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Mobbing am Arbeitsplatz - Rückblick 2016 Von Klaus-Dieter May/www.mobbing-web.de/30.12.2016 Für die Betroffenen hat sich auch 2016 wieder nichts geändert, es gibt zwar immer mehr Hilfsangebote von zahlreichen Vereinen, Mobbingopfer werden von diesen sehr umworben, aber Forderungen nach gesetzlichen Regelungen gegen Mobbing werden nicht unterstützt! Vereine, DGB und die Mehrheit der Politiker im Bundestag und in den Landtagen schauen weg und sind nicht bereit sich ernsthaft mit dem Thema Mobbing zu befassen. Googeln Sie mal, Sie werden KEINE Organisation finden, die aktiv Forderungen nach gesetzliche Regelungen gegen Mobbing unterstützen! Es sind immer nur einzelne, wenige Bürger die gesetzliche Regelungen und ein Anti- Mobbing-Gesetz fordern. Wie zum Beispiel: Dr. med. Argeo Bämayr, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie: "Die gesundheitlichen Folgen von Mobbing lassen sich in der griffigen Diagnose "Mobbingsyndrom" beschreiben. Die Einteilung des Mobbingsyndroms in vier Stadien beendet das Chaos in der Diagnostik und erlaubt dadurch ein vereinheitlichtes Vorgehen für Therapeuten, Gutachter und die Justiz. Die Aufnahme der Diagnose "Mobbingsyndrom" in die "Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten" (ICD) ist ebenso dringlich zu fordern, wie die strafrechtliche Sanktionierung der psychischen Gewalt. Dabei ist die Gleichstellung der psychischen Gewalt mit der körperlichen Gewalt eine längst überfällige Aufgabe des Gesetzgebers." Dr. Peter Wickler (Ehemaliger Vizepräsident LAG Thüringen): „Es besteht ein unabweisbarer Bedarf für eine allgemeingültige Kodifizierung des Mobbingschutzes durch den Gesetzgeber. Die in der Justiz auf der Basis bestehender Rechtsnormen seit mehr als 10 Jahren in unterschiedlicher Weise angewendeten Mobbingschutzkonzeptionen und der im Jahre 2006 für Fälle des diskriminierenden Mobbings hinzugekommene spezialgesetzliche Mobbingschutz des AGG haben zu einer Zersplitterung der Rechtsschutzlage bspw. Rechtsschutzmöglichkeiten geführt. In der Frage der Mobbingbekämpfung darf es nicht nur bei bloßen Lippenbekenntnissen und Präventionsangebote bleiben. Der Gesetzgeber muss uns, seine Bürgerinnen und Bürger, beim Aufstellen von Mobbingschutzregeln auch alle gleich behandeln. Diese Gleichbehandlung ist mit Einführung des AGG nicht gegeben! Der Schutz vor Mobbing ist eine die ordnungspolitischen Interessen des humanitären Rechtsstaats, ebenso wie die fundamentalen Lebensinteressen des Einzelnen berührende verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegebene Schutzaufgabe.“ MOBBING: NIEMALS WEGSCHAUEN! Wie aktuell das Thema Mobbing ist, zeigen die Nachrichten über Mobbing am Arbeitsplatz, Cybermobbing, Mobbing in der Schule, Mobbing im Verein und Mobbing im Internet bei uns und weltweit. Wir wollen das nicht hinnehmen! Alle Menschen müssen vor Mobbing und Diskriminierung geschützt werden,bei uns und weltweit. Für Mobbing gibt es keine Rechtfertigung. Daher: niemals wegschauen!

Mobbing in Deutschland - Jahresrückblick 2016

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Mobbing am Arbeitsplatz - Rückblick 2016

Von Klaus-Dieter May/www.mobbing-web.de/30.12.2016

Für die Betroffenen hat sich auch 2016 wieder nichts geändert, es gibt zwar immer mehr

Hilfsangebote von zahlreichen Vereinen, Mobbingopfer werden von diesen sehr umworben,

aber Forderungen nach gesetzlichen Regelungen gegen Mobbing werden nicht unterstützt!

Vereine, DGB und die Mehrheit der Politiker im Bundestag und in den Landtagen schauen

weg und sind nicht bereit sich ernsthaft mit dem Thema Mobbing zu befassen. Googeln Sie

mal, Sie werden KEINE Organisation finden, die aktiv Forderungen nach gesetzliche

Regelungen gegen Mobbing unterstützen!

Es sind immer nur einzelne, wenige Bürger die gesetzliche Regelungen und ein Anti-

Mobbing-Gesetz fordern. Wie zum Beispiel:

Dr. med. Argeo Bämayr, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie: "Die

gesundheitlichen Folgen von Mobbing lassen sich in der griffigen Diagnose

"Mobbingsyndrom" beschreiben. Die Einteilung des Mobbingsyndroms in vier Stadien

beendet das Chaos in der Diagnostik und erlaubt dadurch ein vereinheitlichtes Vorgehen für

Therapeuten, Gutachter und die Justiz. Die Aufnahme der Diagnose "Mobbingsyndrom" in

die "Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten" (ICD) ist ebenso dringlich zu

fordern, wie die strafrechtliche Sanktionierung der psychischen Gewalt. Dabei ist die

Gleichstellung der psychischen Gewalt mit der körperlichen Gewalt eine längst überfällige

Aufgabe des Gesetzgebers."

Dr. Peter Wickler (Ehemaliger Vizepräsident LAG Thüringen): „Es besteht ein unabweisbarer Bedarf für eine allgemeingültige Kodifizierung des

Mobbingschutzes durch den Gesetzgeber. Die in der Justiz auf der Basis bestehender

Rechtsnormen seit mehr als 10 Jahren in unterschiedlicher Weise angewendeten

Mobbingschutzkonzeptionen und der im Jahre 2006 für Fälle des diskriminierenden

Mobbings hinzugekommene spezialgesetzliche Mobbingschutz des AGG haben zu einer

Zersplitterung der Rechtsschutzlage bspw. Rechtsschutzmöglichkeiten geführt.

In der Frage der Mobbingbekämpfung darf es nicht nur bei bloßen Lippenbekenntnissen und

Präventionsangebote bleiben.

Der Gesetzgeber muss uns, seine Bürgerinnen und Bürger, beim Aufstellen von

Mobbingschutzregeln auch alle gleich behandeln. Diese Gleichbehandlung ist mit Einführung

des AGG nicht gegeben! Der Schutz vor Mobbing ist eine die ordnungspolitischen Interessen

des humanitären Rechtsstaats, ebenso wie die fundamentalen Lebensinteressen des Einzelnen

berührende verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegebene Schutzaufgabe.“

MOBBING: NIEMALS WEGSCHAUEN! Wie aktuell das Thema Mobbing ist, zeigen die Nachrichten über Mobbing am Arbeitsplatz,

Cybermobbing, Mobbing in der Schule, Mobbing im Verein und Mobbing im Internet – bei

uns und weltweit. Wir wollen das nicht hinnehmen! Alle Menschen müssen vor Mobbing und

Diskriminierung geschützt werden,– bei uns und weltweit. Für Mobbing gibt es keine

Rechtfertigung. Daher: niemals wegschauen!

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