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Der kleine Notjurist

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Das IT-Sicherheitsgesetz

Bild: christiaan_008/flickr

Was ist, wenn mal etwas schief läuft…?

Treat the case!

Das IT-Sicherheitsgesetz

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Treat the patient!

Kommunikation!

Das IT-Sicherheitsgesetz

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Aufsicht

(Verwaltungsrecht) Strafrecht

Behördliche

Maßnahmen

Strafrechtliche

Haftung

Schadensrecht

Wirtschaftlicher

Ausgleich

Ärztekammer Staatsanwaltschaft Patient

Bringt nichts. Kostet Geld.

Das IT-Sicherheitsgesetz

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Gomer sterben nicht. Gomer gehen zu Boden.

Juristische Probleme sind zähe Wiedergänger. Passen Sie gut darauf auf, wenn Sie

eines haben, sonst verselbständigt es sich.

Bei Herzstillstand zuerst den eigenen Puls fühlen.

Rechtliche Probleme muss man praktisch nie innerhalb der nächsten zehn Minuten

lösen. Ob tatsächlich ein Fehler passiert ist, kann man selbst im ersten Schreck

nicht adäquat bewerten.

An Verlegung denken.

Sie sind für rechtliche Probleme kein Experte.

Fachkollege / -kollegin mit Behördenerfahrung ist

der/die ÄLRD.

Treat the case!

Das IT-Sicherheitsgesetz

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Treat the patient!

Das IT-Sicherheitsgesetz

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Wir sind oft kollegial, können aber dennoch gegenläufige Interessen haben.

Übermäßiges Misstrauen ist meist unangemessen. Prüfen Sie aber immer, ob es

um Sie selbst geht oder gehen könnte.

Niemand muss sich selbst belasten, und auch zu Schnellschüssen ist man nicht

verpflichtet.

„Da muss ich selbst nochmal nachdenken, wie das eigentlich war. Kann ich Ihnen

eine kurze Stellungnahme mailen? Ich stecke gerade in einer ganz anderen Sache.“

Beachten Sie Ihre Schweigepflicht.

Wenn Sie an einer Patientversorgung beteiligt waren, dürfen Sie typischerweise

nicht ohne weiteres Angaben machen. Weisen Sie freundlich auf das Problem hin

(Schweigepflichts-verletzung ist auch eine Straftat!) und holen Sie sich Rat.

Das IT-Sicherheitsgesetz

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„Anwälte sind wie verkleidete Affen, die sich mit Kacke

bewerfen.“

Wenig K… rumliegen lassen,

mit der man werfen kann.

Das IT-Sicherheitsgesetz

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Dokumentation.

Wer schreibt, der bleibt. Missverständnisse

vermeiden, Vollständigkeit anstreben.

Auf keinen Fall Dokumente unterdrücken,

verändern oder Zeugen beeinflussen!

Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Schaden mindern.

Sicherungs- und Fehleraufklärung.

Weiterbehandlung sicherstellen.

Informationsfluss sicherstellen.

Vorgesetzte, Haftpflichtversicherer, ggf. Anwalt.

Cave: Jedes interne Dokument als öffentlich

behandeln. Keine Spekulationen notieren!

Kommunikation mit den Medien zentral durch

Fachstelle.