1. Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben

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Nach mir die Sintflut???

Tipps zum Erben und Vererben

Gesetzliche Erbfolge, Erben 1. und 2. Ordnung

Großvater Großmutter

Bruder Vater

Kind 1 Kind 2

Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel

8

Erblasserin ledig, kinderlos,

Alter 90

Vater Mutter

8

Onkel Onkel Onkel OnkelOnkel TanteTanteTante TanteTante

Großvater GroßvaterGroßmutter Großmutter

8 83 Cousins 3 Cousins 3 Cousins 3 Cousins 3 Cousins 3 Cousinen 3 Cousinen 3 Cousinen 3 Cousinen 3 Cousinen

Sind alle 30 Cousins und Cousinen verstorben und haben je 2 Kinder hinterlassen, hat die Erblasserin 60 gesetzliche Erben!

Erbfolge nach verheiratetem Erblasser mit 2 Kindern

Ehegatte1/2Kind 1 1/4

Kind 2 1/4

Ehegatte 1/3

Kind 1 1/3

Kind 2 1/3

Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung

aus Erbrecht

pauschaler Zugewinnausgleich

Erbfolge nach verheiratetem Erblasser in Zugewinngemeinschaft

Ehegatte 1/2

Kind 1 1/4

Kind 2 1/4

Ehegatte1/2 Kind 1 1/6

Kind 2 1/6

Kind 3 1/6

mit 2 Kindern

mit 3 Kindern

Erblasser alleinstehend, PT Kind

Vater +

Kind 3 Kind 2 Kind 1

je 1/3 Erbteil pro Kind

Pflichtteil pro Kind 1/6

Erbfolge nach verheiratetem Erblasser, kinderlos

Ehegatte 3/4

Eltern 1/4

Ehegatte 1/2

Eltern 1/2

Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung

Pflichtteil der Kinder, verheirateter Erblasser mit 2 Kindern

Ehegatte 1/2

Kind 2 1/4

PT 1/8

Ehegatte 1/3

Kind 2 1/3

PT 1/6

Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung

Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft mit 2 oder 3 Kindern

Ehegatte 1/2

Kind 2 1/4

PT 1/8

Ehegatte1/2 PT 1/12

Kind 3 1/6

Pflichtteil Eltern, Erblasser alleinstehend

Vater Mutter

Kind +

8

je 1/2 Erbteil für beide Eltern

je 1/4 Pflichtteil pro Elternteil

Geschwister, Neffen und Nichten sind nicht pflichtteilsberechtigt!

Pflichtteil der Elternverheirateter Erblasser, kinderlos

Ehegatte 3/4

PT Mutter 1/16

PT Vater 1/16

Ehegatte 1/2

PT Mutter 1/8

PT Vater 1/8

Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung

Gleitende 10-Jahres-Frist

Vater

Max

2005 2006 2010 2009 2013 2015 2016

Tod

Paul

Teilungsanordnung

Vermeidung von PT-Ansprüchen

a) Entziehung des PT bei schwerer Verfehlung, § 2333 BGB, Achtung! Reform

b) PT-Beschränkung in guter Absicht, § 2338 BGB, Überschuldung im Erbfall, nicht bei Ehegatten oder behindertem Kind

c) Erb- oder PT-Verzichtsvertrag, § 2346 BGB, für 1. Sterbefall der Eltern oder beide Sterbefälle, auf konkreten Gegenstand, meist nur gegen Gegenleistung, PT-Verzicht meist vorteilhafter

d) Anordnung der Anrechnung von Zuwendungen auf den Erb- oder Pflichtteil, § 2315 BGB, muss

bereits bei Schenkung erfolgen!

e) Erbeinsetzung für PT-Berechtigten für wenig mehr als den Pflichtteil, § 2306

Achtung! Reform

f) rechtzeitige Zuwendung zu Lebzeiten, 10-Jahres-Frist nutzen, Achtung! Reform

g) Vor- und Nacherbfolge

h) Überspringen eines Erblassers in der Erbfolge

f) Vor- und Nacherbfolge

8Vater Mutter

Kind 3 Kind 1 Kind 2

Unternehmerin

600.000,-- €

A) er verstirbt zuerst

PT für K3 1/12 = 0,-- €

B) sie verstirbt zuerst, er verstirbt als zweiter

PT je 1/8, K1 und 2 lassen verjähren PT für K3 1/6 = 100.000,-- €

g) Überspringen des Erblassers in der Erbfolge

VaterUnternehmer

65 Jahre alt

Sohnhat nichteheliches Kind

45 Jahre alt

Enkel25 Jahre alt

nichtehel. Kind

h) Volljährigenadoption

Vater Mutter

Kind 3 Kind 2 Kind 1

8

er als erster er als zweiter

Adoption spart 33.334,-- € bzw. 66.667,-- €er als erster er als zweiter

Unternehmer, 800.000,-- €

PT 1/8 = 100.000,-- €

bzw. PT 1/4 = 200.000,-- €

PT 1/12 = 66.666,-- €

bzw. PT 1/6 = 133.333,-- €

i) Wahl des Güterstandes, Gütertrennung vermeiden

j) bei Schenkung Gegenleistungen des beschenkten Kindes nennen u. beziffern, gemischte Schenkung ist besser als reine Schenkung

k) Volljährigenadoption, Stiefkind wird adoptiert

l) Aufnahme des Nachfolgers in Personengesellschaft ohne Einlage bei Ausschluß einer Abfindung im Todesfall, Ausnahmen beachten

m) Einfache PT-Strafklausel, Jastrow´sche Klausel, Befreiung des überlebenden Ehegatten

n) Einfache PT-Strafklausel, Jastrow´sche Klausel, Befreiung des überlebenden Ehegatten

o) Sonderregelungen bei behindertem Kind, Sozialhilferegress

p) Sonderregelungen bei Hartz IV

I) Wahl des Güterstandes

Vater Mutter

Kind 2 Kind 1

8

Zugewinngemeinschaft, er stirbt zuerst

Gütertrennung, er stirbt zuerst

PT 1/8

PT 1/6

Persönliche Freibeträge:

- Ehegatten 500.000,00 €- Kinder 400.000,00 €- Enkel 200.000,00 €- sonstige Personen der Steuerklasse I 100.000,00 €

Persönlicher Freibetrag

- für Personen der Steuerklasse II und III: 20.000,00 €

Wert des steuer-pflichtigen Erwerbs bis einschl.

SteuerklassenI II III

75.000,00 € 7 % 15 % 30 %

300.000,00 € 11 % 20 % 30 %

600.000,00 € 15 % 25 % 30 %

6.000.000,00 € 19 % 30 % 30 %

13.000.000,00 € 23 % 35 % 50 %

26.000.000,00 € 27 % 40 % 50 %

und darüber 30 % 43 % 50 %

Vielen Dank für Ihr Interesse

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