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NACHRANGDARLEHEN - MAREK BÖCKMANN SPORTMARKETING UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) & CO. KG SEPTEMBER 2013

Marek Böckmann Sportmarketing

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Marek Böckmann wurde am 16.09.1996 in Kaiserslautern geboren. Seit er fünf Jahre alt ist, ist er auf der Rennstrecke zu Hause. Er begann beim MSC Walldorf. Seit seinem siebten Lebensjahr fährt er Clubrennen und besitzt die Fahrerlizenz seit er acht Jahre alt ist. Seine Erfolge sprechen für sich: 2005 erringt er den ersten Platz beim BSP-Kart-Cup. 2006 wird er Vizemeister bei der DMV-Bundesmeisterschaft. 2007 ist er bereits Bundesmeister bei der DMV-Bundesmeisterschaft und Landesmeister Nord, Süd, Ost. 2008 wird er deutscher Amateur-Kart-Meister bei den Junioren und ein Jahr später erreicht er den dritten Platz bei der DMV-Kart-Championship. 2010 holt er den Goldpokal in Liedholsheim, den 3. Platz in Kerpen beim Memorial, den 6. Platz beim ADACKart- Master und den 10. bei der DKM. Auch 2011 ist er erfolgreich: Beim ADAC-Kart-Master wird er wieder sechster, trotz Auslassung eines Rennens wegen eines Handgelenksbruchs. Außerdem ist er Sieger bei der Fahrersichtung der Formel BMW bei der Heidfeld Racing Academy sowie beim BMW-Talent-Cup über den Quick-Reifendienst. 2012 erfolgte der Aufstieg in die Klasse KF2 der Kartsenioren in der Deutschen Kartmeisterschaft als reines Privatteam. Trotzdem konnte er sich regelmäßig bei 55 Teilnehmern unter den Werkteams platzieren. Aufgrund der Erfolge wurde er im August 2012 von Elbracht-Motorsport zu einer Testfahrt im Formel Renault 2.0 nach Magny Cours eingeladen, die sehr erfolgreich verlief. Eine weitere Zusammenarbeit wurde vereinbart, so das Marek 2013 seine erste Saison in der Formel Renault absolviert. Diese verläuft trotz kleinen Budgets

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NachraNgdarleheN -

Marek BöckMaNN SportMarketiNg Ug (haftUNgSBeSchräNkt) & co. kg

September 2013

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Inhaltsverzeichnis

VerANtWOrtLICHKeItSerKLÄrUNG Der GeSCHÄFtSFÜHrUNG ................................................. 4

ZUSAmmeNFASSUNG DeS ANGebOteS ................................................................................................ 5Eckdaten der Kapitalanlage........................................................................................................................... 5Vorwort - bisherige Karriere ........................................................................................................................... 6Lebenslauf ..................................................................................................................................................... 8Erfolge ......................................................................................................................................................... 10Die Formel Renault...................................................................................................................................... 12Der Business Plan ....................................................................................................................................... 17

rISIKeN ...................................................................................................................................................... 18Grundsätzlicher Hinweis .............................................................................................................................. 18Maximalrisiko ............................................................................................................................................... 18Anlagegefährdende Risiken ........................................................................................................................ 18Anlegerbezogene Risiken............................................................................................................................ 19

ANLAGepOLItIK UND ANLAGeObJeKt ................................................................................................ 21Anlagepolitik ................................................................................................................................................ 21Art und Gesamtbetrag ................................................................................................................................. 21Rechtliche Grundlagen des Angebotes ....................................................................................................... 21Ausgabebedingungen und Zeichnung ......................................................................................................... 21Rechte der Anleger ...................................................................................................................................... 22Haftung des Anlegers .................................................................................................................................. 25Übertrag der Nachrangdarlehen .................................................................................................................. 25Bekanntmachungen..................................................................................................................................... 25Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand ................................................................................................. 25Kosten des Anlegers.................................................................................................................................... 25

DIe WeSeNtLICHeN GrUNDLAGeN Der SteUerLICHeN KONZeptION ........................................ 26Allgemeiner Hinweis .................................................................................................................................... 26Einkommensteuer........................................................................................................................................ 26Sonstige Steuern ......................................................................................................................................... 27

UNterNeHmeNSDAteN Der mAreK böCKmANN SpOrtmArKetING UG (HAFtUNGSbeSCHrÄNKt) & CO. KG .................................................................................................... 28Firma, Sitz, Geschäftsanschrift.................................................................................................................... 28Gründung, Rechtsform, Rechtsordnung, Dauer .......................................................................................... 28Unternehmensgegenstand .......................................................................................................................... 28Geschäftsjahr, Bekanntmachungen............................................................................................................. 28Geschäftsführung der Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG .................. 28

beDINGUNGeN ......................................................................................................................................... 29

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Verantwortlichkeitserklärung der Geschäftsführung

Anbieterin und Emittentin der mit diesem Exposé angebotenen Nachrangdarlehen ist ausschließlich die

marek böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Sitz: Lautersheim

Geschäftsanschrift:

Elsengasse 6D-67308 Lautersheim

Die Emittentin, vertreten durch ihre Geschäftsführer, übernimmt für den Inhalt dieses Exposés die Verantwortung und erklärt, dass die im Exposé genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.

Lautersheim, September 2013

Dr. Michael BöckmannGeschäftsführer der Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

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eckdaten der KapitalanlageEmittentin Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGRechtsform/Registergericht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Sitz/Geschäftsanschrift Lautersheim/Elsengasse 6, D-67308 LautersheimGeschäftsführer Dr. Michael BöckmannGeschäftstätigkeit Förderung der Rennsportkarriere von Marek BöckmannKapitalanlage Festverzinsliches Nachrangdarlehen Das Darlehen ist eigenkapitalähnlich ausgestaltet und beinhaltet daher einen Rangrücktritt gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin.Emissionsvolumen Bis zu Euro 1 Mio.Besteuerung Zinszahlungen zählen zu den Einkünften aus KapitalvermögenHaftung des Anlegers Bis zur Höhe des gezeichneten DarlehensbetragesHandelbarkeit Abtretung mit Zustimmung der Gesellschaft möglich; kein Zweitmarkt für HandelMindestzeichnungssumme Euro 2.500,-Agio Es wird kein Agio erhoben.Gewährungszeitpunkt Das Darlehen gilt am Tag der Gutschrift des Darlehensbetrages auf einem Konto der Emittentin als gewährt.Laufzeit bis einschl. 30.06.2018 Kündigung Ordentliche Kündigung: Erstmalig zum Ablauf der Laufzeit, mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr Außerordentliche Kündigung: Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit möglich. Sonderkündigung: Bei Vorliegen eines den Darlehensgeber treffenden Härtefalls wie Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod des Ehepartners bzw. direkter Abkömmlinge jederzeit möglich.Zinssatz 7% p.a. des valutierten DarlehensbetragesZinslauf Der erste Zinslauf beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet am letzten Kalendertag des Kalenderjahres. Folgende Zinsläufe beginnen am ersten Kalendertag eines Kalenderjahres und enden am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderjahres.Zinstermin Am zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf eines ZinslaufesKapitalrückzahlung Nach ordentlicher Kündigung: Am zehnten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung Nach außerordentlicher Kündigung bzw. Sonderkündigung: Am 14. Bankarbeitstag nach Kündigung

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Vorwort - bisherige Karriere

Marek Böckmann wurde am 16.09.1996 in Kaiserslautern geboren. Seit er fünf Jahre alt ist, ist er auf der Rennstrecke zu Hause. Er begann beim MSC Walldorf. Seit seinem siebten Lebensjahr fährt er Clubrennen und besitzt die Fahrerlizenz seit er acht Jahre alt ist.

Seine Erfolge sprechen für sich:

2005 erringt er den ersten Platz beim BSP-Kart-Cup. 2006 wird er Vizemeister bei der DMV-Bundesmeister-schaft. 2007 ist er bereits Bundesmeister bei der DMV-Bundesmeisterschaft und Landesmeister Nord, Süd, Ost. 2008 wird er deutscher Amateur-Kart-Meister bei den Junioren und ein Jahr später erreicht er den dritten Platz bei der DMV-Kart-Championship.

2010 holt er den Goldpokal in Liedholsheim, den 3. Platz in Kerpen beim Memorial, den 6. Platz beim ADAC-Kart-Master und den 10. bei der DKM.

Auch 2011 ist er erfolgreich: Beim ADAC-Kart-Master wird er wieder sechster, trotz Auslassung eines Ren-nens wegen eines Handgelenksbruchs. Außerdem ist er Sieger bei der Fahrersichtung der Formel BMW bei der Heidfeld Racing Academy sowie beim BMW-Talent-Cup über den Quick-Reifendienst.

2012 erfolgte der Aufstieg in die Klasse KF2 der Kartsenioren in der Deutschen Kartmeisterschaft als reines Privatteam. Trotzdem konnte er sich regelmäßig bei 55 Teilnehmern unter den Werkteams platzieren. Auf-grund der Erfolge wurde er im August 2012 von Elbracht-Motorsport zu einer Testfahrt im Formel Renault 2.0 nach Magny Cours eingeladen, die sehr erfolgreich verlief. Eine weitere Zusammenarbeit wurde vereinbart, so das Marek 2013 seine erste Saison in der Formel Renault absolviert. Diese verläuft trotz kleinen Budgets bisher sehr erfolgreich.

Platzierungen:Barcelona Paul Ricard Dijon Aragon

Zeittraining 13 4 1 1Lauf 1 13 6 3 1Lauf 2 12 2 2 1Lauf 3 11 4 2 1

Seine Karriere hat aber gerade erst begonnen. Geplant sind bis 2016: 2013 - Formel Renault 2.0. VdeV2014 - Formel Renault 2.0 NEC2015 - Formel Renault 2.0 Eurocup World Series2016 - Formel Renault 3.5 World Series

Bisher finanzierte sich Marek Böckmann ausschließlich aus Eigenmitteln ohne Fremdkapital durch Sponsoring. Durch den Wechsel in die Formel Renault steigt er zu den Profis auf. Aus diesem Grund wurde die Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG als Gesellschaft zur Förderung der Rennsport-karriere von Marek Böckmann gegründet.

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Die Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG vermarktet den Rennfahrer Marek Böckmann und übernimmt im Zuge dessen alle Kosten wie Material, Reisespesen, Rennstallgebüh-ren, Marketing, Sponsoring u.ä.Marek Böckmann sichert im Gegenzug für 10 Jahre zu, dass er alle Aktivitäten im Zusammenhang mit ihm als Rennfahrer eingenommenen Einnahmen über die Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbe-schränkt) & Co. KG abwickelt.

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Lebenslauf

Name: Marek BöckmannAnschrift: Elsengasse 6 67308 Lautersheimtelefon: 0 67 31 - 54 74 27 (tagsüber) 01 74 - 9 59 55 17e-mail: [email protected]: www.marek.boeckmann.deGeburtsdatum: 16.09.1996Geburtsort: Kaiserslautern

Grundschule: St. Marien-Schule, ALzey (2003-2007)Gymnasium: Elisabeth-Langgässer-Gymnasium, Alzey (seit 2007) bilingualer ZweigLeistungsfächer: Mathematik, Physik, EnglischSchulabschluss: 02/2016 - Abitur (geplant)

Sprachkenntnisseenglisch sehr gute Kenntnissepolnisch sehr gute KenntnisseSpanisch Grundkenntnisse (3. Fremdsprache, Beginn 2011)

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erfolge

2004 5. Gesamtplatz BSP Kart-Cup 2005 1. Gesamtplatz BSP-Kart-Cup3. Platz Club-Rennen Kerpen5. Platz Herbstpokal Hahn6. Platz Graf Berghe von Trips Memorial6. Platz DMV Liedolsheim7. Platz DMV Urloffen 2006 1. Platz BSP Kart Cup2. Platz DMV Bundesmeisterschaft2. Platz Graf Berghe von Trips Memorial2. Platz DMV Landesmeisterchaft Süd3. Platz DMV Landesmeisterschaft Ost4. Platz DMV Landesmeisterschaft Nord 2007 1. Platz DMV-Bundesmeisterschaft1. Platz DMV-Landesmeisterschaft Süd1. Platz DMV-Landesmeisterschaft Nord1. Platz DMV-Landesmeisterschaft Ost2. Platz Winterpokal Kerpen 2006/20073. Platz Graf-Berghe von Trips Memorial 2008 1. Platz Winterpokal Kerpen Gesamtsieg DAKM1. Platz DAKM Wackersdorf1. Platz DAKM Aschersleben1. Platz DAKM Hahn1. Platz SAKN Hahn1. Platz DSW Kart Cup Hahn

2009 3. Gesamtplatz DMV Kart Championship1. Platz DMV-Lauf Hahn3. Platz DMV-Lauf Kerpen 2010 10. Platz Deutsche Junioren Kart Meisterschaft6. Platz ADAC Kart Masters1. Platz DMV Goldpokal Liedolsheim3. Platz Graf Berghe von Trips Memorial 2011 ADAC Formel Masters Experience Day6. Platz ADAC Kart Masters8. Platz Graf Berghe von Trips Memorial14. Platz Deutsche Junioren Kart Meisterschaft15. Platz Margutti Trophy Casteletto

2012DKM5. Platz AmpfingFormel Testjahr

20131. Saison Formel Renault

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Die Formel renault

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Die Formel renault

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Die Formel renault

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Die Formel renault

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Der business plan

Die diversen Aufwendungen umfassen bis Mitte 2016 ca. 1,4 Mio Euro.Diese verteilen sich auf die kommenden Jahre wie folgt:

2013 ca. 100.000 Euro

2014 ca. 200.000 Euro (Teilfinanzierung über ein Sponsorenteam)

2015 ca. 300.00 Euro (Teilfinanzierung über ein Sponsorenteam)

2016 800.000 Euro (Teilfinanzierung über ein Sponsorenteam)

Geplant ist, dass mit wachsendem Erfolg eine Auswertung der Team-Sponsoren zu erreichen ist und sich damit die finanzielle Beteiligung im Rahmen hält.

Sonstige KostenFür die Erstellung und Entwicklung des Exposés und das weitere Marketing zur Anleger- und Vertriebsge-winnung fallen Aufwendungen in Höhe von etwa Euro 5.000,- an. Nach den Planungen der Emittentin werden diese Kosten aus dem laufenden Mittelzufluss der Emission gedeckt.

GesamtkostenInsgesamt betragen die diversen Kosten bei vollständiger Platzierung voraussichtlich Euro 1.45 Mio.Die, das Emissionsvolumen übersteigende, Kosten werden aus dem laufenden Mittelzufluss der Emission gedeckt.

zufluss

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risiken

Grundsätzlicher HinweisIm Folgenden werden die Risikofaktoren dargestellt, die für die Bewertung des Marktrisikos der Nachrang-darlehen von ausschlaggebender Bedeutung sind sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen aus den Nachrangdarlehen gegenüber den Anlegern nach-zukommen. Die Darstellung der Risikofaktoren ersetzt nicht die gegebenenfalls notwendige Beratung durch fachlich geeignete Berater. Eine Anlageentscheidung sollte nicht allein aufgrund dieser Risikofaktoren getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Es wird empfohlen, gegebenenfalls Beurteilungen von fachlich geeigneten Beratern einzuholen.

Im Folgenden werden die aus Sicht der Emittentin wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken, die sich grundsätzlich aus ihrer Geschäftstätigkeit sowie aus dem Erwerb der Nachrangdarlehen ergeben kön-nen, dargestellt. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkei-ten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Risiken sich aus der individuellen Situation des An-legers sowie aus bisher unbekannten oder als unwesentlich erachteten Sachverhalten ergeben können. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachtei-lige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Emittentin haben, mit der Folge, dass die Emittentin nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, ihre vertraglich vereinbarten Zins- und Rückzah-lungsverpflichtungen aus den Nachrangdarlehen gegenüber den Anlegern zu bedienen. Im ungünstigsten Fall kann es zu einer Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Inves-tition kommen.

maximalrisikoDas Hauptrisiko der hier angebotenen Kapitalanlage liegt in der Entwicklung des Rennfahrers Marek Böck-mann. Deshalb verbindet sich mit dieser Kapitalanlage das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und noch zu zahlender Zinsen. Dieses Risiko besteht vornehmlich bei einem negati-ven Verlauf der Karriere des Rennfahrers Marek Böckmann. Insbesondere bei einer Finanzierung des Er-werbs der Nachrangdarlehen durch einen Kredit kann es zudem über den Verlust der Kapitaleinlage hinaus auch zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen, da die aufgenommenen Fremdmittel (Kredit) einschließlich der verbundenen Kosten trotz des Teil- und Totalverlustes des Nachrangdarlehens einschließlich noch nicht gezahlter Zinsen weiterhin zurückzufüh-ren sind. Es wird keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen des Anlegers übernommen.

Anlagegefährdende risikenIm Folgenden werden die Risiken dargestellt, durch deren Reali-sierung die prognostizierten Ergebnisse durch die Emittentin nicht erzielt werden und im ungünstigsten Fall zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage des Anlegers führen kön-nen.

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risiken

Verletzungsbedingter Ausfall des rennfahrersIn dem Falle, dass der Rennfahrer Marek Böckmann verletzungsbedingt keine Rennen fahren kann, besteht das Risiko, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden können bzw. keine Einnahmen zu verzeichnen sind.

bindungsfrist des Kapitals und KündigungNach der Abgabe der Zeichnungserklärung ist ein Rücktritt vom Vertrag bzw. Widerruf der Erklärung – soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben – nicht möglich. Eine Kündigung des Darlehens ist zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr möglich.

rangstellungDie Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen-über anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Darlehensgläubiger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln (bspw. andere Darlehen). Im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin sind die Ansprüche der Anleger erst nach einer etwai-gen Befriedigung dinglich besicherter Ansprüche anderer Gläubiger (z. B. Kreditinstitute) sowie anderer nicht nach-rangiger Gläubiger (z.B. Lieferanten) zu bedienen. Es besteht für Anleger im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin das Risiko, dass die verbleibende Vermögensmasse der Emittentin nicht ausreicht, um auch die nachrangigen Ansprüche der Anleger auf Rückzahlung der Nachrangdarlehen und gegebenen-falls Zahlung ausstehender Zinsen (vollständig) zu bedienen.

mitwirkungs- und VermögensrechteDie Nachrangdarlehen begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin auf laufende Zinszahlungen und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit. Die Nachrangdarlehen gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in Bezug auf die Emitten-tin.

einlagensicherungNachrangdarlehen sind Kapitalanlagen für die keine gesetzliche Einlagensicherung besteht.

Anlegerbezogene risikenDie nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Verlust des Darlehensbetrages des Anlegers führen können, sondern darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können.

Handelbarkeit, ÜbertragbarkeitDie angebotenen Nachrangdarlehen sind mit Zustimmung der Emittentin durch Abtretung frei übertragbar. Die Nachrangdarlehen sind jedoch nicht an einem organisierten Markt handelbar. Ihre Veräußerbarkeit ist insofern eingeschränkt. Eine Veräußerung der Nachrangdarlehen ist nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Emittentin möglich. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich kein Käufer findet, so dass der Anleger erst nach Kündigung des Nachrangdarlehens nach der gewählten Mindestvertragsdauer bzw. nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts ausscheiden und nicht

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risiken

vor der Kündigung über sein eingesetztes Kapital verfügen kann oder das Nachrangdarlehen nur zu einem geringeren Erlös veräußerbar ist.

FremdfinanzierungDen Anlegern steht es frei, den Erwerb der Nachrangdarlehen ganz oder teilweise durch Fremdmittel zu finanzieren. Doch wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch die Risikostruktur der Anlage erhöht. Die Rückführung der Fremdmittel und die mit der Finanzierung verbundenen Zinszahlungen sind von dem Anle-ger zu bedienen, unabhängig von der Rückzahlung des Nachrangdarlehens und der Leistung von Zinszah-lungen durch die Emittentin.

Steuern und GesetzTrotz des grundsätzlich bestehenden sog. Rückwirkungsverbotes kann nicht ausgeschlossen werden, dass Nachrangdarlehen von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die kal-kulierten Renditen nicht (mehr) erzielt werden können.

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Anlagepolitik und Anlageobjekt

Anlageprojekt

Art und GesamtbetragMit diesem Exposé werden Nachrangdarlehen zum Er-werb angeboten. Der Gesamtbetrag der angebotenen Nachrangdarlehen beträgt bis zu Euro 1 Mio. Jedes Nachrangdarlehen beinhaltet die gleichen Rechte und Pflichten für die Darlehensgläubiger sowie die glei-chen Rechte und Pflichten der Emittentin gegenüber den Darlehensgläubigern.Nachrangdarlehen sind eine Darlehensform, bei der die

Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers nachrangig befriedigt wer-den, d.h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. Jedoch werden die Nachrangdarlehen vorrangig gegenüber den reinen Eigenkapitalgebern (Einzahlungen bzw. Vermögenseinbringungen durch die Gesellschafter auf die von ihnen übernommenen Einlagen) bedient. Aufgrund dieser Ausgestaltung kommt den Nachrangdarlehen eine eigenkapitalnahe Funktion beim Darlehensnehmer zu, was gleichzeitig die Bonität des Darlehensnehmers erhöht.

rechtliche Grundlagen des AngebotesRechtsgrundlage für die mit dem Nachrangdarlehen verbundenen Rechte sind §§ 488 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach ist der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vorher vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen und der Darlehensnehmer, dem Darlehensgeber den vorher vereinbarten Zins zu zahlen und das zur Verfügung gestellte Nachrangdarlehen zurückzuerstat-ten. Der weitere Inhalt von Darlehen ist jedoch nicht näher gesetzlich geregelt, so dass sich das Rechtsver-hältnis der Anleger zu der Emittentin ausschließlich aus den in dem Anhang dieses Exposés abgedruckten Bedingungen des Nachrangdarlehens ergibt, in dem Einzelheiten wie die Höhe der Zinsen, Zahlungsvoraus-setzungen, Laufzeit etc. geregelt sind. Die Anlage erfolgt unmittelbar bei der Emittentin und nicht über einen Treuhänder.

Ausgabebedingungen und Zeichnung

Ausgabekurs, AgioDie Ausgabe der Nachrangdarlehen durch die Emittentin erfolgt zum auf dem Zeichnungsschein gewählten Darlehensbetrag (100%). Ein Ausgabeaufschlag (Agio) wird nicht erhoben.

mindestzeichnungDer Erwerb der Nachrangdarlehen ist ab der Zeichnung eines Darlehensbetrages von Euro 2.500,- möglich (Mindestzeichnungssumme). Höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Betei-ligungen abzulehnen oder zu kürzen.

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Anlagepolitik und Anlageobjekt

erwerbsvoraussetzungen

einzahlungen, ZahlungsweiseDie Überweisung des gezeichneten Darlehensbetrages erfolgt auf das Konto der Marek Böckmann Sport-marketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bei der Volksbank Alzey (BLZ 550 91 200; Konto 23 18 67 13). Der Anlagebetrag ist sieben Tage nach Zugang des von der Emittentin angenommenen Zeichnungsscheins beim Anleger zur Zahlung fällig. Die Anleger erhalten über den Eingang der Zahlungen (Gutschrift auf dem Konto) eine Mitteilung von der Emittentin.

GewährungszeitpunktDas Darlehen gilt am Tag der Gutschrift des Darlehensbetrages auf einem Konto der Darlehensnehmerin als gewährt.

AnlegerkreiseDas Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutsch-land.Die Nachrangdarlehen werden innerhalb Deutschlands jedermann zum Erwerb angeboten, sie können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen erworben werden.Die Verbreitung dieses Exposés und das Angebot der in diesem Exposé beschriebenen Nachrang-darlehen können unter bestimmten Rechtsordnungen beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Exposés gelangen, müssen diese Beschränkungen berücksichtigen. Die Emittentin wird bei Veröffentlichung dieses Exposés keine Maßnahmen ergriffen haben, die ein öffentliches Angebot der Nachrangdarlehen zu-lässig machen würden, soweit Länder betroffen sind, in de-nen das öffentliche Angebot von Nachrangdarlehen rechtli-chen Beschränkungen unterliegt.

rechte der Anleger

ZinsrechteDer Anleger hat während der Laufzeit gegen die Emittentin einen Anspruch auf Zahlung eines Zinses bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag.

Zinssatz und Zinszahlungen Der Anleger hat ab dem Zeitpunkt der Einzahlung des Darlehensbetrages (Gewährungszeitpunkt) gegen die Emittentin einen Anspruch auf Zahlung von fixen Zinsen in Höhe von 7% p.a. des valutierten Darlehensbe-trages. Die Zahlung der Zinsen erfolgt jährlich. Der Zahlungsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass bei der Emittentin durch die Zahlung der Zinsen ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. Sollte aufgrund dieses Zahlungsvorbehalts eine Zinszahlung zu einem Zinstermin nicht ausgeführt werden, ist die-se unter dem Vorbehalt, dass bei der Emittentin durch die Zahlung der Zinsen ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird, zum nächsten Zinstermin nachzuholen.

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Anlagepolitik und Anlageobjekt

ZinslaufDer erste Zinslauf beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet am letzten Kalendertag des Kalenderjahres. Folgende Zinsläufe (volle Zinsläufe) beginnen jeweils am ersten Kalendertag eines Kalenderqjahres und enden am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderjahres. Ab Laufzeitende bis zur Rückzahlung wird das Darlehen nicht verzinst.

ZinsterminDie Zahlung der Zinsen für einen Zinslauf erfolgt am zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes.

Laufzeit, KündigungsrechteDie Laufzeit der Nachrangdarlehen beginnt am Gewährungszeitpunkt und en-det durch Kündigung.

Ordentliche KündigungEine ordentliche Kündigung des Nachrangdarlehens kann sowohl durch den Anleger als auch durch die Emittentin erstmalig zum Ablauf der Laufzeit erfol-gen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten erstmalig mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.Die ordentliche Kündigung des Anlegers hat schriftlich gegenüber der Emit-tentin und die der Darlehensnehmerin durch Bekanntmachung mittels Brief zu erfolgen.

Sonderkündigungsrecht des DarlehensgebersDer Anleger ist berechtigt, sein Nachrangdarlehen unverzüglich zu kündigen und die Rückzahlung zum va-lutierten Darlehensbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn ihn ein Härtefall trifft.

Gründe, die den Darlehensgeber zur unverzüglichen Kündigung aufgrund eines ihn treffenden Härtefalls berechtigen, sind insbesondere:a) die eigene Arbeitslosigkeit b) eigene Berufsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherungc) der Tod des Ehepartners oder direkter Abkömmlingewobei die Darlehensnehmerin berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, nach eigenem Ermessen geeignete Nach-weise für das Vorliegen von Härtefällen (wie z.B. Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeitsbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung oder Erbschein) zu verlangen. Die Kündigung hat schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats durch den Darlehensgeber zu erfolgen.

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Anlagepolitik und Anlageobjekt

Außerordentliche KündigungDer Anleger ist berechtigt, sein Nachrangdarlehen unverzüglich zu kündigen und die Rückzahlung zum valutierten Darlehensbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

• die Darlehensnehmerin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darle-hensnehmerin eröffnet und nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Eröffnung aufgehoben bzw. ausgesetzt wird oder durch die Darlehensnehmerin beantragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder• die Darlehensnehmerin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit gesellschafts-rechtlichen Maßnahmen (z. B. einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammen-schlusses mit einer anderen Gesellschaft), sofern diese andere Gesellschaft alle Verpflichtungen übernimmt, die die Dar-lehensnehmerin im Zusammenhang mit diesen Nachrangdarlehen eingegangen ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

tilgungsrechteDer Anleger hat gegen die Emittentin einen Anspruch auf Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages. Im Falle einer ordentlichen Kündigung erfolgt die Rückzahlung der wirksam gekündigten Nachrangdarlehen grundsätzlich am zehnten Bankarbeitstag nach Wirksamkeit der Kündigung. Im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrecht bzw. der Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt die Rück-zahlung des valutierten Darlehensbetrages zuzüglich etwaiger aufgelaufener Zinsen am 14. Bankarbeitstag nach Wirksamkeit der Kündigung.Der Rückzahlungsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass bei der Emittentin durch die Rück-zahlung des Darlehens ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. Kann aufgrund des Zahlungs-vorbehalts die Rückzahlung des Kapitals nicht zum Fälligkeitstag erfolgen, ist die Rückzahlung unter dem Vorbehalt, dass bei der Emittentin durch die Rückzahlung des Darlehens ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird, drei Monate nach dem Fälligkeitstag vorzunehmen.

AuszahlungenDie Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt durch die Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (Geschäftsanschrift: Elsengasse 6, D-67308 Lauters-heim) in eigener Durchführung.

mitwirkungsrechteNach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die Vertretung der Emittentin allein der Geschäftsführung der Emittentin. Dem Anleger werden keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte wie Teilnahme an der Ge-sellschafterversammlung und Stimmrecht gewährt.

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Anlagepolitik und Anlageobjekt

MitwirkungspflichtUm einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind die Anleger verpflichtet, Änderungen des Namens (z.B. infolge einer Heirat), der Anschrift oder anderer für die Verwaltung der Nachrangdarlehen relevanter Daten (wie z.B. Kontoverbindung) der Emittentin unverzüglich anzuzeigen. Die Emittentin ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Darlehensregister eingetragenen Darlehensgeber zu leisten.

rangstellungDie Ansprüche aus den Nachrangdarlehen einschließlich Zinszahlungen begründen unmittelbare, nachrangi-ge und nicht dinglich besicherte Forderungen gegen die Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nachrangigen und nicht dinglich besicherten Verpflichtungen der Emittentin im gleichen Rang stehen.

LiquidationserlösDie Anleger haben keine Rechte an den Vermögensgegenständen und Rechten der Emittentin und sind auch nicht am Liquidationserlös der Emittentin beteiligt.

Haftung des AnlegersDer Darlehensgeber ist bis auf die Entrichtung des vereinbarten Darlehensbetrags nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.

Übertrag der NachrangdarlehenDie Nachrangdarlehen sind mit Zustimmung der Emittentin grundsätzlich veräußerbar, d.h. sie können an Dritte verkauft, abgetreten oder übertragen werden. Im Falle des Todes des Darlehensgebers treten die Er-ben an dessen Stelle.

bekanntmachungenDie Anleger betreffende Bekanntmachungen erfolgen mittels Brief an die im Darlehensgeberregister der Emittentin benannten Darlehensgeber.

Anzuwendendes recht und GerichtsstandDie Nachrangdarlehen unterliegen dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand wird – soweit dies gesetzlich zulässig ist – der Sitz der Gesellschaft vereinbart. Für den Fall, dass der Anleger nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird ebenfalls der Sitz der Gesellschaft als örtlich zuständiger Gerichtsstand vereinbart.

Kosten des AnlegersNeben dem Darlehensbetrag hat der Darlehensgeber kein Agio als Abschlussgebühr zu leisten.

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Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption

Allgemeiner HinweisDie nachfolgende Darstellung behandelt die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Nach-rangdarlehen. Grundlage der Ausführungen in diesem Abschnitt, sowie im gesamten Exposé ist das zum Zeitpunkt der Aufstellung des Exposés (Dezember 2012) geltende nationale Steuerrecht (gesetzliche Re-gelungen, veröffentlichte Verwaltungsanweisungen, aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte) der Bun-desrepublik Deutschland. Zur Darstellung der steuerlichen Konzeption werden steuerliche Fachausdrücke verwendet, die nicht mit dem allgemeinen Sprachgebrauch übereinstimmen müssen. Sollte der Anleger nicht mit der Verwendung dieser Fachausdrücke vertraut sein, sollten zum Verständnis des Textes entsprechend qualifizierte Berater (z.B. Steuerberater) in Anspruch genommen werden.

Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für im Inland unbe-schränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen, die der Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ein Nachrangdarlehen als Darlehensgeber gewähren und die Kapitalanlage im Privatvermögen halten. Zählt die Kapi-talanlage dagegen zum Betriebsvermögen des Anlegers erge-ben sich abweichende steuerliche Rechtsfolgen, die in diesem Abschnitt nicht dargestellt werden. Ebenfalls werden keine Aus-sagen zu den steuerlichen Auswirkungen getroffen, die sich bei Anlegern ergeben, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu beachten, dass die steuerliche Einnahmen- und Ausgabenge-staltung sich jeweils nach der individuellen Situation eines jeden einzelnen Anlegers richtet. In Zweifelsfragen – insbesondere im Hinblick auf die persönliche Steuersituation – sollte in jedem Fall der eigene Steuerberater zu Rate gezogen werden.

einkommensteuer

einkunftsartDurch die Einzahlung des Darlehensbetrages überlässt der Anleger dem Unternehmen Kapitalvermögen zur Nutzung. Aus dieser Nutzungsüberlassung fließt dem Anleger während der Laufzeit ein Entgelt, die Zinsen, zu. Die Einnahmen (Zinszahlungen) rechnen daher steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und unterliegen damit der Einkommensteuer.

AbgeltungsteuerDie Zinsen des Anlegers werden von der am 01. Januar 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) erfasst. Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um einen besonderen Steuersatz für Ein-künfte aus Kapitalvermögen. Der Abgeltungsteuersatz beträgt dabei einheitlich 25% zuzüglich Solidaritäts-zuschlags von 5,5% und eventueller Kirchensteuer. Der abgeltende Steuersatz ist auf die Bruttoeinnahmen anzuwenden.

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Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption

Bei den angebotenen Nachrangdarlehen wird ein Steuerabzug von der Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG nicht vorgenommen. An den Anleger kommt der gesamte Zinsbetrag zur Auszahlung. Die Zinsen hat der Anleger in seiner Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der persönlichen Veranlagung erfolgt die Besteuerung der Zinseinnahmen grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz. Steuerpflichtige mit einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz als dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25% haben jedoch die Möglichkeit, eine Veranlagungsoption (Günstigerprüfung) in Anspruch zu nehmen (§ 32d Abs. 6 EStG). Auf Antrag des Anlegers können die Erträge aus Zinsen auch mit dem per-sönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt. Der Anleger hat diese Wahlmöglichkeit im Rahmen seiner Veranlagung geltend zu machen. Das Finanzamt prüft bei der Steuerfestsetzung von Amts wegen, ob die Anwendung der allgemeinen Regel zu einer niedrigeren Steuer-festsetzung führt. besteuerung von VeräußerungsgewinnenHält der Anleger die Kapitalanlage im Privatvermögen, unterliegt der Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer seit dem 01. Januar 2009 als Einkunft aus Kapitalvermögen ebenfalls der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG). Zur Höhe der Abgeltungsteuer sowie zum Verfahren des Steuerabzugs wird auf die obigen Erläuterungen verwiesen. Eine Verrechnung von Verlusten mit Einkünften aus anderen Einkunftsar-ten sowie ein Verlustrücktrag (Verlustabzug nach § 10d EStG) sind ausgeschlossen. Verluste können jedoch grundsätzlich mit allen Einkünften aus Kapitalerträgen verrechnet werden.

Sparer-pauschbetragDie Einnahmen (Zinsen bzw. Veräußerungsgewinne, die der Abgeltungsteuer unterliegen) bleiben steuer-frei, soweit sie zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen des Anlegers den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von jährlich Euro 801,- (Euro 1.602,- bei zusammen veranlagten Eheleuten) nicht übersteigen (§ 20 Abs. 9 EStG). Tatsächlich angefallene Werbungskosten, selbst wenn sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, können nicht geltend gemacht werden.

Sonstige SteuernDer Erwerb von Darlehen durch Erbfall oder Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes bzw. der Schenker zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ein Inländer im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (§ 2 ErbStG) ist.

Familienangehörige und Verwandte können Freibeträge in Anspruch nehmen und damit ggf. eine Besteu-erung vermeiden. Die Höhe der möglichen Freibeträge sowie der anwendbare Steuersatz bestimmen sich

nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser bzw. Schenker und dem Erwerber.

Der Erwerb und die Veräußerung von Darlehen unterliegen nicht der Um-satzsteuer. Ebenso ist der Abzug einer eventuell anfallenden Vorsteuer grundsätzlich ausgeschlossen.Anleger sollten sich auf jeden Fall durch einen Steuerberater beraten las-sen.

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Unternehmensdaten der marek böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGFirma, Sitz, GeschäftsanschriftDie Firma des emittierenden Unternehmens lautet Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.

Sitz der Gesellschaft ist Lautersheim (Geschäftsanschrift: Elsengasse 6, D-67308 Lautersheim).

Gründung, rechtsform, rechtsordnung, DauerDie Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wurde am 01. August 2013 in der Rechtsform der Unternehmensgeselschaft (haftungsbeschränkt) gegründet und unterliegt der deutschen Rechtsordnung. Sie ist am 01. August 2013 unter der Nr. HRA 30407 beim Amtsge-richt im Handelsregister eingetragen worden.

Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.

UnternehmensgegenstandUnternehmensgegenstand ist Vermarktung des Rennfahrers Marek Böckmann sowie die Bündelung aller Sponsoring- und Marketingaktivitäten von Marek Böckmann.

Geschäftsjahr, bekanntmachungenDas Geschäftsjahr der Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist das Kalen-derjahr. Die Bekanntmachungen der Emittentin, die die Gesellschafter betreffen, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Geschäftsführung der marek böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGDie Geschäftsführer haben unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten und sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu vertreten. Insbesondere entscheidet die Geschäftsführung über alle Angelegen-heiten des laufenden Geschäftsbetriebs, allgemeine Fragen der Refinanzierung und der Festsetzung der Bedingungen für das Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäft sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz.

Derzeitiger Geschäftsführer der Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist Herr Dr. Michael Böckmann. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Michael Böckmann wurde am 30.09.1959 in Dortmund geboren. Nach seinem Abitur und Medizinstu-dium in Hamburg und Heidelberg macht er eine Ausbildung zum Facharzt für Innere Medizin. 1998 arbeitete er in einer internistischen Gemeinschaftspraxis mit gastrologischen und nephrologischem Schwerpunkt. Siet 2004 unterstützt und betreut er die Rennsportaktivitäten seinen Sohnes Marek Böckmann.

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Nachrangdarlehen der marek böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG - bedingungen§ 1 begriffsbestimmungenFür die Zwecke der Nachrangdarlehen der Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:a) Darlehensnehmerin bezeichnet die Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Lautersheim;b) Darlehensgeber bezeichnet die Person, die der Darlehensnehmerin ein Nachrangdarlehen gewährt;c) Darlehensregister erfasst sämtliche Darlehensgeber der Darlehensnehmerin; es kann in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden;d) Gewährungszeitpunkt hat die in § 3 Abs. 3 dieser Bedingungen genannte Bedeutung;e) Laufzeitende hat die in § 5 Abs. 1 dieser Bedingungen genannte Bedeutung;f) Valutierter Darlehensbetrag bezeichnet den vom Darlehensgeber auf der Grundlage dieser Bedingungen eingezahlten und auf dem Konto der Darlehensnehmerin gutgeschriebenen Darlehensbetrag;g) Bankarbeitstag bezeichnet einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind;h) Fälligkeitstag hat die in § 4 Abs. 4 dieser Bedingungen genannte Bedeutung;i) Methode ACT/ACT ist eine Berechnungsmethode, bei der die Anzahl der Tage für die Zahlungsperiode und die Anzahl der Tage eines Jahres als echte (kalendermäßige) Tage zu Grunde gelegt werden, so dass die Tage eines Jahres 365 bzw. 366 (Schaltjahr) betragen;j) Gesamtdarlehensbetrag hat die in § 2 Abs. 1 dieser Bedingungen genannte Bedeutung.

§ 2 Darlehensaufnahme, Verwaltung1. Die Darlehensnehmerin nimmt bei einer Vielzahl von Darlehensgebern Nachrangdarlehen zu den nachfolgenden Bedingungen auf, bis die Summe der Darlehensbeträge einen Gesamtdarlehensbetrag von bis zu Euro 1.000.000,- (in Worten: Euro Eine Millionen) erreicht.2. Die Darlehensnehmerin ist verpflichtet, ein Darlehensregister zu führen (einschließlich etwaiger Aktualisierungen), in dem jeder Darlehensgeber zu erfassen ist. In dem Darlehensregister werden die Stammdaten (Name, Anschrift, Kontoverbindung) des Darlehensgebers sowie Höhe des gezeichneten und valutierten Darlehensbetrags, Gewährungszeitpunkt, Zinsen und Zinszahlungen erfasst. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, Änderungen der Stammdaten der Darlehensnehmerin unverzüg lich anzuzeigen.

§ 3 erwerb von Nachrangdarlehen, einzahlung, Gewährungszeitpunkt1. Jede natürliche oder juristische Person kann der Darlehensnehmerin ein Nachrangdarlehen gewähren.2. Die Einzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt durch Einmalzahlung auf ein von der Darlehensnehmerin benanntes Konto. 3. Das Darlehen gilt am Tag der Gutschrift des Darlehensbetrages auf einem Konto der Darlehensnehmerin als gewährt. § 4 Zinsen und Fälligkeit1. Die Nachrangdarlehen werden vorbehaltlich des § 9 während der Laufzeit (§ 5) mit 7% p.a. bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag verzinst. Die Zahlung der Zinsen erfolgt jährlich.2. Die Nachrangdarlehen sind ab dem Gewährungszeitpunkt zinsberechtigt. Der erste Zinslauf beginnt am Gewährungszeit punkt und endet am letzten Kalendertag des Kalenderjahres. Folgende Zinsläufe (volle Zinsläufe) beginnen jeweils am ersten Kalendertag eines Kalenderjahres und enden am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderjahres. Ab Laufzeitende bis zur Rückzahlung wird das Darlehen nicht verzinst.3. Sind Zinsen abweichend von Abs. 2 für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Zinslauf zu zahlen, werden die Zinsen anteilig und Tag genau nach der Methode ACT/ACT berechnet. 4. Die Zahlung der Zinsen für einen abgelaufenen Zinslauf ist jeweils nachträglich am zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes zur Zahlung fällig (Fälligkeitstag).

§ 5 Laufzeit, rückzahlung, Veräußerung1. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet durch Kündigung.2. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt nach Ablauf der Laufzeit vorbehaltlich § 9 zum valutierten Darlehensbetrag. Der Rückzahlungsanspruch ist nach Maßgabe des § 4 Abs. 4 zur Zahlung fällig.3. Die Ansprüche aus den Nachrangdarlehen können grundsätzlich mit Zustimmung der Darlehensnehmerin übertragen werden.

§ 6 Ordentliche Kündigung1. Das Nachrangdarlehen kann sowohl durch Darlehensgeber als auch die Darlehensnehmerin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet nach vier vollen Kalendermonaten. Danach kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines vollen Kalendermonats gekündigt werden. Ein Recht zur Kündigung des Darlehensgebers aus wichtigem Grund bleibt hierdurch unberührt, wenn ein Kündigungsgrund nach § 7 oder ein Härtefall im Sinne des § 8 vorliegt.

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Nachrangdarlehen der marek böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG - bedingungen2. Die ordentliche Kündigung des Darlehensgebers hat schriftlich gegenüber der Darlehensnehmerin und die ordentliche Kündigung der Darlehensnehmerin durch Bekanntmachung gemäß § 12 zu erfolgen.

§ 7 Kündigung aus wichtigem Grund1. Jeder Darlehensgeber ist berechtigt, sein Nachrangdarlehen unverzüglich zu kündigen und die Rückzahlung zum valutierten Darlehensbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenna) die Darlehensnehmerin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oderb) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darlehensnehmerin eröffnet und nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Eröffnung aufgehoben bzw. ausgesetzt wird oder durch die Darlehensnehmerin beantragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oderc) die Darlehensnehmerin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (z. B. einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft), sofern diese andere Gesellschaft alle Verpflichtungen übernimmt, die die Darlehensnehmerin im Zusammenhang mit diesen Nachrangdarlehen eingegangen ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.2. Die Kündigung durch den Darlehensgeber aus wichtigem Grund hat schriftlich zu erfolgen. Die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages zuzüglich etwaiger aufgelaufener Zinsen ist 14 Bankarbeitstage nach der Kündigung aus wichtigem Grund zur Zahlung fällig.

§ 8 Sonderkündigungsrecht des Darlehensgebers1. Gründe, die den Darlehensgeber zur unverzüglichen Kündigung aufgrund eines ihn treffenden Härtefalls berechtigen, sind insbesondere: a) die eigene Arbeitslosigkeit b) die eigene Berufsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung c) der Tod des Ehepartners oder direkter Abkömmlinge wobei die Darlehensnehmerin berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, nach eigenem Ermessen geeignete Nachweise für das Vorliegen von Härtefällen (wie z.B. Erbschein oder Arbeitslosenbescheinigung oder Berufsunfähigkeitsbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung) zu verlangen. 2. Die Kündigung hat schriftlich durch den Darlehensgeber zu erfolgen.3. Die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages zuzüglich etwaiger aufgelaufener Zinsen ist 14 Bankarbeitstage nach der Kündigung aus wichtigem Grund zur Zahlung fällig.

§ 9 Nachrangigkeit1. Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Darlehensnehmerin im Rang zurück. Die Bedienung der Ansprüche aus den Nachrangdarlehen insbesondere die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages steht unter dem Vorbehalt, dass bei der Darlehensnehmerin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. Können aufgrund dieses Zahlungsvorbehalts Zinszahlungen durch die Darlehensnehmerin nicht geleistet werden, sind diese – unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zum nächsten Zinstermin nachzuholen. Kann aufgrund des Zahlungsvorbehalts die Rückzahlung des Kapitals nicht zum Fälligkeitstag erfolgen, ist die Rückzahlung unter den Voraussetzungen des Satzes 2 drei Monate nach dem Fälligkeitstag vorzunehmen. 2. Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen werden im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin oder der Liquidation der Darlehensnehmerin erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger bedient.

§ 10 Zahlungen, Steuern1. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, mit befreiender Wirkung auf das im Darlehensregister eingetragene Konto Zahlungen zu leisten.2. Alle Zahlungen, insbesondere Zahlungen von Zinsen und Rückzahlung der Nachrangdarlehen zum valutierten Darlehensbetrag, erfolgen unter Abzug und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren, soweit die Darlehensnehmerin zum Abzug und/oder zum Einbehalt gesetzlich verpflichtet ist. Die Darlehensnehmerin ist nicht verpflichtet, den Darlehensgebern zusätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen.3. Soweit die Darlehensnehmerin nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zum Einbehalt von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf derartige Verpflichtungen der Darlehensgeber.

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Nachrangdarlehen der marek böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG - bedingungen§ 11 Abgrenzung von Gesellschaftsrechten1. Die Nachrangdarlehen gewähren Zinsrechte, die keine Mitgliedschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Darlehensnehmerin beinhalten.2. Mit dem Abschluss des Vertrages über Nachrangdarlehen ist weder von der Darlehensnehmerin noch vom Darlehensgeber der Abschluss einer stillen Beteiligung im Sinne der §§ 230 ff. HGB oder der Erwerb von Genussrechten beabsichtigt.

§ 12 bekanntmachungenBekanntmachungen der Darlehensnehmerin, die die Nachrangdarlehen betreffen, erfolgen mittels Brief.

§ 13 Schlussbestimmungen1. Form und Inhalt der Nachrangdarlehen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Darlehensgeber und der Darlehensnehmerin unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Darlehensnehmerin. 3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmerin ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Darlehensnehmerin. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Darlehensgebers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist.4. Diese Bedingungen über Nachrangdarlehen sind in deutscher Sprache abgefasst. Nur dieser deutsche Text ist verbindlich und maßgeblich.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen über Nachrangdarlehen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller verbleibenden Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird die Darlehensnehmerin nach billigem Ermessen unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Eine solche Ersetzung wird die Darlehensnehmerin unverzüglich gemäß § 12 bekanntmachen.

Lautersheim, September 2013

Marek Böckmann Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGDr. Michael BöckmannGeschäftsführer

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