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www.gorleben-akten.de Klage gegen Weiterbau in Gorleben Eilantrag auf Baustopp, Einreichen der Klagebegründung Asta von Oppen Rechtshilfe Gorleben Mathias Edler Greenpeace-Atomexperte Dr. Michéle John Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Umwelt-, Planungs- und Atomrecht Fried Graf von Bernstorff Gräflich von Bernstorff'sche Forstbetriebe Hannover, 11.02.2011

Klage gegen Weiterbau in Gorleben

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Eilantrag auf Baustopp , Einreichen der Klagebegründung

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenEilantrag auf Baustopp, Einreichen der Klagebegründung

Asta von Oppen Rechtshilfe Gorleben

Mathias EdlerGreenpeace-Atomexperte

Dr. Michéle John Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Umwelt-, Planungs- und Atomrecht

Fried Graf von Bernstorff Gräflich von Bernstorff'sche Forstbetriebe

Hannover, 11.02.2011

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenRahmenbetriebsplan

+++ beschreibt (1) beabsichtigtes Verfahren (2) technische Durchführung(3) zeitlichen Ablauf

+++ bezieht sich auf Erkundung des Salzstockes nach Bergrecht

+++ von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erstmalig beantragt am 14.04.1982 beim Bergamt Celle

+++ erstmalig zugelassen am 09.09.1983

+++ mehrfach verlängert, zuletzt am 21.09.2010 durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie für zehn Jahre

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenHauptbetriebsplan

+++ regelt konkrete Erkundungsarbeiten im Bergwerksbetrieb

+++ zugelassen vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie am 17.09.2010 für zwei Jahre (01.10.2010 bis 30.09.2012)

+++ Umfang: Wiederaufnahme der Arbeiten, Fertigstellung Erkundungsbereich 1, Vordringen in den Erkundungsbereich 3

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenUrsprünglicher Plan

„Das Bergwerk wird aus geologischen und bergtechnischen Gründen vom Zentrum des Salzstockes her entwickelt. Dazu werden zwei Schächte abgeteuft, horizontale Strecken bis zu je 4000 m Länge nach NO und SW von den Schächten her aufgefahren und quer von den Strecken Erkundungsbohrungen gestoßen. Mit diesem Programm in einer Teufe von 800 – 850 m wird der Salzstock erkundet. Der Erkundungsbereich umfasst einen Raum von ca. 2 000 x 9 000 x 300 m.“

Aus dem Rahmenbetriebsplan, 1982, Seite 3

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenBundesamt für Strahlenschutz: Beschränkung = neues Vorhaben

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenVoraussetzungen seit 1982 geändert

+++ Erkundungsbereiche verlegt und verkleinert

+++ Art und Menge der radioaktiven Abfälle verändert

+++ Ein-Endlager-Konzept aufgegeben

+++ Sicherheitsanforderungen dem Standort angepasst

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenAltes versus aktuelles Bergrecht

+++ Bergrecht schreibt seit 1990 Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vor

+++ Rückgriff auf alten Plan (= altes Bergrecht) verhindert Recht der Betroffenen auf Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenEndlagerbau statt Erkundung – Atomrecht statt Bergrecht!

+++ Schachtdurchmesser: 7,50 m statt 3,50 m

+++ Streckenquerschnitt: 24 qm statt 15 qm

+++ Betriebsräume unter Tage: für Erkundungszwecke überdimensioniert

+++ 1,5 Milliarden Euro investiert = zehn mal mehr, als international für Erkundung üblich

+++ Verdreifachung des geplanten Erkundungszeitraumes (1989 bis 1992)

+++ Erkundungsergebnisse liegen seit 2008 vor

+++ Enteignung nach Atomrecht, „Erkundung“ nach Bergrecht

+++ Planfeststellungsantrag 1977 gestellt – bis heute kein Verfahren

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenVorfestlegung: Fakten verhindern Ergebnisoffenheit

+++ Zwischenlager mit derzeit 102 HAW-Castoren – direkt über Salzstock

+++ Anlage zur endlagerfähigen Verpackung des hochradioaktiven Atommülls seit 2000 betriebsbereit - direkt über Salzstock

+++ Entsorgungsdruck steigt, Zeit für alternative Standortsuche läuft ab

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenForderungen

+++ sofortige Einstellung der Ausbauarbeiten

+++ Aufgabe des ungeeigneten Salzstockes Gorleben

+++ Neubeginn einer Atommülldebatte: Alle Entscheidungen zur Endlagerung von Atommüll aus den vergangenen 50 Jahren müssen nach dem heutigen Stand von Wissenschaft &Technik überprüft werden:Wirtsgestein, Verzicht auf alternative Standortsuche, Rückholbarkeit etc.

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenPlanfeststellungsverfahren: Die „leere Hülle“!

+++ Antrag auf Planfeststellung eingereicht am 28.07.1977

+++ Ursprüngliche Planung: Unterlagen bis 1980 vollständig, 1991 betriebsbereit

+++ ab 1979 neue Strategie: Bis heute "Sammlung" der Unterlagen!

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Klage gegen Weiterbau in GorlebenGorleben stand von vornherein fest!

+++ Rahmenbetriebsplan: Ergebnis einer politischen Standortentscheidung

+++ Geologie und Sicherheit spielten - und spielen bis heute! - eine untergeordnete Rolle