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22 Naturstein 8/2008 Expertengespräch S tolpern, Rutschen und Stürzen (SRS) gehören zu den häufigs- ten Unfallursachen im gewerb- lichen Bereich (15 % aller melde- pflichtigen Unfälle). Ursache ist oft eine unzureichende, nicht an den betriebsbedingten Rutschgefahren orientierte Rutschhemmung der Bo- denbeläge. Menschen kommen darauf ins Rutschen, verlieren das Gleichge- wicht und stürzen. Laut Dipl.-Phys. Ing. Thomas Götte ist die Zahl der Unfälle im gewerblichen Bereich in den letzten vier Jahren immerhin um mehrere Prozentpunkte zurückge- gangen. Er führt dies auf die Sensibi- lisierung von Bauherren, Planern und ausführenden Gewerken durch ent- sprechende Untersuchungen undVer- öffentlichungen seit 1993 zurück. Allerdings seien die verbleibenden Rutschunfälle mit ca. 30 000 jährlich nach wie vor zu viele. Nach Erfahrung der Experten gibt es nach wie vor viel Unwissen und Un- klarheit, wenn es um Fragen der Rutschhemmung in Bezug auf Na- turstein geht. Rutschhemmende Ei- genschaften korrelieren hier mit der Rauheit der Oberfläche und somit mit der Art der Oberflächenbearbei- tung. Seitens der Architekten wird die Be- deutung des Themas Rutschhem- mung oft unterschätzt. Obwohl den meisten die Vorgaben bekannt sind, werden sie oft bewusst falsch ausgelegt oder ignoriert, weil man unbedingt bestimmte optische Effekte erzielen will. Das betrifft nicht nur die klassi- schen R9-Bereiche, sondern auch die hoch sensiblen Barfußareale in Hotels und Schwimmbädern. Hier wird nach wie vor häufig polierter Naturstein eingebaut. Das Expertengespräch fand in den Räumen der Bergischen Universität Wuppertal, Abteilung Sicherheits- technik, Fachgebiet Sicherheitstech- nik / Arbeitssicherheit statt; dafür Dank an die Abteilungsleiterin Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl und ihr Team. Dank auch an Dr. Ralf Kownatzki für die Vorbereitung und Leitung dieses Expertengesprächs. Anforderungen Unter Rutschsicherheit werden Ei- genschaften eines Bodenbelags mit der Belastung gleitfördernder Stoffe wie z.B. Wasser oder Sand zu- sammengefasst. Sowohl die Arbeits- stättenverordnung als auch die Bau- produktenrichtlinie fordern, dass Fußböden rutschhemmend ausge- führt sein müssen. Die Anforderungen an die Rutschhemmung von Boden- belägen sind in der Berufsgenossen- schaftlichen Regel »Fußböden in Ar- beitsbereichen und Arbeitsräumen mit Rutschgefahr« präzisiert (BGR 181, herausgegeben von der Deut- schen Gesetzlichen Unfallversiche- rung (DGUV)). Bewertung der Rutschgefahr Rutschhemmende Beläge sind insbe- sondere in Arbeitsräumen oder Ar- beitsbereichen erforderlich, in denen 17. Expertengespräch: Rutschhemmung im Fokus Naturstein lädt Experten zum Gespräch. Ziel ist die Vermei- dung von Unfällen und von teuren Reklamationen. Hier sind die Ergebnisse der Diskussion zum Thema »Bodenbeläge aus Naturwerkstein mit rutschhemmenden Eigenschaften« mit Produktempfehlungen zum Sammeln. EXPERTENGESPRÄCHE: Naturstein im Außenbereich (5 / 05) Imprägnierung von Naturwerkstein (8 / 05) Bauabschlussreinigung (1 / 06) Reinigung von Natursteinfassaden (3 / 06) Reinigung und Pflege von Natursteinböden (5 / 06) Prüfung des Verlegeuntergrunds (10 / 06) Naturwerkstein in Nassbereichen (11 / 06) Treppen aus Naturwerkstein (4 / 07) Hohlböden mit Naturwerkstein (6 / 07) Außenwandbekleidungen mit Naturwerkstein (8 / 07) Zukunft der Naturwerksteinwirtschaft (12/ 07) Sauberlaufzonen im Fokus (1 / 08) Sicherer mit Monokorn (3/ 08) Küchenarbeitsplatten aus Naturwerkstein (4 / 08) Innenwandbekleidungen mit Naturwerkstein (5/ 08) Rutschhemmung im Fokus (8/ 08)

17.Expertengespräch: RutschhemmungimFokus · 24 Naturstein 8/2008 los und spiegelt das Verhältnis von Horizontalkraft (die Kraft, die zum Ziehen benötigt wird) zu Gewichts-kraft

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22 � Naturstein 8/2008

Expertengespräch

Stolpern, Rutschen und Stürzen(SRS) gehören zu den häufigs-ten Unfallursachen im gewerb-

lichen Bereich (15% aller melde-pflichtigen Unfälle). Ursache ist ofteine unzureichende, nicht an denbetriebsbedingten Rutschgefahrenorientierte Rutschhemmung der Bo-denbeläge. Menschen kommen daraufins Rutschen, verlieren das Gleichge-wicht und stürzen. Laut Dipl.-Phys.Ing. Thomas Götte ist die Zahl derUnfälle im gewerblichen Bereich inden letzten vier Jahren immerhin ummehrere Prozentpunkte zurückge-gangen. Er führt dies auf die Sensibi-lisierung von Bauherren, Planern undausführenden Gewerken durch ent-sprechende Untersuchungen undVer-

öffentlichungen seit 1993 zurück.Allerdings seien die verbleibendenRutschunfälle mit ca. 30 000 jährlichnach wie vor zu viele.Nach Erfahrung der Experten gibt esnach wie vor viel Unwissen und Un-klarheit, wenn es um Fragen derRutschhemmung in Bezug auf Na-turstein geht. Rutschhemmende Ei-genschaften korrelieren hier mit derRauheit der Oberfläche und somitmit der Art der Oberflächenbearbei-tung.Seitens der Architekten wird die Be-deutung des Themas Rutschhem-mung oft unterschätzt. Obwohl denmeisten die Vorgaben bekannt sind,werden sie oft bewusst falsch ausgelegtoder ignoriert, weil man unbedingt

bestimmte optische Effekte erzielenwill. Das betrifft nicht nur die klassi-schen R9-Bereiche, sondern auch diehoch sensiblen Barfußareale in Hotelsund Schwimmbädern.Hier wird nachwie vor häufig polierter Natursteineingebaut.Das Expertengespräch fand in denRäumen der Bergischen UniversitätWuppertal, Abteilung Sicherheits-technik, Fachgebiet Sicherheitstech-nik /Arbeitssicherheit statt; dafürDank an die Abteilungsleiterin Prof.Dr.-Ing. Anke Kahl und ihr Team.Dank auch an Dr.Ralf Kownatzki fürdie Vorbereitung und Leitung diesesExpertengesprächs.

AnforderungenUnter Rutschsicherheit werden Ei-genschaften eines Bodenbelags mitder Belastung gleitfördernder Stoffewie z. B. Wasser oder Sand zu-sammengefasst. Sowohl die Arbeits-stättenverordnung als auch die Bau-produktenrichtlinie fordern, dassFußböden rutschhemmend ausge-führt sein müssen.DieAnforderungenan die Rutschhemmung von Boden-belägen sind in der Berufsgenossen-schaftlichen Regel »Fußböden in Ar-beitsbereichen und Arbeitsräumenmit Rutschgefahr« präzisiert (BGR181, herausgegeben von der Deut-schen Gesetzlichen Unfallversiche-rung (DGUV)).

Bewertung der RutschgefahrRutschhemmende Beläge sind insbe-sondere in Arbeitsräumen oder Ar-beitsbereichen erforderlich, in denen

17. Expertengespräch:

Rutschhemmung im Fokus

Naturstein lädt Experten zum Gespräch. Ziel ist die Vermei-dung von Unfällen und von teuren Reklamationen. Hier sinddie Ergebnisse der Diskussion zum Thema »Bodenbeläge ausNaturwerkstein mit rutschhemmenden Eigenschaften« mitProduktempfehlungen zum Sammeln.

E X P E R T E N G E S P R Ä C H E :

� Naturstein im Außenbereich(5 / 05)

� Imprägnierung von Naturwerkstein(8 / 05)

� Bauabschlussreinigung (1 / 06)� Reinigung von Natursteinfassaden

(3 / 06)� Reinigung und Pflege von

Natursteinböden (5 / 06)� Prüfung des Verlegeuntergrunds

(10 / 06)� Naturwerkstein in Nassbereichen

(11 / 06)

� Treppen aus Naturwerkstein (4 / 07)� Hohlböden mit Naturwerkstein (6 / 07)� Außenwandbekleidungen mit

Naturwerkstein (8 / 07)�� Zukunft der Naturwerksteinwirtschaft

(12/ 07)�� Sauberlaufzonen im Fokus (1 / 08)�� Sicherer mit Monokorn (3/ 08)� Küchenarbeitsplatten aus

Naturwerkstein (4 / 08)� Innenwandbekleidungen mit

Naturwerkstein (5/ 08)�� Rutschhemmung im Fokus (8/ 08)

K U R Z I N F O :

ForschungsprojekteDr.-Ing. Jens Sebald und Dipl.-Ing. Chris -toph Wetzel von der Bergischen Univer-sität Wuppertal, stellten im Rahmen desExpertentreffens Forschungsprojekte zurWechselwirkung der für die Rutschsicher-heit relevanten Faktoren vor. Messergeb-nisse auf verschiedenen Bodenbelägenzeigen, dass das Schuhwerk eine größereRolle für die Rutschsicherheit spielt als

bisher angenommen. Weitere Messreihenmit verschiedenen Bodenmaterialien sindin Vorbereitung. Die Naturwerksteinbran-che sollte nach Überzeugung der Exper-ten Natursteintestmaterialien beisteuernund so dazu beitragen, das Projekt mög-lichst praxisnah zu gestalten und neue Er-kenntnisse zu gewinnen.Kontakt: [email protected]

Naturstein 8/2008 � 23

Expertengespräch

aufgrund der dort verarbeiteten Pro-dukte oder der ArbeitsverfahrenRutschgefahr besteht. Je nachdem,wie hoch die Rutschgefahr ist, wer-den höhere oder weniger hohe Anfor-derungen an die Rutschhemmunggestellt. Der Bewertung der Rutsch-gefahr liegen folgende Kriterien zu-grunde:

1. Rutschhemmende Eigenschaftendes Fußbodens

2. Rutschhemmende Eigenschaftendes Schuhwerks

3. Häufigkeit des Auftretens gleitför-dernder Stoffe auf dem Boden undderen Verteilung

4. Art und Eigenschaft der gleitför-dernden Stoffe

5. Sonstige bauliche, verfahrenstech-nische und organisatorische Ver-hältnisse

Die Frage, warum ein Mensch aus-rutscht, ist relativ einfach zu beant-worten. Wenn die Rutschhemmungdes Systems von Schuh, gleitfördern-dem Stoff und Fußboden geringer istals die Anforderungen des Gehenden,verliert man die Kontrolle über seinenKörperschwerpunkt und fällt dannhin. Daraus ist ersichtlich, dass eineVielzahl von Faktoren, wie Schuh-werk (insbesondere Schuhsohle), Artund Menge von Schmutz auf demBoden, Agilität, Gehverhalten, Alterusw. eine Rolle spielen. Deswegenkann auch ein rutschhemmend aus -gerüsteter Bodenbelag niemals alleRutsch unfälle vermeiden, sondernnur den Hauptanteil.

PrüfverfahrenDie rutschhemmenden Eigenschaftenvon Bodenbelägen werden nachBGR 181 durch Begehen einerSchiefen Ebene nach DIN 51130(Laborverfahren) geprüft. Die Prüf-methode sieht vor, dass die Bodenbe-läge mit Öl als Zwischenmedium be-netzt und durch den Prüfer mit einemstandardisierten, gummibesohltenSchuh (Standardschuh) begangenwerden. Die Ebene mit dem Prüfbelagwird so lange geneigt, bis der Prüferseinen Gang als unsicher einstuft.Dann wird der Neigungswinkel ge-messen und einer Bewertungsgruppe(R-Gruppen, R9 bis R13) zugeord-net. Neigungswinkel z. B. von 6 ° bis10 ° repräsentieren die Gruppe R9

(geringste Anforderung). Damit einesolche Prüfung reproduzierbar ist,werden vorher drei Normbeläge be-gangen, um zu prüfen, ob die Prüfein-richtung korrekte Messwerte liefert.Als Prüfschuh wird der Sicherheits-schuh nach DIN EN 345 mit derStandardsohle »Picasso« auf Nitril-kautschuk-Basis verwendet, als Gleit-mittel Motorenöl der SAE-Viskosi-tätsklasse 10 W-30. Für eine Bewertung der Rutschhem-mung von nassbelasteten Barfußberei-chen wird ebenfalls die Schiefe Ebene

herangezogen. Die Belagsfläche wirdhier barfuß und mit entspanntemWasser als Zwischenmedium began-gen (DIN 51097). Bewertet wird mitA, B oder C. Die Prüfung nach dem Prinzip derSchiefen Ebene wird von verschiede-nen Prüfinstituten angeboten.

Für die Überprüfung der Rutsch-hemmung bereits verlegter Bo-denbeläge wird die Bestimmung vonGleitreibungswerten herangezogen.Der Gleitreibungswert ist dimensions-

Gesprächsrunde in der Bergischen Universität Wuppertal

(Fotos: Uni Wuppertal, BGHW, RMC, B. Holländer)

Reibungssystem BZSU

24 � Naturstein 8/2008

los und spiegelt das Verhältnis vonHorizontalkraft (die Kraft, die zumZiehen benötigt wird) zu Gewichts-kraft wider. Das Prüfverfahren ist inder DIN 51131 (z. Zt. Entwurf, gülti-ge Norm ab August 2008) beschrie-ben. Die Eignung dieses Prüfverfah-rens wurde in den letzten Jahren inmehreren Ringversuchen mit denGleitreibungsmessgeräten GMG 100und GMG 200 nachgewiesen. Auf-grund der guten Ergebnisse hat derFachausschuss Bauliche Einrichtun-gen mit der Erstellung einer BG-Schrift begonnen, die für die Vor-Ort-Prüfung den Einsatz eines Messgerätsnach DIN 51131 vorsieht. Beschrie-ben werden sollen die praxisgerechteDurchführung und die Bewertungvon mobilen Gleitreibungsmessungen.Für die Prüfung vor Ort gibt es heutemehrere automatische Geräte: dasGMG 100 und das GMG 200 (selbst-ziehende Messgeräte mit Seilwinde;beide entsprechen der DIN 51131) unddas FSC 2000 (selbstfahrendes Messge-rät). Da die Geräte für Messungen vorOrt bei unsachgemäßer BedienungFehlergebnisse erzeugen, sollte auf die

normgerechte Handhabung geachtetwerden.Ein anderes mobiles Messgerät ist dasmanuell zu bedienende SRT-Pendel-prüfgerät aus England, das seinen Ur-sprung in der Prüfung von Straßenbe-lägen hat. Die Prüfung mit dem Pen-delprüfgerät ist grundsätzlich in der EN14231 sowie in der EN 1341 und EN1342 (Platten und Pflastersteine) be-schrieben. Auch bei diesem Gerät führtder Einfluss des Bedieners häufig zufehlerhaften und nicht reproduzierba-ren Messergebnissen.Gleitreibungswerte sind nicht mit R-Gruppen korrelierbar (gilt auch fürSRT-Werte). Neueste Untersuchun-gen an der Bergischen UniversitätWuppertal bestätigen dies im Detail,wobei die abweichenden Bewertun-gen insbesondere in den unterschied-lichen Prüfparametern (Gleitmittel Ölbzw. Wasser, weiche bzw. harte Schuh-sohle) begründet sind. In Einzelfällenist es jedoch notwendig, auch in Ob-jekten die gegebene Rutschfestigkeitzu bestimmen. Dies ist mittels »Schie-fer Ebene« (DIN 51130) nicht mög-lich. Die modernen, automatischenMessegeräte, die der DIN 51131 ent-sprechen (wie GMG 100/ 200), sindhier gut geeignet, um die rutschhem-menden Eigenschaften vor und nacheiner Sanierung zu erfassen.

AnsprechpartnerAnsprechpartner für Fragen zu denRutschsicherheitsanforderungen fürein bestimmtes Bauvorhaben sind• die zuständige Berufsgenossenschaft(BG)

• der Fachausschuss BaulicheEinrichtungen

• das zuständige Staatliche Amt fürArbeitssicherheit (Gewerbeauf-sichtsamt)

• die genehmigungspflichtigeBehörde

• wissenschaftliche Einrichtungen• die Fachverbände• spezialisierte Beratungsunter -nehmen

Den Experten zufolge ist es meistenssinnvoll und auch kostengünstig, sich andie zuständige BG zu wenden, die dasfragliche Gebäude dann auch betreut.Laut Dipl.-Phys. Ing. Thomas Götte,verantwortlicher Leiter des Fachaus-schusses Bauliche Einrichtungen, ver-stehen sich die BG hier als Dienstleister.Im Fall von Unklarheiten können sieauf ihr Netzwerk an Informationsquel-len zurückgreifen, insbesondere auf denFachausschuss Bauliche Einrichtungen.In jedem Fall sollte sich der Naturstein-unternehmer das Ergebnis seiner Re-cherche schriftlich geben lassen.

BewertungsgruppenDer aus einer Messwertreihe ermittel-te mittlere Akzeptanzwinkel ist für dieEinordnung des Belags in eine derfünf Bewertungsgruppen R9 bis R13maßgebend (Tabelle). Die Bewer-tungsgruppe dient als Maßstab für denGrad der Rutschhemmung, wobeiBeläge mit R9 den geringsten undBeläge mit R13 den höchsten Anfor-derungen an die Rutschhemmunggenügen.

Expertengespräch

Begehen einer Schiefen Ebene nach DIN 51130

Selbstziehende Messgeräte

Selbstfahrendes Messgerät

SRT-Pendelprüfgerät

Naturstein 8/2008 � 25

GeltungsbereicheIm Oktober 2003 hat der Hauptver-band der Gewerblichen Berufsge-nossenschaften ein überarbeitetesMerkblatt zu den Anwendungsberei-chen der RutschhemmungsklassenR9 bis R13 herausgegeben. Es gel-ten beispielsweise folgende Anforde-rungen:

Die für nassbelastete Barfußbereichegeltenden BewertungsgruppenA/B/C sind wie folgt eingeteilt:

Sopro MittelDickbettMörtel weissSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSoooooooooooooooooooooopppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppprrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrroooooooooooooooooooooooo MMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMiiiiiiiiittttttttttttttttttteeeeeeellllllllllDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDiiiiiiiiiiiccccccccccccccckkkkkkkkkkkkkkkkkkkbbbbbbbbbbbbbeeeeeeeeeeeeeeettttttttttttttttttttttttMMMMMMMMMMMMöööööööööööööörrrrrrrrrrrrrttttttttttteeeeeeeeeeeeeellllllllll wwwwwwwwwwweeeeeeeeeiiiiiiiisssssssssssssssssssssssssssssssssFür spiegelglatte Marmorböden

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Von 6° bis 10° R9

Mehr als 10° bis 19° R10

Mehr als 19° bis 27° R11

Mehr als 27° bis 35° R12

Mehr als 35° R13

Gruppe Mindestvolumen

V4 4 (cm3/ dm2)

V6 6 (cm3/ dm2)

V8 8 (cm3/ dm2)

V10 10 (cm3/ dm2)

0 Allgemeine Arbeitsräume und-bereiche

0.1 Eingangsbereiche, innen (direkt aus demFreien begangen) R9

0.2 Eingangsbereiche, außen R11 o. R10/V40.3 Treppen, innen (auf die Feuchtigkeit von au-

ßen hereingetragen wird) R90.4 Außentreppen R11 o. R10/V411 Verkaufsstellen, Verkaufsräume

(z.B.)11.12 Verkaufsräume, Kundenräume R911.15 Verkaufsbereiche im Freien R11 o. R10/V4

18 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein18.1 Steinsägerei, Steinschleiferei R11

20 Lagerbereiche20.3 Lagerbereiche im Freien R11 o. R10/V4

30 Außenbereiche30.1 Gehwege R11 o. R10/V430.3 Schrägrampen R12Anmerkung: Bodenbeläge, die keine

R-Klassifizierung aufweisen, sindnicht notwendigerweise glatt; es wur-de nur auf die Klassifizierung verzich-tet, da kein Einsatz in derartigen Be-reichen vorgesehen ist.

In Arbeitsbereichen, in denen fettige,pastöse oder faserig-zähe Stoffe aufden Boden gelangen, müssen Bo-denplatten oft auch noch einen»Verdrängungsraum« besitzen. Ge-meint ist der offene Hohlraum zwi-schen Schuhsohle und Bodenbelag.Vier sog. V-Klassen wurden festge-legt. Ein V-Wert gibt an, welcheFlüssigkeitsmenge in cm3 ein dm2

Bodenbelag mindestens aufnehmenbzw. verdrängen kann. Naturwerk-steinböden mit V-Klassen sind nichtüblich.

Bewertungs- Mindest- Anwendungs-gruppe neigungs- beispiel

winkel

A 12 ° Umkleideräume

B 18 ° Duschräume

C 24 ° Durchschreitebecken

In angrenzenden Arbeitsbereichensind die Bodenbeläge in der jeweilsgleichen oder der jeweils nächsthöhe-ren oder -niedrigeren Bewertungs-gruppe auszuführen. Demnach musseinem Außenbereich mit R11 entwe-der eine Zwischenzone (z. B. Sauber-

26 � Naturstein 8/2008

• Lasertechnische Verfahren oderStrahlverfahren

• Rutschhemmende Beschichtungen

Chemische und lasertechnische Verfah-ren wurden eigens für mehr Rutschsi-cherheit auf glänzenden Bodenbelägen(Ausgangsoberfläche: poliert) entwi -ckelt. Grundsätzlich warnen die Exper-ten vor der Verwendung von Natur-werksteinböden mit polierter Oberflä-che in Bereichen mit Rutschgefahr. Vor allem bei Nässe bleiben rein polier-te Böden weit unter den Mindestan-forderungen und bergen ein erhebli-ches Ausgleit- und Schadensersatzrisi-ko. Wird eine polierte Oberfläche ge-fordert, ist die Bodenfläche durch zu-sätzliche Maßnahmen rutschsicher aus-zurüsten. Dabei geht es darum, dieOberfläche mit der notwendigenMikrorauigkeit auszurüsten, die Optikaber geringstmöglich zu beeinträchti-gen. Möglich ist dies z. B. durch eineLaserbearbeitung der Oberfläche derNatursteinplatten oder durch eine che-mische Behandlung. Während die Laser-technik vor der Verlegung angewendetwird, erfolgt die chemische Anätzungmeist nach derVerlegung. Beide Verfah-ren sind durchaus geeignet, rutschhem-mende Eigenschaften zu erzeugen, abermit unterschiedlichen optischen Er-gebnissen. Besonders bei dunklen Ma-terialien hat die Lasertechnik die ge-ringste optische Beeinträchtigung. Ein Nachweis nach DIN 51130 istdann zu erbringen, wenn ein »R- Wert« gefordert ist.

Mikroaufrauung mittels Laser-technik: Bei diesem Verfahren wirddie Natursteinoberfläche werkseitigmit Laserstrahlen beschossen. Da-durch entstehen Mikroporen, die diegeforderten Rutschsicherheitswerteerbringen. Der Glanz der poliertenSteinoberfläche bleibt weitestgehenderhalten, dies auch nachhaltig, wennrichtig gereinigt wird. Ein Verfär-bungsrisiko gibt es nicht.

Chemische Anätzung: Hierbeiwird die Steinoberfläche werkseitigoder in verlegtem Zustand durch Säu-ren angeätzt. Bei der Behandlung z. B.von Granit werden die natürlichen»Spalten« zwischen Feldspat, Quarzund Glimmer in der Plattenoberflächeleicht erweitert. Hierbei handelt es sichlautVolker Stoll um eine gezielte, steu-erbare Maßnahme. Nicht steuerbarund daher nicht tolerabel sei die un-sachgemäße Behandlung von Natur-steinoberflächen mit Flusssäure bzw.saurem Ammoniumbifluorid. Prinzipiell sind nur Flusssäure odersaure Fluorsalzlösungen in der Lage,Quarz anzuätzen. Flusssäure ist einesehr giftige, stark ätzende Flüssigkeit,die bei unsachgemäßer Anwendungschwere Gesundheitsschäden verur-sacht und auch die Steinoberfläche op-tisch irreversibel zerstört. Speziell for-mulierte saure Fluorsalzlösungen kön-nen bei sachgemäßer Anwendung diegewünschte Rutschhemmung erzeu-gen, ohne die Optik stark zu verän-dern. Flusssäure darf nach Überzeu-

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REM-Aufnahme einer polierten undchemisch rutschhemmend behandeltenGesteinsoberfläche (Granodiorit ausdem Harz). Bildbreite ca. 2,3 mm

laufzone, siehe Naturstein 1/2008)oder ein Belag mit R10 folgen, dannerst ein Innenraum mit R9.

Umsetzung nach dem heutigen StandSeit der Erweiterung der BGR 181 imJahr 1993 sind darin nicht nur Arbeits-räume und -bereiche erfasst, in denenproduktionsbedingt gleitförderndeStoffe, wie z.B. Fette, Öle, Lebens-mittelreste etc. auf den Bodenbelag ge-langen (erhöhte Rutschgefahr), son-dern auch solche, in denen gleitför-dernde Stoffe wie Nässe und Ver-schmutzungen nur gelegentlich auftre-ten. Dies betraf besonders die Natur -steinböden, die häufig zu repräsentati-ven Zwecken in Eingangsbereichen,Schalterhallen und Verkaufsräumenverlegt werden. Die gewünschte Ober-fläche hochwertiger Granit- oder Mar-morböden ist hier oft poliert oder fein-geschliffen. Bereiche, die ausschließlichtrocken genutzt werden, betrifft dieBG-Regel nicht.

Verfahren zur OberflächenbearbeitungFür die Aufrauung von Oberflächengibt es folgende Verfahren:• mechanische Verfahren (Schleifen,Stocken, Sand- und Jetstrahlen etc.)

• Thermische Verfahren (Beflam-men), auch in Kombination mitmechanischem Verfahren, z. B. Be-flammen und Bürsten

• Chemische Verfahren (chemischeAnätzung)

Naturstein 00/2005 � 27

gung der Experten nur von erfahrenenFachleuten angewendet werden. Fürden Einsatz dieser Säure sind grund-sätzlich besondere Arbeitsschutzmaß-nahmen erforderlich. Die von den Mitgliedern des Verban-des für Trittsicherheit verwendetenProdukte und Verfahren werden lautVolker Stoll offiziell geprüft. Die che-mische Anätzung ist ausschließlichdurch Fachleute durchzuführen. Einenicht sachkundig durchgeführte An -ätzung kann irreversible Schäden (z. B.Verfärbungen) verursachen. Ungeeignet im Sinne der Unfallver-hütung ist die Anwendung laut Her-steller »rutschsicherer« Wachse, dieden Bodenbelag schon bei geringemFlüssigkeitseintrag in eine Rutsch-bahn verwandeln. Eine Erhöhung derTrittsicherheit wird nur im trockenenZustand erreicht, welcher aber nachDIN 51130 nicht geprüft wird.Außerdem sind ausschließlich trocke-ne Böden nicht Gegenstand der BGR181 (siehe oben).

VorausrüstungSowohl das Laserbeschuss-Verfahren alsauch eine chemotechnische Anti-rutschbehandlung werden als Voraus -rüs tung von Bodenplatten angeboten.Die jeweilige Vorausrüstung ist im Leis -tungsverzeichnis entsprechend als For-derung zu benennen. Architekten undPlaner sind entsprechend zu beraten,auch, was Risiken durch benachbarteBodenbeläge betrifft (z.B. erhöhteRutschgefahr durch neben einem Na-

turwerksteinbelag verlegtes geöltes Par-kett). Solche Risiken sind auszuschlie-ßen. Nachbehandlungen sollten durchFachfirmen ausgeführt werden, dieauch die Gewährleistung für dierutschhemmende Ausrüstung über-nehmen. Die Betreiber eines Gebäudessind mit Übergabe der Bodenbelägeschriftlich auf den Einfluss der Reini-gung und Pflege auf den Erhalt derRutschsicherheit des eingebauten Be-lags hinzuweisen. Ein großes Problemist hier die aktuelle Reinigungspraxis,was öffentliche und gewerbliche Flä-chen betrifft. Meist ungeschultes Rei-nigungspersonal reinigt riesige Flächenunter enormem Kosten- und damitauch Zeitdruck. Diese Art der Reini-gung entspricht nicht den Erfordernis-sen rutschhemmend ausgebildeter Be-läge.

Reinigung, Schutz und PflegeEs ist zu beachten, dass rutschhem-mend eingestellte Beläge nach derVerlegung gründlich gereinigt unddass Fugmittelreste entfernt werden.Die Zementschleierentfernung ist da-bei eine zu erbringende Nebenleis -tung und die Bauabschlussreinigungeine zu vergütende besondere Leis -tung (� Expertengespräch Bauab-schlussreinigung, Naturstein 1/06).

Reinigung ohne Pflege!In der Gebäudereinigung unterschei-det man zwischen Reinigung oderPflege (� Expertengespräch Reini-gung und Pflege, Naturstein 5 / 06).

Von Pflege spricht der Fachmann,wenn bewusst pflegende Rück ständehinterlassen werden. Rutschhem-mend ausgerüstete Bodenplatten kön-nen durch auf den Bodenbelag aufge-brachte Schutz- und Pflegemittel zu-gesetzt werden und so ihre rutsch-hemmende Eigenschaft einbüßen.Das Aufbringen einer Schutzschicht(u. a. auf Wachs-, Polymerbasis) hatz. B. diesen Effekt. Hier sollte der Na-tursteinfachbetrieb den Verleger sowieden Betreiber des Gebäudes entspre-chend beraten.Eine Standardanleitung könnte wiefolgt aussehen, ohne Produkte zunennen: »Nutzen sie ein pH-neutra-les, rückstandsfreies Reinigungssys -tem nach den Vorgaben der Herstellerund den Richtlinien des Gebäude -reinigerhandwerks.«

Achtung: Der Betreiber muss die Rutschhem-mung des Bodenbelags durch entspre-chenden Unterhalt gewährleisten,deshalb ist die Erstellung einer objekt-bezogenen Reinigungsvorschrift imSinne einer Wartungsanleitung für Si-cherheitsbaudetails erforderlich.

Bei der Imprägnierung eines rutsch-hemmend eingestellten Naturstein-bodens ist darauf zu achten, dass über-schüssiges Imprägniermittel nicht dieerzeugte Rauigkeit beeinträchtigt.Rutschhemmend ausgerüs tete Belägenachträglich zu imprägnieren erfor-dert laut Herbert Fahrenkrog Kön-

Expertengespräch

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28 � Naturstein 8/2008

nen, Sorgfalt und Erfahrung. Ein zu-vor erteiltes Prüfzeugnis zur Rutsch-hemmung verliert durch nachträgli-che Imprägnierung seine Gültigkeit.In Eingangsbereichen muss durchFeuchtigkeitsaufnahme (Trockenlauf-matten, � Expertengespräch Sauber-laufzonen Naturstein 1 / 08) ver-hindert werden, dass aus Außenberei-chen Nässe eingeschleppt wird.Feuchtigkeitsaufnehmer sollten darü-ber hinaus nicht nur in Eingangsberei-chen eingesetzt werden, sondern auchin Übergangsbereichen von Sanitär-räumen, Küchen oder Fluren, wennNässegefahr besteht. Notfalls sind die-se Bereiche bis zur Trocknung der Bö-den abzusperren.Reinigung und Pflege beeinflussendie rutschhemmenden Eigenschaftenwesentlich. Eine Gewährleistung kanndaher nur bis zur Abnahme übernom-men werden.

Schliff C120 kein Freibrieffür alle NatursteineBisher konnten alle Naturwerksteinemit der OberflächenbearbeitungSchliff C120 ohne Prüfnachweis imGeltungsbereich der Bewertungs-gruppe R9 eingesetzt werden. Durchdie Anhebung des geforderten Min-dest-Neigungswinkels in der Bewer-

tungsgruppe R9 von 3° auf 6° kön-nen nun einige Natursteine, die, wiez.B. der Gabbro NERO ASSOLUTOals besonders »dicht« einzustufen sind,nicht mehr mit Schliff C120 die Be-wertungsgruppe R9 erreichen. ImEinzelfall sollte vor dem Einbau sol-cher besonders dichter Natursteinegeprüft werden, ob diese den Anfor-derungen der BGR 181 entspechen.Die Experten weisen darauf hin, dass»Schliff C120« keine definierbareOberflächenrauigkeit bestimmt, weildie Qualität des Schliffs von der Be-schaffenheit (z. B. Diamantbindung)und Anwendung der verwendetenSchleifwerkzeuge abhänge.

AußenbereicheSeit Oktober 2003 sind auch Außenbe-reiche in die BGR 181 aufgenommen.Bodenbeläge müssen dort mindestensR11 oder R10/V4 aufweisen. Maschi-nelle Oberflächenbearbeitungen (sieheDIN 18332), mit denen R11 erzieltwird, sind z.B. Beflammen, Stocken,Jetstrahlen und Sandstrahlen.Bei rauen Oberflächen im Außenbe-reich (z.B. beflammt), die grundsätzlichals rutschsicher eingestuft werden kön-nen, sind in den MuldenstrukturenWasseransammlungen möglich, die imWinter vereisen und glatt werden. Hier

ist ein Gefälle von mindestens 2,5%einzuplanen, das einen raschen Wasser-ablauf ermöglicht. Eine Eisbildung aufNatursteinoberflächen ist jedochgrundsätzlich nicht vermeidbar, da beiniedrigen Temperaturen auf Natur-steinoberflächen – wie auch auf denGlasflächen von Autoscheiben –Feuchtigkeit kondensiert und anfriert.Bei Temperaturen um den Gefrier-punkt sollten Außenbeläge immer mitgeeigneten Granulaten abgestreut wer-den.

Rutschsicherheit auf TreppenDerzeit gibt es keine speziellen Verfah-ren zur Prüfung der Rutschhemmungvon Treppenstufen und deren Vorder-kanten. Anforderungen an die Rutsch-hemmung sind u. a. in der Quartbro-schüre: Fischer, H.; Weißgerber, B.:Treppen: funktionell, nutzerfreundlich,sicher, 2. Auflage. Dortmund, 2006,dargestellt.www.baua.de/nn_21604/de/Publikationen/Broschueren/A21.htmlDie Anforderungen gelten für die ge-samten Treppenstufen. ZusätzlicheMaßnahmen wie gestrahlte Vorderkan-ten oder Rutschhemmstreifen sindmanchmal empfehlenswert, ersetzenjedoch nicht die erforderliche Oberflä-chenrauheit der gesamten Treppenstu-fen.

Haftung auch im PrivatbereichIn privaten Bereichen wie z.B. Einfa-milienhäusern ist die Einhaltung vonRutschsicherheitsklassen nicht aus-drücklich vorgeschrieben. Allerdingsist der Privatmann, der sein Gebäudebzw. sein Grundstück Dritten zugäng-lich macht, im Rahmen der Verkehrssi-cherungspflicht automatisch dafür ver-antwortlich, seine Besucher keinenvorhersehbaren Gefahren auszusetzen.So haftet er beispielsweise für den Post-boten, wenn dieser auf dem Weg zumAbgabeort für Einschreiben im Ein-gangsbereich ausrutscht und stürzt,oder für den zum Saunaabend gelade-nen Nachbarn, der nach dem Sauna-gang auf dem Weg zur Dusche ausglei-tet und sich verletzt, dies insbesonderedann, wenn der Nachbar den Haus-herrn schon einmal auf die Rutschge-fahr in diesem nicht ausreichendrutschsicher ausgerüsteten Nassbereichhingewiesen hat. Die Experten emp-fehlen daher, private Bauherren ent-sprechend zu beraten und ihnen für die

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Schliff C120: keine reproduzierbare OberflächeDas C steht für Carborundum (Siliciumcar-bid). Die Zahlen stehen nach der Defini-tion des Amerikaners Edward GoodrichAcheson für die »Anzahl der Siebma-schen pro Quadratzoll« (genannt Siebli-nie). Damit ist lediglich die Größe derSchleifkörner bestimmt, die durch dasSieb fallen. Das Ergebnis des Oberflä-chenschliffs ist auch davon abhängig, obwerksseitig mit Gelenkarmschleifmaschi-nen, auf vollautomatisierten Schleifstra-ßen oder vor Ort mit handgeführtenSchleifmaschinen geschliffen wird. Ferner

sind die Eigenschaften des Schleifkör-pers, das Bindemittel und die Schärfe desSchleifkorns zu berück sichtigen. Alle Na-tursteine haben völlig unterschiedlichetechnische Werte; deshalb ist die entstan-dene Mikrorauigkeit und Rutschsicherheitselbst nach einem Schleifvorgang mitdem gleichen Schleifkörper unterschied-lich. Deshalb sollte man nicht »SchliffC120«, sondern »geschliffen R9« bestel-len, also eine Eigenschaft, die der Liefe-rant nachweisen muss.

Herbert Fahrenkrog

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Rutschsicherheit privatIm privaten Bereich liegt es im Ermessendes Besitzers, ob er Beläge mit rutsch-hemmenden Eigenschaften einbaut odernicht. Die Experten empfehlen aber, si-cherheitsrelevante Aspekte vor optischeÜberlegungen zu stellen. Gäste (z. B. imprivaten Schwimmbad oder in der Sauna)werden sich bei Ausgleitunfällen an denBesitzer und dessen Haftpflichtversiche-

rung halten. Allerdings kann diese eineHaftung mit der Begründung ausschlie-ßen, dass dem Besitzer die Problematikdes Ausgleitens auf einem nassen Boden-belag bekannt sein sollte und somit ent-sprechende Gegenmaßnahmen hätten er-griffen werden müssen (z. B. Badelat-schen oder »keine Einladung« in denNassbereich).

jeweiligen Gehbereiche geeignete Na-tursteine und Oberflächenbearbeitun-gen zu empfehlen. Vom Einbau polier-ter Bodenplatten in Außenbereichenund auch Nassbereichen im Innenbe-reich ist nach Überzeugung der Exper-ten unbedingt abzuraten. Wenn derBauherr unbedingt »poliert« will, sollteihn der Natursteinfachmann zurrutschhemmenden Vorausrüstung derPlattenoberseiten verpflichten.

Achtung: Fachbetriebe sind dazu verpflichtet,Privatkunden über Risiken und geeig-nete Lösungen zu informieren.Von derVerkehrssicherungspflicht kann mansich nur bedingt frei schreiben lassen. Esist ja auch nicht zulässig, auf Wunschdes Beifahrers bei Rot über eine Am-pelkreuzung zu fahren. Den Punkt und

die Strafe bekommt der Fahrer, analogkann der Steinmetz, der einem Kundenauf Wunsch eine polierte Außentreppeeinbaut, nach STGB § 309, Baugefähr-dung, verurteilt werden und ist damitim schlimmsten Fall vorbestraft.

Vor-Ort-MessungEs wird ausdrücklich darauf hingewie-sen, dass die in der DIN 51131 er-wähnten »Vor-Ort-Messgeräte« nichtdazu berechtigen, eine Aussage überden R-Wert von Bodenbelägen zu ma-chen. Prüfzeugnisse, die sich auf Gleit -reibungswerte beziehen, lassen sichnicht auf R-Gruppen übertragen. VorOrt R-Werte nachzuweisen macht ausSicht der Experten keinen Sinn. Bei derBewertung der Rutschhemmung be-stehender Bodenbeläge unter Einflussdes Unterhalts sollte man sich weiter an

Gleitreibungswerten orientieren. UmPlanungssicherheit zu haben solltensich Architekten und Planer hingegenan R-Werten orientieren.

Achtung:R-Werte beziehen sich auf dierutschhemmende Ausrüstung vonBodenplatten vor oder unmittelbarnach dem Einbau. Der Gleitreibungs-wert ist ein Kennwert, der im Rah-men der Nutzung ermittelt wird.

CE-Kennzeichnung?Auf europäischer Ebene wird imRahmen der CE-Kennzeichnungs-pflicht die Prüfung der Rutschhem-mung nach EN 14231 (Pendelprüfge-rät) gefordert. In Deutschland wirdaber zusätzlich zu der CE-Baumuster-prüfung gemäß DIN 51130 auf derSchiefen Ebene geprüft, da nur diesePrüfung von den Berufsgenossen-schaften anerkannt wird. Nur mit derPrüfung auf der Schiefen Ebene ist esmöglich, alle Bodenbelagsarten vompolierten Naturstein bis hin zum Git-terrost einheitlich zu prüfen. Dies istaber notwendig, um das R-Gruppen-System anwenden zu können. Anhanddes SRT-Wertes kann man keine zu-verlässige Aussage darüber treffen, obdie Rutschhemmung eines Bodenbe-lags für die verschiedenen Anwen-dungs- und Einsatzgebiete der BGR181 geeignet ist oder nicht.

Bearbeitung: Bärbel Holländer

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Merkblätter und Normen• BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumenund Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr

• GUV-I 8527 Bodenbeläge für nassbelas -tete Barfußbereiche

• DIN 51130 Prüfung von Bodenbelägen;Bestimmung der rutschhemmendenEigenschaft; Arbeitsräume und Arbeits-bereiche mit erhöhter Rutschgefahr;Begehungsverfahren; Schiefe Ebene

• DIN 51131 Prüfung von Bodenbelägen;Bestimmung der rutschhemmendenEigenschaft; Verfahren zur Messungdes Gleitreibungskoeffizienten

• Merkblatt 1.11 Rutschsicherheit aufNatursteinböden bei gewerblicherNutzung des Zentralverbands derDeutschen Naturwerksteinwirtschaft(ZDNW), Januar 2007

• www.wikipedia.org/wiki/Rutschsicherheit• www.baua.de/nn_28722/de/Publikationen/Sonderschriften/2000-/S84,xv=vt.pdf?

• www.baua.de/de/Publikationen/Fach-beitraege/Gd52,xv=vt.pdf

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Die TeilnehmerHerbert Fahrenkrog,Beratungsservice der MAGNA Natur-stein GmbH und Fachautor

Dipl.-Phys. Ing. Thomas Götte,Berufsgenossenschaft für Handel undWarendistribution (BGHW), Vors. Stellv.Leiter des Fachausschusses BaulicheEinrichtungen und Obmann des Sach-gebiets »Fußböden, Treppen«

Matthias Hofmeister,SV und GF Hofmeister GmbH,Frankfurt

Dr. Ralf Kownatzki,GF Rock and Mineral Consulting,Herzogenrath

Hans-Joachim Mehmcke,SV, Fachbüro für Naturwerkstein,Erkrath

Dipl.-Architekt und SteinmetzStefan Reinmüller,Technischer Berater des BIV, Frankfurt

Dr.-Ing. Jens Sebald,Bergische Universität Wuppertal,Sicherheitstechnik / Arbeitssicherheit

Volker Stoll,Vorsitzender Bundesverband Trittsi-cherheit e.V. und GF Stone Grip GmbH

Dipl.-Ing. Christoph Wetzel,Bergische Universität Wuppertal,Sicherheitstechnik / Arbeitssicherheit

Dipl.-Ing. Ulrich Windhövel,Bergische Universität Wuppertal,Sicherheitstechnik / Arbeitssicherheit

Dipl.-Ing. Jörg Zylla,Mitglied des Fachausschusses BaulicheEinrichtungen und Vorsitzender desAusschusses »Mobiler Schrittsimula-tor«, Werner & Mertz GmbH, Mainz

30 � Naturstein 8/2008

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