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Herausgeber: Techniker Krankenkasse Pressestelle • Bramfelder Straße 140 22305 Hamburg Tel. 040 - 69 09-17 83 • Fax 040 - 69 09-13 53 • E-Mail [email protected] TK-Medienservice im Internet: www.presse.tk.de Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de • Twitter: www.twitter.com/TK_Presse Ausgabe: Dezember 2011 Mit dem Arzt auf Augenhöhe: meine Rechte, meine Pflichten Längst überfällig: Das Patientenrechtegesetz................................................................................................. 2 Arzt und Patient auf Augenhöhe – Jeder fünfte Patient will stärker mit entscheiden................ 5 Vorsorge statt Nachsorge: Nur jeder Zweite geht zum Gesundheits-TÜV ....................................... 7 Hautkrebs: Nur jeder Dritte geht zur Früherkennung ................................................................................... 9 Organspende: Entscheiden kann sich nur der informierte Bürger ................................................... 12 "Mehr wissen, gesünder leben": den Umgang mit psychischen Erkrankungen verbessern..................................................................... 15 Doppelt hält besser: TK verhilft Patienten zu einer zweiten Meinung .............................................. 18 Therapiesicherheit: Arzneimittelübersicht schützt Senioren vor schädlichen Medikamenten ......................................................................................................................... 22 Wählerische Patienten: Jeder Dritte verlässt heimische Grenze für Gesundheitsleistungen im Ausland ............................................................................................................ 25 Wenn Ärzte Fehler machen: Wie Kassen ihren Patienten helfen ........................................................ 28 Im Namen des Patienten: Interview mit Hedwig François-Kettner, Vorsitzende im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)....................................................................................................... 31 Kurz gemeldet ............................................................................................................................................................... 35 Impressum ....................................................................................................................................................................... 38 Informationen der Techniker Krankenkasse Medienservice Dezember 2011 Themen, Trends und Hintergründe Hinweis für die Redaktionen Einige Illustrationsvorschläge zum Thema haben wir in dieses Dokument eingefügt. Diese und andere Motive stehen Ihnen ebenso wie Fotos der zitierten Experten sowie die Daten aus zitierten Studien und Umfragen honorarfrei unter Angabe der Quelle „Techniker Krankenkasse“ zur Verfügung. Download: www.presse.tk.de

TK-Medienservice "Mit dem Arzt auf Augenhöhe" (12-2011)

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Die Zeiten vom "Halbgott in Weiß" sind vorbei. Der Patient von heute ist mündiger, als noch vor 20 Jahren und möchte so auch wahrgenommen werden. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient bedeutet das: miteinander statt gegeneinander. Die Ärzte sind gefordert, ihre Patienten umfassend, individuell und laienverständlich über die Therapiemöglichkeiten zu informieren. Aber auch der Patient ist in der Pflicht, mehr Verantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen. Doch welche Rechte und Pflichten habe ich als Patient? Was bringt das neue Patientenrechtegesetz? Wann kann ich mir als Patient eine zweite Meinung holen? Wie reagiere ich, wenn ein Arzt mir IGeL anbietet? Und was kann ich tun, wenn ich einen Behandlungsfehler vermute? Diese und weitere Fragen beantwortet der aktuelle TK-Medienservice "Mit dem Arzt auf Augenhöhe: meine Rechte, meine Pflichten". Dieses Dokument kann für redaktionelle Zwecke und mit dem Hinweis "Quelle: Techniker Krankenkasse" honorarfrei verwendet werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.

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Mit dem Arzt auf Augenhöhe: meine Rechte, meine Pflichten

Längst überfällig: Das Patientenrechtegesetz................................................................................................. 2

Arzt und Patient auf Augenhöhe – Jeder fünfte Patient will stärker mit entscheiden................ 5

Vorsorge statt Nachsorge: Nur jeder Zweite geht zum Gesundheits-TÜV ....................................... 7

Hautkrebs: Nur jeder Dritte geht zur Früherkennung ................................................................................... 9

Organspende: Entscheiden kann sich nur der informierte Bürger ................................................... 12

"Mehr wissen, gesünder leben":

den Umgang mit psychischen Erkrankungen verbessern ..................................................................... 15

Doppelt hält besser: TK verhilft Patienten zu einer zweiten Meinung .............................................. 18

Therapiesicherheit: Arzneimittelübersicht schützt Senioren

vor schädlichen Medikamenten ......................................................................................................................... 22

Wählerische Patienten: Jeder Dritte verlässt heimische Grenze

für Gesundheitsleistungen im Ausland ............................................................................................................ 25

Wenn Ärzte Fehler machen: Wie Kassen ihren Patienten helfen ........................................................ 28

Im Namen des Patienten: Interview mit Hedwig François-Kettner, Vorsitzende im

Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) ....................................................................................................... 31

Kurz gemeldet ............................................................................................................................................................... 35

Impressum ....................................................................................................................................................................... 38

Informationen der Techniker Krankenkasse

Medienservice Dezember 2011 Themen, Trends und Hintergründe

Hinweis für die Redaktionen

Einige Illustrationsvorschläge zum Thema haben wir in dieses Dokument eingefügt. Diese und andere

Motive stehen Ihnen ebenso wie Fotos der zitierten Experten sowie die Daten aus zitierten Studien

und Umfragen honorarfrei unter Angabe der Quelle „Techniker Krankenkasse“ zur Verfügung.

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Längst überfällig: Das Patientenrechtegesetz

Das deutsche Gesundheitssystem wird immer komplexer. Für die Pati-

enten ist es häufig schwer, sich im Leistungswettbewerb von Pharma-

herstellern, Ärzten und Krankenkassen zurechtzufinden und zu informie-

ren. Doch nur ein informierter Patient kann gemeinsam mit dem Arzt auf

Augenhöhe über seine Gesundheit entscheiden oder sich im Falle eines

Behandlungsfehlers die nötige Hilfe holen. Die Voraussetzung dafür ist

Transparenz im Gesundheitswesen und eine eindeutige Rechtslage.

Schon seit Jahren versucht die Politik, die Rechte der Patienten in einem

Gesetz zu bündeln und zu stärken. Jetzt ist es endlich so weit: Am 1. Juli

2012 tritt das neue "Patientenrechtegesetz" voraussichtlich in Kraft. Es

beinhaltet beispielsweise konkretere Aufklärungs- und Dokumentations-

pflichten von Ärzten und Krankenhäusern sowie die Stärkung der Patien-

tenrechte bei Behandlungsfehlern. "Das bisher vorgelegte Grundlagen-

papier der Bundesregierung geht in die richtige Richtung, fasst aber nur

bestehende Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile zusammen. Wir brau-

chen konkretere Inhalte", sagt Dr. Andreas Meusch, Leiter der Landes-

vertretungen der Techniker Krankenkasse (TK).

"Der Patient muss beispielsweise wissen, wer für die Veröffentlichung

von Patienteninformationen verantwortlich ist und wer sie finanziert hat.

Kommerzielle Interessen gehören nicht ins Behandlungszimmer. Wer-

bung und Verkauf von zusätzlichen Selbstzahlerangeboten wie 'Individu-

elle Gesundheitsleistungen' (IGeL) sind deshalb per Gesetz zeitlich und

räumlich von der ärztlichen Behandlung zu trennen", so Meusch.

Auch sollten Ärzte dazu verpflichtet werden, die Behandlung zeitnah,

eindeutig und fälschungssicher zu dokumentieren – auch im Falle einer

elektronischen Dokumentation. Dazu muss es dem Patienten jederzeit

möglich sein, ohne Angabe von Gründen Einsicht in seine Akte zu neh-

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men. "Jeder Patient hat das Recht auf eine richtige und vollständige Pa-

tientenakte, die vor dem Zugriff Unberechtigter und gegen nachträgliche

Veränderungen geschützt ist", sagt Meusch.

Wie eine Studie des "Wissenschaftlichen Instituts der TK für Nutzen und

Effizienz im Gesundheitswesen" (WINEG) zeigt, möchte jeder fünfte Pa-

tient von seinem Arzt stärker in die Entscheidungen einbezogen wer-

den, die seine Gesundheit oder seine medizinische Behandlung betref-

fen. "Die Bereitschaft eines Patienten zur Mitwirkung in einer Therapie ist

deutlich höher, wenn er versteht, warum eine bestimmte therapeutische

Maßnahme sinnvoll ist, als wenn er nur die Anweisungen seines Arztes

befolgt. Deswegen ist eine partnerschaftliche Entscheidung für beide

Seiten vorteilhaft und sollte deshalb Patientenrecht werden", fordert der

TK-Landesvertretungsleiter. Bei schweren Erkrankungen oder vor kom-

plizierten medizinischen Eingriffen kann es darüber hinaus sinnvoll sein,

die Behandlungsempfehlung des Arztes mit einem anderen Experten im

Rahmen eines geregelten Zweitmeinungsverfahrens zu beraten.

Ein besonderes Anliegen der TK ist die Stärkung der Patientenrechte bei

Behandlungsfehlern. "Längst überfällig ist eine gesetzliche Regelung, die

verbindlich sicherstellt, dass Ärzte und Zahnärzte über eine ausreichen-

de Berufshaftpflichtversicherung verfügen", so Meusch. "Es kann nicht

sein, dass es heute immer wieder vorkommt, dass geschädigte Patien-

ten das ihnen zugesprochene Schmerzensgeld wegen eines zu geringen

Versicherungsschutzes des Arztes nicht erhalten." Auch sei es für Pati-

enten gegenwärtig schwer, berechtigte Ansprüche aus Behandlungs-

fehlern geltend zu machen. Die juristischen Verfahren sind oft langwierig

und für Patienten belastend. Deshalb sollen sie durch Beweiserleichte-

rungen unterstützt werden. "Auch die Verfahrensrechte im Arzt-

Haftungsrecht sollten für Patienten und ihre Interessenvertretungen ver-

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einfacht werden, zum Beispiel durch die Einrichtung von Spezialkam-

mern an den Landgerichten", sagt Meusch.

Kinder und Jugendliche sind laut Meusch bei Behandlungsfehlern be-

sonders zu schützen. "Für Kinder und Jugendliche bedeutet die derzeiti-

ge Verjährungsfrist von drei Jahren, dass sie oft keine Möglichkeit mehr

haben, die Entscheidung ihrer Eltern, für oder gegen ein Behandlungs-

fehlerverfahren zu korrigieren", erklärt Meusch. Daher sollte die Verjäh-

rungsfrist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen und gene-

rell auf zehn Jahre verlängert werden.

Hintergrund: Grundlagenpapier Patientenrechte Bereits am 22. März 2011 haben der Patientenbeauftragte der Bundes-

regierung und die Ministerien für Gesundheit und für Justiz in einem

Grundlagenpapier Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz veröffent-

licht. Sie beinhalten u.a. die Aufnahme eines Behandlungsvertrages in

das Bürgerliche Gesetzbuch, konkretere Aufklärungs- und Dokumentati-

onspflichten von Ärzten und Krankenhäusern sowie die Stärkung der

Patientenrechte bei Behandlungsfehlern. Ursprünglich sollte das Gesetz

noch 2011 vom Bundestag verabschiedet werden. Mitte November er-

klärte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, er gehe davon

aus, dass das Patientenrechtegesetz zum 1. Juli 2012 in Kraft treten

werde. Ein Referentenentwurf werde Anfang 2012 ins Bundeskabinett

kommen. Ebenfalls im November haben zehn Bundesländer die Bun-

desregierung mit eigenen Vorschlägen zum Handeln aufgefordert. Sie

wurden unter Federführung der Hamburger Behörde für Gesundheit und

Verbraucherschutz vorgelegt. Jetzt ist die Bundesregierung am Ball –

Patienten und ihre Interessensvertretungen warten seit Jahren auf ein

Patientenrechtegesetz.

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Arzt und Patient auf Augenhöhe –

Jeder fünfte Patient will stärker mit entscheiden

Die Patienten in Deutschland stellen ihren Ärzten ein gutes Zeugnis aus: Fast

alle (95 Prozent) sind mit ihrem Arzt unter dem Strich zufrieden. Was ihnen

jedoch fehlt: Sie wünschen sich von ihrem Arzt mehr Informationen und

möchten stärker in die Entscheidungen einbezogen werden, die ihre Gesund-

heit oder ihre medizinische Behandlung betreffen. Zu diesem Ergebnis kommt

eine aktuelle repräsentative Studie zur Patientenzufriedenheit des "Wissen-

schaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse (TK) für Nutzen und Effizi-

enz im Gesundheitswesen" (WINEG).

Die WINEG-Studie zeigt, dass jeder Fünfte von seinem Arzt nicht in dem Ma-

ße informiert und in Entscheidungen eingebunden wird, wie er es möchte.

"Dabei haben wir festgestellt: Insbesondere die Punkte Kommunikation und

Einbindung in Entscheidungen prägen das Bild, das Patienten von ihrem Arzt

haben", sagt WINEG-Direktor Dr. Frank Verheyen. "Sie beeinflussen stark,

wie zufrieden die Menschen insgesamt mit ihrem Doktor sind", so der

Gesundheitsökonom weiter. Auch der Behandlungserfolg hänge wesentlich

davon ab, ob der Patient seinen Therapieplan versteht, er gemeinsam mit

einem Arzt darüber entschieden hat und die einzelnen Schritte mitträgt.

Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des TK-Vorstandes: "Wir müssen

die Menschen dazu bewegen, ihre Gesundheit stärker selbst in die Hand zu

nehmen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass jeder dritte Er-

wachsene in Deutschland die Verantwortung für seine Gesundheit eher bei

anderen als bei sich selbst sieht."

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Auch ob Beschwerden wieder verschwinden, sehen viele Menschen als eine

Schicksalsfrage. So schreibt es ebenfalls fast jeder Dritte allein Glück oder

Pech zu, ob er im Krankheitsfall wieder gesund wird. "Gesundheit ist nicht

allein eine Frage des Schicksals. Es ist uns daher schon lange ein Anliegen,

Patienten in ihrer Souveränität zu stärken. Die Studienergebnisse bestätigen

uns nun erneut darin, unseren Versicherten Angebote wie beispielsweise

die Kursreihe 'Kompetent als Patient' zu machen", so Klusen weiter. Dieses

Konzept hat die TK entwickelt, um Patienten zu einem souveränen Umgang

mit der eigenen Gesundheit zu ermutigen und ihnen für einen gleichberech-

tigten Dialog mit dem Arzt den Rücken zu stärken.

Weitere Informationen zu dem Kursangebot "Kompetent als Patient" und die

dazugehörige Broschüre gibt es im Internet unter www.tk.de;

Webcode: 230628

Gleichberechtigte Partner?

Noch nicht immer begegnen sich

Ärzte und Patienten in Deutsch-

land auf Augenhöhe. So haben

nur zwei von drei Patienten die

Gelegenheit, mit ihrem Arzt die

Vor- und Nachteile verschiede-

ner Behandlungsalternativen zu

diskutieren.

Motiv zum Download unter

www.presse.tk.de.

Quelle: Techniker Krankenkasse

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Vorsorge statt Nachsorge:

Nur jeder Zweite geht zum Gesundheits-TÜV

Für den Autofahrer ist es ganz klar: Alle zwei Jahre muss der Wagen zum

TÜV. Wenn etwas nicht in Ordnung ist, setzen die KFZ-Mechaniker früh-

zeitig Hand an, um Bremsen, Getriebe und Vergaser wieder richtig in

Schuss zu bringen. Bei der eigenen Gesundheit sind die Deutschen nicht

so penibel. Eine Auswertung von Daten der Techniker Krankenkasse (TK)

zeigt: Nur jeder zweite TK-Versicherte über 35 Jahre (49 %) hat den

Gesundheits-TÜV für Erwachsene – den sogenannten Gesundheits-

Check-up – in den letzten zwei Jahren in Anspruch genommen. Dabei

können bei regelmäßiger Vorsorge viele Krankheiten schon frühzeitig er-

kannt und behandelt werden.

"Beim 'Gesundheits-Check-up' geht es vor allen Dingen darum, Herz-

Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus

rechtzeitig zu erkennen", erklärt Maria Schwormstedt, Ärztin bei der TK.

"Besonders wichtig ist der Check-up für Menschen aus Familien, in denen

diese Krankheiten schon vorgekommen sind. Denn ganz generell gilt: Je

früher eine Krankheit erkannt wird, desto größer sind auch die Heilungs-

chancen."

Neben der körperlichen Untersuchung werden beim Gesundheits-Check-

up Blut und Urin auf mögliche Krankheiten getestet. Außerdem bespricht

der Arzt die persönliche Krankengeschichte und beleuchtet mögliche Risi-

kofaktoren durch die Familie. "Liegt eine Krankheit oder der Verdacht da-

rauf vor, sorgt der Arzt für eine eingehendere Diagnostik und entspre-

chende Therapiemaßnahmen", so Schwormstedt.

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Den Gesundheits-Check-up können Frauen und Männer ab 35 Jahren alle

zwei Jahre bei jedem Allgemeinmediziner oder Internisten durchführen

lassen. Die Praxisgebühr fällt nicht an.

Hinweis für die Redaktionen: Zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen hat die TK die

Daten von mehr als vier Millionen TK-versicherten Männern und Frauen

ab 35, die in den Jahren 2009 und 2010 bei der TK versichert waren, aus-

gewertet. Weitere Texte, Grafiken und Fotos zum Thema stehen auf

www.presse.tk.de im Pressecenter.

Vorsorge statt Nachsorge

Beim Gesundheits-Check-up geht

es vor allem darum, Herz-

Kreislauf-Erkrankungen,

Nierenerprobleme und Diabetes

mellitus frühzeitig zu erkennen und

zu behandeln. Den Check-up

können Frauen und Männer ab 35

Jahren alle zwei Jahre in Anspruch

nehmen. Eine Praxisgebühr wird

nicht fällig.

Motiv zum Download unter

www.presse.tk.de.

Quelle: Techniker Krankenkasse

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Hautkrebs: Nur jeder Dritte geht zur Früherkennung

Hautkrebs ist weltweit die häufigste Krebserkrankung. Mit über 250.000

Neuerkrankungen im Jahr macht Hautkrebs in Deutschland allein ein Vier-

tel aller Krebserkrankungen aus. Gleichzeitig kann Hautkrebs – wenn er

früh genug erkannt wird – in den meisten Fällen erfolgreich behandelt

werden. Trotzdem hat in den Jahren 2009 und 2010 nur jeder dritte (37

Prozent) Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) ab 35 Jahren die

Hautkrebs-Früherkennung in Anspruch genommen. Das ergibt eine aktu-

elle Auswertung von TK-Versichertendaten. Mögliche Gründe dafür liefert

eine Forsa-Umfrage im Auftrag der TK. Grundsätzlich geben beim Thema

Vorsorge vier von zehn Menschen in Deutschland an, dass sie nur zum

Arzt gehen, wenn sie wirklich krank sind. Und knapp jeder Dritte weiß

nicht, auf welche Früherkennungsuntersuchung er Anspruch hat.

„Je früher ein Hautkrebs entdeckt wird, umso besser sind die Chancen, ihn

zu heilen“, erklärt Florian von Stern, Früherkennungs-Experte bei der TK.

„Gerade Menschen, die Zweifel haben, weil sie sich schon stark der Son-

ne ausgesetzt haben, eine sensible Haut besitzen oder auch schon einen

Hautkrebsfall in der Familie hatten, sollten regelmäßig zur Vorsorge ge-

hen“, rät von Stern.

Beim Hautkrebs unterscheidet man drei Hauptarten: das Basalzell-

Karzinom (weißer Hautkrebs), das Stachelzell-Karzinom und das maligne

Melanom. Sowohl das Basalzell-Karzinom als auch das Stachelzell-

Karzinom fallen in der Regel als Unebenheiten auf der Haut sehr schnell

auf und lassen sich mit einer kleinen Operation einfach entfernen. Meta-

stasen, also Tochtergeschwülste an anderen Organen, sind eher selten.

Ganz anders sieht es beim malignen Melanom aus. Es tritt zwar viel selte-

ner auf, ist aber auch viel gefährlicher als die beiden anderen Krebsarten.

Es hat meistens eine dunkle Farbe und wird deswegen auch „schwarzer

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Hautkrebs“ genannt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes star-

ben 2010 in Deutschland an den beiden weißen Hautkrebssorten 621

Menschen, am malignen Melanom mehr als 2.700.

Die Hautkrebs-Früherkennung wird seit 2008 von den gesetzlichen Kran-

kenkassen für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre über-

nommen. Dabei untersucht der Arzt von Kopf bis Fußsohle den ganzen

Körper nach auffälligen Haut-Unregelmäßigkeiten. Durchführen kann sie

jeder Allgemeinmediziner oder Hautarzt mit entsprechender Zusatzqualifi-

kation. Die TK bietet darüber hinaus noch mehr: Schon 20-Jährige können

zur Früherkennung zu einem speziell weitergebildeten Facharzt für Haut-

und Geschlechtskrankheiten gehen.

„Die beste 'Vorsorge' gegen Hautkrebs ist aber immer noch der gesunde

Umgang mit dem Bad in der Sonne“, so Florian von Stern. „Denn je weni-

ger direkter Sonneneinstrahlung der Mensch ausgesetzt ist, desto niedri-

ger ist seine Wahrscheinlichkeit, Hautkrebs zu bekommen.“ Die sogenann-

ten ultravioletten Strahlen (UV-Strahlen) der Sonne können das Erbgut in

den Körperzellen schwer schädigen, sodass Krebs entsteht. Natürlich

kann und soll man die Sonne nicht ganz meiden. Sie versorgt uns mit dem

für die Knochen wichtigen Vitamin D, regelt den Kalziumhaushalt, hilft

beim Schutz gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und sorgt für gute Lau-

ne. Allerdings gibt es ein paar wichtige Regeln, um die warmen Strahlen

gesund zu genießen.

• Ob am Meer oder auf der Skipiste: Sonnencreme mit mindestens

Lichtschutzfaktor 20 gehört in jedes Gepäck. Auch wenn die Lotion

wasserfest ist: Nach jedem Bad sollte man sich erneut eincremen –

auch im Schatten.

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• Besonders anfällig für Sonnenbrand ist Kinderhaut. Hier sollte der

Lichtschutzfaktor mindestens 30 betragen. Am besten man schützt die

Kleinen zusätzlich mit UV-Strahlenundurchlässiger Kleidung.

• Besonders im Winterhalbjahr sind Solarien sehr beliebt. Aber Ach-

tung: Auch die künstliche Sonne ist gefährlich. Für Kinder und Ju-

gendliche ist der Besuch im Solarium ohnedies verboten.

• Individualität beachten: Bestimmte Hauttypen sind anfälliger für Son-

nenbrände. Gerade Menschen mit hellem Hauttyp und Sommerspros-

sen, als auch solche mit familiärer Vorbelastung durch Hautkrebs soll-

ten im Umgang mit der Sonne immer besonders "besonnen" bleiben.

Weitere Informationen zum Thema und die Broschüre „Hautkrebs-

Früherkennung“ gibt es unter www.tk.de. Webcode 141288 zum Down-

load.

Nur mit Schutz in die Sonne! Die beste Vorsorge gegen

Hautkrebs ist immer noch der

gesunde Umgang mit der

Sonne. Ob im Wintersport

oder Sommerurlaub: Sonnen-

creme mit mindestens Licht-

schutzfaktor 20 gehört ins

Gepäck. Für Kinder sollte der

Lichtschutzfaktor 30 oder

höher betragen.

Motiv zum Download unter

www.presse.tk.de.

Quelle: Techniker Kranken-

kasse

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Organspende: Entscheiden kann sich nur der informierte Bürger

Seit über einem Jahr diskutiert die Republik, wie der eklatante Mangel an

Spenderorganen behoben werden kann. Denn in Deutschland warten

12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Statistisch gesehen, sterben je-

den Tag drei von ihnen, weil sie nicht rechtzeitig eines bekommen. Nach

vielen Diskussionen hat sich der Bundestag im November in einer frakti-

onsübergreifenden Initiative geeinigt: Die Bürger sollen in regelmäßigen

Abständen zu ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden, zum Bei-

spiel bei der Ausgabe der Krankenversichertenkarte. Das entspricht der

sogenannten "Entscheidungslösung".

Professor Dr. Norbert Klusen, Vorstandsvorsitzender der Techniker Kran-

kenkasse (TK): "Die meisten Menschen denken bei der Organspende vor

allem darüber nach, ob sie nach ihrem Tod ihre Organe spenden möchten.

Viele sind sich jedoch nicht bewusst, wie schnell man auch selbst auf ein

Spenderorgan angewiesen sein kann. Dies hat uns nicht zuletzt die EHEC-

Krise gezeigt, durch die viele bis dahin kerngesunde Menschen auf die

Warteliste für eine Spenderniere gekommen sind."

Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der TK zeigt, stehen neun von

zehn Menschen der Organspende positiv gegenüber. Dennoch tragen nur

18 Prozent der Befragten einen Organspendeausweis bei sich, in dem sie

ihr Einverständnis zu einer Organentnahme nach ihrem Tod dokumentiert

haben. Mehr als jeder Dritte hat sich bisher noch gar nicht mit dem Thema

beschäftigt und hat deshalb auch noch keinen Ausweis ausgefüllt. Sieben

Prozent der Befragten haben Sorge, als Organspender vorzeitig für tot er-

klärt zu werden, und drei Prozent der Befragten befürchten sogar, dass mit

den Spenderorganen Geschäfte gemacht würden. "Die Umfrage zeigt, wie

wichtig es ist, die Menschen nicht unvorbereitet mit diesem schwierigen

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Thema zu konfrontieren, sondern ihnen genügend Informationen zur Verfü-

gung zu stellen, damit sie sich eine Meinung bilden können", erklärt Klusen.

Wie die Umfrage weiter ergeben hat, sprechen sich vier von zehn der Be-

fragten für die sogenannte Entscheidungslösung aus. Sie sieht vor, jeden

Bürger zu seiner Bereitschaft für oder gegen die Organspende zu befragen

und diese Meinung auf dem Personalausweis, Führerschein oder der

Krankenversicherungskarte zu dokumentieren. Für die derzeit geltende

Zustimmungslösung, nach der nur derjenige Organspender ist, der dies in

einem Organspendeausweis festgehalten hat, stimmte jeder dritte Befragte.

Und jeder Vierte befürwortete die sogenannte Widerspruchslösung, wonach

jeder, der nicht zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprochen hat, po-

tentieller Organspender ist. Interessant ist auch, dass drei von zehn Befrag-

ten befürworten, dass nur diejenigen ein Spenderorgan erhalten, die auch

selbst Organspender sind.

In Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan Wie eine aktuelle Forsa-

Umfrage im Auftrag der Tech-

niker Krankenkasse (TK)

zeigt, stehen neun von zehn

Menschen der Organspende

positiv gegenüber. Doch nur

18 Prozent der Befragten

tragen einen Organ-

spendeausweis bei sich.

Foto zum Download unter

www.presse.tk.de.

Quelle: Techniker Kranken-

kasse

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TK-Medienservice "Mit dem Arzt auf Augenhöhe"

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Herausgeber: Techniker Krankenkasse • Pressestelle • Bramfelder Straße 140 • 22305 Hamburg Tel. 040 - 69 09-17 83 • Fax 040 - 69 09-13 53 • E-Mail [email protected] TK-Medienservice im Internet: www.presse.tk.de Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de • Twitter: www.twitter.com/TK_Presse Ausgabe: Dezember 2011

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"Organspende bietet vielen Menschen eine neue Lebenschance. Dies ist

aber nur möglich, wenn es Menschen gibt, die bereit sind, ihre Organe nach

ihrem Tod zur Verfügung zu stellen", so Klusen.

Besonders groß ist der Informationsbedarf laut der TK-Umfrage bei den 26-

bis 35-Jährigen. In dieser Gruppe gab die Hälfte der Befragten an, mangels

Information noch keinen Organspendeausweis ausgefüllt zu haben. Bei den

über 65-Jährigen fühlt sich nur jeder Fünfte nicht ausreichend informiert.

Hinweis für die Redaktionen Für die bundesweit repräsentative Untersuchung im Auftrag der TK befrag-

te das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Mai dieses Jahres 1.003 er-

wachsene Männer und Frauen in Deutschland. Weitere Daten, Informatio-

nen und Beiträge zur Organspende enthält der aktuelle TK-Medienservice

"Organ- und Gewebespende", der mit Illustrationsvorschlägen unter

www.presse.tk.de zum kostenlosen Download steht.

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TK-Medienservice "Mit dem Arzt auf Augenhöhe"

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"Mehr wissen, gesünder leben": den Umgang mit psychischen

Erkrankungen verbessern

Kranke Seele, Burn-out, Depression: In Deutschland werden immer mehr

psychische Erkrankungen diagnostiziert. Wie der aktuelle Gesundheitsre-

port der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt, belegte die Diagnose "De-

pressive Episode" (F32) 2010 erstmals den traurigen Spitzenplatz bei den

krankheitsbedingen Fehltagen – noch vor Rückenschmerzen und Erkältun-

gen. Auch die Verschreibungspraxis bei Antidepressiva ist alarmierend:

Von 2006 bis 2010 stieg die Zahl der verordneten Tagesdosen bei den Er-

werbspersonen um 70 Prozent.

"Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen ist eine aktive

Mitarbeit der Patienten in der Therapie sehr wichtig", weiß York Scheller,

Psychologe bei der TK. "Je mehr Patienten und deren Angehörige über die

Krankheit wissen, desto besser können sie sich auch an der Behandlung

beteiligen und so zu einer erfolgreichen Therapie beitragen."

Um den eigenverantwortlichen Umgang von Betroffenen mit ihrer Krankheit

zu stärken, engagiert sich die TK für eine verbesserte Aufklärung.

Dazu haben die TK und das Deutsche Bündnis gegen Depression e.V.

spezielle Schulungsmaterialien entwickelt. Das Handbuch "Mehr wissen,

gesünder leben" für Ärzte und die dazugehörige Patientenbroschüre stehen

bundesweit für den Einsatz in speziellen psychoedukativen Gruppen – in

ambulanten und stationären Einrichtungen – zur Verfügung. In diesen

Gruppen wird einerseits Wissen über Depression vermittelt und gleichzeitig

der aktive Umgang mit der Erkrankung gestärkt.

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Die "Financial Times Deutschland" zeichnete das Ärzte-und Patienten-

handbuch "Mehr wissen, gesünder leben" im Rahmen des Wettbewerbs

"Ideenpark Gesundheitswirtschaft" mit einem Preis für besonders innovative

Ideen und Projekte in der Gesundheitswirtschaft aus.

Auch Firmen und Arbeitgeber sind gefragt, sich aktiv um die psychische

Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Hohe Anforderungen am Ar-

beitsplatz wie ständige Erreichbarkeit, Termindruck und "SMS−Flut" führen

nicht selten zu einer chronischen Erschöpfung, eingeschränktem Lebens-

gefühl und letztendlich zu Krankheiten und psychischen Krisen. Für Unter-

nehmen heißt das in der Regel abnehmende Motivation und Einsatzfreude

der Mitarbeiter, eingeschränkte Leistungsfähigkeit und in der Folge lange

Ausfallzeiten. Der TK-Gesundheitsreport belegt: Seit 2000 sind die Fehltage

wegen psychischer und Verhaltensstörungen bei den Erwerbspersonen um

57 Prozent gestiegen.

Immer mehr psychische Erkran-kungen werden diagnostiziert

Der Gesundheitsreport der Techni-

ker Krankenkasse (TK) zeigt: die

Diagnose "Depressive Episode" hat

2010 erstmals den Spitzenplatz bei

den krankheitsbedingten Fehltagen

belegt. Die TK unterstützt Ärzte und

betroffene Patienten mit dem Pro-

gramm "Mehr wissen, gesünder

leben".

Foto zum Download unter

www.presse.tk.de.

Quelle: Techniker Krankenkasse

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Psychische Störungen spielen bei den Fehlzeiten eine besonders große

Rolle, weil Krankschreibungen aufgrund von Depression, Angst- oder Be-

lastungsstörungen mit durchschnittlich 41 Tagen sehr lange dauern.

"Das bedeutet für die Unternehmen enorme Produktionsausfälle, für die

Krankenkassen hohe Kosten und für die Patienten meist eine wochen- oder

monatelange Leidenszeit", so Scheller. Deswegen unterstützt die TK Fir-

men mit vielfältigen Gesundheits-Angeboten wie zum Beispiel Stressbewäl-

tigung für Mitarbeiter oder speziellen Seminaren für Führungskräfte.

Auf dem Firmenkundenportal der TK auf www.tk.de können sich interessier-

te Unternehmen über das betriebliches Gesundheitsmanagement und die

Beratungsangebote der TK unter Webcode 18168 informieren.

Hinweis für die Redaktionen: Der TK-Gesundheitsreport analysiert jedes Jahr die Krankenstandsdaten

der bei der TK versicherten Erwerbspersonen. Dazu zählen derzeit 3,5 Mil-

lionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie "Arbeitslosengeld I-

Empfänger". Der TK-Gesundheitsreport 2010 steht mit Infografiken und

Illustrationsvorschlägen auf der Internetseite der TK unter

www.presse.tk.de zum kostenlosen Download bereit.

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Doppelt hält besser: TK verhilft Patienten zu einer zweiten Meinung

Welche Risiken birgt eine Knieoperation? Gibt es Behandlungsalternativen?

Habe ich meinen Arzt auch richtig verstanden? Wie soll ich mich entschei-

den? Gerade vor anstehenden Operationen oder weitreichenden Therapie-

entscheidungen wie zum Beispiel in der Krebstherapie haben Patienten vie-

le Fragen und sind häufig unsicher, welche Behandlung die beste ist: "Ganz

generell gilt: Bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie hat jeder Versi-

cherte das Recht einen anderen Arzt aufzusuchen, um sich eine zweite

Meinung zu holen", weiß Frank Herrmann, Versorgungsexperte bei der

Techniker Krankenkasse (TK). "Er zahlt lediglich die Praxisgebühr von zehn

Euro." Dabei müssen nicht alle Untersuchungen erneut gemacht werden.

Der Patient darf jederzeit seine gesamten medizinischen Unterlagen, wie

etwa Untersuchungsbefunde oder Röntgenbilder, bei seinem behandelnden

Arzt einsehen. Die Praxis kann gegebenenfalls gegen eine Gebühr Kopien

zur Verfügung stellen.

Die TK unterstützt ihre Versicherten, die eine zweite Meinung brauchen,

darüber hinaus mit drei besonderen Angeboten: dem Zweitmeinungs-

Telefon, einem Vertrag zur Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-Operationen und

dem TK-Ärztezentrum.

Zweitmeinungs-Telefon Am TK-Zweitmeinungs-Telefon informieren ausgebildete Fachärzte speziell

Patienten, die schon eine Diagnose erhalten haben und eine Therapieent-

scheidung treffen müssen.

"Aktuelle Umfragen zeigen, dass die Nachfrage nach einer medizinischen

Zweitmeinung vor Therapieentscheidungen sehr groß ist", erklärt Verena

Schlee, die das Angebot bei der TK betreut. "Am Zweitmeinungs-Telefon

können die Patienten ihre ungeklärten Fragen zeitnah und unkompliziert mit

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einem Facharzt besprechen. Vorab haben sie die Möglichkeit, vorhandene

Untersuchungsberichte oder Röntgenbilder einzuschicken. "

Die Gespräche werden schwerpunktmäßig durch Fachärzte aus den Berei-

chen Onkologie, Chirurgie und Orthopädie geführt. In schwierigen Fällen

ziehen die Ärzte des Zweitmeinungs-Telefons auch weitere Experten aus

Medizin und Wissenschaft hinzu. Verena Schlee: "Auf keinen Fall ersetzt

dieser Service den Arztbesuch. Wir möchten die Patienten unterstützen, die

Chancen und Risiken der geplanten Behandlung besser abzuschätzen, um

so gemeinsam mit dem behandelnden Arzt zu einer guten Therapieent-

scheidung zu kommen."

Das Zweitmeinungs-Telefon erreichen TK-Versicherte unter der Telefon-

nummer: 040 – 85 50 60 60 08, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr.

Der Service ist kostenfrei; es fallen lediglich die Telefongebühren an. Weite-

re Informationen zum Thema "Zweitmeinung" gibt es unter www.tk.de im

Internet.

Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-Operation Für Patienten, die vor einem Eingriff an der Wirbelsäule stehen, hat die TK

ein besonderes Zweitmeinungs-Angebot. TK-Versicherte, die unsicher sind,

ob eine geplante Rückenoperation im persönlichen Fall sinnvoll ist, können

sich eine professionelle zweite Meinung in einem von rund 30 bundesweiten

"Schmerzzentren" holen. Hier untersucht ein Expertenteam aus Schmerz-

therapeut, Physio- und Psychotherapeut den Patienten und erarbeitet gege-

benenfalls einen alternativen Therapievorschlag zur Operation. "Es ist uns

wichtig, dass die Experten der Schmerzklinik das Ergebnis im Anschluss

auch noch einmal zusammen mit dem behandelnden Arzt besprechen", so

Frank Herrmann. "So ist sichergestellt, dass der Patient die bestmögliche,

individuell auf ihn abgestimmte Behandlung erhält."

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Der Erfolg gibt dem Projekt recht: "Bis zum Herbst 2011 haben über 480 TK-

Patienten das Angebot in Anspruch genommen. Erste Auswertungen zei-

gen, dass bei 85 Prozent von ihnen anstelle einer Operation auch eine al-

ternative Therapie zum Erfolg führen würde", so Herrmann.

Steht eine Wirbelsäulen-Operation an, können sich interessierte TK-

versicherte mit der Krankenhausverordnung ihres behandelnden Arztes tele-

fonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800-285 00 85 oder in einer TK-

Kundenberatung melden. Hier erfahren sie, welches der bundesweit rund 30

teilnehmenden Schmerzzentren in ihrer Nähe liegt. Einen Termin gibt es

innerhalb von zwei Tagen.

Recht auf zweite Meinung In Deutschland gilt immer noch die

freie Arztwahl. Bei Zweifeln an der

vorgeschlagenen Therapie hat jeder

Patient das Recht einen anderen

Arzt aufzusuchen, um sich eine

zweite Meinung zu holen. Er zahlt

lediglich die Praxisgebühr von zehn

Euro.

Foto zum Download unter

www.presse.tk.de.

Quelle: Techniker Krankenkasse

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Damit erst gar keine Operation nötig wird, ist ein gesunder Lebensstil be-

sonders wichtig. "Massagen, Bewegungstraining und Medikamente sind für

viele Patienten eine gute Alternative", so Herrmann. Acht von zehn Betroffe-

nen können ihre Rückenbeschwerden besiegen, indem sie sich mehr bewe-

gen. Einfache Regeln wie "Treppe statt Aufzug", regelmäßige Spaziergänge

oder Sporteinheiten helfen dabei. Zudem beugen gut trainierte Rücken- und

Bauchmuskeln Bandscheiben-Vorfällen und anderen Rückenleiden vor.

Weitere Informationen zum TK-Angebot "Zweitmeinung bei Rückenoperati-

on" sowie zu den beteiligten Schmerzzentren gibt es im Internet unter

www.tk.de – einfach im Suchfeld den Webcode 213560 eingeben.

TK-Ärztezentrum Was muss ich bei einem Zeckenbiss tun? Wie nehme ich meine Schmerz-

tabletten am besten ein? Ist mein Heil-und Kostenplan vom Zahnarzt auch

korrekt? Damit sich TK-Versicherte rund um die Uhr um ihre gesundheitli-

chen Anliegen kümmern können, gibt es das TK-Ärztezentrum, das unter

der Telefonnummer 040 - 8550 60 60 60 zu erreichen ist. Hier beraten

Fach- und Zahnärzte kostenlos zu allen Fragen rund um die Gesundheit –

24 Stunden am Tag, und 365 Tage im Jahr. Es fallen lediglich die Telefon-

gebühren an.

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Therapiesicherheit: Arzneimittelübersicht schützt Senioren

vor schädlichen Medikamenten

Eine Pille gegen Bluthochdruck, eine Tablette fürs Herz und eine gegen die

Gelenkschmerzen. So sieht der Alltag für viele Senioren aus. Sechs ver-

schiedene Medikamente nehmen ältere Menschen in Deutschland durch-

schnittlich pro Tag ein. Und obwohl die über 60-Jährigen nur ein Viertel der

Bevölkerung ausmachen, entfallen zwei Drittel aller verschriebenen Arz-

neimittel auf diese Altersgruppe. Doch je mehr Medikamente ein Patient

einnehmen muss, desto höher ist die Gefahr durch mögliche Neben- und

Wechselwirkungen. Gerade ältere Menschen sind davon besonders betrof-

fen, da ihre Organe nicht mehr so schnell arbeiten. Die Wirkstoffe können

nicht mehr so schnell ins Blut aufgenommen werden beziehungsweise ab-

gebaut werden. Die möglichen Folgen sind zum Beispiel Sturzgefahr, Nie-

renschäden oder Magenblutungen.

„Deswegen ist es besonders für ältere Menschen wichtig, den Überblick zu

behalten, welche Medikamente sie regelmäßig einnehmen, und auch den

behandelndem Arzt darüber zu informieren“, weiß Dr. Martina Köthemann,

Apothekerin bei der Techniker Krankenkasse (TK). „Wir unterstützen unse-

re Versicherten dabei mit der kostenlosen Arzneimittelübersicht TK-ViA, die

wir in diesem Jahr um einen besonderen Service für Senioren erweitert

haben.“

Ähnlich einem Bankkontoauszug listet TK-ViA alle Arzneimittel auf, die der

Patient in den letzten 24 Monaten in der Apotheke auf Kassenrezept bezo-

gen hat. Bestellt ein über 65 Jahre alter Versicherter TK-ViA und enthält die

Übersicht ein potenziell gefährliches Medikament der sogenannten Priscus-

Liste, wird diese Zeile fett hervorgehoben. Bei den Priscus-Medikamenten

handelt es sich um insgesamt 83 Wirkstoffe, die in der sogenannten

"Priscus-Liste" verzeichnet sind und besonders bei älteren Patienten nur

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eingeschränkt zu empfehlen sind. Darunter fallen zum Beispiel Medikamen-

te gegen Bluthochdruck, Depressionen oder Schmerzmittel.

Erste Auswertungen zeigen, wie hilfreich diese Aufstellung in der Arzneimit-

teltherapie für Patient und Arzt sein kann. "Jeder Dritte über 65-Jährige, der

in den ersten drei Quartalen 2011 den Arzneimittelkontoauszug bezogen

hat, erhielt mindestens ein potenziell gefährliches Präparat der Priscus-

Liste", so Köthemann. " Bekommt ein Patient ein Priscus-Medikament, soll

er es aber auf keinen Fall eigenmächtig absetzen. Stattdessen empfehlen

wir, die weitere Therapie mit seinem behandelnden Arzt besprechen."

Die "Priscus-Liste" haben Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfor-

schungsministeriums erstmalig für Deutschland erstellt, um die Arzneimittel-

therapie von älteren Patienten sicherer zu machen. Sie enthält unter ande-

rem Medikamente gegen Bluthochdruck, Depressionen und Schmerzmittel.

Neben der Übersicht über die Wirkstoffe erläutert die "Priscus-Liste" die

Risiken dieser Medikamente sowie mögliche Therapiealternativen. Die ak-

tuelle Priscus-Liste ist online abrufbar unter www.priscus.net.

Die aktuelle Priscus-Liste ist online abrufbar unter: www.priscus.net

TK-Versicherte können TK-ViA telefonisch oder im Internet bestellen:

www.tk.de

Hinweis an die Redaktion:

Die TK bezieht sich auf den Arzneiverordnungsreport 2010 und aktuelle

Daten der Ruhr-Uni Bochum. Dort wurden in einer telefonischen Befragung

2.500 Patienten über 70 Jahren zu ihrem Arzneimittelgebrauch befragt.

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Arzneimittel im Blick Die Medikamentenübersicht TK-ViA können Versicherte auch ihrem Arzt zur Verfügung stellen. Dies ist zum

Beispiel dann hilfreich, wenn Patienten mehrere Arzneimittel von unterschiedlichen Ärzten erhalten.

Motiv zum Download unter www.presse.tk.de. Quelle: Techniker Krankenkasse

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Wählerische Patienten: Jeder Dritte verlässt heimische Grenze

für Gesundheitsleistungen im Ausland

Die Menschen in Deutschland sind mobil – auch in Sachen Gesundheit:

Fast jeder dritte Patient, der sich 2009 im EU-Ausland behandeln ließ, hat

gezielt jenseits der heimischen Grenze Gesundheitsleistungen in Anspruch

genommen – ob eine Kur in Tschechien, Zahnersatz in Polen oder eine

Arztbehandlung in Italien. Entscheidende Gründe waren die geringeren

Kosten gegenüber einer Behandlung im Inland (50 Prozent) und die Kom-

bination mit einem Urlaub (49 Prozent). Das zeigt eine Studie des Wissen-

schaftlichen Instituts für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen

(WINEG) der Techniker Krankenkasse (TK), für die 40.000 TK-Versicherte

mit mindestens einer Auslandsbehandlung im Jahr 2009 befragt wurden.

Die Patienten stellten den Ärzten, Kliniken und Therapeuten ein gutes

Zeugnis aus: Mehr als 95 Prozent der Patienten waren beispielsweise mit

der Sauberkeit, der Mitarbeiterqualifikation, der Ablauforganisation, der

technischen Ausstattung, der Mitarbeiterkapazität, den Wartezeiten und

dem Behandlungsergebnis sehr zufrieden bis eher zufrieden. Auch die Ver-

ständigung klappte. Neun von zehn Patienten konnten mit dem Auslands-

arzt deutsch sprechen. Deutlich unzufriedener waren die Versicherten mit

den Kosten. Mit der Höhe der Summen, die sie selbst übernehmen muss-

ten, waren rund 57 Prozent der Befragten eher unzufrieden beziehungswei-

se sehr unzufrieden. 66 Prozent der Versicherten mussten bis zu 500 Euro

aus eigener Tasche bezahlen. 20 Prozent trugen zwischen 500 und 1.000

Euro selbst. Dennoch würden fast 90 Prozent der Befragten wieder geplant

im EU-Ausland zum Arzt oder in eine Klinik gehen.

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Bei TK-Versicherten, die bislang keine Erfahrungen mit grenzüberschrei-

tenden Gesundheitsleistungen hatten, waren dagegen nur 30 Prozent be-

reit, sich jenseits der heimischen Grenzen behandeln zu lassen. Die wich-

tigsten Gründe für sie wären die Behandlung bei einem europäischen Spe-

zialisten und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu einem Arzt im europä-

ischen Ausland. Ausschlaggebend wäre auch, dass eine TK-Vertragsklinik

im Rahmen des Europaservice der TK oder eine TK-Vertragskureinrichtung

genutzt werden können. Vor der Auslandsbehandlung würden sich die TK-

Versicherten vorrangig über die medizinische Qualität im jeweiligen EU-

Staat und die Qualifikation des behandelnden Arztes sowie die Kosten-

übernahme durch die Krankenkasse und Abrechnungsmodalitäten informie-

ren.

Aus Kostengründen beliebt: zum Arzt ins EU-Ausland Eine Umfrage des Wissenschaftli-

chen Instituts für Nutzen und Effizi-

enz im Gesundheitswesen (WINEG)

zeigt, dass jeder dritte Patient, der

sich 2009 im EU-Ausland behandeln

ließ, das gezielt getan hat. Als

Gründe nannten die Befragten

geringere Kosten und die Verbin-

dung mit Urlaub.

Foto zum Download unter

www.presse.tk.de.

Quelle: Techniker Krankenkasse

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"Die Studienergebnisse zeigen, dass unsere Versicherten ein hohes Infor-

mationsbedürfnis zur Qualität von Behandlungen im EU-Ausland, aber auch

zu den damit verbundenen Kosten und Abrechnungen haben", sagt Dr.

Caroline Wagner, die das Projekt beim WINEG durchgeführt hat. Die aktu-

ellen Daten sollen genutzt werden, das Service- und Beratungsangebot der

TK entsprechend weiterzuentwickeln.

Zum Hintergrund Das Wissenschaftliche Institut für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswe-

sen der Techniker Krankenkasse (WINEG) hat für seine aktuelle Studie

"Die TK in Europa" per Zufallsstichprobe 40.000 der etwa 90.000 TK-

Versicherten angeschrieben, die 2009 mindestens einmal im EU-Ausland

behandelt wurden. Gefragt wurde nach ihren Erfahrungen mit den Behand-

lungen im EU-Ausland. 13.287 TK-Versicherte füllten den Fragebogen aus.

Die Rücklaufquote betrug damit 33,2 Prozent, was den hohen Stellenwert

dieses Themas bei TK-Versicherten verdeutlicht. Zeitgleich wurden 10.000

per Zufallsstichprobe ausgewählte TK-Versicherte ohne Erfahrung mit EU-

Auslandsbehandlungen angeschrieben. Gefragt wurde nach Einstellung,

Kenntnissen und Nutzungsbereitschaft in Bezug auf die Inanspruchnahme

von Gesundheitsleistungen im EU-Ausland. Die Rücklaufquote betrug 27,4

Prozent (2.736 Rückläufer).

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Wenn Ärzte Fehler machen: Wie Kassen ihren Patienten helfen

Es ist der Albtraum aller Eltern: Ein gesundes Baby soll auf die Welt kom-

men, doch durch einen Arztfehler bei der Geburt trägt das Kind einen irre-

parablen Schaden davon. So erging es Jakob Niemöller (Namen geän-

dert). Der heute 19-Jährige ist schwer geistig und körperlich behindert,

sitzt im Rollstuhl und leidet unter epileptischen Anfällen. Seine Mutter Son-

ja musste ihren Beruf als Mode-Designerin aufgeben, um 24 Stunden am

Tag für ihren pflegebedürftigen Sohn da zu sein. Das hätte so nicht kom-

men müssen. Damals, vor 19 Jahren, ist Jakob als Frühchen per Kaiser-

schnitt auf die Welt gekommen. "Seine Geburtswerte waren anfänglich

sehr gut", erinnert sich Sonja Niemöller. "Aber die Lunge war noch nicht

ausgereift, er hatte eine Hirnblutung und einen Wasserkopf, der behandelt

werden musste." Doch das Krankenhaus verpasste es, die richtigen Maß-

nahmen zu ergreifen. Viel zu spät wurde der Säugling in eine Klinik mit

Spezialabteilung für Neugeborene verlegt. Dort erkennt der neue Arzt so-

fort: Da ist doch etwas schiefgelaufen. Anlass für die Techniker Kranken-

kasse (TK), sich um die Familie zu kümmern.

Wenn Ärzte Fehler machen, bedeutet das für die Patienten und ihre An-

gehörigen häufig einen lebenslangen Leidensweg. Sie müssen sich nicht

nur mit ihrem eigenen Schicksal auseinandersetzen, sondern häufig auch

noch mit Versicherungen, Krankenhäusern, Gutachtern und finanziellen

Sorgen. Was viele Betroffene nicht wissen: Im Kampf durch die Instanzen

auf Schadenersatz gibt es Hilfe. Zum Einen können sich die Patienten an

die sogenannte Schlichtungsstelle der Ärztekammern wenden. Zum Ande-

ren unterstützen auch viele Krankenkassen ihre Versicherten in dieser

schwierigen Situation. Sonja Niemöller wandte sich an ihre Versicherung,

die TK. In einem außergerichtlichen Vergleich bekamen sie und ihr Sohn

insgesamt 700.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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Christian Soltau ist Leiter des Referats Medizinrecht bei der TK. Sein

Team und er haben im Jahr 2010 rund 4.000 Patienten geholfen, die einen

Behandlungs- oder Pflegefehler vermuteten oder den Verdacht hatten, ein

fehlerhaftes Medizinprodukt oder falsches Arzneimittel bekommen zu ha-

ben. Die meisten Fälle stammen aus den Bereichen Chirurgie, Orthopädie

und Geburtshilfe. "Das kann der klassische vergessene Tupfer bei der OP

sein, das falsche Bein, das versehentlich amputiert wurde, oder aber auch

ein defekter Herzschrittmacher", erklärt Soltau.

Damit ein Patient Schadenersatz geltend machen kann, muss er nachwei-

sen, dass eine falsche Behandlung die Ursache der gesundheitlichen

Schäden ist. Das ist für die Betroffenen oft sehr schwer. "Für die TK ist es

nicht nur ein gesetzlicher Auftrag, den Patienten in so einer schwierigen

Lebenssituation zu helfen. Wir wollen mit diesem Service für unsere Versi-

cherten auch mehr tun als andere Kassen", sagt Soltau.

Bei einem begründeten Verdacht auf einen Behandlungsfehler hilft die TK

ihren Versicherten in einem ersten Schritt die notwendigen Behandlungs-

unterlagen zu sammeln. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Notizen,

Befunde und Röntgenbilder. Wenn nötig, wird der medizinische Dienst der

Krankenkassen (MDK) beauftragt, ein medizinisch-juristisches Gutachten

zu erstellen. Die eventuell anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten dürfen

die Kassen für ihre Versicherten zwar nicht übernehmen, aber sie stellen

ihnen Gutachten und Unterlagen für ihre zivile Klage gegen Ärzte, Kliniken

oder Hersteller von Medizinprodukten kostenfrei zur Verfügung.

Parallel dazu macht auch die TK ihre Ansprüche geltend. Denn: Liegt ein

Behandlungsfehler vor, kann auch die Krankenkasse von den Haftpflicht-

versicherern der Ärzte oder Krankenhäuser die Folgekosten zurückfor-

dern. Rund 10 Millionen Euro haben Christian Soltau und sein Team 2010

für die TK so geltend machen können. "Wir sehen uns da in einer Art 'Vor-

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reiterrolle' ", so Soltau. "Ist das Verfahren für die TK erfolgreich, dann ha-

ben auch die Patienten gute Chancen auf Schadenersatz oder Schmer-

zensgeld. Dabei lassen wir unsere Kunden nicht alleine und begleiten je-

den Prozess bis zum Ende – oftmals über mehrere Jahre."

So wie Sonja und Jakob Niemöller. Mehr als vier Jahre hat die Mutter zu-

sammen mit der TK für ihren Sohn gekämpft. "Was damals mit meinem

Sohn bei seiner Geburt passiert ist, kann man zwar mit Millionen nicht

mehr gut machen", so Sonja Niemöller. "Aber immerhin habe ich jetzt die

Gewissheit, dass er finanziell abgesichert ist, für den Fall, dass ich nicht

mehr bin."

Behandlungsfehler bedeuten für die Be-troffenen häufig einen lebenslangen Lei-densweg Was viele nicht wissen: Beim Kampf um

Schadenersatz und Schmerzensgeld helfen

viele Krankenkassen. Im Jahr 2010 hat die TK

mehr als 4.000 Versicherte unterstützt, die

einen Arzt-oder Pflegefehler vermuteten.

Motiv zum Download unter www.presse.tk.de.

Quelle: Techniker Krankenkasse

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Im Namen des Patienten: Interview mit Hedwig François-Kettner,

Vorsitzende im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)

Welche Ziele verfolgt das Aktionsbündnis Patientensicherheit? Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) hat unter anderem das Ziel,

Methoden zur Verbesserung der Patientensicherheit zu erforschen, zu

entwickeln und zu verbreiten und trägt damit zum Aufbau des Risikomana-

gements in der Gesundheitsversorgung bei. Wir zeigen Schwachpunkte

und Verbesserungspotenzial bei der Patientensicherheit auf, entwickeln

das Risikomanagement weiter und erarbeiten Handlungsempfehlungen für

Kliniken, Praxen und Ärzte.

Verfolgt man die Medienberichte haben Fehler in der medizinischen Versorgung zugenommen. Stimmt das Ihrer Meinung nach oder wird einfach offener über Fehler gesprochen und dadurch auch mehr pu-bliziert? Genaue statistische Erhebungen über Fehler in der medizinischen Versor-

gung liegen bislang nicht vor. Durch internationale Vergleiche konnten bis-

her nur Schätzungen vorgenommen werden. Mit der Broschüre „Aus

Fehlern lernen“, die das APS vor einigen Jahren veröffentlichte, hat ein

Kulturwandel in der Kommunikation begonnen: Über Fehler zu sprechen ist

kein Tabuthema mehr. Natürlich sind unbedingt kleinere, mittlere und nati-

onale Studien zu intensivieren und zu begleiten, um durch gesicherte Er-

kenntnisse gezielte Verbesserungen zu erreichen.

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In welchen Bereichen passieren die häufigsten Fehler?

Im Blickpunkt steht heute insbesondere die stationäre ärztliche Versor-

gung. Auch in dem vom APS geförderten Institut für Patientensicherheit

geht es in der wissenschaftlichen Forschung zunächst nur um die stationä-

re Versorgung. Insgesamt wissen wir in der Versorgung jedoch um zu hohe

Infektionsrisiken und Resistenzen bei Patienten, die eine andere Medika-

mentenverschreibung erfordern. Exakte Zahlen dazu werden unter ande-

rem mit dem neuen Infektionsschutzgesetz zur Verbesserung der Hygie-

nemaßnahmen in Kliniken und entsprechenden Vorgaben zur Dokumenta-

tion erwartet.

Wodurch werden die häufigsten Fehler verursacht? Sicherlich spielen menschliches und technisches Versagen sowie andere

Faktoren eine Rolle. Wir gehen davon aus, dass es sogenannte Fehlerket-

ten gibt, eine Anhäufung von Ereignissen von mehreren Faktoren, die

schließlich zu einem Fehler führen. Wie schon gesagt: Wir versprechen

uns vertiefende Erkenntnisse aus Studienergebnissen, aber auch durch die

Meldungen des nationalen CIRS (steht für Critical Incident Reporting Sys-

tem; engl. Berichtssystem für kritische Zwischenfälle).

Was können Patienten tun, um Fehler in der ärztlichen Behandlung zu vermeiden? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: Patienten sollten eine Liste mit

allen Medikamenten mitbringen, wenn sie zu einem neuen Arzt oder ins

Krankenhaus gehen. Sie können darauf achten, dass wirklich sie gemeint

sind, wenn die Pflegende oder der Arzt mit einer Spritze kommt oder wenn

sie zum Röntgen abgeholt werden, indem sie aktiv nachfragen. Auch Ver-

änderungen bei der Medikamentengabe im Krankenhaus (blaue statt rosa

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Tablette) sollte nachgefragt werden. Wichtig ist: Immer nachfragen, wenn

einem als Patient etwas nicht klar ist.

Welche Rolle spielt die Aufklärung des Patienten bei der Vermeidung von Fehlern? Die Aufklärung des Patienten spielt selbstverständlich eine wichtige Rolle.

Nur der informierte Patient kann mitreden. Im APS gibt es die Arbeitsgrup-

pe „Informieren – Beraten – Entscheiden“, die genau an diesem Thema

arbeitet (Stichwort: „mündiger Patient“).

Muss man die Plattform der Aufklärung ausweiten, beispielsweise durch mehr Gesundheitsbildung in Schulen? Keine schlechte Idee. Allerdings wäre schon viel geholfen, wenn die Ärzte

und das Pflegepersonal nicht dermaßen unter (Zeit-) Druck ständen, son-

dern sich wirklich Zeit für entsprechende Aufklärungsgespräche nehmen

könnten. Auch brauchen wir souveränere und aufgeklärtere Patienten.

Wie müssten sich die Gesundheitsstrukturen ändern, um Fehler zu vermeiden? Patientensicherheit sollte denselben Stellenwert wie beispielsweise Ver-

kehrssicherheit bekommen. Patientensicherheit ist ein Thema, das eigent-

lich nicht einem kleinen Verein engagierter Idealisten überlassen bleiben

sollte, sondern an dem alle, aber wirklich alle, im Gesundheitswesen ein

Interesse haben und daran mitwirken sollten.

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Können wir von anderen Ländern lernen? Ja, zum Beispiel gibt es in der Schweiz die Stiftung für Patientensicherheit,

die schon wesentlich weiter ist als wir hier in Deutschland.

Wo sehen Sie momentan den dringendsten Handlungsbedarf? Ein wesentlicher Bedarf wird in der Sicherstellung personeller Ressourcen

sowohl in den stationären als auch ambulanten Bereichen gesehen. Wir

wissen aus internationalen Studien, dass es einen Zusammenhang zwi-

schen der Qualität und Quantität des Personals und den gemessenen

"Outcome-Faktoren" wie Dekubitus, Sturz oder Infektionshäufigkeit in der

Patientenversorgung gibt. Gleichsam ist der Aus-, Fort- und Weiterbildung

wesentlich mehr Raum zu geben.

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Kurz gemeldet

IGeL: Ja oder Nein entscheidet der Patient *** Von der Glaukomfrüherkennung über die Entfernung von Tätowierun-

gen bis hin zu sportmedizinischer Beratung: Individuelle Gesundheitsleis-

tungen – kurz IGeL – haben viele Gesichter. Grundsätzlich sind IGeL ärzt-

liche Leistungen, deren Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen

übernommen werden. Sie sind häufig weder medizinisch notwendig noch

ist ihr diagnostischer und therapeutischer Nutzen wissenschaftlich nach-

gewiesen. Es gibt durchaus auch Maßnahmen, die mit Risiken verbunden

sind. "IGeL können im Einzelfall auch medizinisch sinnvoll sein, sind aber

nicht immer nötig", so Burga Sennholz, Versorgungsexpertin bei der Tech-

niker Krankenkasse (TK). Der Arzt ist in der Pflicht, den Patienten im Vor-

feld der Behandlung ausführlich über Kosten und Nutzen der Leistung zu

informieren. Außerdem muss vor Behandlungsbeginn zwischen Arzt und

Patient immer ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wer-

den. Ob eine IGeL wirklich nötig ist, entscheidet nach ausführlicher Aufklä-

rung und Information sowie einer angemessenen Bedenkzeit letztendlich

der Patient. "Wenn ein Arzt auf eine IGeL-Leistung drängt, sollte man als

Patient schon skeptisch werden", so Sennholz. Bei der Entscheidung für

oder gegen eine solche Selbstzahlerleistung hilft die TK-Broschüre "Selbst

zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)", die es im Internet un-

ter www.tk.de zum Download gibt. Der Ratgeber bietet u.a. eine Check-

Liste für das Arztgespräch und erklärt was ein IGeL-Vertrag zwischen Arzt

und Patient unbedingt enthalten soll.***

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Online-Arztsuche: TK hilft bei der Suche nach dem richtigen Arzt *** Wo finde ich einen Arzt oder Zahnarzt in meiner Nähe? Und wie zufrie-

den sind andere Patienten mit ihm und seiner Praxis? Gerade Menschen,

die in eine neue Stadt gezogen sind oder die einen neuen Haus- oder

Facharzt suchen, stehen vor dieser Frage. Ab Februar 2012 hilft der TK-

Ärzteführer im Internet bei der Suche. In dem Internet-Portal werden nicht

nur Name und Adresse der Praxen gelistet. Die Patienten können ihre Ärz-

te auch bewerten und die Erfahrungen anderer Patienten einsehen.

Das Angebot ist ein gemeinsames Projekt von TK, AOK, BARMER GEK

und der Bertelsmann Stiftung. Durch die Kooperation haben ab Anfang

nächsten Jahres insgesamt fast 38 Millionen Menschen die Möglichkeit,

ihre Ärzte über das Portal online zu beurteilen. Das sind mehr als die Hälfte

aller gesetzlich Versicherten. In dem Portal sind alle niedergelassenen

Haus- und Fachärzte verzeichnet, insgesamt rund 130.000.***

Die Patientenverfügung – den eigenen Willen durchsetzen *** Was soll mit mir passieren wenn ich unheilbar krank bin? Möchte ich

künstlich beatment werden? Welche lebensverlängernden Maßnahmen

wünsche ich mir am Ende des Lebens oder nach einem Unfall? Es ist

schwer, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Doch wer selbst

bestimmen will, was mit ihm im Notfall passiert, der sollte eine Patienten-

verfügung formulieren. In der Patientenverfügung legt der Patient fest, wel-

che medizinischen Maßnahmen er wünscht oder ablehnt für den Fall, dass

er einmal nicht mehr selbstständig über seine medizinische Behandlung

entscheiden kann. Die Patientenverfügung muss schriftlich – wenn möglich

handschriftlich – und in eigenen Worten verfasst, eigenhändig unterschrie-

ben oder durch ein von einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeich-

net werden. Außerdem sollte der Patient das Schriftstück regelmäßig prü-

fen und bei Bedarf korrigieren.

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Seit dem 1. September 2009 ist der vorab formulierte Wille des Patienten,

wenn dieser sich nicht mehr selbst äußern kann, gesetzlich verankert. Die

Behandlung muss selbst dann abgebrochen werden, wenn die Erkrankung

noch heilbar ist oder wenn dies den Tod des Erkrankten bedeuten kann.

Weitere Informationen gibt es unter www.tk.de mit dem Webcode 34020.

Außerdem bietet das Bundesjustizministerium unter www.bmj.de eine Bro-

schüre zum Thema "Patientenverfügung" mit Textbeispielen. ***

Gerätemedizin, ja oder nein? Wer nicht möchte, dass im Notfall

andere entscheiden, welche

medizinischen Maßnahmen ergrif-

fen werden, sollte eine Patienten-

verfügung verfassen. Seit 2009 ist

dieses Patientenrecht fest im

Gesetz verankert.

Motiv zum Download unter

www.presse.tk.de.

Quelle: Techniker Krankenkasse

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Den TK-Medienservice finden Sie im Internet im Presse-Center unter

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