Berlin, 6. März 2015

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Umgang mit Belastungssituationen

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Fälle, in

denen Freiwillige mit der Situation im

Einsatzland überfordert sind.

Auch psychische Erkrankungen

und Selbstmordversuche sollten

mitversichert sein. Ein gutes

Präventionsangebot ist eine

Notrufnummer, über die

Psychologen für Gespräche zur

Verfügung stehen.

ITB Berlin, 6. März 2015

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Versicherungscheck: 7 Voraussetzungen

Gilt auch in Ländern mit Reisewarnung

Gilt weltweit auch bei Terrorismus und

Krieg

Bietet medizinische Vorbereitung und

Notfallhilfe (Assistance)

Unfallversicherung schließt Tropen- und

Infektionserkrankungen mit ein

Schließt Berufshaftpflicht mit ein

Bietet Schutz für Vorerkrankungen

Schließt psychische Erkrankungen ein

ITB Berlin, 6. März 2015

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Individuelle Reisevorbereitung

Länderinformationen studieren

Zur Impfberatung gehen

Reiseapotheke zusammenstellen

Verhalten im Schadensfall kennen

Versicherungsunterlagen bereit halten

Notrufnummer abspeichern und notieren

Vorbereitungskurse der Organisationen

nutzen

ITB Berlin, 6. März 2015

Verhalten im Notfall

Freiwillige sollten direkt Hilfe suchen

Über die Notrufnummer der Versicherung

lassen sich weitere Schritte klären

Im Zweifelsfall: anrufen!

Lass uns Dir helfen

ITB Berlin, 6. März 2015

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Reinhard Bellinghausen

Dr. Walter GmbH

Eisenerzstraße 34

53819 Neunkirchen-

Seelscheid

[email protected]

ITB Berlin, 6. März 2015