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2. BfDI-Symposium zur Informationsfreiheit 7. September 2012, Berlin Öffentliche Information als Wirtschaftsgut - Datenschutz und Offene Daten in der EU (Die Aussagen des Vortragenden binden nicht die Kommission) http://slidesha.re/eu_ifg Carl-Christian Buhr http://bit.ly/cc_buhr , @ ccbuhr http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/

Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

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Presentation at the 2. BfDI-Symposium zur Informationsfreiheit, 7 September 2012, Berlin

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Page 1: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

2. BfDI-Symposium zur Informationsfreiheit

7. September 2012, Berlin

Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

- Datenschutz und Offene Daten in der EU

(Die Aussagen des Vortragenden binden nicht die Kommission)

http://slidesha.re/eu_ifg

Carl-Christian Buhrhttp://bit.ly/cc_buhr, @ccbuhr

http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/

Page 4: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Öffentliche Informationen

= Wirtschaftsgut

Page 5: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Maximiere gesellschaftlichen Nutzen

(▲Transparenz, ▲Fairness, ▲Dienstleistungen) öffentlicher Informationen

durchweiteste Verbreitung und

Weiterverwendung

mittelsminimaler Transaktionskosten

Page 6: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Stärkung der Verfügbarkeit und Weiterverwendung von

Informationen

durchInformationsfreiheitsgesetzePSI-Richtlinie/IWG/Open Data

Konkrete Projekte

Page 7: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Öffentliche Informationen

= Wirtschaftsgut

Page 8: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Maximiere einzelwirtschaftlichen Nutzen (Gewinn)

durchsammeln von Informationen über

Sachverhalte oder Personen

undderen kommerzielle Nutzung (Verkauf

oder Auswertung)

Gegen das Interesse ODER im AuftragBetroffener

Page 9: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Stärkung des Datenschutzes

z.B. durchbessere RechtsdurchsetzungEU-Datenschutzverordnung

Page 10: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Also alles klar?

Page 11: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Nein!

Page 12: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Wir stehen erst am Anfang

Page 13: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

1. Aktivere Rolle der Betroffenen

Betroffene entscheiden wer wann wozu Zugriff worauf hat

de jure de facto

Page 14: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Zwischen Nutzer und Dritten Sammeln Daten über & für Nutzer

Nutzer haben Kontrolle Dritte können Zugang erfragen weitestgehend automatisiert

Beispiel Online-Tracking: Nutzer können Profile etc. anonym

Werbetreibenden zur Verfügung stellen.

Vision Persönliche Datendienste

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2. Persönliche “offene” Daten

= für Betroffeen verfügbar, maschinenlesbar, weiterverwendbar

(Bank-, Versorger-, Reisedaten etc.)

z.B. Portabilität in der EU-Datenschutzverordnung

Page 16: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

1. Neue PSI-Richtline/Offene Daten

2. EU-Datenschutzverordnung

3. Elektronische Identifizierung

Drei Maßnahmen der Digitalen Agenda

Page 17: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

“Regierungen sollten Offene Daten annehmen und unterstützen” 05/04/2011 (Übersetzung)

“Unsere Aufgabe ist es, den Bürgern zu dienen […] was wäre besser als ihnen die im öffentlichen Auftrag gesammelten Informationen zur freien Verfügung zu stellen.”16/06/2011 (Übersetzung)

Blogbeiträge: 13. Mai 2011 und 12. Dezember 2012.

Über Offene Daten

http://bit.ly/NeelieKroesEU,@NeelieKroesEU

Page 18: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Kommissions-Strategie für Offene Daten in Europa

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1524&language=DE

+ Novelle von Richtlinie 2003/98/EG über die Weiter-verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

+ Beschluss der Kommission über die Weiterverwendung vonKommissionsdaten

Page 19: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Drei Säulen

Rechtliche Regelungen: Reform der PSI-Richtlinie, Reform des Kommissionsbeschlusses zur Weiterverwendung von Kommissionsinformationen.

Finanzierungs- und Unterstützungsmaßnahmen: F&E&I im Bereich Offene Daten, Open-Data-Portale; Mittel aus Horizon 2020 und der Connecting Europe Facility.

Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Page 20: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Neue PSI-Richtlinie(Vorschlag...)

Allgemein- Bescheidene Ausweitung der alten Richtlinie - Recht auf Weiterverwendung verfügbarer Daten- Unabhängige Aufsicht notwendig- Maschinenlesbare Bereitstellung, Metadaten- Kultureinrichtungen teilweise einbezogen(Bibliotheken, Archive, Museen)

Kostenpflichtigkeit- Nur Grenzkosten der Bereitstellung- Ausnahmefälle bleiben möglich- Aber Beweislast liegt bei den Behörden

Page 21: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Gesetzgebungsprozess

- Mehrere Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe

- Fortschrittsbericht der Präsidentschafthttp://register.consilium.europa.eu/pdf/en/12/st10/st10403.en12.pdf

- Pressemitteilung zum Telekomrat vom 8. Junihttp://consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/trans/130755.pdf

Offene PunkteRolle und Identität der “unabhängigen Behörde”?Verfügbarkeit ohne Wiederverwendbarkeit?Genauere Ausnahmen für Gebühren > Grenzkosten?Einzelheiten bezüglich kultureller Institutionen

Page 22: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Worte & Taten: Offene EU-Daten

12/12/2011 Beschluss der Kommission über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten

Einbezogen

ÜbersetzungenAudio-visuelles MaterialErgebnisse der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission

Ausgeschlossen

Material mit Rechten DritterSpezialfälle (z.B. Akten von Kartellermittlungen)

Page 23: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Kommissions-Portal: Noch 2012

Page 24: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

1. Neue PSI-Richtline/Offene Daten

2. EU-Datenschutzverordnung

3. Elektronische Identifizierung

Drei Maßnahmen der Digitalen Agenda

Page 25: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Ein Recht europaweit: Verordnung statt Richtlinie

Legislativvorschlag Januar 2012, Beschluss vor Q3/2013 möglich

Prinzip: Persönliche Daten dürfen nur mit ausreichendem Grund (z.B. Zustimmung des Betroffenen)

verarbeitet und müssen geschützt werden.

Datenschutzverordnung

Page 26: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

1. Neue PSI-Richtline/Offene Daten

2. EU-Datenschutzverordnung

3. Elektronische Identifizierung

Drei Maßnahmen der Digitalen Agenda

Page 27: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Legislativvorschlag Juni 2012: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAc

tion.do?reference=IP/12/558

Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, d.h. Bürger können ihre eID in anderen

Staaten nutzen mehr eID mehr Nutzung

Elektronische ID

Page 28: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Warten auf die Gesetze?!

http://europarl.europa.eu/

http://consilium.europa.eu/

Europäisches Parlament

Rat der Europäischen Union

Page 29: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

→ Neue PSI-Richtlinie nicht vor 2014& Zugänglichkeit nicht berührt!

→ Grundprinzipien des Datenschutzes bestehen bereits, Verordnung nicht vor

2015 anwendbar

→ Sichere Online-Transaktionen sind bereits möglich

Nein!

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Page 31: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Datendienste sind förder- aber nicht dekretierbar

Regulierung kann sie ermöglichen aber nicht erzwingen

Öffentliche Dienste (anfangs) denkbar

Win/Win verdeutlichen

Vision Persönliche Datendienste

Page 32: Öffentliche Information als Wirtschaftsgut

Verweise

Die Digitale Agenda für Europahttp://ec.europa.eu/digital-agenda

Open Data @ Digitale Agendahttp://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/index_en.htm

Fragen & Antworten zur Open-Data-Strategiehttp://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/891

Relevante Reden von Neelie KroesData is the new gold: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/11/872Opening up Europe: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/11/596

Relevante Blog-BeiträgeGetting out the data: http://blogs.ec.europa.eu/neelie-kroes/getting-out-the-data/

Unlocking the Goldmine: http://blogs.ec.europa.eu/neelie-kroes/opendata/

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