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Informieren statt missionieren Im Mai 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Reform des Transplantationsgesetzes. Darin werden die Krankenkassen verpflichtet, ab dem 1. November 2012 alle Versicherten ab 16 Jahren regelmäßig persönlich anzuschreiben und aufzufordern, ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Um eine solche Entscheidung treffen zu können, müssen sie jedoch informiert sein. Mit den Initiativen "Von Mensch zu Mensch - Flo Bauers Reise zur Organspende" und "Organspende macht Schule" möchte die TK zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dazu anregen, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen und sich eine Meinung zu bilden. Die Sonderausgabe des Medienservices stellt die Projekte vor und widmet sich vielen weiteren Fragen rund um die Organ- und Gewebespende. Dieses Dokument kann für redaktionelle Zwecke und mit dem Hinweis "Quelle: Techniker Krankenkasse" honorarfrei verwendet werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.
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Organ- und Gewebespende
Organspende-Initiative setzt auf soziale Netzwerke und Musik ............................................ 2
"In Deutschland und den Niederlanden gibt es die wenigsten Organspender" ................. 4
Organspende: Gesetzes- oder Gewissensfrage? .................................................................. 8
Eigenheim statt Riesterrente – Brunos Leben mit dem neuen Herz ...................................... 12
BZgA und TK: Organspende soll Schule machen ................................................................ 15
Hinter jeder Organspende steht ein Lebensretter – Eine Angehörige berichtet ................. 18
Big Spender? Mecklenburg-Vorpommern ist am spendabelsten ....................................... 21
Mit dem Lear-Jet durch Europa: Protokoll einer Organspende .......................................... 24
Organspende-Umfrage: TK klärt die häufigsten Fragen ...................................................... 27
Kein Platz für Märchen und Mythen: das deutsche Transplantationsgesetz ....................... 31
Lebendspende: Wenn es an die eigenen Nieren geht ........................................................ 34
Spanien ist Europameister: Fast doppelt so viele Spanier
wie Deutsche würden ihr Herz verschenken ......................................................................... 37
Gewebespende: (K)eine Frage von Leben und Tod? .......................................................... 41
Hilfe für Kinder vor und nach Organtransplantation ........................................................... 44
Kurz gemeldet ....................................................................................................................... 46
Impressum ............................................................................................................................. 51
Informationen der Techniker Krankenkasse
MedienserviceOktober 2012 Themen, Trends und Hintergründe
Hinweis für die Redaktionen:
Einige Illustrationsvorschläge zum Thema haben wir in dieses Dokument eingefügt. Diese und an-
dere Motive stehen Ihnen ebenso wie Fotos der zitierten Experten sowie die Daten aus den zitier-
ten Studien und Umfragen honorarfrei unter Angabe der Quelle "Techniker Krankenkasse" zur Ver-
fügung. Download: www.presse.tk.de
TK-Medienservice "Organ- und Gewebespende" _____________________________________________________
Herausgeber: Techniker Krankenkasse • Pressestelle • Bramfelder Straße 140 • 22305 Hamburg Tel.: 040 - 69 09-17 83 • Fax: 040 - 69 09-13 53 • E-Mail: [email protected] TK-Medienservice im Internet: www.presse.tk.de. Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de • Twitter: www.twitter.com/TK_Presse Ausgabe: Oktober 2012
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Organspende-Initiative setzt auf soziale Netzwerke und Musik
Im Frühjahr 2012 hat der Deutsche Bundestag ein neues Transplantations-
gesetz verabschiedet. Fraktionsübergreifend haben sich die Politiker darauf
geeinigt, dass jeder Bürger ab 16 Jahren künftig von seiner Krankenkasse
aufgefordert wird, seine Entscheidung für oder gegen die Organspende auf
einem Organspendeausweis zu dokumentieren. Da sich laut einer Umfrage
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor allem in der
Gruppe der 14- bis 29-Jährigen nicht einmal die Hälfte der Befragten ausrei-
chend informiert fühlt, startete die Techniker Krankenkasse (TK) in diesem
Frühjahr die Informationskampagne "Von Mensch zu Mensch - Flo Bauers
Reise zur Organspende".
Dorothee Meusch, Pressesprecherin der TK: "Verständlicherweise denken
junge Menschen noch nicht über das Ende ihres Lebens nach. Deshalb
möchten wir sie für das schwierige Thema Organspende dort abholen, wo
sie sich auskennen und einen guten Teil ihres Alltags verbringen: In den so-
zialen Netzwerken und in der Musik.
TK und BZgA setzen damit ihre Zusammenarbeit fort, in der bereits der ge-
meinsame Unterrichtsfilm "Organspende macht Schule" Anfang des Jahres
erschienen ist. BZgA-Direktorin Professor Dr. Elisabeth Pott erklärt: "Bereits
mit 16 Jahren können junge Menschen ihre Einwilligung zur Organ- und Ge-
webespende im Organspendeausweis dokumentieren. Mit der Informations-
kampagne "Von Mensch zu Mensch" wollen TK und BZgA einen Entschei-
dungsprozess anstoßen, Meinungen einholen und Raum für Diskussion ge-
ben."
Erneut setzen die Partner dabei auf den Musiker Flo Bauer. "Wir wollen den
Leuten nicht sagen, was sie zu tun oder zu lassen haben. Aber wir finden,
dass jeder einen eigenen Standpunkt haben sollte. Um sich eine Meinung zu
bilden, muss man aber informiert sein", erklärt der Hamburger Hip Hopper
das Ziel der Initiative.
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Deshalb reist der Musiker in diesem Jahr durch das Bundesgebiet und trifft
Menschen, die sich mit Organspende auskennen: als Patient, als Angehöri-
ge, Mediziner oder Politiker. Da ist zum Beispiel der 21-jährige Nic Stock-
fisch in Freiburg, der vor drei Jahren ein neues Herz bekam. Schlagersänger
Roland Kaiser kehrte im letzten Jahr nach einer Lungentransplantation zu-
rück auf die Bühne und der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Stein-
meier spendete seiner Frau eine Niere.
Flo Bauers Begegnungen werden von einem Kamerateam begleitet. Seine
persönlichen Reiseberichte sowie viele weitere Informationen zur Organ-
spende veröffentlicht er regelmäßig auf dem Weblog unter
www.vonmenschzumensch.org. "Natürlich wünschen wir uns, dass sich viele
Leute beteiligen. Wir treten unterwegs auf, spielen Konzerte und beteiligen
uns an Diskussionsrunden. Alle Termine sind auf unserer Website veröffent-
licht und jeder hat die Möglichkeit, sich über unsere Facebook-Seite einzu-
bringen und zum Beispiel Fragen an die Politiker, Ärzte oder Patienten bei-
zusteuern.
Weitere Informationen zu der Kampagne, zur Organspende sowie den
Organspendeausweis zum Download gibt es unter
www.vonmenschzumensch.org und auf den Internetseiten der Kooperati-
onspartner unter www.tk.de und www.bzga.de.
Bauer trifft Kaiser
Roland Kaiser erzählt im Gespräch mit Flo Bauer, wie ihm eine Lungentransplanta-tion die Rückkehr auf die Bühne ermöglichte. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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"In Deutschland und den Niederlanden gibt es die wenigsten
Organspender"
Ein Waschbetonbau im holländischen Leiden: Mehrere
Unternehmen und Organisationen sind hier unter einem Dach
angesiedelt. Eine von ihnen vermittelt täglich neue
Lebenschancen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
gemeinnützigen Stiftung Eurotransplant kümmern sich darum,
dass für alle gemeldeten Spenderorgane in Deutschland, den
Niederlanden, Österreich, Kroatien, Slowenien, Belgien und
Luxemburg die passenden Empfänger gefunden werden.
16.000 Menschen stehen derzeit bei Eurotransplant auf der
Warteliste, 70 Prozent der Patienten, die auf ein lebensretten-
des Organ warten, kommen aus Deutschland. Im Interview
spricht der ärztliche Direktor Dr. Axel Rahmel über die Arbeit
von Eurotransplant.
Frage: Was genau ist die Aufgabe von Eurotransplant?
Dr. Rahmel: Alle Patienten, die in den sieben Ländern des Eurotrans-
plant-Verbunds auf ein Spenderorgan warten, stehen bei uns im Compu-
ter. Wenn ein Organspender gemeldet wird, suchen wir die am besten
geeigneten Empfänger für die Spenderorgane. Dafür gibt es feste Krite-
rien wie die richtige Blutgruppe, Größe und Gewicht von Spender und
Empfänger. Innerhalb der Patienten, die grundsätzlich geeignet sind,
stellen wir eine Reihenfolge auf. Wichtig ist hier zum einen die Dringlich-
keit, das heißt der Patient, der am dringlichsten ein Organ benötigt, steht
weit vorn, aber auch die Erfolgsaussicht der Transplantation bei einem
Patienten spielt eine große Rolle.
Frage: Welche Vorteile bringt der Zusammenschluss zu Eurotransplant
für die beteiligten Länder?
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Dr. Rahmel: Die Zusammenarbeit hat eine ganze Reihe von Vorteilen für
die Patienten auf der Warteliste zur Organtransplantation: Da mehr Spen-
der gemeldet werden, gelingt es schneller, für hochdringliche Patienten
rechtzeitig ein Organ zu finden. Daneben profitieren Patienten, für die es
schwierig sein kann, ein passendes Spenderorgan zu finden, weil sie
eine außergewöhnliche Körpergröße oder eine sehr seltene Blutgruppe
haben – und insbesondere auch Kinder. Denn es sind zwar nur wenige
Kinder auf der Warteliste, aber es gibt natürlich auch nur wenige Kinder
unter den Spendern. Ganz allgemein gilt, dass mit einer größeren Spen-
derzahl die Chance steigt, einen optimal passenden Spender zu finden
und das wirkt sich natürlich positiv auf das Langzeitergebnis der Trans-
plantation aus. Schließlich verhindert die Zusammenarbeit auch, dass
gespendete Organe verloren gehen, weil im Spenderland kein geeigneter
Empfänger zu finden ist. Für diese Organe lässt sich in den anderen Mit-
gliedsländern des Eurotransplant-Verbundes beinahe immer ein gut ge-
eigneter Empfänger zu finden. Wenn viele Länder zusammenarbeiten,
besteht eine größere Chance, helfen zu können.
Frage: Deutschland ist das größte Land im Eurotransplant-Verbund. 80
der 124 Millionen Menschen, in der Eurotransplant-Region leben in der
Bundesrepublik. Welchen Nutzen hat die Beteiligung an Eurotransplant
für die Bundesrepublik?
Dr. Rahmel: Fast 70 Prozent der 16.000 Wartelistenpatienten leben in
Deutschland. Die eben angeführten Vorteile des Zusammenschlusses
gelten natürlich auch für die deutschen Empfänger. Dies ist besonders
wichtig, weil die Spendebereitschaft in Deutschland leider geringer ist
als in Ländern wie Belgien oder Österreich. Vielfach werden Organe, für
die in den anderen Eurotransplant-Ländern kein geeigneter Empfänger
gefunden werden kann, nach Deutschland vermittelt, insgesamt erhält
Deutschland derzeit sogar mehr Organe aus dem Ausland, als es abgibt.
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Frage: Ist das nicht ungerecht?
Dr. Rahmel: Eurotransplant versucht durch die Verteilungsregeln das
Ungleichgewicht so gering wie möglich zu halten. Deshalb berücksichti-
gen wir bei der Verteilung auch die Austauschbilanz, die dafür sorgt,
dass der Austausch einigermaßen ausgeglichen ist. Aber wir würden uns
natürlich wünschen, dass die Organspenderate in Deutschland steigt,
dass es eine höhere Bereitschaft zur Organspende gibt. Dies würde die
Wartezeit für die Patienten auf der Warteliste verkürzen und den Aus-
tausch ausgeglichener werden lassen.
Frage: Wenn es in einem größeren Verbund leichter ist, für Wartelisten-
patienten mit seltenen Merkmalen ein Spenderorgan zu finden, wäre es
dann nicht sinnvoll, mehr Länder an Eurotransplant zu beteiligen?
Dr. Rahmel: Das ist völlig richtig. Deshalb ist Eurotransplant offen für
neue Mitgliedsländer, und tatsächlich stehen wir in Gesprächen mit inte-
ressierten Ländern. Gerade in den osteuropäischen Ländern, die neu in
der EU sind, gibt es ein großes Interesse, mit Eurotransplant zusammen-
zuarbeiten. Andere europäische Länder haben aber auch bereits seit
vielen Jahren eigene Organisationen, die sehr an ihre nationalen Struktu-
ren gebunden sind und die man nicht einfach auflösen möchte.
Frage: Wie sieht die Arbeit von Eurotransplant genau aus? Wer ent-
scheidet, wer bei Eurotransplant auf die Warteliste kommt und auf wel-
che Weise vermitteln Sie die Spenderorgane?
Dr. Rahmel: Zunächst einmal gibt es verschiedene Wartelisten – jeweils
eine für die Leber, für die Niere, für Herz und Lunge, für den Dünndarm
usw. Die Ärzte in den Transplantationszentren sprechen mit den Patien-
ten über die Möglichkeit der Transplantation, und wenn die Patienten
einwilligen, können die Zentren die Meldung direkt bei uns in das System
eingeben. Wichtig ist natürlich, dass Wartelistenpatienten jederzeit
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erreichbar sind, aber das ist heute dank der mobilen Kommunikation ei-
gentlich kein Problem mehr. Die Patienten werden dann nach den ein-
gangs erwähnten Kriterien gelistet, und wenn wir einen Spender gemel-
det bekommen, suchen wir für jedes Organ den am besten geeigneten
Empfänger. Unser Computer erstellt eine Liste mit Patienten, die grund-
sätzlich als Empfänger in Frage kommen. Ganz oben steht der Patient,
der unter Berücksichtigung von Dringlichkeit und Erfolgsaussicht sowie
der Übereinstimmung mit dem Spender am besten geeignet ist. Unsere
Mitarbeiter kontaktieren dann das Transplantationszentrum und wenn es
das Spenderorgan akzeptiert, ist unsere Aufgabe erledigt. Manchmal ist
es aber so, dass der Patient gerade eine Infektion hat und nicht trans-
plantiert werden kann, dann wird weiter telefoniert, bis ein Empfänger
gefunden ist. Ein Spender kann bis zu sieben Menschen das Leben ret-
ten. Deshalb führen wir manchmal sehr viele Telefonate, wobei alles sehr
schnell gehen muss. Wir beginnen immer mit Herz und Lunge, da diese
Organe binnen vier Stunden transplantiert werden müssen, danach
kommt die Leber, und bei der Niere haben wir am meisten Zeit. Etwa
2.000 Spender werden uns jährlich gemeldet und wir können etwa 7.000
Transplantationen vermitteln. Leider gibt es aber noch immer eine sehr
große Diskrepanz zur großen Zahl der Wartelistenpatienten.
Neue Lebenschancen
Etwa fünf bis sechsmal täg-lich geht bei Eurotransplant die Meldung über einen neuen Organspender ein. Die Mitarbeiterinnen suchen un ter den 16.000 Wartelistenpa-tienten schnellstmöglich für jedes Spenderorgan den passenden Empfänger Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-
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Organspende: Gesetzes- oder Gewissensfrage?
Wenn es um die Organspende geht, gilt Deutschland als Entwicklungs-
land. Die länderübergreifende Stiftung Eurotransplant vermittelt derzeit
mehr Spenderorgane nach Deutschland als die Bundesrepublik an ande-
re Länder abgibt. Einige Experten vermuten, dass die Unterschiede in der
Organspendebereitschaft der verschiedenen Länder auch mit den ver-
schiedenen gesetzlichen Regelungen zusammenhängen könnten. Auch
in Deutschland wurde deshalb gerade fraktionsübergreifend ein neues
Transplantationsgesetz beschlossen, um die desolate Organspendesitua-
tion in der Bundesrepublik zu verbessern.
Was bisher geschah: Die erweiterte Zustimmungsregelung
Bisher gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungsregelung. Sie wurde
im Transplantationsgesetz verankert, das die Abgeordneten des Deut-
schen Bundestages im Juni 1997 ohne Fraktionszwang und mit einer
deutlichen Mehrheit von 449 Stimmen verabschiedet hatten (151 Gegen-
stimmen, 29 Enthaltungen). Danach ist nur derjenige Organspender, der
seine Bereitschaft in einem Organspendeausweis dokumentiert hat. In
dem Dokument, das nirgendwo registriert wird, sondern nur dem Ausweis-
inhaber vorliegt, kann die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen
eine Organspende verzeichnet werden. Es ist aber auch möglich, einzel-
ne Organe freizugeben, auszuschließen oder die Entscheidung auf eine
andere Person zu übertragen. Der Organspendeausweis ist unter ande-
rem bei den Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse (TK) und
bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhältlich
und kann auch auf deren Internetseiten heruntergeladen werden. Liegt
kein Organspendeausweis vor, müssen im Todesfalle die Angehörigen
des Verstorbenen entscheiden, was sein mutmaßlicher Wille gewesen
wäre – daher der Begriff "erweiterte" Zustimmung. Den Angehörigen, die
in der Familie oftmals nie zuvor über das Thema Organspende gespro-
chen haben, fällt die Entscheidung in einer solchen Trauersituation oft
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schwer. Deshalb ist das Gespräch mit Angehörigen und Freunden zu
Lebzeiten besonders wichtig.
Gegner der Zustimmungslösung argumentieren, der eklatante Mangel an
Spenderorganen habe seine Ursache in der jetzigen Zustimmungsrege-
lung, da die meisten Menschen die Organspende zwar befürworten, aber
nicht über die gesetzliche Situation informiert seien und daher meist kei-
nen Organspendeausweis besäßen. Umfragen bestätigen dies: 86 Pro-
zent der Erwachsenen in Deutschland stehen der Organspende grund-
sätzlich positiv gegenüber, nur 18 Prozent haben aber einen Organspen-
deausweis ausgefüllt.
Vertreter der Zustimmungslösung argumentieren dagegen, dass der
Mangel an Spenderorganen nicht mit der gesetzlichen Regelung zusam-
menhängt, sondern mit der mangelnden Auseinandersetzung mit dem
Thema. Auch dies bestätigen Umfragen: Laut der Forsa-Umfrage im Auf-
trag der TK gibt mehr als jeder dritte Erwachsene an, keinen Ausweis
ausgefüllt zu haben, weil er sich nicht ausreichend informiert fühlt. Zudem
würden die Krankenhäuser Angehörige aus Pietätsgründen oftmals gar
nicht auf das Thema Organspende ansprechen.
Ist wählen Bürgerpflicht? Die Entscheidungslösung
Um die dramatische Situation mangelnder Spenderorgane zu verbessern,
beschloss der Bundestag im Mai 2012 fraktionsübergreifend eine Reform
des Transplantationsgesetzes. Die Entscheidungsregelung, gültig ab dem
1. November 2012, sieht vor, dass die Krankenkassen künftig alle zwei
Jahre ihre Versicherten ab 16 Jahren persönlich anschreiben und auffor-
dern, sich für oder gegen die Organspende zu entscheiden und ihren
Wunsch auf einem Organspendeausweis zu dokumentieren.
Die Entscheidung bleibt freiwillig. Es ist auch möglich, sich nicht zu ent-
scheiden oder auf dem Ausweis eine andere Person zu benennen, die
diese Entscheidung bei Bedarf treffen soll.
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In einer Umfrage der TK sprachen sich vier von zehn Befragten für die
Entscheidungslösung aus. 34 Prozent der Menschen in Deutschland favo-
risieren die bisher geltende erweiterte Zustimmungsregelung, nur 23 Pro-
zent sind für die Widerspruchslösung.
Wer nicht dagegen ist, ist dafür? Die Widerspruchslösung
In anderen Ländern wie zum Beispiel in Spanien, Österreich oder in der
damaligen DDR gilt bzw. galt die Widerspruchslösung. Danach ist jeder
automatisch Organspender, es sei denn, er hat sich zu Lebzeiten gegen
eine Organspende ausgesprochen. Wie bei der Zustimmungslösung un-
terscheidet man zwischen der einfachen Widerspruchslösung, wonach
der potenzielle Organspender selbst seine Entscheidung dokumentieren
muss, und der erweiterten Lösung, wonach auch die Entscheidung der
Angehörigen möglich ist, wenn der Verstorbene seinen Willen zu Lebzei-
ten nicht dokumentiert hat.
Vertreter der Widerspruchslösung wie die Gesundheitsminister in Bayern
und Hessen sind der Meinung, dass sich der eklatante Mangel an Spen-
derorganen in Deutschland mit der Einführung der Widerspruchslösung
beheben ließe. Da die Umfragen zeigen, dass der Großteil der Bevölke-
rung der Organspende positiv gegenübersteht und auch selbst ein Organ
im Bedarfsfall annehmen würde, sei die Widerspruchslösung auch solida-
risch. Zudem würden die Angehörigen entlastet, da sie diese Entschei-
dung nicht treffen müssten. Spanien wird dabei häufig als Vorbild ange-
führt. Gegner dieser Regelung argumentieren dagegen, dass die höhere
Organspendebereitschaft in anderen Ländern nicht durch die verschiede-
nen Gesetzeslagen entsteht. Auch in den Ländern mit Widerspruchslö-
sung würden einem Verstorbenen ohne Organspendeausweis keine Or-
gane entnommen, wenn die Angehörigen nicht einverstanden seien. Die
bessere Organspendesituation in anderen Ländern hinge vielmehr mit
einer besseren Organisation in den Krankenhäusern zusammen. Beleg
dafür sei auch die regional sehr unterschiedliche Organspendesituation in
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der Bundesrepublik. Trotz bundesweit einheitlich geltender Zustimmungs-
lösung gibt es Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, in denen die Or-
ganspendebereitschaft auf spanischem Niveau steht und andere Länder
wie Hessen, in denen die Bereitschaft besonders gering ist.
Auch die Kirchen, die die Organspende als Akt der Nächstenliebe grund-
sätzlich befürworten, jedoch großen Wert auf die Freiwilligkeit der Spende
legen, sehen die Widerspruchslösung kritisch. Das Argument, wer ein
Organ annehmen würde, hätte auch eine moralische Verpflichtung, selbst
bereit zur Organspende zu sein, gelte nicht. Die Organspende sei ein
selbstloses Geschenk, für das es keine Erwartungshaltung geben dürfe.
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Eigenheim statt Riesterrente – Brunos Leben mit dem neuen Herz
Am Anfang war eine Rötelinfektion. Die Kinderkrankheit brachte Bruno
Kollhorst eine zunächst unerkannte Herzmuskelentzündung ein. Kurze
Zeit später brach der damals 31-Jährige in seinem Büro zusammen, sein
Herz brachte nur noch zwölf Prozent seiner Leistung. Nach längerem Kli-
nikaufenthalt und anschließender Reha-Maßnahme schien es wieder
aufwärts zu gehen. Doch schon ein Jahr später kommt der Rückschlag:
Nach einem Schlaganfall, weiteren Klinikaufenthalten und dem Einsatz
eines Herzschrittmachers ist klar, dass Kollhorsts Herz nicht mehr geheilt
werden kann. Im September 2006 bekommt er in einer Transplantation
ein Spenderherz. Heute lebt der 40-Jährige in Hamburg und arbeitet wie-
der im Marketing der Techniker Krankenkasse. Von der Einstufung als
"Schwerbehinderter", die er von Gesetz wegen erhalten hat, will er eigent-
lich gar nichts wissen und überhaupt findet er, dass sich sein Leben mit
dem Secondhand-Herz gar nicht so sehr von dem anderer Leute unter-
scheidet.
"Natürlich ist ein Spenderherz ein wertvolles Geschenk, ohne das ich
nicht mehr leben würde. 1.058 Menschen in Deutschland warten derzeit
auf ein neues Herz, nur 366 haben im letzten Jahr ein Spenderorgan be-
kommen. Viele Patienten sterben auf der Warteliste. Ich hatte großes
Glück und fühle mich auch verpflichtet, mit dem kostbaren Stück sorgfältig
umzugehen", erklärt Bruno Kollhorst. Deshalb lebt er nun viel bewusster
als vor der Transplantation und kümmert sich mehr um seine Gesundheit.
Beherzt ins neue Leben
Bruno Kollhorst erhielt vor sechs Jahren mit 34 Jahren ein Spenderherz. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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Transplantationspatienten sind sehr viel anfälliger für Infektionskrankhei-
ten. Um zu verhindern, dass der Körper das Spenderorgan abstößt, müs-
sen sie täglich Medikamente, so genannte Immunsuppressiva, einneh-
men. Diese sorgen dafür, dass das Immunsystem permanent herunterge-
fahren ist. Jeder Art von Keimen geht Bruno Kollhorst daher aus dem
Weg: "Lebensmittel mit rohen Eiern, Mett und leider auch Sushi sind für
mich jetzt tabu. Ich vermeide auch Essen, das schon längere Zeit offen
stand wie zum Beispiel Mittagsbuffets. Obst und Gemüse putze ich jetzt
gründlicher. Das gilt übrigens auch für das Bad," fügt er hinzu. Auch mit
dem Sport hat er nach seiner Operation sehr schnell wieder angefangen.
"Natürlich muss man die Belastung langsam steigern, Ausdauersport bie-
tet sich schon deshalb an, weil das Herz-Kreislauf-System wieder auf
Touren gebracht werden muss. Mit dem Brustkorb sollte man nach so
einer Operation auch vorsichtig sein. Deshalb sind Kontaktsportarten erst
mal nicht so ratsam. Obwohl ich mir vorgenommen habe, es jetzt bald mal
mit Fechten zu probieren."
Und welche Auswirkungen hat das Spenderherz auf die Liebe? "Das sehe
ich eigentlich eher pragmatisch", so der 40-Jährige. "Für viele Patienten
hat das Herz ja einen besonderen Symbolwert, weil man es verschenkt
hat, es geliebt hat und es auch mal gebrochen wurde. Für mich ist es in
erster Linie ein Muskel, der seinen Job nicht mehr gemacht hat und des-
halb ausgewechselt werden musste. Und mit einem gesunden Herzen
liebt es sich jetzt auch wieder besser", fügt er lächelnd hinzu. Im April
2009 kam Brunos Sohn Mika Leon zur Welt. Der Gedanke, dass der Jun-
ge nur deshalb im Garten spielen kann, weil jemand anderes seinem Va-
ter ein Herz geschenkt hat, stimmt Bruno Kollhorst noch immer nachdenk-
lich. Aber es hilft auch, den Blick wieder nach vorn zu richten. "Nachdem
wir lange Zeit nur von Tag zu Tag planen konnten, denken wir nun auch
wieder an die Zukunft", erklärt er. "Als Transplantierter ist es natürlich
schwierig, eine Lebensversicherung zu finden. Und da die Mediziner der-
zeit von einer Lebenserwartung von etwa 15 Jahren ausgehen, setze ich
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bei der Vorsorge lieber auf ein Eigenheim, das wir jetzt schon nutzen
können, als auf eine Riester-Rente, von der ich nicht weiß, ob ich sie er-
leben werde."
Weniger begeistert ist Bruno Kollhorst davon, dass der Gesetzgeber ihn
als schwerbehindert einstuft, was ihm zwar einen besseren Kündigungs-
schutz, mehr Urlaubstage und einen höheren Steuerfreibetrag einbringt,
aber "wenn einem nach langer Zeit der Krankheit endlich wieder nach
Bäume ausreißen ist, will man natürlich nicht als 100 Prozent schwerbe-
hindert gelten", erklärt er. "Aber allein aufgrund der vielen Medikamente,
die ich für den Rest meines Lebens nehmen muss, ist die Einstufung
schon sinnvoll." Die sind übrigens auch der Grund dafür, dass bei Familie
Kollhorst auch die Auswahl der Urlaubsziele inzwischen etwas weniger
exotisch ausfällt. "Wenn man weiß, dass man auf eine gute medizinische
Versorgung angewiesen ist, dann reist man doch eher nach Norwegen als
nach Nepal", so der Hamburger über seine Reisepläne. "Und natürlich
müssen die Reisen vernünftig organisiert werden. Grundsätzlich spricht
zwar nichts dagegen, mit dem Rucksack wochenlang durch die Wüste zu
laufen, ich fühle mich aber sicherer, wenn ich weiß, dass eine medizini-
sche Betreuung im Bedarfsfall in der Nähe ist."
Studien zeigen, dass Transplantations-Patienten, die ihre Medikamente
täglich zur gleichen Zeit einnehmen, eine höhere Lebenserwartung ha-
ben, deshalb achtet Bruno Kollhorst akribisch darauf, rechtzeitig an die
Pillen zu denken. Überhaupt laufe man schnell Gefahr zu vergessen, dass
man Patient ist. "Durch das Spenderorgan geht es einem einfach so
schnell so viel besser, dass man bei der Freude über das neu gewonnene
Leben auch schnell übermütig werden könnte. Man muss sich dann be-
wusst machen, dass diese zweite Chance auch verpflichtet, sorgsam da-
mit umzugehen."
Weitere Informationen zur Organspende gibt es unter www.tk.de.
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BZgA und TK: Organspende soll Schule machen
„Ich hab ja schon öfter mein Herz verschenkt, aber bisher war das nie so im
wörtlichen Sinne gemeint." Mit diesen Worten wirbt der Hip Hopper Bo Flo-
wer, alias Flo Bauer, im Film „Organspende macht Schule" bei den Jugendli-
chen dafür, sich eine Meinung zum Thema Organspende zu bilden. Er ist
das Gesicht der gleichnamigen gemeinsamen Initiative der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Techniker Krankenkasse
(TK).
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zu dem Projekt: "Organspende
kann Leben retten. Sie ist ein Akt der Nächstenliebe. Jeder von uns würde
bei einer schweren Organerkrankung hoffen, ein neues zu bekommen. Das
kann aber nur gelingen, wenn es auch Spender gibt. Ich möchte daher, dass
sich möglichst viele auch junge Menschen mit diesem Thema auseinander-
setzen. Dass sie eine Entscheidung treffen und diese in einem Organspen-
deausweis dokumentieren. Eine Entscheidung ohne Druck, auf Grundlage
guter Informationsangebote. Dazu sind kreative Information und Aufklärung
ein richtiger Weg."
Organspende macht Schule Der Hamburger Hip Hopper engagiert sich für das Thema Organspende Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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Mit 16 Jahren können Jugendliche selbst entscheiden, ob sie Organspen-
der sein möchten. Bereits mit 14 Jahren können sie sich dagegen aus-
sprechen. „Wir wissen aus unseren Untersuchungen, dass vor allem jun-
ge Menschen dem Thema sehr aufgeschlossen gegenüberstehen, wenn
sie darauf angesprochen werden. Doch weniger als die Hälfte der 14- bis
25-Jährigen ist gut oder sehr gut über Organspende informiert", erklärt
BZgA-Direktorin Professor Dr. Elisabeth Pott. „Um speziell junge Men-
schen noch besser zu erreichen, haben wir das Gemeinschaftsprojekt mit
der Techniker Krankenkasse gestartet. Es ist wichtig, dass Jugendliche
verständliche Informationen erhalten, die ihnen Antworten auf ihre Fragen
geben. Gut informiert können sie dann auch eine selbstbestimmte Ent-
scheidung treffen."
„Organspende macht Schule" heißt das gemeinsame Filmprojekt von
BZgA und TK. Der 20-minütige Unterrichtsfilm richtet sich an Schüler ab
der neunten Klasse und traut sich auch an schwierige Themen wie die
Todesfeststellung und Organhandel heran.
Dorothee Meusch, Pressesprecherin der TK: „Junge Menschen denken
verständlicherweise noch nicht über das Lebensende nach. Bei den
Dreharbeiten am Hamburger Gymnasium Lerchenfeld hat sich aber ge-
zeigt, dass sie sich sehr viele Gedanken über Themen wie eine gerechte
Organvergabe, die eindeutige Todesfeststellung und sogar die Lebend-
spende machen. Unsere Aufgabe ist, ihnen verständliche Informationen
auf diese Fragen zu geben."
In dem Film kommen Patienten zu Wort, die mit einem Spenderorgan
leben und eine Angehörige berichtet, warum sie einer Organentnahme
zugestimmt hat. Zudem schildert der Film die Arbeit von Transplantati-
onsmedizinern, Eurotransplant sowie der Deutschen Stiftung Organtrans-
plantation. Mit Abschluss der Reform des Transplantationsgesetzes wird
die DVD um ausführliches Begleitmaterial ergänzt, das Informationen und
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Anregungen enthält, wie das Thema Organspende in den Unterricht inte-
griert werden kann.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf den Internetseiten der Ko-
operationspartner unter www.organspende-info.de und www.tk.de.
Organspende macht Schule DIe beiden Musiker Bo Flower und Nele klären in dem 20-minütigen Film Fragen von Jugendlichen zum Thema Organspende. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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Hinter jeder Organspende steht ein Lebensretter – Eine
Angehörige berichtet
Nur 18 Prozent der Menschen in Deutschland haben auf einem Organ-
spendeausweis dokumentiert, ob sie im Falle ihres Hirntods mit einer Or-
ganspende einverstanden sind. Dies geht aus einer Forsa-Umfrage im
Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) hervor. Wenn ein Verstorbener
seine Entscheidung zu Lebzeiten nicht dokumentiert hat, müssen die
nächsten Angehörigen entscheiden, ob sie einer Organspende zustim-
men. Für alle Beteiligten ist dies eine besonders schwierige Situation. Für
die Ärzte, die bis zum Schluss um das Leben eines Patienten gekämpft
haben und nun Familie und Freunden nicht nur die Nachricht vom Tod
ihres Angehörigen überbringen, sondern sie zudem auch auf das schwie-
rige Thema Organspende ansprechen müssen. Und vor allem für die Fa-
milie des Verstorbenen ist es schwer zu ertragen, in dieser Trauersituation
eine Entscheidung in seinem Sinne treffen zu müssen.
Marita Donauer sah sich vor vierJahren mit genau dieser Situation kon-
frontiert. Ihr Bruder Karl starb im Alter von 46 Jahren durch ein Hirnaneu-
rysma. "Es kam völlig aus heiterem Himmel. Am Dienstag kam er ins
Krankenhaus, am Freitag ist er gestorben. Ich war diejenige, die als engs-
te Familienangehörige entscheiden sollte, ob seine Organe gespendet
werden."
Nur wenige Menschen kommen nach ihrem Tod als Organspender in Fra-
ge. Denn Voraussetzung für die Organspende ist der Hirntod. Das heißt,
dass das Gehirn vor allen anderen Organen vollständig und irreversibel
geschädigt ist. Eine Gehirnblutung, ein Unfall, ein geplatztes oder eine
verstopftes Blutgefäß sind die häufigsten Ursachen. Der Hirntod tritt meist
ganz plötzlich auf. Aus dem Nichts bricht die Nachricht über die Angehöri-
gen herein. "Für die Angehörigen ist es schwer zu begreifen, dass das
Herz noch schlägt, obwohl der Patient schon verstorben ist, und dass wir
mit unserer modernen Intensivmedizin, Beatmungsgeräten und starken
Medikamenten die Herz-Kreislauf- und Lungenfunktion aufrechterhalten",
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erklärt Dr. Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Univer-
sitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. So erlebte es auch Marita Donauer:
"Ich war jeden Tag im Krankenhaus, habe seine Hand gehalten. Aber da
war nichts mehr, nicht die geringste Reaktion. Das Atmen nur noch durch
die Maschine. Wir alle haben es gespürt, dass dies das Ende ist."
Gemeinsam mit ihrer Familie hat sie entschieden, die Organe ihres Bru-
ders Karl zur Organspende freizugeben. Vorher haben sie sich gemein-
sam von ihm verabschiedet. "Meine Familie war dabei und auch der
Oberarzt und die Koordinatorin der Deutschen Stiftung Organtransplanta-
tion", berichtet sie. "Die Ärzte haben ehrlich Anteil genommen. Der Ab-
schied was sehr bewegend. Es hat alles gestimmt."
Auch nach dem Tod ihres Bruders denkt Marita Donauer oft an ihn: "Ich
habe in Gedanken mit ihm gesprochen. Ich habe gesagt: Ich hoffe, ich
habe in deinem Sinne entschieden. Schick mir ein Zeichen. Und das ist
dann auch gekommen. Einige Zeit danach kam der Brief eines Empfän-
gers. Da wusste ich, dass meine Entscheidung richtig war."
Der Bruder von Marita Donauer hat sieben Menschen das Leben gerettet.
2011 spendeten in Deutschland 1.200 Menschen ihre Organe, über 4.500
Entscheidung für das Leben
Marita Donauer (rechts im Bild neben ihrer Tochter Carolin) hat zusammen mit ihrer Familie entschieden, die Organe ihres an einem Hirn-aneurysma gestorbenen Bruders Karl zur Organspen-de freizugeben. Damit konnte sieben Menschen das Leben gerettet werden. Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation
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Patienten konnten dadurch ein neues Leben beginnen, darunter 126 Kin-
der und Jugendliche. Nur in wenigen Fällen wurde in den Familien zuvor
über das Thema Organspende gesprochen. Meist müssen die Angehöri-
gen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Um
dazu anzuregen, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen
und eine Entscheidung zu treffen, hat die TK die Broschüre "Entscheidung
fürs Leben" herausgegeben. Diese kann man – ebenso wie den Organ-
spendeausweis – kostenlos unter www.tk.de bestellen oder downloaden.
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Big Spender? Mecklenburg-Vorpommern ist am spendabelsten
Deutschland ist ein großzügiges Land. Wenn es darum geht, Opfern von
Hungerkatastrophen, Tsunamis oder Hurrikanen zu helfen, spenden die
Menschen in Deutschland sehr großzügig. Anders scheint dies beim
Thema Organspende zu sein: Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der
Techniker Krankenkasse (TK) tragen nur 18 Prozent der Deutschen ei-
nen Organspendeausweis bei sich. Die Frauen haben dabei leicht die
Nase vorn: Während 19 Prozent der Frauen in Deutschland ihre Bereit-
schaft zur Organspende in einem Ausweis festgehalten haben, besitzen
nur 17 Prozent der Männer ein solches Dokument.
"Frauen setzen sich generell deutlich mehr mit dem Thema Gesundheit
auseinander und machen sich deshalb vermutlich auch über eine poten-
zielle Organspende mehr Gedanken als die Männer", vermutet Bruno
Kollhorst von der Techniker Krankenkasse. Die Forsa-Umfrage der TK
bestätigt dies: 40 Prozent der Männer gaben an, sich noch nicht ausrei-
chend mit dem Thema beschäftigt zu haben.
Glaubt man den Umfragen, gibt es auch große regionale Unterschiede
bei der Zustimmung zur Organspende. Während in Nordrhein-Westfalen
Lebensretter
12.000 Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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fast jeder Vierte einen Ausweis bei sich trägt, haben in Bayern und Ba-
den-Württemberg nur 16 Prozent der Bevölkerung ein solches Doku-
ment. Die niedrigsten Quoten haben die Bundesländer Hessen, Rhein-
land-Pfalz und das Saarland mit 13 Prozent sowie Berlin, Brandenburg
und Mecklenburg-Vorpommern mit 14 Prozent. Laut Kollhorst gibt es
aber einen guten Grund, warum sich viele Ostdeutsche nur selten "aus-
weisen": "In der DDR gab es keine Zustimmungsregelung, wie wir sie
heute haben, sondern eine Widerspruchslösung, wie sie auch in vielen
anderen Ländern wie Spanien und Österreich existiert. Danach waren
alle automatisch Organspender, die sich nicht ausdrücklich dagegen
ausgesprochen hatten. Viele Menschen im Osten gehen vermutlich da-
von aus, dass dies nach wie vor der Fall ist und sie keinen Ausweis
brauchen." Ein Blick auf die tatsächlichen Organspendezahlen bestätigt
dies: Seit Jahren ist Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit den
meisten Organspenden und bewegt sich damit auf einem Niveau mit
Ländern wie Spanien, in denen die Widerspruchslösung gilt.
Diese Daten widersprechen all denen, nach deren Ansicht sich die Or-
ganspendesituation allein durch eine Gesetzesänderung verbessern lie-
ße. Professor Dr. Björn Nashan, Leiter des Transplantationszentrums am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, glaubt, dass eine Änderung
des Transplantationsgesetzes allein, keine Verbesserung bringt: "Ob wir
eine Zustimmungs- oder eine Widerspruchslösung haben, spielt keine
Rolle. Denn ohne die Zustimmung der Angehörigen werden nirgendwo
Organe entnommen. Nicht das Transplantationsgesetz muss sich än-
dern, sondern die Strukturen. Wir müssen stattdessen das Verfahren
transparent machen, über Lösungsmöglichkeiten informieren und diese
auf einer breiten gesellschaftlichen Basis diskutieren."
Auch die TK setzt vor allem auf Aufklärung. "Wir möchten, dass sich die
Menschen mit dem Thema auseinandersetzen. Nur wer alle Informatio-
nen hat, kann sich eine Meinung bilden und für sich eine Entscheidung
treffen. Solange die Leute nichts darüber wissen und Medien Horrorge-
schichten über Organhandel und vorzeitig für tot erklärte Patienten
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erzählen, wundert es nicht, wenn jemand das Thema weit von sich
schiebt und sich lieber gar nicht damit beschäftigt", sagt Bruno Kollhorst.
Dennoch stimmen ihn die Umfrageergebnisse auch optimistisch. Denn
drei Viertel der Befragten sind der Meinung, dass durch mehr Aufklärung
die Zahl der Organspender erhöht werden kann. 85 Prozent gaben an,
sogar zu einer Lebendspende bereit zu sein, wenn eine ihnen naheste-
hende Person ein Spenderorgan benötigen würde. "Die Bereitschaft zu
helfen, ist eigentlich sehr groß. Und hier müssen wir ansetzen. Wir müs-
sen die Menschen informieren, um die verständlichen Ängste abzubauen
und besser über den gesamten Ablauf aufklären. Dann steigt sicherlich
auch die Zahl der potenziellen Organspender", ist der TK-Experte sicher.
Weitere Informationen zur Organspende sowie den Organspende-
ausweis zum Download bietet die Techniker Krankenkasse auf ihrer In-
ternetseite www.tk.de an.
Warteliste Rund 12.000 Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein lebensrettendes Spen-derorgan. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Krankenkasse
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Mit dem Lear-Jet durch Europa: Protokoll einer Organspende
Vier Stunden darf ein Herz maximal außerhalb des Körpers sein, damit
es eine Chance gibt, dass es in einem anderen Körper wieder den Dienst
aufnimmt und einem anderen Menschen das Leben rettet. Bei einer Le-
ber können es bis zu zwölf Stunden sein, bei einer Niere sogar bis zu 30
Stunden. Wenn es um Organspende geht, ist Zeit das knappste Gut.
12.000 Menschen warten derzeit allein in Deutschland auf ein lebensret-
tendes Spenderorgan. Auch hier ist die Zeit knapp: Jeden Tag sterben
drei von ihnen, weil sie nicht rechtzeitig ein Organ erhalten.
Dank der modernen Medizin kann ein Organspender heute bis zu sieben
anderen Menschen das Leben retten. Was viele nicht wissen ist, dass
nur Menschen für eine Organspende in Frage kommen, die durch einen
Hirntod gestorben sind. Das ist nur bei etwa einem Prozent der Men-
schen der Fall. Ist der Hirntod eingetreten, wird geklärt, ob es eine Zu-
stimmung zur Organspende gibt. In den seltensten Fällen liegt ein Or-
ganspendeausweis vor, laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techni-
ker Krankenkasse (TK) nur bei 18 Prozent der Deutschen. In der Regel
müssen die Angehörigen entscheiden, ob sie einer Organentnahme zu-
stimmen. Für die Gespräche mit den Angehörigen nehmen sich die
Transplantationsbeauftragten der Kliniken viel Zeit. Bei Bedarf können
sie Kollegen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hinzu-
ziehen, die speziell für diese Gespräche geschult sind und sich, sofern
Lebenschancen
12.000 Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein lebensrettendes Spenderorgan, etwa 4.000 im Jahr rettet eine Organ-spende das Leben. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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es von den Angehörigen gewünscht wird, auch nach der Transplantation
weiter um sie kümmern.
Sind die Angehörigen mit einer Organspende einverstanden, entsendet
die DSO ein Explantationsteam in das Krankenhaus, in dem sich der
Spender befindet. Mittels einer Datenbank bei Eurotransplant, einer Or-
ganisation im holländischen Leiden, die die Spenderorgane für Deutsch-
land, Österreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Slowenien und
Kroatien koordiniert, wird ermittelt, welche Patienten die Organe erhalten.
Dabei werden Blutgruppen, Gewebemerkmale, Größe, Gewicht, die bis-
herige Wartezeit sowie ein Regionalfaktor abgeglichen.
Dann werden die Organe, je nachdem wie weit die Empfänger entfernt
sind, mit dem Rettungswagen, dem Hubschrauber oder mit einem Jet in
die Kliniken der Empfänger gebracht. Während das Entnahmeteam ar-
beitet, werden die Organempfänger bereits auf die Transplantation vor-
bereitet. Leider kann es dabei auch zu "Fehlalarm" kommen, denn
manchmal stellt sich erst kurz vor der Transplantation heraus, dass ein
Organ nicht verwendbar ist, zum Beispiel wenn es bereits geschädigt ist.
Das ist vor allem für die potenziellen Empfänger der Spenderorgane und
ihre Angehörigen eine Belastung.
Warten auf Christoph
Maximal vier Stunden darf ein Spenderherz unterwegs sein bis es transplantiert werden muss. Damit das lebensret-tende Organ rechtzeitig ankommt, sind Rettungshub-schrauber wie Christoph Europa 5 im Einsatz. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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Nach der Transplantation wird der Organspender mit der gleichen chirur-
gischen Sorgfalt betreut wie der Organempfänger; die Angehörigen ha-
ben, wenn sie es wünschen, die Möglichkeit sich zu verabschieden. An-
schließend wird der Verstorbene zur Bestattung übergeben. Für viele
trauernde Familien ist es ein Trost, wenn sie wissen, dass der Tod ihres
Verwandten das Leben anderer rettet.
Die DSO stellt sicher, dass der gesamte Ablauf der Organspende trans-
parent ist. Die Vergabe der Organe erfolgt jedoch anonym, die Patien-
tendaten sind verschlüsselt. Auf Wunsch können die Angehörigen
aber erfahren, welche Organe erfolgreich transplantiert wurden.
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Organspende-Umfrage: TK klärt die häufigsten Fragen
82 Prozent der Menschen in Deutschland haben keinen Organspende-
ausweis. Hat jemand seine Entscheidung für oder gegen eine Organspen-
de zu Lebzeiten nicht geäußert, müssen die Angehörigen entscheiden, ob
sie einer Organentnahme zustimmen. Dies ist für alle Beteiligten, die An-
gehörigen und die behandelnden Ärzte eine schwierige Situation, denn
viele Familien haben über das Thema nie gesprochen. In einer Forsa-
Umfrage zur Organspende im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK)
gab mehr als jeder Dritte der Befragten an, dass er sich noch nie mit dem
Thema beschäftigt hat und sich nicht ausreichend informiert fühlt.
"Die Daten zeigen: Je besser die Menschen informiert sind, desto positiver
stehen sie der Organspende gegenüber", erklärt Dorothee Meusch, Pres-
sesprecherin der TK. "Viele Menschen haben Bedenken, weil sie nicht wis-
sen, wie eine Organspende abläuft. Zudem glauben einige, dass sie aus
gesundheitlichen oder Altersgründen nicht für eine Organspende infrage
kommen. Hier möchten wir aufklären, informieren und so für mehr Transpa-
renz sorgen."
12.000 Menschen in Deutschland stehen derzeit auf der Warteliste für ein
Spenderorgan. An jedem Tag sterben drei von ihnen, weil sie das lebens-
rettende Organ nicht rechtzeitig erhalten. Wie die Forsa-Umfrage zeigt,
gehen die Antworten der Befragten, warum sie keinen Organspende-
ausweis ausfüllen, meist auf mangelnde Information, Missverständnisse
und Vorurteile zurück.
Die TK erklärt deshalb die sieben häufigsten Missverständnisse im Zu-
sammenhang mit der Organspende:
1. "Ich bin zu jung / Ich bin zu alt für eine Organspende."
Für die Organspende gibt es kein Mindest- und kein Höchstalter. Da es in
jedem Alter Patienten gibt, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan war-
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ten, gibt es weder nach oben noch nach unten eine Altersgrenze. Wichtig
ist, dass die Organe, die gespendet werden, gesund sind. Ab 16 Jahren
können Jugendliche ihre Organspendebereitschaft selbst dokumentieren.
Wer gegen eine Organspende ist, kann dies bereits ab 14 Jahren auf ei-
nem Organspendeausweis festhalten.
2. "Aus religiösen bzw. ethischen Gründen lehne ich eine Organ-
spende ab."
Die katholische und evangelische Kirche befürworten die Organspende als
einen Akt der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinder-
ten. Auch nach Einschätzung des Zentralrats der Muslime in Deutschland
steht das Transplantationsgesetz nicht im Widerspruch mit dem islami-
schen Prinzip. Islamische Gelehrte bewerteten die Organspende nicht als
Respektlosigkeit gegenüber dem Tod, sondern als Zeichen des Mitgefühls.
Nach dem jüdischen Glauben ist der menschliche Körper jedoch eine Leih-
gabe Gottes und darf daher bis zum Tode nicht gefährdet werden. Nach
Ansicht zahlreicher Glaubensführer sind Lebendspenden von Blut, Haut,
Knochenmark und Nieren jedoch vertretbar. Da die jüdische Gesetzesaus-
legung allerdings den Hirntod nicht als Lebensende anerkennt, sind Organ-
entnahmen erst gestattet, wenn das Herz nicht mehr schlägt. So ist zum
Beispiel nach dem Tod die Übertragung der Augenhornhaut möglich.
3. "Ich habe Angst, in der Klinik vorzeitig für tot erklärt zu werden,
wenn dort dringend Organe benötigt werden."
Voraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod des Patienten, das
heißt, das Gehirn muss vollständig und irreversibel geschädigt sein. Der
Hirntod muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten im Abstand von
mindestens zwölf Stunden festgestellt werden, die nichts mit der
Transplantation zu tun haben. Die Organvergabe erfolgt über Eurotrans-
plant, eine Organisation im holländischen Leiden, die die Organspenden für
Deutschland, Österreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Slowenien
und Kroatien verteilt. Die Entscheidung, wer die Organe erhält, trifft ein
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Computer nach den Kriterien Dringlichkeit, "Matching" (also der Ähnlichkeit
von Blutgruppe und Gewebemerkmalen bei Spender und Empfänger), War-
tezeit sowie einem Regionalfaktor. Wird über dieses Standardverfahren
kein passender Empfänger gefunden und droht ein Organverlust, wird auf
ein beschleunigtes Vermittlungsverfahren zurückgegriffen. Eurotransplant
stellt dem Transplantationszentrum dann eine Liste potenzieller Empfänger
aus der Region zur Verfügung. Im Durchschnitt rettet ein Organspender
drei Menschen das Leben, grundsätzlich sind bis zu sieben verschiedene
Organempfänger möglich.
4. "Ich hatte bisher keine Zeit, mich als Organspender, registrieren zu
lassen."
Der Organspendeausweis ist ein einfaches Papierdokument, das man stets
bei sich tragen sollte. Die enthaltenen Informationen sind an keiner Stelle
registriert. Ändert sich die Meinung zur Organspende, genügt es, die Karte
zu zerschneiden und eine neue auszufüllen. Organspendeausweise gibt es
zum, Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie
den Krankenversicherungen. Viele Krankenkassen wie die TK verschicken
die Ausweise kostenlos. Auf vielen Internetseiten wie zum Beispiel
www.tk.de steht der Ausweis zum kostenlosen Download.
5. "Aus gesundheitlichen Gründen kann ich kein Organspender sein."
Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an
Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie AIDS oder
Tuberkulose hatte. Ob eine Organspende medizinisch möglich ist, prüfen
die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine Organspende tatsächlich ansteht.
Eine Gesundheitsprüfung zu Lebzeiten ist deshalb nicht nötig.
6. "Wenn ich einen Organspendeausweis bei mir trage, bin ich Organ-
spender."
Auf dem Organspendeausweis kann man seinen persönlichen Wunsch, wie
im Fall des Todes verfahren werden soll, dokumentieren. Man kann also
auch festhalten, dass man einer Organspende widerspricht, die
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Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen oder bestimmte Organe
ausnehmen. Außerdem kann man die Entscheidung über eine Organspen-
de auf eine andere Person übertragen, die in dem Ausweis benannt wird.
7. "Ich habe Angst, dass mich meine Angehörigen nicht mehr wieder-
erkennen, wenn bei einer Transplantation meine Organe entnommen
wurden."
Der operative Eingriff der Organentnahme erfolgt mit der gleichen chirurgi-
schen Sorgfalt wie jede andere Operation. Nach der Explantation wird der
Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung überführt. Manchmal hört
man in den Medien Berichte von Angehörigen, die schlechte Erfahrungen
mit der Organspende gemacht haben. Sie berichten, dass sie nicht betreut
wurden und dass ihre verstorbenen Angehörigen nach der Organentnahme
nur notdürftig chirurgisch versorgt wurden. Dazu muss man wissen, diese
Fälle haben sich entweder nicht in Deutschland oder vor mindestens zwan-
zig Jahren, also lange vor Einführung des deutschen Transplantationsge-
setzes, ereignet. Bei der heutigen Gesetzgebung ist dies nicht mehr mög-
lich.
Weitere Informationen zur Organspende sowie den Organspendeausweis zum Download gibt es unter www.tk.de.
Herzensangelegenheit?
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist eine sehr persönli-che Angelegenheit. Oftmals gibt es aber auch Vorbehalte, die sich durch Informationen abbauen lassen. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Krankenkasse
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Kein Platz für Märchen und Mythen: das deutsche Transplantationsgesetz
Fast 86 Prozent der Menschen in Deutschland stehen der Organspende
positiv gegenüber. Das geht aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag der
Techniker Krankenkasse (TK) hervor. Dennoch tragen nur 18 Prozent der
Menschen einen Organspendeausweis bei sich, in dem sie ihr Einver-
ständnis zu einer Organentnahme nach ihrem Tod dokumentiert haben.
Die TK-Umfrage zeigte, dass mehr als jeder Dritte sich bisher noch gar
nicht mit dem Thema beschäftigt und deshalb auch noch keinen Ausweis
hat. Immerhin vier Prozent der Befragten haben Sorge, als Organspender
vorzeitig für tot erklärt zu werden, und zwei Prozent der Deutschen be-
fürchten sogar, dass mit den Spenderorganen Geschäfte gemacht wür-
den.
Obwohl das Deutsche Transplantationsgesetz (TPG) mittlerweile seit über
zehn Jahren in Kraft ist und die rechtlichen Voraussetzungen für Organ-
transplantationen definiert, sorgen Science-Fiction-Filme und Berichte
über Organhandel im Ausland noch immer für Verunsicherung bei vielen
Menschen. Das Gesetz schafft den erforderlichen rechtlichen Rahmen für
Organspenden und schafft für alle Beteiligten die nötige rechtliche Sicher-
heit. Ohne die Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienan-
gehörigen ist eine Organentnahme nicht zulässig. Auch die Achtung der
Würde des Organspenders ist ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes.
Das Transplantationsgesetz regelt auch notwendige organisatorische Vo-
raussetzungen für die Entnahme, Vermittlung und Übertragung lebens-
wichtiger Organe. Den Organ- und Gewebehandel stellt das Gesetz unter
Strafe und sieht Geld- sowie Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.
Im ersten Abschnitt legt das TPG die so genannte Zustimmungsregelung
fest, wonach Organe in Deutschland nur dann entnommen werden dürfen,
wenn das Einverständnis des Organspenders vorliegt. Hat der Spender zu
Lebzeiten keine Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme getrof-
fen, kann diese nur durchgeführt werden, wenn die nächsten Angehörigen
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zugestimmt haben. Voraussetzung ist, dass diese in den letzten zwei Jah-
ren Kontakt zum Organspender hatten. Bei der Entscheidung haben sich
die Angehörigen aber nicht von den eigenen Wünschen leiten zu lassen,
sondern den mutmaßlichen Willen des Organspenders zu beachten. Hat
der potenzielle Spender die Entscheidung in seinem Ausweis auf eine
andere Person übertragen, so tritt diese Person an die Stelle des nächs-
ten Angehörigen. Im Sommer 2012 wurde das Transplantationsgesetz
erweitert, so dass die Krankenkassen ihre Versicherten ab November
2012 alle zwei Jahre persönlich anschreiben und auffordern müssen, ihre
Entscheidung für oder gegen eine Organspende auf einem Ausweis fest-
zuhalten.
Voraussetzung für eine Organspende ist, dass der Patient an einem Hirn-
tod verstorben ist. Der Hirntod ist definiert als der endgültige und irrever-
sible Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des
Hirnstamms. Der Hirntod muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten
festgestellt werden. Beide Ärzte dürfen weder an der Organentnahme
noch an der Transplantation beteiligt sein. Dr. Stefan Kluge, Intensivmedi-
ziner am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: "Für die Angehörigen
ist es schwer zu begreifen, dass das Herz noch schlägt, obwohl der Pati-
ent schon verstorben ist, und dass wir mit unserer modernen Intensivme-
dizin, Beatmungsgeräten und starken Medikamenten die Herz-Kreislauf-
und Lungenfunktion aufrechterhalten."
Paragraph sechs des Gesetzes mit der Überschrift "Achtung der Würde
des Organ- und Gewebespenders" garantiert, dass der Spender mit der
gleichen ärztlichen Sorgfalt behandelt wird, wie lebende Patienten, dass
er in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben wird, und dass die An-
gehörigen die Möglichkeit haben, sich zu verabschieden, wenn sie es
wünschen. In den Medien liest man ab und an von Fällen, in denen Men-
schen berichten, dass sie ihre Zustimmung zur Organspende bereut ha-
ben. Ihre Angehörigen seien nicht angemessen betreut worden und sie
hätten sich nicht verabschieden können. Hierzu muss man wissen, dass
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es sich um einige wenige Einzelfälle handelt, über die leider immer wieder
berichtet wird. Sie liegen aber alle mindestens 20 Jahre zurück oder ha-
ben sich gar nicht in Deutschland zugetragen. Das heutige Transplantati-
onsgesetz, das seit 1997 in Kraft ist, schließt solche Vorkommnisse aus.
Im Gesetz ist auch geregelt, dass Organtransplantationen nur in zugelas-
senen Transplantationszentren durchgeführt werden, und dass die Spen-
derorgane über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant ver-
mittelt werden. Die müssen jede Transplantation dokumentieren und die
lückenlose Rückverfolgung der Organe vom Empfänger zum Spender
ermöglichen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koor-
dinierungsstelle ist nach dem TPG verpflichtet, jährliche Tätigkeitsberichte
der Zentren zu veröffentlichen. Darin müssen Statistiken zu den Trans-
plantationen und zur Entwicklung der Warteliste aufgeführt werden. Die
aktuellen Informationen über die Organspende sind auf der Internetseite
der DSO auf www.dso.de veröffentlicht, das vollständige Transplantati-
onsgesetz ist unter anderem unter www.tk.de nachzulesen.
Alles was Recht ist
Transplantationsgesetz und Organspendeausweis schaf-fen für alle Beteiligten rechtli-che Sicherheit bei der Organ-spende Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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Lebendspende: Wenn es an die eigenen Nieren geht
Katie Zahn war gerade erst Anfang 20, als eine Autoimmunerkrankung ihre
Nieren so stark angegriffen hatte, dass sie ihren Dienst versagten. Eine Dia-
lyse auf Dauer kam für die 38-Jährige aus medizinischen Gründen nicht in
Frage. "Es war sehr schnell klar, dass eine Transplantation meine einzige
Überlebenschance ist", erklärt Katie ihre Situation damals.
Rund 7.900 Menschen in Deutschland stehen derzeit auf der Warteliste für
eine Spenderniere, die durchschnittliche Wartezeit beträgt etwa sieben Jah-
re, für Katie eine viel zu lange Zeit. Die Ärzte empfahlen deshalb eine Le-
bendspende. Da jeder Mensch zwei Nieren hat, ist es möglich, bereits zu
Lebzeiten eine Niere zu spenden. Jede fünfte Nierenspende in Deutschland
ist mittlerweile eine Lebendspende. Um dem Organhandel vorzubeugen,
lässt das deutsche Transplantationsgesetz eine Lebendspende nur dann zu,
wenn sich Spender und Empfänger sehr nahe stehen, also zum Beispiel
zwischen Ehegatten, nahen Verwandten und eingetragenen Lebenspartnern.
Zudem muss eine Ethikkommission prüfen, ob die Spende freiwillig erfolgt,
Spender und Empfänger sich über den Eingriff im Klaren und psychisch
stabil sind.
Für den Empfänger ist eine Lebendspende medizinisch gesehen besser als
die Organspende eines Verstorbenen. Da sich Spender und Empfänger in
derselben Klinik befinden, wird die Spenderniere schon nach kürzester Zeit
Gerettet
Katie Zahn lebt heute mit einer Spenderniere ihrer Mutter. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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wieder durchblutet. Eine Niere kann zwar bis zu 30 Stunden außerhalb des
Körpers sein, doch je schneller sie transplantiert wird, desto besser sind die
Ergebnisse. Komplikationen und Abstoßungsreaktionen kommen seltener
vor.
Katie hatte weniger Glück, die Niere ihres Vaters sprang in ihrem Körper
lange Zeit nicht an und sie verlor das Organ schon nach dreieinhalb Jahren.
"Das war für uns beide eine schwierige Situation. Ich hatte ein schlechtes
Gewissen, weil mein Körper dieses wertvolle Geschenk so schnell verlor,
und mein Vater hatte das Gefühl, schlechtes Material geliefert zu haben",
erklärt sie. Dennoch beschloss die Familie, nicht aufzugeben. In einer weite-
ren Transplantation erhielt Katie eine Niere von ihrer Mutter und beim zwei-
ten Mal hat alles geklappt. "Ich hatte großes Glück, dass mir meine Familie
geholfen hat", sagt die Musikerin, die inzwischen in Hamburg lebt und im
Musical "Der König der Löwen" die Querflöte spielt, "aber auf der Warteliste
stehen noch viele andere Menschen, die auf ein Spenderorgan warten."
Deshalb setzt sie sich für die Organspende ein und gibt mit ihrer Geschichte
den 12.000 Menschen ein Gesicht, die derzeit auf der Warteliste für ein
Spenderorgan stehen. "Ich weiß, dass über die Lebendspende viel diskutiert
wird. Schließlich ist es ein Eingriff in einen völlig intakten Organismus. Aber
jede Organspende rettet auch einem Menschen das Leben, der sonst keine
Chance hätte", so Katie.
Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) sind
85 Prozent der Menschen in Deutschland bereit, einer nahestehenden Per-
son eine Niere zu spenden. Die Mediziner schätzen das Risiko für den
Spender gering ein. Professor Dr. Björn Nashan, Direktor des Transplantati-
onszentrums am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: "Die Nieren-
spende ist aus chirurgischer Sicht sehr sicher. Die Organspende hat keinen
negativen Einfluss auf die Lebenserwartung des Spenders." Nashan kriti-
siert, dass die Dialyse in Deutschland noch immer als gleichwertige Alterna-
tive zur Transplantation gesehen wird. Andere Staaten wie die USA und Ka-
nada seien hier – auch aufgrund des höheren Kostendrucks im Gesund-
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heitswesen – deutlich weiter. "Warum soll ich x-tausend Euro im Jahr in eine
Dialyse stecken, wohlwissend, dass die Patienten nach zehn bis 15 Jahren
tot sind, wenn ich die Möglichkeit habe, den Patienten mit einem Bruchteil
des Geldes zu transplantieren und weiß, dass die Wahrscheinlichkeit, dass
er in zehn bis 15 Jahren noch lebt, wenn ich transplantiere bevor ich mit der
Dialyse überhaupt anfange, bei 80 Prozent ist", so Professor Nashan. Seiner
Ansicht nach ist die Transplantation das überlegene Verfahren und ermög-
licht dem Patienten die Lebenserwartung, die er auch hätte, wenn seine ei-
genen Nieren funktioniert hätten. In Deutschland gibt es derzeit etwa 64.000
Dialysepatienten, deren Lebensqualität sehr eingeschränkt ist, weil sie sich
mehrmals pro Woche für mehrere Stunden einer Blutwäsche unterziehen
müssen.
Auch für Katie, die in diesem Jahr zum ersten Mal Mutter wurde, ist das
Thema Dialyse noch nicht vom Tisch. Im letzten Jahr, während sie beim Mu-
sical “Tarzan” aushalf, wurde ihr ein Sprossenschnittchen zum Verhängnis.
Sie infizierte sich mit EHEC und erkrankte schwer an HUS. Wie bei vielen
anderen EHEC-Patienten wurde ihre Transplantniere schwer beschädigt, so
dass Katie wieder dialysepflichtig wurde. “Einerseits war es für mich etwas
einfacher mich in der Situation zurechzufinden, da ich ja die Dialyse bereits
kannte – im Gegensatz zu den vielen anderen EHEC-Patienten, die vorher
kerngesund waren. Andererseits war ich natürlich auch sehr wütend, dass es
mich schon wieder erwischt hat, nachdem es mir gerade richtig gut ging”,
erzählt sie.
Katies Niere hat sich nach der EHEC-Infektion noch immer nicht erholt.
Deshalb muss sie damit rechnen, wieder eine Spenderniere zu brauchen.
“Eine sehr liebe Freundin von mir lässt sich gerade testen, ob sie als
Spenderin in Frage kommt, und dann werde ich voraussichtlich im Herbst
wieder operiert.”
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Spanien ist Europameister: Fast doppelt so viele Spanier wie
Deutsche würden ihr Herz verschenken
Nur knapp jeder zweite Deutsche sagte in einer internationalen Ver-
gleichsstudie, dass er nach seinem Tod zu einer Organspende bereit wä-
re. Ganz anders zum Beispiel die Skandinavier: Acht von zehn Schweden
und fast drei Viertel der Finnen und Dänen gaben an, ihre Organe spen-
den zu wollen. Auch bei der Zahl der Menschen, die einen Organspende-
ausweis bei sich tragen, liegt Deutschland europaweit nur im Mittelfeld.
Während fast jeder zweite Niederländer und jeder dritte Schwede einen
Ausweis bei sich trägt, haben ihn laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der
Techniker Krankenkasse (TK) nur 18 Prozent der Deutschen in der Ta-
sche.
Bei den tatsächlich gespendeten Organen zeigt sich ein ähnliches Bild:
"Wir liegen immer noch immer weit hinter dem europäischen Spitzenreiter
Spanien", sagt Professor Dr. Günter Kirste, medizinischer Vorstand der
Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Auf eine Million Einwoh-
ner kommen dort 35 Spender, in Deutschland nur 16.
Doch woran liegt das? "Die Gründe sind vielschichtig. Eine wichtige Rolle
spielt jedoch, wie gut die Krankenhäuser für das Thema Organspende
sensibilisiert sind", sagt Kirste. So hat in Spanien jede der 200 Kliniken,
die an Organspenden beteiligt ist, einen eigenen Transplantationsbeauf-
tragten. 500 Koordinatoren entlasten das Krankenhauspersonal zusätzlich
und führen zum Beispiel die Gespräche mit Angehörigen. In Deutschland
sind dagegen laut Kirste für mehr als 1.400 Krankenhäuser nur rund 60
Koordinatoren tätig.
Daneben spielt auch der soziokulturelle Hintergrund eine Rolle. So geht
die deutlich größere Spendebereitschaft der US-Amerikaner – mit 27
Spendern pro eine Million Einwohner – nicht zuletzt darauf zurück, dass
auf die dortigen sozialen Sicherungssysteme weniger Verlass ist als hier-
zulande. "Wenn der ökonomische Druck größer ist, weil man eine Dialyse
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im Gegensatz zur Transplantation eventuell sogar aus eigener Tasche
zahlen muss, ist das eine klare Motivation pro Transplantation", sagt Pro-
fessor Dr. Björn Nashan, Direktor des Transplantationszentrums am Uni-
versitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Ein Aspekt, der laut Nashan in der öffentlichen Wahrnehmung in Deutsch-
land eine viel zu geringe Rolle spielt: "In Deutschland vergisst man die
Tatsache, dass die Dialyse eigentlich nur ein teures Überbrückungsver-
fahren ist, das den Körper schädigt und langfristig zum Tod führt", so
Nashan. Anders in den USA, wo das Thema breiter diskutiert und in der
Öffentlichkeit präsenter ist – gefördert durch große, landesweite Kampag-
nen wie "Donate Life". "In Amerika werden nicht nur deutlich mehr Nieren
von Verstorbenen transplantiert, dort machen Lebendspenden etwa 60
Andere Länder, andere Sitten In vielen Ländern Europas gilt die Wider-spruchslösung, wonach jeder Organspender ist, der sich nicht explizit dagegen ausspricht. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Krankenkasse
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Prozent aller transplantierten Nieren aus. Bei uns liegt die Quote etwa bei
15 Prozent", so der Transplantationsmediziner. Allerdings sind Lebend-
spenden in den USA auch unter Fremden erlaubt, während sich in
Deutschland ein Verwandter ersten oder zweiten Grades oder ein sehr
nahestehender Mensch, etwa der Ehepartner, zu der Spende bereit erklä-
ren muss. So will der Gesetzgeber einem Handel mit Spenderorganen
vorbeugen.
Auch in anderer Hinsicht setzt die deutsche Gesetzgebung der Organ-
spende Grenzen. So werden nach der geltenden Regelung in Deutsch-
land nur Organe von Menschen entnommen, die sich entweder vor ihrem
Tod ausdrücklich zu einer Organspende bereit erklärt haben, oder deren
Angehörige dies nach dem Tod stellvertretend tun. Viele Länder, in denen
im Gegensatz dazu eine Widerspruchslösung gilt, haben deutlich höhere
Spenderzahlen – wie neben Spanien etwa Belgien mit 29 oder Österreich
mit 22 Spendern je Million Einwohner. Die Widerspruchslösung besagt,
dass Organe von jedem Verstorbenen entnommen werden, der nicht zu
Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat.
Allerdings: "Es ist nicht der gesetzliche Rahmen allein, der den Unter-
schied macht", sagt Bruno Kollhorst von der Techniker Krankenkasse, der
selbst ein Spenderherz erhalten hat. "Entscheidend ist, dass das Thema
in der Gesellschaft präsent ist, die Menschen sich damit auseinander set-
zen und für sich selbst eine Entscheidung treffen. Umfragen zeigen, dass
die Menschen dem Thema Organspende umso positiver gegenüberste-
hen, je besser sie informiert sind."
Mehr Informationen zum Thema Organspende gibt es im Internet unter
www.tk.de.
Zum Hintergrund:
Die internationalen Vergleichszahlen stammen aus dem Eurobarometer
"Europeans and organ donation" der Europäischen Kommission (Mai
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2007) und dem Transplant-Newsletter des Council of Europe (September
2008). Für die bevölkerungsrepräsentative TK-Umfrage hat das Mei-
nungsforschungsinstitut Forsa 1.000 deutschsprachige Menschen über 18
Jahren zum Thema Organspende befragt.
Hola!
Mit 34 Organspendern je eine Million Einwohner hat Spani-en die größte Organspende-bereitschaft Europas. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Kranken-kasse
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Gewebespende: (K)eine Frage von Leben und Tod?
Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, gibt auf der Rückseite eine Er-
klärung zur "Organ- und Gewebespende" ab. Das heißt, auf dem Ausweis
wird dokumentiert, ob man im Todesfalle bereit ist, seine Organe oder
auch Gewebe zur Transplantation freizugeben. Nur die wenigsten – laut
einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) etwa
18 Prozent der Erwachsenen in Deutschland – tragen einen Organspen-
deausweis bei sich, und noch weniger Menschen können sich etwas unter
dem Begriff Gewebespende vorstellen. Über die Organspende wird der-
zeit viel diskutiert. Die Lebend-Nierenspende des SPD-
Fraktionsvorsitzenden Dr. Frank-Walter Steinmeier an seine Frau hat das
Thema wieder in die Öffentlichkeit gerückt. Fraktionsübergreifend wurde
im Sommer 2012 das Transplantationsgesetz reformiert, um gegen den
dramatischen Mangel an Spenderorganen vorzugehen. Weniger bekannt
ist, dass neben Organen wie Herz, Leber und Lunge auch Gewebe wie
Knochen, Hornhäute, Sehnen und Blutgefäße transplantiert werden kön-
nen. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantati-
on (DGFG) haben 2011 1.592 Gewebespender, 10 Prozent mehr als im
Vorjahr, im Netzwerk DGFG anderen Menschen ein neues Leben ermög-
licht.
"Anders als bei der Organspende geht es bei der Gewebespende nicht
zwingend um Leben und Tod, allerdings immer um eine völlig neue Le-
bensqualität. Wenn ein Patient zum Beispiel dank einer neuen Hornhaut
wieder sehen kann, was vorher nur verschwommen war, dann ist das für
ihn auch eine neue Lebenschance", erklärt Professor Dr. Klaus Püschel,
Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Ham-
burg-Eppendorf (UKE). "Er kann wieder am Straßenverkehr teilnehmen
und seine Umwelt ganz anders wahrnehmen." Für Sven Wülfken war die
Hornhautspende auch eine existenzielle Frage, denn ohne seine volle
Sehkraft hätte der Kraftfahrer seinen Beruf nicht mehr ausüben können.
"Aufgrund einer erblich bedingten Hornhautverkrümmung hatte ich auf
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dem rechten Auge nur noch zehn Prozent Sehkraft, so dass ich Probleme
mit dem räumlichen Sehen hatte und berufsunfähig wurde. Dank der Ge-
webespende kann ich meinen Beruf, den ich eigentlich sehr gern mache,
wieder ausübe." Etwa 5.000 bis 6.000 Menschen im Jahr bekommen
durch eine Hornhauttransplantation ihre Sehkraft zurück. Es könnten noch
mehr sein, denn etwa 8.000 weitere Patienten warten auf eine Hornhaut-
spende.
Aber auch andere Gewebe wie Herzklappen, Blutgefäße, Sehnen und
Knochen helfen Menschen, die zum Beispiel an Knochenverletzungen,
Herzproblemen oder Verbrennungen leiden. Die häufigste Transplantation
ist die Knochentransplantation. In Deutschland finden jährlich etwa 75.000
Eingriffe statt, in etwa 45.000 Fällen wird den Patienten eigenes Kno-
chengewebe transplantiert, in den anderen 30.000 Fällen handelt es sich
um Gewebespenden. Experten gehen davon aus, dass der Bedarf in den
kommenden Jahren deutlich steigt, da die Bevölkerung immer älter wird.
Während bei der Organspende vor allem die Übereinstimmung von Spen-
der und Empfänger und der Faktor Zeit eine große Rolle spielen – da zum
Beispiel ein Herz binnen vier Stunden nach der Organentnahme trans-
plantiert sein muss, um seinen Dienst im Körper des Empfängers wieder
aufzunehmen, ist die Situation bei der Gewebespende komfortabler. Die
Gewebemerkmale von Spender und Empfänger müssen nicht überein-
stimmen, und eine Hornhaut kann bis zu 72 Stunden nach dem Tod eines
Menschen entnommen und anschließend erfolgreich transplantiert wer-
den. Wichtig ist, dass die Gewebespenden haltbar gemacht werden. Dann
können Hornhäute mehrere Wochen in der Gewebebank gelagert werden.
Herzklappen lassen sich sogar Jahre in flüssigem Stickstoff einfrieren.
Allerdings sind die Gewebebanken sehr kostenintensiv, Sicherheits- und
Hygiene-Standards müssen eingehalten werden. Für einige Unterneh-
men, die sich in diesem Bereich spezialisiert haben, ein lukratives Ge-
schäft, dass oftmals kritisiert wird. Professor Püschel dazu: "Wie jeder
Mediziner bekommt auch der Pathologe Geld für die Gewebeentnahme,
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und auch das Präparieren und Konservieren der Transplantate ist sehr
teuer. Bei einem Oberschenkelknochen sind es etwa 300 bis 500 Euro",
so Püschel. Die Gewebespende ist im Gewebegesetz (2007) geregelt.
Allerdings haben in Deutschland Gewebetransplantate gesetzlich den
Status von Arzneimitteln und sind somit auch handelbar. Daraus resultiert
die Sorge vor einer Kommerzialisierung der Gewebespende und damit
des menschlichen Lebens. Würde man den Menschen in seine "verwert-
baren" Gewebe aufteilen, würde sich bei kommerzieller Nutzung im Ext-
remfall ein Wert von etwa 250.000 Euro ergeben. "Wichtig ist, dass es bei
der Gewebespende nicht darum geht, mit Menschen Geld zu verdienen.
Die Kliniken bekommen lediglich ihren Aufwand für das Gewinnen der
Gewebetransplantate unter den hohen Sicherheitsstandards entschädigt.
Im UKE wird die Gewebespende auf strikter Non-Profit-Basis durchge-
führt", so der Direktor der UKE-Rechtsmedizin.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite der TK
unter www.tk.de unter dem Stichwort "Gewebespende". Dort gibt es unter
anderem drei Filmbeiträge zu den Risiken und ethischen Fragen der Ge-
webespende.
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Hilfe für Kinder vor und nach Organtransplantation
Auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen derzeit fast 200 Kinder
und Jugendliche. Für die kleinen Patienten und ihre Familien ist das Le-
ben mit der Krankheit, das Warten zwischen Hoffen und Bangen und auch
die Rückkehr in den Familienalltag nach einer Transplantation eine große
Belastung. Für Familien mit Kindern vor und nach einer Transplantation
bietet die Techniker Krankenkasse (TK) deshalb ein Rehabilitationspro-
gramm an, das speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Der Ederhof in Tirol ist das erste Rehabilitationszentrum, das sich aus-
schließlich um Kinder vor oder nach einer Transplantation kümmert. Trä-
ger ist die Rudolf-Pichlmayer-Stiftung in Hannover, deren Namensgeber
und Gründer Professor Dr. Rudolf Pichlmayer als Erster in Europa Organ-
transplantationen bei Kindern vornahm. Thomas Schlicht, Rehabilitations-
experte bei der TK: "Inzwischen erhalten viele Kinder dank einer Trans-
plantation eine neue Lebenschance. Dennoch ist das Warten auf ein
Spenderorgan und das Leben nach einer Transplantation für die gesamte
Familie eine permanente Ausnahmesituation und eine große Belastung.
Der Ederhof ist speziell auf diese Bedürfnisse ausgerichtet, bietet Erho-
lung und Hilfestellung. Wir freuen uns, dass wir die betroffenen Familien
mit diesem Angebot unterstützen können."
Eine der Familien, die das Angebot bereits in Anspruch genommen ha-
ben, ist Familie Knecht aus dem niedersächsischen Hellwege. Die heute
elfjährige Leonie hat mit viereinhalb Jahren eine neue Leber bekommen.
Zusammen mit ihren Eltern und ihren drei Geschwistern verbrachte sie
vier Wochen in dem Rehabilitationszentrum. "Die Zeit auf dem Ederhof
hat uns allen sehr gut getan, wir konnten dort Kraft tanken. Man trifft auf
viele Gleichgesinnte. Leonie trifft andere Kinder, die ihr Schicksal teilen
und die Kinder werden dort wieder an das normale Leben herangeführt.
Die gemeinsamen Aktivitäten stärken ihr Selbstbewusstsein und auch die
Geschwisterkinder können sich in einem eigenen Gesprächskreis
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austauschen, wie sie die Krankheit erleben", berichtet Leonies Mutter
Carola von dem Kuraufenthalt.
Mediziner und Pflegepersonal des Ederhofes wissen, dass nicht nur die
Operation selbst, sondern vor allem die Zeit vor und nach der Transplan-
tation eine besondere Herausforderung für die Familie ist: "Auch wenn die
Transplantationen selbst meist komplikationslos verlaufen, zeigte sich in
der Vergangenheit oft, dass die Familien mit der neuen Situation überfor-
dert sind. Auf dem Ederhof lernt nicht nur das transplantierte Kind, son-
dern die ganze Familie damit umzugehen", erklärt Professor Dr. Dr. Na-
gel, medizinischer Leiter des Ederhofes, die Vorzüge der Klinik, die sogar
über eine eigene Kinder-Dialyse verfügt.
Weitere Informationen zu dem Pilotprojekt gibt es beim TK-
Servicezentrum Vorsorge und Rehabilitation in Darmstadt unter der
Nummer 06151- 1379-0 oder unter www.ederhof.de.
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Kurz gemeldet
Organspendeausweis schützt auch vor Organspende
"Nein, ich hab keinen Ausweis, weil ich nicht spenden möchte." - so
oder ähnlich antworteten einige Passanten in der Hamburger Innnen-
stadt wenn der Rapper Flo Bauer sie in diesem Sommer während der
Kampagne "Von Mensch zu Mensch - Flo Bauers Reise zur Organ-
spende" im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) nach ihrem Or-
ganspendeausweis fragte.
"Der Organspendeausweis ist wichtig, damit, falls mir was passiert, mei-
ne Angehörigen wissen, was hätte ich gewollt. Nur wenige wissen, dass
sie in dem Organspendeausweis auch festhalten können – und sollten –
wenn sie nicht Organspender sein möchten", erklärt der Musiker. "So
kann man sicher sein, dass der eigene Wunsch im Fall der Fälle auch
respektiert wird."
Weitere Informationen zur Organspende und Flo Bauers Reise unter
www.facebook.com/organspendereise.
Andere Länder, andere Sitten
Viele Bürger, die einen deutschen Organspendeausweis bei sich tra-
gen, befürchten, dass ihre darin dokumentierte Entscheidung in Ur-
laubsländern mit einem weniger strikten Transplantationsgesetz nicht
respektiert wird. Die Techniker Krankenkasse (TK) empfiehlt deshalb,
sich ein Beiblatt zum Ausweis in der jeweiligen Landessprache auszu-
drucken. Diese sind beispielsweise bei der Bundeszentrale für gesund-
heitliche Aufklärung erhältlich.
TK rät Lebendspendern zur Beratung
Alle acht Stunden stirbt in Deutschland ein Mensch, weil nicht genügend
Spenderorgane zur Verfügung stehen. Die Wartezeit für eine Spender-
niere beträgt fünf bis sieben Jahre. Oftmals möchten Familienmitglieder
helfen und eine Niere oder einen Teil ihrer Leber spenden. Die Lebend-
spende ist für den Spender meist mit einem geringen medizinischen
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Risiko verbunden. Dennoch ist es ein operativer Eingriff, über dessen
mögliche Folgen sich auch die potenziellen Spender im Vorwege genau
informieren sollten. Deshalb empfiehlt die Techniker Krankenkasse (TK)
Spendern und Empfängern einer Lebendspende, sich vor dem Eingriff
gemeinsam bei der bzw. den beteiligten Krankenkassen beraten zu
lassen, welche Leistungen (Ausgleich des Verdienstausfalls, Fahrtkos-
tenzuschüsse etc.) ihnen im Zusammenhang mit der Transplantation
zustehen.
Tierischer Einsatz?
Aufgrund des permanenten Mangels an Spenderorganen wird immer
wieder die Transplantation von Organen anderer Spezies diskutiert.
Wird es wirklich bald möglich sein, Tierherzen in den menschlichen
Körper zu verpflanzen? Professor Dr. Dr. Reichenspurner, Transplanta-
tionsmediziner und Leiter des Herzzentrums am Universitätsklinikum
Hamburg: "Die so genannte Xeno-Transplantation, das heißt die Ver-
pflanzung von Organen anderer Spezies, ist noch lange keine ernstzu-
nehmende Alternative. Die Spezies, die in diesem Zusammenhang
meist genannt werden, sind die Primaten. Abgesehen davon, dass die-
se vom Aussterben bedroht sind, gibt es auch ein Größenproblem bei
den Organen. Das Tier, das uns am ähnlichsten wäre, ist das Schwein,
hier besteht allerdings eine so genannte Spezies-Barriere."
Und wenn es mich trifft?
Die Wahrscheinlichkeit selbst einmal ein Spenderorgan zu brauchen, ist
größer als die Wahrscheinlichkeit, dass man selbst nach seinem Tod
als Spender in Frage kommt. Denn eine Organspende ist nur nach ei-
nem Hirntod möglich, das heißt, dass das Gehirn vor dem Herz stirbt.
Das ist nur bei einem Prozent der Menschen der Fall.
Wohlstandskrankheiten gehen an die Nieren
Wohlstandskrankheiten sind für über die Hälfte aller Nierentransplantatio-
nen bei Erwachsenen verantwortlich. Jede dritte Transplantation ist nötig,
weil die Nieren in Folge eines Diabetes Typ 2 versagen, jede vierte als
Folge von Bluthochdruck. Dies teilt die Techniker Krankenkasse (TK) mit
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und bezieht sich dabei auf eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates
zum Thema Organspende. Nierenkrankheiten sind bei Diabetikern eine
häufige Komplikation.
Der hohe Zuckergehalt im Blut schädigt die Blutgefäße in den Nieren, das
Blut wird nicht mehr ausreichend gefiltert.
Auch ein hoher Blutdruck verändert auf Dauer die Gefäße der Nieren.
Eine Nierentransplantation kann den Betroffenen die Dialyse ersparen
und ihnen ein jahrzehntelanges Überleben ermöglichen. Rund 7.900
Menschen in Deutschland stehen derzeit auf der Warteliste für eine
Spenderniere. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt etwa sieben Jahre.
Aber nicht jeder erhält das lebensrettende Organ, weil nicht genügend
Spenderorgane zur Verfügung stehen.
Selbst bestimmen – mit Patientenverfügung und Organspendeausweis
Medizin kann heute immer mehr Krankheiten heilen und immer mehr
Leben retten. Einige Menschen sorgen sich aber, dass die Gerätemedi-
zin ihr Leiden und Sterben ungewollt verlängert. Jeder hat das Recht zu
entscheiden, ob und welche Therapie er möchte. Schwierig wird es,
wenn Patienten nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen selbst zu äu-
ßern. In einer Patientenverfügung kann man schriftlich festzuhalten,
welche Heilbehandlungen oder Eingriffe in bestimmten Situationen ge-
wünscht sind und welche unterlassen werden sollen.
Wohlstandskrankheiten gehen an die Nieren Diabetes Typ 2 oder Blut-hochdruck können zu chroni-schem Nierenversagen führen. Sie sind die Ursache für mehr als die Hälfte aller Nieren-transplantationen bei Erwachsenen. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Krankenkasse
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Wer eine Verfügung aufsetzt, sollte darauf achten, dass die Aussagen
nicht dem Organspendeausweis widersprechen. Eine Organspende ist
nur möglich, wenn der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde und Herz-
und Kreislauffunktionen bis zur Organentnahme künstlich aufrechterhal-
ten werden. Beides erfordert Intensivmedizin. Die Verfügung sollte des-
halb auch eine Position zur Organspende enthalten.
Diese könnte lauten: "Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach
meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Komme ich nach ärztli-
cher Beurteilung als Organspender in Betracht und sind dafür medizini-
sche Maßnahmen nötig, die ich in meiner Patientenverfügung ausge-
schlossen habe, dann
- geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor" oder
- "gehen die Bestimmungen in meiner Verfügung vor" oder
- "Ich lehne eine Entnahme meiner Organe zur Transplantation ab."
Weitere Informationen zur Patientenverfügung gibt es in der gleichna-
migen Broschüre des Bundesjustizministeriums und auf www.tk.de un-
ter dem webcode 034026.
Wie Du mir, so ich Dir?
Bei der gerade verabschiedeten Reform des Transplantationsgesetzes,
forderten einige Poltiker, wie der bayerische Gesundheitsminister
Patientenverfügung Wer eine Verfügung aufsetzt, sollte darauf achten, dass die Aussagen nicht mit denen des Organspende-ausweises widersprechen. Organ-spende ist nur möglich, wenn der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde. Dies erfordert den Einsatz von Intensivmedizin. Die Verfügung sollte deshalb auch eine Position zur Organspende enthalten. Motiv zum Download unter www.presse.tk.de Quelle: Techniker Krankenkasse
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die bislang geltende Regelung, derzufolge nur wenn das Einverständnis
vorliegt, Organe entnommen werden dürfen, in eine Widerspruchsrege-
lung zu ändern. Danach ist jeder Mensch grundsätzlich Organspender,
sofern er nicht explizit widersprochen hat. Eine Forsa-Umfrage im Auf-
trag der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt noch eine andere Position:
Immerhin drei von zehn Befragten gaben an, dass nur diejenigen ein
Spenderorgan erhalten sollen, die auch selbst bereit sind, ein Organ zu
spenden. Jeder Vierte ist der Meinung, dass eine solche Regelung die
Zahl der potenziellen Organspender in Deutschland erhöhen würde.#
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