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Digitalista Workshop: Social Media & Recht Worauf ich als BloggerIn und UnternehmerIn achten sollte … Ingrid Gogl - @eskarina Wien, 18. Oktober 2014

Social Media & Recht

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Unterlagen zum Workshop "Social Media & Recht" von datenwerkerin Ingrid Gogl am 18. Oktober 2014 im Rahmen von Digitalista Themen: Blogging und Recht Urheberrercht Verwendung von (fremden) Fotos im Blog Blogger Relations (Kooperation mit Unternehmen) Werbung im Internet Online-Informationspflichten für Unternehmen Gewinnspiele und Wettbewerbe

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Digitalista Workshop: Social Media & Recht

Worauf ich als BloggerIn und UnternehmerIn achten sollte …

Ingrid Gogl - @eskarina Wien, 18. Oktober 2014

Page 2: Social Media & Recht

Überblick

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Das Web ist kein rechtsfreier Raum

Blogging und Recht

Urherberrecht

Kooperationen mit Unternehmen

Social Media Marketing und Recht

Informationspflichten & Werbung

Gewinnspiele & Direktmarketing

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Das Wichtigste zuerst

‣ Es gibt nicht immer DIE EINE richtige Antwort für jeden Anwendsungfall. Die Antwort, die auf jeden Fall immer stimmt, ist: „es kommt darauf an“.

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Internetrecht - gibt es sowas? ‣ Kein eigenes „Internetrecht“. Aber Gesetze,

wirken auch (oder speziell) im Web

• z.B. E-Commerce Gesetz als eigenes Gesetz

• „Domainrecht“- kein eigenes Gesetz - viele gesetzl.- Grundlagen je nach Anwendungsfall (UWG, ABGB, MSchG, UrhG)

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virtueller Raum?

‣ Eigentlich gibt es keine „digitale Welt“ (im Sinne von „Parallelwelt“) mehr - rechtlich zum Teil schon.

‣ Aktuelles Beispiel: § 283 StGb Verfeinerung - Verhetzung im Internet.

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Aussage ist Aussage

‣ Das Web ist kein rechtsfreier Raum. Aussagen und Handlungen die „außerhalb“ des Webs strafbar sind, sind es auch online.

‣ Im Web zum Teil evtl. sogar Verschärfung.

‣ Eine Webseite ist nach 1 MedG ein Medium - zum Teil auch periodisches Medium oder gar Massenmedium.

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Mein Blog und ich ein Drama in 3 Akten

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Akt 1 - Urheberrecht‣ Was wird geschützt? (Klar: Fotos, Texte, bildende Kunst. Aber z.B. auch ein

Kochrezept?)

‣ Wer wird geschützt?

‣ Verwertungsrechte?

• Vervielfältigung (online - NutzerInnenseitig: Live-Streaming, On-Demand-Stream)

• Verbreitung

• öffentl. Wiedergabe

• Senderecht (AnbieterInnenseitig: Live-Streaming)

• Onlinerecht = Recht auf öffentliche Zurverfügungstellung - örtl./zeitl. Unabhängig = Unterscheidung zu Wiedergabe-/Senderecht (Website, On-Demand Stream)

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Akt 1 - Beispiel 1‣ Darf ich Artikel aus (Online-)Medien auf meine Website stellen? - und

umgekehrt?

• § 44 (1) UrhG Artikel über wirtschaftliche, politische oder religiöse Tagesfragen dürfen in anderen Zeitungen/Zeitschriften (!) veröffentlicht werden, außer es wird ausdrücklich verboten.

• § 44 (3) UrhG - Einfache Mitteilungen darstellende Presseberichte (vermischte Nachrichten, Tagesneuigkeiten) genießen keinen urheberrechtlichen Schutz - ABER Veröffentlichung erst 12 Stunden später.

• Printmedien dürfen ebenso nicht ungefragt digitale Inhalte/Artikel veröffentlichen.

• Zitierte Inhalte dürfen aber jedenfalls nicht verändert werden (ohne Zustimmung)

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Akt 1 - Beispiel 2‣ Darf ich auf andere Inhalte verlinken?

• Ja - Links sind grundsätzlich unbedenklich. AUßER: Irreführung (Inhalt ist mein eigener, gehört zu meiner Website - Fremde Seiten nicht im Frame der eigenen Seite wiedergeben - Sicher ist sicher: FremdanbieterInnen im Linktext angeben. (z.B.: „wie man auf der Website von XY lesen kann“)

‣ Darf ich YouTube Videos einbetten?

• Ist das Video rechtswidrig (Inhalte, selbst Urheberrechtsverletzung, etc.)? - eher Nein, aber zum Teil Streitfrage

• Nutzungsbedingungen von YouTube? - Einbetten könnte im Grunde wie Link behandelt werden. Dateien werden nicht kopiert verlinkt. Wichtig: Man darf sich den Inhalt trotzdem nicht zu eigen machen und z.B. Sagen „Mein Video“ wenn das nicht stimmt.

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Akt 1 - Beispiel 3‣ Darf ich andere Inhalte (Fotos/Texte) einfach so verwenden?

• Nur wenn der Urheber/die Urheberin dies ausdrücklich erlaubt (z.B. durch eine bestimmte Lizenz) oder der Inhalt gemeinfrei (z.B.: durch Zeitablauf) ist.

• Auch deine Fotos dürfen nicht einfach so von anderen verwendet werden!

• Wenn jemand urheberrechtlich geschützte Inhalte auf deinem Blog/deiner Website/Facebook-Seite postet, haftest du erst dann, wenn du von dem Verstoß erfährst!

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Akt 1 - Alternativen, Lösungsansätze

‣ Am besten nur eigene Inhalte verwenden. (d.h.: macht viele Fotos!)

‣ wenn fremder Inhalt: immer (!) Quelle angeben und auf Lizenz achten

‣ CC-Suchmaschine: http://search.creativecommons.org/ (Suche auf deutsch: ?lang=de anhängen

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Akt 1 - Logoverwendung Facebook, Twitter, Wordpress, etc.? Wann darf ich das?

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http://wordpressfoundation.org/trademark-policy/

https://about.twitter.com/press/brand-assets

https://www.facebookbrand.com/

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Akt 2 - Recht am eigenen Bild 1

‣ Darf ich einfach Fotos von irgendwelchen Menschen in meinem Blog verwenden? Oder muss ich diese fragen?

• Recht am eigenen Bild ist wie Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht.

• Wichtig: Für welche Zwecke (Werbezwecke)? Minderjährige? Wie viele Menschen? Bildunterschriften? Begleittexte? Gesamtzusammenhang? Werden durch Veröffentlichung berechtigte Interessen der Person verletzt? In welchem Zusammenhang wurde das Foto gemacht (öffentliche Veranstaltung/intime Runde)? Person eindeutig erkennbar?

• Zustimmung zum Foto (-machen) kann auch stillschweigend sein! Aber: Veröffentlichung?

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Akt 2 - Recht am eigenen Bild 2

‣ Darf ich einfach Fotos von irgendwelchen Menschen in meinem Blog verwenden? Oder muss ich diese fragen?

• Auch Veröffentlichung von Bild von Autokennzeichen kann Persönlichkeitsrecht verletzen

• Bsp.: Street-Style Fotos - schriftliche Einverständnis einholen (Für Verwendung am Blog, Facebook. etc.) und aufbewahren!

• In diesem Zusammenhang auch erwähnenswert (Mischung Datenschutz/Recht am eigenen Bild/UrhG): Screenshots von UserInnenkommentaren auf Facebook - Profilbild anzeigen oder unkenntlich machen? - sicher ist jedenfalls zweiteres!

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Akt 3 - Kooperation mit Unternehmen - 1

‣ Darf ich einfach so Produkte testen und darüber schreiben?

• Ja, so lange ich keine falschen Aussagen tätige und sachlich meine Meinung (freie Meinungsäußerung nach ABGB) ausübe bzw. nachweisbare Tatsachenbehauptungen anstelle.

‣ Ein Unternehmen hat mich gebeten über ihr Produkt zu schreiben. Was muss ich beachten?

• Werde ich dafür bezahlt? Bekomme ich ein Testprodukt?

• Verlangt das Unternehmen, dass ich es (nicht) kennzeichne?

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Akt 3 - Kooperation mit Unternehmen - 2

‣ Ich werde bezahlt/erhalte ein Geschenk um von einem Event auf meinem Blog zu berichten. Was muss ich beachten?

• Jedenfalls: Trennungsgebot! (Blog ist ein Medium)

• Am besten nicht nur im Text, sondern auch grafisch hervorheben. (kommerzieller Beitrag, Sponsored, etc.)

‣ Muss ich das Unternehmen auf das Trennungsgebot hinweisen? Wer haftet?

• Unternehmen nach UWG, BloggerIn nur dann auch evtl. haftbar wenn besondere „Aufklärungspflichten“ bestehen (z.B.: Agentur).

• Aber auch BloggerIn muss für Trennung sorgen (MedG)

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Mein Unternehmen und ich die drei Dimensionen des Wahnsinns

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Wann bin ich überhaupt ein Unternehmen?

‣ § 1 UGB

• Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt

‣ gewerbliche Tätigkeit?

• Ist nicht an Gewerbeschein gebunden

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Dimension 1 - Informationspflichten‣ Impressumspflicht

• Wann? (E-Commerce Gesetz, Mediengesetz, UGB)

• Wo? (Social Media, Website, - 1 Klick Regel!)

• Warum?

‣ Erweiterte Informationspflichten

• Mediengesetz

• Webshop BetreiberInnen

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Dimension 2 - Werbung im Netz

‣ Werbeaussagen im Internet

• Sind immer als solche kenntlich zu machen (Haftung: UnternehmerIn)

• dürfen nicht irreführend sein (UWG)

• dürfen nicht aggressiv sein (UWG)

• dürfen gegen keine Gesetze verstoßen

• dürfen gerne lustig und originell sein

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Dimension 2 - Beispiel 1

‣ Hotelbewertung durch eigenes Unternehmen: erlaubt?

‣ Hotelbewertung durch Mitarbeiterin des eigenen Unternehmens mit eigenem Namen/Profil: erlaubt?

‣ Hotelbewertung durch Mitarbeiterin des eigenen Unternehmens mit Fake-Profil: erlaubt?

‣ Hotelbewertung durch KundInnen, weil man ihm/ihr Rabatt versprochen hat: erlaubt?

‣ Hotelbewertung durch KundInnen ohne Gegenleistung: erlaubt?

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Page 23: Social Media & Recht

Dimension 2 - Beispiel 2 ‣ Werbung mit Aussagen gegenüber MitbewerberIn z.B.: „Wir sind besser

als XY“: erlaubt?

‣ Werbung mit Aussagen gegenüber MitbewerberIn z.B.: „Wir haben das schnellere Produkt als XY“: erlaubt?

‣ Werbung mit allgemeinen Aussagen z.B.: „Wir haben das leichteste Handy der Welt!“: erlaubt?

‣ Beachte: Wann ist es Werbung? (Werbung hat im Grunde Absatzförderung, Verkauf, etc. zum Ziel)

‣ Sonderfall: UserInnenfragen beantworten.

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Dimension 3 - Gewinnspiele

‣ Gewinnspiele

• brauchen immer (!) Teilnahmebedingungen: Wann Beginn/wann Ende? Wer darf mitmachen? Wer veranstaltet?

• Versteuerung der Gewinne (Bagatellgrenze: € 500,-/Jahr)

• Sonderfall: Gewinnspiele via Facebook! (Facebook-Richtlinien beachten!)

• Was darf ich überhaupt an wen verlosen?

• Unterscheidung: Gewinnspiel/Wettbewerb!

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Dimension 3 - Direktmarketing

‣ Newsletter

• Ist IMMER (!) Opt-In. Außer bei bestehender Kundenbeziehung. Dann aber auch nur Information über ähnliche Produkte/Dienstleistungen. Keine Infos von Dritten oder Datenweitergabe

• Telekommunikationsgesetz/E-Commerce Gesetz

‣ Nachrichten via Facebook

• Keine Werbung über ungefragte Facebook-Nachrichten!

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Alles was bis jetzt keinen Platz hattesave the best for last?

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Was ist eigentlich mit …? Darf ich? Was mache ich, wenn?

‣ Strafrechtlich relevante Aussage im Netz gefunden. Was tun?

‣ Was darf ich eigentlich sagen, ohne dass mich gleich wer verklagt? (Beleidigung, „Rufschädigung“, üble Nachrede, etc.)

‣ Hilfe! Ich habe ein „Abmahnschreiben“ bekommen. Was tun?

‣ Was soll ich in einen Disclaimer schreiben? Bringt das überhaupt etwas?

‣ Hat eine Katze ein Recht am eigenen Bild?

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Rückfragen?

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