1 Technische Inhalte der Website Neue Normen und die Auswirkungen auf die Praxis

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Technische Inhalte der Website

Neue Normen und die Auswirkungen auf die Praxis

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Dipl.-Ing. Georg POMMERLeiter des Hochbaulabors

Magistratsabteilung 39 VFAgegründet als “Städtische Probirstation für Kalke” im Jahre 1879

1997-: “akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle” 2001: Zertifizierungsstelle WIEN Zert 1139

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Homepage www.wdvsfachbetrieb.at

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ÖNORM B 6410Aktuelle Ergänzungen

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Downloads

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Europäische Regelwerke für WDVS

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Grundlagen der CE-Kennzeichnung

von Bauprodukten

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Bauproduktenrichtlinie

(Construction Products Directive (CPD))

„Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zurAngleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriftender Mitgliedsstaaten über Bauprodukte“

• Nummer: 89/106 EEC• Bekanntgabe: 27. Dezember 1988• Veröffentlichung: 11. Februar 1989

im Amtsblatt der EG L 40• Umsetzung durch bis 30 Monate nach der

die Mitgliedsstaaten: Bekanntgabe (27. Juni 1991)

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Bauproduktenrichtlinie

BauProduktenRichtlinie 89/106/EW (BPR)(= ConstructionProductsDirective CPD)

• Ermöglichen des freien Warenverkehrs für alle Produkte, die der Richtlinie entsprechen

• Ersetzen der z.T. unterschiedlichen nationalen gesetzlichen Bestimmungen durch Gemeinschaftsregelungen

• Gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und Prüfergebnissen

• Sicherstellen, das NICHT der BPR entsprechende Produkte vom Markt genommen werden.

• Übernahme der Verantwortlichkeit für die Nutzungssicherheit und Standsicherheit des Gebäudes.

• Unterschiedliche Anforderungsniveaus (z.B. geografisch oder klimatisch bedingt) dürfen nur mit den von der EU freigegebenen Klassifizierungen angewandt werden (z.B. EN-Normen).

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Bauproduktenrichtlinie betrifft nur Bauprodukte, die

• im EWR in Verkehr gebracht werden sollen

• hergestellt wurden, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- oder Tiefbaues eingebaut zu werden(vom Zement über die Heizung bis zum Fertighaus)

• zur Verwendung in Bauwerken bestimmt sind,welche in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind

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Bauproduktenrichtlinie

• legt „wesentliche Anforderungen“ an das Bauwerk fest

• verweist auf „technische Spezifikationen“, denen diese Bauprodukte entsprechen müssen, und zwar auf

- harmonisierte Europäische Normen (hEN) und

- Europäische Technische Zulassungen (ETZ)

• und sieht die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten vor

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Die 6 wesentlichen Anforderungen an Bauwerke

• 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit• 2 Brandschutz

• 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

• 4 Nutzungssicherheit• 5 Schallschutz• 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

sind gemäß Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie,die bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlichangemessenen Zeitraum („Dauerhaftigkeit“!) erfüllt werden müssen:

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• ist kein Qualitätszeichen• ist kein Zertifizierungszeichen, sie kann daher weder

vergeben noch entzogen werden• hat eine einheitliche Bedeutung, d.h. die Einhaltung

der gesetzlichen Vorschriften• steht für unterschiedliche Inhalte, je nach dem Thema

der jeweiligen EU-Richtlinie

Die CE-Kennzeichnung

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Erstellung der Bezugsdokumente

6 wesentliche Anforderungen an Bauwerke

6 Grundlagendokumenten (= interpretative Dokumenten)

dienen als Grundlage für die Mandate (Aufträge)der Kommission an

CENfür die Erarbeitungvon harmonisierten

Europäischen Normen(hENs)

oder an

EOTAfür die Erarbeitung

von Leitlinien (ETAG) für

Europäische Technische

Zulassungen (ETZs)

ETZ ohne Leitlinie: - nur wenige Hersteller betroffen (EOTA) - „CUAP-Verfahren“ (Common Understanding

(der Zulassungsstellen) on the Asessment Procedure)

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Bezugsdokument

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Konformität

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Regelung für WDVS (EU)• Entscheid der EU-Kommission (Mandat)• EOTA - Europ. Org. f. Zulassungen• EOTA Guideline of External Thermal

Insulation Composite Systems With Rendering (ETICS)

• EOTA - Prüfwand• EOTA – Einzelprüfungen• Kit Component System >> ETA/ETZ

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Schwerpunkte der ETAG 004• 6 wesentliche Anforderungen

– Wärmeschutz, – Brandschutz, – (Schallschutz) „npd“, – Standsicherheit, – Umwelt und Hygiene, – Nutzungssicherheit

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EOTA Guideline ETAG 004

• für Dämmstoffe < 0,064 W/mK– EPS- F oder MW – PT– Dicke bis 200 mm

• Mechanische und/oder geklebte Systeme

• Untergründe– Mauerwerk– Beton

Informationen http://www.eota.be

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ETAG 004 Prüfprogramm

• Haftzugfestigkeiten Dämmstoff/Kleber/Untergrund

• Hygrothermische Belastung• Brandschutz• Schlagfestigkeit• Verankerung/Verklebung

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EOTA Prüfzyklus50 Zyklen-20 ° C+ 70° CBesprühung

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EOTA PrüfwandFensterleibung

Sprüheinrichtung

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Abweichung ETAG 004• für Produkte und Untergründe die nicht

abgedeckt werden• CUAP Verfahren als Regelung im Einzelfall• typisch für Dübel/Dämmstoffe/Systeme

– Mineralschaumplatten, Holzfaserdämmplatten

– Holzwerkstoffe, Mantelbeton

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EOTA Guideline ETAG 014

• Dübel für WDVS• Mindestschaftdurchmesser 5 mm• Setztiefe > 25 mm• Typprüfung zu ETAG 004• Informationen http://www.eota.be

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Zusammenstellung der CE Zeichen

• Homepage www.eota.be• „Valid ETA´S“• Suchfunktion ETAG Number XYZ >

004• Liste der gültigen ETA• VORSICHT CE nur in Verbindung mit zert. WPK

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TURQUIE

SYRIE

BULGARIE

ROUMANIE

YOUGOSLAVIE

BOSNIE-HERZÉGOVINE

CROATIE

MACÉDOINE

ALBANIE

SLOVÉNIE

GRÈCE

SUÈDE

PAYS-BAS

DANEMARK

IRLANDE

ROYAUME-UNI

BELGIQUE

LUXEMBOURG

ALLEMAGNE

AUTRICHE

ITALIE

FRANCE

ESPAGNE

PORTUGAL

HONGRIE

CHYPRE

FINLANDE

ESTONIE

LETTONIE

LITUANIE

POLOGNE

RÉPUBLIQUE TCHÈQUE

SLOVAQUIE

SUISSE

NORVÈGE

GEORGIE

RUSSIE

BIÉLORUSSIE

UKRAINE

MEMBERS

NEW MEMBERS

CANDIDATES

L'élargissement de l'Union EuropéenneEuropäische Union

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Pflichtenheft

• CE ist eine „Handelsmarke“• CE kann Ausschreibungskriterium sein• CE ist Ausschreibungskriterium (siehe

BO für Wien)• Übertretung als Verwaltungsstrafe

– ca. 2500 € / Übertretung (Maximum)

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Marktüberwachung

• System BBA – (British Board of Accreditation)

• System Österreich – (Vernaderung)

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Was tun bei Übertretung ?

• Reparatur aufgrund der zeitlichen Abläufe nur schwer möglich

• Stellungnahme einer akk. Prüfstelle als Eignungsnachweis für die BO

• Keine Fertigstellungsanzeige möglich ?

• Kontrolle durch Prüfingenieur

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Wer ist zuständig ?

• CE > Inverkehrbringer• CE im Einbau > Bauführer• Förderungsmodelle > über Bauführer

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Nationale Umsetzung

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Am Beispiel BO für Wien

X. ABSCHNITT

Vorschriften, die hauptsächlich die Konstruktion betreffen

Allgemeine Vorschriften

§ 97. (1) Alle baulichen Anlagen sind nach den Erfahrungen der technischen Wissenschaften herzustellen.Die dabei verwendeten Baustoffe und Bauteile und angewendeten Bauarten haben den geltenden Vorschriften zu entsprechen und müssen brauchbar sein....

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CE in der BO

… Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die

gemäß den Vorschriften über das Inverkehrbringen das CE-Zeichen tragen, gelten als brauchbar.

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Produktnachweise als Handelserfordernisse

ÖNORM B 6400Anwendungsnorm

ETAG 004Zulassung

Produktnormen

ÖNORM B 2259Werkvertragsnorm

ÖNORM B 6410Verarbeitung

CE

Ken

nzei

chnu

ng

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ÖNORM B 6400 Anwendungsnorm

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ÖNORM B 6400 (Auszug)

• Anforderungen an das Brandverhalten des Systems

– Gebäude mit höchstens 3 Geschossen: mindestens D

– Gebäude mit mehr als 3 Geschossen: mindestens C-d1

– Hochhäuser: mindestens A2-d1• Anforderung an die Stoßfestigkeit des Systems

– Kategorie I– Kategorie II

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ÖNORM B 6400 (Auszug)

• Anforderungen an den Hellbezugswert– Generell > 25

• Schallschutz– Die Veränderung des Luftschalldämm-Maßes ist

gemäß ÖNORM B 8115-4 in Abhängigkeit des Luftschalldämm-Maßes des Wandbildners und der Resonanzfrequenz des Dämmstoffes zu ermitteln.

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ÖNORM B 6400 (Auszug)• Widerstand gegen Windlasten

– Ausschließlich geklebte Systeme erfordern bei einem Kleberflächenanteil von etwa 40 % eine Dämmstoffqualität TR 150

– bzw. bei vollflächiger Verklebung TR 80 im Rahmen der Produktdeklaration gemäß ÖNORMEN EN 13162 und EN 13163.

– Die Haftzugsfestigkeit des Klebers auf dem Untergrund muß mindestens den Vorgaben der ETAG 004 für den Untergrund Beton entsprechen. Andernfalls ist gemäß 4.5.2 eine zusätzliche mechanische Befestigung vorzusehen.

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ÖNORM B 6400 (Auszug)• Widerstand gegen Windlasten (2)

– Wird das Wärmedämm-Verbundsystem nicht um eine Gebäudeaußenkante herumgeführt, sondern endet dort, ist in diesem Bereich eine Randverdübelung gemäß 4.5.2.3 auszuführen.

Dübelung

Dübelung

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ÖNORM B 6400 (Auszug)• Dübelung

– Sockel Dübelung ab 30 cm über GOK– Wandbildner Mauerwerk, Normalbeton – Bei Hochlochziegeln gemäß ÖNORM B 3200 ist ein

Dübel einzusetzen, dessen Verankerung mindestens über die gesamte Dicke der Außenschale reicht.

– Kann der vorhandene Wandbildner nicht eindeutig einem der oben beschriebenen Baustoffe zugeordnet werden, sind Ausziehversuche gemäß ÖNORM B 6124 durchzuführen und zu dokumentieren.

– Dübeltellerdurchmesser ≥ 60 mm

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ÖNORM B 6400 (Auszug)

• Anzahl der Dübel– Es sind generell mindestens 6 Dübel/m2

anzubringen. – Für die Randzone erhöht sich die

erforderliche Anzahl abhängig vom Einsatzfall auf maximal 12 Dübel/m2.

– Bei Windgeschwindigkeiten > 135 km/h und/oder Gebäudehöhen > 50 m ist ein gesonderter Nachweis über die Verdübelung zu führen.

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ÖNORM B 6400 (Auszug)• Dübel an der Randzone

– Breite der Randzone beträgt an beiden Seiten aller Gebäudeaußenkanten mindestens 1 m.

– Ist die Höhe der Fassadenfläche des Gebäudes größer als seine Länge, beträgt die Breite der Randzone 10 % der Länge, gleich oder kleiner, beträgt die Breite der Randzone 10 % der Höhe gemäß ÖNORM B 4014-1, jedoch höchstens 2 m.

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ÖNORM B 6400 (Auszug)• Dübelung von Untersichten

– Untersichten sind unter Berücksichtigung brandschutz-technischer Vorschriften wie WDVS zu behandeln.

• Dübelung EPS-F– Außer Neuwertiges Mauerwerk– Außer Mantelsteine ohne integ.

Dämmung und WS und WSD Platten– Außer bei Dämmstoff > TR 150

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ÖNORM B 6400 (Auszug)• Dübelung MW - PT

– Generell– Außer TR > 80 (?) und vollflächige

Klebung• Dübelung anderer Dämmstoffe

– Diese Systeme benötigen zusätzlich zur Verklebung eine Verdübelung oder einen Standsicherheitsnachweis.

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Grundwert der

Wind-geschwin

digkeit

Geländeform in der Umgebung des Gebäudes

I II III

Höhe des Gebäudes

km/h unter 10 m

10 m bis 25 m

über 25 m bis 50 m

unter 10 m

10 m bis 25 m

über 25 m bis 50 m

unter 10 m

10 m bis 25 m

über 25 m bis 50 m

unter 85 6 6 6 6 6 6 6 6 6

85 bis 115 8 10 12 8 8 10 6 8 10

über 115 bis 135

10 x x 10 12 x 8 10 12

x … Für diesen Bereich sind Dübel mit einer Gebrauchslast von 0,15 kN ungeeignet. Es gilt Tabelle 6.

 

Anzahl der Dübel im Randbereich

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Nationale Umsetzung

Produktnormen

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ÖNORM vs EN - Norm

• ÖNORM B 6110 EPS – F– ÖNORM EN 13 499

• ÖNORM B 6135 MW – PT– ÖNORM EN 13 500

• Ausgabe 1.4.2004• Derzeit jedoch ETAG 004

– Mandatisierung für CE Kennzeichnung– Für alle WDVS Produkte

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MW-EN13162-T5-DS(T+)-DS(TH)-CS(10)40-TR10-WS-WL(P)

MW-EN13162 : Spezifikationsnorm (MW)

Ti : Grenzabmaß für die Dicke

DS(T+) : Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur

DS(TH) : Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur und Feuchtebedingung

CS(10)i : Druckspannung oder Druckfestigkeit

Tri : Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene

WS : kurzzeitige Wasseraufnahme

WL(P) : langzeitige Wasseraufnahme

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EPS EN 13163-L1-W2-T2-S2-P4-DS(N)2-DS(70,-)1-TR150-BS100

EPS EN 13163 : Spezifikationsnorm (EPS)

Li : Grenzabmaß für die Länge

Wi : Grenzabmaß für die Breite

Ti : Grenzabmaß für die Dicke

Si : Grenzabmaß für die Rechtwinkligkeit

Pi : Grenzabmaß für die Ebenheit

DS(N)i : Dimensionsstabilität im Normklima

Tri : Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene

Bsi : Biegefestigkeit

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ÖNORM B 6124 Dübel

• Dübel für Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme– Bauphysikalische Kennwerte

(Wärmebrückenwirkung)– Ausziehlasten geregelt– Typspezifikationen– Tellersteifigkeit über Systemprüfung

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Spreizzone

Schaft

Teller

Spreizstift Treibstift

Dübel mit Stahlnagel

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Spreizzone Schaft

Teller

Schraube

Kunststoffummantelung

Dübel mit Stahlschraube

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Brauchbarkeit von DübelETAG 014 – Kunststoffdübel zur Befestigung von

Außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystem mit Putzschicht

Zusatzanforderung……

ÖNORM B 6124 – Dübel für Außenwand-Wärmedämm-Verbundsystem

oder

Bestandteil in einem System gemäß ETAG 004

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Dübel für WDVS, Prüfungen auf der Baustelle

• Kontrolle der erforderlichen Dübellänge• Ausziehversuche• Kontrolle der Montage:

– Dübel durch Kleber– Kraftschlüssiger Sitz des Dübels

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Dübel-Nutzungskategorien

• Nutzungskategorie A: Kunststoffdübel für die Verwendung in Normalbeton

• Nutzungskategorie B: Kunststoffdübel für die Verwendung in Vollsteinen

• Nutzungskategorie C: Kunststoffdübel für die Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen

• Nutzungskategorie D: Kunststoffdübel für die Verwendung in haufwerksporigem Leichtbeton

• Nutzungskategorie E: Kunststoffdübel für die Verwendung in Porenbeton

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Verarbeitung von WDVSÖNORM B 6410 (1.8.2004)

• Verarbeitungsnorm für Systeme mit Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Partikelschaumstoff EPS-F und Deckschichte sowie für Systeme mit Dämmplatten aus Mineralwolle MW-PT Dämmplatten und Deckschichte

• Andere Produkte nach Herstellerdeklaration

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Änderungen B 6410

• Systemzulassung• Ober-, Unterputz, Bewehrung• Begriffe

– Winddichtheit– Schlagregensicher, Schlagregendicht

• Regelung Dübelung für Mantelbeton

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Untergrund (Grundsätze)

• Unverputzte Wände aus Beton, Porenbeton, Wandbausteinen oder Mantelbeton mit mineralisch gebundenen Holzwolle-Produkten gemäß ÖNORM B 6021 oder ÖNORM B 3208 ohne besonderen Nachweis verwendbar.

• Bei anderen Untergründen muss die Eignung des WDVS für jeden Anwendungsfall nachgewiesen werden.

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Untergrundprüfung• Risse im Untergrund• Tragfähigkeit• Ebenheit• (Saugfähigkeit)• Untergrundfeuchtigkeit

Gefahr der Hinternässung

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Prüfmethoden• Augenschein• Klopfprobe und Wischprobe• Kratz- oder Ritzprobe• Ebenheitsprobe

(ÖNORM DIN 18 202)• Dübelausziehversuche gemäß ÖNORM B

6124

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ÖNORM DIN 18202 Grenzwerte

Latte/ Typ

10 cm 1 m 4 m 10 m 15 m

Rohbau Wand

5 mm

10 mm 15 mm 25 mm 30 mm

Fassade 3 mm 5 mm 10 mm 20 mm 25 mm

Fassade erhöht

2 mm 3 mm 8 mm 15 mm 20 mm

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Vorbereitungsmaßnahmen bei unverputztem Mauerwerk, Beton, Mantelbausteinen und Mantelbauplatten

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Zusatz Mantelbeton• fehlender Verbund von Mantelbauplatten mit dem

Kernbeton– herstellen eines tragfähigen Untergrundes durch

Verkleben oder Dübeln vor Aufbringen des WDVS

• klaffende Fugen über 5 mm zwischen Mantelbauplatten bzw. Mantelsteinen– auswerfen der Fugen mit Zementmörtel; – mit Montageschaum gefüllte Fugen sind zuvor

auszukratzen

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Schichtdicken (alt)

Art und Ausführung des Deckputzes Hellbezugs-werte (HBW) Schichtdicke

Dünnschicht-Deckputz  

1,5 mm bis 4,0 mm,bei Rillenstruktur

mindestens 2,0 mm

  kunstharzgebunden (für Systeme mit EPS-F)

25

silikatgebunden 30

siliconharzgebunden 30

mineralisch (Kalk-Zement) gebunden, kunstharzvergütet

50

Dickschicht-Deckputz mineralisch (Kalk-Zement) gebunden, kunstharzvergütet

 

30 

über 4,0 mm

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SchichtdickenNenndicke

[mm]Anzuwenden EPS-F EPS-F MW-PT

bei MW-PTMindestdicke 2 4 5

[mm]Mittelwert 2,5 4,5 7

[mm]Lage des mittig äußeres äußeres

Gitters Drittel Drittel

3 5 8

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Verarbeitungs“klima“Die Ausführung des WDVS ist bei Temperaturen unter +5 °C (Bauwerks-, Material- und Lufttemperatur), bei Regen (ohne Schutzmaßnahmen) und bei Unterschreitungen der Temperatur des Taupunktes an der Oberfläche (wegen Oberflächenkondensat) unzulässig, ebenso die Herstellung der Deckschichte bei direkter Sonneneinstrahlung.

Ebenschleifen bereits verklebter Dämmschichten ist hingegen temperaturunabhängig. (Anmerk.: Auch Dübelung)

Bei der Verarbeitung von Silikatputzen sind die Angaben des Herstellers bzw. des Systemhalters hinsichtlich der Verarbeitungs-temperatur zu berücksichtigen

(in der Regel + 8°C).

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„Taupunkt“

Beispiel:

8°C / 80 % rel.L

> 5°C > KONDENSAT

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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