View
109
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
1
Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen ÄmternHeinz ERNSTDiplomarbeitNDS „Lebensgestaltung 50+“HSA Bern
3
Frage I
Sind gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern aus gerontologischer Sicht gerechtfertigt, obschon die Bundesverfassung eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet?
4
Frage II
Gibt es „ungeschriebene“ Alterslimiten
bei politischen Ämtern
(mittelbare Diskriminierung)?
5
Frage III
Wie kann das Verhalten der Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht („ungeschriebene Gesetze“) beeinflusst werden, damit ältere Menschen für politische Ämter kandidieren können und eine echte Wahlchance haben, wenn sie über die nötigen Voraussetzungen verfügen?
6
Stand der Forschung
Zusammenfassend: Es existiert weit und breit keine „Altersgrenze“, die sich mit neueren gerontologischen Forschungsergebnissen belegen liesse.
7
Stand der Forschung
Altersbilder – Altersstereotype Defizit-Modell und Disengagement-
Theorie Aktivitäts-Theorie und Disuse-Modell Kompetenzmodell des Alters
8
Stand der Forschung
Geistige Leistung im Alter Kristalline und fluide Intelligenz Intellektuelle Leistungsunterschiede Kohorteneffekte Expertenwissen und Lebenserfahrung Bildung Arbeit und Freizeit Gesellschaft, Politik und Altern
9
Kristalline und fluide Intelligenz
10
Zwei Typen sozialer Strukturen
12
Lebenserwartung in der Schweiz
15
Im Altertum
Ramses der Grosse (1304 – 1212 v. Chr.) Platon (427 – 347 v. Chr.) Massinissa (240 – 148 v. Chr.) Cato der Ältere (234 – 149 v. Chr.) Cicero 106 – 43 v. Chr.) Arganthonios (?)
16
Prägende Gestalten der neueren Geschichte Henri Guisan (1874 – 1960) Winston Churchill (1874 – 1965) Konrad Adenauer (1876 – 1967) Golda Meir (1898 – 1978) Nelson Mandela (geb. 1918)
18
Fragwürdige ältere Politiker
Sandro Pertini (Italien) Sowjetische Machthaber (Breschnew etc.) Urho Kekkonen (Finnland) Ronald Reagan (USA) Strom Thurmond (USA)
Es war allen bekannt!!!
19
Geschriebene Alterslimiten in der Schweiz?
Gesetzliche Alterslimiten? Bund ja Kantone ja Gemeinden ja
Alterslimiten in Parteien? Schweizerische Parteien nein Kantonal- und Lokalparteien ja
Trotz Diskriminierungsverbot in der Verfassung!
20
Alterslimiten in der EU und anderen Staaten
Offiziell nein Spitzenpositionen nein Untere Ebene vermutlich „Grauzone“
21
Zulässigkeit von Alterlimiten(Gutachten Schefer/Rhinow) Unzulässig bei Legislativämtern Bei exekutiven Vollämtern in engen
Grenzen zulässig (körperliche Belastbarkeit und schnelle Auffassungsgabe)
Generell: Altersschranken zulässig, wenn sie verhältnismässig sind
22
Umfrage bei der Bevölkerung
Total Antwortende 239
Mit vorheriger Information 121 Ohne vorherige Information 118
23
Informationen über…
25
Bevölkerung: Ergebnis
Bei den „Informierten“ deutlich weniger Befürworter von Alterslimiten
29
Gleiche Umfrage bei 246 eidg. Parlamentariern(200 Nationalräte u. 46 Ständeräte)
Total Antwortende : 135 (55 %)
30
Parlamentarier zu Alterslimiten bei Exekutivämtern (z.B. Regierungsrat oder Bundesrat)
"Nicht informierte" National- und Ständeräte (n = 70) zu Alterslimiten bei Exekutivämtern(z.B. Regierungsrat oder Bundesrat)
44.3%
55.7%
Für Alterslimite
Gegen Alterslimite
"Informierte" National- und Ständeräte (n = 61) zu Alterslimiten bei Exekutivämtern(z.B. Regierungsrat oder Bundesrat)
21.3%
78.7%
Für Alterslimite
Gegen Alterslimite
31
Parlamentarier zu Alterslimiten bei Legislativämtern (z.B. Kantons- oder Nationalrat)
"Nicht informierte" National- und Ständeräte (n = 71) zu Alterslimiten bei Legislativämtern
(Mitglieder von Parlamenten)
19.7%
80.3%
Für Alterslimite
Gegen Alterslimite
"Informierte" National- und Ständeräte (n = 61) zu Alterslimiten bei Legislativämtern
(Mitglieder von Parlamenten)
4.9%
95.1%
Für Alterslimite
Gegen Alterslimite
32
Parlamentarier zu Alterslimiten bei richterlichen Ämtern (z.B. Friedens- oder Bezirksrichter)
"Nicht informierte" National- u. Ständeräte (n = 67) zu Alterslimiten bei richterlichen Ämtern
(z.B. Friedensrichter, Bezirksrichter)
65.7%
34.3%
Für Alterslimite
Gegen Alterslimite
"Informierte" National- und Ständeräte (n = 60) zu Alterslimiten bei richterlichen Ämtern
(z.B. Friedensrichter, Bezirksrichter)
53.3%
46.7%Für Alterslimite
Gegen Alterslimite
33
Die schweizerischen Bundesräte seit 1848
Vierteljahrhundert Anzahl gewählte Bundesräte
1848 – 1875 23
1876 – 1900 13
1901 – 1925 14
1926 – 1950 15
1951 – 1975 21
1976 – 2003 20
1848 - 2003 Total 106
34
Die schweizerischen Bundesräte seit 1848
Durchschnittliches Alter der Bundesräte bei der Wahl und beim Ausscheiden (n = 106)
44.0
48.8
53.2 53.1 54.151.8
55.6
61.864.1 63.4 63.0 61.5
0.0
10.0
20.0
30.0
40.0
50.0
60.0
70.0
1848 - 1875 1876 - 1900 1901 - 1925 1926 - 1950 1951 - 1975 1976 - 2002
Wahljahr
Alt
er Alter bei der Wahl
Alter beim Rücktritt
35
Die zurückgetretenen Nationalräte
Nationalräte, die auf die Wahlen 2003 hin zurückgetreten sind (n = 32)
2
810
9
3
0
2
4
6
8
10
12
47 - 50Jahre
51 - 55Jahre
56 - 60Jahre
60 - 65Jahre
65 - 70Jahre
Alter
An
zah
l R
ück
trit
te
36
Die Wahlen 2003 im Kanton Zürich
Alter der Nationalratskandidaten 2003 im Kanton Zürich (n = 964)
47
211
161188 179
113
51
14
0
50
100
150
200
250
Alter
An
zah
l K
an
did
ate
n
Alter der 2003 im Kanton Zürich gewählten Nationalräte (n = 34)
0 0
3
9
17
5
0 002
46
810
1214
1618
AlterA
nzah
l N
ati
on
alr
äte
37
Alle gewählten Nationalräte 2003Nationalratswahlen 2003
Alter aller 200 gewählten Nationalräte
5 410
18
33
52
41
30
7
0
10
20
30
40
50
60
Alter
An
zah
l N
ati
on
alr
äte
38
Das Durchschnittsalter der Nationalräte nach den Wahlen
Jahr Durchschnittsalter
1971 52
1975 53
1979 51
1983 51
1987 50
1991 50
1995 51
1999 51 (genauer: 50,7)
2003 51 (genauer: 51,3)
39
Interview 1
Bei der Witwe des „Löwen von Siders“
Heidi DellbergRte du Rawyl 283960 Sierre VS
23.12.1918 Witwe des des verstorbenenNationalrates KarlDellberg (1886 – 1978)
Sierre/Siders VS16.08.2003
40
Interview 2 (vertraulich)
70-jährige Präsidentin eines Gemeindeparlamentes
Lee Streit-KrähenbühlThunstrasse 1423074 Muri bei Bern
02.08.1933 Präsidentin des Gemeindeparla-mentes von Muri BE
Muri BE04.07.2003
41
Interview 3 (vertraulich)
68-Jähriger als Friedensrichter wieder gewählt
Theodor SpeckerSteinstrasse 198630 Rüti ZH
15.06.1935 Friedensrichter von Rüti ZH
Rüti ZH09.07.2003
42
Interview 4 (vertraulich)
Wegen des Alters diskriminiert und doch gewählt
Marianne de Mestral-StrehlerWeingartenstr. 478708 Männedorf ZH
30.08.1936 Mitglied des Verfassungsrates des Kantons Zürich
Zürich08.09.2003
43
Interview 5 (vertraulich)
Mit 65 Jahren nicht mehr nominiert
Lisbeth FehrUnteres Güetli 28457 Humlikon ZH
14.04.1938 Nationalrätin Humlikon ZH19.09.2003
44
Interview 6 (vertraulich)
Ein 60-Jähriger will in den Nationalrat.
Dr. Thomas WagnerKrähbühlstrasse 108044 Zürich
17.10.1943 Alt Stadtpräsident und Alt Stadtrat von Zürich
Zürich01.10.03
45
Interview 7 (vertraulich)
Die Meinung eines Parteipräsidenten
Willy NägeliKurhausstrasse 38374 Oberwangen TG
10.01.1954 Thurgauischer Kantonalpräsident der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Oberwangen TG11.09.203
46
Zurück zur Frage I
Sind gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern gerechtfertigt?
47
Argumente bei Frage I
Voraussetzungen bei gesunden Älteren so gut wie bei Jungen.
Heute viel mehr gesunde Ältere als früher. Regelmässige Wiederwahl gegen Sesselkleber. Geschriebene Alterslimiten sind diskriminierend. Kein namhafter Verfassungsrechtler verlangt
gesetzliche Alterslimiten. Der Wähler soll entscheiden, nicht das Gesetz!
48
Antwort auf Frage I
Gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern sind aus gerontologischen und anderen Gründen in jedem Fall abzulehnen.
49
Zurück zur Frage II
Gibt es „ungeschriebene“ Alterslimiten
bei politischen Ämtern?
50
Argumente bei Frage II
Tatsächliche Wahlchancen, ernsthafte Absichten und Teilnahme am Wahlkampf berücksichtigen!
Parteien können „Personalplanung“ betreiben, dürfen aber nicht diskriminieren.
Wenig Fälle von wirklicher mittelbarer Diskriminierung
Definition „Diskriminierung“ nicht zu weit! Der Wähler ist der Wähler und nicht der
„Diskriminierer“.
51
Antwort auf Frage II
Es gibt in der Schweiz deutliche „ungeschriebene Alterslimiten“ bei politischen Ämtern. Ob es sich dabei um mittelbare Diskriminierung wegen des Alters handelt, muss offen gelassen werden.
52
Zurück zu Frage III
Wie kann das Verhalten der Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht („ungeschriebene Gesetze“) beeinflusst werden?
53
Antwort auf Frage III
Mit einer einfachen Methode konnte gezeigt werden, dass sich die Haltung von Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht beeinflussen lässt, was die Wahlchancen von fähigen älteren Kandidaten verbessern kann.
54
Was erstaunlich ist
Bevölkerung und Parlamentarier lassen sich durch „klassische alten Männer“ beeinflussen.
Richter werden in Bezug auf Alterslimiten strenger beurteilt.
Wenig klare Fälle von Diskriminierung aufgedeckt.
55
Was in der Öffentlichkeit besser bekannt gemacht werden sollte Heute viel mehr gesunde ältere Menschen als früher. Geistige Leistungsfähigkeit lässt bei gesunden älteren
Menschen kaum nach. Starre Altersstrukturen sollen und können flexibler
gemacht werden. „Sesselkleber“ sind seltener geworden. Parteien sollten ihre Nominierungspraxis hinterfragen
und sich an das Diskriminierungsverbot halten. Viele ältere Menschen haben gute Voraussetzungen für
die Ausübung eines Teilzeitamtes.
56
Konkrete Schritte zur Abschaffung der Alterslimiten Durch Änderung der Bundesverfassung
Volksinitiative ist ein direktes, aber aufwändiges und risikoreiches Verfahren.
Abschaffung durch Gemeinden und Kantone Verfahren wie bei der Einführung des Frauenstimmrechtes Pro Senectute schafft ein Argumentarium Öffentlichen Druck aufrecht erhalten Demokratischer Weg, welcher der föderalistischen Struktur
unseres Landes angepasst ist. Entspricht dem Prinzip „Steter Tropfen höhlt den Stein!“
57
Die
„Wägsten und Besten“
findet man …
58
… nicht mit Altersguillotinen …
59
… sondern indem Wähler und Gewählte
ihre Verantwortung wahrnehmen!
60
Recommended