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SBK Kongress 2015, 7. Mai 2015, Saal Strawinski 4, 16.15-17.00 h Dr. iur. Agnes Leu Verändert sich der Wert der Pflege unter SwissDRG? Platzhalter für Partnerlogo Careum Forschung Forschungsinstitut der Kalaidos Fachhochschule Departement Gesundheit Pestalozzistrasse 3, CH-8032 Zürich T +41 43 222 50 50, F +41 43 222 50 55, [email protected], www.careum.ch

Verändert sich der Wert der Pflege unter SwissDRG?

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SBK Kongress 2015, 7. Mai 2015, Saal Strawinski 4, 16.15-17.00 h

Dr. iur. Agnes Leu

Verändert sich der Wert der Pflege unter

SwissDRG?

Platzhalter für

Partnerlogo

Careum Forschung

Forschungsinstitut der Kalaidos Fachhochschule Departement Gesundheit

Pestalozzistrasse 3, CH-8032 Zürich

T +41 43 222 50 50, F +41 43 222 50 55, [email protected], www.careum.ch

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Agnes Leu, SBK Kongress Montreux, 7. Mai 2015

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1. Begrüssung

2. Einleitung

3. Was hat sich unter SwissDRG verändert?

4. Diskussion zu den Ergebnisse der DRG-Begleitforschung

Schweiz

5. Ethische Kriterien und rechtliches Korrelat

6. Handlungsempfehlungen – SwissDRG, quo vadis?

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Programm des Workshops

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3. Was hat sich unter SwissDRG verändert?

Assessing the Impact of Diagnosis Related Groups (DRGs) on Patient

Care and Professional Practice, The IDoC Project

Teilprojekt B:

Rechtliche und ethische Aspekte

Universitäten Zürich & Basel: Prof. Elger, Prof. Gächter, Dr. Leu

«DRGs in Switzerland: Critical analysis of the legal aspects and their

perception by experts and hospital managers»

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Hintergrund, Ziel und Fragestellung

Untersucht wurde u.a., ob und wie die mit der

schweizweiten Einführung der Fallpauschalen

verbundenen Änderungen die Haltung von

Spitalverantwortlichen und Expertinnen und Experten

im Spitalbereich beeinflussen.

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Methodisches Vorgehen

• Studienteil 1: Analyse der rechtlichen Aspekte

• Studienteil 2: Empirische Studie

43 semi-strukturierte Interviews mit Spitalexpertinnen und

Experten aus 40 Schweizer Spitälern in 24 Kantonen

(purposive sample).

Ethik: Die Studie wurde im Vorfeld durch eine unabhängige

Ethikkommission geprüft und bewilligt. Die informierte Zustimmung

wurde von allen Beteiligten eingeholt. Alle Daten wurden irreversibel

anonymisiert.

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Wichtigste Ergebnisse

(1) Bewusstsein über Veränderungen unabhängig von

SwissDRG

(2) Wahrnehmung von Anreizen

(3) Neue gesetzliche Regelungen und deren Umsetzung

(4) Minderversorgung vulnerabler Patientengruppen

(5) Zugang zur Gesundheitsversorgung

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Wichtigste Ergebnisse

(1) Bewusstsein über Veränderungen unabhängig von SwissDRG

• dual-fixe Abgeltung (Kanton & Krankenversicherung, je 50%)

• Leistungs- und nicht (mehr) Objektfinanzierung

• Veränderung der Gesamtfinanzierung des Systems (nicht nur

Tarifsystem SwissDRG)

Fazit: Einführung von SwissDRG darf nicht isoliert betrachtet werden.

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Vgl. Agnes Leu (2015) Einfluss der SwissDRG auf die vulnerablen Patientengruppen in der

Schweiz. De Gruyter Verlag: Berlin

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Überblick der Veränderungen in der Spitallandschaft 1994 - 2007

KVG 1994 KVG 2007

Regulierung der Leistung Staatliche Leistungsregulierung

mittels Spitalplanung

Leistungsorientierte

Spitalplanung;

einheitliche bundesrechtliche

Planungskriterien auf der

Grundlage von Qualität und

Wirtschaftlichkeit;

gesamtschweizerische

Spitalplanung im Bereich

hochspezialisierte Medizin

Regulierung des Preises Vertragliche Aushandlung

zwischen Spital und

Krankenversicherung

Vertragliche Aushandlung

zwischen Spital und

Krankenversicherung

Tarifart Zeittarife, Einzelleistungstarife,

Pauschaltarife

Regelfall: leistungsbezogene

Pauschale (SwissDRG)

Ausnahme: versorgungsbezogene

Pauschale

Spitalwahl Freie Spitalwahl beschränkt auf

Listenspitäler des Wohnkantons;

Freie Spitalwahl ausserkantonal

soweit kein Behandlungsangebot

im Listenspital des Wohnkantons.

Freie Spitalwahl Listenspitäler

Wohnkanton und Standortkanton

Spitalfinanzierung Krankenversicherung und

Kantone;

Kantonale Subventionen im OKP-

Bereich: Kantone bestimmen

eigenständig über die

Ausgestaltung und Ausrichtung

der Subventionsbeiträge an die Spitäler.

Krankenversicherung und Kantone

mit dual-fixer Abgeltung: Kanton

55 %*, Krankenversicherung 45 %

der Kosten;

Ausrichtung des kantonalen Anteil

neu auch an private Listenspitäler.

*zu beachten bleibt hier die

Übergangsphase bis 2017 bspw. im

Kanton ZH, dh der kantonale Anteil

wird bis 2017 schrittweise auf 55 %

erhöht.

Tabelle 1: Veränderungen in der Spitallandschaft Schweiz

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Wichtigste Ergebnisse

(2) Wahrnehmung von Anreizen

- Dauer des Spitalaufenthalts (kürzer)

- Ressourcen (rückgängig) und Produktivität (erhöht)

- Allgemeines Kostenbewusstsein

- Fehlanreize zulasten vulnerabler Gruppen

- Verbesserung der Behandlungs-, Struktur- und Prozessqualität

- erhöhte Transparenz

- Reduktion der ärztlichen Ausbildungstätigkeit.

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Wichtigste Ergebnisse

(3) Neue gesetzliche Regelungen und deren Umsetzung

• Aufnahmepflicht: Leistungsauftrag, Disziplinen, Systeme zum Aufdecken von

Missbrauch, unproblematisch

• Akut- und Übergangspflege: Praktikabilität der geltenden Regelung steht in

Frage.

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Wichtigste Ergebnisse

(4) Minderversorgung vulnerabler Patientengruppen

- Erkennen besonders verletzlicher Patientengruppen und deren

Abbildung entsprechend ihrer Komplexität in den Tarifstrukturen:

grosse Herausforderung

- Behandlungen, die nicht genügend differenziert in Tarifstruktur

abgebildet sind, besteht Gefahr der spitalinternen Ressourcenkürzung

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Wichtigste Ergebnisse

(5) Zugang zur Gesundheitsversorgung

- Gerechter und angemessener Zugang vulnerabler Patientengruppen:

zentral sind Diversität des Angebots und die Niederschwelligkeit der

Angebote.

- Zertifizierungen tragen zur Bewusstseinsstärkung bei, Eintrittsschwelle

tief zu halten (Beispiel «migrant friendly hospital»).

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Fazit

Die Frage des gerechten und angemessenen Zugangs ist

primär eine sozialpolitische, finanzpolitische oder

gesundheitspolitische Frage, welche die Politik definieren

sollte, heute aber meist auf die Leistungserbringer abgewälzt

wird.

Das neu mit SwissDRG eingeführte Instrument der Akut- und

Übergangspflege (AüP) wird in der der gegenwärtigen

Ausgestaltung kaum nachhaltig Fuss fassen. Da die

Leistungskategorie aber insbesondere für ältere Patienten und

damit für eine der grössten vulnerablen Patientengruppen von

Bedeutung ist, sollte gesetzgeberisch an einer Optimierung

dieser Leistungen gearbeitet werden.

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4. Diskussion

˗ Wo sieht die Pflege die konkreten Chancen und Risiken, die

mit der Einführung von SwissDRG verbunden sind?

˗ Kann die Pflege einen Mehrwert zur Sicherstellung einer

weiterhin adäquaten Versorgung von vulnerablen

Patientengruppen leisten?

˗ Wie und ggf. mit welchen Massnahmen?

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5. Ethische Kriterien und Rechtliches Korrelat

Angestrebte Ziele Umsetzung Schutzbestimmungen

Qualität der

Patientenversorgung

Qualitätssicherungssysteme Art. 58 KVG i.V.m. Art. 77 KVV

Mindestfallzahlen Art. 58b Abs. 5 lit. c KVV

Sanktionen Art. 59 Abs. 1 lit. a-d KVG

Akut- und Übergangspflege Art. 25a Abs. 2 KVG

Transparenz Art. 49 Abs. 8 KVG

Fachpersonal Art. 39 Abs. 1 lit. b KVG

Kantonale Spitalplanungs- und finanzierungsgesetze (SPFG)

Kantonale Gesundheitsgesetze (GesG)

Kontrollwirkung der Zuweiser Praxis

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5. Handlungsempfehlungen – SwissDRG, quo vadis?

Herausforderungen Handlungsempfehlungen

Ebene

Strukturelle Unzulänglichkeiten und

Mehrfachrolle der Kantone

Monistische Leistungsfinanzierung (1);

Rückzug der Kantone als Spitaleigentümer (2)

Makro

Unterschiedliche Abgeltungssart der

erbrachten Leistungen beeinflusst die

Wahl der Therapieform

Einheitliches Abgeltungssystem für stationär,

spital-ambulant und ambulant erbrachte

Leistungen (2);

Sektor übergreifende Versorgungsformen stärker

fördern (3)

Makro

Umsetzung der neuen gesetzlichen

Regelungen, insbesondere AüP

Weiterentwicklung der gesetzlichen

Schutzbestimmung AüP (4);

Patienten- und nutzerorientierte

Versorgungsforschung (5)

Makro

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Literaturhinweise

Leu A. (2015) Einfluss der SwissDRG auf die vulnerablen Patientengruppen

in der Schweiz. De Gruyter Verlag: Berlin

Leu A., Gächter T., Elger B. (2015) Findet unter SwissDRG eine

Minderversorgung besonders verletzlicher Patientengruppen statt?

Pflegerecht – Pflegewissenschaft, Bern, Jg. 1, Heft 1, S. 9–14

Leu A., Gächter T., Elger B. (2014) SwissDRG: Missbrauchsgefahr bei der

Datenweitergabe an Krankenversicherer? Erwartungen und Entwicklungen,

in: Jusletter 3. März 2014, 1–18

Leu A., Gächter T., Elger B. (2013) 365 Tage Swiss-DRG – Anreize, Instrumente,

Wirkungen in: hill Zeitschrift für Recht und Gesundheit, Zürich, Nr. 95,

https://hill.swisslex.ch.

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Careum Forschung, 14.09.2014, YC & YAC in der Schweiz – eine neue Herausforderung für das Case Management?

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Herzlichen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. iur. Agnes Leu

Careum Forschung

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Pestalozzistrasse 3

8032 Zürich

043 222 50 56 (direkt)

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