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Französisches Gesellschaftsrecht

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Page 1: Französisches Gesellschaftsrecht
Page 2: Französisches Gesellschaftsrecht

1) Überblick: Frankreich 2) Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen 3) Die Société à Responsabilité Limitée 4) Die Société Anonyme 5) Die Société par Actions Simplifiée 6) Die Kapitalgesellschaften im Vergleich 7) Fazit 8) Quellen

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Zweitgrößte europäische Volkswirtschaft

Wichtigster Handelspartner mit einem Warenverkehr in Höhe von 169.4 Milliarden Euro (2014)

Deutschland zweitgrößter ausländischer Investor

1670 deutsche Unternehmen in Frankreich (2011) 4593 Niederlassungen

1945 Tochtergesellschaften

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Das französische Gesellschaftsrecht sieht sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften vor und wird

durch das Handelsgesetzbuch und dem Gesetzbuch für Zivilrecht geregelt.

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Personengesellschaften (uneingeschränkte Haftung der Gesellschafter mit persönlichem Vermögen) Société en Commandite Simple (SCS) (Kommanditgesellschaft) Société en Nom Collectif (SNC) (OHG) Société Civile (SC) (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

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Groupement d’intérêt économique (GIE) Wirtschaftliche Interessenvereinigung (seit 1985) Erleichterung und Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten Verbindung einer Gesellschaft mit einer öffentlichen oder privaten Einrichtung

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Kapitalgesellschaften (Haftung der Gesellschafter auf Höhe ihre jeweiligen Einlagen beschränkt) Société à responsabilité limitée (SARL) (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Société Anonyme (SA) (Aktiengesellschaft) Société par Actions Simplifiée (SAS)

(Vereinfachte Aktiengesellschaft)

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Societas Europea (SE) Europäische Aktiengesellschaft (seit 2004)

Rechtsform für Aktiengesellschaften in der EU mit weitgehend einheitlichen Rechtsvorschriften

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SARL Unipersonelles SARL SAS Unipersonelles SAS Andere Gesellschaften

Verteilung der Rechtsformen neu gegründeter Unternehmen im Jahr 2014

(Abb.1: Hausse des créations d’entreprises en 2014, notamment des sociétés)

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Société à Responsabilité Limitée

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Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die stark der

deutschen GmbH ähnelt

GmbH kam über Elsass-Lothringen nach Frankreich SARL wurde 1925 frankreichweit eingeführt

Existiert als Rechtsform in neun weiteren Ländern:

Luxemburg, Monaco, Schweiz Algerien, Marokko, Tunesien Libanon, Macau, Madagaskar

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Gründung

2 Gesellschafter erforderlich, bis maximal 100. (Bei Überschreitung

automatische Auflösung nach 2 Jahren)

Sonderform: Einmann-SARL Enterprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée (EURL) (seit 1985)

Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein haften nur in Höhe ihrer jeweiligen Einlage

Das Stammkapital der Gesellschaft kann im Rahmen der Satzung frei festgelegt werden. (Bar oder Sachanlagen) Seit 2003 ist kein Mindestkapital mehr erforderlich

Ist die Gründung eines Unternehmens mit nur 1 Euro Startkapital überhaupt sinnvoll?

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Gesellschaftsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden und folgende Angaben enthalten: Informationen über Gesellschafter, Name, Gegenstand, Sitz, Dauer und Stammkapital des Unternehmens sowie Angaben zur Aufteilung der Geschäftsanteile auf die Gesellschafter und zum Geschäftsjahr. Nach Unterzeichnung der Satzung durch alle Gründer sind folgende Schritte notwendig: Anmeldung beim Handelsgericht (Greffe du Tribunal de Commerce) Eintragung in das Handelsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) Bekanntmachung in einem offiziellen Amtsblatt Registrierung beim französischen Finanzamt

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Geschäftsführung

Jeder Geschäftsführer hat im Außenverhältnis eine alleinige und uneingeschränkte Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis) kann nicht durch Satzungsbestimmungen begrenzt werden.

Geschäftsführer können sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Haftung herangezogen

werden, so z.B. bei Verstößen gegen Gesetze oder Satzungsbestimmungen

Gegenüber Dritten haften sie dagegen lediglich für den Fall persönlich, dass sie bewusst wider dem Gesellschaftszweck gehandelt haben.

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Gesellschafts-versammlung

Geschäftsführung

Bestellt bzw. ruft ab (jederzeit ohne Vorliegen besonderer Gründe möglich)

Geschäftsführung (1 oder mehrere) (müssen zwingend natürliche Personen sein, können aus Kreis der Gesellschafter stammen)

Beruft ein

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Gesellschafterversammlungen

Ordentliche Gesellschafterversammlungen (Assemblées Générales Ordinaires) Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses oder über die Bestellung bzw. Abberufung von Geschäftsführern einfache Mehrheit erforderlich Außerordentliche Gesellschaftsversammlungen (Assemblées Générales

Extraordinaires)

Beschlussfassungen zu Satzungsänderungen Zweidrittelmehrheit erforderlich. Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter, die eine Mehrheit von drei Vierteln der Geschäftsanteile vertreten müssen.

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Jahresabschluss

Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres festzustellen und innerhalb eines weiteren Monats beim Handelsregister zu hinterlegen.

Bei Überschreitung zwei der folgenden drei Schwellenwerte muss ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden:

Bilanzsumme: 1.550.000 Euro Nettoumsatz: 3.100.000 Euro Anzahl der Mitarbeiter: 50 Beschäftigte Die erzielten Gewinne unterliegen der französischen Körperschaftsteuer

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Auflösung durch: Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten

Zeit

Beschluss der Gesellschafter

Gerichtliche Entscheidung

Eröffnung eines Konkurses

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Société Anonyme

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Entspricht deutscher Aktiengesellschaft Kapital wird in Aktien zerlegt i.d.R. frei veräußerbar

Der Begriff Société Anonyme wurde gewählt, weil die Namen der Aktionäre für Außenstehende nicht bekannt sind und sie dadurch z. B. im Fall eines Konkurses persönlich geschützt werden.

Die Unternehmensform wurde offiziell zum ersten Mal im

Handelsgesetzbuch von 1807 geregelt

Existiert unter selbigem Namen auch in:

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Gründung Mindestens 7 Gesellschafter, die sowohl natürliche (min. 1) als auch juristische Personen sein

können Haftung lediglich bis zur Höhe der Einlagen.

Das Grundkapital beträgt mindestens 37.000 Euro, soweit die Satzung nicht einen höheren Betrag festlegt. Für börsennotierte Gesellschaften liegt das Mindestkapital bei 225.000 Euro.

Wie bei der SARL können Bar- oder Sacheinlagen erbracht werden. Bareinlagen müssen,

vorbehaltlich anders lautender Satzungsbestimmungen zu mindestens 50 % bei Gründung geleistet worden sein; der Restbetrag ist innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft einzuzahlen. Sacheinlagen sind sofort in voller Höhe zu leisten und von einem Prüfer zu bewerten.

Gesellschaftsvertragliche Angaben entsprechen der SARL 20

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Aufbau

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Verwaltungsrat

General-direktor Ernennung und

Kontrolle

Mindestens 3 und höchstens 18 Mitglieder

Hauptversammlung

Aufsichtsrat

Vorstand

Ernennung und Abberufung

Bestellung

max. 5 Personen

Einberufung (mind. 1x Jahr)

Klassische Form Deutsche Form

Hauptversammlung

Ernennung und Abberufung

Einberufung (mind. 1x Jahr)

3-12 Aktionäre

Abberufung auf Vorschlag des Aufsichtsrats

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Jahresabschluss Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durch die Hauptversammlung zu genehmigen und innerhalb eines weiteren Monats beim Handelsregister einzureichen.

Verpflichtende Bestellung eines Abschlussprüfers Für börsenorientierte Unternehmen sind zwei Abschlussprüfer notwendig.

Die von erwirtschafteten Gewinne sind der französischen Körperschaftsteuer zu unterwerfen.

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Société par Actions Simplifiée

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Aktiengesellschaft in vereinfachter Form hoher

Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Satzung kostengünstiger in Bezug auf die Verwaltung des Unternehmens als SA.

1994 als Instrument zur Zusammenarbeit großer Unternehmen, d.h. juristischer Personen, geschaffen seit 1999 auch für kleine und mittelständische Betriebe sowie für natürliche Personen nutzbar

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Gründung Sie benötigt zur Gründung mindestens 2 Gesellschafter, die

sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können und deren Haftung sich lediglich auf die jeweilige Einlage erstreckt. Anzahl der Gesellschafter ist unbegrenzt

Ausnahme: die Einmann-SAS (=SASU)(Société par Actions Simplifiée Unipersonelle) = 1 Gesellschafter.

Das Gesellschaftskapital ist in der Satzung frei bestimmbar, seit

2008 kein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag mehr.

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Das Grundkapital kann entweder durch Bareinlagen oder

über Sacheinlagen eingebracht werden. Im Falle von Bareinlagen müssen bei Gründung mindestens 50 % des festgelegten Grundkapitals eingezahlt sein,

während der Restbetrag innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft einzubringen ist.

Es erfolgt keine Börsennotierung kein öffentlicher Zeichnungsaufruf für Aktien

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Die Satzung des Unternehmens ist in schriftlicher Form niederzulegen notarielle Beurkundung ist nicht notwendig im Vgl. zu SARL und SA

Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen kann die Satzung einen Zustimmungsvorbehalt der Aktionäre, ein Vorkaufsrecht der anderen Gesellschafter oder gar – für eine bestimmte Dauer (maximal 10 Jahre) eine Unveräußerbarkeit festlegen. So soll gewährleistet werden, dass der Kreis der Eigenkapitalgeber überschaubar und relativ konstant bleibt.

Es existiert keinerlei gesetzliche Verpflichtung zum Abhalten von Hauptversammlungen.

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Jahresabschluss

innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss durch die Aktionäre feststellen zu lassen und diesen innerhalb eines weiteren Monats beim Handelsregister zu hinterlegen.

Werden vom Unternehmen zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschritten, hat die Gesellschaft einen Abschlussprüfer zu bestellen:

Bilanzsumme: 1.000.000 Euro (1.550.000 Euro , SARL) Nettoumsatz: 2.000.000 Euro (3.100.000 Euro, SARL) Anzahl der Mitarbeiter: 20 Beschäftigte (50 Beschäftigte, SARL) Die Gewinne unterliegen der französischen Körperschaftsteuer.

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SARL (GmbH) SA (AG) SAS (verGmbH)

Gründungskapital 1 Euro 37.000 Euro bzw. 225.

000 Euro

1 Euro

Anzahl der

Gesellschafter

Mindestens 1 (natürliche

oder juristische Person)

Mindestens 7

(min. 1 natürliche

Person)

Mindestens 1

(natürliche oder

juristische Person)

Geschäftsführung 1 oder mehrere

Geschäftsführer

Generaldirektor bzw.

Vorstand

1 oder mehrere

Geschäftsführer

Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen In Höhe der

Einlagen

Vertretung nach

außen

Geschäftsführer(President) Vorstand/

Generaldirektor

Geschäftsführer

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SARL GmbH

Kapital 1 Euro 25.000 Euro

Anzahl der Gesellschafter Mindestens 1 (natürliche oder

juristische Person)

Mindestens 1(natürliche oder

juristische Person)

Geschäftsführung 1 oder mehrere Geschäftsführer 1 oder mehrere Geschäftsführer

Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen

Vertretung nach außen Geschäftsführer(President) Geschäftsführer

Page 31: Französisches Gesellschaftsrecht

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SA AG

Kapital 37.000 Euro bzw. 225. 000 Euro 50.000 Euro

Anzahl der Gesellschafter Mindestens 7 (mindestens 1

natürliche Person)

Mindestens 1 (natürliche oder

juristische Person)

Geschäftsführung Generaldirektor bzw. Vorstand . Vorstand

Haftung In Höhe der Einlagen

In Höhe der Einlagen

Vertretung nach außen Vorstand/ Generaldirektor Vorstand

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Peter R., der gerade sein Studium abgeschlossen hat möchte gerne die europäische Niederlassungsfreiheit nutzen und im Heimatland seiner Mutter ein Unternehmen gründen. Für sein vages Vorhaben konnte er bisher keine Verbündete gewinnen, was sich auch dementsprechend in einem geringen Gründungskapital von 10.000 Euro niederschlägt. Eine weitgehend freie Gestaltung der Satzung erscheint ihm dabei genauso wichtig, wie der Verzicht auf gesetzlich verpflichtende Hauptversammlungen. Welche Rechtsform sollte Peter wählen, um seinen Vorstellungen gerecht zu werden?

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Page 33: Französisches Gesellschaftsrecht

Französisches Gesellschaftsrecht weist viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Recht auf

Personengesellschaften spielen nur eine untergeordnete Rolle

Die verbreitetste Gesellschaftsform stellt die SARL dar, welche im Gegensatz zur deutschen GmbH kein Startkapital erfordert

Die vereinfachte Aktiengesellschaft SAS gewinnt aufgrund ihres Gestaltungsspielraums und des geringen Startkapitals zunehmend an Bedeutung

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Page 34: Französisches Gesellschaftsrecht

Beurskens, Michael (2010): Gesellschaftsrecht,

Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer

Brachvogel, Gerrit (1971): Aktiengesellschaft und Gesellschaftsgruppe im französischen Recht, Stuttgart: Friedrich Enke Verlag

Bridou-Maier, Arno (1993): Die GmbH in

Frankreich in: Schmidt, Otto: Die GmbH-Rechte in den EG-Staaten, Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt

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Page 35: Französisches Gesellschaftsrecht

Chaussade-Klein, Bernadette (1993):

Gesellschaftsrecht in Frankreich, München: Rehm Verlag

Hakenberg, Waltraud (2010): Europarecht, 5.Auflage, München: Vahlen

Pfister, Wolfgang(1993): Europäisches Gesellschaftsrecht, Frankfurt am Main: Peter Lang Verlag 35

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Cleon, Pierre (2015):Les différents types de sociétés in: http://business.lesechos.fr/outils-et-services/guides/guide-de-la-creation/1417/1423-6-les-differents-types-de-societes-24609.php (abgerufen am: 07.12.2015)

Destatis (2014): Frankreich weiterhin Deutschlands wichtigster Handelspartner in:

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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