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Mobbing am Arbeitsplatz - Rückblick 2016
Von Klaus-Dieter May/www.mobbing-web.de/30.12.2016
Für die Betroffenen hat sich auch 2016 wieder nichts geändert, es gibt zwar immer mehr
Hilfsangebote von zahlreichen Vereinen, Mobbingopfer werden von diesen sehr umworben,
aber Forderungen nach gesetzlichen Regelungen gegen Mobbing werden nicht unterstützt!
Vereine, DGB und die Mehrheit der Politiker im Bundestag und in den Landtagen schauen
weg und sind nicht bereit sich ernsthaft mit dem Thema Mobbing zu befassen. Googeln Sie
mal, Sie werden KEINE Organisation finden, die aktiv Forderungen nach gesetzliche
Regelungen gegen Mobbing unterstützen!
Es sind immer nur einzelne, wenige Bürger die gesetzliche Regelungen und ein Anti-
Mobbing-Gesetz fordern. Wie zum Beispiel:
Dr. med. Argeo Bämayr, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie: "Die
gesundheitlichen Folgen von Mobbing lassen sich in der griffigen Diagnose
"Mobbingsyndrom" beschreiben. Die Einteilung des Mobbingsyndroms in vier Stadien
beendet das Chaos in der Diagnostik und erlaubt dadurch ein vereinheitlichtes Vorgehen für
Therapeuten, Gutachter und die Justiz. Die Aufnahme der Diagnose "Mobbingsyndrom" in
die "Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten" (ICD) ist ebenso dringlich zu
fordern, wie die strafrechtliche Sanktionierung der psychischen Gewalt. Dabei ist die
Gleichstellung der psychischen Gewalt mit der körperlichen Gewalt eine längst überfällige
Aufgabe des Gesetzgebers."
Dr. Peter Wickler (Ehemaliger Vizepräsident LAG Thüringen): „Es besteht ein unabweisbarer Bedarf für eine allgemeingültige Kodifizierung des
Mobbingschutzes durch den Gesetzgeber. Die in der Justiz auf der Basis bestehender
Rechtsnormen seit mehr als 10 Jahren in unterschiedlicher Weise angewendeten
Mobbingschutzkonzeptionen und der im Jahre 2006 für Fälle des diskriminierenden
Mobbings hinzugekommene spezialgesetzliche Mobbingschutz des AGG haben zu einer
Zersplitterung der Rechtsschutzlage bspw. Rechtsschutzmöglichkeiten geführt.
In der Frage der Mobbingbekämpfung darf es nicht nur bei bloßen Lippenbekenntnissen und
Präventionsangebote bleiben.
Der Gesetzgeber muss uns, seine Bürgerinnen und Bürger, beim Aufstellen von
Mobbingschutzregeln auch alle gleich behandeln. Diese Gleichbehandlung ist mit Einführung
des AGG nicht gegeben! Der Schutz vor Mobbing ist eine die ordnungspolitischen Interessen
des humanitären Rechtsstaats, ebenso wie die fundamentalen Lebensinteressen des Einzelnen
berührende verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegebene Schutzaufgabe.“
MOBBING: NIEMALS WEGSCHAUEN! Wie aktuell das Thema Mobbing ist, zeigen die Nachrichten über Mobbing am Arbeitsplatz,
Cybermobbing, Mobbing in der Schule, Mobbing im Verein und Mobbing im Internet – bei
uns und weltweit. Wir wollen das nicht hinnehmen! Alle Menschen müssen vor Mobbing und
Diskriminierung geschützt werden,– bei uns und weltweit. Für Mobbing gibt es keine
Rechtfertigung. Daher: niemals wegschauen!
Wer schweigt, macht mit. Wer Mobbing zulässt, stärkt es.
Werden auch Sie aktiv gegen Mobbing, unterstützen Sie unsere Forderungen nach
gesetzlichen Regelungen gegen Mobbing und beteiligen Sie sich an unsere Mitmach-Aktion
„Stimmen und Gesichter gegen Mobbing“.
Klaus-Dieter May
www.mobbing-web.de - “NON PROFIT” Online-Bürger-Initiative seit 1999
www.mobbing-web.de steht allen Betroffenen, Vereinen,
Selbsthilfegruppen, Unternehmen und Interessierten als Netzwerkzentrum
zur Verfügung. Mobbing-web unterstützt staatliche Bemühungen
gegen Mobbing, Diskriminierung und Gewalt, sowie Journalisten und
Medien rund um die Themen Mobbing und Diskriminierung.