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Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern - Staatliches Bauamt Bayreuth
Straße / Abschnittsnummer / Station St 2184_260_0,510 - St 2184_260_3,242
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach” Ausbau in und östlich Unterschwarzach
PROJIS-Nr.:
FESTSTELLUNGSENTWURF
Unterlage 19.1.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Textteil - aufgestellt: Staatliches Bauamt
Schnabel , Ltd. Baudirektor
Bayreuth, den 08.08.2014
Erstellt von:
GFN - Umweltplanung Gharadjedaghi & Mitarbeiter Landsbergerstraße 507, 81241 München Tel.: 089/219609970, Fax: 089/219609978 info@gfn-umwelt.de, www.gfn-umwelt.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur Kathi Kindermann Gesamtbearbeitung, Kartographie
Dipl.-Biol. Bahram Gharadjedaghi Koordination, Zoologie
M.Sc. Umweltplanung & Ingenieurökologie
Benjamin Feldkirchner Botanik
Weitere Mitarbeit:
B.Sc. Landschaftsarchitektur & Umweltplanung Bianka Klaus
M. Sc. Biologie Astrid Schimmerl
GFN
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen
1 Vorbemerkungen........................................................................................................... 1
2 Festlegung des Untersuchungsraumes ...................................................................... 1
3 Erfassung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ....................... 2
3.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes ............................................................................... 2
3.2 Geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur ...................................................................... 3
3.3 Planungsgrundlagen ................................................................................................................... 4
3.4 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte
Untersuchungen ........................................................................................................................... 8
3.5 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie Bewertung hinsichtlich
Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit .................................................... 8
3.5.1 Schutzgut Mensch ....................................................................................................................... 8
3.5.1.1 Bestand und Bedeutung ........................................................................................................... 9
3.5.1.2 Empfindlichkeit .......................................................................................................................... 9
3.5.1.3 Vorbelastung ...........................................................................................................................10
3.5.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt .........................................................10
3.5.2.1 Biotoptypen und Vegetation ....................................................................................................10
3.5.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt .........................................................15
3.5.3.1 Tierwelt ....................................................................................................................................15
3.5.3.1.1 Datengrundlage .......................................................................................................................15
3.5.3.1.2 Bemerkenswerte Tierarten und Tierlebensräume ..................................................................15
3.5.3.1.3 Wechselbeziehungen / Biotopverbund ...................................................................................19
3.5.3.1.4 Vorbelastungen .......................................................................................................................20
3.5.3.2 Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten .................................................................20
3.5.3.3 Biologische Vielfalt ..................................................................................................................20
3.5.4 Schutzgut Boden ........................................................................................................................21
3.5.4.1 Bestand ...................................................................................................................................21
3.5.4.2 Bedeutung ...............................................................................................................................21
3.5.4.3 Empfindlichkeit ........................................................................................................................22
3.5.4.4 Vorbelastung ...........................................................................................................................22
3.5.5 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser .............................................................................23
3.5.5.1 Bestand und Bedeutung .........................................................................................................23
3.5.5.2 Vorbelastung ...........................................................................................................................23
3.5.6 Schutzgut Luft / Klima ...............................................................................................................24
3.5.6.1 Bestand und Bedeutung .........................................................................................................24
3.5.6.2 Empfindlichkeit ........................................................................................................................24
3.5.6.3 Vorbelastung ...........................................................................................................................24
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf
3.5.7 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild .................................................................................25
3.5.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................................27
3.5.9 Wechselwirkungen .....................................................................................................................27
4 Konfliktanalyse und Konfliktvermeidung / -minderung .......................................... 29
4.1 Beschreibung des Eingriffs ......................................................................................................29
4.2 Projektwirkungen .......................................................................................................................30
4.2.1 Flächenumwandlung .................................................................................................................30
4.2.2 Benachbarungs- und Immissionswirkungen ..........................................................................31
4.2.3 Zerschneidungs- und Trenneffekte ..........................................................................................32
4.2.4 Streng geschützte Arten ............................................................................................................33
4.3 Konfliktvermeidung/ -minimierung ...........................................................................................33
4.3.1 Optimierung in Lage, Höhe und Querschnitt ..........................................................................33
4.3.2 Entwässerung, Gewässer .........................................................................................................33
4.3.3 Ingenieurbauwerke ....................................................................................................................34
4.3.4 Baubetrieb, Deponierung ..........................................................................................................34
4.3.5 Besondere Schutzvorkehrungen ..............................................................................................35
4.4 Unvermeidbare Beeinträchtigungen ........................................................................................35
4.5 Zusammenfassende Darstellung nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen ......................37
5 Landschaftspflegerische Maßnahmen ...................................................................... 38
5.1 Ausgleichskonzept i.S. der Eingriffsregelung ........................................................................38
5.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt ................................38
5.3 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild ..................................................40
5.4 Sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen .....................................................................40
5.5 Böschungs- und Bankettbegrünung ........................................................................................41
5.6 Gehölzpflanzung ........................................................................................................................41
6 FFH-Verträglichkeit ..................................................................................................... 43
7 Quellenverzeichnis ..................................................................................................... 44
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bemerkenswerte Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet ............................................... 11
Tabelle 2: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene bzw. potenziell vorkommende bemerkens-
werte Tierarten .................................................................................................................. 15
Anlagen:
Anlage I: Pflanzliste
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf
Abkürzungen
ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern
Art. Artikel
ASK Artenschutzkartierung (BayLfU)
B Bundesstraße
BAB Bundesautobahn
Baukm Baukilometer
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz
DIN Deutsche Industrienorm
GLB Geschützter Landschaftsbestandteil
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
LEK Landschaftsentwicklungskonzept
Lkr. Landkreis
LSG Landschaftsschutzgebiet
öFW öffentlicher Feld- und Waldweg
RAS-LP Richtlinien für die Anlage von Straßen – Landschaftspflege
RRB Regenrückhaltebecken
saP spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
St Staatsstraße
SV Schwerverkehr
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 1
1 Vorbemerkungen
Der Freistaat Bayern (vertreten durch das Staatliche Bauamt Bayreuth) plant auf dem Gebiet der
Stadt Creußen, den Ausbau der Staatsstraße 2184 in und östlich Unterschwarzach auf einer Baulän-
ge von 2.730 m, davon 305 m innerorts von Unterschwarzach.
Die Ausbaustrecke beginnt bei Baukm 0+000 am westlichen Ortsrand von Unterschwarzach und
bindet am Bauende (Baukm 2+730) an den Bestand an.
Ziel der vorliegenden Planung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan dient dazu, die im Zusammenhang mit der Stra-
ßenplanung erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erfassen und zu bewerten. Daraus
werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, zum Ausgleich und
und Ersatz sowie weitere landschaftspflegerische Maßnahmen abgeleitet.
2 Festlegung des Untersuchungsraumes
Der Untersuchungsraum für den LBP beinhaltet die direkt durch die Straßenbaumaßnahmen bean-
spruchten Flächen. Darüber hinaus wird ein Korridor von ca. 100 m beidseitig der geplanten Trasse
als Untersuchungsraum festgelegt, so dass alle erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf den
Naturhaushalt und das Landschaftsbild einschließlich der Wechselwirkungen erfasst und bewertet
werden können. Dabei wird östlich auch ein kleiner Teil des Gebietes der Gemeinde Speichersdorf
untersucht. Das Gemeindegebiet Speichersdorf ist auf einer Länge von ca. 220 m von der Planung
betroffen. Ausgleichs- und Ersatzflächen werden nach Möglichkeit in den Untersuchungsraum inte-
griert.
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 2
3 Erfassung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild
3.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes
Naturraum, Geologie und potenzielle natürliche Vegetation
Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der geologischen Großregion des „Ostbayerischen Grund-
gebirges“, wo sich aus silikatischen Ausgangsgesteinen basenarme und meist flachgründige Braun-
erden und Podsol-Braunerden gebildet haben. Es gehört innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit
„Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland“ zur Untereinheit „Keuper-Lias-Gebiet“ (071).
Durch starke tektonische Prozesse wurde das Obermainische Hügelland an der Nahtstelle zwischen
Grundgebirge und Schichtstufenland in viele einzelne Schollen zerlegt, so dass dieses Gebiet auch
als Bruchschollenland bezeichnet wird. Die zahlreichen Verwerfungen führten zu einer Mischung
unterschiedlicher Gesteine, welche vorwiegend aus Sedimenten der Trias und des Jura gebildet wer-
den. Der geologische Untergrund des „Keuper-Lias-Gebiet“ wird weitestgehend von den morpholo-
gisch weicheren Gesteinen des mittleren Keupers aufgebaut. Hauptsächlich werden im Untersu-
chungsraum Gesteinsfolgen vom Blasensandstein und vom Burgsandstein erwartet (REGOFR 2003).
Die vielfältige Geologie im Untersuchungsgebiet wird durch ein Mosaik von Bodentypen widergespie-
gelt. Auf den Buntsandsteinrücken kommen nährstoffarme Sandböden wie Podsole oder Podsol-
Braunerden vor. Auf lehmigeren Deckschichten überwiegen Braunerden mittlerer Entwicklungstiefen
oder Braunerden mit Übergängen zu Pelosolen über den Tonzwischenlagen des Buntsandsteins. In
den staunässegefährdeten Muldenlagen mit schwer wasserdurchlässigen Lehm- oder Tonhorizonten
treten Pseudogleye auf.
Entsprechend besteht ein Nutzungsmosaik aus Wald auf den nährstoffarmen Böden bzw. auf flach-
gründigen, steilen Hanglagen, Ackerland auf den Flussterrassen sowie Grünland auf staunassen
Böden und in den Auen. Der kleinräumige Wechsel geologischer Formationen und Reliefformen führ-
te in weiten Bereichen zu einer ebenfalls kleinräumigen Wald-Feld-Verteilung.
Als potenzielle natürliche Vegetation wären je nach geologischem Untergrund und vorherrschenden
Standortbedingungen unterschiedliche Waldgesellschaften zu erwarten. In den Gebieten mit mäßig
basenarmen, bis mäßig reichen Braunerden der Silikagebiete ohne nenneswerten Grundwasserein-
fluss würde ein Mischkomplex aus vorherschendem Haimsimsen-Buchenwald (vielfach in Flattergras-
Ausbildung) im Übergang oder Wechsel zu Waldmeister-Buchenwald (meist Haimsimsen-Ausbildung)
dominieren.
In den Gebieten mit mäßig basenarmen, überwiegend nährstoffhaltigen bis –reichen örtlich wasser-
stauenden Lehmdecken würde ein Mischkomplex aus Haimsimsen-Buchenwald (vorherrschend) und
Waldmeister-Buchenwald (regelmäßig beigemischt) vorkommen. Örtlich auftreten können Zittergras-
seggen-Stieleichen-Hainbuchenwald sowie seltener Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald.
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 3
Flächennutzung und Landschaftsstruktur
Im Untersuchungsraum liegen überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Diese werden größ-
tenteils als Acker genutzt. Im östlichen Untersuchungsraum befinden sich hauptsächlich Wald- und
Grünlandbereiche.
Daneben bestimmen insbesondere im westlichen Untersuchungsraum Siedlungsflächen in Form von
Wohnbauflächen mit Höfen und Gärten die Flächennutzung.
Bedeutendste Verkehrsverbindungen im weiteren Untersuchungsraum sind die Staatsstraße 2184
und die nördlich verlaufende Bundesstraße 22 sowie die westlich verlaufende Bundesstraße 2. Neben
dem übergeordneten Wegenetz existieren noch weitere kleinere Straßen und Wege sowie Zufahrten.
Als wichtige landschaftsprägende Strukturen sind die umliegenden Erhebungen von Kalenderberg
und Hoher Birkenranken sowie der Bachlauf des Almosbaches, der das Gebiet am Baubeginn durch-
schneidet, zu nennen.
Die Aufschlüsselung und genauere Beschreibung der Nutzungs- und Biotoptypen, die im Bestands-
und Konfliktplan dargestellt werden, erfolgen in Kap. 3.5.2.1.
3.2 Geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur
Schutzgebiete nach dem BayNatSchG / BNatSchG oder NATURA 2000-Gebiete sind im Untersu-
chungsgebiet nicht vorhanden.
Besonders geschützte Biotope
Im Untersuchungsgebiet liegen verschiedene Biotope die unter besonderem Schutz nach
§ 30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BayNatSchG stehen (vgl. Bestands- und Konfliktplan).
Hecken und Gehölze
Entlang der St 2184 befinden sich zwei naturnahe Hecken sowie eine weitere naturnahe Hecke süd-
lich von Unterschwarzach zwischen einer Ackerfläche und einem Feldweg.
Trocken- und Magerstandorte
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Trocken- und Magerstandorte, die unter den besonderen
Schutz nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG fallen.
Weitere Schutzgebiete
In ca. 1,7 km südlicher Entfernung zum Untersuchungsgebiet befindet sich das LSG „Oberpfälzer
Hügelland im westlichen Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab“, welches nach § 26 BNatSchG geschützt
ist.
Im ABSP Bayreuth (BAYSTMLU 2002) sowie im LEK Oberfranken-Ost sind keine Schutzgebiete im
Umfeld des Untersuchungsgebietes vorgeschlagen.
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3.3 Planungsgrundlagen
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (BAYSTMWMET 2013) ist der Untersuchungsraum als „all-
gemeiner ländlicher Raum“ kategorisiert.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern formuliert keine speziellen Zielsetzungen für das Gebiet.
Im Teil B I wird für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Pflege und Entwicklung
der Landschaft u.a. vorgegeben:
Minimierung des Bodenverlustes (z.B. durch Versiegelung, Verdichtung, Schadstoffanreicherung) bei
allen Maßnahmen und Nutzungen; soweit möglich und zumutbar soll der Boden entsiegelt und rege-
neriert werden (1.2.2);
Erhaltung, Sicherung, Entwicklung und Verbund von extensiv genutzten Landschaftsteilen als Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere in ausreichender Größe (1.3.2);
Sicherung und Pflege von Landschaften und Landschaftsteilen mit besonderem Wert als Lebens-
raum, für das ökologische Gefüge oder aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit (2.1.2);
Erhaltung, Sicherung, Entwicklung und Pflege der Naturausstattung und lebensraumtypischen Stand-
ortverhältnisse für Pflanzen und Tiere sowie des charakteristischen Erscheinungsbildes (2.2.2);
Erhaltung bisher nicht oder nur gering durch Einrichtungen der Bandinfrastruktur wie Verkehrs- und
Energieleitungstrassen zerschnittener Landschaftsräume und Bündelung von Trassen, wenn die
Trennwirkung dadurch nicht erheblich verstärkt wird (2.2.9.1);
Belange der öffentlichen Wasserversorgung sollen nicht beeinträchtigt werden durch Nutzungen und
Eingriffe, die Veränderungen der Grundwassermenge oder -beschaffenheit zur Folge haben (3.1.1.4);
Erhaltung oder Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands oberirdischer Gewäs-
ser (3.1.2.1).
Im Teil B V wird für den Verkehr u.a. formuliert:
Verbesserung der Verkehrserschließung in nachhaltig zu stärkenden Teilräumen, Grenzregionen und
im ländlichen Raum (1.1.4);
Berücksichtigung der Aspekte des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Flächensparens und
des Immissionsschutzes beim Verkehrswegeaus- und -neubau sowie bei der Verkehrsbedienung
(1.1.6).
Im Regionalplan Oberfranken-Ost (REGOFR 2008) ist die Stadt Creußen als Unterzentrum eingestuft.
Die Stadt liegt auf einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung (Hof-Bayreuth-Nürnberg).
Der Untersuchungsraum ist als „Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum“ kategorisiert, dessen
Entwicklung im besonderem Maße gestärkt werden soll.
Im Teil B werden für Natur und Landschaft u.a. folgende fachliche Ziele genannt:
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 5
- Laubwälder und naturnahe Mischwälder sollen erhalten […] werden (4.2.11);
- Intensiv landwirtschaftlich genutzte Fluren, vor allem im Mittelvogtländischen Kuppenland und
auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche sowie in Teilbereichen der Münchberger Hochfläche und
im Obermainischen Hügelland, sollen durch Hecken und Feldgehölze vielfältiger gestaltet
werden (4.2.9).
- Soweit Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheiden, vor allem in den Natur-
parken Fichtelgebirge, Frankenwald und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst, soll darauf
hingewirkt werden, dass diese als naturnahe Regenerationsflächen für heimische Tier- und
Pflanzenarten verwendet werden; Aufforstungen sollen nur erfolgen, soweit sie mit den Be-
langen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Landeskultur vereinbar sind
(4.2.10).
Im Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Oberfranken-Ost (REGOFR 2003), als Fachkonzept des
Naturschutzes, wird als Leitbild der Landschaftsentwicklung im Großteil des Untersuchungsraumes
eine „Landnutzung mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild“ angegeben.
Die Nutzungen sollen den besonderen Empfindlichkeiten und Funktionen der Landschaftsräume für
Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsnutzung angepasst werden. Naturschutz und Land-
schaftspflege soll bei Konflikten „besonderes Gewicht eingeräumt werden“. Neue Flächeninanspruch-
nahmen sollen vermindert, großflächige Überbauungen und zusätzliche Zerschneidungen vermieden
werden. Es bestehen gute Entwicklungsmöglichkeiten für den Aufbau von Biotopverbünden zum
Schutz gefährdeter Arten. Die Förderung ressourcenschonender Landbewirtschaftungen kann beson-
ders effizient erfolgen.
Im östlichen Bereich des Untersuchungsraumes (im Herrenholz) ist eine „Landnutzung mit begleiten-
den Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild“ angegeben. Dabei soll durch die Nutzung
keine nachhaltige Beeinträchtigung von Natur und Landschaft ausgehen und eine vielfältige Land-
schaftsstruktur entwickelt werden. Die Verbesserung der allgemeinen Lebensraumfunktion und die
Erhaltung wichtiger Funktionen im Boden- und Grundwasserschutz werden angestrebt. Im Vorder-
grund stehen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen (Schaffung naturnaher Lebensräume) sowie
ökologische Sanierungsmaßnahmen.
Folgende Zielsetzungen – geordnet nach den einzelnen Schutzgütern – werden für den Untersu-
chungsraum getroffen:
Schutzgut Arten und Lebensräume:
Die aktuelle Lebensraumqualität im Bereich der vorhandenen Trasse der St 2184 wird aufgrund
einer gewissen Biotopdichte und dem Vorhandensein von Kleinstrukturen als mittel eingestuft.
Der Bereich des Herrnholzes wird aufgrund der strukturarmen forstwirtschaftlichen Nutzungsform
als Gebiet mit geringer Lebensraumqualität kategorisiert.
Der Untersuchungsraum ist von „allgemeiner bzw. besonderer Bedeutung für die Sicherung und
Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten“ (westlicher Teil). Der Anteil naturbetonter Flä-
chen und Strukturen soll erhöht werden, um funktionsfähige Biotopverbundsysteme als Lebens-
raum für gebietstypische Arten zu entwickeln.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 6
Im mittleren Streckenabschnitt der St 2184 wird eine Ausweisung als landschaftliches Vorrangge-
biet (Vordringliches Sicherungsziel: Arten- und Biotopschutz) angestrebt.
Zur Aufwertung der Lebensraumqualitäten, des Landschaftsbildes sowie zur Verbesserung der
Biotopverbundfunktionen soll der Anteil an Grünland und gliedernden Gehölzstrukturen im Gebiet
erhöht werden. Weiterhin sollen vorhandene Feuchtstandorte und die standortangepasste Grün-
landnutzung erhalten werden.
Schutzgut Boden:
Der Untersuchungsraum ist von „besonderer Bedeutung für die Erhaltung der Bodenfunktion auf
relativ naturnahen und noch weitgehend unbeeinträchtigten Standorten und von besonderer Be-
deutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie von besonderer Bedeutung für den
Bodenschutz durch Entwicklung erosionsschützender Vegetations- und Nutzungskulturen“.
Die Böden sollen als Lebensgrundlage zur Sicherung und Wiederherstellung der biologischen
Vielfalt erhalten und wiederhergestellt werden. Durch geeignete Bewirtschaftungsweise soll der
Bodenabtrag vermieden und die Bodenfunktionen gesichert bzw. wiederhergestellt werden.
Der Großteil des Untersuchungsraumes wird als Gebiet mit Böden von „besonderer Bedeutung
für die Sicherung empfindlicher Böden sowie den Bodenschutz durch Erhalt erosionsschützender
Vegetations- und Nutzungskulturen“ genannt. Die Nutzung ist an die spezielle Empfindlichkeit der
Böden anzupassen, die Bewirtschaftung sollte unter besonderer Berücksichtigung der Versaue-
rungsgefährdung erfolgen. Eine Wiederherstellung bzw. Sicherung der natürlichen Standortquali-
täten (Wasser- und Nährstoffhaushalt) sowie der natürlichen Bodenfunktionen ist anzustreben.
Schutzgut Wasser:
Das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe (z.B. Nitrat) ist überwiegend
hoch. Der Untersuchungsraum wird von einer Hauptwasserscheide durchzogen und ist von „mitt-
lerer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Einträgen sorbierbarer und nicht sorbier-
barer Stoffe“. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung sind im Planungsgebiet überwiegend ho-
he Einträge nicht sorbierbarer Stoffe festzustellen. In solchen Bereichen ist eine Verlagerung in
das Grundwasser unwahrscheinlich. In einem kleinen Teilgebiet ist das Rückhaltevermögen des
Bodens für nicht sorbierbare Stoffe überwiegend gering. In diesen Bereichen ist eine Verlagerung
in das Grundwasser wahrscheinlich.
Die relative Grundwasserneubildung liegt im mittleren sowie überwiegend im geringen Bereich.
Daher soll die Nutzung (speziell von Düngemitteln) im Gebiet so ausgerichtet werden, dass ein
guter Zustand des Grundwassers und der Oberflächengewässer erhalten bleibt bzw. hergestellt
wird. Eine besondere Bedeutung besitzt zudem die Erhaltung und Erweiterung grundwasser-
schützender Vegetation (z.B. Extensivgrünland).
Aufgrund hoher Versauerungsgefährdung ist der Wald von einer „besonderen Bedeutung für den
Schutz von Oberflächengewässern vor erosionsbedingten Schad- und Nährstoffeinträgen“ sowie
als „Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Einträgen sorbierba-
rer und nicht sorbierbarer Stoffe“ dargestellt. Die Nutzung sollte in Art und Intensität so ausgerich-
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 7
tet sein, dass für Grund- und Oberflächengewässer ein guter Zustand erhalten bzw. weitestge-
hend wiederhergestellt werden kann.
In den Fließgewässern soll in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 ein weitge-
hend naturnaher Zustand und mindestens eine Gewässergüteklasse II erreicht werden.
Schutzgut Landschaftsbild/-erleben:
Im LEK Oberfranken-Ost (REGOFR 2003) wird die Landschaft im Untersuchungsgebiet folgender-
maßen beschrieben: „Die Landschaft östlich Creußen vermittelt einen weiten, offenen Eindruck
innerhalb der flach ausladenden Talsenke. Auf großen Schlägen wechselt Acker und Grünland
ab. Einige kleinere Laub- und Nadelwälder sowie einige Baumreihen unterbrechen die offene Flur
vor allem zu den Hängen hin.“ Das Landschaftsbild im Untersuchungsgebiet ist aufgrund seiner
überdurchschnittlichen Eigenart empfindlich gegenüber Eingriffen und soll nicht beeinträchtigt
werden. Der Raum wird eingestuft als „Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und
Entwicklung einer ruhigen naturbezogenen Erholung“, wobei der Erholungswert im Untersu-
chungsraum durch den Verkehrslärm der bestehenden St 2184 beeinträchtigt ist. Die Kulturland-
schaft um Creußen, mit ackerbaulich genutzten offenen Bereichen und umgebenen Wäldern als
Kontrast, weist eine mittlere Ausstattung mit strukturierenden Elementen auf. Die Landschaft soll
einerseits in ihrer charakteristischen Weite erhalten werden, andererseits soll durch das örtliche
Einbringen und Entwickeln von Hecken, Einzelbäumen und Gehölzsäumen eine landschaftsäs-
thetische Aufwertung des Gebietes erreicht werden. Hierbei sollen vorrangig Altgrasstreifen auf
Rainen ausgebildet werden, um vorhandene Nutzungsgrenzen hervorzuheben.
Im Waldfunktionsplan werden den Wäldern im Untersuchungsraum keine Schutzfunktionen zugewie-
sen.
Das ABSP Bayreuth (BAYSTMLU 2002) liefert aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes wichtige
Grundlagen und Zielvorgaben, die im Wesentlichen den Aussagen des LEK Oberfranken-Ost ent-
sprechen. Darüber hinaus sind folgende Ziele, die das Untersuchungsgebiet betreffen, konkretisiert:
- Die Übergangszonen zwischen Wald und Offenland sollen als Lebensraum und Verbundkorridor
mit herabgesetzter Nutzungsintensität entwickelt werden.
- Eine reich strukturierte Kulturlandschaft soll insbesondere in den intensiv genutzten Feldfluren
wiederhergestellt werden.
- Ein Netz aus naturbetonten bzw. zu entwickelnden Lebensräumen und Sukzessionsflächen soll
entwickelt werden sowie der Anteil an naturnahen bzw. extensiv genutzten Flächen auf mind. 5 %
erhöht werden.
Für die Fließgewässer III. Ordnung liegt ein Gewässerentwicklungsplan vor, in dem Ziele und Maß-
nahmen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Gewässer dargestellt werden. Die Strukturgüte
des vom Bauvorhaben betroffenen Gewässers (Almosbach) ist nicht aufgeführt. Entlang des betroffe-
nen Fließgewässerabschnittes sind folgende Maßnahmen dargestellt: Durchlass, bei Bedarf räumen;
Böschungs-/Ufergehölz erhalten und pflegen; begradigtes und befestigtes Gewässer nicht mehr si-
chern ggf. renaturieren; möglichst 5 m breiten Uferstreifen insbesondere rechts ausweisen und mehr
Eigenentwicklung zulassen; beidseitiges Ufergehölz entfernen (vgl. STADT CREUßEN 2005).
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 8
Im Flächennutzungsplan von Creußen (STADT CREUßEN 2000) sind im Untersuchungsraum größten-
teils Flächen für die Landwirtschaft sowie Flächen für Wald dargestellt. In Unterschwarzach wird der
Ort als gemischte Baufläche bezeichnet. Entlang des Almosbachs sowie östlich von Unterschwarzach
sind die Flächen als Dauergrünland in Talräumen und sonstigen Landschaftsbereichen mit besonde-
rer ökologischer und landschafts- bzw. ortsgestalterischer Bedeutung, die von Erstaufforstungen
freizuhalten sind, gekennzeichnet. Die Staatsstraße wird streckenweise von Einzelbäumen sowie
Hecken und Feldgehölzen begleitet.
Im Flächennutzungsplan von Speichersdorf (GEMEINDE SPEICHERSDORF 2000) wird das Untersu-
chungsgebiet als Fläche für Wald dargestellt. Nordöstlich in ca. 680 m Entfernung befindet sich inmit-
ten des Waldes das Sondergebiet Camping.
Das Gebiet ist aktuell von keinen Flurbereinigungsverfahren betroffen.
Ebenso ist das Untersuchungsgebiet nicht Bestandteil eines ABSP-Umsetzungsprojektes.
3.4 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte
Untersuchungen
Die ausgewerteten Quellen und Unterlagen werden in den jeweiligen Teilkapiteln (Kap. 3.5.1 bis
3.5.7) genannt.
Die Erfassung der Nutzungs- und Biotoptypen erfolgte mit Hilfe von Luftbildern und im Rahmen einer
Geländebegehung am 03. September 2013. Grundlage für die Biotoptypenerfassung waren die „Kar-
tieranleitung Biotopkartierung Bayern Teil 2“ (BAYLFU 2010) sowie der „Bestimmungsschlüssel für
Flächen nach § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG“ (BAYLFU 2012).
Planerische Grundlagen (z.B. LEK Oberfranken-Ost und ABSP), die sowohl für die Bestandserfas-
sung und –bewertung, als auch für die in einem nachfolgenden Schritt erfolgende Ableitung des Aus-
gleichskonzeptes herangezogen werden, wurden bereits im vorangegangen Kap. 3.3 zusammenfas-
send dargestellt. Durch Kontakte mit zuständigen Behörden wurden diese Informationen ergänzt (vgl.
Kap. 7).
3.5 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie Bewertung hinsicht-
lich Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit
3.5.1 Schutzgut Mensch
Mit der Inanspruchnahme von Flächen für den Straßenneubau können (gesundheitliche) Beeinträchti-
gungen durch Emissionen (Schall, Gerüche), Veränderungen des Wohn- und Arbeitsumfeldes oder
den Verlust von Potenzialen für die Erholungs- und Freizeitfunktion einhergehen. Für die Einschät-
zung der Erholungsnutzung wurde die Ausstattung an Erholungseinrichtungen (insbesondere Rad-
und Wanderwege) erfasst, welche Rad- und Wanderkarten des Gebietes (Bayernnetz für Radler
M 1:625.000, Fritsch Wanderkarte Nr. 65 „Blatt Nord Bayreuth Kulmbach“ M 1:50.000) entnommen
wurden.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 9
3.5.1.1 Bestand und Bedeutung
Der Streckenausbau der St 2184 beginnt am westlichen Ortsrand von Unterschwarzach und schließt
am Bauende an den bereits ausgebauten Streckenabschnitt an. Innerhalb der Ortsdurchfahrt und auf
freier Strecke wird durch die Änderung der Linienführung und durch die Kurvenaufweitungen die Be-
fahrbarkeit und Sicherheit der Straße verbessert. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme werden die
GVS nach Oberschwarzach, die GVS nach Nairitz und das landwirtschaftliche Wegenetz höhengleich
an die St 2184 angeschlossen.
Die St 2184 verbindet auf der Teilstrecke „Creußen - Kirchenlaibach“ die beiden Grundzentren Creu-
ßen und Speichersdorf und ist für Berufspendler eine wichtige Anschlussmöglichkeit zu der B2, der
B22 und der BAB A9. Durch die vorhandene St 2184 besteht eine Verbindung zwischen dem Ortsteil
Unterschwarzach und der Gemeinde Speichersdorf.
Die geplante Trasse der St 2184 zerschneidet bzw. überbaut an mehreren Stellen bestehende Feld-
wege, darunter auch eine Gemeindeverbindungsstraße nach Oberschwarzach und eine nach Nairitz.
Die Einbettung in eine, hinsichtlich ihrer Naturraumausstattung, überdurchschnittliche Landschaft (vgl.
Kap. 3.5.7) und die unmittelbare Nähe der Siedlungsflächen zur offenen Landschaft spielen eine
große Rolle für das Wohn- und Arbeitsumfeld und die (Nah-) Erholung des Raumes. Wohngebietsflä-
chen befinden sich im Ortsteil Unterschwarzach mit zwei nördlich gelegenen Gehöften sowie südlich
der St 2184 im Ortsteil Oberschwarzach. Nördlich von Unterschwarzach befinden sich mehrere Tei-
che.
Ca. 350 m nördlich der geplanten Straßenbaumaßnahme verläuft durch das Herrenholz der Rund-
wanderweg Speichersdorf. Somit wird das Gebiet „Herrenholz“ als Naherholungsgebiet erschlossen.
Der Weg ist für die Naherholung von mittlerer Bedeutung.
3.5.1.2 Empfindlichkeit
Die Grenzen von Wohlbefinden und Gesundheit des Menschen sind fließend und von vielen Faktoren
abhängig (z.B. Alter, Konstitution). Ferner spielen Gewohnheiten und Anspruchsniveau bei der Wahr-
nehmung von Störungen eine nicht unerhebliche Rolle.
In Hinblick auf die Gesundheit des Menschen besteht im Untersuchungsgebiet teilweise eine hohe
Empfindlichkeit gegenüber einer Veränderung (lokal) klimatischer Verhältnisse, z.B. durch Beeinflus-
sung der Kaltluftproduktion (vgl. Kap. 3.5.6).
Wie in Kap. 3.5.7 beschrieben wird, besitzt der Raum eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Störungen
des Landschaftsbildes durch Oberflächenverfremdung. Die Flächeninanspruchnahme bisher unbe-
bauter Flächen und die Errichtung neuer technischer Baukörper stellen eine Beeinträchtigung vorhan-
dener Blickbeziehungen dar. Zudem verliert der Raum während der Bauphase durch den Eingriff
seine vorhandene Bedeutung für den Erholungswert. Betroffen sind hiervon vor allem die Wohn- und
Gartenanlagen sowie Wanderwege.
Der landwirtschaftlich geprägte Raum bietet durch seine überdurchschnittliche Eigenart ein Gebiet mit
besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen naturbezogenen Erholung
(vgl. REGOFR 2003).
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 10
3.5.1.3 Vorbelastung
Als Beeinträchtigung für das Schutzgut Mensch, im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und das
Wohn- und Arbeitsumfeld sowie den Erholungswert, ist das vorhandene Straßennetz von St 2184,
B22 und B2 zu bewerten, da hierdurch bereits ein erhöhtes Maß an straßenbedingten Emissionen
vorhanden ist. So weist der Untersuchungsraum, insbesondere in dem Siedlungsbereich von Unter-
schwarzach, bereits eine Beeinträchtigung durch Verkehrslärm und eine lufthygienische Vorbelastung
im beplanten Streckenabschnitt auf. In Hinblick auf die Erholungsnutzung stellen die vorhandenen
Straßen Gefahrenstellen dar, soweit sie auch als Trasse für Rad- oder Wanderwege genutzt werden.
3.5.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt
3.5.2.1 Biotoptypen und Vegetation
Anfang September 2013 fand eine Begehung des Untersuchungsgebietes statt. Es erfolgte eine flä-
chendeckende Typisierung der Biotopflächen im Maßstab 1:2.500. Sofern die vorhandenen Biotopty-
pen (z.B. Äcker) nicht von der Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern (BAYLFU 2010) abge-
deckt waren, wurden eigene Biotoptypenbezeichnungen vergeben. Es erfolgt zunächst eine Be-
standsbeschreibung der einzelnen Biotoptypen und danach eine Bewertung in Bezug auf deren na-
turschutzfachlichen Wert. Hierbei wird zwischen Biotoptypen geringer, mittlerer und hoher Bedeutung
unterschieden.
Für das Untersuchungsgebiet liegen aus eigener Kartierung Nachweise von insgesamt 16 bemer-
kenswerten Pflanzenarten vor (vgl. Tabelle 1 und Bestands- und Konfliktplan). Es handelt sich um
(stark) gefährdete, landkreisbedeutsame bzw. gesetzlich geschützte Pflanzenarten. Bei der Beschrei-
bung einzelner Biotoptypen wird auf das Vorkommen gefährdeter oder charakteristischer Pflanzenar-
ten hingewiesen.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 11
Tabelle 1: Bemerkenswerte Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet
(Quelle: eigene Erhebung 2013)
Pflanzenname RL BY RL O Lkr
Berg-Kratzdistel (Cirsium rivulare) * 1
Gelber Steinklee (Melilotus officinalis) 3*
Hasen-Klee (Trifolium arvense) V
Heidenelke (Dianthus deltoides) V* 3 X
Kriechende Rose (Rosa arvensis) V 3 X
Kümmel-Silge (Selinum carvifolia) V
Magerwiesenmargerite (Leucanthenum vulgare) V
Moschusmalve (Malva sylvestris ssp. moschata) 3
Platthalmbinse (Juncus compressus) V
Purpur-Fetthenne (Sedum telephium) V
Rote Schuppenmiere (Spergularia rubra) V
Schwarzpappel (Populus nigra) 3 4
Skabiosen-Flockenblume (Centaurea jacea) *
Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis) V
Wiesen-Labkraut (Galium mollugo) 4
Wiesen-Schachtelhalm (Equisetum pratense) 2* 1 X
Summe (16 Arten) 12 6 8
Erläuterungen: RL O: Rote Liste Oberfrankens (MERKEL & WALTER 2005) RL BY: Rote Liste Bayerns (BAYLFU 2003a) Gefährdungskategorien: 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, 4 – potentiell gefährdet, V – Vorwarnstufe (REGOFR 2005 ) Lkr: Landkreisbedeutsame Art nach ABSP (BAYSTMLU 2002): X
Nachfolgend werden die einzelnen Biotoptypen des Untersuchungsraumes näher beschrieben und
hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung eingeschätzt:
Hecken und Gehölze
Am Ortsausgang von Unterschwarzach hat sich entlang der Straßenböschung eine kleine naturnahe
Schlehen-Hecke (Prunus spinosa) entwickelt. Die Hecke ist Teil eines amtlich kartierten Biotopes (Nr.:
6136-0059-010 „Feldgehölze und Hecken bei Unterschwarzach“). Eine weitere kleine straßenbeglei-
tende Hecke, mit vorwiegend Vogel-Kirsche (Prunus avium) und Rose (Rosa sp.) im Bestand, liegt
südlich der bestehenden St 2184 im intensiven Grünland. Südlich von Unterschwarzach zwischen
Ackerfläche und Feldweg befindet sich eine weitere naturnahe Hecke vorwiegend bestehend aus
Vogel-Kirsche, Zweigriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata) und Wiesen-Knäuelgras (Dactylis
glomerata) im Unterwuchs.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Naturnahe Hecken sind kartierwürdige Biotope (BAYLFU 2010) und deswegen von hohem natur-
schutzfachlichen Wert.
Gewässer und Feuchtflächen
Der Almosbach wird von nitrophytischen Altgras- und Hochstaudenfluren gesäumt, die überwiegend
von Mädesüß (Filipendula ulmaria) aufgebaut werden. Weitere gewässerbegleitende Feuchtezeiger
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 12
entlang des Baches sind u.a. Wiesen-Schachtelhalm (Equisetum pratense), Blutweiderich (Lythrum
salicaria), Ampfer-Knöterich (Polygonum lapathifolium), Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos). An
die feuchten Altgras- und Hochstaudenfluren grenzen Acker- und Siedlungsflächen an. Aufgrund der
Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Flächen treten vermehrt
stickstoffzeigende Arten wie die Brennnessel (Urtica dioica) in den Vordergrund.
Entlang der bestehenden St 2184 verlaufen mehrere Entwässerungsgräben mit Kröten-Binse (Juncus
bufonius), Flatter-Binse (Juncus effusus) und Wiesen-Schachtelhalm im Bestand. Je nach Feuchtig-
keitsgrad und standörtlicher Ausprägung treten zusätzlich Vertreter der nässe- und feuchtezeigenden
Hochstaudengesellschaften auf.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Die feuchten und nassen Hochstaudenfluren, die im Untersuchungsgebiet meist in Form von nitrophy-
tischen Mädesüß-Hochstaudenfluren und Altgrasbeständen entlang der Fließgewässer vorhanden
sind, unterliegen nicht dem Schutz gem. § 30 BNatSchG. Ihre naturschutzfachliche Bedeutung ist als
gering bis mittel zu bewerten. Der Almosbach und die nur temporär wasserführenden (Entwässe-
rungs-) Gräben sind vorallem durch die (umliegende) intensive Nutzung und durch ihren künstlichen
Aufbau (Begradigung, Verrohrung) beeinträchtigt (weisen keine Wasservegetation auf) und erreichen
nur einen geringen botanischen Wert.
Trocken-und Magerstandorte
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Trocken- und Magerstandorte, die unter den besonderen
Schutz nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG fallen.
Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen gibt es zerstreut im gesamten Untersuchungsgebiet.
Man findet sie an mehr oder weniger steilen Straßenböschungen außerhalb der Ortsdurchfahrt Unter-
schwarzach (von Baukm 0+450 bis 0+650), an der Straßenböschung ab Baukm 1+880 bis zum Wald-
rand und am Waldrand entlang der südexponierten Böschung der St 2184 (ab Baukm 2+400). Kenn-
zeichnend ist das Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), das die Bestände häufig dominiert. In einigen
Flächen wächst mit dem Wiesen-Schachtelhalm eine landkreisbedeutsame Art, so z.B. nördlich der St
2184 entlang des Waldrandes (ab Baukm 2+400). Die Art gilt in Bayern als stark gefährdet.
Initiale trockene Vegetation
Am Ortsausgang von Unterschwarzach befinden sich nördlich der St 2184 zwei Streifen mit initialer
trockener Vegetation. Hier wachsen als bemerkenswerte Arten: die Purpur-Fetthenne (Sedum tele-
phium) und der Hasen-Klee (Trifolium arvense). An Gehölzen wachsen in diesem Bereich Spitzahorn
(Acer platanoides), Hänge-Birke (Betula pendula), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-
Kirsche (Prunus avium) und Kirschpflaume (Prunus cerasifera).
Artenreiches Extensivgrünland
Zwischen der GVS nach Oberschwarzach und dem Waldrand, südlich der geplanten Trasse, ist arten-
reiches Extensivgrünland anzutreffen. Auf dieser Fläche kommen u.a. die Magerwiesen-Margerite
(Leucanthemum vulgare agg.), die Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa) und der Wiesen-
Bocksbart (Tragopogon pratensis) vor.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 13
Südlich der St 2184 befindet sich im Bereich des geplanten RRB eine Fläche, die charakteristische
Vertreter des artenreichen Extensivgrünlandes beinhaltet. Hierbei sind vorallem Magerkeitszeiger wie
Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Magerwiesen-
Magerite (Leucanthemum vulgare), Kriechender Hauhechel (Ononis repens) und Kleine Bibernelle
(Pimpinella saxifraga) vorhanden.
Besonders arten- und abwechslungsreich aufgebaut ist eine Wiesenfläche bei Baukm 1+900 südlich
der St 2184. Hier kommen bemerkenswerte Arten wie Wiesen-Flockenblume, Wiesen-Labkraut und
Kümmelblättrige Silge (Selinum carvifolia) vor. Ebenso beteiligt ist der Feuchtigkeitszeiger Ampfer-
Knöterich.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen sind von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Als
Brachen stellen sie weitestgehend störungsfreie Flächen dar und ihr hoher Anteil an Kräutern verdeut-
licht ihren mageren Charakter. Der landkreisbedeutsame Wiesen-Schachtelhalm kommt hier punktuell
vor (in Bayern stark gefährdet).
Artenreiches Extensivgrünland ist in der Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (BAYLFU 2010) als
kartierwürdiger Biotop enthalten und somit von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung.
Ackerland
Ackerbaulich genutzte Flächen befinden sich großräumig im gesamten Untersuchungsgebiet.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Die intensiv ackerbaulich genutzten Flächen bieten nur wenigen „Allerweltsarten“ Lebensraum. Auf
diesen Flächen wurden keine besonders wertvollen Lebensräume festgestellt. Die ackerbaulich ge-
nutzten Flächen sind aus botanischer Sicht von geringer Bedeutung.
Sonstiges Grünland
Intensiv genutztes Grünland ist großflächig im Untersuchungsgebiet vorhanden.
Außer der artenreichen Fettwiese und dem artenreichen Extensivgrünland werden die Grünlandflä-
chen intensiv genutzt. An einer Straßenböschung nördlich der St 2184 (bei Baukm 2+000) kommen
auf einer Grünlandbrache im Altgrasstreifen die bemerkenswerten Pflanzenarten Bach-Kratzdistel
(Cirsium rivulare), Heide-Nelke (Dianthus deltoides), Wiesen-Labkraut und Gelber Steinklee (Melilotus
officinalis) vor. Eine Verbuschung mit Eingriffeligem Weißdorn (Crataegus monogyna) und Rosen
trägt zur reichen Strukturierung des Altgrasstreifens bei.
Nicht mit Altgras bestandene Straßenböschungen werden, ebenso wie die meisten Weg- oder Acker-
raine, von Wiesen-Glatthafer (Arrhenatherum elatius) dominiert.
Sonstige Altgrasbestände und initiale Vegetation bestehen im Untersuchungsgebiet beispielsweise im
Bereich von Weg-/Straßenzwickeln und -rändern. Diese Bestände weisen Vertreter magerer Standor-
te sowie nitrophytischer Vegetationsgesellschaften auf. Teilweise sind diese stark lückig ausgeprägt.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Vor allem Bestände mit Feuchtigkeits- und Magerkeitszeigern verfügen teilweise über eine erhöhte
Artenvielfalt. Im Besonderen ist hierbei die Wiesenfläche bei Baukm 1+900 zu nennen, welche be-
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 14
merkenswerte Arten aufweist und daher von hohem naturschutzfachlichen Wert ist. Die als sonstige
Altgrasbestände und Initialvegetation definierten Bereiche sind aus botanischer Sicht von mittlerer bis
geringer naturschutzfachlicher Bedeutung. Beide Einheiten sind in großen Teilen artenarm, die initia-
len Vegetationsbereiche sind je nach standörtlicher Ausprägung strukturreich ausgebildet.
Wälder und Forsten
Östlich der GVS nach Oberschwarzach sowie am Ende der Ausbaustrecke befindet sich vorwiegend
Laub-Mischwald. Am Aufbau beider Bestände sind verschiedene Laubholzarten beteiligt, vorwiegend
die Arten junger Waldsukzessionsstadien wie Eberesche und Birke. Im Unterwuchs befinden sich u.a.
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Ebereschen (Sorbus aucuparia) und Heidelbeere (Vaccinium
myrtillus). Die größten Flächenteile sind mit Kiefern jungen bis mittleren Alters bewachsen. In be-
stimmten Flächenabschnitten sind Fichtenmonokulturen eingestreut.
Weitere Wälder innerhalb des Untersuchungsgebietes sind zwei Nadelforste. In beiden ist die Kiefer
(Pinus sylvestris) die dominierende Baumart. Besonders randlich beigemischt sind einige Laubbäume
wie Hänge-Birke (Betula pendula), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Stiel-Eiche (Quercus ro-
bur). In der Krautschicht sind Kratzbeere (Rubus caesius) und Himbeere (Rubus idaeus) vorherr-
schend.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Nach Nutzungsintensität und Artenausstattung sind die Waldbereiche von geringer bis hoher natur-
schutzfachlicher Bedeutung. Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Laub-Mischwälder weisen
teilweise ein erhöhtes Arteninventar mit bemerkenswerten Arten auf. Diese beschränken sich aller-
dings auf kleine Flächen. Aufgrund der Strukturvielfalt innerhalb der geschlossenen Waldbereiche ist
allerdings von einer mittleren bis hohen Wertigkeit auszugehen. Aus botanischer Sicht sind die fich-
tendominierten Bestände von geringerem Wert.
Sonstige Gehölze
Im Bereich des geplanten RRB an der GVS nach Oberschwarzach verläuft entlang der Straße eine
lineare Gehölzstruktur. Weitere vereinzelte Gehölzstrukturen befinden sich insbesondere im Bereich
der Altgrasstreifen entlang der St 2184 (u.a. Stiel-Eiche (Quercus robur), Hänge-Birke (Betula pendu-
la), Heckenrose).
Naturschutzfachliche Bedeutung
Die gehölzdominierten Einheiten sind größtenteils natürlich bzw. naturnah aufgebaut und besitzen
botanisch einen mittleren naturschutzfachlichen Wert.
Vom Menschen stark überprägte Biotopstrukturen
Dazu zählen die aus naturschutzfachlicher Sicht als Belastung zu wertenden, vollständig versiegelten
Asphaltflächen der Straßen und Wege und die Gebäudeflächen sowie gestaffelt nach abnehmender
Nutzungsintensität geschotterte Verkehrsflächen und Hausgärten. Für verschiedene Tiergruppen
können dagegen die unbefestigten Feldwege im Untersuchungsgebiet durchaus bedeutsam sein (z.B.
als Tränken oder Nahrungsbiotope für Vögel). Des Weiteren siedeln sich auf Rohböden Pioniergesell-
schaften an (siehe oben).
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 15
Naturschutzfachliche Bedeutung
Unbefestigte Wege haben naturschutzfachlich mittlere Bedeutung.
3.5.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt
3.5.3.1 Tierwelt
3.5.3.1.1 Datengrundlage
Zur Tierwelt des Untersuchungsgebietes liegen einzelne Daten aus dem Artenschutzkataster des
Bayerischen Landesamtes für Umwelt (BAYLFU 2014) bzw. aus der amtlichen Biotopkartierung vor.
Ergänzende Hinweise auf die zoologische Bedeutung der im Untersuchungsgebiet vorhandenen
Biotoptypen wurden dem ABSP des Landkreises Bayreuth (BAYSTMLU 2002) entnommen. Zur Ein-
schätzung des zoologischen Potenzials wurde das gesamte Gebiet im August 2013 sowie im Februar,
Mai und Juni 2014 begangen.
Im Jahr 2014 ist eine Kartierung der Vorkommen der Zauneidechsen entlang der Trasse vorgesehen
(Mai-Juli). Hier wird ihre räumliche Verteilung ermittelt. Mit diesen Daten kann die Umsiedlung der
Zauneidechse geplant und bezüglich ihrer Wirksamkeit beurteilt werden (vgl. Unterlage 19.1.3). Bei-
beobachtungen bemerkenswerter Vögel wurden notiert.
3.5.3.1.2 Bemerkenswerte Tierarten und Tierlebensräume
Für das Untersuchungsgebiet (bzw. dessen Umfeld) liegen Angaben und Nachweise von 33 bemer-
kenswerten Arten vor, von denen 7 nach dem ABSP Bayreuth (BAYSTMLU 2002) als landkreisbedeut-
sam einzustufen sind (vgl. Unterlage 19.1.3). 32 (potenziell) vorkommende Arten sind aufgrund ihres
gesetzlichen Schutzstatus artenschutzrechtlich relevant und werden im Rahmen der speziellen arten-
schutzrechtlichen Prüfung (vgl. Unterlage 19.1.3) abgehandelt.
Tabelle 2: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene bzw. potenziell vorkommende bemerkens-
werte Tierarten
Artname deutsch Artname wissenschaftlich RL D RL BY Lkr
Säugetiere
Braunes Langohr Plecotus auritus V -
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3
Fransenfledermaus Myotis nattereri - 3
Graues Langohr Plecotus austriacus 2 3 X
Große Bartfledermaus Myotis brandtii V 2
Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 3
Großes Mausohr Myotis myotis V V X
Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V -
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 2
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 X
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 16
Artname deutsch Artname wissenschaftlich RL D RL BY Lkr
Nordfledermaus Eptesicus nilssonii G 3 X
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - 3
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus D 2 X
Haselmaus Muscardinus avellanarius - -
Vögel
Baumpieper Anthus trivialis V 3
Bluthänfling Carduelis cannabina V 3
Dohle Corvus monedula - V
Feldlerche Alauda arvensis 3 3
Feldschwirl Locustella naevia V -
Feldsperling Passer montanus V V
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus - 3
Goldammer Emberiza citrinella - V
Grünspecht Picus viridis - V
Klappergrasmücke Sylvia curruca - V
Kleinspecht Dryobates minor V V
Kuckuck Cuculus canorus V V
Rebhuhn Perdix perdix 2 3 X
Raubwürger Lanius excubitor 2 1
Schwarzspecht Dryocopus martius - V
Wachtel Coturnix coturnix - V X
Wiesenschafstelze Motacilla flava - 3
Reptilien
Zauneidechse Lacerta agilis V V
Summe (33 Arten) 21 28 7
Erläuterungen: RL D: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (BFN 2009), für Vögel: SÜDBECK et al. (2007) RL BY: Rote Liste Bayerns (BAYLFU 2003b) Gefährdungskategorien: 1 – vom Aussterben bedroht, 3 – gefährdet, V – Vorwarnliste, G – Gefährdung anzu-nehmen, aber Status unbekannt, D – Daten defizitär Lkr: Landkreisbedeutsame Art laut ABSP Bayreuth (BAYSTMLU 2002): X Ind.: Anzahl Individuen ASK: Artenschutzkataster (BAYLFU 2014)
Säugetiere
Als Grundlage für die Erstellung der Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden
das ABSP, die Datenbank zur bayerischen Artenschutzkartierung und der Verbreitungsatlas von
MESCHEDE & RUDOLPH (2004, 2010) ausgewertet.
Laut Artenschutzkataster (BAYLFU 2014) gibt es aus dem Jahr 1998 zwei Nachweise von Großem
Mausohr bei Seidwitz. Weiter nördlich bei Birk sind auch Braunes Langohr (Plecotus auritus) (2006),
die landkreisbedeutsame Art Großes Mausohr (Myotis myotis) (2006, 2007) und Fransenfledermaus
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 17
(Myotis nattereri) (1996) festgestellt worden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass zahl-
reiche weitere Fledermausarten das Untersuchungsgebiet regelmäßig oder gelegentlich als Jagdhabi-
tat nutzen.Entlang der bestehenden St 2184 und insbesondere entlang der Waldränder, der (straßen-
begleitenden) linearen Gehölzstrukturen und Hecken sowie im Umfeld der Almosbaches, jagen re-
gelmäßig Fledermäuse.
Wegen der artenschutzrechtlichen Bedeutung der Fledermäuse werden die potenziell im Gebiet zu
erwartenden Fledermausarten im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Detail
behandelt.
Vögel
Im Rahmen von verschiedenen Ortsterminen wurden Beibeobachtungen einiger bemerkenswerter
Vogelarten (Feldlerche, Goldammer, Raubwürger, Neuntöter) gemacht. Als Grundlage für das Gut-
achten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (GHARADJEDAGHI & SCHIMMERL 2014)
wurden desweiteren Sekundärdaten des Artenschutzkataster des Bayerischen Landesamtes für Um-
welt (BAYLFU 2014), ABSP (BAYSTMLU 2002) und der Verbreitungsatlas (RÖDL et al 2012) ausgewer-
tet.
Im Untersuchungsgebiet wird für 17 Vogelarten (vgl. Tabelle 2) eine vertiefende Bearbeitung in der
saP durchgeführt.
Reptilien
Innerhalb des Planungsgebietes waren aufgrund der Habitatausstattung Vorkommen von Zau-
neidechsen entlang der Straßentrasse zu erwarten.
Im Artenschutzkataster (BAYLFU 2014) sind im Umkreis des Planungsgebiets Nachweise von Zau-
neidechsen enthalten. Diese Art ist auch im ABSP Bayreuth genannt und als landkreisbedeutsam
eingestuft (BAYSTMLU 2002). Im Rahmen der Gebietsbegehungen für die Erstellung der Unterlagen
zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung konnte diese ebenfalls mehrfach im Bereich der Bö-
schungen entlang der St 2184 nachgewiesen werden.
Nachweise der Schlingnatter liegen aus dem Gebiet nicht vor und sind auch aufgrund des Fehlens
von Magerrasenbiotopen nicht zu erwarten.
Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurde die Zauneidechse in der saP einer detaillierteren
Prüfung unterzogen (vgl. Unterlage 19.1.3) und ein Fachgutachten erstellt.
Zoologisch bedeutsame Gebietsteile
Nachfolgend werden die zoologisch bedeutsamen Gebietsteile und Biotope beschrieben und hinsicht-
lich ihrer tierökologischen Wertigkeit und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen charakterisiert, soweit
dies auf Grund der vorliegenden Daten und bisherigen Erfassungen möglich ist.
Landwirtschaftliche Flächen entlang der geplanten Trasse
Die Acker- und Grünlandflächen im Planungsgebiet weisen einen geringen Anteil an gliedernden
Weg- und Ackerrainen auf. Sie sind Lebensraum des Feldhasen und charakteristischer Feldvogelar-
ten wie der Feldlerche.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 18
Stellenweise sind auch Gebüsche und Einzelbäume eingestreut. Vogelarten, die Hecken und Gebü-
sche in der Feldflur benötigen, wie Dorngrasmücke (Sylvia communis), Feldsperling (Passer monta-
nus) und Goldammer (Emberiza citrinella) kommen hier vor. Fledermäuse nutzen die baumbestande-
nen Feldraine als Leitlinien und zur Insektenjagd.
Eine Vielzahl der Tierarten der Agrarlandschaften ist heute gefährdet. Trotz der überwiegend intensi-
ven Nutzung sind die Flächen im Zentrum des Planungsgebietes als zoologisch hochwertig zu bewer-
ten. Gegenüber Lebensraumverkleinerung sind v.a. an Leitstrukturen fliegende Fledermausarten und
Arten mit Vorliebe für offene, übersichtliche Flächen (z.B. Feldlerche) empfindlich.
Gewässer und Feuchtflächen
Der Almosbach fließt im Westteil des Plangebietes in Süd-Nord-Richtung und nach der Unterquerung
(Durchlass) der Zufahrtsstraße nach Unterschwarzach auf der Westseite des Ortes. Die Gewäs-
serstruktur des schmalen Baches ist streckenweise, v.a. im Waldbereich, naturnah, im Planungsge-
biet weist er z.T. einen grabenartigen Charakter auf. Die Wasserqualität ist mäßig bis kritisch belastet.
Der Bach ist potenzieller Lebensraum für Fließgewässerlibellen und andere Organismen. Der Bach ist
zoologisch von mittlerer Wertigkeit.
Alle Fließgewässer (und ihre abhängige Fauna) sind empfindlich gegenüber Stoffeinträgen (z.B. Ma-
terialeinschwemmung im Zuge der Bauarbeiten), Veränderungen des Wasserhaushaltes und negati-
ven Veränderungen der Gewässerstruktur (z.B. Verrohrung, Eingriffe ins Bachbett).
Trocken- und Magerstandorte
Die an verschiedenen Waldrändern sowie Straßen- und Wegböschungen entlang der geplanten Tras-
se vorhandenen Extensivgrünlandbiotope sind wertvolle Tierlebensräume. Sie bieten verschiedenen
Vogelarten (z.B. Feldlerche, Feldsperling) aufgrund des relativen Reichtums an Sämereien und Insek-
ten Nahrung. Der Biotop spielt insbesondere für trockenheits- und wärmeliebende Arten wie die Zau-
neidechse eine große Rolle als Trittstein und für die Vernetzung von im weiteren Umfeld vorkommen-
den Populationen. Unter den Wirbellosen dieser Flächen können auch seltene, anspruchsvollere
Arten (z.B. Wildbienen, Heuschrecken) sein. Insgesamt sind diese Bereiche trotz ihrer meist nur ge-
ringen Flächengröße von hoher zoologischer Bedeutung. Empfindlich sind sie insbesondere gegen-
über Stoffeinträgen sowie Verdichtung/Befahrung, Beschattung und Bepflanzung.
Wälder und Forsten
Die untereinander vernetzten Laub-Mischwälder sind aufgrund der teilweise alten, totholzreichen
Beständen zoologisch wertvoll, als Lebensraum z.B. für Rehwild und zahlreiche Fledermausarten, die
im und am Wald jagen, wie Braunes Langohr, Fransenfledermaus und Mopsfledermaus sowie als
Brutplätze z.B. für die Dohle und verschiedene Spechtarten. Auch für weitere Tierarten, darunter
totholzbewohnende Insektenarten sind die Bestände wertvoll. Die Wälder und Waldränder sind be-
sonders empfindlich gegenüber eines Eingriffes.
Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze
Die im Gebiet vorhandenen Gehölze und Einzelbäume und ihre Saumbiotope sind wertvolle Struktu-
relemente und damit auch bedeutsam als Lebensraum für Tiere, so als Quartier, Jagdhabitat und
Leitstruktur für Fledermäuse, als Brutplatz und Singwarte für Vögel (z.B. Goldammer) oder als Le-
bensraum von Insekten (z.B. Tagfaltern, Bockkäfer). Auch die straßenbegleitenden Hecken sind wert-
Unterlage 19.1.1
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volle Tierlebensräume. Die Gehölzbestände sind empfindlich gegen Stoffeinträge sowie die Verdich-
tung der Wurzelräume durch Befahrung (Baufahrzeuge).
3.5.3.1.3 Wechselbeziehungen / Biotopverbund
Fledermaus-Flugrouten
Eine Vielzahl von Fledermausarten fliegt strukturgebunden an oder entlang von Gehölzbeständen
(z.B. Hecken). Einige orientieren sich an linearen Strukturen und Gehölzgruppen bei Flügen zwischen
Quartier (z.B. im Wald oder in der Ortschaft) und Jagdbiotop (z.B. Stillgewässer), andere jagen haupt-
sächlich entlang oder über Bäumen und Gebüschen. So existieren bei vielen Fledermäusen Wech-
selbeziehungen zwischen dem Waldinnern (Quartiere in Baumhöhlen) und den Jagdgebieten der
angrenzenden Offenlandflächen (z.B. Abendsegler). Andere Fledermausarten wie die Mopsfleder-
maus oder die Fransenfledermaus beziehen Quartiere in Ortschaften und fliegen nicht strukturgebun-
den über die landwirtschaftlichen Flächen in ihre Jagdgebiete in Wäldern.
Im Untersuchungsgebiet ist zum einen mit Wechselwirkungen von Fledermäusen über die bestehen-
de St 2184 zu rechnen. Das geschieht vermutlich überwiegend im Bereich der Ortschaft und der
Feldgehölze. Außerdem fliegen die Tiere längs zur Fahrbahn, unter Nutzung von Straßenbegleitge-
hölzen, Hecken und Waldrändern als Leitlinie.
Habitatverbund Reptilien
Die Zauneidechse wurden auf den Böschungen auf der Nordseite der bestehenden St 2184 nachge-
wiesen. Ihre Vorkommen dürften mit weiteren Zauneidechsen Vorkommen entlang der Straße in
Verbindung stehen. Es ist möglich, dass die Zauneidechse auch an weiteren Stellen des Gebietes an
Waldrändern, mageren Rainen, Hecken, etc. vorkommt. Beim Wechsel zwischen den Teillebensräu-
men unterliegt die Art einer hohen Kollisionsgefahr. Die bestehende Straße entfaltet somit bereits eine
lokale Zerschneidungswirkung, die durch den Ausbau der St 2184 verstärkt werden könnte.
Eine Zerschneidungswirkung durch den Ausbau der St 2184 wird für die Art vermieden, da sich die
bisherigen Vorkommen bereits entlang der Straße befinden und die zu entwickelnden CEF-
Maßnahmenflächen ebenfalls entlang der Strecke angeordnet werden. Somit kommt es zu keiner
Unterbrechung des Verbundes von Zauneidechsenlebensräumen in Ost-West-Richtung. Desweiteren
können nach Abschluss der Baumaßnahme die neu entstehenden Böschungen ebenfalls von der
Zauneidechse besiedelt werden.
Wildwechsel
Es ist anzunehmen, dass die St 2184 regelmäßig von Wild überquert wird. Besondere Wildunfall-
schwerpunkte sind allerdings nicht bekannt (Herr HUTTNER, AELF BAYREUTH, mdl. Mitt. 2014).
Sonstige Wechselbeziehungen
Kleinräumige Wechselbeziehungen bestehen außerdem zwischen Tierarten der Hecken und Feldge-
hölze (z.B. Vögel) und den umgebenden landwirtschaftlichen Flächen, die diesen vielfach als Nah-
rungsbiotope dienen. Die Offenlandflächen dienen darüber hinaus z.B. Vögeln oder Fledermäusen
aus benachbarten Waldgebieten und Siedlungen als Jagdgebiet.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 20
3.5.3.1.4 Vorbelastungen
Die bestehende St 2184 stellt aus zoologischer Sicht eine deutliche Vorbelastung des Untersu-
chungsgebietes dar. Sie besitzt eine deutliche Barriere- und Zerschneidungswirkung, insbesondere
für bodengebundene Tiere, wie die Zauneidechse. Zudem kommt es zu Tierverlusten durch Kollision,
z.B. Wildwechsel. Auch für Fledermäuse stellen Kollisionen mit Fahrzeugen eine nicht vernachlässig-
bare Gefährdungsquelle dar (MESCHEDE & RUDOLPH 2004, KIEFER & SANDER 1993, HAENSEL & RACK-
OW 1996).
Die Schadstoffbelastung durch den bestehenden Straßenverkehr (Kfz-Abgase, Reifenabrieb, Tausal-
ze, Öl etc.) ist ebenfalls als Beeinträchtigung straßennaher Biotope zu werten. Besonders empfindlich
gegenüber Stoffeinträgen sind die mageren Extensivgrünlandflächen, Waldsäume und magerer Alt-
grasbestand und der Almosbach.
Die intensive landwirtschaftliche Nutzung auf dem Großteil der Offenlandflächen des Gebietes ist
ebenfalls als Vorbelastung für die Tierwelt zu sehen. Dünger und Pflanzenschutzmittel schädigen
viele Arten direkt oder indirekt, z.B. durch den Verlust der Nahrungsgrundlagen. Der Mangel an
Brachflächen, Feld- und Wegrainen und Gehölzstrukturen wirkt sich ebenfalls negativ auf die Lebens-
raumqualität für Arten der Feldflur aus, von denen viele auf den Roten Listen stehen.
3.5.3.2 Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten
Parallel zur Erstellung des vorliegenden LBP wurden Unterlagen für eine spezielle artenschutzrechtli-
che Prüfung (saP) zusammengestellt. Sie ist erforderlich, um das Eintreten von Verbotstatbeständen
nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG hinsichtlich bekannter und potenzieller Vorkommen arten-
schutzrechtlich relevanter Arten (europäische Vogelarten und FFH-Anhang IV-Arten) feststellen zu
können und ggf. die Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Abs.
7 BNatSchG zu bewerten. Detaillierte Beschreibungen zu den insgesamt 34 potenziell im Untersu-
chungsgebiet vorkommenden, artenschutzrechtlich relevanten Arten, sind dem Gutachten zur speziel-
len artenschutzrechtlichen Prüfung (GHARADJEDAGHI & SCHIMMERL 2014) (Unterlage 19.1.3) zu ent-
nehmen.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass trotz Realisierung umfassender Schutz-, Vermeidungs-
und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF measures) für die Zauneidechse als Art des An-
hangs IV der FFH-Richtlinie Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt wer-
den. Eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist dementspre-
chend erforderlich. Die naturschutzfachliche Zulassungsvoraussetzungen sind unter Berücksichtigung
von Kompensationsmaßnahmen erfüllt. Für keine der verbleibenden Tierarten des Anhangs IV der
FFH-Richtlinie sowie für keine europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden
bei Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen die Ver-
botstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Die notwendigen Maßnahmen sind in
das Maßnahmenkonzept des vorliegenden LBP integriert.
3.5.3.3 Biologische Vielfalt
Die biologische Vielfalt umfasst mit der „Vielfalt an Ökosystemen“, der „Artenvielfalt“ und der „geneti-
schen Vielfalt innerhalb von Arten“ drei verschiedene Ebenen. In Kap. 3.5.2.1 wurde bereits auf das
Vorkommen der unterschiedlichen Biotoptypen im Untersuchungsraum eingegangen, der gekenn-
zeichnet ist sowohl von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen als auch von mageren Säu-
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 21
men, Extensivgrünlandflächen, Gehölzen und naturnahen Wäldern. In Hinblick auf die Artenvielfalt
wurden neben der Zauneidechsenkartierung keine detaillierten Untersuchungen zu vorkommenden
Tierarten durchgeführt. Bei der Biotopkartierung wurden allerdings mehrere bemerkenswerte Pflan-
zenarten nachgewiesen. Die vorliegenden erzielten Nachweise der gefährdeten Art zeigen die Bedeu-
tung des Gebietes als Lebensraum.
In Hinblick auf die genetische Vielfalt ist v.a. das Vorkommen heimischer, z.T. alter (Nutz- und Kultur-)
Pflanzen wichtig.
Im Untersuchungsraum sind solche Vorkommen nicht bekannt. Denkbar wären Vorkommen alter
Obstbaumsorten auf den Gartengrundstücken in Unterschwarzach. Es ist insgesamt von einer Kultur-
landschaft mittlerer Ausprägung hinsichtlich der biologischen Vielfalt auszugehen.
3.5.4 Schutzgut Boden
3.5.4.1 Bestand
Im Untersuchungsraum sind keine Bodendenkmäler und Geotope vorhanden (Datenbank des
BAYGLA 2014). Als Verwitterungsprodukte der im Gebiet vorherrschenden silikatischen Ausgangsge-
steinen haben sich im Untersuchungsgebiet basenarme und meist flachgründige Braunerden und
Podsol-Braunerden gebildet (BAYSTMLU 2002).
Bei der Baugrunduntersuchung wurden im Bereich des Untersuchungsgebietes überwiegend Stra-
ßenaufbau sowie sandige und bindige Erdstoffe vorgefunden. Im Deckhorizont folgen unter bis zu
0,4 m dicken Mutterbodenschichten weich- und steifplastische sowie halbfeste Schluffe sowie Tone
und schluffige/tonige Sande. Im westlichen Bereich und östlichen Bereich wurde Felshorizont mit
mürbe bis festen und bankigen Sandsteinen bzw. kleinklüftiger bis klüftiger Tonstein, harter Kalkstein,
mürber bis fester Mergelstein und harter Kalksandstein vorgefunden.
3.5.4.2 Bedeutung
Bei der landwirtschaftlichen Standortkartierung werden Grünland- und Ackerstandorte mit ungünsti-
gen, durchschnittlichen und günstigen Erzeugungsbedingungen unterschieden. Die Erzeugungsgunst
beurteilt sich im Wesentlichen nach der Ertragsklasse und dem Gefälle (REGOFR 1983).
Laut Bodenschätzungskarte (M 1:25.000) finden sich im Untersuchungsgebiet vorwiegend lehmige
Sande aus verwittertem Ausgangsmaterial von mittlerer Ertragsstufe, die als Acker genutzt werden
sowie mittelfeuchte Tone von schlechter Ertragstufe, die als Grünland genutzt werden. Einer
Ackernutzung unterliegen zudem die anlehmigen Sandböden aus verwittertem Ausgangsmaterial,
welche mittlere Ertragszustände aufweisen (BAYLFU 2013).
Eine große Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen sogenannte Extrem- und Sonder-
standorte, da sie Lebensräume für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten sind (Böden mit besonderer
Lebensraumfunktion). Die extremen Standorteigenschaften der Böden beziehen sich dabei auf den
Wasser-, Säure/ Basen- oder Nährstoffhaushalt. Auf diesen ursprünglich trockenen oder feuchten
Bereichen ist – trotz Nutzung als Intensivgrünland, oder auch als Ackerland – von einem besonders
hohen Entwicklungspotenzial für den Arten- und Biotopschutz auszugehen.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 22
3.5.4.3 Empfindlichkeit
Die Filtereigenschaften der Böden sind deshalb von Bedeutung, da Böden mit guten Filtereigenschaf-
ten mögliche Schadstoffe aus dem Straßenverkehr vom Grundwasser fernhalten können. Böden mit
mittleren bis nur geringen Filtereigenschaften erfüllen diese Funktion nur eingeschränkt.
Die mechanischen Filtereigenschaften der Böden werden v.a. von der Wasserdurchlässigkeit und der
Porenverteilung, insbesondere dem Grobporenanteil, bestimmt. Bei sehr flachgründigen Böden auf
Sandböden ist nur von einem geringen mechanischen Filtervermögen auszugehen. Die Gefahr einer
Verlagerung fester Partikel in das Grundwasser ist dementsprechend hoch. Die überwiegend im Ge-
biet vorkommenden mittelgründigen Braunerden und podsoligen Braunerden besitzen ein geringes
Filtervermögen.
Das Rückhaltevermögen für Schwermetalle ist entscheidend vom Säuregehalt des Bodens (pH-Wert)
abhängig. Mit sinkendem pH-Wert steigt die Mobilität von Schwermetallen im Boden. Die Waldböden
im Gebiet besitzen überwiegend keinen bis geringen Versauerungswiderstand, d.h. sie neigen stark
zu Versauerung. Das Rückhaltevermögen für Schwermetalle ist hier dementspechend gering. Die
landwirtschaftlichen Bereiche dagegen haben ein überwiegend hohes Rückhaltevermögen gegenüber
sorbierbaren Stoffen und können Schwermetalle immobilisieren. Dies mindert negative Einflüsse auf
die Bodenfunktion, deren Beeinflussung durch Stoffeinträge im niedrigen bis mittleren Bereich liegt.
Bodenverdichtung entsteht z.B. durch Befahren mit schwerem Gerät und tritt im Zuge der Bauarbeiten
auf. Die durch Bodenverdichtung bedingte Verminderung des Porenvolumens führt zu einer Ver-
schlechterung der physikalischen Eigenschaften des Bodens. Zu den Böden mit hoher Empfindlichkeit
zählen die relativ feuchten Böden der Auen wie Gleye und Pseudogleye. Die im Untersuchungsraum
vorherrschenden Podsole und Braunerden sind weniger empfindlich gegenüber Verdichtung.
3.5.4.4 Vorbelastung
Als deutliche Vorbelastung sind die vorhandenen Verkehrswege zu nennen. Hier bestehen Beein-
trächtigungen aufgrund der Bodenversiegelung sowie der bandförmigen Bodenbelastung entlang der
Straßen durch verschiedene Schadstoffe (Abgase, Abrieb, Salze, Tropfverluste von Öl oder Kraft-
stoff).
Eine weitere Beeinträchtigung stellt die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung im Gebiet
dar. Bei den Grünlandflächen besteht überwiegend eine geringe, bei den Ackerflächen eine mittlere
stoffliche Belastung. Letzteres wird bedingt vom Anbau von Kulturen, die einen erhöhten Einsatz an
Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln erfordern. Die angrenzenden Nadelwaldbestände weisen eine
überwiegend hohe versauerungsfördernde Wirkung auf.
Die Bodenfunktionen können durch Erosion irreversibel beeinträchtigt werden. Da die Bodenerosion
vor allem von Hangneigung, Niederschlagsmenge und Bodenart beeinflusst wird, ist die Erosionsge-
fährdung im Untersuchungsgebiet überwiegend hoch.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 23
3.5.5 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser
3.5.5.1 Bestand und Bedeutung
Überschwemmungsgebiete und Trinkwasserschutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet nicht aus-
gewiesen. Das Untersuchungsgebiet wird am südlichen Ende von der Europäischen Hauptwasser-
scheide durchzogen. Die Hauptwasserscheide verläuft vom Frankenberg im Süden nach Richtung
Kirchenlaibach im Nordosten und quert hierbei auf der Höhe des Herrenholzes das Gebiet.
Eine zentrale Größe zur quantitativen Erfassung der Grundwasserneubildung, die vor allem zur Ab-
schätzung der verfügbaren Wasservorräte herangezogen wird, ist die Grundwasserneubildungsrate.
Diese liegt im Großteil des Untersuchungsgebiet mit 200-300 mm/a im mittleren Bereich. Im Bereich
des Herrenholzes liegt die Grundwasserneubildungsrate mit 100-200 mm/a im überwiegend geringen
Bereich. In die Ermittlung der Grundwasserneubildungsrate fließen der jährliche Niederschlag, Bo-
denart, Art der Bodenabdeckung, reliefbedingte Oberflächenabflusswerte und andere hydrogeologi-
sche Parameter ein. Bauliche Maßnahmen, die Versiegelung bzw. Reliefänderungen zur Folge ha-
ben, können die Grundwasserneubildung zum Teil erheblich beeinflussen.
Als Fließgewässer im Untersuchungsgebiet ist der Almosbach zu nennen. Der Almosbach gehört zum
Flusswasserkörper Roter Main. Dieser weist eine mäßige Beeinträchtigung der Gewässergüte (Ge-
wässergüteklasse II) auf. Der Hirtbach ist ein Nebengewässer des Almosbaches und fließt bei Ober-
schwarzach in den Almosbach (WWA HOF, pers. Mitt. 2014).
Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen hängt vom Geschütztheitsgrad
des Grundwassers ab, welcher durch den geologischen Aufbau des Gebietes, die Mächtigkeit der
Deckschichten und den Grundwasserflurabstand bestimmt wird. Im Untersuchungsraum sind Beein-
trächtigungen des Oberflächen- bzw. Grundwassers möglich. Das hohe Versauerungsrisiko in Wald-
bereichen und hohe Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge (nicht sorbierbare Stoffe) aus der Land-
wirtschaft verbunden mit geringem Rückhaltevermögen, machen eine Stoffverlagerung in das Grund-
wasser wahrscheinlich.
Eine hohe Empfindlichkeit der Oberflächengewässer gegenüber Schadstoff- und Oberbodeneinträgen
weist der Almosbach mit vergleichsweise guter Gewässerqualität auf.
Im Untersuchungsgebiet gibt es keine Stillgewässer.
3.5.5.2 Vorbelastung
Mit einem Verkehrsaufkommen von 939 Kfz/24h (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYSTMI 2010) auf der
bestehenden St 2184 ergibt sich für die Staatsstraße ein geringer Schadstoffausstoß. Für die Staat-
straße wird von einem mittleren Schadstoffeintrag im Korridor bis 100 m ausgegangen (REGOFR
2003).
Eine geringe Vorbelastung ergibt sich aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung auf einem
großen Teil der Flächen im Untersuchungsgebiet; eine Gefährdung stellt hier die Auswaschung von
Nitrat und Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser dar.
Der Almosbach weist mit einer Gewässergüte von II eine mäßige Belastung auf (WWA HOF 2012). Die
Gewässerabschnitte sind somit als mäßig verunreinigt und gut mit Sauerstoff versorgt zu beschrei-
ben. Der Bach ist stellenweise in seiner Struktur deutlich bis stark beeinträchtigt.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 24
3.5.6 Schutzgut Luft / Klima
3.5.6.1 Bestand und Bedeutung
Klima
Die im Jahresmittel geringsten Niederschläge finden sich im Obermainischen Hügelland (RegOfr
2003). Bei Niederschlagsmengen mit Werten < 650 mm/a und Temperaturen von 7-8 °C im Jahres-
mittel, herrscht ein relativ trockenes und kühles Klima im Untersuchungsgebiet.
Wälder und Feldgehölze
Die angrenzenden Waldflächen sind Waldgebiete mit besonderer Funktion für den Klimaschutz
(REGOFR 2003). Der Waldbestand verbessert die lufthygienische Situation durch die Anlagerung von
Schadstoffen und die damit verbundene Filterwirkung erheblich.
Bereiche mit Bedeutung für die Kaltluftproduktionsfunktion
Neben Oberflächen mit niedriger Ausgangstemperatur bzw. niedriger Wärmeabgabe an untere Luft-
schichten sind vor allem nasse, schattige Standorte gute Kaltluftproduzenten. Dazu zählen Auen,
Feuchtgrünland, Offenland und Ackerflächen. Zudem sind insbesondere offene Hangflächen von
Bedeutung, über die sich die abströmenden Luftmassen im Talboden zu Kaltluftstörmen vereinigen.
Dies spiegelt die hohe (Offenland) Kaltluftproduktionsfunktion im Untersuchungsgebiet wieder. Die
angrenzenden Waldflächen sind Bereiche mit durchschnittlicher Kaltluftproduktion.
3.5.6.2 Empfindlichkeit
Die Effektivität eines Kaltluftsystems hängt neben der Vegetation von der Einzugsgröße, dem Relief
und der Oberflächenrauigkeit ab (MARKS et al. 1998). Die hohe Kaltluftproduktion in offenen, größten-
teils landwirtschaftlich genutzten Flächen sichert eine ausreichende Versorgung der Orte, solange der
Lufttransport nicht behindert wird. Werden bauliche Hindernisse im Bereich der Abflussbahnen errich-
tet (z.B. Dämme), wird der Abfluss abgeschwächt oder unterbrochen und der Kalt- und Frischluft-
transport beeinträchtigt. Bei einem Kaltluftstau erhöht sich zudem die Nachtfrostgefahr.
3.5.6.3 Vorbelastung
Eine geringe Vorbelastung der klimatischen und lufthygienischen Situation existiert im Untersu-
chungsraum durch die Emissonen aufgrund der vorhandenen Vekehrswege.
Die bestehende St 2184 sowie die Siedlung Unterschwarzach könnten eine Barrierefunktion für die
Kaltlufttransportwege darstellen. In dem Siedlungsbereich von Unterschwarzach gibt es eine zeitweili-
ge höhere Schadstoffbelastung (REGOFR 2003).
Veränderungen des Kleinklimas sind auch infolge der vorhandenen Versiegelung im Straßenbereich
zu nennen. Während das Allgemeinklima auf Grund des nur schmalen Versiegelungsbandes in der
umgebenden Landschaft kaum verändert wird, können Auswirkungen auf das Lokal- und Mikroklima
in unmittelbarer Fahrbahnnähe v.a. für die benachbarte Vegetation und Tierwelt als Stressfaktor eine
Rolle spielen.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 25
3.5.7 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Bei der Bewertung der Landschaft wird zunächst die Bedeutung des Landschaftsbildes bzw. die
Landschaftsbildqualität erfasst. Als Bewertungskriterien werden die in der deutschen und bayerischen
Naturschutzgesetzgebung genannten Faktoren „Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Land-
schaft“ herangezogen. Da die Vorbelastung durch die bestehenden Siedlungsflächen und Verkehrs-
wege einen deutlichen Einfluss auf die Landschaftsbildqualität hat, wird diese im Anschluss für die
einzelnen Landschaftsbildeinheiten beschrieben. Anschließend wird die Empfindlichkeit der Land-
schaftsbildeinheiten bewertet. Hierbei wird zwischen visueller und landschaftsästhetischer Empfind-
lichkeit unterschieden. Bei der visuellen Empfindlichkeit wird die Beeinträchtigung von Vielfalt, Natur-
nähe und Eigenart bewertet. Zur Bewertung der landschaftsästhetischen Empfindlichkeit dienen die
Elemente Oberflächenform, Vegetationsstruktur und Nutzungsart.
Die Erfassung und Bewertung erfolgte auf Grundlage des Luftbildes, einer topografischen Karte
M 1:25.000 und einer Geländebegehung im Februar 2014.
Als weiteres Kriterium spielt die Bedeutung der Landschaft für die Erholungsnutzung eine wichtige
Rolle. Hier sei auf die Ausführungen in Kap. 3.3 und 3.5 verwiesen.
Landschaftsbildeinheiten
Die Bewertung der Landschaftsbildqualität setzt die Einteilung des Untersuchungsraumes in Land-
schaftsbildeinheiten voraus. Bei dieser Gliederung wurden Bereiche mit ähnlichem Landschaftsch-
arakter zusammengefasst. Innerhalb des Untersuchungsgebietes werden die folgenden 3 Land-
schaftsbildeinheiten unterschieden:
Vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen mit eingestreuten Waldflächen östlich von Unter-
schwarzach
Die Landschaftsbildeinheit besteht überwiegend aus einem Mosaik von Acker- und Grünlandflä-
chen, Hecken- und Gehölzstrukturen sowie eingestreuten Waldflächen. Im Norden begrenzt die
B22 diese Einheit, nach Westen bildet die Siedlungsfläche von Unterschwarzach mit dem bachbe-
gleitenden Gehölzbestand des Almosbaches die Grenze. Im Osten reicht die Einheit bis an das
Waldende des Herrenholzes. Im Zentrum durchschneidet die bestehende St 2184 diese Land-
schaftsbildeinheit.
Die Landschaftsbildeinheit wird von Wäldern eingefasst. Im zentralen Bereich befinden sich Täler
mit relativ kleinen Bereichen landwirtschaftlicher Nutzung. Die landwirtschaftlichen Flächen unter-
liegen hierbei unterschiedlicher Nutzung (Mischnutzung Acker und Grünland, bzw. überwiegende
Nutzung als Grünland), so dass ein abwechslungsreiches Gesamtbild entsteht. Gliedernd sind vor
allem die Gehölzgruppen sowie kleine eingestreute Misch- und Laubwälder in der ansonsten offe-
nen Landschaft. Aufgrund der welligen Oberflächengestalt und der Strukturvielfalt besitzt die Ein-
heit eine überdurchschnittliche landschaftsästhetische Qualität.
Visuelle Leitstrukturen sind vor allem durch den Waldrand des Herrenholzes, die Bauchaue des
Almosbaches und die Trasse der St 2184 gegeben. Durch die Zerschneidungswirkung der St 2184
entsteht im Gebiet eine Vorbelastung. Entlang der Straßen fehlen ausreichende Gehölzreihen,
welche die Verkehrslinien in die Umgebung einbinden würden. Eine weitere Vorbelastung sind die
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 26
in 3,3 km südwestlich von Unterschwarzach liegenden Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe
von 149,6 m.
Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes hinsichtlich visueller Beeinträchtigungen ist auf Grund
der Strukturvielfalt als hoch einzustufen.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Grünlandbrachen und vereinzelt Gehölzen westlich von
Unterschwarzach
Die Landschaftsbildeinheit wird im Norden durch die B 22 begrenzt, nach Westen bildet die Sied-
lungsfläche von Creußen und nach Osten die Bachaue des Almosbaches die Grenze.
Die Landschaftsbildeinheit wird von mit Wäldern bewachsenen Hängen umschlossen und wird
durch Täler gegliedert. Prägend für diese Einheit sind hierbei die vorwiegend ackerbaulich genutz-
ten offenen Bereiche. Die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Nutzungsformen erhöhen die
Strukturvielfalt der Einheit. Diese wird durch Baumreihen und vereinzelte Hecken verstärkt und
führt in einigen Bereichen zu einer Kammerung der Fläche. Die Siedlungsflächen passen sich gut
entlang der Nord-Ost verlaufenden kleinen Fließgewässer an. Im Bereich der GVS nach Nairitz
sowie am Ende des Bauabschnittes ergeben sich links der Staatsstraße Sichtbeziehungen zum
Rauhen Kulm bei Neustadt am Kulm. Diese Fernsicht wird bei der GVS nach Nairitz durch einen
Funkmast beeinträchtigt.
Eine weitere Vorbelastung sind die in 3,3 km südwestlich von Unterschwarzach liegenden Wind-
energieanlagen mit einer Gesamthöhe von 149,6 m sowie die St 2184, welche diese Einheit
durchschneidet und aufgrund des Fehlens von Straßenbegleitgehölzen eine Vorbelastung dar-
stellt.
Aufgrund der Oberflächengestalt und des offenen Charakters besitzt die Einheit eine überdurch-
schnittliche landschaftsästhetische Qualität.
Aufgrund des Zerschneidungseffekts und der Oberflächenverfremdung wird die Empfindlichkeit der
Landschaftseinheit als hoch bewertet.
Bachaue des Almosbaches mit lockeren Gehölzstrukturen, Wald- und Offenland
Diese Landschaftsbildeinheit verläuft in Nord-Süd Richtung entlang des Almosbaches und durch-
quert dabei die Siedlungen Ober- und Unterschwarzach, Hirt und Eichhammer.
Prägend für diese Einheit ist die Aue des Almosbaches und seiner Zuflüsse mit ihren überwiegend
gehölzgesäumten Uferbereichen. Mit einem Wechsel von landwirtschaftlich genutzten Acker- und
Grünlandflächen, Teichen und kleineren Waldbereichen ist die Aue reich strukturiert. Die gehölz-
bestandenen Bereiche des Bachsystems weisen durch den größtenteils laubholzdominierten Cha-
rakter eine überwiegend hohe Landschaftsbildqualität auf. Auch der Wechsel zwischen Offenbe-
reichen und waldähnlichen Strukturen trägt zu einer Gliederung der Landschaft in dieser Einheit
bei.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 27
Die Landschaftsbildeinheit unterliegt insbesondere entlang einzelner landwirtschaftlicher Nutzflä-
chen einer Vorbelastung durch das Fehlen von ausreichenden Uferstreifen. Eine weitere Vorbelas-
tung sind die in 3,3 km südwestlich von Unterschwarzach liegenden Windenergienanlagen.
Die Empfindlichkeit dieser vom Fließgewässer geprägten Landschaftsbildeinheit mit hoher Lebens-
raumfunktion ist als hoch einzustufen. Da es sich um einen bestandsorientierten Ausbau der be-
stehenden Staatsstraße handelt, sind baubedingte Beeinträchtigungen unwahrscheinlich.
3.5.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Innerhalb der Gemarkungen Neuhof, Kodlitz und Windischenlaibach befinden sich nach Angaben des
Landesamtes für Denkmalpflege keine Boden- und Baudenkmäler (LFDBV 2014). Innerhalb der Stadt
Creußen sind einige Baudenkmäler vorhanden, die jedoch außerhalb der Wirkzone des geplanten
Eingriffs liegen. Geschützte Landschaftsbestandteile kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor
(REGOFR, pers. Mitt. 2014).
Die Kultur- und Sachgüter bilden wichtige Elemente innerhalb des ländlich und kulturhistorisch über-
prägten Landschaft im obermainischen Hügelland und bestimmen mit der sonstigen naturräumlichen
Ausstattung die Besonderheit und durchschnittliche Eigenart des Landschaftsraumes.
3.5.9 Wechselwirkungen
Im Folgenden werden die wichtigsten Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bestandteilen
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes kurz beschrieben, soweit sie in Hinblick auf den
Straßenbau von Bedeutung sind.
Pflanzen- & Tierwelt Boden / Wasser / Klima
Biotoptyp und -ausprägung werden durch die Standortfaktoren Boden, Wasser und Klima (auch Ge-
lände- und Kleinklima) wesentlich mitbestimmt. Eingriffe, die Beeinträchtigungen des Bodens oder
des Wasserhaushaltes bewirken oder zu Veränderungen der klimatischen Bedingungen führen, zie-
hen auch Veränderungen der Pflanzen- und Tierwelt nach sich. Die aktuelle Lebensraumqualität in
den landwirtschaftlich und infrastrukturell genutzten Flächen des Untersuchungsraumes ist überwie-
gend (sehr) gering. Die potenziellen Lebensraumkomplexe sind mehr oder minder stark beeinträch-
tigt. Dabei ist vor allem die Störung der ökologischen Beziehungen zwischen den einzelnen funktiona-
len Elementen zu nennen.
Die angrenzenden Waldflächen und Fließgewässer sind Lebensräume von überwiegend hoher Be-
deutung. Negative Veränderungen der Größe und Struktur der Waldbestände bzw. der Gewäs-
serstruktur oder -güte und damit einhergehende Beeinträchtigungen der Lebensgemeinschaften sind
deshalb zu vermeiden.
Boden Wasser
Für das Schutzgut Wasser sind die Bedeutung und Empfindlichkeit des Bodens als Puffer bzw. Filter
gegenüber Schadstoffeinträgen besonders hervorzuheben.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 28
Die Waldböden im Gebiet haben ein geringes Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe. Die
Böden neigen stark zur Versauerung und ermöglichen eine schnelle Verlagerung ins Grundwasser.
Dagegen ist die Empfindlichkeit im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen gegenüber Schwer-
metalleinträgen niedrig bzw. gering, da das Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe im Boden
überwiegend hoch ist. Somit ist eine Beeinträchtigung des Fließgewässers und des Grundwassers
durch mögliche Bodenverunreinigungen abhängig von der Art des Stoffeintrages als niedrig bzw.
mittel anzusehen.
Landschaftsbild / Erholung Boden / Wasser / Pflanzen- & Tierwelt
Das Landschaftsbild wird sowohl durch die Elemente der unbelebten Natur als auch durch die Pflan-
zen des Gebietes geprägt. Das wellige Relief und die Gliederung der Landschaft durch die wechseln-
den Strukturen von Ackerbau- und Grünlandflächen sowie Bachtälern bis hin zum geschlossenen
Wald des Herrenholzes ergeben eine überdurchschnittliche Eigenart des Landschaftsbildes. Das
Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die landwirtschaftliche Nutzung und besitzt eine mäßige
Bedeutung für die Erholungsnutzung. Die vorhandene St 2184 führt zu Barrierewirkung und Emissio-
nen (v.a. Lärm, Abgase) und Bodenversiegelung. Infolge der Unterbrechung des Biotopverbundes
bzw. der Sichtbeziehungen sind sowohl die Lebensraumkomplexe als auch das Landschaftsbild und
die Erholungsnutzung bereits betroffen.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 29
4 Konfliktanalyse und Konfliktvermeidung / -minderung
4.1 Beschreibung des Eingriffs
Das Vorhaben umfasst den Ausbau der St 2184 in und östlich Unterschwarzach. Die Ausbaulänge
beträgt 2.730 m, davon 305 m innerorts von Unterschwarzach. Die Ausbaustrecke beginnt am westli-
chen Ortsrand von Unterschwarzach und schließt am Bauende an den bereits ausgebauten Stre-
ckenabschitt der St 2184 an.
Bei Baukm 0+050 wird der Almosbach mit einem Durchlass unterführt. Der vorhandene Wellstahl-
rohrdurchlass wird im Zuge der Maßnahme erneuert.
Der Ausbau der St 2184 ist als bestandsorientierter Ausbau vorgesehen. Am Ortsausgang von Unter-
schwarzach schwenkt die St 2184 mehrere Male vom Bestand ab und durchquert dabei landwirt-
schaftlich genutzte Flächen. Hierbei kommt es in der Linien- und Gradientenführung zu Abweichun-
gen vom bisherigen Straßenverlauf. Der Gradientenverlauf ist durch den geplanten bestandsnahen
Ausbau der St 2184 und die dadurch vorhandenen Zwangspunkte weitgehend festgelegt.
Den Höhenverlauf der Straße betreffend, wechseln sich Dammlagen und Einschnittsböschungen in
den verschiedenen Bauabschnitten ab. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Trassierungs-
parameter ergeben sich auf der freien Strecke Einschnitte und Dammlagen von bis zu 3 m Höhe. Die
Böschungen werden im Regelfall mit einer Neigung von 1 : 1,5 ausgebildet. Südlich der St 2184
(Baukm 1+215–1+260) wird ein Regenrückhaltebecken errichtet.
Der Ausbau der St 2184 erfolgt mit einem Querschnitt RQ 9,5 mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m.
Die Ausbaulänge beträgt 2.730 m, davon 305 m innerorts von Unterschwarzach. Die Breite der Ban-
kette beträgt auch in den Einschnittsbereichen 1,50 m.
Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Unterschwarzach (Baukm 0+000 -0+305) beträgt die Fahrbahnbreite
6,00 m. Die Fahrbahn erhält eine asphaltierte Oberfläche mit beidseitigen Rinnen aus Granitgroß-
pflaster und einen Granitbordstein. Die Breite zwischen den Borden beträgt 6,70 m.
Im Zuge des Straßenbauvorhabens werden auch die Straßen- und Wegeanschlüsse erneuert.
Dabei werden die GVS nach Oberschwarzach (Baukm 1+205) und die GVS nach Nairitz (Baukm
2+605) sowie das landwirtschaftliche Wegenetz höhengleich an die St 2184 angeschlossen. Die Ein-
mündung der GVS nach Nairitz (Baukm 2+505 rechts der St 2184) wird ca. 100 m Richtung Kir-
chenlaibach verlegt und bei Baukm 2+605 neu an die Staatsstraße angeschlossen. Das neu zu er-
richtende Teilstück der GVS erhält eine befestigte Fahrbahnbreite von 3,00 m und wird gemäß RStO
bituminös befestigt. Das Reststück der alten GVS wird den neuen Verhältnissen angepasst und zum
öFW abgestuft. Im Einmündungsbereich der GVS nach Oberschwarzach und der GVS nach Nairitz
wird eine Linksabbiegespur angelegt. Dazu wird der Fahrstreifen einseitig auf eine Breite von 5,50 m
aufgeweitet.
Der Neu- bzw. Ausbau der GVS erfolgt auf einer Länge von insgesamt 185 m.
Die öffentlichen Feld- und Waldwege bzw. die Zufahrten der Fl.Nr. 2962, 2965 und 2998 werden nicht
mehr an die St 2184 angeschlossen bzw. werden aufgelassen. Die Erschließung erfolgt künftig über
das vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz.
Weiterhin werden als Ersatz für aufzulassende Waldzufahrten und zur Erschließung angrenzender
Flurstücke drei weitere öFW neu errichtet. Einer der beiden neu zu errichtenden öFW wird rechts
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 30
parallel zur St 2184 geführt und an die GVS nach Oberschwarzach angeschlossen. Er dient auch als
Zufahrt zum Regenrückhaltebecken. Der zweite wird links parallel zur St 2184 geführt und an den
öFW Fl.Nr. 2998 angeschlossen. Der dritte neue öFW wird von Baukm 0+442 bis Baukm 0+615
rechts der St 2184 errichtet, welcher über den bestehenden öFW Fl.Nr. 2869 an die St 2184 ange-
schlossen wird. Die öFW erhalten eine befestigte Fahrbahnbreite von 3,00 m und werden wasserge-
bunden gemäß RLW befestigt.
Im Zuge der Baumaßnahme werden weitere Einmündungen vorhandener Ortsstraßen und öFW den
neuen Verhältnissen angepasst und an die Staatsstraße angeschlossen. Der Neu- bzw. Ausbau der
öFW erfolgt mit 4,00 m Kronenbreite auf einer Länge von insgesamt 1.110 m.
Das prognostizierte Verkehrsaufkommen nach dem Ausbau liegt bei 982 Kfz/24h (Verkehrsprognose
2025) auf der neuen Trasse der St 2184. Hieraus lässt sich eine gleichbleibende Breite der Beein-
trächtigungszone von je 10 m beidseitig des Fahrbahnrandes ableiten.
Weitere detaillierte Angaben sind den technischen Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Bayreuth
(Unterlage 1) zu entnehmen.
4.2 Projektwirkungen
4.2.1 Flächenumwandlung
Der Bedarf an Grund und Boden begründet sich im Wesentlichen auf die im Rahmen des Bauvorha-
bens zu versiegelnden Flächen, die ca. 2,39 ha umfassen. Zu den versiegelten Flächen werden alle
Fahrbahnflächen der Trasse, zu verlegende Verbindungsstraßen und landwirtschaftliche Wege sowie
neue bzw. aus bestehenden Trassen rückgebaute öffentliche Feld- und Waldwege gerechnet, die
dem Bestands- und Konfliktplan zu entnehmen sind. Da nicht alle bereits bestehenden versiegelten
Flächen der Straßentrassen und der öFW in den Straßenneubau integriert werden, werden insgesamt
ca. 0,59 ha entsiegelt.
Neben den versiegelten Flächen werden größere Bereiche für die Herstellung von Damm- und Ein-
schnittsböschungen in Anspruch genommen. Die im Vergleich zum bisherigen Straßenverlauf verän-
derte Gradientenführung bedingt einen Bedarf von ca. 2,38 ha Böschungsfläche (inkl. Bankette,
Trennstreifen und Mulden). Für das Rückhaltebecken werden hierfür zusätzlich 0,16 ha beansprucht
und weitere 0,10 ha befestigt. Die überschüssigen Erdmassen werden teilweise in die Dammbö-
schungen integriert, aber auf keiner Deponiefläche im Planungsgebiet abgelagert.
Bei den versiegelten oder anderweitig in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich um Berei-
che mit verschiedener Nutzung und unterschiedlicher Wertigkeit für den Naturhaushalt. Konflikt-
schwerpunkte sind bei der Versiegelung bzw. Überbauung von Flächen mit besonderer Bedeutung für
den Naturhaushalt bzw. das Landschaftsbild festzustellen. Die Einzelkonflikte sind im Bestands- und
Konfliktplan Unterlage 19.1.2 dargestellt:
- Trassennah gelegene lineare Gehölzstrukturen, ein Einzelbaum und Hecken mit mittlerer bis
hoher Bedeutung als Lebensraum und mit landschaftsbildprägender Funktion (vgl. Konfliktpunkte
K2, K6):
Im Zuge der Baumaßnahmen werden im gesamten Trassenverlauf Bäume und Hecken entfernt.
Hervorzuheben ist hierbei die Rodung einer naturnahen Hecke am Ortsausgang von Unter-
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 31
schwarzach (u.a. Feld-Rose (Rosa arvensis), Rote Liste Ofr. gefährdet) sowie von Bäumen und
Hecken entlang der St 2184. Für einzelne verbleibende Restflächen ist von einem Funktionsver-
lust infolge Verkleinerung auszugehen.
- Magere Altgrasbestände und artenreiches Extensivgrünland mit hoher Wertigkeit aus natur-
schutzfachlicher Sicht (vgl. Konfliktpunkt K3):
Diese Bestände (mit Pflanzenarten der Roten Listen BY und Ofr.) sind von Verkleinerung durch
eine teilweise bzw. randliche Überbauung beiderseits der Trassen der St 2184 betroffen.
In den übrigen Streckenabschnitten werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen versiegelt
und überbaut. Die naturschutzfachliche Bedeutung dieser Flächen ist als mittel bis gering einzustufen.
Gleiches gilt für die (randliche) Überbauung des vorhandenen Straßenbegleitgrüns. Hiervon sind
neben o.g. Gehölzbeständen v.a. grasreiche bzw. ruderale Wege und Böschungen entlang der beste-
henden Straßentrassen betroffen.
4.2.2 Benachbarungs- und Immissionswirkungen
Mögliche Immissionswirkungen, die im Zusammenhang mit dem Straßenausbau auftreten können,
sind sowohl baubedingt (z.B. Auswaschung von Baumaterial, Abgase von Baufahrzeugen, Gefähr-
dung von Grundwasser) als auch betriebsbedingt (z.B. Abgase, Reifenabrieb, Tausalze). Hinzu
kommt die Lärmwirkung bei Bau und Betrieb der Straße. Hier spielt für die Beurteilung der Konflikt-
schwere die Vorbelastung der Schutzgüter eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Fall unterliegen große
Teile des Untersuchungsraumes bereits einer Lärm- und Emissionsbelastung durch die bestehende
St 2184. Eine Neubelastung tritt dort auf, wo durch eine Verschiebung der Linienführung bislang rela-
tiv ungestörte Flächen in die neue Beeinträchtigungszone des Straßenausbaus gelangen.
Zusammenfassend sind für den geplanten Straßenausbau folgende Konfliktschwerpunkte festzustel-
len, welche auch im Bestands- und Konfliktplan (vgl. Unterlage 19.1.2) dargestellt werden:
- Gefährdung wertvoller Biotope und Landschaftsstrukturen durch Baumaßnahmen (vgl. Konflikt-
punkte K2, K3):
Eine Gefährdung durch Baumaßnahmen besteht besonders für die wertvollen naturnahen Hecken
und die hochwertige Fläche mit artenreichem Extensivgrünland bei Baukm 1+240 sowie für stra-
ßennahe Gehölzbestände und magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen. Bei Biotopflächen,
die nicht direkt von einer Überbauung betroffen sind, besteht die Gefahr der Beschädigung durch
Befahrung oder Ablagerung (Baustoffe, Erdaushub) und den Eintrag von Schadstoffen.
- Beeinträchtigung unverbauter, landwirtschaftlich genutzter Böden (vgl. Konfliktpunkt K1):
Im gesamten Trassenverlauf werden Böden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, durch
bau- und betriebsbedingte Stoffeinträge beeinträchtigt (Schad-, Nähr- und Schwebstoffe) und den
Einsatz schwerer Baumaschinen verdichtet. Dabei kommt es zur Verschlechterung bis hin zum
Verlust des Filtervermögens und des Erosionsschutzes.
Eine zusätzliche Lärm- oder Schadstoffbelastung von Siedlungsbereichen ist durch den Straßenaus-
bau nicht zu erwarten. Während der Bauphase ist von einer vorübergehenden Beeinträchtigung der
Erholungsfunktion auszugehen (vgl. Konfliktpunkt K6).
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 32
4.2.3 Zerschneidungs- und Trenneffekte
Pflanzen- und Tierwelt
Da es sich um einen Ausbau einer bestehenden Staatsstraße handelt, kommt es entlang der St 2184
zu keiner zusätzlichen Zerschneidung von Biotopen und Lebensräumen. Die neue Straße ist jedoch
breiter, weshalb die Barrierewirkung für bodengebundene Arten zunimmt.
Konfliktschwerpunkte sind dort festzustellen, wo wichtige Wechselbeziehungen von Tieren bzw. Le-
bensräumen mit besonderer Bedeutung betroffen sind (zu Grundlagen vgl. Kap. 3.5.3.1.3). Dies be-
trifft im Einzelnen:
- Zerschneidung von Gehölzbeständen (vgl. Konfliktpunkte K2, K4):
Mit dem Verlust von Gehölzen gehen Strukturen mit Leitfunktionen (z.B. für Fledermäuse und Vö-
gel) verloren.
- Auf den Konfliktpunkt der Biotopzerschneidung mit nachfolgendem Funktionsverlust für die Rest-
flächen in Folge von Verkleinerung wurde bereits unter Kap. 4.2.1 bei den entsprechenden Fällen
eingegangen (vgl. Konfliktpunkte K2, K3, K4).
- Im Bereich des geplanten RRB kommt es zu einer Überbauung von artenreichem Extensivgrün-
land. Auf der verbleibenden Restfläche besteht die Gefahr, dass diese aufgrund ihrer Größe für
eine weitere landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr geeignet ist (vgl. Konfliktpunkt K1).
Landschaftsbild und Erholung
Das Ausmaß der Zerschneidungswirkung für Landschaftsbild und Erholungsfunktion hängt sowohl
von der Straßenführung (Straßenbreite, geländeangepasste Linien- und Gradientenführung, land-
schaftliche Einbindung der Straße) als auch vom Verkehrsaufkommen ab (Frequentierung, Ge-
schwindigkeit).
Durch den Ausbau der St 2184 und der Anschlüsse an die bestehenden Verkehrswege werden das
Landschaftsbild und der Erlebnis- und Erholungswert teilweise beeinträchtigt. Die breitere Straßen-
trasse, die neuen Anbindungen, der Neubau von öFW sowie eines Regenrückhaltebeckens haben
eine Oberflächenverfremdung zur Folge.
In Hinblick auf Landschaftsbild und Erholung stellt hierbei die bereits bestehende St 2184 eine nicht
geringe Vorbelastung dar. Der Untersuchungsraum weist trotz allem durch die vorhandenen Sichtbe-
züge, das ansprechende Relief und die Landschaftsstruktur eine insgesamt mittlere bis hohe Bedeu-
tung für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung auf (vgl. Kap. 3.5 und 3.5.7).
Konfliktschwerpunkte durch den Straßenausbau ergeben sich dabei v.a. in Bereichen in denen im
Vergleich zur bisherigen Straßenführung und Geländeform deutliche Eingriffe in das Relief stattfinden
(vgl. Konfliktpunkt K6). Hierzu gehören insbesondere der Bau des RRB bei Baukm 1+240.
Klima / Luft
Der Untersuchungsraum ist aufgrund der bestehenden St 2184 vorbelastet. Durch einen bestands-
orientierten Ausbau der St 2184 kommt es zu keiner gesteigerten Beeinträchtigung von Kaltluftbah-
nen. Die flache Straßenführung am südlichen Ortsausgang ermöglicht zudem einen Kaltluftabfluss in
Richtung des Almosbaches.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 33
4.2.4 Streng geschützte Arten
Im Kapitel 3.5.3.1 wurde ausführlich dargestellt, welche streng geschützten Arten sicher oder vermut-
lich im Planungsgebiet vorkommen und vom Eingriff betroffen werden. Weitere Details sind der Unter-
lage 19.1.3 zu entnehmen.
4.3 Konfliktvermeidung/ -minimierung
Die durch die Straßenbaumaßnahmen entstehenden Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und
Landschaftsbild sind gemäß den Anforderungen des § 15 BNatSchG durch Schutzvorkehrungen oder
andere Maßnahmen zu vermeiden oder zu verringern. Im Folgenden werden mögliche Vermeidungs-
und Minimierungsmaßnahmen für die auftretenden Konfliktbereiche dargestellt.
4.3.1 Optimierung in Lage, Höhe und Querschnitt
Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die Bestandsorientierung des Straßenausbaus
und der Anbindung der bestehenden Straßen reduziert.
Durch entsprechende Gestaltung des Straßenquerschnittes (Böschungsneigung von 1:1,5), die Bün-
delung der Baukörper (Wege, RRB) und die Ausführung der Baumaßnahmen in Trassennähe (insbe-
sondere im Bereich wertvoller Gehölz- und Offenlandbiotope) werden die Versiegelung und Überbau-
ung von Flächen gering gehalten. Die zur Anbindung benötigten neu anzulegenden Feldwegabschnit-
te verlaufen parallel zur geplanten Trasse, um zusätzliche Zerschneidungseffekte zu vermeiden. Auf
eine Asphaltierung der neuen und bestehenden Feldwege wird verzichtet. Das Regenrückhaltebecken
wird als Erdbecken ohne befestigte Sohle gestaltet (vgl. Konfliktpunkt K3 und Maßnahme M1 im La-
geplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen). Die nicht mehr benötigten öFW-Abschnitte werden
entsiegelt.
4.3.2 Entwässerung, Gewässer
Bei dem geplanten Straßenausbau sind keine Grundwasserabsenkungen vorgesehen (vgl. Unterla-
ge 18.1).
Innerhalb der Ortsdurchfahrt erfolgt die Straßenentwässerung über beidseitige 0,35 m breite Entwäs-
serungsrinnen und Straßeneinläufe und wird der Vorflut zugeleitet.
An der freien Strecke wird, zur Reduzierung der Belastung des Grundwassers und benachbarter
Oberflächengewässer in den Dammbereichen das Straßenwasser breitflächig über Bankette und
Böschungen in den Untergrund versickert. Die Reinigungskraft des gewachsenen Bodens und eine
20 cm dicke Oberbodenschicht verhindern ein mögliches Eindringen von Schadstoffen in das Grund-
wasser.
In den Einschnittsbereichen wird das anfallende Oberflächenwasser in Rasenmulden gefasst und
entlang des jeweiligen Böschungsfußes über Rohrleitungen in das kombinierte Absetz- und Rückhal-
tebecken an der GVS nach Oberschwarzach eingeleitet. Dort wird es mechanisch vorgeklärt und
gedrosselt über die vorhandenen Entwässerungsgräben den vorhandenen Vorflutern zugeleitet.
Durch die naturnahe Gestaltung der Regenrückhaltebeckens und die nur einseitige Zufahrt vom öFW
kann dessen naturschutzfachliche Funktion aufgewertet werden. Gehölzpflanzungen auf den Damm-
böschungen sind hier nicht vorgesehen, um einen Eintrag von Laub zu vermeiden.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 34
4.3.3 Ingenieurbauwerke
Im Rahmen des Straßenausbauvorhabens wird kein Ingenieurbauwerk errichtet.
Der bestehende Wellstahlrohrdurchlass des Almosbaches in der Ortsdurchfahrt von Unterschwarz-
ach, wird durch einen neuen Stahlbetonrohrdurchlass ersetzt. Dabei kommt es zu keiner Veränderung
des vorhandenen Abflussquerschnitts.
4.3.4 Baubetrieb, Deponierung
Um einen konfliktarmen Baubetrieb zu gewährleisten, werden folgende Vorgaben berücksichtigt:
- Minderung der anlage- und baubedingten Eingriffe (Maßnahme M1)
- Baufeldfreimachung im Zeitraum Anfang Oktober bis Ende Februar (Maßnahme M2)
Durch die Beseitigung aller anderen Strukturen, die Vögeln als Nistplatz dienen könnten, im Win-
terhalbjahr wird eine direkte Zerstörung von besetzten Vogelnestern ausgeschlossen und damit
eine Tötung von europarechtlich geschützten Vogelarten vermieden.
- Fällung potenzieller Höhlenbäume im Zeitraum September – Ende Oktober (Maßnahme M2)
Die zur Fällung vorgesehenen älteren Bäume werden im Zuge einer Begehung vom Boden aus
daraufhin geprüft, ob sie Hohlräume (Spechthöhlen, Faulhöhlen) bieten, die Fledermäusen als
Überwinterungsquartier dienen könnten. Sofern solche vorhanden sind, werden diese Bäume nur
im Zeitraum September bis Ende Oktober gefällt, wenn die Wochenstubenzeit beendet ist und die
Winterschlafsphase noch nicht begonnen hat. In diesem Zeitraum sind die Fledermäuse mobil
und am wenigsten gefährdet.
- Fällung der übrigen Gehölze im Winterhalbjahr (Maßnahme M2)
Sträucher und Bäume, die keine als Winterquartier geeignete Höhlen enthalten, werden zwischen
Anfang Oktober und Ende Februar gefällt. Die Zerstörung von besetzten Vogelnestern wird durch
Holzungsmaßnahmen außerhalb der Brutperiode vermieden. Auch die Verletzung oder Tötung
von Fledermäusen, die Spalten, abstehende Borke und Höhlungen an Bäumen als gelegentliche
Tagverstecke oder als Sommerquartier nutzen, wird so ausgeschlossen.
- Schutz der Fließgewässer (Maßnahme S5)
Dies betrifft den Einbau des Durchlasses für den Almosbach mit Ufervegetation. Bei den Bautä-
tigkeiten sind Schutzmaßnahmen durchzuführen, um Beeinträchtigungen der Gewässerbett- und
Uferstrukturen zu verhindern und Einschwemmungen von Sedimenten und Schadstoffen zu ver-
hindern.
- Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Biotopen (vgl. Maßnahme S1 und S4)
Während der Baumaßnahmen sind die einschlägigen Fachnormen und Regelwerke zu Baum-
schutz und Landschaftspflege einzuhalten. Zum Schutz von Bäumen wird nach Möglichkeit ein
ausreichend großer Abstand zu den Bäumen eingehalten. Bodenverdichtungen, -auftrag und -
abtrag im Wurzelbereich werden vermieden. Notwendige Baumschutzmaßnahmen sind im Lage-
plan der landschaftspflegerischen Maßnahmen dargestellt. Naturschutzfachlich besonders hoch-
wertige Flächen (z.B. Zauneidechsenlebensräume) sind auch vor nur vorübergehenden Inan-
spruchnahmen zu schützen (keine Baustelleneinrichtung, Lagerflächen, kein Betanken von Fahr-
zeugen, möglichst kein Befahren der verdichtungsempfindlichen Böden). Wo bautechnisch mög-
lich, werden diese wertvollen Biotope und Landschaftsstrukturen durch Schutzzäune gesichert.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 35
4.3.5 Besondere Schutzvorkehrungen
- Festsetzung von Tabuflächen und deren Markierung (Maßnahme S1)
Beiderseits einer Feldwegeinmündung bei Bau-km 0+670 sind kleinere Flächen mit mageren Bö-
schungen und Einzelbäumen vorhanden, die heute schon Teil des Zauneidechsenlebensraums
sind und die im Zuge der Ausbaumaßnahme nicht beansprucht werden müssen. Außerdem
schließt östlich der Einmündung eine kleine Wiese mit jungen Obstbäumen an, die am Nordende
an eine landwirtschaftliche Nebenfläche mit Mieten/Silagesilo angrenzt. Damit die angeführten
wertvollen Bereiche nicht unabsichtlich während der Bauarbeiten für die Neuschaffung von CEF-
Maßnahmen oder während der späteren Baumaßnahmen zum Straßenausbau befahren oder be-
ansprucht werden, werden als Tabuflächen festgesetzt und in geeigneter Weise geschützt (Bau-
zäune). Nach Abschluss der Baumaßnahme werden diese Flächen mit den angrenzenden Zau-
neidechsenbiotopen, bestehend aus den CEF-Maßnahmenflächen sowie den neuen Straßen-
böschungen, zusammengelegt.
- Errichtung eines Schutzzauns für Zauneidechsen (Maßnahme S2)
Um eine Rückwanderung der abgefangenen und umgesiedelten Zauneidechsen zu verhindern,
soll vor der Umsiedlung, zwischen der neuen Fläche und dem vorgesehenen Rand der künftigen
Bautrasse, ein mindestens 50 cm hoher Kunststoffzaun (Amphibienzaun) errichtet werden (siehe
Kartenmaterial zum LBP). Der Zaun bleibt ein Jahr lang bestehen und wird dieser Zeit regelmäßig
überprüft und bei Bedarf instand gesetzt.
- Abfangen und Umsetzen von Zauneidechsen (Maßnahme S3)
Das Abfangen und die Umsiedlung der Zauneidechsen erfolgt an mindestens drei Terminen vor
Baubeginn, möglichst während der Paarungszeit (Mitte bis Ende Mai), da zu dieser Zeit viele
adulte und subadulte Tiere anzutreffen und noch keine Jungtiere vorhanden sind. Zudem ist die
Wahrscheinlichkeit niedrig, dass bereits Eier abgelegt wurden. Das Abfangen (Handfang) und der
Transport werden schonend und von erfahrenem Fachpersonal vorgenommen.
- Leitstrukturen für Fledermäuse
Zum Schutz der Fledermäuse werden Leitpflanzungen angelegt. Dabei werden stellenweise auf
der Nordseite der neuen Straße, nördlich der neu zu schaffenden Zauneidechsenhabitate, He-
cken angepflanzt, die den Fledermäusen als Leitstruktur und teilweise als Jagdhabitat dienen (vgl.
Maßnahme ACEF 2).
Lage und Details der Schutzmaßnahmen sind dem Lageplan der landschaftspflegerischen Maß-
nahmen (Unterlage 9.1/1 - 9.1/5) und den Maßnahmenblättern (Unterlage 9.2) zu entnehmen.
4.4 Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Auch bei Durchführung aller vorgeschlagenen Schutz- und Minimierungsmaßnahmen verbleiben
Auswirkungen des Vorhabens, die unvermeidbar sind und zu Beeinträchtigungen des Naturhaushal-
tes und /oder des Landschaftsbildes führen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind nach
§ 15 BNatSchG durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen
(Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Bei der Prüfung der Ausgleichbarkeit eines Eingriffes sind sachlich-funktionale, räumliche und zeitli-
che Kriterien zu berücksichtigen: Ausgeglichen ist ein Eingriff dann, wenn und sobald die beeinträch-
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 36
tigten Funktionen des Naturhaushaltes gleichartig wiederhergestellt wurden. In räumlicher Hinsicht
soll der Ausgleich am Ort seiner Wirksamkeit erfolgen. Zudem müssen die Maßnahmen ihre Wirkun-
gen in Bezug auf die Wiederherstellbarkeit der beeinträchtigten Funktionen und Werte in einem Zeit-
raum von 25-30 Jahren voll entfalten. Dies bedeutet, dass Eingriffe in Biotoptypen mit einer Entwick-
lungsdauer von mehr als 30 Jahren nicht ausgleichbar sind (z.B. Bachauen-Gehölze, Feldgehölze mit
starkem Baumholz, Flüsse mit schwach begradigtem Flusslauf). Infolgedessen kann in derartigen
Fällen immer nur von Ersatzmaßnahmen gesprochen werden, welche insgesamt eine gleichwertige
Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft leisten sollen.
In Bezug auf das Landschaftsbild ist ein Eingriff dann ausgeglichen bzw. durch Ersatzmaßnahmen
kompensiert, wenn die ursprünglichen landschaftsästhetischen Funktionen und Werte wieder vorhan-
den sind. Die landschaftsgerechte Wiederherstellung des Landschaftsbildes ist dabei als Ausgleichs-,
die landschaftsgerechte Neugestaltung eher als Ersatzmaßnahme anzusehen. Eine landschaftsge-
rechte Neugestaltung ist dann gegeben, wenn der gestaltete Bereich von einem so genannten Durch-
schnittsbeobachter nicht als Fremdkörper in der Landschaft empfunden wird (vgl. KÖPPEL et al. 2004).
In Anhangstabelle 1 der Anlage I sind alle Beeinträchtigungen nach Konfliktpunkten getrennt aufge-
führt und im Hinblick auf ihre Ausgleichbarkeit bewertet. Erforderliche Ausgleichs- oder Ersatzmaß-
nahmen mit Flächenbezug sind der Tabelle ebenfalls zu entnehmen.
Nachfolgend werden alle unvermeidbaren Beeinträchtigungen, die ausgleichbar sind, nach Art
des Eingriffes zusammenfassend dargestellt:
Überbauung oder Beeinträchtigung von Gehölzbeständen
Durch die Baumaßnahme werden verschiedene Gehölzbestände (Hecken, lineare Gehölzstrukturen,
Gehölzsukzession, vereinzelte Bäume) im Böschungsbereich der bestehenden Trasse der St 2184
und entlang der öFW gerodet, randlich verkleinert bzw. baubedingt beeinträchtigt. Diese Bestände
besitzen eine mittlere bis hohe Bedeutung aus naturschutzfachlicher Sicht (vgl. Konfliktpunkte K2).
Durch das vergleichsweise geringe Alter ist eine Neupflanzung derartiger Gehölzbestände möglich
und der Eingriff daher ausgleichbar.
Versiegelung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen
Durch den Ausbau der St 2184 sowie den Neubau des Regenrückhaltebeckens und der öFW mit den
entsprechenden Straßen- und Wegeanschlüssen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzte
Flächen und unbefestigte Wege versiegelt. Daneben werden auch forstwirtschaftlich genutzte Berei-
che sowie bisherige Böschungs- und Straßenbegleitflächen überbaut (vgl. Konfliktpunkte KV, K1).
Durch die teilweise Einbindung der alten Straßentrassen in neue Straßenböschungen und die Entsie-
gelung von Teilen der bisherigen St 2184 sowie von öFW kann dieser Verlust nicht ausgeglichen
werden. Daher bedingen die ausgebaute Straßentrasse und die neuen bzw. ausgebauten öFW, die
Neugestaltung von Einmündungen und Anschlüssen sowie der Neubau des Absetz- und des Regen-
rückhaltebeckens eine Neuversiegelung, für die ein Ausgleich berechnet wird (vgl. Unterlage 9.3).
Versiegelung / Überbauung oder Beeinträchtigung von mageren Böschungsflächen
An einigen Stellen im Trassenverlauf der St 2184 werden magere Altgrasbestände und Grünlandbra-
chen überbaut bzw. beeinträchtigt, z.B. durch vorübergehende Inanspruchnahme während des Bau-
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 37
betriebes (vgl. Konfliktpunkte K3, K4). Die Eingriffe in solche Flächen mit kurzer Entwicklungsdauer
sind ausgleichbar.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes v.a. durch Eingriffe in das Relief
Eingriffe in das Relief erfolgen in erster Linie durch Dammschüttungen und Einschnittslagen sowie die
Dimensionierung von Baukörpern wie Verkehrsknotenpunkten und des Rückhaltebeckens (vgl. Kon-
fliktpunkt K3, K2, K6). Daneben werden landschaftsprägende Gehölze entfernt. Um die Beeinträchti-
gungen des Landschaftsbildes weitgehend auszugleichen, werden entsprechende landschaftsgerech-
te Bepflanzungen entlang der Straßen und Wege durchgeführt.
Beeinträchtigung der Erholungsfunktion
Die Trassenverlegung der St 2184 führt zum Verlust von Abschnitten und Anschlüssen einiger öFW
die u.a. als Rad- und Wanderwege genutzt werden (vgl. Konfliktpunkt K6). Durch die Gestaltung von
Anschlüssen und Verbindungsstrecken zu den berührenden Wegverbindungen wird der Konflikt be-
hoben.
4.5 Zusammenfassende Darstellung nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen
Es verbleiben keine nicht ausgleichbaren, nachhaltigen oder erheblichen Beeinträchtigungen.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 38
5 Landschaftspflegerische Maßnahmen
Die Maßnahmenblätter (Unterlage 9.2) enthält eine detaillierte Beschreibung und Begründung der
Maßnahmen. Im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen sind die Einzelmaßnahmen
nach Art der Maßnahme getrennt dargestellt (Schutz-, Minderungs-, Gestaltungs- und Ausgleichs-
maßnahmen).
5.1 Ausgleichskonzept i.S. der Eingriffsregelung
Das Ausgleichskonzept für den geplanten Straßenbau wird sowohl aus den durch den Bau gestörten
Funktionen als auch aus dem Leitbild für den Naturraum abgeleitet. Die straßenbedingten Auswirkun-
gen und die betroffenen Wert- und Funktionselemente gehen aus Kap. 4 hervor; das landschaftliche
Leitbild beruht im Wesentlichen auf den in Kap. 3 beschriebenen naturräumlichen Gegebenheiten und
Nutzungen, die sich in verschiedenen übergeordneten Zielsetzungen aus dem ABSP (BAYSTMLU
2002) und der Landschaftsplanung etc. widerspiegeln.
Das Ausgleichskonzept für das Vorhaben umfasst sowohl den auf Grundlage der naturschutzrechtli-
chen Eingriffsregelung ermittelten Bedarf an Ausgleichsflächen für verlorengehende oder beeinträch-
tigte Funktionen des Naturhaushalts, als auch den Bedarf an artenschutzrechtlichen Kompensations-
maßnahmen, die im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung festgelegt worden sind
(vgl. Unterlage 19.1.3).
5.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt
In der tabellarischen Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.3) wird der
Kompensationsflächenbedarf nach den einschlägigen Grundsätzen (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAY-
STMI 1996) ermittelt. Der sich daraus ergebende Bedarf von 1,42 ha ist aus Größe und Wert der
jeweils betroffenen Flächen abgeleitet und in der Gegenüberstellung nachvollziehbar dargestellt.
Der Kompensationsbedarf im Sinne der Eingriffsregelung wird auf zwei Teilflächen aufgeteilt:
- Maßnahme A 5: Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland (ca. 0,40 ha), östlich von Unter-
schwarzach (Fl.Nr. 3632 nordöstl. Teil)
- Maßnahme ECEF 1: Herstellung eines Zauneidechsenlebensraums an einem Waldrand (östlich
von Unterschwarzach, Fl.Nr. 3632 nordöstl. Teil) auf einer bisher intensiv genutzten Grünlandflä-
che (ca. 0,22 ha)
Zusammen mit den Flächen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen aus der speziellen artenschutz-
rechtlichen Prüfung, ergeben sich insgesamt ca. 1,42 ha.
Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich:
Neugestaltung von Lebensräumen für Zauneidechsen (Maßnahme ACEF 1)
Um eine Etablierung der Zauneidechsenpopulation auf den Ersatzflächen zu erzielen, sollen diese
den bisherigen Lebensräumen räumlich direkt benachbart sein und die gleiche Exposition (südex-
poniert) wie die Ausgangsfläche haben. Dadurch können die umgesiedelten Zauneidechsen ihren
Platz innerhalb ihres Habitatverbundes der Zauneidechsenlebensräume beibehalten.
An drei Stellen werden nördlich der (noch) bestehenden Straßenböschung vor Beginn der Bau-
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 39
maßnahme neue südexponierte Böschungen hergestellt. Die neuen Böschungen werden mit
nährstoffarmen Boden modelliert. Eine Ansaat mit Magerrasen erfolgt punktuell. Die Zau-
neidechse benötigt Lebensräume mit hoher struktureller Diversität, daher muss die Vegetation lü-
ckig sein. Es werden Versteckplätze, Winterquartiere und Eiablageplätze in ausreichender Zahl
geschaffen. Totholz, Strauchgruppen und dichtere Vegetation sind wichtig für die Thermoregulati-
on der Eidechse. Zusätzlich werden stellenweise Hecken angepflanzt, die als Puffer zur nördlich
angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung dienen. Die Neugestaltung der Zauneidechsenle-
bensräume wird ca. ein Jahr vor dem Beginn der Baumaßnahme abgeschlossen sein, sodass die
Ersatzfläche von den Eidechsen bereits besiedelt werden kann.
Hecken und Obstbaumpflanzungen als Brutplätze für Heckenbrüter und Leitstrukturen für Fle-
dermäuse (Maßnahme ACEF 2)
Entlang der bestehenden Straße werden mehrere Hecken und Baumgruppen entfernt, die poten-
ziell Fledermäusen als Leitstrukturen bei dem Flug zwischen Quartieren und Nahrungshabitaten
dienen. Außerdem sind Sträucher in Hecken und an Waldrändern potenzielle Nistplätze für Vo-
gelarten, so für die im Gebiet nachgewiesenen Neuntöter. Daher werden stellenweise auf der
Nordseite der neuen Straße, nördlich der neu zu schaffenden Zauneidechsenhabitate, Hecken
und Gebüsche angepflanzt, die den Fledermäusen als Leitstruktur und teilweise als Jagdhabitat
dienen. Zusätzlich werden dabei potenzielle Brutplätze für artenschutzrechtlich relevante Vogelar-
ten (z.B. Raubwürger, Bluthänfling, Feldsperling, Goldammer) geschaffen. Speziell zur Förderung
des Raubwürgers und des Neuntöters werden bevorzugt dornige Sträucher (Schlehe, Weißdorn,
Kreuzdorn) gepflanzt.
Außerdem wird in direkter Nachbarschaft der Hecken beginnend entlang des Feldwegs bei Bau-
km 0+670, die bereits lückig vorhandene Gehölzreihe mit autochthonen Obstbäumen (Birne, Ap-
fel) ergänzt (Großbäume, STU 16-18 cm). Die Obstbäume bieten dem Raubwürger geeignete
Sitz- und Jagdwarten und sind für sein Vorkommen eine entscheidende Habitatstruktur.
Den Hecken wird allseits ein mind. 5 m breiter Krautsaum vorgelagert, der 1x jährlich im Herbst
gemäht und von Dünger und Pflanzenschutzmitteln freigehalten wird. Außerdem erfolgt durch
diese Maßnahme eine Aufwertung des Landschaftsbildes.
Aufhängen von Fledermauskästen (Maßnahme ACEF 3/4)
Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Verlust möglicher Quartiere durch Fällung von
Bäumen und Störung benachbarter Quartiere (Lärm, Erschütterungen) und zur weiteren Stützung
des Bestandes werden 10 für Fledermäuse geeignete Kastenquartiere in den Waldbeständen im
weiteren Umfeld des Planungsgebietes aufgehängt (z.B. entlang von Waldwegen). Sollten im Zu-
ge der Planung Bäume gefällt werden müssen, die Fledermäusen als Winterquartier dienen kön-
nen, werden als Ersatz für die verloren gegangenen Winterquartiermöglichkeiten werden die Er-
satzkästen in winterfester Ausführung aufgehängt.
Aufhängen von Vogelnistkästen (Maßnahme ACEF 3/4)
Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Verlust potenzieller Nistplätze (im Bereich von ge-
rodeten Hecken und Waldflächen) und zur weiteren Stützung des Bestandes werden 10 geeigne-
te Nistkästen im weiteren Umfeld des Planungsgebietes in den Gehölzbeständen (z.B. entlang
der Wald- und Feldwege, vorzugsweise südexponiert) aufgehängt.
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5.3 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild
Ausgleichsmaßnahmen für erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
beinhalten zum einen die landschaftsgerechte Gestaltung und Bepflanzung der Straßenanlage. Es
handelt sich aufgrund der räumlichen Nähe der Maßnahmenflächen zur Ausbautrasse in diesem Fall
streng genommen um Gestaltungsmaßnahmen. Zum anderen dienen die als Ausgleich für den Natur-
haushalt vorgesehenen Gehölzpflanzungen ebenfalls der Aufwertung des Landschaftsbildes.
Die Maßnahmen sind im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen dargestellt und in den
Maßnahmenblättern (Unterlage 9.2) genauer beschrieben.
Wesentliche Schwerpunkte hinsichtlich der Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild sind:
- Landschaftliche Einbindung der Böschungsbereiche
Auf den durch den Straßenausbau entstehenden Damm- und Einschnittsböschungen erfolgt au-
ßerhalb der für die Selbstbegrünung vorgesehenen Flächen bzw. im Falle von Erosionsgefahr eine
Ansaat von Landschaftsrasen aus angepassten Ansaatmischungen (regionale Wildgräsern und -
kräuter) mit reduzierter Ansaatdichte (vgl. Kap. 5.5). Ferner werden sie teilweise mit heimischen
Gehölzen bepflanzt, um die Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Verlust und Beeinträchti-
gung von Hecken und Gehölzen durch die Straßenbaumaßnahmen abzumildern. Je nach örtlichen
Erfordernissen (z.B. Sicherheitsaspekte) und nach dem Umgebungscharakter wird eine lockere
Bepflanzung (Maßnahme G3) unregelmäßiger Gehölzgruppen bzw. Reihen vorgenommen.
- Neupflanzung von Heckenstrukturen
Im Zuge des Straßenbaus werden mehrere Hecken und Gehölzstreifen durchschnitten bzw. rand-
lich verkleinert. Durch die Neupflanzung von Hecken werden im Umfeld der Trasse neue Struktu-
relemente geschaffen, sodass die Landschaftsbildqualität verbessert wird. Außerdem können sie
von Vögeln als Brutplatz, Nahrungshabitate und zur Deckung genutzt werden bzw. Fledermäusen
als Jagdhabitat bzw. Leitstrukturen dienen (vgl. Maßnahme ACEF 2).
- Baumpflanzungen zur Neuanlage, Wiederherstellung und Ergänzung vorhandener Bestände von
Wegkreuzungen wird an mehreren Stellen entlang der geplanten Trasse jeweils ein solitärer Laub-
baum gepflanzt. Diese wirken insbesondere mit zunehmenden Alter und Größe als landschafts-
bildprägende Elemente (vgl. Maßnahme G4).
Unter dem Gesichtspunkt der biologischen Vielfalt werden bevorzugt Gehölze verwendt, die dem
vorhandenen bzw. heimischen Bestand entsprechen (geeignete Sorten vgl. Anlage I).
5.4 Sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen
Mit der Gestaltung der straßenbegleitenden Grünflächen sind folgende Ziele zu erfüllen:
- Sicherung und Schutz der Verkehrsanlagen sowie verkehrstechnische Aufgaben (insbesondere
Erosionsschutz, Hangsicherung an Böschungen, optische Führung, Emissions- und Lärmschutz).
- Schaffung von Flächen, die als Sekundärlebensräume eine möglichst hohe Bedeutung für den
Arten- und Biotopschutz erfüllen. So bieten beispielsweise die südexponierten Einschnitts-
böschungen gute Vorraussetzungen, nachfolgend von Reptilien besiedelt zu werden. Trotz der Be-
lastungen, denen Straßenbegleitgrün ausgesetzt ist, sollten die Flächen durch entsprechende Ge-
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staltung und Pflege soweit möglich in ein örtliches Biotopverbundsystem eingebunden werden.
Wichtigste Voraussetzungen sind dafür:
- Förderung standortgerechter und naturraumtypischer Arten sowohl bei Gehölz- als auch bei
Offenlandbiotopen
- Entwicklung möglichst magerer Standorte mit entsprechenden Pflanzengesellschaften.
Welche Empfehlungen für die Herstellung und Pflege des Straßenbegleitgrüns hieraus abzuleiten
sind, wird im Folgenden näher erläutert.
5.5 Böschungs- und Bankettbegrünung
Für das Planungsgebiet lassen sich aus ökologischer Sicht folgende Empfehlungen ableiten:
Begrünung
- Wo aus Erosionsschutzgründen möglich, sollte auf südexponierten Flächen Selbstbegrünung
zugelassen und auf eine Ansaat völlig verzichtet werden, um damit Wildkräutern optimale Besie-
delungsmöglichkeiten zu gewähren.
- Auf eine Abdeckung mit Oberboden wird bei südexponierten Böschungen – abgesehen von den
geplanten Gehölzpflanzungen – verzichtet, um magere Grünlandgesellschaften zu fördern.
- Bei den Baumaßnahmen anstehendes, offenes Gestein wird erhalten. Eine Bodenandeckung
oder Verebnung des Geländes erfolgt nicht. Derartige Flächen werden der Sukzession überlas-
sen (keine Ansaat). In felsigen Gesteinsformationen können die Böschungsneigungen der Ein-
schnittsböschungen daher auch steiler ausgeführt werden. Dies wird bei der Bauausführung vor
Ort festgelegt.
Pflege
- Abnehmende Pflegeintensität mit zunehmender Entfernung von der Fahrbahn (d.h. intensive
Pflege mit häufiger Mahd nur, wo aus Gründen der Verkehrssicherheit nötig, also im Bankett- und
Grabenbereich).
- Im Böschungsbereich extensive, längs der Straße wechselnde und zeitlich versetzte Pflege-
eingriffe, die auf die Nutzung in der umgebenden Landschaft abgestimmt sind.
5.6 Gehölzpflanzung
Gehölzpflanzungen im Randbereich der Straße werden zu verschiedenen Zwecken eingesetzt, wobei
bei allen Pflanzmaßnahmen sichergestellt wird, dass die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht durch
Bepflanzungen behindert wird (Freihalten der Sichtfelder).
Neben der Bedeutung als Verkehrssicherheitsgrün (optische Führung) können Gehölzpflanzungen
optische Beeinträchtigungen durch das Straßenbauwerk mildern und Schutzfunktionen erfüllen.
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Gleichzeitig sollten mit den Pflanzungen der Gehölze möglichst hochwertige Lebensräume entstehen,
die einen typischen Bestandteil der umgebenden Kulturlandschaft darstellen. Aus ökologischer Sicht
werden folgende Gesichtspunkte bei der Pflanzung und Entwicklung von Gehölzstrukturen berück-
sichtigt:
- Aufbau der Hecken- und Gehölzpflanzungen aus standortgerechten und naturraumtypischen
Gehölzpflanzenarten (z.B. Rosa arvensis).
- Neupflanzung straßenbegleitender Gehölzreihen, mit ausreichend an bzw. über die Böschungs-
oberkanten ragenden Wuchshöhen, damit sie für Fledermäuse als Leitstrukturen dienen können.
- Schaffung vielfältiger Standortbedingungen durch enge Verzahnung zwischen Gehölzen und
breiten Stauden- und Krautsäumen. Dementsprechend ist eine geringe Pflanzdichte und das Be-
lassen entsprechend breiter, den Gehölzpflanzungen vorgelagerter Säume nötig.
Bei der Pflanzung der Straßenbäume ist darauf zu achten, dass die Bäume untereinander einen aus-
reichenden Abstand (mind. 12 bzw. 20 m) und zum Fahrbahnrand einen genügend großen Sicher-
heitsabstand (je nach zulässiger Fahrzeuggeschwindigkeit) aufweisen.
Die Pflege sollte abzielen auf
- einen ausgewogenen Altersaufbau der Gehölze;
- die Entwicklung breiter, nur sporadisch genutzter Staudensäume im Randbereich der Gehölz-
pflanzungen.
Alle Maßnahmen sind im Lageplan dargestellt.
Lockere Gehölzpflanzung zur Herabsetzung der optischen Zerschneidung und zur Böschungssiche-
rung in den Einschnittslagen (vgl. Maßnahme G3)
Entlang der Straßentrassen und an ausgewählten Stellen (außerhalb von Sichtdreiecken und orien-
tiert an vorhandenen Sichtbezügen und Landschaftsstrukturen) sind lockere Bepflanzungen der Bö-
schungen mit Gehölzen vorgesehen. Diese dienen zur Verringerung der betriebsbedingten Stör- bzw.
Irritationswirkung, des Kollisionsrisikos und der Habitatzerschneidung sowie als Leitstrukturen für
Fledermäuse und Vögel. Die Gehölze mit vorgelagertem Krautsäumen auf der der Straße abgewand-
ten Seite dienen gleichzeitig als Strukturelemente in der Landschaft und bieten Vogelarten halboffener
Landschaften (z.B. Feldsperling, Goldammer) Nahrungsbiotop und Nistplatz. Darüber hinaus wird
eine landschaftsgerechte Einbindung des Straßenkörpers zur Herabsetzung der optischen Zerschnei-
dung und eine Böschungssicherung in den Einschnittslagen erreicht.
Pflanzung von Einzelbäumen (vgl. Maßnahme G4)
An drei Stellen entlang der geplanten Trasse werden jeweils an Wegkreuzungen Einzelbäume ge-
pflanzt, die v.a. mit zunehmenden Alter als landschaftsbildprägende Elemente wirken sollen. Im Be-
reich des Regenrückhaltebeckens wird ein Einzelbaum gepflanzt. Desweitern werden drei weitere
Einzelbäume einseitig des öFW Anschlusses (Baukm 1+870) gepflanzt.
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6 FFH-Verträglichkeit
Im Untersuchungsraum und dessen Umfeld befindet sich kein NATURA 2000-Gebiet, welches durch
die Trassenplanung betroffen wäre.
Das nächstgelegene europäische Schutzgebiet befindet sich ca. 5 km westlich von Unterschwarzach
entfernt. Dabei handelt es sich um das FFH-Gebiet 6035-372 „Rotmain-, Mistelbach- und Ölschnitztal
um Bayreuth“.
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Freizeitkarte Bayerisches Vogtland, Maßstab 1 : 25 000, Stand Dez. 2006
Unterlage 19.1.1
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Fritsch-Wanderkarte Nr. 64 „Hofer Land" (Auszug), Maßstab 1 : 50 000, Stand Nov. 2004
Kontaktierte Institutionen
REGOFR (REGIERUNG VON OBERFRANKEN), pers. Mitt. 2014
WWA HOF (WASSERWIRTSCHAFTSAMT HOF), pers. Mitt. 2014
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 47
Anlage I:
Pflanzliste
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf
Pflanzliste für anzupflanzende Bäume und Sträucher
Gehölze für Gestaltungsmaßnahmen (Straßenbäume, lockere Gehölzpflanzung)
Für die Gehölz- und Baumpflanzungen wird autochthones (gebietsheimisches) Material verwendet.
Einzelbäume (bei Maßnahme G4 zu verwenden)
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Hochstamm, 3 x v., Stammumfang mind. 16-18 cm
Fraxinus excelsior Gemeine Esche Hochstamm, 3 x v., Stammumfang mind. 16-18 cm
ergänzend möglich:
Acer platanoides Spitz-Ahorn Heister
Sorbus aucuparia Eberesche Heister
Sonstige Gehölze (bei Maßnahme G3 zu verwenden)
Acer campestre Feld-Ahorn
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn
Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn
Prunus spinosa Schlehe
Rosa canina Gemeine Hundsrose
Rosa majalis Zimt-Rose
Sorbus aucuparia Eberesche
beigemischt:
Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel
Corylus avellana Haselnuss
Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen
Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche
Sambucus racemosa Roter Traubenholunder
Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball
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