17.Expertengespräch: RutschhemmungimFokus · 24 Naturstein 8/2008 los und spiegelt das Verhältnis...

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22 � Naturstein 8/2008

Expertengespräch

Stolpern, Rutschen und Stürzen(SRS) gehören zu den häufigs-ten Unfallursachen im gewerb-

lichen Bereich (15% aller melde-pflichtigen Unfälle). Ursache ist ofteine unzureichende, nicht an denbetriebsbedingten Rutschgefahrenorientierte Rutschhemmung der Bo-denbeläge. Menschen kommen daraufins Rutschen, verlieren das Gleichge-wicht und stürzen. Laut Dipl.-Phys.Ing. Thomas Götte ist die Zahl derUnfälle im gewerblichen Bereich inden letzten vier Jahren immerhin ummehrere Prozentpunkte zurückge-gangen. Er führt dies auf die Sensibi-lisierung von Bauherren, Planern undausführenden Gewerken durch ent-sprechende Untersuchungen undVer-

öffentlichungen seit 1993 zurück.Allerdings seien die verbleibendenRutschunfälle mit ca. 30 000 jährlichnach wie vor zu viele.Nach Erfahrung der Experten gibt esnach wie vor viel Unwissen und Un-klarheit, wenn es um Fragen derRutschhemmung in Bezug auf Na-turstein geht. Rutschhemmende Ei-genschaften korrelieren hier mit derRauheit der Oberfläche und somitmit der Art der Oberflächenbearbei-tung.Seitens der Architekten wird die Be-deutung des Themas Rutschhem-mung oft unterschätzt. Obwohl denmeisten die Vorgaben bekannt sind,werden sie oft bewusst falsch ausgelegtoder ignoriert, weil man unbedingt

bestimmte optische Effekte erzielenwill. Das betrifft nicht nur die klassi-schen R9-Bereiche, sondern auch diehoch sensiblen Barfußareale in Hotelsund Schwimmbädern.Hier wird nachwie vor häufig polierter Natursteineingebaut.Das Expertengespräch fand in denRäumen der Bergischen UniversitätWuppertal, Abteilung Sicherheits-technik, Fachgebiet Sicherheitstech-nik /Arbeitssicherheit statt; dafürDank an die Abteilungsleiterin Prof.Dr.-Ing. Anke Kahl und ihr Team.Dank auch an Dr.Ralf Kownatzki fürdie Vorbereitung und Leitung diesesExpertengesprächs.

AnforderungenUnter Rutschsicherheit werden Ei-genschaften eines Bodenbelags mitder Belastung gleitfördernder Stoffewie z. B. Wasser oder Sand zu-sammengefasst. Sowohl die Arbeits-stättenverordnung als auch die Bau-produktenrichtlinie fordern, dassFußböden rutschhemmend ausge-führt sein müssen.DieAnforderungenan die Rutschhemmung von Boden-belägen sind in der Berufsgenossen-schaftlichen Regel »Fußböden in Ar-beitsbereichen und Arbeitsräumenmit Rutschgefahr« präzisiert (BGR181, herausgegeben von der Deut-schen Gesetzlichen Unfallversiche-rung (DGUV)).

Bewertung der RutschgefahrRutschhemmende Beläge sind insbe-sondere in Arbeitsräumen oder Ar-beitsbereichen erforderlich, in denen

17. Expertengespräch:

Rutschhemmung im Fokus

Naturstein lädt Experten zum Gespräch. Ziel ist die Vermei-dung von Unfällen und von teuren Reklamationen. Hier sinddie Ergebnisse der Diskussion zum Thema »Bodenbeläge ausNaturwerkstein mit rutschhemmenden Eigenschaften« mitProduktempfehlungen zum Sammeln.

E X P E R T E N G E S P R Ä C H E :

� Naturstein im Außenbereich(5 / 05)

� Imprägnierung von Naturwerkstein(8 / 05)

� Bauabschlussreinigung (1 / 06)� Reinigung von Natursteinfassaden

(3 / 06)� Reinigung und Pflege von

Natursteinböden (5 / 06)� Prüfung des Verlegeuntergrunds

(10 / 06)� Naturwerkstein in Nassbereichen

(11 / 06)

� Treppen aus Naturwerkstein (4 / 07)� Hohlböden mit Naturwerkstein (6 / 07)� Außenwandbekleidungen mit

Naturwerkstein (8 / 07)�� Zukunft der Naturwerksteinwirtschaft

(12/ 07)�� Sauberlaufzonen im Fokus (1 / 08)�� Sicherer mit Monokorn (3/ 08)� Küchenarbeitsplatten aus

Naturwerkstein (4 / 08)� Innenwandbekleidungen mit

Naturwerkstein (5/ 08)�� Rutschhemmung im Fokus (8/ 08)

K U R Z I N F O :

ForschungsprojekteDr.-Ing. Jens Sebald und Dipl.-Ing. Chris -toph Wetzel von der Bergischen Univer-sität Wuppertal, stellten im Rahmen desExpertentreffens Forschungsprojekte zurWechselwirkung der für die Rutschsicher-heit relevanten Faktoren vor. Messergeb-nisse auf verschiedenen Bodenbelägenzeigen, dass das Schuhwerk eine größereRolle für die Rutschsicherheit spielt als

bisher angenommen. Weitere Messreihenmit verschiedenen Bodenmaterialien sindin Vorbereitung. Die Naturwerksteinbran-che sollte nach Überzeugung der Exper-ten Natursteintestmaterialien beisteuernund so dazu beitragen, das Projekt mög-lichst praxisnah zu gestalten und neue Er-kenntnisse zu gewinnen.Kontakt: cwetzel@uni-wuppertal.de

Naturstein 8/2008 � 23

Expertengespräch

aufgrund der dort verarbeiteten Pro-dukte oder der ArbeitsverfahrenRutschgefahr besteht. Je nachdem,wie hoch die Rutschgefahr ist, wer-den höhere oder weniger hohe Anfor-derungen an die Rutschhemmunggestellt. Der Bewertung der Rutsch-gefahr liegen folgende Kriterien zu-grunde:

1. Rutschhemmende Eigenschaftendes Fußbodens

2. Rutschhemmende Eigenschaftendes Schuhwerks

3. Häufigkeit des Auftretens gleitför-dernder Stoffe auf dem Boden undderen Verteilung

4. Art und Eigenschaft der gleitför-dernden Stoffe

5. Sonstige bauliche, verfahrenstech-nische und organisatorische Ver-hältnisse

Die Frage, warum ein Mensch aus-rutscht, ist relativ einfach zu beant-worten. Wenn die Rutschhemmungdes Systems von Schuh, gleitfördern-dem Stoff und Fußboden geringer istals die Anforderungen des Gehenden,verliert man die Kontrolle über seinenKörperschwerpunkt und fällt dannhin. Daraus ist ersichtlich, dass eineVielzahl von Faktoren, wie Schuh-werk (insbesondere Schuhsohle), Artund Menge von Schmutz auf demBoden, Agilität, Gehverhalten, Alterusw. eine Rolle spielen. Deswegenkann auch ein rutschhemmend aus -gerüsteter Bodenbelag niemals alleRutsch unfälle vermeiden, sondernnur den Hauptanteil.

PrüfverfahrenDie rutschhemmenden Eigenschaftenvon Bodenbelägen werden nachBGR 181 durch Begehen einerSchiefen Ebene nach DIN 51130(Laborverfahren) geprüft. Die Prüf-methode sieht vor, dass die Bodenbe-läge mit Öl als Zwischenmedium be-netzt und durch den Prüfer mit einemstandardisierten, gummibesohltenSchuh (Standardschuh) begangenwerden. Die Ebene mit dem Prüfbelagwird so lange geneigt, bis der Prüferseinen Gang als unsicher einstuft.Dann wird der Neigungswinkel ge-messen und einer Bewertungsgruppe(R-Gruppen, R9 bis R13) zugeord-net. Neigungswinkel z. B. von 6 ° bis10 ° repräsentieren die Gruppe R9

(geringste Anforderung). Damit einesolche Prüfung reproduzierbar ist,werden vorher drei Normbeläge be-gangen, um zu prüfen, ob die Prüfein-richtung korrekte Messwerte liefert.Als Prüfschuh wird der Sicherheits-schuh nach DIN EN 345 mit derStandardsohle »Picasso« auf Nitril-kautschuk-Basis verwendet, als Gleit-mittel Motorenöl der SAE-Viskosi-tätsklasse 10 W-30. Für eine Bewertung der Rutschhem-mung von nassbelasteten Barfußberei-chen wird ebenfalls die Schiefe Ebene

herangezogen. Die Belagsfläche wirdhier barfuß und mit entspanntemWasser als Zwischenmedium began-gen (DIN 51097). Bewertet wird mitA, B oder C. Die Prüfung nach dem Prinzip derSchiefen Ebene wird von verschiede-nen Prüfinstituten angeboten.

Für die Überprüfung der Rutsch-hemmung bereits verlegter Bo-denbeläge wird die Bestimmung vonGleitreibungswerten herangezogen.Der Gleitreibungswert ist dimensions-

Gesprächsrunde in der Bergischen Universität Wuppertal

(Fotos: Uni Wuppertal, BGHW, RMC, B. Holländer)

Reibungssystem BZSU

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los und spiegelt das Verhältnis vonHorizontalkraft (die Kraft, die zumZiehen benötigt wird) zu Gewichts-kraft wider. Das Prüfverfahren ist inder DIN 51131 (z. Zt. Entwurf, gülti-ge Norm ab August 2008) beschrie-ben. Die Eignung dieses Prüfverfah-rens wurde in den letzten Jahren inmehreren Ringversuchen mit denGleitreibungsmessgeräten GMG 100und GMG 200 nachgewiesen. Auf-grund der guten Ergebnisse hat derFachausschuss Bauliche Einrichtun-gen mit der Erstellung einer BG-Schrift begonnen, die für die Vor-Ort-Prüfung den Einsatz eines Messgerätsnach DIN 51131 vorsieht. Beschrie-ben werden sollen die praxisgerechteDurchführung und die Bewertungvon mobilen Gleitreibungsmessungen.Für die Prüfung vor Ort gibt es heutemehrere automatische Geräte: dasGMG 100 und das GMG 200 (selbst-ziehende Messgeräte mit Seilwinde;beide entsprechen der DIN 51131) unddas FSC 2000 (selbstfahrendes Messge-rät). Da die Geräte für Messungen vorOrt bei unsachgemäßer BedienungFehlergebnisse erzeugen, sollte auf die

normgerechte Handhabung geachtetwerden.Ein anderes mobiles Messgerät ist dasmanuell zu bedienende SRT-Pendel-prüfgerät aus England, das seinen Ur-sprung in der Prüfung von Straßenbe-lägen hat. Die Prüfung mit dem Pen-delprüfgerät ist grundsätzlich in der EN14231 sowie in der EN 1341 und EN1342 (Platten und Pflastersteine) be-schrieben. Auch bei diesem Gerät führtder Einfluss des Bedieners häufig zufehlerhaften und nicht reproduzierba-ren Messergebnissen.Gleitreibungswerte sind nicht mit R-Gruppen korrelierbar (gilt auch fürSRT-Werte). Neueste Untersuchun-gen an der Bergischen UniversitätWuppertal bestätigen dies im Detail,wobei die abweichenden Bewertun-gen insbesondere in den unterschied-lichen Prüfparametern (Gleitmittel Ölbzw. Wasser, weiche bzw. harte Schuh-sohle) begründet sind. In Einzelfällenist es jedoch notwendig, auch in Ob-jekten die gegebene Rutschfestigkeitzu bestimmen. Dies ist mittels »Schie-fer Ebene« (DIN 51130) nicht mög-lich. Die modernen, automatischenMessegeräte, die der DIN 51131 ent-sprechen (wie GMG 100/ 200), sindhier gut geeignet, um die rutschhem-menden Eigenschaften vor und nacheiner Sanierung zu erfassen.

AnsprechpartnerAnsprechpartner für Fragen zu denRutschsicherheitsanforderungen fürein bestimmtes Bauvorhaben sind• die zuständige Berufsgenossenschaft(BG)

• der Fachausschuss BaulicheEinrichtungen

• das zuständige Staatliche Amt fürArbeitssicherheit (Gewerbeauf-sichtsamt)

• die genehmigungspflichtigeBehörde

• wissenschaftliche Einrichtungen• die Fachverbände• spezialisierte Beratungsunter -nehmen

Den Experten zufolge ist es meistenssinnvoll und auch kostengünstig, sich andie zuständige BG zu wenden, die dasfragliche Gebäude dann auch betreut.Laut Dipl.-Phys. Ing. Thomas Götte,verantwortlicher Leiter des Fachaus-schusses Bauliche Einrichtungen, ver-stehen sich die BG hier als Dienstleister.Im Fall von Unklarheiten können sieauf ihr Netzwerk an Informationsquel-len zurückgreifen, insbesondere auf denFachausschuss Bauliche Einrichtungen.In jedem Fall sollte sich der Naturstein-unternehmer das Ergebnis seiner Re-cherche schriftlich geben lassen.

BewertungsgruppenDer aus einer Messwertreihe ermittel-te mittlere Akzeptanzwinkel ist für dieEinordnung des Belags in eine derfünf Bewertungsgruppen R9 bis R13maßgebend (Tabelle). Die Bewer-tungsgruppe dient als Maßstab für denGrad der Rutschhemmung, wobeiBeläge mit R9 den geringsten undBeläge mit R13 den höchsten Anfor-derungen an die Rutschhemmunggenügen.

Expertengespräch

Begehen einer Schiefen Ebene nach DIN 51130

Selbstziehende Messgeräte

Selbstfahrendes Messgerät

SRT-Pendelprüfgerät

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GeltungsbereicheIm Oktober 2003 hat der Hauptver-band der Gewerblichen Berufsge-nossenschaften ein überarbeitetesMerkblatt zu den Anwendungsberei-chen der RutschhemmungsklassenR9 bis R13 herausgegeben. Es gel-ten beispielsweise folgende Anforde-rungen:

Die für nassbelastete Barfußbereichegeltenden BewertungsgruppenA/B/C sind wie folgt eingeteilt:

Sopro MittelDickbettMörtel weissSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSoooooooooooooooooooooopppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppprrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrroooooooooooooooooooooooo MMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMiiiiiiiiittttttttttttttttttteeeeeeellllllllllDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDiiiiiiiiiiiccccccccccccccckkkkkkkkkkkkkkkkkkkbbbbbbbbbbbbbeeeeeeeeeeeeeeettttttttttttttttttttttttMMMMMMMMMMMMöööööööööööööörrrrrrrrrrrrrttttttttttteeeeeeeeeeeeeellllllllll wwwwwwwwwwweeeeeeeeeiiiiiiiisssssssssssssssssssssssssssssssssFür spiegelglatte Marmorböden

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Von 6° bis 10° R9

Mehr als 10° bis 19° R10

Mehr als 19° bis 27° R11

Mehr als 27° bis 35° R12

Mehr als 35° R13

Gruppe Mindestvolumen

V4 4 (cm3/ dm2)

V6 6 (cm3/ dm2)

V8 8 (cm3/ dm2)

V10 10 (cm3/ dm2)

0 Allgemeine Arbeitsräume und-bereiche

0.1 Eingangsbereiche, innen (direkt aus demFreien begangen) R9

0.2 Eingangsbereiche, außen R11 o. R10/V40.3 Treppen, innen (auf die Feuchtigkeit von au-

ßen hereingetragen wird) R90.4 Außentreppen R11 o. R10/V411 Verkaufsstellen, Verkaufsräume

(z.B.)11.12 Verkaufsräume, Kundenräume R911.15 Verkaufsbereiche im Freien R11 o. R10/V4

18 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein18.1 Steinsägerei, Steinschleiferei R11

20 Lagerbereiche20.3 Lagerbereiche im Freien R11 o. R10/V4

30 Außenbereiche30.1 Gehwege R11 o. R10/V430.3 Schrägrampen R12Anmerkung: Bodenbeläge, die keine

R-Klassifizierung aufweisen, sindnicht notwendigerweise glatt; es wur-de nur auf die Klassifizierung verzich-tet, da kein Einsatz in derartigen Be-reichen vorgesehen ist.

In Arbeitsbereichen, in denen fettige,pastöse oder faserig-zähe Stoffe aufden Boden gelangen, müssen Bo-denplatten oft auch noch einen»Verdrängungsraum« besitzen. Ge-meint ist der offene Hohlraum zwi-schen Schuhsohle und Bodenbelag.Vier sog. V-Klassen wurden festge-legt. Ein V-Wert gibt an, welcheFlüssigkeitsmenge in cm3 ein dm2

Bodenbelag mindestens aufnehmenbzw. verdrängen kann. Naturwerk-steinböden mit V-Klassen sind nichtüblich.

Bewertungs- Mindest- Anwendungs-gruppe neigungs- beispiel

winkel

A 12 ° Umkleideräume

B 18 ° Duschräume

C 24 ° Durchschreitebecken

In angrenzenden Arbeitsbereichensind die Bodenbeläge in der jeweilsgleichen oder der jeweils nächsthöhe-ren oder -niedrigeren Bewertungs-gruppe auszuführen. Demnach musseinem Außenbereich mit R11 entwe-der eine Zwischenzone (z. B. Sauber-

26 � Naturstein 8/2008

• Lasertechnische Verfahren oderStrahlverfahren

• Rutschhemmende Beschichtungen

Chemische und lasertechnische Verfah-ren wurden eigens für mehr Rutschsi-cherheit auf glänzenden Bodenbelägen(Ausgangsoberfläche: poliert) entwi -ckelt. Grundsätzlich warnen die Exper-ten vor der Verwendung von Natur-werksteinböden mit polierter Oberflä-che in Bereichen mit Rutschgefahr. Vor allem bei Nässe bleiben rein polier-te Böden weit unter den Mindestan-forderungen und bergen ein erhebli-ches Ausgleit- und Schadensersatzrisi-ko. Wird eine polierte Oberfläche ge-fordert, ist die Bodenfläche durch zu-sätzliche Maßnahmen rutschsicher aus-zurüsten. Dabei geht es darum, dieOberfläche mit der notwendigenMikrorauigkeit auszurüsten, die Optikaber geringstmöglich zu beeinträchti-gen. Möglich ist dies z. B. durch eineLaserbearbeitung der Oberfläche derNatursteinplatten oder durch eine che-mische Behandlung. Während die Laser-technik vor der Verlegung angewendetwird, erfolgt die chemische Anätzungmeist nach derVerlegung. Beide Verfah-ren sind durchaus geeignet, rutschhem-mende Eigenschaften zu erzeugen, abermit unterschiedlichen optischen Er-gebnissen. Besonders bei dunklen Ma-terialien hat die Lasertechnik die ge-ringste optische Beeinträchtigung. Ein Nachweis nach DIN 51130 istdann zu erbringen, wenn ein »R- Wert« gefordert ist.

Mikroaufrauung mittels Laser-technik: Bei diesem Verfahren wirddie Natursteinoberfläche werkseitigmit Laserstrahlen beschossen. Da-durch entstehen Mikroporen, die diegeforderten Rutschsicherheitswerteerbringen. Der Glanz der poliertenSteinoberfläche bleibt weitestgehenderhalten, dies auch nachhaltig, wennrichtig gereinigt wird. Ein Verfär-bungsrisiko gibt es nicht.

Chemische Anätzung: Hierbeiwird die Steinoberfläche werkseitigoder in verlegtem Zustand durch Säu-ren angeätzt. Bei der Behandlung z. B.von Granit werden die natürlichen»Spalten« zwischen Feldspat, Quarzund Glimmer in der Plattenoberflächeleicht erweitert. Hierbei handelt es sichlautVolker Stoll um eine gezielte, steu-erbare Maßnahme. Nicht steuerbarund daher nicht tolerabel sei die un-sachgemäße Behandlung von Natur-steinoberflächen mit Flusssäure bzw.saurem Ammoniumbifluorid. Prinzipiell sind nur Flusssäure odersaure Fluorsalzlösungen in der Lage,Quarz anzuätzen. Flusssäure ist einesehr giftige, stark ätzende Flüssigkeit,die bei unsachgemäßer Anwendungschwere Gesundheitsschäden verur-sacht und auch die Steinoberfläche op-tisch irreversibel zerstört. Speziell for-mulierte saure Fluorsalzlösungen kön-nen bei sachgemäßer Anwendung diegewünschte Rutschhemmung erzeu-gen, ohne die Optik stark zu verän-dern. Flusssäure darf nach Überzeu-

Expertengespräch

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REM-Aufnahme einer polierten Gesteins-oberfläche (Granodiorit aus dem Harz).Bildbreite ca. 2,3 mm

REM-Aufnahme einer polierten undlaserstrukturierten Gesteinsoberfläche(Granodiorit aus dem Harz).Bildbreite ca. 2,3 mm

REM-Aufnahme einer polierten undchemisch rutschhemmend behandeltenGesteinsoberfläche (Granodiorit ausdem Harz). Bildbreite ca. 2,3 mm

laufzone, siehe Naturstein 1/2008)oder ein Belag mit R10 folgen, dannerst ein Innenraum mit R9.

Umsetzung nach dem heutigen StandSeit der Erweiterung der BGR 181 imJahr 1993 sind darin nicht nur Arbeits-räume und -bereiche erfasst, in denenproduktionsbedingt gleitförderndeStoffe, wie z.B. Fette, Öle, Lebens-mittelreste etc. auf den Bodenbelag ge-langen (erhöhte Rutschgefahr), son-dern auch solche, in denen gleitför-dernde Stoffe wie Nässe und Ver-schmutzungen nur gelegentlich auftre-ten. Dies betraf besonders die Natur -steinböden, die häufig zu repräsentati-ven Zwecken in Eingangsbereichen,Schalterhallen und Verkaufsräumenverlegt werden. Die gewünschte Ober-fläche hochwertiger Granit- oder Mar-morböden ist hier oft poliert oder fein-geschliffen. Bereiche, die ausschließlichtrocken genutzt werden, betrifft dieBG-Regel nicht.

Verfahren zur OberflächenbearbeitungFür die Aufrauung von Oberflächengibt es folgende Verfahren:• mechanische Verfahren (Schleifen,Stocken, Sand- und Jetstrahlen etc.)

• Thermische Verfahren (Beflam-men), auch in Kombination mitmechanischem Verfahren, z. B. Be-flammen und Bürsten

• Chemische Verfahren (chemischeAnätzung)

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gung der Experten nur von erfahrenenFachleuten angewendet werden. Fürden Einsatz dieser Säure sind grund-sätzlich besondere Arbeitsschutzmaß-nahmen erforderlich. Die von den Mitgliedern des Verban-des für Trittsicherheit verwendetenProdukte und Verfahren werden lautVolker Stoll offiziell geprüft. Die che-mische Anätzung ist ausschließlichdurch Fachleute durchzuführen. Einenicht sachkundig durchgeführte An -ätzung kann irreversible Schäden (z. B.Verfärbungen) verursachen. Ungeeignet im Sinne der Unfallver-hütung ist die Anwendung laut Her-steller »rutschsicherer« Wachse, dieden Bodenbelag schon bei geringemFlüssigkeitseintrag in eine Rutsch-bahn verwandeln. Eine Erhöhung derTrittsicherheit wird nur im trockenenZustand erreicht, welcher aber nachDIN 51130 nicht geprüft wird.Außerdem sind ausschließlich trocke-ne Böden nicht Gegenstand der BGR181 (siehe oben).

VorausrüstungSowohl das Laserbeschuss-Verfahren alsauch eine chemotechnische Anti-rutschbehandlung werden als Voraus -rüs tung von Bodenplatten angeboten.Die jeweilige Vorausrüstung ist im Leis -tungsverzeichnis entsprechend als For-derung zu benennen. Architekten undPlaner sind entsprechend zu beraten,auch, was Risiken durch benachbarteBodenbeläge betrifft (z.B. erhöhteRutschgefahr durch neben einem Na-

turwerksteinbelag verlegtes geöltes Par-kett). Solche Risiken sind auszuschlie-ßen. Nachbehandlungen sollten durchFachfirmen ausgeführt werden, dieauch die Gewährleistung für dierutschhemmende Ausrüstung über-nehmen. Die Betreiber eines Gebäudessind mit Übergabe der Bodenbelägeschriftlich auf den Einfluss der Reini-gung und Pflege auf den Erhalt derRutschsicherheit des eingebauten Be-lags hinzuweisen. Ein großes Problemist hier die aktuelle Reinigungspraxis,was öffentliche und gewerbliche Flä-chen betrifft. Meist ungeschultes Rei-nigungspersonal reinigt riesige Flächenunter enormem Kosten- und damitauch Zeitdruck. Diese Art der Reini-gung entspricht nicht den Erfordernis-sen rutschhemmend ausgebildeter Be-läge.

Reinigung, Schutz und PflegeEs ist zu beachten, dass rutschhem-mend eingestellte Beläge nach derVerlegung gründlich gereinigt unddass Fugmittelreste entfernt werden.Die Zementschleierentfernung ist da-bei eine zu erbringende Nebenleis -tung und die Bauabschlussreinigungeine zu vergütende besondere Leis -tung (� Expertengespräch Bauab-schlussreinigung, Naturstein 1/06).

Reinigung ohne Pflege!In der Gebäudereinigung unterschei-det man zwischen Reinigung oderPflege (� Expertengespräch Reini-gung und Pflege, Naturstein 5 / 06).

Von Pflege spricht der Fachmann,wenn bewusst pflegende Rück ständehinterlassen werden. Rutschhem-mend ausgerüstete Bodenplatten kön-nen durch auf den Bodenbelag aufge-brachte Schutz- und Pflegemittel zu-gesetzt werden und so ihre rutsch-hemmende Eigenschaft einbüßen.Das Aufbringen einer Schutzschicht(u. a. auf Wachs-, Polymerbasis) hatz. B. diesen Effekt. Hier sollte der Na-tursteinfachbetrieb den Verleger sowieden Betreiber des Gebäudes entspre-chend beraten.Eine Standardanleitung könnte wiefolgt aussehen, ohne Produkte zunennen: »Nutzen sie ein pH-neutra-les, rückstandsfreies Reinigungssys -tem nach den Vorgaben der Herstellerund den Richtlinien des Gebäude -reinigerhandwerks.«

Achtung: Der Betreiber muss die Rutschhem-mung des Bodenbelags durch entspre-chenden Unterhalt gewährleisten,deshalb ist die Erstellung einer objekt-bezogenen Reinigungsvorschrift imSinne einer Wartungsanleitung für Si-cherheitsbaudetails erforderlich.

Bei der Imprägnierung eines rutsch-hemmend eingestellten Naturstein-bodens ist darauf zu achten, dass über-schüssiges Imprägniermittel nicht dieerzeugte Rauigkeit beeinträchtigt.Rutschhemmend ausgerüs tete Belägenachträglich zu imprägnieren erfor-dert laut Herbert Fahrenkrog Kön-

Expertengespräch

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REM-Aufnahme einer gesandstrahltenGesteinsoberfläche (Granodioritaus dem Harz). Bildbreite ca. 2,3 mm

28 � Naturstein 8/2008

nen, Sorgfalt und Erfahrung. Ein zu-vor erteiltes Prüfzeugnis zur Rutsch-hemmung verliert durch nachträgli-che Imprägnierung seine Gültigkeit.In Eingangsbereichen muss durchFeuchtigkeitsaufnahme (Trockenlauf-matten, � Expertengespräch Sauber-laufzonen Naturstein 1 / 08) ver-hindert werden, dass aus Außenberei-chen Nässe eingeschleppt wird.Feuchtigkeitsaufnehmer sollten darü-ber hinaus nicht nur in Eingangsberei-chen eingesetzt werden, sondern auchin Übergangsbereichen von Sanitär-räumen, Küchen oder Fluren, wennNässegefahr besteht. Notfalls sind die-se Bereiche bis zur Trocknung der Bö-den abzusperren.Reinigung und Pflege beeinflussendie rutschhemmenden Eigenschaftenwesentlich. Eine Gewährleistung kanndaher nur bis zur Abnahme übernom-men werden.

Schliff C120 kein Freibrieffür alle NatursteineBisher konnten alle Naturwerksteinemit der OberflächenbearbeitungSchliff C120 ohne Prüfnachweis imGeltungsbereich der Bewertungs-gruppe R9 eingesetzt werden. Durchdie Anhebung des geforderten Min-dest-Neigungswinkels in der Bewer-

tungsgruppe R9 von 3° auf 6° kön-nen nun einige Natursteine, die, wiez.B. der Gabbro NERO ASSOLUTOals besonders »dicht« einzustufen sind,nicht mehr mit Schliff C120 die Be-wertungsgruppe R9 erreichen. ImEinzelfall sollte vor dem Einbau sol-cher besonders dichter Natursteinegeprüft werden, ob diese den Anfor-derungen der BGR 181 entspechen.Die Experten weisen darauf hin, dass»Schliff C120« keine definierbareOberflächenrauigkeit bestimmt, weildie Qualität des Schliffs von der Be-schaffenheit (z. B. Diamantbindung)und Anwendung der verwendetenSchleifwerkzeuge abhänge.

AußenbereicheSeit Oktober 2003 sind auch Außenbe-reiche in die BGR 181 aufgenommen.Bodenbeläge müssen dort mindestensR11 oder R10/V4 aufweisen. Maschi-nelle Oberflächenbearbeitungen (sieheDIN 18332), mit denen R11 erzieltwird, sind z.B. Beflammen, Stocken,Jetstrahlen und Sandstrahlen.Bei rauen Oberflächen im Außenbe-reich (z.B. beflammt), die grundsätzlichals rutschsicher eingestuft werden kön-nen, sind in den MuldenstrukturenWasseransammlungen möglich, die imWinter vereisen und glatt werden. Hier

ist ein Gefälle von mindestens 2,5%einzuplanen, das einen raschen Wasser-ablauf ermöglicht. Eine Eisbildung aufNatursteinoberflächen ist jedochgrundsätzlich nicht vermeidbar, da beiniedrigen Temperaturen auf Natur-steinoberflächen – wie auch auf denGlasflächen von Autoscheiben –Feuchtigkeit kondensiert und anfriert.Bei Temperaturen um den Gefrier-punkt sollten Außenbeläge immer mitgeeigneten Granulaten abgestreut wer-den.

Rutschsicherheit auf TreppenDerzeit gibt es keine speziellen Verfah-ren zur Prüfung der Rutschhemmungvon Treppenstufen und deren Vorder-kanten. Anforderungen an die Rutsch-hemmung sind u. a. in der Quartbro-schüre: Fischer, H.; Weißgerber, B.:Treppen: funktionell, nutzerfreundlich,sicher, 2. Auflage. Dortmund, 2006,dargestellt.www.baua.de/nn_21604/de/Publikationen/Broschueren/A21.htmlDie Anforderungen gelten für die ge-samten Treppenstufen. ZusätzlicheMaßnahmen wie gestrahlte Vorderkan-ten oder Rutschhemmstreifen sindmanchmal empfehlenswert, ersetzenjedoch nicht die erforderliche Oberflä-chenrauheit der gesamten Treppenstu-fen.

Haftung auch im PrivatbereichIn privaten Bereichen wie z.B. Einfa-milienhäusern ist die Einhaltung vonRutschsicherheitsklassen nicht aus-drücklich vorgeschrieben. Allerdingsist der Privatmann, der sein Gebäudebzw. sein Grundstück Dritten zugäng-lich macht, im Rahmen der Verkehrssi-cherungspflicht automatisch dafür ver-antwortlich, seine Besucher keinenvorhersehbaren Gefahren auszusetzen.So haftet er beispielsweise für den Post-boten, wenn dieser auf dem Weg zumAbgabeort für Einschreiben im Ein-gangsbereich ausrutscht und stürzt,oder für den zum Saunaabend gelade-nen Nachbarn, der nach dem Sauna-gang auf dem Weg zur Dusche ausglei-tet und sich verletzt, dies insbesonderedann, wenn der Nachbar den Haus-herrn schon einmal auf die Rutschge-fahr in diesem nicht ausreichendrutschsicher ausgerüsteten Nassbereichhingewiesen hat. Die Experten emp-fehlen daher, private Bauherren ent-sprechend zu beraten und ihnen für die

Expertengespräch

K U R Z I N F O :

Schliff C120: keine reproduzierbare OberflächeDas C steht für Carborundum (Siliciumcar-bid). Die Zahlen stehen nach der Defini-tion des Amerikaners Edward GoodrichAcheson für die »Anzahl der Siebma-schen pro Quadratzoll« (genannt Siebli-nie). Damit ist lediglich die Größe derSchleifkörner bestimmt, die durch dasSieb fallen. Das Ergebnis des Oberflä-chenschliffs ist auch davon abhängig, obwerksseitig mit Gelenkarmschleifmaschi-nen, auf vollautomatisierten Schleifstra-ßen oder vor Ort mit handgeführtenSchleifmaschinen geschliffen wird. Ferner

sind die Eigenschaften des Schleifkör-pers, das Bindemittel und die Schärfe desSchleifkorns zu berück sichtigen. Alle Na-tursteine haben völlig unterschiedlichetechnische Werte; deshalb ist die entstan-dene Mikrorauigkeit und Rutschsicherheitselbst nach einem Schleifvorgang mitdem gleichen Schleifkörper unterschied-lich. Deshalb sollte man nicht »SchliffC120«, sondern »geschliffen R9« bestel-len, also eine Eigenschaft, die der Liefe-rant nachweisen muss.

Herbert Fahrenkrog

K U R Z I N F O :

Rutschsicherheit privatIm privaten Bereich liegt es im Ermessendes Besitzers, ob er Beläge mit rutsch-hemmenden Eigenschaften einbaut odernicht. Die Experten empfehlen aber, si-cherheitsrelevante Aspekte vor optischeÜberlegungen zu stellen. Gäste (z. B. imprivaten Schwimmbad oder in der Sauna)werden sich bei Ausgleitunfällen an denBesitzer und dessen Haftpflichtversiche-

rung halten. Allerdings kann diese eineHaftung mit der Begründung ausschlie-ßen, dass dem Besitzer die Problematikdes Ausgleitens auf einem nassen Boden-belag bekannt sein sollte und somit ent-sprechende Gegenmaßnahmen hätten er-griffen werden müssen (z. B. Badelat-schen oder »keine Einladung« in denNassbereich).

jeweiligen Gehbereiche geeignete Na-tursteine und Oberflächenbearbeitun-gen zu empfehlen. Vom Einbau polier-ter Bodenplatten in Außenbereichenund auch Nassbereichen im Innenbe-reich ist nach Überzeugung der Exper-ten unbedingt abzuraten. Wenn derBauherr unbedingt »poliert« will, sollteihn der Natursteinfachmann zurrutschhemmenden Vorausrüstung derPlattenoberseiten verpflichten.

Achtung: Fachbetriebe sind dazu verpflichtet,Privatkunden über Risiken und geeig-nete Lösungen zu informieren.Von derVerkehrssicherungspflicht kann mansich nur bedingt frei schreiben lassen. Esist ja auch nicht zulässig, auf Wunschdes Beifahrers bei Rot über eine Am-pelkreuzung zu fahren. Den Punkt und

die Strafe bekommt der Fahrer, analogkann der Steinmetz, der einem Kundenauf Wunsch eine polierte Außentreppeeinbaut, nach STGB § 309, Baugefähr-dung, verurteilt werden und ist damitim schlimmsten Fall vorbestraft.

Vor-Ort-MessungEs wird ausdrücklich darauf hingewie-sen, dass die in der DIN 51131 er-wähnten »Vor-Ort-Messgeräte« nichtdazu berechtigen, eine Aussage überden R-Wert von Bodenbelägen zu ma-chen. Prüfzeugnisse, die sich auf Gleit -reibungswerte beziehen, lassen sichnicht auf R-Gruppen übertragen. VorOrt R-Werte nachzuweisen macht ausSicht der Experten keinen Sinn. Bei derBewertung der Rutschhemmung be-stehender Bodenbeläge unter Einflussdes Unterhalts sollte man sich weiter an

Gleitreibungswerten orientieren. UmPlanungssicherheit zu haben solltensich Architekten und Planer hingegenan R-Werten orientieren.

Achtung:R-Werte beziehen sich auf dierutschhemmende Ausrüstung vonBodenplatten vor oder unmittelbarnach dem Einbau. Der Gleitreibungs-wert ist ein Kennwert, der im Rah-men der Nutzung ermittelt wird.

CE-Kennzeichnung?Auf europäischer Ebene wird imRahmen der CE-Kennzeichnungs-pflicht die Prüfung der Rutschhem-mung nach EN 14231 (Pendelprüfge-rät) gefordert. In Deutschland wirdaber zusätzlich zu der CE-Baumuster-prüfung gemäß DIN 51130 auf derSchiefen Ebene geprüft, da nur diesePrüfung von den Berufsgenossen-schaften anerkannt wird. Nur mit derPrüfung auf der Schiefen Ebene ist esmöglich, alle Bodenbelagsarten vompolierten Naturstein bis hin zum Git-terrost einheitlich zu prüfen. Dies istaber notwendig, um das R-Gruppen-System anwenden zu können. Anhanddes SRT-Wertes kann man keine zu-verlässige Aussage darüber treffen, obdie Rutschhemmung eines Bodenbe-lags für die verschiedenen Anwen-dungs- und Einsatzgebiete der BGR181 geeignet ist oder nicht.

Bearbeitung: Bärbel Holländer

K U R Z I N F O :

Merkblätter und Normen• BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumenund Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr

• GUV-I 8527 Bodenbeläge für nassbelas -tete Barfußbereiche

• DIN 51130 Prüfung von Bodenbelägen;Bestimmung der rutschhemmendenEigenschaft; Arbeitsräume und Arbeits-bereiche mit erhöhter Rutschgefahr;Begehungsverfahren; Schiefe Ebene

• DIN 51131 Prüfung von Bodenbelägen;Bestimmung der rutschhemmendenEigenschaft; Verfahren zur Messungdes Gleitreibungskoeffizienten

• Merkblatt 1.11 Rutschsicherheit aufNatursteinböden bei gewerblicherNutzung des Zentralverbands derDeutschen Naturwerksteinwirtschaft(ZDNW), Januar 2007

• www.wikipedia.org/wiki/Rutschsicherheit• www.baua.de/nn_28722/de/Publikationen/Sonderschriften/2000-/S84,xv=vt.pdf?

• www.baua.de/de/Publikationen/Fach-beitraege/Gd52,xv=vt.pdf

K U R Z I N F O :

Die TeilnehmerHerbert Fahrenkrog,Beratungsservice der MAGNA Natur-stein GmbH und Fachautor

Dipl.-Phys. Ing. Thomas Götte,Berufsgenossenschaft für Handel undWarendistribution (BGHW), Vors. Stellv.Leiter des Fachausschusses BaulicheEinrichtungen und Obmann des Sach-gebiets »Fußböden, Treppen«

Matthias Hofmeister,SV und GF Hofmeister GmbH,Frankfurt

Dr. Ralf Kownatzki,GF Rock and Mineral Consulting,Herzogenrath

Hans-Joachim Mehmcke,SV, Fachbüro für Naturwerkstein,Erkrath

Dipl.-Architekt und SteinmetzStefan Reinmüller,Technischer Berater des BIV, Frankfurt

Dr.-Ing. Jens Sebald,Bergische Universität Wuppertal,Sicherheitstechnik / Arbeitssicherheit

Volker Stoll,Vorsitzender Bundesverband Trittsi-cherheit e.V. und GF Stone Grip GmbH

Dipl.-Ing. Christoph Wetzel,Bergische Universität Wuppertal,Sicherheitstechnik / Arbeitssicherheit

Dipl.-Ing. Ulrich Windhövel,Bergische Universität Wuppertal,Sicherheitstechnik / Arbeitssicherheit

Dipl.-Ing. Jörg Zylla,Mitglied des Fachausschusses BaulicheEinrichtungen und Vorsitzender desAusschusses »Mobiler Schrittsimula-tor«, Werner & Mertz GmbH, Mainz

30 � Naturstein 8/2008

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