21
INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR INTERNETDIENSTANBIETER UND EUROPÄISCHE STANDARDISIERUNG SHANE MCNAMEE LL.M. SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE ZU INFORMATIONSPFLICHTEN 17. UND 18. MÄRZ 2014

Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Kleine Praesentation von der Arbeitsgruppe zur Informationspflichten der Forschungsstelle fuer Verbraucherrecht, Universitaet Bayreuth, ueber's Thema Informationspflichten und Internetdienstanbieter, sowie Informationspflichten und Netz Neutralitaet.

Citation preview

Page 1: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

INFORMATIONSPFLICHTEN FÜRINTERNETDIENSTANBIETER UND EUROPÄISCHE STANDARDISIERUNG

SHANE MCNAMEE LL.M.

SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE ZU INFORMATIONSPFLICHTEN

17. UND 18. MÄRZ 2014

Page 2: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

INTERNETDIENST-ANBIETER

ISP = Internet Service Provider,

IDA = Internetdienstanbieter,

Alltägliche Wichtigkeit des Internets,

Komplexität der Access-Provider-Verträge;„Der Vertrag über die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Provider-Vertrag) ist ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB, da der Schwerpunkt im Transport von Daten in das und aus dem Internet heraus liegt. Dass der Kunde hierfür den Rechner des Anbieters benötigt, ist ihm gleichgültig, so dass nicht die Nutzung einer Sache im Vordergrund steht, sondern eine Dienstleistung.“

Der Vertrag über die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Provider-Vertrag) ist Dienstvertrag iSd § 611 BGB - BGH, Beschluss vom 23. März 2005, Az.: III ZR 338/04

Page 3: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

WICHTIGE FRAGEN FÜR VERBRAUCHER• Wieviel muss ich zahlen?

• Monatlich?• Einrichtungsgebühr und Router?

• Wie schnell kann ich surfen?

• Streaming?• Downloaden?

• Wie viele Daten kann ich (hoch- und) herunterladen?

• Sind spezifische Webseiten gesperrt?

• Sind spezifische Online Services gesperrt/gedrosselt?

Page 4: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

GESETZLICHE REGELUNGENEU Telekom-Paket:

• Rahmenrichtlinie, 2009/140/EG ,• Universaldienstrichtlinie, 2009/136/EG,

• Artikel 21: Transparenz und Veröffentlichung von Informationen• (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Regulierungsbehörden Unternehmen, die öffentliche

elektronische Kommunikationsnetze und/oder öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, dazu verpflichten können, transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Informationen über geltende Preise und Tarife, über die bei Vertragskündigung anfallenden Gebühren und über Standardbedingungen für den Zugang zu den von ihnen für Endnutzer und Verbraucher bereitgestellten Diensten und deren Nutzung gemäß Anhang II zu veröffentlichen. Diese Informationen sind in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu veröffentlichen. Die nationalen Regulierungsbehörden können hinsichtlich der Form, in der diese Informationen zu veröffentlichen sind, weitere Anforderungen festlegen.

• Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros,

• Datenschutzrichtlinie (E-Privacy),• GEREK „wait and see“ Methode wegen Darstellung von Informationen über Access-Provider-

Verträge und Netz Neutralität,

Großbritannien; Ofcom freiwillige Systeme:• 2010 Voluntary Code of Practice: Broadband Speeds,• Ofcom‘s Approach to Net Neutrality, 24 November 2011,

Page 7: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

http://www.sky.com/shop/broadband-talk/broadband-compare/

Geschwindigkeiten?

Page 8: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

UPC - Irlandhttp://www.upc.ie/bundles/broadband-phone/

Page 9: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

UNEINHEITLICHKEIT

Kb, Mb, MB, GB…

Mb = Megabit, MB = Megabyte, 1 byte = 8 bits,

Geschwindigkeiten in (x.000)Kbps oder Mbps?

Hoch- und Herunterladen-Geschwindigkeiten

Bedeutung „Unlimited“ / „Unbegrenzt“

Page 10: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

HARMONISIERUNG / STANDARDISIERUNGKeine strenge Harmonisierung der Darstellung von Information für IDA auf europäischer oder nationaler Ebene

Harmonisierung für Nährwertangabe (RICHTLINIE 2008/100/EG DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2008 zur Änderung der Richtlinie 90/496/EWG des Rates über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln hinsichtlich der empfohlenen Tagesdosen, der Umrechungsfaktoren für den Energiewert und der Definitionen. OJ L285/9.)

Harmonisierung für Information über Energieeffizienz (RICHTLINIE 2010/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen. OJ L153/1)

Nötigkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung für Access Provider-Verträge?

Schwierigkeiten – laufende Entwicklung, nationale Gewohnheiten, Vielzahl von Access-Providers, Festnetz- und Fernseh-Pakete,

Page 11: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung
Page 12: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

STANDARD-TABELLE

Max.* Geschwindigkeit

Daten-limit**

Monats- preis

Vertrags-dauer & Einrichtungs-gebühr

Einschränkungen

Herunterladen Hochladen

x Mbps x Mbps x GB x € pro Monat (incl./excl. x)

x Monatex €

x (z.B. Internet Traffic Management Strategien)

Kb = Kilobit, Mb = Megabit, MB = Megabyte, 1 byte = 8 bits, GB = Gibibyte, 1 Gigibyte = 1.000 Megabytes,100 Mbps = 100.000 Kbps = 100 MB in c. 12.5 Sek herunterladen

*Max. Geschwindigkeit - xDurchschnittliche Geschwindigkeit - xMin. garantierte Geschwindigkeit - x

**Nach Erreichen der Daten limit;(a) Drosseln der Geschwindigkeit, (b) Sperren, oder (c) höherer Tarif ?

Beispiel:

Page 13: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

NETZ NEUTRALITÄT Begriff der Netzneutralität:

• Gleichberechtigte und unveränderte Übertragung von sämtlichen Daten(-paketen) unabhängig von Ursprung, Inhalt oder Verwendung im Internet (Best-Effort-Prinzip),

• Gegenwärtige Transport- und Finanzierungskette (Ende-zu-Ende-Prinzip),

• Positive Netzneutralität: greift in Situationen, in den der IDA versucht, eine höheren Preis für eine höhere Quality of Service (QoS) zu verlangen,

• Negative Netzneutralität: greift in Situationen, in den der IDA versucht, besondere Online Services oder Webseiten zu blockieren oder drosseln,

• KOM(2011) 222: Offenes Internet und Netzneutralität in Europa

„Der EU-Rechtsrahmen soll einen wirksamen Wettbewerb fördern, da sich ein hochwertiges Angebot an Gütern und Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen für die Verbraucher auf diese Weise am wirksamsten sicherstellen lässt. Im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs müssen die Verbraucher in die Lage versetzt werden, anhand klarer und aussagekräftiger Informationen zwischen verschiedenen konkurrierenden Angeboten zu wählen. Die Verbraucher müssen zudem wirklich zu einem anderen Anbieter wechseln können, wenn dieser bessere Dienste und/oder niedrigere Preise anbietet oder wenn sie mit den erbrachten Dienstleistungen nicht zufrieden sind, z. B. da ihr derzeitiger Anbieter bestimmte Dienste oder Anwendungen einschränkt. In einer wettbewerbsorientierten Umgebung veranlasst dies die Betreiber, ihre Preise anzupassen und von Beschränkungen beliebter Anwendungen, wie z. B. VoIP-Diensten, Abstand zu nehmen.“

Page 14: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung
Page 15: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

TRAFFIC MANAGEMENTTraffic Management

• Traffic Management, „Verkehrsmanagement“, als Reaktion auf Überlastung des Netzes wegen datenintensiven Inhalten wie HQ Streaming oder VoIP,

• Traffic Management Maßnahmen als wichtige Informationspflichten,

Problematische Maßnahmen der Internetdienstanbeiter:

• Blockieren von datenintensiven Inhalten,• Qualitätsdifferenzierung (unterschiedliche Quality of Service (QoS) für verschiedene

Dienstgruppen), • Entgeltdifferenzierung (Congestion-Based Model), was zu einem Two-Tiered Internet

(„Zwei-Klassen-Internet“) führen kann,

• „Preferred Partners“, z.B. Comcast & Netflix, • Vertikale Integration, z.B. Sky Broadband & Sky Streaming, Google & Google

Hangouts,

Page 16: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

ZWEI-KLASSEN-INTERNET

Google

„Fast Lane“

Google Hangouts

(kostenlos)

Skype (kostenpflichtig)

„Slow Lane“

Jitsi.org (kostenlos)

Internetdiesntanbeiter:

Internet Geschwindigkeitsstufe:

Online Services:

Page 17: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

MOBILES INTERNET

Sind Datenlimits fairer bei mobilen Verträgen?

Wettbewerb zwischen VoIP (Viber, Skype, Facetime) und Anrufe

Wettbewerb zwischen Messaging Services (Whatsapp, Text Me!, Pinger) und SMS

Gesetzliche Ausnahme der Netzneutralität für Mobile Netzwerke

Page 18: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

NETZ NEUTRALITÄT UND VERBRAUCHERSCHUTZ„Die Endnutzer sind in die Lage zu versetzen, Informationen abzurufen und zu verbreiten sowie beliebige Anwendungen und Dienste benutzen“ (Art. 8 IV lit. g RRL 2009, § 2 II Nr. 1 TKG-E)

Transparenzverpflichtungen; „[…] aller Bedingungen, die den Zugang zu und die Nutzung von Diensten und Anwendungen beschränken[…]“ (Art. 9 I ZRL, § 20 I TKG-E)

Informationspflicht der ISP über Einschränkungen des Zugangs zu und die Nutzung von Diensten sowie Mindestniveau der Dienstqualität (Art. 20 I lit. b, Art. 21 III lit. c, d UDRL 2009, § 43a I Nr.2, II TKG-E)

Rechtsverordnung zu Transparenz, Einschränkungen des Zugangs zu und die Nutzung von Diensten sowie Mindestniveau der Dienstqualität (Art. 22 III UDR 2009 § 45n II Nr. 1, IV Nr. 3, 45o I, II, III TKG-E)

Page 19: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

AKTUELLE ENTWICKLUNGENDrosseln und Blockieren:

Comcast Corp v FCC (D.C. Cir. 2010) 600 F.3d 642

Einem US-Gerichtsurteil zufolge hat die Regulierungsbehörde FCC kein Recht, dem Internetprovider Comcast das selektive Drosseln von Internetanschlüssen zu verbieten. Comcast hatte Tauschbörsennutzer ausgebremst.

GEREK:

EU telecoms companies are commonly using 'traffic management' practices to block Voice over IP (VoIP) traffic and peer-to-peer (P2P) file-sharing activity online, an EU regulator has said. “Regulator reports initial findings on operators' traffic management practices”, 15 Mar 2012, OutLaw.com, http://www.out-law.com/en/articles/2012/march1/regulator-reports-initial-findings-on-operators-traffic-management-practices /

Comcast, Netflix, und das Zwei-Klassen Internet:

Um einen reibungslosen Stream anzubieten, schloss Netflix am 23. Feb 2014 mit dem Kabelanbieter und Internet-Provider Comcast einen Vertrag, für direktere Verbindungen zu den marktführenden US-Providern.

• Kurzfristig – gut für Netflix Kunden• Langfristig – möglicherweise schlecht für Internet-Verbraucher

Page 20: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

NEUE INFORMATIONS-PFLICHTEN?Tilburg Law and Economics Centre (TILEC), “Network Neutrality and Transparency: Theory, Experimental Research, Policy Conclusions”, August 2010

http://www.rijksoverheid.nl/documenten-en-publicaties/rapporten/2010/09/01/network-neutrality-and-transparency.html

o Mehr Informationen verwirren die Kunden nicht,o Transparenz und Information über Traffic Management, und Information über Access-

Provider-Verträge im Allgemeinen, sind wertvoll für Wettbewerb und Verbraucherschutz,

Wie wäre ein harmonisiertes, verpflichtendes, nicht freiwilliges System für Transparenz und Informationspflichten im Bereich Access-Provider-Verträge?

Darren Read: Gefahr eines Kabel-TV-mäßigen Internets, balkanisiert, begrenzte Wahl

“Net neutrality and the EU electronic communications regulatory framework”, Int J Law Info Tech (Spring 2012)20 (1): 48-72,

Internet = unbegrenztes, netz-neutrales internet;

Internet-Lite = begrenztes, Zwei-Klassen-Internet;

… oder andersherum?

Ein Reinheitsgebot für‘s Internet

Page 21: Informationspflichten für Internetdienstanbieter und europäische Standardisierung

DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

SHANE MCNAMEE

WISSENSCHAFTLICHER MITARBEITER

LEHRSTUHL FÜR DEUTSCHES UND EUROPÃISCHES VERBRAUCHERRECHT UND PRIVATRECHT SOWIE RECHTSVERGLEICHUNG

PROF. DR. MARTIN SCHMIDT-KESSEL

WWW.ZIV ILRECHT9.UNI -BAYREUTH.DE

UNIVERSITÃT BAYREUTH

95440 BAYREUTH

TEL. : +49 921 55-6125

[email protected]