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B2B-Geschäft international Die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht ecommerce conference - B2B-Special Hamburg, 16.11.2015

B2B-Geschäft international - Die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

B2B-Geschäft international Die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht ecommerce conference - B2B-Special Hamburg, 16.11.2015

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Zuerst die gute Nachricht:

/ B2B-Handel ist nicht so abmahngefährdet wie der B2C-Handel.

/ Es gibt rechtlich mehr

Gestaltungsfreiheiten und kaum Informationspflichten.

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Jetzt die schlechte Nachricht:

/ Es gibt Arbeit, denn beim Aufbau des B2B-Shops und den Rechtstexten ist rechtlich einiges zu beachten.

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

B2B-Geschäft international

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Tipp 2:

Fragen Sie die Umsatzsteuer-identifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese!

Tipp 4:

Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!

Tipp 1:

Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

Tipp 3:

Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

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Tipp 1: Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

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Das gilt für national + international bzw. innerhalb der EU liefernde Shops!

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B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops!

/ Preisangabenverordnung (PAngV) bzw. VRRLi:

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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

B2C B2B Preise Brutto Netto Versandkosten Direkt bei jeder

Preisangabe z. B. erst im

Warenkorb, in den AGB oder in

der AB usw.

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B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops!

/ Informationspflichten im Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB/VRRLi):

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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

B2C B2B Widerrufsrecht + - Infopflichten + -

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B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops!

/ Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312 i + j BGB/VRRLi):

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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

u.a. B2C B2B Technische Schritte zum Vertragsschluss

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Bestellbestätigung + + aber* Abrufbarkeit der AGB + + Infos elektr. Geschäftsverkehr vor Bestellung

+ + aber*

* Abweichende Vereinbarung im B2B-Geschäft möglich, § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB

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So geht´s!

/ Geschäftskundenbereich / reiner B2B-Shop:

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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

„sprechender“ Link zum Geschäftskundenbereich

„Einlass“ nur nach Registrierung

Hinweis im Head

Bestellung nur nach Registrierung/Prüfung

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So geht´s!

/ Gestaltung des Registrierungsformulars

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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

- Überschrift: z. B. „Registrierung für Geschäftskunden“

- Abfrage von

- Firma, Adresse - Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG

/ AGB-Klausel: Geltungsbereich der AGB nur B2B-Kunden

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Checkliste

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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

/ Einrichtung eines Geschäftskundenbereichs oder eines separaten B2B-Shops

/ Einlass/Verkauf nur nach Registrierung/Kontrolle

/ Registrierungsformular mit Abfrage der Firmendaten

/ AGB-Klausel: Geltungsbereich der AGB nur B2B-Kunden

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B2B-Geschäft international

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Tipp 2:

Fragen Sie die Umsatzsteuer-identifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese!

Tipp 4:

Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!

Tipp 1:

Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

Tipp 3:

Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

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Wo ist denn da der Unterschied zu Tipp 1?

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Tipp 2 Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese!

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/ Beim innerdeutschen B2B-Shop KÖNNEN Sie die USt.-ID zur Prüfung mit abfragen.

/ Beim B2B-Handel innerhalb der EU sind Sie dazu steuerrecht-lich VERPFLICHTET!

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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese!

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Kriegen Sie das mit der Umsatzsteuer hin?

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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! So geht das mit der Umsatzsteuer im internationalen B2B-Geschäft (Ware):

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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! So geht das mit der Umsatzsteuer im internationalen B2B-Geschäft (Ware):

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Innergemeinschaftliche Lieferung Ausfuhrlieferung Ware muss in einen anderen

EU-Mitgliedsstaat gelangen. Der Kunde ist ein Unternehmer

(USt-ID !). Kunde erwirbt Ware für sein

Unternehmen. Der Kunde unterliegt in seinem

EU-Staat der Erwerbsbesteuerung (USt-ID!).

Gelangensnachweis

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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! Sie haften für die von Ihrem B2B-Kunden angegebene USt-ID!

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Kostenloses Booklet zum Download

http://www.res-media.net/booklets http://www.res-media.net/app

FAQ zur Umsatzsteuer im internationalen Handel Was Onlinehändler in Cross Border Shops steuerrechtlich beachten müssen September 2015, Format 12 x 12 cm, 42 Seiten, pdf-Datei, 2,0 MB

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Checkliste

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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese!

/ Beim EU-Geschäft muss die Angabe der USt.-ID über ein Pflichtfeld erfolgen

/ Kontrollieren Sie die Angabe des Kunden über die Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern.

/ Richten Sie Ihre Prozesse und Abläufe darauf ein, dass die Nachweise und Belege ordnungsgemäß archiviert werden.

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B2B-Geschäft international

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Tipp 2:

Fragen Sie die Umsatzsteuer-identifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese!

Tipp 4:

Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!

Tipp 1:

Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

Tipp 3:

Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

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Ist deutsches Recht eigentlich immer am besten?

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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

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Welche Rechtsordnung

soll gelten?

Ausländisches Recht

UN-Kaufrecht Landesrecht

Deutsches Recht

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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll! Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen BGB und dem UN-Kaufrecht?

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BGB/HGB CISG* Gewährleistungsrechte Verschuldensabhängiger

Schadensersatz

Vertragsauflösung (Rücktritt vom Vertrag) nur bei einer „wesentlichen Vertragsverletzung“.

Verschuldensunabhängiger Schadensersatz

Aber: Schadensersatz auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden

*United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods

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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

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/ ABER: Trotz Rechtswahl müssen manchmal zwingende Rechtsvorschriften einiger Lieferländer beachtet werden.

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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

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Beispiel aus Frankreich: Warenangebote in Webshops sind als Angebot im rechtlichen Sinne zu verstehen, das durch den Kunden lediglich angenommen werden muss; gilt auch im B2B-Bereich und kann NICHT anders vereinbart werden (vgl. Art. 1369-4 C. Civil)

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Checkliste

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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

/ Legen Sie in Ihren AGB die zwischen Ihnen und den Kunden geltende Rechtsordnung fest.

/ Prüfen Sie dazu, ob deutsches Recht, das Recht des jeweiligen Lieferlandes oder aber das verkäuferfreundlichere UN-Kaufrecht für Sie vorteilhafter ist.

/ Prüfen Sie, ob es zwingende gesetzliche Vorschriften in Ihren Lieferländern gibt, auf die Sie reagieren müssen.

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Tipp 2:

Fragen Sie die Umsatzsteuer-identifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese!

Tipp 4:

Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!

Tipp 1:

Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!

Tipp 3:

Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!

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Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!

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Sie oder Ihre Mitarbeiter möchten sicherlich nicht weltweit zu Gerichtsprozessen anreisen…

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Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!

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/ Im Gegensatz zum B2C-Geschäft können Sie im B2B-Bereich frei regeln, welches Gericht im Falle von Streitigkeiten mit Ihren Kunden zuständig sein soll.

/ Beispiel: „Gerichtsstand ist Hamburg.“

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Checkliste

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Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!

/ Prüfen Sie, welche Gerichtszuständigkeit für Sie vorteilhafter ist.

/ Möchten Sie Streitigkeiten zentral in Deutschland an Ihrem Firmensitz führen?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

http://de.slideshare.net/RESMEDIA