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Beilage: B6-2 Landeshauptstadt München U-Bahn-Linie 5-West U-Bahn-Linie 5-West – Planungsabschnitt 79 Antrag auf Planfeststellung für den Planfeststellungsabschnitt 79 der U-Bahn-Linie 5 West im Bereich der Josef-Felder-Straße (Bundesstraße 2) von Streckenkilometer 242,4+00.000 im Anschluss an den PA 78 bis zu km 241,2+90.000 im Kreuzungsbereich der Lortzingstraße / Pippinger Straße - Landschaftspflegerischer Begleitplan - mit Artenschutzbeitrag (ASB) Aufgestellt: Frischeisen, Baudirektor München, den 31.10.2018

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Beilage: B6-2

Landeshauptstadt München

U-Bahn-Linie 5-West

U-Bahn-Linie 5-West – Planungsabschnitt 79

Antrag auf Planfeststellung

für den Planfeststellungsabschnitt 79 der U-Bahn-Linie 5 West

im Bereich der Josef-Felder-Straße (Bundesstraße 2) von Streckenkilometer 242,4+00.000 im Anschluss an den PA 78

bis zu km 241,2+90.000 im Kreuzungsbereich der Lortzingstraße / Pippinger Straße

- Landschaftspflegerischer Begleitplan - mit Artenschutzbeitrag (ASB)

Aufgestellt: Frischeisen, Baudirektor

München, den 31.10.2018

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

D:\16\018\Tx\Bearb\_PA79\16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite II

Auftraggeber: Landeshauptstadt München

Baureferat - Ingenieurbau

81660 München

Auftragnehmer:

Bearbeitung: Dipl.-Ing. A. Pöllinger

Dipl.-Ing. T. Holzmann Dipl.-Ing. (FH) M. Buck

B. Sc. (TUM) L. Ruß Dipl.-Biol. G. Lang

Freising, im Oktober 2018

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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Landschaftspflegerischer Begleitplan – Textteil (Beilage B6-2)

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ........................................ ...................................................... 5

1.1 Übersicht über die Inhalte des LBP ......................................................... 5

1.2 Verweis auf den allgemeinen methodischen Rahmen ............................. 5

1.3 Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebiets ........................................ 6

1.4 Überblick über die Schutzgebiete und Schutzobjekte im Untersuchungsgebiet .............................................................................. 6

1.4.1 Naturschutzrechtlich geschützte Arten, Gebiete und Bestandteile der Natur ................................................................................................ 6

1.4.2 Schutzwürdige Objekte und Bestandteile der Natur ................................ 8

1.4.3 Sonstige Schutzgebiete .......................................................................... 8

1.4.4 Vorgaben aus Bauleitplanung und Fachplänen / -programmen .............. 9

1.5 Planungshistorie ....................................................................................10

2. Bestandserfassung ................................. ............................................11

2.1 Methodik der Bestandserfassung ...........................................................11

2.2 Definition und Begründung sowie Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten Funktionen bzw. Strukturen in den Bezugsräumen ......................................................................................14

3. Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ................................ .............................................16

3.1 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme ......................................................................................16

3.2 Verringerung bestehender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft .............................................................................................18

4. Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung ............. .....................................19

4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren und Wirkintensitäten ..............................19

4.2 Methodik der Konfliktanalyse .................................................................20

5. Maßnahmenplanung .................................. ..........................................22

5.1 Ableiten des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange ..........................................22

5.1.1 Allgemeine Zielsetzungen ......................................................................22

5.1.2 Spezielle Zielsetzungen .........................................................................23

5.1.3 Begründung des Ausgleichskonzeptes im Hinblick auf § 15 (3) BNatSchG (Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange) ..................23

5.2 Landschaftspflegerisches Gestaltungskonzept ......................................23

5.3 Maßnahmenübersicht ............................................................................23

5.3.1 Eingriffsregelung gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung ....................................................................24

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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5.3.2 Ersatzpflanzungen von Einzelbäumen gem. Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München ......................24

6. Gesamtbeurteilung des Eingriffs ................... .....................................25

6.1 Ergebnisse des Artenschutzbeitrags (ASB) ...........................................25

6.2 Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten ....................................25

6.2.1 Natura 2000-Gebiete .............................................................................25

6.2.2 Weitere Schutzgebiete und –objekte .....................................................25

6.3 Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG .................................................26

6.4 Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München ......................27

7. Erhaltung des Waldes nach Waldrecht ............... ...............................28

8. Literatur / Quellen ............................... .................................................29

9. Anhang – Artenschutzbeitrag (ASB) ................. .................................31

Tabellenverzeichnis Tab. 1: Flächen der Bayerische Biotopkartierung ............................................... 8

Tab. 2: Datengrundlagen ...................................................................................11

Tab. 3: Wirkfaktoren und deren Dimension durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen ....................................19

Tab. 4: Auflistung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ............................24

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 5

1. Einleitung

1.1 Übersicht über die Inhalte des LBP

Die Landeshauptstadt München plant die U-Bahn-Linie 5-West zwischen der Josef-Felder-Straße (km 242,4 + 00.000) und der Kreuzung Lortzingstraße, Haberland-straße, Pippinger Straße, Josef-Felder-Straße (km 241,2+90.000) einschließlich des U-Bahnhofes Pasing im Rahmen des Planfeststellungsabschnittes 79 zu verlängern. In diesem Zusammenhang wurde das Büro Dr. H. M. Schober Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH mit der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleit-planes (LBP) beauftragt. Der Planfeststellungsabschnitt ist Teil der Gesamtmaß-nahme zur Verlängerung der U-Bahnlinie 5 vom Laimer Platz nach Westen bis zum Bahnhof Pasing. Der landschaftspflegerische Begleitplan dient der Bewältigung der Eingriffsregelung gemäß § 13 ff. BNatSchG und liefert wesentliche Angaben nach § 6 Abs. 3 und 4 UVPG. Bestandteil des landschaftspflegerischen Begleitplanes ist ein Artenschutz-beitrag. Dieser wurde nach §§ 44 und 45 BNatSchG erarbeitet. Der LBP besteht aus folgenden Unterlagen: Beilage B6-2 Landschaftspflegerischer Begleitplan – Textteil mit Artenschutz-

beitrag Beilage B6-3 Bestands- und Konfliktplan (1 Blatt mit Legendenblatt) Beilage B6-4 Maßnahmenplan (2 Blätter mit Legendenblatt) Beilage B6-5 Maßnahmenblätter Beilage B6-6 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

1.2 Verweis auf den allgemeinen methodischen Rahmen

Entsprechend der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) behandelt der landschaftspflegerische Begleitplan die Belange von Natur und Landschaft, bei denen Einflüsse auf den Naturhaushalt , das Landschaftsbild und den Erho-lungswert der Landschaft zu erwarten sind. Belange des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes und der Land- und Forstwirtschaft, die nach anderen Fachgeset-zen und Verordnungen (z. B. WHG, BImSchG) zu berücksichtigen sind, werden hier nur behandelt, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Naturhaushalt, mit der vorgefundenen Tier- und Pflanzenwelt, mit dem Landschaftsbild oder dem Erholungswert des Plangebietes stehen. Die fünf hauptsächlichen Prüffelder der naturschutzgesetzlichen Systematik im land-schaftspflegerische Begleitplan lauten:

− Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG und BayNatSchG

− Artenschutz (allgemeiner und besonderer Artenschutz), §§ 39, 44, 45 BNatSchG

− Natura 2000 (FFH und SPA), §§ 31 ff. BNatSchG

− Biotopschutz (= gesetzlich geschützte Biotope), § 30 BNatSchG und Bay-NatSchG

− Schutzgebiete und Schutzobjekte, §§ 20-29 BNatSchG und Landesgesetzte, insbesondere Schutz(gebiets)verordnungen, z.B. Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturschutzgebiete (NSG).

Die Bearbeitung des LBP erfolgt gemäß der "Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft" (Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV ) vom 7. August 2013. Dementsprechend folgt die Bearbeitung einem funktional ausgerichteten Planungsansatz.

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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1.3 Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebiets

Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt innerhalb der Landeshauptstadt München, im Bereich der Stadtbezirke Pasing. Der betrachtete Bereich liegt beidseitig der Josef-Felder-Straße und um die Kreuzung mit der Lortzingstraße. Der Stadtcharakter ist geprägt durch die Gleisanlage im Norden und die Pasing Ar-caden mit Bahnhof im Süden. Die Bahnanlage und angrenzende ungenutzte Flächen sind geprägt durch die Gleise mit Schotterbett und eher mageren Nebenflächen. Die Vegetation bilden unter-schiedliche Stadien von Ruderal-Sukzession bis hin zum Gehölzaufwuchs. Die Ge-bäude der Arcaden sowie des im Bau befindlichen östlich angrenzenden Gebäude-komplexes verlaufen parallel zur Straße. Nahe der Kreuzung Lortzingstraße unter-quert die Würm mit begleitenden Fuß- und Radweg die Josef-Feldner-Straße. Süd-lich der Querung befindet sich beidseits des Gewässers eine öffentliche Park- und Sportanlage. Nördlich der Haberlandstaße liegen die Tennisanlage des ESV Mün-chen und eine Kleingartenkolonie. Südlich der Haberlandstraße bzw. Kaflerstraße beginnt Wohnbebauung mit großen Mehrparteienhäusern und privaten Grünflächen. Das Straßenbild ist geprägt durch breite mehrspurige Straßen und jungen, neuge-pflanzten Straßenbäumen, die in Form von Allen in straßenbegleitenden Grünstrei-fen gepflanzt sind. Hierbei sind Linde und Ginko die häufigsten Arten. Ältere Bäume unterschiedlicher Arten wachsen in den Grünstreifen und angrenzenden Flächen im Umfeld des Kreuzungsbereichs der Straßen Lortzingstraße, Haberlandstraße, Pip-pinger Straße, Josef-Felder-Straße. Alle Bäume bilden gemeinsam mit den öffentli-chen und privaten Grünflächen die für die stätischen Flora und Fauna wichtigen Ha-bitatstrukturen. Naturräumlich ist das Gebiet dem Unterbayerischen Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten gem. SSYMANK bzw. Schotterfluren der Münchner Ebene gemäß ABSP zuzuordnen.

1.4 Überblick über die Schutzgebiete und Schutzobje kte im Untersuchungsgebiet

1.4.1 Naturschutzrechtlich geschützte Arten, Gebiet e und Bestandteile der Natur

Geschützte Arten Für das Vorhaben wurden die naturschutzfachlichen Angaben zum speziellen Arten-schutz in der Anlage "Artenschutzbeitrag (ASB)" erarbeitet. Dort sind alle im arten-gruppenspezifischen Untersuchungsraum nachgewiesenen bzw. potenziell vorkom-menden europäisch geschützten Arten aufgeführt.

NATURA 2000-Gebiete nach § 32 BNatSchG Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen keine Natura-2000 Gebiete. Nächstgelegenes Natura-2000 Gebiet ist das FFH-Gebiet 7834-301 Teilfläche 03 Nymphenburger Park mit Allee und Kapuzinerhölzl. Dieses Schutzgebiet liegt rund 1,3 km nordöstlich des geplanten Vorhabens. Es handelt sich dabei um Reste der Lohwälder auf der Münchner Ebene. Hier stocken Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder. Weiterhin sind im Bereich des Kapuzinerhölzls und der Kanalbö-schungen Halbtrockenrasen und strukturreiche Parkanlagen / Altholzbestände (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_datenboegen/datenboegen_7028_7942/doc/7834_301.pdf) Erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen können aufgrund der Reichwei-te projektbedingter Wirkungen sicher ausgeschlossen werden.

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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Schutzgebiete nach §§ 23 – 29 BNatSchG Schutzgebiete nach §§ 23 – 25, 27, 28 BNatSchG liegen nicht innerhalb des Unter-suchungsgebietes. Die Würm und ihre begleitenden Strukturen sind als Landschaftsschutzgebiet (ge-schützt nach § 26 BNatSchG) mit der Bezeichnung „Würmniederung mit Erweiterun-gen bis zur Stadtgrenze“ (LSG-00120.19) ausgewiesen. Der Abschnitt zwischen Kaf-lerstraße bis zum nördlichen Rand des Bahngeländes ist von der Schutzgebietsver-ordnung ausgenommen. Demnach liegt das geplante Vorhaben außerhalb dieses Schutzgebietes. Im weiteren Umfeld liegen weiterhin folgende Landschaftsschutzgebiete (geschützt nach § 26 BNatSchG): - LSG-00588.01: Nymphenburg (Lage ca. 1 km nordöstlich des gepl. Vorhabens) - LSG-00120.16: Hirschgarten (Lage ca. 2,5 km nordöstlich des gepl. Vorhabens) - LSG-00120.15: Waldfriedhof, Gebiet nördl. des Schlosses Fürstenried einschl.

Schloß und Schloßpark, Geländestreifen entlang der Allee zwischen Kreuzhof und Fürstenried, Waldgebiet südl. der Albert-Roßhaupter-Str. (Sendlinger Wald) sowie Allee der Albert-Roßhaupter-Str (Lage ca. 4 km südlich des gepl. Vorha-bens)

Aufgrund der Entfernungen der genannten Schutzgebiete zum geplanten Vorhaben können keine negativen Auswirkungen auf die Schutzzwecke der jeweiligen Gebiete abgeleitet werden. Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) – Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München: Der Planfeststellungsabschnitt 79 liegt nahezu vollständig außerhalb des Geltungs-bereiches der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München (901 BaumschutzV, vom 18.Januar 2013). Innerhalb des Geltungsbereiches liegt der südwestliche Randbereich im Übergang zum PA 78 sowie der östliche Randbereich an der Lortzingstraße. Alle Bäume innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden je-doch gemäß den Kriterien dieser Verordnung erfasst. Die Ergebnisse sind in den Planunterlagen (Bestands- und Konfliktplan) dieses LBP dargestellt. Außerdem ist der erfasste Baumbestand im Baumplan und der dazugehörigen Baumliste doku-mentiert (siehe Beilagen B6-7.1, B6-7.2 und B6-7.L).

Nach § 30 BNatSchG / Art. 23 (1) BayNatSchG geschüt zte Flächen Diesem Schutz unterliegende Vegetationsbestände gibt es nicht innerhalb des Untersuchungsraumes.

Lebensraumtypen der FFH-RL und Arten des Anhangs II der FFH-RL Lebensraumtypen der FFH-RL Anhang I sind im Plangebiet nicht vorhanden. Im Untersuchungsgebiet wurden keine Arten des Anhangs II der FFH-RL festgestellt.

Lebensstätten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG / Art. 16 ( 1) BayNatSchG Innerhalb des Plangebiets befinden sich Gehölze (Einzelbäume, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze), deren Zerstörung oder Beeinträchtigung nach dem Naturschutzrecht verboten ist, bzw. deren Beseitigung gesonderten zeitlichen Regelungen unterliegt.

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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1.4.2 Schutzwürdige Objekte und Bestandteile der Na tur

Bayerische Biotopkartierung - Stadtbiotopkartierung Die in der amtlichen Biotopkartierung erfassten Lebensräume im Untersuchungsge-biet sind in den Plänen der Beilage B6-3 dargestellt und im Folgenden tabellarisch zusammengestellt.

Tab. 1: Flächen der Bayerischen Biotopkartierung

BK-Nummer BK-Überschrift

M-0022-002 Würm mit Gehölzsaum von Pasing bis Allach

1.4.3 Sonstige Schutzgebiete

Nachfolgende Angaben zu sonstigen Schutzgebieten können getroffen werden:

Bannwald nach Art. 11 BayWaldG Bannwald nach Art. 11 BayWaldG kommt im UG nicht vor. Durch das Vorhaben sind keine Waldflächen betroffen.

Schutzwald gem. Art. 10 BayWaldG Schutzwald gem. Art. 10 BayWaldG kommt im UG nicht vor. Durch das Vorhaben sind keine Waldflächen betroffen.

Trinkwasserschutzgebiete nach Art. 35 BayWG Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet liegt rund 9,0 km südwestlich des ge-planten Vorhabens bei Gauting, im Kreuzlinger Forst.

Wassersensible Räume Wassersensible Bereich sind innerhalb des Stadtgebietes nicht dargestellt (Hinweis: für bebaute Flächen ohne Bodeninformation, Aufschüttungen und Abgrabungen ist ein Abgrenzung wassersensibler Bereiche nicht möglich).

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete / Hochwasser Das Untersuchungsgebiet wird im westlichen Teil in Nord-Süd-Richtung von der Würm sowie vom Pasing-Nymphenburg-Kanal gequert. Das Überschwemmungsge-biet der Würm ist amtlich festgesetzt (HQ 100). Im Bereich des Untersuchungsgebie-tes tritt das Gewässer jedoch bei einem derartigen Hochwasserereignis nicht über die Ufer (Quelle: Online-Angebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt via Bayern-Atlas).

Denkmalschutzgesetz Ein Teilabschnitt des Pasing-Nymphenburg-Kanals ist als Bodendenkmal (Akten-nummer: D-1-7834-0379; Beschreibung: „Kanal der frühen Neuzeit, Teilabschnitt des Schleißheimer Kanalsystems ("Pasinger Kanal")“) erfasst. Im Bereich des Pasinger Bahnhofes sind folgende zwei Gebäude als Baudenkmäler erfasst: - Altes Bahnhofsgebäude Pasing, heute Gaststätte, symmetrischer ein- und drei-

geschossiger Gruppenbau mit Satteldach, Verbindungsflügeln und Backsteinfas-sade, von Friedrich Bürklein, 1848 (Aktennummer: D-1-62-000-5152)

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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- Bahnhofsgebäude, symmetrischer Gruppenbau aus dreigeschossigem Back-steingebäude mit Walmdach, zweigeschossigen Eckpavillons und eingeschossi-gem Verbindungstrakten, mit Rundbogenloggia, skulptierten Fensterbahnen, Wanduhr und Halle mit Gusseisensäulen, historisierend, von Georg Friedrich Seidel, 1871 (Aktennummer: D-1-62-000-5153).

Weiterhin ist steht das Gebäude der Wasserstation an der Kaflerstraße unter Denk-malschutz (Aktennummer: D-1-62-000-8051; Beschreibung: „Ehem. Pumpen- und Pumpenwärterhaus des ersten Pasinger Bahnhofs, zweigeschossiger Zeltdachbau, Sichtziegelfassade mit Lisenen, Stich- und Rundbogenöffnungen, Okuli und Maschi-nenhausanbau, 1869“).

Geotope Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegt kein Geotop.

1.4.4 Vorgaben aus Bauleitplanung und Fachplänen / -programmen

1.4.4.1 Bauleitplanung

Im Flächennutzungsplan der Stadt München sind innerhalb des Untersuchungsge-bietes folgende Darstellungen enthalten: Die bebauten Flächen südlich der Josef-Felder-Straße sind als Kerngebiete sowie allgemeines Wohngebiet und kleinflächig als Mischgebiet dargestellt. Der Bahnhof Pasing ist als Fläche für die Bahn dargestellt. Die Flächen nördlich der Josef-Felder-Straße sind als Flächen für die Bahn darge-stellt. Die Bahnlinie hat hier zusätzlich eine Funktion als übergeordnete Grünbezie-hung. Zwischen dem Bahngelände und der Josef-Felder-Straße liegt eine schmaler Streifen einer sonstigen Grünfläche. Das Würmtal ist eine Allgemeine Grünfläche. Dieser Grünfläche ist weiterhin eine Bedeutung als regionaler Grünzug sowie als übergeordnete Grünbeziehung zuge-wiesen. Östlich der Lortzingerstr. grenzen eine Sportanlage sowie eine ökologische Vorrang-fläche an. Eine Fläche mit Bodenbelastungen ist für die Bebauung südlich der Josef-Felder-Straße, zur Landsberger Straße hin im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes gekennzeichnet.

1.4.4.2 Aussagen des Waldfunktionsplans

Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind keine Waldflächen vorhanden.

1.4.4.3 Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogram ms

Für die Stadt München wurden durch das BAYSTMUVG ein ABSP erstellt (Stand: Oktober 2004). Laut ABSP liegt das Plangebiet außerhalb von Schwerpunktgebieten des Natur-schutzes. Hinsichtlich der Freiraumverbindungen ist die Bahnlinie als Grünverbin-dung mit Schwerpunkt Erlebnis und Erfahrung von Trockenlebensräumen entlang der Bahn und in der Heidelandschaft Diese Grünverbindung ist laut ABSP von über-geordneter Bedeutung für die Naherholung sowie für Arten und Lebensräume und den Klimaschutz. Das Würmtal ist eine Grünverbindung mit Schwerpunkt Erlebnis und Erfahrung von Fließgewässern und Auelebensräumen. Diese Grünverbindung ist laut ABSP von Bedeutung für die Naherholung sowie für Arten und Lebensräume und den Klimaschutz.

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 10

Die „Würm zwischen südlicher Stadtgrenze und Bahnhof Pasing mit Pasinger Stadt-park“ sowie die „Brachfläche im Pasinger Bahnhof“ sind als regional bedeutsame Lebensräume erfasst und dargestellt.

1.5 Planungshistorie

Februar 2016: Beauftragung durch die Landeshauptstadt München - Baureferat

April 2016: Höhlenbaumkartierung mit Erfassung der Spechte und Eulen

April 2016, Mai 2016 und März 2017:

Brutvogelerfassung unter besonderer Berücksichti-gung von Höhlenbrütern (insgesamt vier Kartierdurchgänge)

Mai, August und September 2016:

Faunistische Kartierung - Reptilien

August 2016, September 2017 und März 2018:

Kartierung der Biotop und Nutzungstypen nach Bay-KompV

August 2016, Mai 2017 und September 2017:

Baumkartierungen mit Vitalitätsbewertungen

Oktober 2018: Fertigstellung der Unterlagen

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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2. Bestandserfassung

2.1 Methodik der Bestandserfassung

Für die Bearbeitung wurde ein Untersuchungsgebiet abgegrenzt, welches sich ent-lang der Baustrecke, entsprechend der Reichweite direkter und indirekter Wirkungen des Vorhabens erstreckt. So hat das UG eine Breite von 90 m beidseits der geplan-ten U-Bahnlinie. Zusätzlich reicht es etwa 100 m über Baubeginn und Bauende hin-aus, um die anschließenden Strukturen mit zu erfassen. Zur Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation innerhalb des Untersu-chungsgebiets wurden vorhandene Daten und Informationen ausgewertet und eige-ne Untersuchungen durchgeführt. Die verwendeten Informationen sind unter Angabe von Datenquelle, Datenstand und ggf. erläuternder Anmerkungen in der nachfolgen-den Tabelle aufgeführt.

Tab. 2: Datengrundlagen

Information Quelle Stand Anmerkung

Allgemeines

Stadtgrundkarte • GeodatenService München (GSM)

Februar 2016

Erhalten von der Lan-deshauptstadt München - Baureferat

Orthophotos 10 cm Auflösung, Luft-bild 10 cm Auflösung, Falschfarben-Infrarotbild 50 cm Auflösung, Luft-bild

• Landesamt für Ver-messung und Geoin-formation

2015 2013 März 2015

Erhalten von der Lan-deshauptstadt München - Baureferat

Topografische Karte TK 25

• Landesamt für Ver-messung und Geoin-formation

16.11.2017 Erhalten von der Lan-deshauptstadt München - Baureferat

Flächennutzungsplan • Landeshauptstadt München – Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Homepage aufgerufen am 19.04.2018

http://www.fnp-muenchen.de/

Ökoflächenkataster • LfU Ökoflächenka-taster; Daten-bereitstellung und Downloads: http://www.lfu.bayern.de/natur/oekoflaechenkataster/downloads/index.htm

März 2018

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 12

Information Quelle Stand Anmerkung

Schutzgebiete (Natura 2000-Gebiete, NSG, LSG, etc.)

• LfU Schutzgebiets-abgrenzungen und Downloads: https://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/schutzgebietsabgrenzungen/index.htm

• LfU FIS-Natur: http://www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur/index.htm

Zuletzt geprüft: 19.04.2018

Naturräume • LfU Naturräumliche Gliederung Bayerns: http://www.lfu.bayern.de/natur/naturraeume/index.htm

• ABSP Stadt Mün-chen

Mai 2014 Oktober 2004

Denkmalgeschützte Objekte

• Onlineangebot des Bayerischen Lande-samtes für Denk-malpflege via Bay-ernAtlas https://geoportal.bayern.de/bayernatlas

Zuletzt geprüft: 19.04.2018

Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt

Geschützte und sonsti-ge Biotope

• Amtl. Biotopkartie-rung d. LfU

• ABSP Stadt Mün-chen

• BNT-Kartierung Dr. Schober GmbH lt. Anleitung zur Bay-KompV

November 2017 Oktober 2004 Sommer / Herbst 2016, 2017

Mit BNT-Kartierung sind Biotoptypen nach LfU-Kartieranleitung aktuell erfasst

Faunistische Daten • ABSP Stadt Mün-chen

• Faunakartierung Dr. Schober GmbH

• BNT-Kartierung Dr. Schober GmbH

Oktober 2004 2016/ 2017 Sommer / Herbst 2016, 2017

Boden

Geotope • LfU Geotoprecher-che: https://www.lfu.bayern.de/geologie/geotope_daten/geotoprecherche/index.htm

Zuletzt geprüft: 19.04.2018

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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Information Quelle Stand Anmerkung

Geologie • UmweltAtlas Bayern - Geologie http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_geologie_ftz/index.html?lang=de

• ABSP Stadt Mün-chen

Zuletzt geprüft: 19.04.2018 Oktober 2004

Boden • UmweltAtlas Bayern - Boden http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de

• ABSP Stadt Mün-chen

Zuletzt geprüft: 19.04.2018 Oktober 2004

Bodendenkmale • Onlineangebot des Bayerischen Lande-samtes für Denk-malpflege via Bay-ernAtlas https://geoportal.bayern.de/bayernatlas

Zuletzt geprüft: 19.04.2018

Wasser

Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsge-biete, Hochwasser-gefahrenflächen, was-sersensible Bereiche

• Onlineangebot des Bayerischen Lande-samtes für Umwelt via BayernAtlas https://geoportal.bayern.de/bayernatlas

Zuletzt geprüft: 19.04.2018

Klima / Luft

- - - -

Stadtbild / Erholung

Stadtbildprägende Strukturelemente (z.B. Grünflächen, Baumrei-hen, Einzelbäume)

• Geländeerhebung (Dr. Schober GmbH)

2016/ 2017

Freizeit-, Sport- und Erholungseinrichtun-gen, Erholungsziel-punkte, Rad- und Wan-derwege

• Geländeerhebung (Dr. Schober GmbH)

• FNP • Bayerische Vermes-

sungsverwaltung - Freizeitwege

2016/ 2017/2018 Homepage aufgerufen am: 19.04.2018 Februar 2018

http://www.fnp-muenchen.de/

Vorbelastungen des Stadtbildes und der Erholungsfunktion

• Geländeerhebung (Dr. Schober GmbH)

2016/ 2017

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Abk.: ABSP: Arten- und Biotopschutzprogramm; BLfD: Bayerische Landesamt für Denkmalpflege; BNT: Biotop- und Nutzungstypen; DSchG: Bayerisches Denkmalschutzgesetz; FIS-Natur: Fachinformations-system Naturschutz und Landschaftspflege; FNP: Flächennutzungsplan; LfU: Bayerisches Landesamt für Umwelt; LSG: Landschaftsschutzgebiet; RISBY: Rauminformationssytem Bayern

2.2 Definition und Begründung sowie Beschreibung un d Bewertung der planungs-relevanten Funktionen bzw. Strukturen in den Bezugs räumen

Bezugsräume werden anhand der vorhandenen Strukturen und Funktionen inner-halb des Untersuchungsgebietes im Rahmen der Planungsraumanalyse abgegrenzt. Hier kann der gesamte Planfeststellungsabschnitt 79 als ein Bezugsraum charakteri-siert werden. Dieser Bezugsraum ist nachfolgend beschrieben und in den Beilagen B6-3 und B6-4 dargestellt.

Bezugsraum Planfeststellungsabschnitt 79 Durch das Vorhaben kommt es sehr kleinflächig zur Versiegelung von bisher unver-siegelten Flächen innerhalb des innerstädtischen Bereiches sowie zur bauzeitlichen Beanspruchung von öffentlichen- und privaten Grünflächen, die teilweise mit Gehöl-zen bestockt sind. Diese Flächen sind Lebensraum für verschiedene, weniger an-spruchsvollen Tier- und Pflanzenarten. Die innerhalb des Planungsgebietes vorhan-denen Bäume und Gehölzstrukturen stellen insbesondere einen Lebensraum für die Gilde der gebüschbrütenden Vogelarten dar. Im Bereich von Bahnnebenflächen des Pasinger Bahnhofes kommt die Zauneidechse vor. Der Unterlage Artenschutzbeitrag (ASB) sind weitergehende Angaben zur Faunistik zu entnehmen. � Biotop- und Habitatfunktionen sind planungsrelevant.

Auch im innerstädtischen Bereich stellen Versiegelungen von versickerungsfähigen Böden eine Belastung des Naturhaushaltes dar. Die entstehenden Beeinträchtigun-gen in diesen Bereichen können über die Betrachtung der Biotopfunktion abgedeckt werden. � Eine eigenständige Betrachtung von Funktionen des Schutzguts Boden als pla-

nungsrelevante Funktion ist daher nicht erforderlich.

Im westlichen Teil dieses Planfeststellungsabschnittes fließen die Würm und parallel dazu der Pasing-Nymphenburg-Kanal in süd-nördliche Richtung. Eingriffe in die Ge-wässer selbst in Form von dauerhaften Überbauungen, Versiegelungen finden nicht statt. Bauzeitlich werden Behelfsbrücken über die beiden Fließgewässer errichtet. Die vorhandene Funktionsfähigkeit der Gewässer selbst als Fließgewässerlebens-raum sowie deren Begleitstrukturen sind über die Betrachtungen zur Habitatfunktion und zur Biotopfunktion wiedergespiegelt und abgedeckt. Nicht im Biotopwertverfah-ren subsummiert sind Auswirkungen auf die Oberflächengewässer hinsichtlich mög-licher, bauzeitlicher Stoffeinträge. Weiterhin besteht ein gewisses Restrisiko des Schadstoffeintrages in das Grund-wasser während der Bauzeit. � Eine eigenständige Betrachtung von Funktionen des Schutzguts Wasser ist da-

her erforderlich .

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Die weitere abiotische Funktion Klima und lufthygienische Ausgleichsfunktion ist in Anbetracht der geplanten Verlängerung einer U-Bahnlinie nicht von Bedeutung. Die bauzeitlichen Verluste von klimaaktiven Flächen und Strukturen sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Diese entstehenden Beeinträchtigungen können über die Betrachtung der Biotopfunktion sowie der Betrachtung der Eingriffe in den Baumbestand abgedeckt werden. � Eine eigenständige Betrachtung von Funktionen des Schutzgutes Klima als pla-

nungsrelevante Funktion ist daher nicht erforderlich.

Die Eingriffe in stadtbildprägende Grünstrukturen beschränken sich auf die Bauzeit. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die öffentlichen und privaten Grün-flächen sowie der ursprüngliche Gehölzbestand soweit als möglich wieder herge-stellt. Dennoch brauchen die wieder hergestellten Grünstrukturen eine gewisse Zeit um die Charakteristik des gegenwärtigen Bestandes wieder zu erreichen. Insgesamt können jedoch diese temporären Beeinträchtigungen durch die Betrachtung der Bio-topfunktion abgedeckt werden. Der Aushub aus dem Tunnelvortrieb wird auf der zentralen Baustelleneinrichtungs-fläche auf dem Gelände der städtischen Baumschule (innerhalb PA 77) separiert und von dort abgefahren. Innerhalb dieses Planfeststellungsabschnittes gibt es Bau-felder zur Herstellung des Notausstieges Josef-Felder-Straße, zur Herstellung des Stationsbauwerks „Bahnhof-Pasing“ sowie am westlichen Ende des Tunnelvortriebs zur Herstellung des Notausstiegs Pippinger Straße und der Einfahrtssituation der Tunnelvortriebsmaschinen. Zusätzliche Beeinträchtigungen im Stadtbild durch diese Baustelleneinrichtungsflächen sowie die Baufelder innerhalb des PA 79, die über die Betrachtung der Biotopfunktion sowie die Eingriffe in den Einzelbaumbestand hinaus gehen, werden nicht gesehen. � Eine eigenständige Betrachtung von Funktionen des Schutzgutes Landschafts- /

Stadtbild als planungsrelevante Funktion ist daher nicht erforderlich.

Die Einzelbäume weisen für das Stadtgebiet funktionsübergreifende Bedeutung auf. Sie sind von Bedeutung sowohl hinsichtlich der Biotop-/ Habitatfunktion als auch hinsichtlich des Stadtbildes sowie für das örtliche Kleinklima. Über die Betrachtung der Biotopfunktion hinaus erfolgte eine Erfassung aller Einzelbäume innerhalb des Baufeldes gemäß den Kriterien der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München (vgl. hierzu auch Baumbilanz und Erläuterung der Notwendigkeit der Ein-griffe in den Baumbestand unter Kap. 4.2 sowie die Maßnahme zur Ersatzpflanzung unter Kap. 5.3.2 sowie die Eingriffsbeurteilung unter Kap. 6.4). Die innerhalb des Baufeldes stockenden Bäume sind überwiegend jungen bis mittle-ren Alters. Alle innerhalb des Baufeldes stockenden Einzelbäume mit einem Stamm-umfang ≥ 80 cm können nach dem Ende der Baumaßnahme wieder gepflanzt wer-den. Alle weiteren können weitestgehend wieder gepflanzt werden. Die geplanten Neupflanzungen entsprechen in ihrer Güte und Qualität den für die Landeshaupt-stadt München geltenden Anforderungen. � Über die Betrachtung der Biotopfunktion hinaus erfolgen Betrachtungen der Ein-

griffe in den Einzelbaumbestand. Einzelbäume sind planungsrelevant.

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3. Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung vo n Beeinträchtigungen

3.1 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der B aumaßnahme

Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme dienen dem unmittelbaren Schutz vor temporären Gefährdungen während der Bauausführung. Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind vorgesehen (vgl. Beilagen B6-3 und B6-5): 1 V Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmen: - Sachgerechte Lagerung und Begrünung von Oberboden in Mieten. - Berücksichtigung von Sicherheitsvorschriften gemäß ELA zur Minimierung von

Bodenverdichtungen und zur Verhinderung von Grundwasserbelastungen. - Direkt an das Baufeld angrenzende Biotopflächen, Einzelbäume und Gehölze

werden vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen etc. wäh-rend der Bauzeit durch Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920, RAS LP 4, und ZTV Baum geschützt. Die Bereiche sind in der Beilage B6-4 gekennzeichnet.

- Durchführung einer Umweltbaubegleitung für alle Baumaßnahmen einschließlich Beteiligung bei der Baureifplanung. Fachliche Qualifikation und Leistungsbild in Anlehnung an VHF Bayern (2018).

Ziel / Begründung der Maßnahmen: - Minimierung von Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung innerhalb

des Baufeldes sowie von an das Baufeld angrenzenden Beständen im Gesamt-bereich der geplanten Baumaßnahme.

- Erhalt von Einzelbäumen. - Vermeidung von Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser im Gesamt-

bereich der geplanten Baumaßnahme. 2 V Schutz von Lebensstätten Maßnahmen: - Gehölzfällarbeiten / Gehölzschnittmaßnahmen erfolgen im Zeitraum vom 1. Ok-

tober bis 28./29. Februar außerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Sommer-quartierszeit von Fledermäusen (gemäß § 39(5) BNatSchG bzw. Art. 16(1) Bay-NatSchG) und nach örtlichen Angaben im Rahmen der Umweltbaubegleitung.

Ziel / Begründung der Maßnahmen: - Durch die Beschränkung der Gehölzfäll- und Rodungszeiten wird die Zerstörung

besetzter Nester, eine Vernichtung von Eiern und Jungvögeln sowie eine Stö-rung während der Brut- und Aufzuchtzeiten von Gebüschvögeln verhindert sowie die Störung von baumhöhlenbewohnenden Fledermäusen in Sommerquartieren vermieden.

3 V Schutz von Einzelbäumen Maßnahmen: - Auflegen von Stahlplatten o. ä. auf von zu befahrenden Wurzelbereichen von

Bäumen um durch die dadurch entstehenden Lastenverteilung Beschädigungen von Wurzeln zu minimieren bzw. zu vermeiden.

- Ergreifen von Maßnahmen zum Wurzelschutz wie z. B. Anlage eines Wurzelvor-hanges im Bereich von Abgrabungen oder Baugruben.

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Ziel / Begründung der Maßnahmen: - Minimierung und Vermeidung von Eingriffen und mechanischen Einwirkungen im

Wurzelbereich von Bäumen 4 V Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Fläche n Maßnahmen: - Auf bauzeitlich in Anspruch genommenen Grünflächen ist grundsätzlich vorge-

sehen, den im Ausgangszustand vorhandenen Biotoptyp nach Ende der Inan-spruchnahme wiederherzustellen. Durchgeführt wird dabei eine Herstellungs-pflege, welche die Rückentwicklung zum ursprünglichen Zustand initiiert.

- Bei der Wiederherstellung orientiert sich der Zielzustand funktional und standört-lich am Ausgangszustand. Flächige Gehölzbestände werden mit standortgerech-ten und charakteristischen Arten wiederbegründet.

Ziel / Begründung der Maßnahmen: - Wiederherstellung der stadtbildprägenden, charakteristischen und klimatisch ak-

tiven Grünstrukturen - Minimierung der Beeinträchtigungen des Stadtbildes sowie der Arten- und Bio-

topausstattung im Bereich des Baufeldes 5 V Schutz von Fließgewässern und deren Ufer Maßnahmen:

− Flächensparende Gründung der Behelfsbrücken und vollständiger Rückbau der baulichen Anlagen nach Abschluss der Bauarbeiten.

− Staubdichte Verkleidung der Seitenwände der Behelfsbrücken sowie Wahl einer dichten Fahrbahndecke zur Minimierung von Staub- und sonstigen Stoffeinträ-gen.

− Verzicht auf Tausalzstreuung im Bereich der Behelfsbrücken, falls ein Winter-dienst notwendig werden sollte.

− Einhaltung von geeigneten Maßnahmen gegen Schadstoff- und Sedimenteintrag während der gesamten Bauzeit. Das anfallende Oberflächenwasser und die da-rin gelösten Stoffe werden nur über geeignete Absetz-/ Reinigungsvorrichtungen in die jeweiligen Fließgewässer im Baufeld eingeleitet.

− Während der gesamten Bauzeit werden geeignete Schutzmaßnahmen gegen Schad- und Schwebstoffeintrag in die Oberflächengewässer getroffen.

− Im Umfeld der Fließgewässer erfolgt eine Beschränkung der Flächeninan-spruchnahme auf das ausgewiesene Baufeld.

− Bei Durchführung einer Bauwasserhaltung erfolgt keine direkte Einleitung in die Fließgewässer. Dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen wie kaskadierende Absetzcontainer oder dergleichen werden in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung realisiert.

− Bäume und Gehölze, die unmittelbar neben den Bauflächen stocken, werden bei Bedarf in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung einer fachgerechten Baum-pflege unterzogen (Schnitt, Wurzelschutz, etc.).

− Ablagerungen, Baustofflager usw. sind im direkten Umfeld der Fließgewässer ausgeschlossen.

− Die Baumaßnahmen an Gewässern erfolgen in Absprache mit der Umweltbau-begleitung.

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Ziel / Begründung der Maßnahmen:

− Schutz und Erhaltung der Fließgewässer und Ufer als Lebensraum und Vernet-zungselement für wassergebundene Tierarten.

− Minimierung der Beeinträchtigungen der Fließgewässer durch von der Baustelle abfließendes Oberflächenwasser und von Stoffeinträgen während der Baupha-se.

− Minimierung der Eingriffe in das Stadtbild. 6 V Schutz der Zauneidechse Maßnahmen: - Vergrämung der Zauneidechse aus den Baufeldern mittels einer sog. „Struktu-

rellen Vergrämung“ im Zeitraum April/Mai. D.h. kurzhalten der Vegetation als Deckungsstruktur und Entfernung von Versteck- und Sonnungsstrukturen um den Lebensraum für die Zauneidechse unattraktiv zu gestalten und ein Ab-wandern zu forcieren. Es erfolgen engräumige Nachkontrollen auf das Vor-handensein von Eidechsen solange bis keine Nachweise mehr erbracht wer-den. Ggf. werden noch angetroffenen Tiere eingefangen und versetzt.

- Zauneidechsenfreundliche Wiederherstellung der beanspruchten Habitatflä-chen nach Beendigung der Arbeiten.

Ziel / Begründung der Maßnahmen: - Vermeidung von Beeinträchtigung von Individuen oder Lebensstätten der Zaun-

eidechse im Rahmen der Baufeldfreimachung.

3.2 Verringerung bestehender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

Hier nicht relevant.

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4. Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung

4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren und Wirkintensität en

In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Wirkfaktoren und deren Dimension zusammengestellt:

Tab. 3: Wirkfaktoren und deren Dimension durch das Vorhaben unter Berücksichti-gung der Vermeidungsmaßnahmen

Wirkfaktor Wirkzone, -intensität und -dimension

Baubedingte Projektwirkungen

Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme 3,52 ha (Baufeld, Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerplätze). Durch den Vorhabenträger werden bauzeitlich beanspruchte Flächen wieder rekultiviert und ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt.

Wasserhaltung, Einleitung von Bau-wasser

Der Umgang mit im Zuge der Baumaßnahme angetroffenen Schicht- / Grundwasserströmen erfolgt gem. dem derzeit gültigen Regelwerk sowie gem. den vorliegenden geotechnischen und wassertechnischen Gutachten.

Verbringung von Überschussmassen / Entnahmestellen

Wiederverwertung bzw. Entsorgung gemäß LAGA; Aushub aus Tunnelvortrieb wird auf zent-raler Baustelleneinrichtungsfläche (städt. Baum-schulgelände innerhalb PA 77) verbracht, dort separiert und von dort abgefahren.

Schall und Erschütterung Die geltenden Grenzwerte bzgl. Schall (Endzu-stand) und Erschütterung (Werte gem. DIN 4150-2, DIN 4150-3) werden eingehalten.

Stadtbild Vorübergehende Veränderung des Stadtbildes in den oberirdischen Teilbereichen der Baustelle

Baumverluste Vorübergehender Verlust von stadtbildprägenden Einzelbäumen bzw. von Einzelbäumen, die dem Schutz der Baumschutzverordnung der Landes-hauptstadt München unterliegen

Anlagebedingte Projektwirkungen

Neuversiegelung Insgesamt werden ca. 0,096 ha neu versiegelt (Zugänge, Belüftungs- / Entrauchungsöffnungen, etc.)

Grundwasseranschnitt/ -stau Mit den geplanten 5 Dükeranlagen entlang des künftigen Pasinger U-Bahnhofes wird der Grund-wasseraufstau durch das U-Bahnbauwerk inner-halb der zulässigen Grenzen gehalten

Gewässerquerung Unterquerung von Würm und Pasing-Nymphenburg-Kanal im westlichen Teil des Plan-feststellungsabschnittes

Betriebsbedingte Projektwirkungen

- -

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4.2 Methodik der Konfliktanalyse

Grundsätzlich basiert die Ermittlung der flächenhaften Konflikte auf den Regelungen der "Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft" (Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV) vom 7. August 2013. Unter Berücksichtigung der auf Basis der Biotopwertliste kartierten Bestände, des Bezugsraumes sowie der vorgesehenen Eingriffe werden die Wertpunkte ermittelt, welche den Kompensationsbedarfs ergeben. Damit werden insbesondere die Bio-topfunktionen erfasst. Ergänzend besteht das Erfordernis, zu prüfen ob weitere Funktionen betroffen sind und welche Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Je nach Erheblichkeit ist zu ermitteln, ob Funktionen wie die Habitatfunktion bzw. weitere abiotische Funktionen über die flächenbezogene Konfliktermittlung abgedeckt sind oder ob darüber hinaus eine gesonderte Betrachtung erforderlich ist. Die Konfliktbeschreibung mit der Ableitung und Begründung der erforderlichen Maß-nahmen einschließlich der Ermittlung des Kompensationsumfanges erfolgt in den Maßnahmenblättern (Beilage B6-5). Weiterhin sind die Konflikte in der tabellarischen Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Beilage B6-6) beschrieben. Baumbilanz Der gegenständliche PA 79 liegt nahezu vollständig des Geltungsbereiches der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München. Aufgrund der Bedeutung des Einzelbaumbestandes im innerstädtischen Bereich insgesamt sowie zum Zweck einer einheitlichen Bilanzierung der Eingriffe in den Baumbestand wurden alle Bäu-me innerhalb des Untersuchungsgebietes gemäß den Kriterien der Baumschutzver-ordnung erfasst. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind im Rahmen dieser Baumbestandserhe-bungen insgesamt 249 Einzelbäume erfasst worden. Überwiegend handelt es sich um Straßenbäume, die regelmäßig gepflegt und auf Verkehrssicherheit geprüft wer-den. Der Großteil des Bestandes (232 Bäume) wurde bei der durchgeführten Baum-bewertung als gesund oder nur leicht geschädigt eingestuft. Nur 21 aller erfassten Exemplare weisen einen Stammumfang von 80 cm und mehr auf und erfüllen somit das Größen-Kriterium der Baumschutzverordnung. Hinzu kommen 163 junge, neu gepflanzte Straßenbäume in der Josef-Felder-Straße die in Grünflächen gepflanzt wurden. Im Einzelnen stellen sich die Eingriffe in den Baumbestand folgendermaßen dar:

Wirkfaktoren auf Bäume Anzahl der Bäume

Einwirkungen im Traufbereich ≥ 80 cm 1

Einwirkungen im Traufbereich < 80 cm 5

zu entfernen ≥ 80 cm 15

(davon keiner innerhalb Geltungsbereich der Baumschutzverordnung)

zu entfernen < 80 cm 159

zu erhalten ≥ 80 cm 5

zu erhalten < 80 cm 64

Gesamtanzahl der Bäume 249

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Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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Insgesamt müssen im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme 174 Bäume gefällt werden. Hiervon weisen 15 Bäume einen Stammumfang von 80 cm und mehr auf und unterliegen somit den bei der Erfassung angewandten Kriterien der Baum-schutzverordnung. Notwendigkeit der Eingriffe in den Baumbestand Die Baumbeseitigungen im PA 79 sind zwingend notwendig und lassen sich nicht durch alternative Bauweisen vermeiden. Im Zuge der in der Josef-Felder-Straße ge-planten Herstellung des Bahnhofsbauwerkes wird der gesamte öffentliche Straßen-raum für das Baufeld und die Aufrechterhaltung der Erschließung der Anlieger voll-flächig für die Baumaßnahme in Anspruch genommen. Zudem werden die Flächen in o. g. Bereich auch für die provisorischen Kanal- und Spartenverlegungen in An-spruch ge-nommen. Dies bedingt unausweichlich die Beseitigung von angrenzenden Bäumen. Die Herstellung des Bahnhofsbereiches in bergmännischer Bauweise in den überwiegend anstehenden Kiesen ist nicht möglich.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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5. Maßnahmenplanung

Für die vorgesehenen Maßnahmen werden die zu berücksichtigenden Zielsetzungen in Kap. 5.1.1 sowie die Beschreibungen und Begründungen für die Einzelmaßnah-men in Kap. 5.1.2 dargestellt. In der Beilage B6-5 befinden sich die Maßnahmenblät-ter zu den in den Kapiteln 3.1, 5.1 und 5.2 dargestellten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen. Außerdem sind die Maßnahmen in der Beilage B6-4 planlich dargestellt.

5.1 Ableiten des naturschutzfachlichen Maßnahmenkon zeptes unter Berücksichti-gung agrarstruktureller Belange

5.1.1 Allgemeine Zielsetzungen

Mit der Kompensationsmaßnahme soll in dem vom Eingriff betroffenen Gebiet ein funktionaler Ausgleich erreicht werden. Orientierungsrahmen hierfür sind die planeri-schen Vorgaben (Kap. 1) und das daraus entwickelte landschaftliche Leitbild. Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen werden dabei unter folgenden übergeord-neten Gesichtspunkten abgeleitet: - Neugestaltung des Stadtbildes sowie Sicherung der Erholungseignung. - Lage und Gestaltung der Flächen innerhalb eines wirksamen Gesamtkonzeptes,

in dem durch die Schaffung ökologisch wirksamer Kompensationsflächen die Neuorganisation des landschaftlichen Gefüges angestrebt wird. Dabei wird ver-sucht, einen funktionierenden Lebensraumverbund wiederherzustellen bzw. auf-zubauen. Auf diese Weise soll der Bestand zusammenhängender Lebensge-meinschaften und auf Komplexlebensräume angewiesener Tierpopulationen ge-sichert werden.

- Um die Randstörungen, die von angrenzenden Nutzungen ausgehen (z. B. Landwirtschaft, Verkehr), möglichst gering zu halten und um das Pflegemana-gement der Flächen zu vereinfachen bzw. langfristig zu sichern, wird die Schaf-fung von zusammenhängenden Flächeneinheiten angestrebt.

- Um die Flächenbeanspruchung durch die Kompensationsmaßnahmen zu mini-mieren, werden möglichst verschiedene Funktionen auf der gleichen Fläche er-füllt. Die Maßnahmen zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes werden daher so gestaltet, dass sie sowohl zur Bereicherung und Neugestaltung des Landschaftsbildes beitragen als auch Ausgleichsfunktio-nen für die abiotischen Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Kleinklima erfüllen. Ein ergänzender Kompensationsbedarf gem. BayKompV wird somit nicht abge-leitet.

- Anlage der Kompensationsmaßnahmen möglichst auf Standorten mit hohem ökologischem Entwicklungspotential, damit durch die speziellen Standortbedin-gungen die Entwicklung der angestrebten Lebensräume ermöglicht und ggf. be-schleunigt wird.

- Anbindung der Maßnahmen an bestehende Lebensraumkomplexe, die als Lie-ferbiotope für die Wiederbesiedelung durch Pflanzen und Tiere fungieren.

- Anlage und Gestaltung der Kompensationsmaßnahmen unter besonderer Be-rücksichtigung der Habitatansprüche geschützter Arten, um den derzeitigen Er-haltungszustand beeinträchtigter Populationen gewährleisten zu können.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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5.1.2 Spezielle Zielsetzungen

Wesentliche Ziele, die im Plangebiet, d. h. im vom Bauvorhaben betroffenen Land-schaftsraum umgesetzt werden sollen, sind: - Sicherung und Verbesserung der Lebensraumfunktionen und Schaffen von Ver-

netzungsstrukturen im Kontext des Stadtgebietes - Schaffung naturschutzfachlich hochwertiger Kleinstrukturen Mit den vorgesehenen Ausgleichs- und Gestaltungsflächen sollen auch weitere für "Landschaftsbild, Erholung und Naturgenuss" und die abiotischen Naturgüter be-nannte Zielvorstellungen des landschaftlichen Leitbildes verwirklicht werden, insbe-sondere: - Die Wiederherstellung der charakteristischen innerstädtischen Grünstrukturen. - Neupflanzung von Bäumen, die die Schutzkriterien der Baumschutzverordnung

erreichen (Stammumfang ≥ 80 cm) in gleicher Anzahl im Straßenraum und in den angrenzenden Freiflächen.

- Neupflanzung von Bäumen, die die Schutzkriterien der Baumschutzverordnung noch nicht erreichen in möglichst großer Anzahl.

- Erhalt der für die Erholung wichtigen und geeigneten Räume durch Wiederher-stellung der strukturreichen innerstädtischen Grünstrukturen.

5.1.3 Begründung des Ausgleichskonzeptes im Hinblic k auf § 15 (3) BNatSchG (Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange)

Die erforderliche externe Kompensationsfläche hat eine Größe von 0,23 ha. Beab-sichtigt ist die Ergänzung eines bestehenden Waldbestandes. Eine erhebliche Be-einflussung der Produktionskapazität und Produktivität in dem betroffenen Agrar-raum gem. § 9 Abs. 1 BayKompV lässt sich demnach nicht ableiten.

5.2 Landschaftspflegerisches Gestaltungskonzept

Im Zuge der Eingriffsminimierung wurde die vorübergehende Flächeninanspruch-nahme durch das Baufeld und die Baustelleneinrichtungsflächen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden die priva-ten und öffentlichen Grünflächen wieder hergestellt. Maßgeblich ist dabei der ur-sprüngliche Zustand der charakteristischen, stadtbildprägenden Grünstrukturen.

5.3 Maßnahmenübersicht

Die einzelnen Maßnahmen sind in der Beilage B6-5 (Maßnahmenblätter) erläutert und in der Beilage B6-4 (Maßnahmenpläne) in ihrer Lage und Gestaltung dargestellt. Insgesamt sind folgende Vermeidungs- (V) und Gestaltung- (G) und Ersatzmaß-nahmen (E) vorgesehen:

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Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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Tab. 4: Auflistung der landschaftspflegerischen Maß nahmen

Maßnah-mennummer

Kurzbeschreibung der Maßnahme Dimension, Umfang

Anrechen-bare Fläche 1)

1 V Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen n.q. -

2 V Schutz von Lebensstätten n.q. -

3 V Schutz von Einzelbäumen n.q. -

4 V Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen n.q. -

5 V Schutz von Fließgewässern n.q. -

6 V Schutz der Zauneidechse

1 G Neupflanzung von Bäumen und flächigen Gehölz-beständen

144 Stück -

1 E Ersatzfläche innerhalb des Kreuzlinger Forstes 0,23 ha 0,23 ha

1 A CEF Vorgezogene Aufwertung von Habitatflächen für die Zauneidechse

0,14 ha 0,14 ha

Summe 0,37 ha 1) Lt. Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayeri-

sche Kompensationsverordnung – BayKompV) auf den ermittelten Ausgleichsflächen-bedarf anrechenbare Fläche.

n.q. = nicht quantifizierbar

5.3.1 Eingriffsregelung gemäß der Bayerischen Kompe nsationsverordnung

Die Eingriffsermittlung gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung ergibt ei-nen Kompensationsbedarf von 13.133 Wertpunkten . Der Kompensationsbedarf kann auf der Kompensationsfläche 1 E „Ersatzfläche in-nerhalb des Kreuzlinger Forstes“ durch Neubegründung eines Eichen-Hainbuchenwaldes ausgeglichen werden. Die Maßnahmen werden auf einer Fläche von 0,23 ha umgesetzt. Der Kompensationsumfang der Ausgleichsmaßnahme für das Schutzgut Arten und Lebensräume beläuft sich auf 13.195 Wertpunkte. Auch die beeinträchtigte Bodenfunktion (kleinflächige Versiegelung von bisher un-versiegeltem Boden) kann durch die auf der Ersatzfläche vorgesehene extensive Bewirtschaftung und Nutzung ausgeglichen werden, da hierdurch auch die Entwick-lung eines naturnahen Bodengefüges begünstigt wird, die zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit der natürlichen Bodenfunktionen und auch eines natürlichen Wasserhaushaltes führt. Ein ergänzender Kompensationsbedarf wird nicht abgelei-tet.

5.3.2 Ersatzpflanzungen von Einzelbäumen gem. Baums chutzverordnung der Lan-deshauptstadt München

Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme werden 15 Bäume beseitigt, die den Kriterien bzw. dem Schutz der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt Mün-chen unterliegen (unabhängig davon, ob diese innerhalb oder außerhalb des Gel-tungsbereiches der Verordnung stehen). Diese werden in gleicher Anzahl nach Be-endigung der Baumaßnahme neu gepflanzt. Darüber hinaus können 129 weitere Baumneupflanzungen erfolgen. Insgesamt können 144 Bäume neu gepflanzt wer-den. Alle Neupflanzungen sind in den Plänen der Beilage B6-4 dargestellt.

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 25

6. Gesamtbeurteilung des Eingriffs

6.1 Ergebnisse des Artenschutzbeitrags (ASB)

Für dieses Projekt wurde ein Artenschutzbeitrag (ASB) erstellt. Aus dem Spektrum der europäisch geschützten Arten in Bayern wurden in den Gruppen Fledermäuse, Reptilien und Vögel Arten ermittelt, die im Untersuchungs-raum geplanten zum Vorhaben vorkommen oder möglicherweise zu erwarten sind. Die Prüfung ergab, dass bei keiner der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und bei keiner der europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Ver-botstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden. Für alle der untersuchten relevanten Arten sind die projektspezifischen Wirkungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Si-cherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität so gering, dass relevante Auswirkungen auf den lokalen Bestand bzw. die lokale Population nicht zu erwarten sind. Eine Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich.

6.2 Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten

6.2.1 Natura 2000-Gebiete

Durch das europäische Recht (FFH-Richtlinie) wird für Projekte und Pläne vor ihrer Zulassung oder Durchführung eine Überprüfung auf die Verträglichkeit mit den Er-haltungszielen von NATURA 2000”-Gebieten gefordert. Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen keine Natura-2000 Gebiete. Nächstgelegenes Natura-2000 Gebiet ist das FFH-Gebiet 7834-301 Teilfläche 03 Nymphenburger Park mit Allee und Kapuzinerhölzl. Dieses Schutzgebiet liegt rund 1,3 im nordöstlich des geplanten Vorhabens. Es handelt sich dabei um Reste der Lohwälder auf der Münchner Ebene. Hier stocken Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder. Weiterhin sind im Bereich des Kapuzinerhölzls und der Kanalbö-schungen Halbtrockenrasen und strukturreiche Parkanlagen / Altholzbestände (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_datenboegen/datenboegen_7028_7942/doc/7834_301.pdf) Erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen können aufgrund der Reichwei-te projektbedingter Wirkungen sicher ausgeschlossen werden.

6.2.2 Weitere Schutzgebiete und –objekte

Schutzgebiete nach §§ 23 – 29 BNatSchG Schutzgebiete nach §§ 23 – 25, 27, 28 BNatSchG liegen nicht innerhalb des Unter-suchungsgebietes und damit nicht innerhalb des Wirkraumes des geplanten Vorha-bens. Hinweis: Die Würm und ihre begleitenden Strukturen sind als Landschaftsschutzge-biet (geschützt nach § 26 BNatSchG) mit der Bezeichnung „Würmniederung mit Er-weiterungen bis zur Stadtgrenze“ (LSG-00120.19) ausgewiesen. Der Abschnitt zwi-schen Kaflerstraße bis zum nördlichen Rand des Bahngeländes ist von der Schutz-gebietsverordnung ausgenommen. Demnach liegt das geplante Vorhaben außerhalb dieses Schutzgebietes. Die Fließgewässerkörper innerhalb des Baufeldes stellen theoretisch eine Verbindung zum Schutzgebiet dar. Maßnahmen zum Schutz der

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 26

Fließgewässer im Zuge des oberflächlichen Baubetriebes sind Bestandteil der Pla-nung (vgl. 5 V). Auswirkungen nicht, des geplanten Vorhabens auf die Schutzziele des Schutzgebietes sind nicht erkennbar.

Nach § 30 BNatSchG / Art. 23 (1) BayNatSchG geschüt zte Flächen Diesem Schutz unterliegende Vegetationsbestände gibt es nicht innerhalb des Untersuchungsraumes.

Lebensraumtypen und Arten der FFH-RL Lebensraumtypen der FFH-RL Anhang I sind im Plangebiet nicht vorhanden. Im Untersuchungsgebiet wurden keine Arten des Anhangs II der FFH-RL festgestellt.

Lebensstätten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG / Art. 16 ( 1) BayNatSchG Die Rodungen oder sonstigen Beeinträchtigungen von Hecken, Feldgehölzen, etc. nach § 39 BNatSchG / Art. 16 BayNatSchG werden durch die vorgesehenen Maß-nahmen (4 V Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen und 1 E Ersatzmaß-nahme innerhalb des Kreuzlinger Forstes) ausgeglichen.

6.3 Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG

Gemäß § 15 BNatSchG gilt ein Eingriff dann als ausgeglichen, "wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederherge-stellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist". Ersetzt ist gem. § 15 BNatSchG eine Beeinträchtigung, „wenn und so-bald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Natur-raum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschafts-gerecht neu gestaltet ist“. Die Wiederherstellbarkeit, d. h. die zeitliche Ersetzbarkeit der betroffenen Bestände ist hierbei ein wichtiges Kriterium. Unter Zugrundelegung des in Kap. 5 dargestellten Konzeptes ergibt sich folgende Beurteilung der Aus-gleichbarkeit: - Die Auswirkungen auf die Arten- und Biotopausstattung sowie auf die abioti-

schen Funktionen durch temporäre und unmittelbare Veränderungen können durch die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen auf der Ersatz-fläche 1 E in funktionalen Zusammenhang zum Eingriff im Sinne von § 15 BNatSchG ersetzt werden.

- Die Beeinträchtigungen des Landschafts-/ Stadtbildes und der Erholung können durch die Vermeidungsmaßnahme 4 V (Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen) sowie durch die Gestaltungsmaßnahme G 1 (Neupflanzung von Bäu-men) soweit minimiert und ausgeglichen werden, dass keine zusätzlichen Aus-gleichsmaßnahmen erforderlich werden. Darüber hinaus trägt die Kompensati-onsfläche mit den darauf vorgesehenen Maßnahmen auch zu einer Aufwertung des Landschaftbildes im Kontext des Stadtrandbereiches bei.

Nach Verwirklichung der beschriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen kön-nen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffenen Natur-raum in gleichartiger Weise hergestellt und das Landschafts-/ Stadtbild in charakte-ristischer Art und Weise neu gestaltet werden. Den Bestimmungen des § 15 Abs. 2 BNatSchG wird somit entsprochen.

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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6.4 Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt Münch en

Alle betroffenen Bäume, die dem Schutz der Baumschutzverordnung unterliegen können nach Beendigung der Baumaßnahme nachgepflanzt werden. Die Details hierzu sind in den Maßnahmenblättern (Beilage B6-5) und in den Maßnahmenplänen (Beilage B6-4) geregelt. Verstöße gegen die Bestimmungen der Baumschutzverord-nung der Landeshauptstadt München entstehen daher im Zuge der Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht. Allgemeine Beurteilung der Eingriffe in den Baumbes tand hinsichtlich des Stadtbildes: In den Bereichen, in denen an der Oberfläche Baumaßnahmen statt-finden, ist ein überwiegend junger bis mittelalter Gehölzbestand betroffen. Dieser hat eine positive Wirkung auf das Stadtbild und ist deshalb von ästhetischer Bedeutung. In gewissem Umfang ist auch eine kleinklimatische Wirkung gegeben. Insgesamt ist der Gehölzbestand im Straßenraum der Josef-Felder-Straße / Lortzingstraße inner-halb des Planfeststellungsabschnittes jungen bis allenfalls mittleren Alters, dennoch stellt der Bestand insgesamt eine hochwertige innerstädtische Grünstruktur im Stadtbild dar. Da mangels Alternativen der Eingriff in diesen wertvollen Baumbe-stand nicht vermieden werden kann, ist im vorliegenden Fall nur eine Kompensation durch Ersatzpflanzungen möglich. Die Neugestaltung des Stadtbildes in den betrof-fenen Bereichen ist im Einzelnen den Maßnahmenplänen (Beilage B6-4) dargestellt.

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 28

7. Erhaltung des Waldes nach Waldrecht

Gemäß Art. 5 i.V.m. Art. 7 BayWaldG ist Wald mit Schutz-, Nutz- und Erholungsfunk-tionen sowie Bedeutung für die biologische Vielfalt so zu erhalten, zu mehren und zu gestalten, dass er seine jeweiligen Funktionen bestmöglich und nachhaltig erfüllen kann. Durch das Bauvorhaben sind keine Waldflächen betroffen. Es bedarf keiner Ro-dungserlaubnis nach Art. 9 BayWaldG. Aufforstung (Erlaubnis für Erst- und Wiederaufforst ung nach Art. 15 und 16 BayWaldG) Im Rahmen der Kompensationsmaßnahme 1 E wird auf einer Fläche von 0,23 ha ein Waldbestand neu gegründet, der als Wald gemäß Art. 2 BayWaldG gewertet wird. Die Fläche wird im Sinne einer naturgemäßen Aufforstung angelegt, Bestockungs-ziel ist ein standortgemäßer naturnaher Laubwald (Eichen-Hainbuchenwald). Die Fläche liegt in direktem Kontext zu bestehenden Waldflächen. Die Planung erfolgte in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Forstverwal-tung Gotzing. Die geplanten Maßnahmen zur Neugründung von Wald werden im Zuge der Ausfüh-rungsplanung erneut mit der zuständigen städtischen Forstverwaltung abgestimmt. Die Lage Maßnahme ist der Beilage B6-4 zu entnehmen.

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

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8. Literatur / Quellen

Folgende Literatur, Berichte und vorhandenen Kartierungen wurden für die Erstel-lung des LBP gesichtet, ausgewertet und - soweit relevant - eingearbeitet:

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (2018): Bau- und Bodendenkmäler (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas)

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg. 2018): Biotopkartierung Stadt (https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung_daten/index.htm)

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg. 2018): UmweltAltlas Bayern, http://www.umweltatlas.bayern.de/startseite/

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg. 2015): Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz, http://www.fisnat.bayern.de

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2016): Rote Listen gefährdeter Tiere Bayerns 2016: Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns. Rote Liste und Gesamtartenliste der Heuschrecken (Saltatoria) Bayerns. Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter (Lepi-doptera: Rhopalocera) Bayerns. - http://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_tiere/2016/index.htm.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003): Rote Liste der gefährdeten Tiere Bayerns; Schriftenreihe BayLfU, Heft 166, München.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (Hrsg., 2003): Rote Liste gefährdeter Farn- und Blütenpflanzen Bayerns, bearb. v. Scheuerer + Ahlmer, Schriftenreihe Heft 165, Mün-chen

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Hrsg., 2004): Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern – Stadt München.

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (2006): NATURA 2000 - Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie, Stand März 2006, München.

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT (Hrsg., 2013): Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, Bayerische Kompensationsverordnung

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT (Hrsg., 2018): Bayern Atlas, http://www.geoportal.bayern.de

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1994, Hrsg.): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 41, Bonn-Bad Godesberg.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schriftenr. f. Landschaftspflege u. Naturschutz 55. Bonn - Bad Godesberg.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1). Bonn - Bad Godesberg.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2011, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). - Naturschutz und Biologische Viel-falt 70(3). Bonn - Bad Godesberg.

GRÜNEWALD, C.; BAUER, H.-G.; HAUPT, H.; HÜPPOP, H.; RYSLAVY, T.; SÜDBECK, P. (Nationa-les Gremium Rote Liste Vögel; 2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, Stand 30. November 2015. - Berichte zum Vogelschutz 52: 19-67.

KORNECK, D.; SCHNITTLER, M.; VOLLMER, I. (1996): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. - Schr.-Reihe für Vegetationskde. 28: 21 - 187.

LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN, BAUREFERAT INGENIEURBAU J 1, Erläuterungsbericht im Vorabzug, Stand: 26.09.2018

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 30

LANDESBUND FÜR VOGELSCHUTZ IN BAYERN E. V. – KREISGRUPPE MÜNCHEN (2015): Arten-hilfsprogramm für den Laubfrosch im Stadtgebiet München; Karte Nr. 1: Bekannte Vor-kommen und potentielle Aktionsradien. München.

MEYNEN, E.; SCHMITHÜSEN, J. (1959): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutsch-lands, Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen.

SEIBERT, P. (1968): Übersichtskarte der natürlichen Vegetationsgebiete von Bayern 1:500.000 mit Erläuterungen - Potentielle natürliche Vegetation. - Hrsg. Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landespflege, Bad Godesberg, Schriftenreihe Vege-tationskunde (3), Landwirtschaftsverlag GmbH, Hiltrup.

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U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Beilage B6-2)

16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 31

9. Anhang – Artenschutzbeitrag (ASB)

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Landeshauptstadt München

U-Bahn-Linie 5-West Planfeststellungsabschnitt 79

Artenschutzbeitrag (ASB)

Auftraggeber: Landeshauptstadt München

Baureferat - Ingenieurbau 81660 München

Planverfasser:

Bearbeitung: Dipl.-Ing. A. Pöllinger

B. Eng. J. Kiefer Dipl.-Ing. (FH) M. Buck

Dipl.-Biol. G. Lang

Freising, im Oktober 2018

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U-Bahn-Linie 5-West: PA 79 Artenschutzbeitrag (ASB) – 10 / 2018

D:\16\018\Tx\Bearb\_PA79\16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Inhalt II

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ........................................ ...................................................... 1

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................. 1

1.2 Datengrundlagen .................................................................................... 1

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen .............................. 3

2 Wirkungen des Vorhabens ........................... ........................................ 4

2.1 Baubedingte Auswirkungen .................................................................... 4

2.2 Anlagebedingte Auswirkungen ............................................................... 4

2.3 Betriebsbedingte Auswirkungen ............................................................. 4

2.4 Reichweite der projektbezogenen Wirkungen ......................................... 4

3 Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Sicherun g der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .. ............................ 5

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................. 5

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichs- bzw. CEF-Maßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG) .............................................. 5

4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ...................... 6

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................................................................................. 6

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie .............................. 6

4.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.......................................... 7

4.1.2.1 Säugetiere .............................................................................................. 7

4.1.2.2 Reptilien ................................................................................................13

4.1.2.3 Nachtfalter .............................................................................................20

4.1.2.4 Weitere Arten .........................................................................................21

4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ..................................................................22

4.2.1 Übersicht über das Vorkommen der relevanten Europäischen Vogelarten .............................................................................................22

4.2.2 Betroffenheit der Vogelarten ..................................................................23

6 Gutachterliches Fazit ............................. .............................................25

7 Literaturverzeichnis .............................. ...............................................26

Anhang 1:

A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ........... ................................ 4

B Vögel ............................................. ........................................................ 8

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U-Bahn-Linie 5-West: PA 79 Artenschutzbeitrag (ASB) – 10 / 2018

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1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die U-Bahn-Linie 5-West soll vom Laimer Platz nach Pasing verlängert werden. Der gesamte Verlängerungsabschnitt ist ca. 3.770 m lang. Aufgeteilt ist dieser in drei Planfeststellungsabschnitte. Der Planfeststellungsabschnitt 79 betrifft den westlichen Teil des geplanten Streckenabschnittes. Dieser Planfeststellungsabschnitt verläuft im Bereich der Josef-Felder-Straße (Bundesstraße 2) von Streckenkilometer 242,4+00.000 im Anschluss an PA 78 bis zu km 241,2+90.000 im nordwestlichen Quadranten der Kreuzung Lortzingstraße, Haberlandstraße, Pippinger Straße und Josef-Felder-Straße. Die Streckentunnel werden in bergmännischer Weise aufgefah-ren. Das Bahnhofsbauwerk wird in Schlitzwand-Deckel-Bauweise hergestellt. Im "Artenschutzbeitrag (ASB)" werden: • die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5

BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (europäi-schen Vogelarten gem. Art. 1 Vogelschutz-Richtlinie, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben eintreten können, ermittelt und darge-stellt. (Hinweis zu "Verantwortungsarten" nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Diese Regelung wird erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesminis-terium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit Zustimmung des Bundesra-tes wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann die-se vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt.)

• ggf. die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine erforderliche Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Für die Bearbeitung des Artenschutzbeitrags werden die aktuell vorliegenden Unter-lagen zum Vorhaben (Baufeldgrenzen mit Stand vom 29.09.2017; technische Pla-nung mit Stand vom 26.09.2018) zugrundegelegt.

1.2 Datengrundlagen

Eigene Bestandserhebungen: Alle Bestandserhebungen erfolgten bei jeweils geeigneter Witterung und jeweils ge-eigneten Tages- bzw. Jahreszeiten. - Kartierung der Höhlenbäume im April 2016 mit Erfassungen zu Spechten und

Eulen; - Faunistische Bestandserfassung der Reptilien im Mai, August und September

2016; - Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen (BNT) nach BayKompV im August

2016 und September 2017; - Baumbestandserfassungen mit Vitalitätsbewertungen im August, Mai und Sep-

tember 2017; - Brutvogelerfassung unter besonderer Berücksichtigung von Höhlenbrütern:

05.04. 2016, 10.05.2016, 20.05.2016, 03.03.2017

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U-Bahn-Linie 5-West: PA 79 Artenschutzbeitrag (ASB) – 10 / 2018

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Für die Beurteilung des darüber hinaus gehenden potenziellen Artenspektrums an Arten des Anhangs IV und europäischen Vogelarten wurden berücksichtigt: - Auswertung der Datenbank des Bayer. Landesamtes für Umwelt zur saP für die

Topographische Karte (TK25) im Untersuchungsraum 7834 München-Pasing, Stand September 2018

- Verbreitungsatlas der Gefäßpflanzen in Bayern (SCHÖNFELDER & BRESINSKY 1990);

- Fledermausatlas Bayern (MESCHEDE & RUDOLPH 2004) einschl. Aktualisierung in MESCHEDE & RUDOLPH (2010);

- Brutvogelatlas Bayern (BEZZEL ET AL. 2005, RÖDL ET AL. 2012); - Übersicht zur Verbreitung der Reptilienarten in Bayern (BAYERISCHES LANDE-

SAMT FÜR UMWELT 2012b); - Übersicht zur Verbreitung der Amphibienarten in Bayern (BAYERISCHES LANDE-

SAMT FÜR UMWELT 2012a); - Libellenatlas Bayern (KUHN & BURBACH 1998); - Übersicht zur Verbreitung der Libellenarten in Bayern (BAYERISCHES LANDE-

SAMT FÜR UMWELT 2016a); - Tagfalteratlas Bayern (BRÄU ET AL. 2013); - Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland (PETER-

SEN ET AL. 2003, 2004, 2006); - Karten zur Verbreitung der Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland (BUNDES-

AMT FÜR NATURSCHUTZ 2007); - Nationaler Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in Deutschland (2013) (BUNDES-

REPUBLIK DEUTSCHLAND 2014); - Allochthone Vorkommen der Mauereidechse (Podarcis muralis) in Deutschland

(SCHULTE ET AL. 2008)

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U-Bahn-Linie 5-West: PA 79 Artenschutzbeitrag (ASB) – 10 / 2018

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1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersu-chung stützen sich auf die mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. August 2018 Az. G7-4021.1-2-3 eingeführten "Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutz-rechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)" (Fassung mit Stand 08/2018). Berücksichtigt sind weiterhin die Hinweise in der Internet-Arbeitshilfe des Bayeri-schen Landesamtes für Umwelt (BAYLFU 2011, Stand 2018) zur speziellen arten-schutzrechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung. Entsprechend wurde zur Ermittlung der relevanten Arten eine "Abschichtung" aller in Bayern aktuell vorkommenden, europarechtlich geschützten Arten nach festgelegten Kriterien vorgenommen (siehe Anhang 1). Dabei wurden aktuelle Nachweise in ar-tengruppenspezifischen Untersuchungsräumen ermittelt und eine Potenzialanalyse bei nicht detailliert untersuchten Artengruppen durchgeführt, die unter Berücksichti-gung der Kenntnisse zur Verbreitung und zu den Lebensraumansprüchen diejenigen Arten herausfiltert, von denen mit einer nicht nur sehr geringen Wahrscheinlichkeit ein Vorkommen im Untersuchungsraum angenommen werden kann und für die eine vorhabenspezifische Betroffenheit nicht ohne nähere Überprüfung oder Maßnahmen zur Überwindung einer möglichen Betroffenheit auszuschließen ist ("worst-case-Betrachtung").

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U-Bahn-Linie 5-West: PA 79 Artenschutzbeitrag (ASB) – 10 / 2018

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2 Wirkungen des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigun-gen und Störungen der europarechtlich besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können.

2.1 Baubedingte Auswirkungen

• Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Durch vorübergehende Flächeninanspruchnahmen kann es sowohl zu Verlus-

ten von Individuen geschützter Arten (einschließlich der Entwicklungsstadien von Tieren und Pflanzen) als auch zum dauerhaften (bei nicht wiederherstellba-ren Biotopen) oder vorübergehenden Verlust oder zu einer Beeinträchtigung von (Teil-)Habitaten oder (Teil-)Lebensräumen kommen.

• Emissionen durch Baubetrieb (Lärm, Abgase und sonstige Schadstoffe, Staub, Erschütterungen) und optische Reize (Licht, Anwesenheit von Menschen):

Baubedingte mittelbare Auswirkungen z. B. durch Lärm oder Schadstoffe wir-ken sich i. d. R. nicht nachhaltig aus. Diese sind vorübergehend und treten räumlich in denselben Lebensräumen auf, die bereits durch die Auswirkungen der dauerhaften Nutzung der innerstädtischen Infrastrukturen betroffen sind. Die baubedingten mittelbaren Auswirkungen sind daher nur bei Arten, die be-sonders empfindlich gegenüber nur baubedingt auftretenden Wirkungen wie starke Erschütterungen, Staubentwicklung zu berücksichtigen.

2.2 Anlagebedingte Auswirkungen

• Dauerhafte Flächeninanspruchnahme: Durch Versiegelung und dauerhafte Überbauung ist der Verlust oder die Beein-

trächtigung von (Teil-)Habitaten oder (Teil-)Lebensräumen von geschützten Tieren und Pflanzen absehbar.

• Barrierewirkungen / Zerschneidung: - keine -

2.3 Betriebsbedingte Auswirkungen

• Lärm-, Licht-, Abgas- und sonstige Schadstoffemissionen sowie Kollisionsrisiko: - keine -

2.4 Reichweite der projektbezogenen Wirkungen

Nicht alle Arten/Artengruppen, die im Untersuchungsraum nachgewiesen wurden oder zu vermuten sind, sind projektbezogenen Wirkungen ausgesetzt, da ihre Vor-kommen, Lebensräume oder Wuchsorte - außerhalb von Bereichen vorübergehender oder dauerhafter Inanspruchnahme

liegen, - außerhalb der artspezifischen Wirkräume von bau- und betriebsbedingten

Emissionen liegen und - eine Zerschneidung oder Beeinträchtigung von Funktionsbeziehungen auszu-

schließen ist. Dies gilt insbesondere für Arten, die nur in den Randbereichen des Untersuchungs-raumes nachgewiesen sind und/oder schwerpunktmäßig in solchen Biotoptypen bzw. Lebensräumen vorkommen wie sie im näheren Planungsumgriff nicht zu finden sind.

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3 Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Sicher ung der kontinuierli-chen ökologischen Funktionalität

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: • Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen (1 V) - Direkt an das Baufeld angrenzende Biotopflächen, Einzelbäume und Gehölze

werden vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen etc. während der Bauzeit durch Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920, RAS LP 4 und ZTV Baum 2017 geschützt. Die Bereiche sind in der Beilage B6-4 ge-kennzeichnet.

• Schutz von Lebensstätten (2 V) - Grundsätzlich erfolgt die Gehölzfällung außerhalb der in § 39 (5) BNatSchG

definierten Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (vorbehaltlich einer aus-nahmsweisen Anpassung an besondere Witterungsverhältnisse).

• Schutz der Zauneidechse (6 V) - Vergrämung der Zauneidechse aus den Baufeldern mittels einer sog. „Struktu-

rellen Vergrämung“ im Zeitraum April/Mai. D.h. kurzhalten der Vegetation als Deckungsstruktur und Entfernung von Versteck- und Sonnungsstrukturen um den Lebensraum für die Zauneidechse unattraktiv zu gestalten und ein Ab-wandern zu forcieren. Es erfolgen engräumige Nachkontrollen auf das Vor-handensein von Eidechsen solange bis keine Nachweise mehr erbracht wer-den. Ggf. werden noch angetroffenen Tiere eingefangen und versetzt.

- Sofern keine gänzliche Freimachung der Baufelder erfolgt, oder zwischen der vollständigen Baufeldfreimachung und der Vergrämung eine zeitliche Lücke besteht, wird durch Aufstellen von Reptilienschutzzäunen an der Grenze zu unbeeinflussten Zauneidechsenlebensräumen eine Rückwanderung in das Baufeld vermieden.

- Zauneidechsenfreundliche Wiederherstellung der beanspruchten Habitatflä-chen nach Beendigung der Arbeiten.

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ök ologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichs- bzw. CEF-Maßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG)

Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionali-tät (CEF-Maßnahmen) werden durchgeführt, um die ökologische Funktion vom Ein-griff betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: • Vorgezogene Aufwertung von Habitatflächen für die Zauneidechse (1 A

CEF) Vorgezogene Aufwertung von Habitatflächen angrenzend des Baufeldes durch Kleinmaßnahmen (z.B. durch Anlage von Gehölzschnitthaufen, Sandhaufen usw.).

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4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Art en

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richt linie

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs. 1, Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 Abs. 1 BNatSchG unvermeidbare Beein-trächtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Abs. 1 oder Abs. 3 BNatSchG zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, folgen-des Verbot:

Schädigungsverbot (siehe Nr. 2 der Formblätter): Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen der besonders geschützten Arten oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Entneh-men, Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn - die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Entnahme-,

Beschädigungs- und Zerstörungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebote-nen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann (§ 44 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. Satz 2 Nr. 1 BNatSchG analog),

- die Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Exemplare oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologi-schen Funktion der Standorte im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, be-einträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind (§ 44 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. Satz 2 Nr. 2 BNatSchG analog),

- die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. Satz 2 Nr. 3 BNatSchG analog).

Übersicht über das Vorkommen der relevanten Pflanze narten Der Planfeststellungsabschnitt bietet für das saP-relevante Artenspektrum (s. „Ab-schichtliste“ im Anhang) keine geeigneten Wuchsmöglichkeiten. Eine artenschutz-rechtlich relevante Betroffenheit von Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL ist da-her ausgeschlossen.

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4.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) der FFH-Richtlinie ergeben sich aus § 44 Abs. 1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 Abs. 1 BNatSchG unver-meidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 BNatSchG zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, folgende Verbote:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (siehe Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG).

Störungsverbot (siehe Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Ein Verbot liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population der betroffenen Arten verschlechtert (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

Tötungs- und Verletzungsverbot (siehe Nr. 2.3 der Formblätter): Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren sowie Beschädigung, Entnahme oder Zer-störung ihrer Entwicklungsformen bei Errichtung oder durch die Anlage des Vorha-bens sowie durch die Gefahr von verkehrsbedingten Kollisionen sowie Kollisionen an Anlagen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, - wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs-

und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant er-höht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich aner-kannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG);

- wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Er-haltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Be-einträchtigungen unvermeidbar sind (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG).

4.1.2.1 Säugetiere

Ermittlung und Übersicht über das Vorkommen der rel evanten Säugetierarten Nach Auswertung der Verbreitungskarten und der Daten des BAYLFU sind von den Säugetieren des Anhangs IV FFH-RL im Untersuchungsraum Vorkommen von Fle-dermäusen möglich; potentielle Quartierstandorte von Fledermausarten wurden im Zuge projektspezifischer Erhebungen angetroffen.

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Tab. 1: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richt linie im Untersu-chungsraum

Art RLD RLB EHZ

KBR Vorkommen im Untersuchungsraum

Fledermäuse

Braunes Langohr Plecotus auritus V * FV n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Fransenfledermaus Myotis nattereri * * FV n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Großer Abendsegler Nyctalus noctula V * U1 n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Großes Mausohr Myotis myotis V * FV n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V * FV n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Mopsfledermaus Barbastella barbastel-

lus

2 3 U1 n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D V U1 n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii * * U1 n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Wasserfledermaus Myotis daubentonii * * FV n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii * * FV n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Zweifarbfledermaus Vespertillo discolor (V.

murinus)

D 2 XX n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * * FV n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

Erläuterungen:

RLD/RLB Rote Liste Deutschland / Rote Liste Bayern 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geografischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär * ungefährdet ♦ nicht bewertet (meist Neozoen)

EHZ KBR Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region FV Erhaltungszustand "günstig“

U1 Erhaltungszustand „ungünstig/unzureichend“ U2 Erhaltungszustand „ungünstig/schlecht“ XX Erhaltungszustand unbekannt

Betroffenheit der Säugetierarten • Fledermäuse Hinsichtlich Quartiermöglichkeiten von Fledermäusen spielen hier nur die Baumbe-stände eine Rolle. Der überwiegende Anteil der Bäume ist jung bis mittelalt und steht im Straßenraum. Deren Kronen und Habitus sind von regelmäßigen Pflegemaßnah-men geprägt. Geeignete Bäume innerhalb des Baufeldes, die eine Nutzung als Wo-chenstube oder Winterquartier implizieren, sind nicht vorhanden. Einzel- und Zwi-schenquartiere sind jedoch auch in kleineren, meist initialen Höhlen und Spalten möglich.

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Fledermäuse: Braunes Langohr (Plecotus auritus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Rauhaut-fledermaus (Pipistrellus nathusii), Wasserfledermaus (Myotis daubentoni), Weißrandfledermaus (Vespertilio murinus), Zweifarbfledermaus (Vespertillo discolor), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen Braunes Langohr

Rote-Liste-Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: potentielles Vorkommen

Eine der häufigsten Fledermausarten in Bayern. Nutzt Sommerquartiere sowohl in Bäumen und Gebäuden. Winterquartiere befinden sich unterirdisch. Hinterlässt an Fraßplätzen charakteristi-sche Spuren. Strukturgebundener, niedrig fliegender Jäger auch in dichter Vegetation, daher in besonderem Maße kollisionsgefährdet.

Fransenfledermaus

Rote-Liste-Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: potentielles Vorkommen

Lebensräume sind überwiegend Wälder und gehölzreiche Siedlungen. Flughöhe variiert über die gesamten Vegetationsschichten. Die Art ist in Bayern fast flächendeckend verbreitet. Nutzt Sommerquartiere sowohl in Bäumen und Gebäuden. Winterquartiere befinden sich unterirdisch.

Großer Abendsegler

Rote-Liste-Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: potentielles Vorkommen Lebensraum sind Wälder und Parkanlagen mit altem Baumbestand. Quartiere im Sommer und Winter in Baumhöhlen. Im Winter selten auch in Spalten an Gebäuden. Jagdhabitat ist der freie Luftraum in 15 bis 50m Höhe.

Großes Mausohr

Rote-Liste-Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: potentielles Vorkommen Typische Gebäudefledermaus mit fast flächendeckender Verbreitung in Bayern. Als Sommer-quartiere werden alle Arten von Quartieren in Gebäuden genutzt. Winterquartiere befinden sich unterirdisch.

Kleine Bartfledermaus

Rote-Liste-Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: potentielles Vorkommen In Bayern häufige und nahezu flächendeckend verbreitete Art. Typische „Dorffledermaus“. Nutzt im Sommer hauptsächlich Spalten an der Außenwand von Gebäuden als Quartier. Winterquar-tiere befinden sich unterirdisch. Jagd variiert stark in der Höhe.

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Fledermäuse: Braunes Langohr (Plecotus auritus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Rauhaut-fledermaus (Pipistrellus nathusii), Wasserfledermaus (Myotis daubentoni), Weißrandfledermaus (Vespertilio murinus), Zweifarbfledermaus (Vespertillo discolor), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL

Mopsfledermaus

Rote-Liste-Status Deutschland: 2 Bayern: 3 Art im UG: potentielles Vorkommen

Seltene, lückig verbreitete Wald-Art in Bayern. Nutzt bevorzugt Sommerquartiere hinter abste-hender Rinde, aber auch sonstige Spalten an Gehölzen und Gebäuden. Winterquartiere befin-den sich unterirdisch. Überdurchschnittlich häufig Verkehrsopfer, vmtl. da vor allem Transferflü-ge in sehr niedrige Höhe.

Mückenfledermaus

Rote-Liste-Status Deutschland: D Bayern: V Art im UG: potentielles Vorkommen

Die Kenntnisse zur Verbreitung der Art sind gering, vermutlich ist sie überall präsent. Lebens-räume sind waldreiche Gebiete in Gewässernähe. Kolonien sind vor allem aus Spalträumen an Gebäuden bekannt. Über die Winterquartiere ist wenig bekannt, Funde liegen aus Spalten an Gebäuden und hinter Baumrinde vor. Vermutlich Jagd analog zu Zwergfledermaus vorzugswei-se in mittlerer Höhe und auch im freien Luftraum.

Rauhautfledermaus

Rote-Liste-Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: potentielles Vorkommen

Tieflandart mit Schwerpunkt in waldreicher Umgebung. Nutzt als Quartiere hauptsächlich Baumhöhlen, -spalten und Rindenabplattungen. Ersatzweise werden auch Fledermauskästen und Spalten an Gebäuden angenommen.

Wasserfledermaus

Rote-Liste-Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: potentielles Vorkommen

Überall wo Wasserflächen und Unterschlupfmöglichkeiten vorhanden sind zu finden. Nutzt als Sommerquartier Höhlungen und Spalten bevorzugt in Laubbäumen. Winterquartiere befinden sich unterirdisch an relativ warmen und feuchten Orten. Sehr niedrig fliegende Art mit hoher Gefährdung durch Verkehr.

Weißrandfledermaus

Rote-Liste-Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: potentielles Vorkommen Typische Art der Großstädte und anderer dicht bebauter Siedlungen. In Ausbreitung begriffen und mittlerweile im städtischen Umfeld häufig. Nutzung ausschließlich von Gebäudequartieren, vor allem Spalten und Höhlungen.

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Fledermäuse: Braunes Langohr (Plecotus auritus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Rauhaut-fledermaus (Pipistrellus nathusii), Wasserfledermaus (Myotis daubentoni), Weißrandfledermaus (Vespertilio murinus), Zweifarbfledermaus (Vespertillo discolor), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL

Zweifarbfledermaus

Rote-Liste-Status Deutschland: D Bayern: 2 Art im UG: potentielles Vorkommen

Lückig verbreitet mit Bayern als Schwerpunkt innerhalb Deutschlands Typische gebäudebe-wohnende Art (Westteil des Verbreitungsgebiets). Sommerquartiere vor allem in Spalten und Höhlungen in Gebäuden. Winterquartiere nicht bekannt, vermutlich aber in hohen Gebäuden. Bejagt den freien Luftraum über offenem Gelände.

Zwergfledermaus

Rote-Liste-Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: potentielles Vorkommen

Sehr häufige und ubiquitäre Art ohne besondere Ansprüche. Nutzung vor allem von Spalten-quartieren in Gebäuden, sowohl Sommer als auch Winter. Jagd vorzugsweise in mittlerer Höhe.

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG Innerhalb des Baufeldes existieren keinen Bäume bzw. Baumhöhlen mit einer Eignung als Wo-chenstuben- und/oder Winterquartier.

Als einzige Möglichkeit verbleibt damit die Nutzung kleiner Spaltenquartiere oder initialer Höh-len als Tagesverstecke durch Einzeltiere in geringem Umfang (worst-case-Annahme).

Im räumlichen Gesamtkontext (v.a. verbleibendes Angebot qualitativ vergleichbarer oder po-tenziell besser geeigneter Gehölzbestände im Umfeld) kann davon ausgegangen werden, dass dieser angenommene lokale Verlust an als Tagesverstecke geeigneten Strukturen zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population(-en) führen wird.

Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit in einer Schwere, die eine Ausnahme von den Verbo-ten entsprechend § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen würde, wird nicht unterstellt.

Ein essentielles Nahrungshabitat liegt weiterhin aufgrund der Kleinflächigkeit, nur weniger Flug-leitlinien im Umfeld und einer hohen Vorbelastung durch barrierewirksame Verkehrsflächen so-wie dem hohen Streulichteintrag aus angrenzenden Nutzungen im Vorhabenbereich mit hinrei-chender Sicherheit nicht vor. Insgesamt sind daher keine Verstöße gegen das Schädigungsverbot im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG absehbar.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

• Maßnahme: Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen

- Direkt an das Baufeld angrenzende Biotopflächen, Einzelbäume und Gehölze wer-den vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen etc. während der Bauzeit durch Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS LP 4 geschützt.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Fledermäuse: Braunes Langohr (Plecotus auritus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Rauhaut-fledermaus (Pipistrellus nathusii), Wasserfledermaus (Myotis daubentoni), Weißrandfledermaus (Vespertilio murinus), Zweifarbfledermaus (Vespertillo discolor), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 N r. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG Signifikante, d.h. nachteilig auf den Erhaltungszustand der Arten wirksame Störungen durch die Umsetzung des Vorhabens (z.B. Trenn- und Zerschneidungseffekte) werden in Anbetracht der gegebenen Vorbelastungen durch den Verkehr u.a. Nutzungen sowie aufgrund der Vorhaben-scharakteristik nicht unterstellt.

Störungen i. S. des § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind daher ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr . 1 BNatSchG Ein Tötungsrisiko für einzelne Fledermäuse in Tagesverstecken während der Frühjahrs-Sommer- und Herbstmonate wird durch den Ausführungszeitraum der Gehölzfällarbeiten (vom 1. Oktober bis 28./29. Februar) ausgeschlossen.

Ein erhöhtes Kollisionsrisiko ist aufgrund der geplanten Nutzung und der Art des Vorhabens nicht zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Maßnahme: Allgemeiner Schutz von Lebensstätten

- Gehölzfällarbeiten / Gehölzschnittmaßnahmen erfolgen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar außerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Sommerquartierszeit von Fledermäusen (gemäß § 39(5) BNatSchG bzw. Art. 16(1) BayNatSchG) und nach örtlichen Angaben im Rahmen der Umweltbaubegleitung.

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

• weitere Säugetierarten Das Untersuchungsgebiet bietet für das saP-relevante Artenspektrum (s. „Abschichtliste“ im Anhang) keine geeigneten Lebensräume. Eine artenschutz-rechtlich relevante Betroffenheit der weiteren Säugetierarten nach Anhang IV FFH-RL ist daher ausgeschlossen. Fazit Bei den im Gebiet vorkommenden bzw. zu erwartenden Säugetieren nach Anhang IV FFH-RL werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände durch das Vor-haben erfüllt. Eine Ausnahme von den Verboten entsprechend § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich.

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4.1.2.2 Reptilien

Ermittlung und Übersicht über das Vorkommen der rel evanten Reptilienarten Nach Auswertung der Verbreitungskarten und der Daten des BAYLFU sind von den Reptilienarten des Anhangs IV FFH-RL im weiteren Untersuchungsraum Vorkom-men mehrere Reptilienarten möglich; die Zauneidechse wurde im Zuge projektspezi-fischer Erhebungen im Bereich des Pasinger Bahnhofes, auf Gleisnebenflächen, an-getroffen.

Tab. 2: Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richt linie im Untersu-chungsraum

Art RLD RLB EHZ

KBR Vorkommen im Untersuchungsraum

Mauereidechse Podarcis muralis V 1 U1 n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834;

mehrere allochthone Populationen im

Münchner Stadtgebiet, im Planungsgebiet PA

79 keine Nachweise (Kartierungen Büro

Schober 2016)

Schlingnatter Coronella austriaca 3 2 U1 Im Stadtgebiet München beschränken sich

Nachweise auf das Isartal vom Flaucher bis

zur Stadtgrenze; keine Hinweise auf Vor-

kommen im Planungsgebiet (Kartierungen

Büro Schober 2016)

Zauneidechse Lacerta agilis V V U1 n. LfU Vorkommen auf TK 25 Nr. 7834

im Planungsgebiet PA 79 Nachweise v.a.

östlich Bahnhof Pasing auf Bahnnebenflä-

chen (Kartierungen Büro Schober 2016)

Erläuterungen: vgl. Tab. 1

Betroffenheit der Reptilienarten Schlingnatter Von der Schlingnatter (Coronella austriaca) sind aus dem Münchner Stadtgebiet nur Nachweise aus dem Isartal vom Flaucher bis zur Stadtgrenze bekannt. Aus dem restlichen Stadtgebiet liegen keine Hinweise auf Vorkommen vor. Auch während der Geländekartierungen ergaben sich trotz Vorhandenseins geeigneter Habitate keiner-lei Hinweise auf ein Vorkommen der Schlingnatter. Die Schlingnatter wird daher im Folgenden nicht näher abgeprüft. Mauereidechse Von der Mauereidechse sind im Stadtgebiet München derzeit mehrere vitale Populationen eingeschleppter (allochthoner) Mauereidechsen verschiedener Herkünfte und Unterarten bekannt. Hier relevant ist vor allem das nahegelegene Vorkommen entlang der Stammstrecke zwischen Hauptbahnhof bis ca. auf Höhe des Botanischen Gartens und ein Vorkommen in einem Industriegebiet mit Gleisanlagen in München-Aubing. Jede dieser Populationen ist reproduktionsfähig und in Ausbreitung begriffen. Im gegenständlichen Planfeststellungsabschnitt konnte die Mauereidechse bei den projektspezifischen Kartierungen allerdings (noch) nicht angetroffen werden.

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Folgt man einer einschränkenden Auslegung der FFH-Richtlinie (vgl. LfU-Steckbrief zur Mauereidechse in der Internet-Arbeitshilfe zur saP), wonach es sich selbst bei einer zukünftigen Besiedlung mit Sicherheit um eine Population außerhalb ihres na-türlichen Verbreitungsgebietes handelt, die daher als nicht unter den Schutz der FFH-Richtlinie fallend erachtet werden sollte, so wäre auch ein zukünftiges Mauereidechsenvorkommen nicht artenschutzrechtlich zu berücksichtigen und die Verbote des § 44 BNatSchG gelten nicht. Selbst bei einer artenschutzrechtlichen Würdigung der Art wären im gegenständlichen Fall die im Folgenden beschriebenen für die Zauneidechse notwendigen Maßnahmen ebenso für die Mauereidechse wirk-sam, sodass auch in diesem Fall keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG für die Mauereidechse zu unterstellen sind. Entsprechend wird auch die Mauereidechse im Folgenden nicht näher abgeprüft. Zauneidechse Am Pasinger Bahnhof konnten bei den projektspezifischen Kartierungen neben einer Vielzahl von Jungtieren nur drei adulte Zauneidechsen erfasst werden. Die Nach-weise beschränken sich vor allem auf die Bahnnebenflächen östlich des Bahnhofs, abschnittsweise gelangen jedoch auch hier auf längeren Strecken keine Nachweise. Besiedelt wird ein im Durchschnitt ca. 10 m breiter, gepflegter Grünstreifen zwischen der auf durchgehender Länge vorhandenen Lärmschutzwand im Süden und den unbewachsenen Gleisbereichen im Norden. Engstellen, die nur eine geringe Habita-teignung aufweisen, aber für die Zauneidechse durch schmale bewachsene Säume gut passierbar sind, stellen die verschiedenen Brücken und Überführungen der Bahnanlagen über Straßen und Gewässer dar. Ebenso weist der Bahnhofsbereich entsprechende Engstellen und kleinflächig aufgrund geringer Vegetationsdeckung auch flächige Bereiche mit geringer Habitateignung auf, die jedoch ebenso entlang schmaler dichter bewachsener Saumstrukturen passierbar sind. Die Habitatflächen sind aufgrund des nordöstlichen Verlaufs der Lärmschutzwand während der Aktivi-tätsperiode der Zauneidechse nur vormittags voll besonnt, bis gegen Mittag von Sü-den her langsam eine Beschattung durch die Wände einsetzt. Die Vegetation der z.T. deutlich reliefierten Fläche setzt sich aus einem strukturrei-chen Mosaik aus sehr lückiger bis dichter und hochwüchsiger, grasreicher Ruderal-vegetation mit niedrigem, mitgemähtem Gehölzaufwuchs zusammen. Weitere für die Zauneidechse nutzbare Strukturelemente, insbesondere Sonnungs- und Versteck-strukturen, beispielsweise in Form von Totholzansammlungen, Steinhaufen usw. fehlen jedoch weitgehend. Das Vorkommen am Pasinger Bahnhof ist mit Sicherheit nur eine Teilpopulation ei-ner sich entlang der Bahnanlage weit über das Erfassungsgebiet hinaus ziehenden lokalen Population. Die gegenständliche Teilpopulation ist dabei mit nur drei nach-gewiesenen adulten Tieren kleiner als es entsprechend der Lebensraumausstattung zu erwarten gewesen wäre. Möglicherweise spielt die Beschattung durch die direkt südlich angrenzende Lärmschutzwand eine Rolle, ebenso wie der bereits themati-sierte Mangel an Strukturelementen. Die Vielzahl der Funde stammt aus diesjähri-gen Schlüpflingen, offensichtlich gelang hier wie auch in anderen Vorkommensbereichen im Münchner Raum der Zauneidechse 2016 aufgrund der vergleichsweise feuchten und warmen Witterung während der Inkubation ein sehr guter Reproduktionserfolg. Aufgrund der räumlichen Verteilung dürften diese Jung-tiere aus zumindest 5 Gelegen stammen.

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Abb.: Übersicht der Zauneidechsennachweise mit Anga be Alter und Geschlecht mit Darstel-

lung des geplanten Baufelds (rot) und vorgesehenen Flächen für CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse (grün)

Abb.: Detailausschnitt des Baufelds östlich des Bah nhofgeländes mit zusätzlicher Darstel-

lung der geeigneten bzw. besiedelten Zauneidechsenh abitatsfläche (blau)

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Abb.: Detailausschnitt des östlichsten Baufelds mit zusätzlicher Darstellung der geeigneten

bzw. besiedelten Zauneidechsenhabitatsfläche (blau)

Abb.: Blick über das Zauneidechsenhabitat im Bereic h der östlichsten Baufeldfläche; das

geplante Baufeld reicht ca. bis zu dem links im Bil d sichtbaren Kabelschacht (Aufnah-me vom 23.08.2016, 10:35Uhr)

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Eine Populationsgrößenbestimmung ist bei der Zauneidechse grundsätzlich kaum möglich, im vorliegenden Fall wird sie durch die Vielzahl der festgestellten Jungtiere sicher auch verfälscht. Es handelt sich jedoch entsprechend der Ergebnisse mit Si-cherheit um eine reproduktionsfähige und vitale Teilpopulation, die durchaus mehre-re Dutzend adulte Tiere im untersuchten Gebiet umfassen kann. Aus artenschutzrechtlicher Sicht lässt sich festhalten, dass durch das Vorhaben we-nigstens temporär ein Teil der nachgewiesenen Habitate der Zauneidechse betroffen sein wird. Die Baufelder reichen dabei weit in die nachgewiesenen bzw. geeigneten Lebensraumflächen hinein, wenngleich zur Bahntrasse ein ca. 1-2 m breiter Streifen der Habitatfläche verbleibt und somit zumindest als Vernetzungsstruktur bauzeitlich erhalten bleibt. Nach Beendigung des Eingriffs ist geplant, diese Habitate in ähnli-cher Ausstattung wieder herzustellen, sodass der Lebensraum für die Zauneidechse mittelfristig wieder verfügbar sein wird.

Zauneidechse (Lacerta agilis)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell vorkommend Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeografischen Region

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt

Die Zauneidechse ist in Bayern und Deutschland weit verbreitet; bezüglich der Erhaltung der Art besteht für Deutschland keine besondere Verantwortung (PETERSEN ET AL. 2004).

Die Zauneidechse besiedelt eine Vielzahl offener Lebensräume wie Magerrasen, trockene Wie-sen, Böschungen, Feldraine, Weg- und Straßenränder, Ruderalfluren, Waldlichtungen, Abbau-stellen und Gärten. Als Ausbreitungswege und Habitate nutzen die Tiere gerne die Vegetations-säume und Böschungen von Straßen und Schienenwegen. Als hauptsächlicher limitierender Faktor für die Art gilt die Verfügbarkeit gut besonnter, vegetationsarmer Flächen mit für die Art grabfähigem Boden; hier werden die Eier abgelegt.

Individuelle Reviere der Art werden mit 63-2.000 m² angegeben. In der Regel liegen solche op-timalen Voraussetzungen aber nicht vor, so dass die Tiere zum Erreichen aller von ihnen im Jahresverlauf benötigter Habitatrequisiten größere Strecken zurücklegen müssen. Als notwen-dige Flächengröße für den längeren Erhalt einer isolierten Population werden 3-4 ha, bei be-sonderer Habitatqualität oder einer Vernetzung auf Metapopulationsebene mindestens jedoch 0,5-2 ha angegeben.

Lokale Population:

Bei dem festgestellten Zauneidechsenvorkommen im gegenständlichen Planfeststellungs-abschnitt handelt es sich mit Sicherheit nur um eine Teilpopulation einer sich entlang der Bahn-anlage weit über das Erfassungsgebiet hinaus ziehenden lokalen Population. Die gegenständli-che Teilpopulation ist dabei mit nur drei Nachweisen adulter Tiere kleiner als es entsprechend der Lebensraumausstattung zu erwarten gewesen wäre. Die Vielzahl der Funde stammt aus diesjährigen Schlüpflingen. Eine genaue Populationsgrößenbestimmung der Zauneidechse ist allgemein kaum möglich. Bei der gegenständlichen Teilpopulation dürfte es sich aufgrund der wenigen Nachweisen adulter Tiere und einer Verfälschung durch die Vielzahl der festgestellten Jungtiere, die einen im Erfassungsjahr überdurchschnittlichen Reproduktionserfolg anzeigen, insgesamt jedoch um eine eher kleine Teilpopulation handeln, die allerdings durchaus mehrere Dutzend adulte Tiere im Gebiet umfassen kann.

Eine Bewertung des Erhaltungszustands der gesamten lokalen Population ist nur mit Daten zu einer Teilpopulation kaum gesichert möglich. Im Münchner Raum zeigt sich entlang der Bahn-trassen insgesamt aber ein eher rückläufiger Trend der Zauneidechse, unter anderem verur-sacht durch zunehmende Bebauung der Bahnnebenflächen, verstärkte oder vollständig fehlen-de Pflege und Sanierungen an den Bahnanlagen, und bei Auftreten allochthoner Mauereidech-sen auch durch Konkurrenz- und Verdrängungseffekte mit dieser an derartige Bahnhabitate besser angepassten Art.

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Zauneidechse (Lacerta agilis)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C) unbekannt

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätt en nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 - 3 und 5 BNatSchG Vor allem auf die Bahnnebenflächen östlich des Bahnhofs Pasing konnten Zauneidechsen bei den projektspezifischen Erfassungen nachgewiesen werden, abschnittsweise gelangen jedoch auch hier auf längeren Strecken keine Nachweise. Ein Teil der Nachweise liegt dabei innerhalb von geplanten Baufeldern im gegenständlichen Planfeststellungsabschnitt, der größere Anteil der Nachweise bezieht sich jedoch auf nicht beanspruchte Flächen. Entsprechend ist ein bau-bedingter Verlust eines Teils der Habitatflächen zu unterstellen.

Da diese Flächen nach Beendigung der Bauarbeiten wieder zauneidechsenfreundlich herge-stellt werden sollen und daher kurz- bis mittelfristig wieder als Lebensraum für die Zauneidech-se zur Verfügung stehen werden, handelt es sich jedoch nur um einen temporären Lebens-raumverlust. Dieser temporäre Lebensraumverlust wird durch die vorgezogene Aufwertung von bereits besiedelten Lebensräumen mittels Kleinmaßnahmen (Einbringung zusätzlicher Struktur-elemente, insbesondere Sonnungsplätze, da diese im gegenständlichen Fall eine Mangelstruk-tur darstellen) auf direkt angrenzenden Flächen im Sinne einer CEF-Maßnahme aufgefangen, bis die Lebensräume wieder hergestellt sind. Als geeignete Strukturelemente sind insbesondere leicht anzulegende Gehölzschnitthaufen zu empfehlen, da Totholz als Sonnungsstruktur bevor-zugt genutzt wird und entsprechende Haufen günstige Thermoregulations-, Versteck- und De-ckungsmöglichkeiten bieten. Förderlich, trotz des im Erfassungsjahr festgestellten hohen Rep-roduktionserfolgs, ist sicherlich auch die Anlage günstiger Eiablageplätze in Form von Fein-sandschüttungen. Die künstliche Anlage von Überwinterungsstrukturen hingegen (z.B. weit in den Boden reichende Steinpackungen) ist in der Regel nicht notwendig, da Kleinsäuger meist innerhalb kürzester Zeit entsprechende Möglichkeiten schaffen, bzw. in besiedelten Lebens-räumen entsprechende Überwinterungsmöglichkeiten in ausreichender Zahl bereits bestehen. Im Übrigen nutzen auch Kleinsäuger die genannten Gehölzschnitthaufen aus ähnlichen Grün-den zur Nestanlage sehr gerne. Bei der Anlage von künstlichen Überwinterungsmöglichkeiten wäre darüber hinaus zu beachten, dass keine Feuchtigkeit und Frost eindringen kann, wie es bei einem zu großen Lückensystem (wie es regelmäßig bei derartigen angelegten Strukturen zu sehen ist) zu erwarten ist.

Durch die Aufwertung angrenzender Habitatflächen wird sichergestellt, dass der Verbotstatbe-stand der Schädigung entsprechend § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt wird.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

• Maßnahme: Schutz der Zauneidechse

- Zauneidechsenfreundliche Wiederherstellung der beanspruchten Habitatflächen nach Beendigung der Arbeiten.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

• Maßnahme: Vorgezogene Aufwertung von Habitatflächen für die Zauneidechse

- Vorgezogene Aufwertung von Habitatflächen angrenzend des Baufeldes durch Kleinmaßnahmen (z.B. durch Anlage von Gehölzschnitthaufen, Sandhaufen usw.).

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 N r. 2 i.V.m. Abs. 5 Satz 1, 3 und 5 BNatSchG Eine Störung der Zauneidechse während der Fortpflanzungszeit der Art ist u.a. durch baube-dingte Erschütterungen, durch Staubeinträge und durch optische Beunruhigung ausgehend von Baumaschinen und Menschen im Bereich der Baufelder möglich. Da die Art durchaus auch störungsreiche Habitate besiedelt, z.B. Bahnanlagen, Kiesgruben usw., und als eher störungsunempfindlich gilt, wird jedoch eine populationserhebliche Störung durch genannte Störungseinflüsse ausgeschlossen.

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Zauneidechse (Lacerta agilis)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Dauerhafte, zusätzlich wirksame Zerschneidungs- und Trenneffekte zwischen Population sind für das Vorhaben nicht zu erwarten, auch da ein 1-2 m breiter Streifen der bestehenden Habi-tatflächen zwischen den Gleisschotterflächen und dem Baufeld verbleibt. Die bisherigen in die-ser Weise nutzbaren Flächen entlang der Bahntrasse bleiben entsprechend in ihrer grundsätzli-chen Funktion während der Arbeiten, wenn auch in geringerer Breite, erhalten. Allenfalls sind während der Bauarbeiten temporäre Störungen von Vernetzungsbeziehungen zu erwarten, die jedoch sicher nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population führen wird.

Es sind daher keine Störungen i. S. des § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots na ch § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1, 2 und 5 BNatSchG Bei Eingriffen in Zauneidechsenlebensräume sind grundsätzlich aufgrund der ganzjährigen An-wesenheit Verluste von Individuen der Zauneidechse zu erwarten.

Um das Tötungsrisiko zu verringern, ist daher im vorliegenden Fall eine Vergrämung der Zaun-eidechse in angrenzende bestehende und in die vorgezogen aufgewerteten Habitate notwendig. Zur Vergrämung eignet sich eine sog. „Strukturelle Vergrämung“, bei der durch Entfernung von Versteck- und Sonnungsstrukturen, sowie durch „Vergrämungsmahd“ der Lebensraum für die Zauneidechse unattraktiv wird und evtl. vorhandene Zauneidechsen abwandern. Die Vergrämung wird vorzugsweise im April/Mai außerhalb der Fortpflanzungszeit und Winterruhe durchgeführt. Auf den geräumten Abschnitten erfolgt eine Nachkontrolle auf das Vorhandensein von Eidechsen in einer engräumigen Begehung. Werden noch Nachweise erbracht, wird eine oder mehrere weitere Kontrollen durchgeführt, ggf. die angetroffenen Tiere auch eingefangen und versetzt, bis keine Nachweise mehr auf der Fläche erbracht werden.

Durch die geplante Vergrämung und unter der Voraussetzung der Aufwertung vorhandener Ha-bitatflächen werden dabei keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt.

Ein betriebsbedingt signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko oder eine stärkere Einwanderung in ein freigemachtes Baufeld kann weiterhin ausgeschlossen werden, da die Zauneidechse offene Be-reiche ohne Deckungsstrukturen grundsätzlich meidet. Verluste einzelner Individuen, die den-noch in das Baufeld geraten vertoßen nicht gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot, da das allgemeine Lebensrisiko der Art hierdurch nicht signifikant erhöht ist. Sofern jedoch keine gänz-liche Freimachung der Baufelder erfolgt, oder zwischen der Vergrämung und der vollständigen Baufeldfreimachung eine zeitliche Lücke besteht, kann durch geeignete Reptilienschutzzäune eine Rückwanderung aus den angrenzenden, unbeeinflussten Lebensräumen in die Baufeldflä-chen wirksam verhindert werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

• Maßnahme: Schutz der Zauneidechsenpopulation

- Vergrämung der Zauneidechse aus den Baufeldern mittels einer sog. „Strukturellen Vergrämung“ im Zeitraum April/Mai. D.h. kurzhalten der Vegetation als Deckungs-struktur und Entfernung von Versteck- und Sonnungsstrukturen um den Lebens-raum für die Zauneidechse unattraktiv zu gestalten und ein Abwandern zu forcie-ren. Es erfolgen engräumige Nachkontrollen auf das Vorhandensein von Eidechsen solange bis keine Nachweise mehr erbracht werden. Ggf. werden noch angetroffe-nen Tiere eingefangen und versetzt.

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Zauneidechse (Lacerta agilis)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

- Sofern keine gänzliche Freimachung der Baufelder erfolgt, oder zwischen der voll-ständigen Baufeldfreimachung und der Vergrämung eine zeitliche Lücke besteht, wird durch Aufstellen von Reptilienschutzzäunen an der Grenze zu unbeeinflussten Zauneidechsenlebensräumen eine Rückwanderung in das Baufeld vermieden.

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Fazit Bei den im Gebiet vorkommenden bzw. zu erwartenden Reptilienarten nach Anhang IV FFH-RL, werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände durch das Vor-haben erfüllt. Eine Ausnahme von den Verboten entsprechend § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich.

4.1.2.3 Nachtfalter

Ermittlung und Übersicht über das Vorkommen der rel evanten Nachtfalter Nach Auswertung der Verbreitungskarten und der Daten des BAYLFU sind von den Nachtfaltern des Anhangs IV FFH-RL im Untersuchungsraum Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers möglich; eine geringe Anzahl von geeigneten Raupenfut-terpflanzen wurde im Zuge projektspezifischer Erhebungen angetroffen. Tab. 3: Nachtfalterarten des Anhangs IV der FFH-Ric htlinie

Art RLD RLB EHZ KBR Bemerkung

Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina - V XX Im Stadtgebiet München entlang der Bahnli-nien regelmäßig zumindest unbeständige, jahrweise Vorkommen; Nachweis 2013 im Bereich der Gleisflächen an der Paul-Gerhardt-Allee (Büro Schober 2013)

Erläuterungen: vgl. Tab. 1

Betroffenheit der Nachtfalterart Der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) wurde innerhalb der Landes-hauptstadt Münchnen bereits mehrmals an verschiedenen Stellen entlang der Bahn-linien beobachtet, wobei als Raupenfutterpflanze das Rosmarin-Weidenröschen (Epilobium dodonei) dient. Es scheint sich bei den Funden jedoch jeweils nur um unbeständige, jahrweise Vorkommen zu handeln. Dauerhafte, über mehrere Jahre am selben Ort bestehende Populationen sind bisher nicht bekannt, wenngleich da-von auszugehen ist, dass der Münchner Raum als Ganzes mittlerweile dauerhaft besiedelt wird. Dies entspricht den überwiegenden Nachweisen der Art in Bayern, da es sich beim Nachtkerzenschwärmer um eine sehr stark vagabundierende und oft-mals nur sporadisch auftretende Art handelt, wobei bei geeigneten Bedingungen, insbesondere ausreichende Bestände an Raupenfutterpflanzen in eher feucht-warmen, gut besonnten Lagen, v.a. an Wiesengräben, Bach- und Flussufern und Feuchtbrachen, grundsätzlich überall in Bayern spontane Ansiedlungen zur erwarten sind, wobei die Fundorte meist jedoch im nächsten Jahr bereits wieder verwaist sind.

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Dabei muss mit dem seltenen, weit zerstreuten und stark vagabundierenden Nachterzenschwärmer (Proserpinus proserpina) überall gerechnet werden, wo ge-eignete Raupenfutterpflanzen vorhanden sind. Als Raupenfutterpflanzen dienen grundsätzlich eine Vielzahl unterschiedlicher Nachtkerzengewächse. Innerhalb des Planfeststellungsabschnitts entlang der Bahngleise konnten an diver-sen Stellen entsprechende Raupenfutterpflanzen angetroffen werden, es handelte sich allerdings jeweils nur kleinere Bestände insbesondere in den offenen Gleisbe-reichen, die nicht mehr durch das Baufeld beansprucht werden. Die beanspruchten Flächen hingegen zeigen einen dichteren, meist grasigen Bewuchs, wo insbesonde-re das Rosmarin-Weidenröschen, aber auch Nachtkerzen als typische Pionierarten offener Böden kaum noch gedeihen können und entsprechend selten anzutreffen sind. Zumindest 2016 wurden die Flächen auch bereits Anfang August, und damit in der Zeit des Raupenauftretens, im Zuge der turnusmäßigen Pflege der Bahnneben-flächen gemäht Aus diesen Gründen ist eine dauerhafte Besiedelung der geplanten Baufelder durch die Art daher mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Allenfalls eine jahrweise Nutzung durch einzelne Tiere erscheint möglich, ist aber ebenso unwahrscheinlich. Artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen sind daher für den Nachtkerzen-schwärmer nicht zu unterstellen. Fazit Bei der einzigen im Gebiet potentiell vorkommenden bzw. zu erwartenden Nachtfal-terart, dem Nachtkerzenschwärmer, werden keine artenschutzrechtlichen Verbots-tatbestände durch das Vorhaben erfüllt. Eine Ausnahme von den Verboten entspre-chend § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich.

4.1.2.4 Weitere Arten

Zu den weiteren saP-relevanten Tierarten (Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie) zählen unter anderem Arten aus den Gruppen der Amphibien, Fische, Schmetterlin-ge, Libellen, Käfer und Weichtiere. Für keine der Arten (sofern sie überhaupt im Naturraum vorkommen) bietet das Pla-nungsgebiet geeignete Voraussetzungen, um als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte genutzt zu werden. Vorhabenbedingte Verstöße gegen die Regelungen des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG können deshalb ausgeschlossen werden (vgl. „Ab-schichtliste“ im Anhang)

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4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Voge larten nach Art. 1 der Vogel-schutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 VRL ergeben sich aus § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 Abs. 1 BNatSchG unver-meidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Abs. 1 oder Abs. 3 BNatSchG zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, folgende Verbote:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (siehe Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG).

Störungsverbot (siehe Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Auf-zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Ein Verbot liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population der betroffenen Arten verschlechtert (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

Tötungs- und Verletzungsverbot (siehe Nr. 2.3 der Formblätter): Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren sowie Beschädigung, Entnahme oder Zer-störung ihrer Entwicklungsformen bei Errichtung oder durch die Anlage des Vorha-bens sowie durch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr. - wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs-

und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant er-höht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich aner-kannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG);

- wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Er-haltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Be-einträchtigungen unvermeidbar sind (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG).

4.2.1 Übersicht über das Vorkommen der relevanten E uropäischen Vogelarten

Für das TK25-Blatt 7834 (München-Pasing) auf dem das Vorhaben liegt, liegen Nachweise von insgesamt 76 „artenschutzrelevanten“ Vogelarten vor (Auswertung Datensatz BAYLFU, Stand 05/2018).

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4.2.2 Betroffenheit der Vogelarten

In dem größtenteils bebauten und starken urbanen (Stör-)Einflüssen unterliegenden PA 79 findet keine der 76 „artenschutzrelevanten“ Vogelarten (i.d.R. gefährdete und / oder seltenen Vogelart) geeignete Lebensraumbedingungen bzw. geeignete Fort-pflanzungs- und Ruhestätten vor. Aus diesem Artenspektrum konnte lediglich der Mauersegler als Nahrungsgast beobachtet werden; Brutnachweise an Gebäuden liegen nicht vor. Auch von den sog. „Allerweltsarten“ die innerhalb der Stadt Mün-chen als prüfrelevant eingestuft werden, konnten im Zuge der eigenen Bestandser-hebungen im PA 79 keine Nachweise erbracht werden. Vorhabenbedingte Verstöße gegen die Regelungen des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG können daher bzw. aus Mangel entsprechender Artnachweise ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen §39 (1) Nr.1 wird für die 9 im PA 79 nach-gewiesenen „Allerweltsarten“ (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Elster Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Straßentaube, Zilpzalp) die Vermeidungsmaß-nahme 2 V ergriffen (Gehölzfällarbeiten / Gehölzschnittmaßnahmen erfolgen im Zeit-raum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar).

Verbreitete, häufige und ungefährdete Vogelarten, b ei denen regelmäßig da-von auszugehen ist, dass keine Verbotstatbestände e rfüllt werden (vgl. Anhang 1, Teil B)

Europäische Vogelarten nach VRL

Evtl. eintretende Verluste an Fortpflanzungs- und Ruhestätten (worst-case-Annahme) versto-ßen nicht gegen die Schädigungsverbote i. S. des § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG, da die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wegen der allgemeinen Verfügbarkeit im räumlichen Zusammenhang, insbe-sondere in den umgebenden Grünstrukturen mit Sicherheit gewahrt bleibt. Verluste von Nest-standorten von Freibrütern werden in der Regel durch Neuanlage, soweit nicht sowieso jährlich neue Nester errichtet bzw. genutzt werden, schnell ausgeglichen. Baumhöhlen und Gebäude-nischen, als schwer ersetzbare Nistmöglichkeiten entsprechender Vogelarten, sind in den mög-licherweise betroffenen Gehölzen und Gebäuden nicht vorhanden.

Bauzeitlich oder betriebsbedingt evtl. eintretende Störungen einzelner Individuen dieser Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten verstoßen nicht gegen das Störungsverbot i. S. des § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG, da die unvermeidbaren Störungen, die trotz der vorgesehenen Beschränkung der Zeiträume für Rodungen bzw. Baufeldfreimachung und weiterer Schutzmaßnahmen verbleiben, zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population(-en) im Naturraum führen.

Eine Erhöhung des individuenbezogenen Kollisionsrisikos ist aufgrund der geplanten Nutzung und der Art des Vorhabens nicht zu erwarten.

Um Tötungen von Jungvögeln oder die Zerstörung besetzter Nester zu vermeiden, ist jedoch die Beschränkung von Eingriffszeiten im Gehölzbestand erforderlich.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Maßnahme: Allgemeiner Schutz von Lebensstätten

- - Gehölzfällarbeiten / Gehölzschnittmaßnahmen erfolgen im Zeitraum vom 1. Ok-tober bis 28./29. Februar außerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Sommerquar-tierszeit von Fledermäusen (gemäß § 39(5) BNatSchG bzw. Art. 16(1) BayNatSchG) und nach örtlichen Angaben im Rahmen der Umweltbaubegleitung.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

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Verbreitete, häufige und ungefährdete Vogelarten, b ei denen regelmäßig da-von auszugehen ist, dass keine Verbotstatbestände e rfüllt werden (vgl. Anhang 1, Teil B)

Europäische Vogelarten nach VRL

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein Störungsverbot ist erfüllt: ja nein Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Fazit Bei keiner Vogelart nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie werden artenschutzrechtli-che Verbotstatbestände durch das Vorhaben erfüllt. Eine Ausnahme von den Verbo-ten entsprechend § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich.

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6 Gutachterliches Fazit

Aus dem Spektrum der europäisch geschützten Arten in Bayern wurden in den Gruppen Säugetiere, Reptilien und Vögel Arten ermittelt, die im Untersuchungsraum zum Vorhaben "U-Bahn-Linie 5-West; Planfeststellungsabschnitt 79" vorkommen oder zu erwarten sind. Die Prüfung ergab, dass bei keiner der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und bei keiner der europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Ver-botstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden. Für alle der untersuchten relevanten Arten sind die projektspezifischen Wirkungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Si-cherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (Kap. 3) so gering, dass re-levante Auswirkungen auf den lokalen Bestand bzw. die lokale Population nicht zu erwarten sind. Eine Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich.

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7 Literaturverzeichnis

Gesetze und Richtlinien BArtSchV: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesarten-

schutzverordnung - BArtSchV) vom 16. Feb. 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 24. Februar 2005), zuletzt geändert am 21. Ja-nuar 2013, BGBl. I S. 95.

BayNatSchG: Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG), vom 23. Februar 2011 (GVBl. Nr. 4/2011, S. 82-115), das zuletzt durch Art. 39b Abs. 20 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230) geändert worden ist.

BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Sep-tember 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist.

Das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union (2009): Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung). ABl. EU Nr. L 20, S. 7-25 ("EU-Vogelschutzrichtlinie") vom 26.01.2010.

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. ABl. EG Nr. L 206, S. 7-50 (FFH-Richtlinie), in der Fassung vom 01.05.2004.

Der Rat der europäischen Union (1997): Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebens-räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissen-schaftlichen Fortschritt. ABl. EG Nr. L 305, S. 42-65.

Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemp-laren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG Nr. L 61 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 101/2012 der Kommis-sion vom 06.02.2012, ABl. EG Nr. L 39 S. 133ff.

Literatur BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere

Bayerns. - Schriftenr. Bayer. Landesamt f. Umweltschutz 166. Augsburg.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2012b): Artenschutzkartierung Bayern: Verbreitung der Reptilienarten in Bayern (Quadranten-Raster), Stand 01.11.2012: http://www.lfu.bayern.de/natur/artenschutzkartierung/reptiliendaten/index.htm.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2011/2018): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bei der Vorhabenszulassung - Internet-Arbeitshilfe, Stand 09/2018: http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2016a): Artenschutzkartierung Bayern: Verbreitung der Libellenarten in Bayern (Quadranten-Raster), Stand 01.04.2016: http://www.lfu.bayern.de/natur/artenschutzkartierung/libellen/index.htm.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2016b): Rote Listen gefährdeter Tiere Bayerns 2016: Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns. Rote Liste und Gesamtartenliste der Tag-falter (Lepidoptera: Rhopalocera) Bayerns. - http://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_tiere/2016/index.htm.

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2004, HRSG.): Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Stadt München - München.

BEIER, A. (2012): Neues aus Leipzig zum artenschutzrechtlichen Tötungsverbot - Anmerkun-gen zum Urteil des BVerwG vom 14.07.2011, 9 A 12.10. - DVBl 1: 149-153.

BEZZEL, E.; GEIERSBERGER, I.; LOSSOW, G. V.; PFEIFER, R. (2005): Brutvögel in Bayern. Ver-breitung 1996 bis 1999. - Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer. 560 S.

BLANKE, I. (2004): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten. - Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7.

Page 60: 16018 181023 LBP-Text PA79 mit-ASB · Die Bearbeitung des LBP erfolgt gemäß der "Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft" (Bayerische Kompensationsverordnung

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D:\16\018\Tx\Bearb\_PA79\16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 27

BRÄU, M.; BOLZ, R.; KOLBECK, H.; NUNNER, A.; VOITH, J.; WOLF, W. (2013): Tagfalter in Bayern. - Stuttgart, Verlag Eugen Ulmer. 784 S.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998, HRSG.): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schriftenr. f. Landschaftspflege u. Naturschutz 55. Bonn - Bad Godesberg.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): Verbreitungsgebiete der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie. Stand Oktober 2007 (http://www.bfn.de/0316_bewertung_arten.html).

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009, HRSG.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pil-ze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1). Bonn - Bad Godesberg.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2011, HRSG.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pil-ze Deutschlands. Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). - Naturschutz und Biologische Viel-falt 70(3). Bonn - Bad Godesberg.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2016, HRSG.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pil-ze Deutschlands. Band 4: Wirbellose Tiere (Teil 2). - Naturschutz und Biologische Viel-falt 70(4). Bonn - Bad Godesberg.

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (2007): Nationaler Bericht 2007 (Berichtszeitraum 2001-2006) an die EU-Kommission: Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. Stand 07.12.2007 (http://www.bfn.de/0316_bericht2007.html).

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (2014): Nationaler Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in Deutschland (2013). Stand 07.03.2014 (http://www.bfn.de/0316_bericht2013.html).

BUSSLER, H. (2006): Liste der streng geschützten Arten Bayerns Artenliste Fauna (halbsys-tematisch): Teil Käfer. - Unveröff. Liste i. A. der Regierung von Niederbayern.

DOERPINGHAUS, A.; EICHEN, C.; GUNNEMANN, H.; LEOPOLD, P.; NEUKIRCHEN, M.; PETERMANN, J.; SCHRÖDER, E. (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 20: 454 S.

EISENBAHN-BUNDESAMT (EBA; 2012): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststel-lung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen: Teil V: Behandlung be-sonders und streng geschützter Arten in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, Stand: Oktober 2012. - Bearbeitung: Fachstelle Umwelt E. ROLL, C. HAUKE, F. NEISES, S. ROMMEL: 8 S.

EU-KOMMISSION (2006): Guidance document on the strict protection of animal species of community interest provided by the Habitats Directive 92/43/EEC, Draft-Version 5, April 2006.

GRÜNEWALD, C.; BAUER, H.-G.; HAUPT, H.; HÜPPOP, H.; RYSLAVY, T.; SÜDBECK, P. (Nationales Gremium Rote Liste Vögel; 2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, Stand 30. November 2015. - Berichte zum Vogelschutz 52: 19-67.

KOLBECK, H. (2006): Kommentierte Liste der streng geschützten Nachtfalterarten Nieder-bayerns. - Unveröff. Liste i. A. der Regierung von Niederbayern.

KORNECK, D.; SCHNITTLER, M.; VOLLMER, I. (1996): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. - Schriftenr. f. Vegetationskunde 28: 21 - 187. BfN, Bonn-Bad Godesberg.

KUHN, K.; BURBACH, K. (1998): Libellen in Bayern. - Hrsg.: Bayer. Landesamt für Umwelt-schutz und Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ulmer, Stuttgart, 333 S.

LANDESBUND FÜR VOGELSCHUTZ IN BAYERN E. V. – KREISGRUPPE MÜNCHEN (2015): Artenhilfs-programm für den Laubfrosch im Stadtgebiet München; Karte Nr. 1: Bekannte Vor-kommen und potentielle Aktionsradien. München.

MESCHEDE, A.; RUDOLPH, B.-U. (2004): Fledermäuse in Bayern. - Ulmer, Stuttgart: 411 S.

MESCHEDE, A.; RUDOLPH, B.-U. (2010): 1985 - 2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bay-ern. - UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz, Hrsg. Bayer. Landesamt für Um-welt, Augsburg: 94 S.

Page 61: 16018 181023 LBP-Text PA79 mit-ASB · Die Bearbeitung des LBP erfolgt gemäß der "Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft" (Bayerische Kompensationsverordnung

U-Bahn-Linie 5-West: PA 79 Artenschutzbeitrag (ASB) – 10 / 2018

D:\16\018\Tx\Bearb\_PA79\16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Seite 28

OTT, J.; CONZE, K.-J.; GÜNTHER, A.; LOHR, M.; MAUERSBERGER, R.; ROLAND, H.-J.; SUHLING, F. (2015): Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen Deutschlands mit Analyse der Verantwortlichkeit, dritte Fassung, Stand Anfang 2012 (Odonata). - Libellula, Supple-ment 14: 395-422.

PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BIEWALD, G.; HAUKE, U.; LUDWIG, G.; PRETSCHER, P.; SCHRÖ-

DER, E.; SSYMANK, A. (Hrsg., 2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69, Bonn-Bad Godesberg: 737 S.

PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BLESS, R.; BOYE, P.; SCHRÖDER, E.; SSYMANK, A. (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. - Schriftenreihe für Land-schaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 2, Bonn-Bad Godesberg: 693 S.

PETERSEN, B.; ELLWANGER, G. (2006): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 3: Arten der EU-Osterweiterung. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 3, Bonn-Bad Godesberg: 188 S.

RÖDL, T.; RUDOLPH, B.-U.; GEIERSBERGER, I.; WEIXLER, K.; GÖRGEN, A. (2012): Atlas der Brut-vögel in Bayern. Verbreitung 2005 bis 2009. - Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer. 256 S.

RUDOLPH, B.-U.; HAMMER, M.; ZAHN, A. (2006): Regionalabkommen zur Erhaltung der Fleder-mäuse in Europa (Eurobats). Bericht für das Bundesland Bayern 2003 - Frühjahr 2006. - Bericht des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Augsburg: 41 S.

RUNGE, H.; SIMON, M.; WIDDIG, T. (2010): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maß-nahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben. - Endbericht zum FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 3507 82 080 (unter Mitarbeit von: LOUIS, H. W.; REICH, M.; BERNOTAT, D.; MAYER, F.; DOHM, P.; KÖSTERMEYER, H.; SMIT-VIERGUTZ, J.; SZEDER, K.). - Hannover, Marburg: 97 S., An-hang.

SCHEUERER, M.; AHLMER, W. (2003): Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen Bayerns mit regionalisierter Florenliste. - Schriftenr. Bayer. Landesamt f. Umweltschutz 165. Augs-burg.

SCHÖNFELDER, P.; BRESINSKY, A. (1990): Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Bayerns. - 752 S., Stuttgart.

SÜDBECK, P.; ANDRETZKE, H.; FISCHER, S.; GEDEON, K.; SCHIKORE, T.; SCHRÖDER, K.; SUDFELDT, C. (Hrsg., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutsch-lands. - Radolfszell.

TRAUTNER, J.; KOCKELKE, K.; LAMBRECHT, H.; MAYER, J. (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren. - Books on Demand GmbH, Norderstedt.

TRAUTNER, J.; HERMANN, G. (2011): Der Nachtkerzenschwärmer und das Artenschutzrecht. Vermeidung relevanter Beeinträchtigungen und Bewältigung von Verbotstatbeständen in der Planungspraxis. - Naturschutz und Landschaftsplanung 43(11): 343-349.

ZENTRALSTELLE FÜR DIE FLORISTISCHE KARTIERUNG BAYERNS (2016): BIB - Botanischer Infor-mationsknoten Bayern, Stand 2016 (http://www.bayernflora.de/de/index.php).

Page 62: 16018 181023 LBP-Text PA79 mit-ASB · Die Bearbeitung des LBP erfolgt gemäß der "Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft" (Bayerische Kompensationsverordnung

D:\16\018\Tx\Bearb\_PA79\16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Anhang, Seite 1

Anhang 1:

Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspekt rums Die folgenden, mit den Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (BAYLFU 2012) abgeglichenen Tabellen beinhalten alle in Bayern noch aktuell vorkommenden - Arten des Anhangs IVa und IVb der FFH-Richtlinie, - nachgewiesenen Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 2016) ohne

Gefangenschaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste. (Hinweis: Die "Verantwortungsarten" nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG werden erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nuk-leare Sicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung be-stimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt.)

In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste, nicht autochthone Arten so-wie Gastvögel sind in den Listen nicht enthalten. Anhand der dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrechtlich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens ermittelt. Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen erfasst, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind. Die ausführliche Tabellendarstellung dient vorrangig als interne Checkliste der Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums und als Hilfe für die Abstimmung mit den Naturschutzbehörden.

Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang): Stufe 1 (Relevanzprüfung): Daten der Internetarbeitshilfe des BAYLFU:

NR: Art im Bereich des ausgewerteten Naturraums (D65 "Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten") X = nachgewiesen 0 = nicht nachgewiesen k.A. keine Angabe bei weitverbreiteten Vogelarten

TK: Art im Bereich der ausgewerteten Topographischen Karte (Nr. 7834 München-Pasing) X = nachgewiesen 0 = nicht nachgewiesen k.A. keine Angabe bei weitverbreiteten Vogelarten

Stufe 2 (Relevanzprüfung): Lebensraumeignung des Wirkraums und Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben (vgl. Kap.2):

L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt 0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt

E: Wirkungsempfindlichkeit der Art: X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können 0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können

Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als nicht-relevant identifiziert und können damit von den weiteren Prüfschritten ausge-schlossen werden.

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D:\16\018\Tx\Bearb\_PA79\16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Anhang, Seite 2

Stufe 3 (Bestandsaufnahme):

NW: Art im Untersuchungsraum (im vorliegenden Fall Bebauungsplangebiet) durch Bestandserfas-sung nachgewiesen (Datengrundlagen vgl. Kap. 1.2 und 4): X = ja 0 = nein

PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich: X = ja 0 = nein

Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde, werden der weite-ren saP zugrunde gelegt.

Weitere Abkürzungen:

RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere):

für Wirbeltiere (ohne Vögel): BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009)

für Vögel: GRÜNEWALD ET AL. (2015)

für Schmetterlinge und Weichtiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2011)

für Lauf- und Wasserkäfer: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2016)

für Libellen: OTT ET AL. (2015)

für die übrigen wirbellosen Tiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998)

für Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996)

RLB: Rote Liste Bayern:

für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003) / BAYERISCHES LANDESAMT FÜR

UMWELT (2016b, 2017, 2018)

Kategorien

0 Ausgestorben oder verschollen

1 Vom Aussterben bedroht

2 Stark gefährdet

3 Gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt / Gefährdung unbekannten Ausmaßes

R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen / Extrem selten

D Daten defizitär / Daten unzureichend

V Arten der Vorwarnliste / Vorwarnliste

* Ungefährdet

♦ Nicht bewertet (meist Neozoen, Vermehrungsgäste)

nb Nicht berücksichtigt (Neufunde)

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D:\16\018\Tx\Bearb\_PA79\16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Anhang, Seite 3

für Gefäßpflanzen: SCHEUERER & AHLMER (2003)

Kategorien

00 ausgestorben

0 verschollen

1 vom Aussterben bedroht

2 stark gefährdet

3 gefährdet

RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*)

R sehr selten (potenziell gefährdet)

V Vorwarnstufe

D Daten mangelhaft

- ungefährdet

RLT/S/K: regionalisierter Rote-Liste-Status für Tiere in Bayern:

Region:

T Tertiär-Hügelland und voralpine Schotterplatten (T/S)

bei Fischen:

S Südbayern (Einzugsgebiete von Donau und Bodensee)

in RLB 2016:

K Kontinentale Region in Bayern

zusätzliche Kategorien:

- in der Region nicht vorkommend

* in der Region ungefährdet

ohne Eintrag keine Angabe in der Roten Liste (bei bayernweit ungefährdeter Art)

RLH: regionalisierter Rote-Liste-Status für Pflanzen in Bayern:

Region:

H Region Molassehügelland

ohne Eintrag in der Region nicht vorkommend

sg: streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Ziff. 14 BNatSchG bzw. BArtSchV Anl. 1 Spalte 3

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D:\16\018\Tx\Bearb\_PA79\16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Anhang, Seite 4

A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Tierarten:

D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLT sg

Fledermäuse

0 Alpenfledermaus Hypsugo savii D R R x

X 0 Bechstein-Fledermaus Myotis bechsteinii 2 3 3 x

X 0 Brandtfledermaus, Große

Bartfledermaus

Myotis brandtii V 2 2

x

X X X X 0 X Braunes Langohr Plecotus auritus V * * x

X 0 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3 3 x

X X X X 0 X Fransenfledermaus Myotis nattereri * * * x

X 0 Graues Langohr Plecotus austriacus 2 2 2 x

0 Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequi-

num 1 1 1

x

X X X X 0 X Großer Abendsegler Nyctalus noctula V * * x

X X X X 0 X Großes Mausohr Myotis myotis V * * x

X 0 Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 2 2 x

X X X X 0 X Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V * * x

X 0 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 1 2 2 x

X X X X 0 X Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 3 3 x

X X X X 0 X Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D V V x

X 0 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii G 3 3 x

0 Nymphenfledermaus Myotis alcathoe 1 1 1 x

X X X X 0 X Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii * * * x

X X X X 0 X Wasserfledermaus Myotis daubentonii * * * x

X X X 0 0 X Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii * * * x

X 0 Wimperfledermaus Myotis emarginatus 2 1 1 x

X X X 0 0 X Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor

(Vespertilio murinus) D 2 3

x

X X X X 0 X Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * * * x

Weitere Säugetiere

0 Baumschläfer Dryomys nitedula R 1 0 x

X 0 Biber Castor fiber V * * x

0 Feldhamster Cricetus cricetus 1 1 2 x

X 0 Fischotter Lutra lutra 3 3 3 x

X 0 Haselmaus Muscardinus avellanarius G * * x

0 Luchs Lynx lynx 2 1 1 x

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D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLT sg

0 Waldbirkenmaus, Birken-

maus

Sicista betulina 1 2 2

x

X 0 Wildkatze Felis silvestris 3 2 2 x

0 Wolf Canis lupus 1 1 1 x

Kriechtiere

X 0 Äskulapnatter Zamenis longissimus

(Elaphe longissima)

2 1 1 x

X 0 Europäische Sumpfschild-

kröte

Emys orbicularis 1 1 1 x

X X X X 0 X Mauereidechse Podarcis muralis V 1 - x

X X X X 0 0 Schlingnatter Coronella austriaca 3 2 1 x

0 Östliche Smaragdeidechse Lacerta viridis 1 1 - x

X X X X X Zauneidechse Lacerta agilis V V V x

Lurche

0 Alpensalamander Salamandra atra * * x

0 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 3 1 - x

X X 0 Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2 2 x

X X 0 Kammmolch Triturus cristatus V 2 1 x

X X 0 Kleiner Wasserfrosch Pelophylax lessonae

(Rana lessonae)

G D 3 x

X 0 Knoblauchkröte Pelobates fuscus 3 2 1 x

X 0 Kreuzkröte Bufo calamita V 2 1 x

X X 0 Laubfrosch Hyla arborea 3 2 2 x

X 0 Moorfrosch Rana arvalis 3 1 1 x

X X 0 Springfrosch Rana dalmatina * 3 2 x

X X 0 Wechselkröte Pseudepidalea viridis

(Bufo viridis)

3 1 1 x

Fische S

0 Donaukaulbarsch Gymnocephalus baloni * D D x

Libellen

X 0 Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes * 3 3 x

0 Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons 2 1 1 x

X 0 Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 3 1 1 x

X 0 Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 3 2 2 x

X 0 Grüne Flussjungfer, Grüne

Keiljungfer

Ophiogomphus cecilia * V V

x

0 Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca 1 2 2 x

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D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLT sg

Käfer

X 0 Grubenlaufkäfer Carabus variolosus nodu-

losus

1 1 1 x

X 0 Großer Eichenbock Cerambyx cerdo 1 1 x

X 0 Scharlachkäfer, Scharlach-

Plattkäfer

Cucujus cinnaberinus 1 R x

0 0 Breitrand Dytiscus latissimus 1 1 x

0 0 Schmalbindiger Breitflügel-

Tauchkäfer

Graphoderus bilineatus 3 0 x

X 0 Eremit Osmoderma eremita 2 2 x

0 Alpenbock Rosalia alpina 2 2

Tagfalter RLK

X 0 Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 2 2 2 x

X 0 Moor-Wiesenvögelchen Coenonympha oedippus 1 1 1 x

0 Maivogel Euphydryas maturna 1 1 1 x

X 0 Gelbringfalter Lopinga achine 2 2 2 x

0 Großer Feuerfalter Lycaena dispar 3 R R x

0 Blauschillernder Feuerfal-

ter

Lycaena helle 2 2 2 x

0 Apollo Parnassius apollo 2 2 2 x

0 Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne 2 2 2 x

X 0 Thymian-Ameisenbläuling Phengaris arion (Maculi-

nea arion) 3 2 2 x

X X 0 Dunkler Wiesenknopf-

Ameisenbläuling

Phengaris nausithous

(Maculinea nausithous) V V V x

X 0 Heller Wiesenknopf-

Ameisenbläuling

Phengaris teleius (Maculi-

nea teleius) 2 2 2 x

Nachtfalter

0 Heckenwollafter Eriogaster catax 1 1 0 x

0 Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii 1 1 - x

X 0 X X X Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina * V * x

Schnecken

X 0 Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus 1 1 1 x

X 0 Gebänderte Kahnschne-

cke

Theodoxus transversalis 1 1 1 x

Muscheln

X 0 Bachmuschel, Gemeine

Flussmuschel

Unio crassus 1 1 1 x

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Gefäßpflanzen:

D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLH sg

X 0 Lilienblättrige Becherglocke Adenophora liliifolia 1 1 1 x

X X 0 Kriechender Scheiberich,

Kriechender Sellerie

Apium repens 1 2 2 x

0 Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum 2 2 x

0 Dicke Trespe Bromus grossus 1 1 00 x

0 Herzlöffel Caldesia parnassifolia 1 1 x

X 0 Europäischer Frauenschuh Cypripedium calceolus 3 3 2 x

0 Böhmischer Fransenenzian Gentianella bohemica 1 1 x

X X 0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris 2 2 2 x

0 Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides 2 1 x

X 0 Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens 2 2 2 x

X 0 Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii 2 2 2 x

0 Froschkraut Luronium nutans 2 00 x

0 Bodensee-

Vergissmeinnicht

Myosotis rehsteineri 1 1 x

X 0 Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens 1 1 1 x

0 Sommer-Wendelähre Spiranthes aestivalis 2 2 00 x

0 Bayerisches Federgras Stipa pulcherrima ssp.

bavarica

1 1 x

0 Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum - R x

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B Vögel

Brutvogelarten in Bayern

D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLK sg

0 Alpenbraunelle Prunella collaris R * - -

0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus R * - -

0 Alpenschneehuhn Lagopus muta R R - -

X 0 Alpensegler Apus melba R 1 1 -

k.A. k.A. X 0 X Amsel*) Turdus merula * * * -

0 Auerhuhn Tetrao urogallus 1 1 1 x

k.A. k.A. 0 0 Bachstelze*) Motacilla alba * * * -

X 0 Bartmeise Panurus biarmicus * R R -

X X 0 Baumfalke Falco subbuteo 3 * * x

X X 0 Baumpieper Anthus trivialis 3 2 2 -

X 0 Bekassine Gallinago gallinago 1 1 1 x

X 0 Berglaubsänger Phylloscopus bonelli * * * x

X 0 Bergpieper Anthus spinoletta * * R -

X 0 Beutelmeise Remiz pendulinus * V V -

X 0 Bienenfresser Merops apiaster * R R x

X X 0 Birkenzeisig Carduelis flammea * * * -

0 Birkhuhn Tetrao tetrix 1 1 1 x

k.A. k.A. 0 Blässhuhn*) Fulica atra * * * -

X 0 Blaukehlchen Luscinia svecica * * * x

k.A. k.A. X 0 X Blaumeise*) Parus caeruleus * * * -

X X 0 Bluthänfling Carduelis cannabina 3 2 2 -

X 0 Brachpieper Anthus campestris 1 0 0 x

X 0 Brandgans Tadorna tadorna * R R -

X X 0 Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 1 1 -

k.A. k.A. X 0 X Buchfink*) Fringilla coelebs * * * -

k.A. k.A. 0 0 Buntspecht*) Dendrocopos major * * * -

X X 0 0 Dohle Coloeus monedula * V V -

X X 0 Dorngrasmücke Sylvia communis * V V -

X 0 Dreizehenspecht Picoides tridactylus * * * x

X X 0 Drosselrohrsänger Acrocephalus arundina-

ceus * 3 3

x

k.A. k.A. 0 Eichelhäher**) Garrulus glandarius * * * -

X X 0 Eisvogel Alcedo atthis * 3 V x

k.A. k.A. X 0 X Elster*) Pica pica * * * -

X X 0 Erlenzeisig Carduelis spinus * * * -

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D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLK sg

X X 0 Feldlerche Alauda arvensis 3 3 3 -

X X 0 Feldschwirl Locustella naevia 3 V V -

X X 0 Feldsperling Passer montanus V V V -

0 Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris R R R x

k.A. k.A. 0 Fichtenkreuzschnabel*) Loxia curvirostra * * * -

X 0 Fischadler Pandion haliaetus 3 1 1 x

k.A. k.A. 0 0 Fitis**) Phylloscopus trochilus * * * -

X X 0 Flussregenpfeifer Charadrius dubius * 3 3 x

X 0 Flussseeschwalbe Sterna hirundo 2 3 3 x

X X 0 Flussuferläufer Actitis hypoleucos 2 1 1 x

X X 0 Gänsesäger Mergus merganser V * * -

k.A. k.A. 0 0 Gartenbaumläufer*) Certhia brachydactyla * * * -

k.A. k.A. 0 0 Gartengrasmücke**) Sylvia borin * * * -

X X 0 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V 3 3 -

k.A. k.A. 0 Gebirgsstelze**) Motacilla cinerea * * * -

X X 0 Gelbspötter Hippolais icterina * 3 3 -

k.A. k.A. 0 0 Gimpel*) Pyrrhula pyrrhula * * * -

k.A. k.A. 0 0 Girlitz*) Serinus serinus * * * -

X X 0 Goldammer Emberiza citrinella V * * -

X X 0 Grauammer Emberiza calandra V 1 1 x

X X 0 Graugans Anser anser * * * -

X X 0 Graureiher Ardea cinerea * V V -

k.A. k.A. 0 0 Grauschnäpper**) Muscicapa striata V * * -

X X 0 Grauspecht Picus canus 2 3 3 x

X 0 Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1 1 x

k.A. k.A. 0 0 Grünfink*) Carduelis chloris * * * -

X X 0 0 Grünspecht Picus viridis * * * x

X X 0 Habicht Accipiter gentilis * V V x

0 Habichtskauz Strix uralensis R R R x

X X 0 Halsbandschnäpper Ficedula albicollis 3 3 3 x

X 0 Haselhuhn Tetrastes bonasia 2 3 3 -

X 0 Haubenlerche Galerida cristata 1 1 1 x

k.A. k.A. 0 Haubenmeise**) Parus cristatus * * * -

X X 0 Haubentaucher Podiceps cristatus * * * -

k.A. k.A. 0 0 Hausrotschwanz*) Phoenicurus ochruros * * * -

k.A. k.A. 0 0 Haussperling*) Passer domesticus V V V -

k.A. k.A. 0 0 Heckenbraunelle**) Prunella modularis * * * -

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D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLK sg

X X 0 Heidelerche Lullula arborea V 2 2 x

X X 0 Höckerschwan Cygnus olor * * * -

X X 0 Hohltaube Columba oenas * * * -

k.A. k.A. 0 Jagdfasan*) Phasianus colchicus * ♦ ♦ -

X X 0 Kanadagans Branta canadensis * ♦ ♦ -

X 0 Karmingimpel Carpodacus erythrinus * 1 1 x

k.A. k.A. 0 Kernbeißer**) Coccothraustes

coccothraustes * * *

-

X X 0 Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 2 x

X X 0 Klappergrasmücke Sylvia curruca * 3 * -

k.A. k.A. 0 0 Kleiber**) Sitta europaea * * * -

X X 0 Kleinspecht Dryobates minor V V V -

X X 0 Knäkente Anas querquedula 2 1 1 x

k.A. k.A. X 0 X Kohlmeise*) Parus major * * * -

X X 0 Kolbenente Netta rufina * * * -

X 0 Kolkrabe Corvus corax * * * -

X X 0 Kormoran Phalacrocorax carbo * * * -

X X 0 Kornweihe Circus cyaneus 1 0 0 x

X 0 Kranich Grus grus * 1 1 x

X X 0 Krickente Anas crecca 3 3 V -

X X 0 Kuckuck Cuculus canorus V V V -

X X 0 Lachmöwe Larus ridibundus * * * -

X 0 Löffelente Anas clypeata 3 1 1 -

0 Mauerläufer Tichodroma muraria R R - -

X X X 0 X Mauersegler Apus apus * 3 3 -

X X 0 Mäusebussard Buteo buteo * * * x

X X 0 Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 3 3 -

k.A. k.A. 0 Misteldrossel*) Turdus viscivorus * * * -

X 0 Mittelmeermöwe Larus michahellis * * * -

X X 0 Mittelspecht Dendrocopos medius * * * x

k.A. k.A. X 0 X Mönchsgrasmücke*) Sylvia atricapilla * * * -

X X 0 Nachtigall Luscinia megarhynchos * * * -

X 0 Nachtreiher Nycticorax nycticorax 1 R R x

X X 0 Neuntöter Lanius collurio * V V -

X 0 Ortolan Emberiza hortulana 3 1 1 x

X X 0 Pirol Oriolus oriolus V V V -

X 0 Purpurreiher Ardea purpurea R R R x

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D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLK sg

k.A. k.A. X 0 X Rabenkrähe*) Corvus corone * * * -

X 0 Raubwürger Lanius excubitor 2 1 1 x

X X 0 Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 V V -

X 0 Raufußkauz Aegolius funereus * * * x

X X 0 Rebhuhn Perdix perdix 2 2 2 -

k.A. k.A. 0 Reiherente*) Aythya fuligula * * * -

X X 0 Ringdrossel Turdus torquatus * * 1 -

k.A. k.A. 0 0 Ringeltaube**) Columba palumbus * * * -

k.A. k.A. 0 Rohrammer**) Emberiza schoeniclus * * * -

X 0 Rohrdommel Botaurus stellaris 3 1 1 x

X 0 Rohrschwirl Locustella luscinioides * * * x

X 0 Rohrweihe Circus aeruginosus * * * x

X 0 Rostgans Tadorna ferruginea ♦ ♦ ♦ -

k.A. k.A. 0 0 Rotkehlchen*) Erithacus rubecula * * * -

X 0 Rotmilan Milvus milvus V V V x

X 0 Rotschenkel Tringa totanus 3 1 1 x

X X 0 0 Saatkrähe Corvus frugilegus * * * -

X 0 Schellente Bucephala clangula * * * -

X X 0 Schilfrohrsänger Acrocephalus schoeno-

baenus * * *

x

X 0 Schlagschwirl Locustella fluviatilis * V V -

X X 0 Schleiereule Tyto alba * 3 3 x

X X 0 Schnatterente Anas strepera * * * -

0 Schneesperling Montifringilla nivalis R R - -

k.A. k.A. 0 Schwanzmeise**) Aegithalos caudatus * * * -

X 0 Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis * 1 1 x

X X 0 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola * V * -

X 0 Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus * R R -

X 0 Schwarzmilan Milvus migrans * * * x

X X 0 Schwarzspecht Dryocopus martius * * * x

X 0 Schwarzstorch Ciconia nigra * * * x

X 0 Seeadler Haliaeetus albicilla * R R x

X 0 Seidenreiher Egretta garzetta ♦ ♦ ♦ x

k.A. k.A. 0 Singdrossel**) Turdus philomelos * * * -

k.A. k.A. 0 Sommergoldhähnchen**) Regulus ignicapillus * * * -

X X 0 Sperber Accipiter nisus * * * x

X 0 Sperbergrasmücke Sylvia nisoria 3 1 1 x

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D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLK sg

X 0 Sperlingskauz Glaucidium passerinum * * * x

k.A. k.A. 0 0 Star*) Sturnus vulgaris 3 * * -

X 0 Steinadler Aquila chrysaetos R R - x

0 Steinhuhn Alectoris graeca R R - x

X 0 Steinkauz Athene noctua 3 3 3 x

0 Steinrötel Monticola saxatilis 2 1 0 x

X X 0 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 1 -

k.A. k.A. 0 0 Stieglitz**) Carduelis carduelis * V V -

k.A. k.A. 0 Stockente*) Anas platyrhynchos * * * -

k.A. k.A. X 0 X Straßentaube*) Columba livia f. domestica * ♦ ♦ -

X X 0 Sturmmöwe Larus canus * R R -

k.A. k.A. 0 Sumpfmeise**) Parus palustris * * * -

X 0 Sumpfohreule Asio flammeus 1 0 0 x

k.A. k.A. 0 Sumpfrohrsänger**) Acrocephalus palustris * * * -

X X 0 Tafelente Aythya ferina * * * -

k.A. k.A. 0 Tannenhäher*) Nucifraga caryocatactes * * * -

k.A. k.A. 0 Tannenmeise**) Parus ater * * * -

X X 0 Teichhuhn Gallinula chloropus V * * x

X X 0 Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus * * * -

X X 0 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 3 V V -

X 0 Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 3 1 1 x

k.A. k.A. 0 0 Türkentaube*) Streptopelia decaocto * * * -

X X 0 0 Turmfalke Falco tinnunculus * * * x

X 0 Turteltaube Streptopelia turtur 2 2 2 x

X 0 Uferschnepfe Limosa limosa 1 1 1 x

X 0 Uferschwalbe Riparia riparia V V V x

X 0 Uhu Bubo bubo * * * x

k.A. k.A. 0 0 Wacholderdrossel*) Turdus pilaris * * * -

X X 0 Wachtel Coturnix coturnix V 3 3 -

X 0 Wachtelkönig Crex crex 2 2 2 x

k.A. k.A. 0 Waldbaumläufer**) Certhia familiaris * * * -

X X 0 Waldkauz Strix aluco * * * x

k.A. k.A. 0 Waldlaubsänger**) Phylloscopus sibilatrix * 2 2 -

X X 0 Waldohreule Asio otus * * * x

X X 0 Waldschnepfe Scolopax rusticola V * * -

X X 0 Waldwasserläufer Tringa ochropus * R R x

X X 0 Wanderfalke Falco peregrinus * * * x

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D:\16\018\Tx\Bearb\_PA79\16018_181023_LBP-Text_PA79_mit-ASB.docx Anhang, Seite 13

D65 TK L E NW PO Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RLD RLB RLK sg

X X 0 Wasseramsel Cinclus cinclus * * * -

X 0 Wasserralle Rallus aquaticus V 3 3 -

k.A. k.A. 0 Weidenmeise**) Parus montanus * * * -

0 Weißrückenspecht Dendrocopos leucotus 2 3 1 x

X 0 Weißstorch Ciconia ciconia 3 * * x

X X 0 Wendehals Jynx torquilla 2 1 1 x

X X 0 Wespenbussard Pernis apivorus 3 V V x

X 0 Wiedehopf Upupa epops 3 1 1 x

X X 0 Wiesenpieper Anthus pratensis 2 1 1 -

X X 0 Wiesenschafstelze Motacilla flava * * * -

X 0 Wiesenweihe Circus pygargus 2 R R x

k.A. k.A. 0 Wintergoldhähnchen**) Regulus regulus * * * -

k.A. k.A. 0 0 Zaunkönig**) Troglodytes troglodytes * * * -

X 0 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 3 1 1 x

k.A. k.A. X 0 X Zilpzalp*) Phylloscopus collybita * * * -

0 Zippammer Emberiza cia 1 R R x

0 Zitronenzeisig Carduelis citrinella 3 * - x

X 0 Zwergdommel Ixobrychus minutus 2 1 1 x

X 0 Zwergohreule Otus scops * R R x

0 Zwergschnäpper Ficedula parva V 2 2 x

k.A. k.A. 0 Zwergtaucher**) Tachybaptus ruficollis * * * -

*) weit verbreitete Arten ("Allerweltsarten"), bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben

keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt (vgl. hierzu Abschnitt "Rele-

vanzprüfung" der Internet-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der

Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter www.lfu.bayern.de/natur/index.htm)

**) weit verbreitete Arten ("Allerweltsarten"), die abweichend von der Einstufung des Bayerischen Landesamtes für

Umwelt innerhalb der Stadt München bei der saP zu prüfen sind.