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Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer BDB
Von der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedbergöbuv. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer BDBÖffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigerfür Schäden an Gebäuden der IHK Gießen-Friedberg
Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Hessen
Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule MittelhessenCampus Gießen Fachbereich Bau (Architektur und Bauing.)
Stellv. Obmann AA DIN 18533 und Mitarb. AA DIN 18534 sowie Leiter AG DIN 18195 und Mitarbeiter beim DAfStb UA WU-Rili.als Experte des Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB Berlin
Sachverständigen- u. Ingenieurbüro für Bautechnik35415 Pohlheim, Goethestraße 49, Tel. 06403-62443
klingelhoefer-pohlheim@t-online.de
Copyright von Gerhard Klingelhöfer bzw. gemäß Quellenangaben für alle Folien dieses Vortrages ist als Urheberrecht zu beachten.
25 Jahre adicon - Jubiläumsseminaram 7.3.2017 in Rödermark
Abdichtungen für Bauwerke nach den neuen Normen
E DIN 18531 – E DIN 18535 (als Ersatz für DIN 18195)
Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer BDB
Von der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedbergöbuv. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
©
Gliederung des Vortrages
1. Grundsätze für Abdichtungen gegen Wasser und Allgemeines
zum notwendigen Wechsel von DIN 18195 Teil 1-10 zu fünf
neuen Einzelnormen E DIN 18531 – 18535 und DIN 18195 (neu)
als Terminologienorm für Zuordnung, Begriffe u. Abkürzungen
2. E DIN 18533 „Abdichtungen erdberührter Bauteile― (12-2015)
3. Überblick E DIN 18532 „Abdichtung von befahrbaren
Verkehrsflächen auf Beton― (05-2016)
4. Überblick E DIN 18535 „Abdichtungen von Behälter (06-2015)
Die weiteren neuen Normen E DIN 18531 „Abdichtungen von genutzten und nicht
genutzte Dächer ...― und E DIN 18534 „Abdichtungen von Innenräumen― werden in
diesem Vortrag nicht vorgestellt, so dass dazu auf andere Fachinfos verwiesen wird.
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§ 3 aus MBO (Länderbauordnung, ARGEBau)
Allgemeine Anforderungen(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten,
dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit
und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
(2) Bauprodukte und Bauarten dürfen nur verwendet werden, wenn bei ihrer
Verwendung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung
während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer die
Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erfüllen und
gebrauchstauglich sind. Zukünftige Änderung der Hess.BO und neue VVTB
ab Anfang 2017 (Bauregelliste entfällt zukünftig, wg. EUGH-Urteil).
(3) Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung
als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu
beachten. Bei der Bekanntmachung kann hinsichtlich ihres Inhalts auf die
Fundstelle verwiesen werden. Von den Technischen Baubestimmungen kann
abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die
allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden; § 17 Abs. 3 und § 21
bleiben unberührt.
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Von der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg öbuv. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(2) Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn bei Ihrer
Verwendung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung
während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer die
Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erfüllen
und gebrauchstauglich sind.
Im Folgenden ist dazu auch § 16 HBO „Bauprodukte“ ff. zu beachten.
(Anforderungen an die Verwendbarkeitseignung und deren Nachweise,
siehe auch EU-Bauproduktenverordnung, Bauregelliste und bspw. hier
DIN V 20000-201 u.-202, abP, Ü-Zeichen, CE-Kennzeichnung u.a.)Siehe dazu auch Hess Bauordnung: Zukünftig neu in VVTB geregelt (wg. EUGH)§ 17 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
§ 18 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 19 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ 20 Bauarten
§ 21 Übereinstimmungsnachweis
§ 22 Übereinstimmungsnachweis des herstellenden Unternehmens
§ 23 Übereinstimmungszertifikat und § 24 Prüf, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen
Auszug § 3 aus Hess. Bauordnung: Allgemeine Anforderungen(ähnlich oder gleich nach MBO auch in anderen LBO‘s)
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Hinweis zur Liste der technischen Baubestimmungen in Hessen (vgl. §3 HBO):
Die DIN 18195, Teile 4, 5 und 6 für „Bauwerksabdichtungen wurde im Jahr 2013
aus der Liste der eingeführten technischen Baubestimmungen (ETB-Liste) ersatzlos
gestrichen. Damit ist die DIN 18195 in keinem Bundesland mehr eingeführte techn.
Baubestimmung aber als a.a.R.d.T. selbstverständlich zu beachten.
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Quelle: Prof. Dr. Ing. N. Eisenhauer, Hochschule Karlsruhe
Größenvergleich: In einen 0,1 mm breiten Spalt passen mehr als 215.000 Wassermoleküle
nebeneinander (Molekülgröße 0,28 nm + Molekülabstand ca. 0,18 nm = ca. 0,46 nm)
[10 Angström = 1 nm = 10-6 mm (1 Nanometer = 1 Millionstel Millimeter)]
In 0,2 mm breiten Spalt passen
über 430.000 x H2O-Moleküle
in „Reihe― nebeneinander !!!
Wasser ist Lebenselexier und gleichfalls Feind der Bauwerke !
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1.1.3 Grundsätze für Abdichtungen gegen Wasser
1. „Wasser hat einen spitzen Kopf!“
Der Wasser-Dipol (H2O) ist ein sehr kleines, dreieckförmiges, polares Molekül.
Wasser tritt als Eis (fest), Wasser (flüssig) und Dampf (gasförmig) in der Natur auf.
Es wechselt je nach Temperatur seinen Aggregatzustand, dehnt sich bei Eisbildung
erheblich aus (V+10%; stat. Eisdruck); größte Dichte bei +4Co (Anomalie d.W.).
2. „Wasser ist konsequent“
Vorhandenes Wasser findet immer die Undichtheiten einer Abdichtung und durchdringt
diese, meistens auf schädigende Weise für die zu schützenden Bauteile.
3. Bauwerksabdichtungen und die tatsächlichen Wassereinwirkungen werden von
den Planern und Ausführenden meistens unterschätzt, mit häufig fatalen Folgen.
Erfahrungsgemäß interessieren sich die Bauherren/AG frühestens nach den ersten
Feuchte- oder Wasserschäden für die Bauwerksabdichtung, meistens fehlt hier
zunächst das Problembewusstsein (=> Beratungsaufgabe des Planers!).
4. Jede Abdichtung ist nur so gut wie ihre Planung, Ausführung, Material und die
vorhandenen Randbedingungen am Bauwerk (=>Koordinierungsaufgabe).
5. Jede Abdichtung unterliegt einem allmählichen Verschleiß durch Alterung, chem.+
biolog.+mechan. Beanspruchung, Temperatur, Bewitterung und sonstige Einwirkungen.
Die planmäßige bzw. zu erwartende Nutzungsdauer einer Abdichtung ist zu beachten.
Schutzmaßnahmen für Bauwerksabdichtungen sind daher besonders wichtig und im
Allgemeinen erforderlich.
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DIN 18195 (Teil 1, 3-6) Bauwerksabdichtungen (akt. 12-2011)davon die Teile 4, 5 u. 6 in Hessen als ETB (HBO §3) bauaufsichtl. eingeführt
DIN 18195 (Teil 2) „Stoffe― (aktualisiert 2011)
DIN 18195 (Teil 7) „Behälterabdichtungen― (07-2009 u. 2011)
DIN 18195 (Teil 8, 9 u. 10 „Fugen, Details+Schutzm.) (akt. 12-2011)
DIN 18195 - Beiblatt 1 „Beispiele+Skizzen― (akt. 2011)
DIN 18195 (Teil 9) Änderung mit Aufnahme der Kombi-
Abdichtung (Erg. A1:2009 u. 12-2011)
DIN 4095 Dränung zum Schutz baulicher Anlagen (06/1990)
DIN EN 18514 „Kunststoffmod. Bit. Dickbeschichtungen (PMBC) (2013)
DIN 4020 u. EC 7 Geotechn.Untersuchungen für bautechn. Zwecke (9/2003)
DIN 18130 (Teil 1) Baugrund - Bestimmung des Wasserdurch-
lässigkeitsbeiwerts (05-1998)
DAfStB Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
DIN EN 1992 bzw. EC2 Beton, Stahlbeton und Spannbeton
DIN 18336 ATV (VOB/C) Abdichtungsarbeiten (04-2010)
DIN 18308 ATV (VOB/C) Drän+Versickerarbeiten (04-2010) u.a.m.
1.1.4 Überblick über aktuelle Regelwerke für erdseitige Abdichtungen
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Quelle: DIBT-Berlin Vortrag von DI. Herold
1.1.5 Ausblick: Ersatz von DIN 18195 (T.1-10) durch neue DIN 18531 - 18535
Zukünftig DIN 18195 (neu) als Terminologie-Norm für DIN 18531-18535
mit Begriffsdefinitionen, Zuordnungsschaubild u. Abkürzungsverzeichnis
Bei Abnahmen eventuelle Regelwerksänderungen + ggf. neue Ersatz-normen während der Bauaus-
führung beachten, z.B.: Ersatz von DIN 18195 (T.1-10) durch zukünftig neue DIN 18531 – 18535.
Allgemein gilt nach BGB §640 u. 633 (sowie VOB/B § 12 u. 13) die Einhaltung der a.a.R.d.T. und akt.
Vorschriften zum Zeitpunkt der Abnahme, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen vorliegen.
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Vor dem großen Regen
Nach dem Regen ......!!!Lastfall aufstauendes Sickerwasser
Fallbeispiel 1
Wasserschaden an
hochwertigen Whs-KG
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Fallbeispiel 2
Baugrube für Wohnhaus-UG mit Kluft+Schichtenwasser, das mittels Dränage und Dränschacht ständig in die öffentlicheKanalisation abgepumpt werden muss, weil man nur nach DIN 18195-4 gegen nicht stauendes Wasser abgedichtet und nach DIN 4095 gedränt hat.
Negative Folgen:Dauerhaft hohe Entsorgungs-kosten für das abzupumpende Dränwasser und unsichere Situation für die unter-dimensionierte Abdichtung.
Besser:„Weisse Wanne― als WU-Beton-Bauwerk mit Zusatzmaßnahmen oder „Schwarze Wanne― nach DIN 18195-6 mit geringen Mehrkosten.Ohne nennenswerte Folgekosten!
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zu Fallbeispiel 2 Innenseitige Wasserschäden im UG
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zu Fallbeispiel 2 Dränwasserpumpschacht mit Wasseruhr
Dränspende ca. 2500 bis 3000 m³/a x ca. 6,80 €/m³
zuzügl. Wartung+Instandhaltung der Doppelpumpen-und
Warnanlage auf 80 Jahre (Massivbau) anzusetzen.
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Fallbeispiel 3: Fehlerhafte KMB-Abdichtung
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1.1.11 Planung von Abdichtungsmaßnahmen
1. Hilfen und Angaben für die Planung von Bauwerksabdichtungen können den
v.g. Regelwerken (z.B. DIN 18195, DIN 18531, KMB-Rili. u.a. / für Feuchteschutz
DIN 4108 sowie zukünftig DIN 18531 – 18535 u.a.) sowie der einschlägigen
Fachliteratur (s. Vorstellung u.a.) entnommen werden.
2. Planungsgrundsätze für Bauwerksabdichtungen:
a) „So einfach wie möglich und so sicher wie erforderlich!“
b) „Jede Abdichtung ist nur so gut, wie ihre schwächste Stelle!“
c) „Wenn kein konkreter Bemessungswasserstand für das
abzudichtende Objekt vorliegt, ist sicherheitshalber
mindestens Geländeoberkante oder ggf. ein höchst
möglicher Hochwasserstand (HHW) als objektbezogener
Bemessungswasserstand für die erd+außenseitige
Abdichtung gegen drückendes Wasser anzusetzen!“
=> analog neuer Anforderung in E DIN 18533-1
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Gründe für die Neugliederung1. Die alte Gliederung der DIN 18195 Teil 1-10 war nur schwer und aufwändig
zu aktualisieren, weil immer mehrere DIN-Teile von einer Änderung
betroffen waren und simultan im Gesamtwerk angepasst werden mussten.
Deshalb hinkte der Normungsstand der Baupraxis hinterher (z.B. T.5 AIV).
2. Die zunehmende Komplexität der verschiedenen Abdichtungsbereiche und
deren vielfältigen Anforderungen sowie die Aktualisierungsrate für moderne,
bewährte Bauweisen war mit der bisherigen DIN 18195 T.1-10 nicht mehr
zeitnah und mit vertretbaren Aufwand in einer DIN-Norm umsetzbar.
3. Ein DIN-Arbeitsausschuß allein war für die qualifizierte, zeitnahe, praxis-
orientierte Fortführung, Aktualisierung und Ergänzung von DIN 18195
T.1-10 nicht ausreichend, so dass man im Jahr 2011 entschieden hat
fünf Arbeitsausschüsse für fünf Einzelnormen und einen übergeordneten
Koordinierungsausschuß zu bilden, um die o.g. Normen-Anforderungen
zukünftig besser umsetzen zu können.
4. Der neue Normungsbereich „Abdichtungen für befahrbare Verkehrs-
flächen aus Beton― war in bisheriger DIN 18195 T.1-10 nicht integrierbar.
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Vorgaben für die neuen Normen- Bisher bewährte und aktuelle Regeln aus DIN 18195 und DIN
18531 sollen übernommen werden (Bestandsicherung) und durch
jeweiligen Anwendungsbezug sollen Änderungen leichter sein.
- Die neuen Normen DIN 18531 – DIN 18535 sollen bewährte,
aktuelle Abdichtungen aus der Baupraxis regeln (s. Anträge mit
Erhebungsbögen mind. 5 Jahre positive Praxisbewährung).
- Die neuen Normen sollen mehr Planungshilfen und Planungs-
anforderungen beinhalten, um die Abd.-Planungen zu verbessern.
- Die neuen Normen sollen möglichst einheitlich (ähnl.) gegliedert
und aufgebaut sein. Klassifizierungen wurden neu eingeführt.
- Die neuen Normen sollen sich (möglichst) nicht widersprechen.
=> Einheitliche Begriffe und Abkürzg. in DIN 18195 neu.
- Die Zuverlässigkeit von Abdichtungen sollte verbessert werden (s.Anh.).
- Ein Koordinierungsausschuß steht über den Einzel-DIN-AA. U.v.a.m.
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1.1.12 Übersicht zu den neuen Abdichtungsnormen: Quelle: E DIN 18195 (neu) + AIBau
Die neue DIN 18195 enthält alle Begriffsdefinitionen für die DIN 18531 – 18535.
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1.1.13 Synopse DIN 18195 / DIN 1853x
Ansatz: Bisher bewährte Regelungen der DIN 18195 sollten in die
neuen Normen übernommen und erf. Neues geregelt werden.
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Anfang Juni‘15 veröffentlicht.
ca. Ende 2016/Anf. 2017
Einführung ca. ab Mitte 2017und Rücknahme DIN 18195 T.1-10
im Mai und Juni 2016
Ende Dez. 2015
(T.1-3 und 2016/II T.4-6)
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2 E DIN 18533 Abdichtung erdberührter Bauteile
Bildquelle: Google-Internet
Erdseitige Kellerabdichtung mit bahnenförmigen
oder flüssigen Abdichtungsstoffen als
druckdichte „Schwarze Wanne― oder
gegen Bodenfeuchte, nichtstauendes Wasser
ohne oder mit Dränage
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2.1 Neugliederung der Abdichtungsnormen 2015/16
DIN 18535
Behälterabdichtungen.
Quelle: E DIN 18195 und
Prof. Dr. R. Oswald †, AIBAU
Zukünftig DIN 18195 (neu) als Terminologie-Norm für DIN 18531-18535
mit Begriffsdefinitionen, Zuordnungsschaubild u. Abkürzungsverzeichnis
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E DIN 18533 Bearbeitungsstand
DIN 18533 Teil 1 Entwurf (veröffentl. 12-2015) Seite 1 – 56
„Abdichtungen von erdberührten Bauteilen* -
Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze―
mit Anhang A „Einbauteile―(normativ), Anhang B „Auswahl-Kriterien―(informativ)
DIN 18533 Teil 2 Entwurf (veröffentl. 12-2015) Seite 1 – 47
„*-Abdichtungen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen―
DIN 18533 Teil 3 Entwurf (veröffentl. 12-2015) Seite 1 – 36
„*- Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden
Abdichtungsstoffen― (PMBC, MDS, FLK, Gußasphalt+Mastix)
(Insgesamt liegen 3 Entwürfe mit ges. ca. 139 Seiten vor.)
Akt. Stand: Die Normen-Entwürfe wurden im Dez. 2015 veröffentlicht
und die Einspruchsfrist lief bis 20. März 2016.
(ca. 900 Einsprüche lagen vor und wurden bearbeitet)
Ende Feb. 2017: Alle 3 Teile im Weißdruck zur VÖ im 2. Halbjahr 2017 fertig.
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Bearbeitungsstand (2)
Weitere diesbezüglich abschließend bearb. Normen-Entwürfe:
DIN 18195 Beiblatt 1 Entwurf (veröffentl. 12-2015) Seite 1 – 11
„Abdichtungen von Bauwerken – Hinweise zur Kontrolle der
Schichtdicken von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen―
DIN SPEC 20000-202 veröffentlicht 12/2015 Seite 1 – 42
„Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Teil 202:
Anwendungsnorm für Abdichtungsbahnen nach Europäischen
Produktnormen zur Verwendung als Abdichtung von erdberührten
Bauteilen, von Innenräumen und von Behältern und Becken― (z.B. Neuaufnahme von Estrichbahnen „EB―, KTG-Bahnen, div.
Kunststoffbahnen, Unterscheidung von MSB-Q und MSB n.Q.)
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Grundsatz
„Wirkung und Bestand einer Bauwerksabdichtung
hängen nicht nur von ihrer fachgerechten Planung
und Ausführung ab,
sondern auch von der abdichtungstechnisch
zweckmäßigen Planung, Dimensionierung und
Ausführung des Bauwerks und seiner Teile,
auf die die Abdichtung aufgebracht wird...“
DIN 18195-1:2011-12 umgesetzt in DIN 18533-1 u.a.
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Wahl der Abdichtungsbauart gemäß E DIN 18533-1 (Abs. 8.4)
Grundsatz:
Die Wahl der Abdichtungsbauart (nach Teil 2 oder 3) ist von
folgenden Kriterien (aus Teil 1) abhängig:
- Wassereinwirkungsklasse (W1-E – W4-E);
- Rissklasse (des Untergrundes R1-E – R4-E) und zugeordnete
- Rissüberbrückungsklasse (der Abdichtg. RÜ1-E – RÜ4-E)
- Verformungsklassen für Fugen (VK1-E – VK5-E) „Bauwerksfugen―
- Raumnutzungsklasse (RN1-E – RN3-E)
- Zuverlässigkeitsanforderungen (siehe Anhang B informativ).
Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
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Wassereinwirkung nach E DIN 18533-1 (Abs. 5.1) „Bemessungswasserstand“
Auf die Abdichtung im Anwendungsbereich dieser Norm kann tropfbar flüssiges Wasser in
unterschiedlicher Intensität sowie Bodenfeuchte einwirken.
Zur Festlegung der erdseitigen Wassereinwirkung auf die Abdichtung ist für den geplanten
Bauwerksstandort der Bemessungswasserstand zu ermitteln. Dieser hängt nicht nur von den
natürlichen witterungsbedingten Schwankungen des Grundwasserstandes ab, sondern auch
von anderen wasserwirtschaftlichen Einflussgrößen. Der Bemessungswasserstand ist der
Bemessungsgrundwasserstand (HGW), der sich witterungsbedingt und auf Grund hydro-
geologischer Beschaffenheit im Baugrund einstellen kann, oder der Bemessungshoch-
wasserstand (HHW), wobei der höhere Wert maßgebend ist. Bei der Ermittlung des
Bemessungsgrundwasserstandes sind die dauerhaft verbindlich festgeschriebenen und die
nicht dauerhaft verbindlich festgeschriebenen wasserwirtschaftlichen Einflussfaktoren und deren
Andauer zu unterscheiden und mit ihren Auswirkungen auf den Grundwasserstand zu
berücksichtigen.
Der HGW ist nach den Hinweisen im BWK-Merkblatt Nr. 8 objektbezogen zu ermitteln.
Ohne objektbezogene konkrete Feststellungen ist der HGW auf Geländeoberfläche
oder bei örtlichen Hochwasserrisiken auf Höhe des höchsten anzunehmenden HHW
anzusetzen.
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Nr. W-Klasse Art der erdseitigen Wassereinwirkung
(Kurzbeschreibung)
Beschreibung
W-Klasse
s. Abschnitt
Ausführung der
Abdichtung
s. Abschnitt
1 W1-E Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser
(ohne Anstauhöhe) (wie ehem. DIN 18195 T.4)5.1.1 8.5
2 W1.1-EBodenfeuchte bei Bodenplatten und nichtdrückendes Wasser bei
erdberührten Wänden (k > 10-4 m/s, ohne Dränung)5.1.1.1 8.5.1 ff
3 W1.2-EBodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei erdberührten
Wänden und Bodenplatten (k <= 10-4 m/s)
mit Dränung nach DIN 4095
5.1.1.2 8.5.1 ff
4 W2-EDrückendes Wasser (wie ehem. DIN 18195 T.6)
(bei erdberührten Wänden, Bodenplatten und Decken)5.1.2 8.6
5 W2.1-EMäßige Einwirkung von drückendem Wasser
bis 3 m Eintauchtiefe der Abdichtungsbauteile5.1.2.1 8.6.1
6 W2.2-EHohe Einwirkung von drückendem Wasser
über 3 m Eintauchtiefe5.1.2.2 8.6.2
7 W3-E
Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken
(bis 10 cm Anstauhöhe auf der Abdichtung)
(wie ehem. DIN 18195 T.5)
5.1.3 8.7 ff.
8 W4-E
Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie
Kapillarwasser in und unter Wänden
(ohne Anstauhöhe; Wandsockelbereich gilt von 20 cm unter GOK
bis 30 cm über Geländeoberkante) (
5.1.4 8.8 ff.
Entwurf für erg. Tabelle 1 Wassereinwirkungsklassen W1-E bis W4-E
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Rissklassen für die Untergründe nach E DIN 18533-1
und Rissüberbrückungsklassen der Abdichtungen
R1-E bis R4-E => RÜ1-E - RÜ4-E
(Abs. 7.2)
Rissüberbrückung
(geringe)
=> RÜ1-E
(mäßige)
=> RÜ2-E
=> RÜ3-E (hohe)
=> RÜ4-E
(sehr hohe)Quelle: Bild-© Dr.-Ing. D.J.Honsinger, Intec-Aachen, siehe auch „Der Bausachverständige― 4-2015
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Zuordnung von Wassereinwirkung und Rissüberbrückungsklasse
als Anforderung an die zu wählende Abdichtung
gemäß E DIN 18533-1, Tabelle 2
Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
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Raumnutzungsklassen nach E DIN 18533-1 Abs. 5.5Die Raumnutzungsklassen definieren unterschiedlich hohe Anforderungen an die
Trockenheit der Raumluft von erdseitig abgedichteten Räumen und die Zuverlässigkeit
deren Abdichtung. Es sind folgende Raumnutzungsklassen zu unterscheiden.
RN1-E (geringe Anforderung)
Raumnutzung mit geringer Anforderung an die Trockenheit der Raumluft (z. B. offene Werk-
oder Lagerhalle, Tiefgarage).
RN2-E (durchschnittliche Anforderung)
Raumnutzung mit üblicher Anforderung an die Trockenheit der Raumluft und Zuverlässigkeit
der Abdichtung (z. B. Aufenthaltsräume; Räume zur Lagerung von feuchtigkeitsempfindlichen
Gütern wie Keller und Lagernutzungen in üblichen Wohn- und Bürogebäuden).
RN3-E (hohe Anforderung)
Raumnutzung mit hoher Anforderung an die Trockenheit der Raumluft und hoher
Anforderung an die Zuverlässigkeit der Abdichtung (z. B. Magazin zur Lagerung
unersetzlicher Kulturgüter; Raum für den Zentralrechner).
ANMERKUNG Gerade im erdberührten Bereich sind z. B. aufgrund der Temperaturträgheit durch die Abdichtung
allein keine raumklimatischen Bedingungen erzielbar, die den Anforderungen an die Trockenheit und Schimmelfreiheit
von Aufenthaltsräumen oder feuchtempfindlichen Lagergütern genügen; der Wärmeschutz, die Beheizung und die
Belüftung/Entfeuchtung sollten der Nutzung entsprechend geplant, ausgeführt und durch den Nutzer praktiziert
werden. Zu Planungshinweisen siehe DBV-Merkblatt „Untergeschosse mit hochwertiger Nutzung“.
Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
17
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Verformungsklassen gemäß E DIN 18533-1 für Bewegungsfugen[mit Unterscheidung von Fugen-Typ 1 (langsame, einmalige bzw. selten
wiederkehrende Verformungen)
und Fugen-Typ 2 (dynamische, wiederkehrende Verformungen)]
Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
vx= senkrechte Bewegung zur
Abdichtungsebene (z.B.
Scherung, Setzung)
vy = Fugenbewegung in Abdichtungs-
ebene (Dehnung oder Stauchung)
vz = Fugenbewegung in Abdichtungs-
ebene (Verzerrung).
Quelle: Bild-© Dr.-Ing. D.J.Honsinger, Intec-Aachen,
siehe auch „Der Bausachverständige― 4-2015
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Zuordnung der Abdichtungsbauarten gemäß E DIN 18533-1, Tab. 3
Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin zu Zeile 4: „keine Abdichtung erf. auf Bodenplatten über kapillar-
brechender Schotterschicht d >= 15 cm mit W1-E
und RN1-E nach Abs. 8.5.4.2 E DIN 18533-1―
18
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Zuordnung der Abdichtungsbauarten gemäß E DIN 18533-2, Tab. 9
Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
Die Anwendungsbereiche für Abdichtungen mit Kunststoff- und
Elastomerbahnen sind in der Tabelle 17 der E DIN 18533-2 geregelt.
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Zuordnung der Abdichtungsbauarten gemäß E DIN 18533-3, Tab. 1
Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
19
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38
Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
Beispiel-Skizzen aus E DIN 18533-1 für Übergänge an WUBKO*
in W2-E
*(wasserundurchlässige Betonkonstruktion)
150
150
z.B. mit KMB bzw. PMBC (4 mm+Gewebe)
mit spez. abP nach PG-ÜBBNeue„FPD“ flexible polymere Dickbeschichtungen sind
Sonderkonstruktionen außerhalb der a.a.R.d.T.
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Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
Beispiel-Skizzen aus E DIN 18533-1 für Anschlüsse an Bodenplatten
in W1-E
20
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40
Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
Beispiel-Skizze aus E DIN 18533-1 für Sockelabdichtung an WDVS
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?
Bisheriges Bild 5 DIN 18195 Beiblatt 1 (informativ)
im Vergleich zum neuem Bild 20 in E DIN 18533-1
21
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www.FLL.de/shop
www.stuck-verband.de
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Quelle: E DIN 18533-1 © DIN Institut Berlin
Beispiel-Skizzen aus E DIN 18533-1 für Abdichtungen bei Türschwellen
Hinweis: Zu „Niveaugleichen Türschwellen …― gibt es einen sehr interessanten und
detaillierten Forschungsbericht (171 S.) zum download auf www.aibau.de.
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Neuaufnahmen in DIN 18533 (1)
Neu aufgenommene Regelungen in DIN 18533-1 bis 3:(Beispielhafte Auswahl aus den AA-Beratungen von 2013-2015 u.a.)
- Sockelabdichtungen (W4-E) h≤ 20 cm unter bis 30 cm über GOK
- Lichtschächte und Kelleraußentreppen + deren Podeste
(z.B. systemgeprüfte Lichtsschachtsysteme und Planungs- und
Ausführungsangaben zu Kelleraußentreppen+Podeste)
- Durchdringungsabdichtungen an Hauseinführungen
mit geprüften Hauseinführungssystemen(z.B. Pressflanschsysteme bis W2.1-E max. 3 m Eintauchtiefe u.a.)
- Angaben zu „Bestätigungsprüfungen― an eingebauten
Abdichtungen aus flüssig aufzubringenden Abdichtungs-
systemen (z.B. KMB, MDS, FLK u.a.), s. Beiblatt 1 DIN 18195.
- „Estrichbahnen (EB)―, KTG-Bahnen u.a.m. siehe Entwurf. 44
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„Neuaufnahmen“ in DIN 18533 (2)
KMB => PMBC nach DIN EN 15814 (Jan. 2013)(PMBC - Polymer modified bituminous thick coating for waterproofing)
Übergangszeit mit Koexistenz von abP (nach PG-KMB)
mit Ü-Zeichen sowie CE-Kennzeichnung nach DIN EN 15814
Prüfnormen EN 15812, EN 15813, EN 15815 – EN 15819
in W1-E Nur höchste „PMBC―-Klasse CB2 aufgenommen, t >= 3 mm*
(CB0 und CB1 nach DIN EN 15814, Tabelle 1,
entspricht nicht den deutschen PG-KMB für abP)
in W2.1-E Nur PMBC (CB2) mit zusätzlichen abP nach PG-ÜBB
=>> Mindesttrockenschichtdicke 4 mm (ohne Kommastelle!!!)
mit Gewebeeinlage (war zuletzt noch in akt. Schlichtung)
STUVA lieferte Untersuchungsergebnisse zur Zusammendrückbarkeit
bzw. „Stauchung― von KMB unter längerer, flächiger Druckbelastung,
die in die DIN 18533 aufgenommen wurden*). Achtung, die „Mindest-
trockenschichtdicke― für KMB/PMBC gilt nur im unbelasteten Zustand
*(=> Schichtdickenreduzierung bis 25% z.B. unter Erdruckbelastung).
45
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Nicht aufgenommen in DIN 18533: (3)
FBV => Frischbetonverbundfolien (s. DBV Heft 37 u.a.)Vlieskaschierte oder beschichtete Kunststoffbahnen in Verbund
mit frischen WU-Beton als zusätzliche Außenabdichtungen von
WU-Betonkonstruktionen (nach WU-Rili. des DAfStb.)
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Nicht aufgenommen in DIN 18533: (3)
FBV => Frischbetonverbundfolien (s. DBV Heft 37 u.a.)Vlieskaschierte oder beschichtete Kunststoffbahnen in Verbund
mit frischen WU-Beton als zusätzliche Außenabdichtungen von
WU-Betonkonstruktionen (nach WU-Rili. des DAfStb.)
Die Aufnahme von Frischbetonverbundfolien wurde im AA DIN 18533
abgelehnt, weil dies eine innovative Abdichtungsbauart in Verbindung
mit Wasserundurchlässigen Betonbauwerken ist, die aber im
Anwendungsbereich der DIN 18533 (wie auch in DIN 18195-1 a.F.)
grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob für die FBV ggf. modifizierte
Kunststoffbahnen zur Verwendung kommen, deren Bahnen-Werkstoff
in DIN SPEC 20000-202 oder DIN 18533-2 (oder DIN 18195-2 a.F.)
enthalten sind, weil die spez. FBV-Anwendung und Ausführung als
Verbundabdichtung nicht DIN 18533-2 (oder DIN 18195-6 a.F.)
entspricht.
47
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„Letzte Baustellen“ in DIN 18533 waren:
Schichtdicken und deren baupraktisch, realistisch umsetzbare
Messgenauigkeit bei Bestätigungsprüfungen von flüssig oder pastös
zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen (z.B. KMB/PMB, MDS, FLK).
Mauersperrbahnen nach DIN V 20000-202:2007-12 bislang
nur ohne Schub-/Querkraftübertragung in der Lagerfuge geregelt
Zukünftig Regelung zur Prüfung und Aufnahme von Mauersperr-
bahnen mit Schub-/Querkraftübertragung (MSB-Q /n.Q) angestrebt.
Problem: Bislang erfolgt geregelte Prüfung nur ohne Schub-/
Querkraftübertragung über die Mauersperrbahnen
(z.B. bei Erdruck, Wind oder anderen Einwirkungen auf
lastabtragende und/oder aussteifende Wände ist aber
Schubnachweis für die Mauersperrbahn erforderlich).
EC 6 fordert Reibungsbeiwert von „mue― >= 0,6 für Schub-
nachweise in Lagerfugen von tragendem Mauerwerk.
Anforderung: Mauersperrbahnen darf die erforderliche
Lastübertragung in der Mwk-Fuge nicht reduzieren! 48
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+W
Erdruhedruck+Wasserdruck auf Kelleraußenwände ist statisch nachzuweisen,
wie auch Einwirkungen aus Auftrieb auf die Bodenplatte
Zukünftig nach DIN 20000-202: MSB-Q mit Querkraft- bzw. Schubübertragung
MSB-n.Q ohne Querkraft- bzw. Schubkraftübertragung
Quelle: aus DIN 1053-1 + eig. Erg.
EC 6 und DIN EN 1996 geben Mindest-Reibwert von μ ≥ 0,6 für Fugeneinlagen (MSB) an.
DIN 1053-1 wie auch EC 6 „Mauerwerk― berücksichtigt nur den geringeren aktiven Erddruck
und lässt event. Wasserdruck und Erdruhedruck unerwähnt (s. DIN 1053-1, Abs. 8.1.2.3 u.a.).
Hw+e MSB-Q
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„Planungshinweise“ als Anhang zu den Normen E DIN 18532-18535
Anhang B (informativ) zu E DIN 18533
Kriterien für die Auswahl von Abdichtungsbauarten
B.1 Allgemeines
Die im Folgenden genannten Kriterien werden durch die Regelungen dieser Norm
(Zuordnung von Abdichtungsbauarten zu Klassen) bereits grundsätzlich
berücksichtigt.
Im planerischen Einzelfall kann es jedoch erforderlich sein, nach Prüfung dieser
Kriterien, einer bestimmten Abdichtungsbauart den Vorzug zu geben oder auch
eine einer höheren Klasse zugeordnete Abdichtungsvariante einer Bauart zu
wählen und mit dem Bauherren abzustimmen.
Anhand der nachfolgenden Kriterien kann entschieden werden, welche der nach
dieser Norm für den gegebenen Anwendungsfall möglichen Abdichtungsbauarten
am zweckmäßigsten ist.
Quelle: Auszug aus Anhang B zu E DIN 18533, ©DIN-Institut Berlin
50
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B.2 Kriterien (aus informativen Anhang B E DIN 18533)
Die nachfolgend beispielhaft genannten Kriterien können Auswirkungen auf den
Grad der Zuverlässigkeit einer Abdichtung haben. Sie können sich auch gegenseitig
beeinflussen.
a) Eigenschaften der Abdichtungsart
1) Widerstandsreserven der Abdichtung gegenüber den planmäßigen Einwirkungen
2) Anzahl der Lagen der Dichtungsschicht
3) Vorhandensein mehrerer unabhängig voneinander wirksamen Dichtungs-
schichten (Redundanz)
4) Schutz der Abdichtung durch Schutzschichten oder Schutzlagen
5) Zugänglichkeit der Abdichtung
6) Überprüfbarkeit der ausgeführten Leistung (z. B. Dicke, Verbund, Nahtprüfung)
7) regelmäßige Wartungsnotwendigkeit
Quelle: Auszug aus Anhang B zu E DIN 18533, ©DIN-Institut Berlin
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b) Verhalten der Abdichtung bei lokalen Undichtheiten
1) Unterläufigkeit, Verteilung/Begrenzung von durchgedrungenem Wasser
2) Möglichkeiten einer Leckortung
3) Erkennbarkeit einer Undichtheit
c) Ausführung der Abdichtung
1) Anforderungen an die handwerkliche Ausführbarkeit in der Fläche und an den Details
2) Anforderungen an die handwerkliche Ausführbarkeit bei den voraussichtlichen
Witterungs- und Baustellenbedingungen
Quelle: Auszug aus Anhang B zu E DIN 18533, ©DIN-Institut Berlin
Weitere B.2 Kriterien (aus informativen Anhang B E DIN 18533)
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Der erforderliche Grad der Zuverlässigkeit einer Abdichtung hängt von folgenden
bauseitigen und nutzungsbedingten Faktoren ab:
d) Einwirkungen
1) Größe und Art der planmäßigen Einwirkungen
2) Überlagerung mehrerer planmäßiger Einwirkungen
3) Wahrscheinlichkeit für die Überschreitung planmäßiger Einwirkungen
4) baustellenbedingte Einwirkungen
e) Bauwerk
1) Zugänglichkeit der Bauteile für die Instandhaltung
2) Art der Raumnutzung unterhalb abgedichteter Bauteile
3) Folgen einer Undichtigkeit für das Bauwerk und dessen Nutzung (erforderliches
Schutzniveau)
4) Aufwand für die Beseitigung eines Schadens
Quelle: Auszug aus Anhang B zu E DIN 18533, ©DIN-Institut Berlin
Weitere B.2 Kriterien (aus informativen Anhang B E DIN 18533)
53
27
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2.2 Fazit zu den Entwürfen der neuen DIN 18533-1÷3:
Neue Norm DIN 18533 – Wie zuverlässig sind
normgerechte Abdichtungen danach?
1. Die neue E DIN 18533-1÷3 basiert auf langjährig in der Planung und Baupraxis
bewährten Abdichtungsbauarten, Bauweisen und Details sowie auf anerkannten
Regeln der Technik (z.B. Übernahmen aus DIN 18195) => Zuverlässigkeit !
2. Bei objektbezogener Berücksichtigung der Hinweise im informativen Anhang B
der E DIN 18533-1 sowie Planung und Ausführung nach E DIN 18533-1÷3 ist
eine ausreichende bis hohe Zuverlässigkeit von erdseitigen Abdichtungen
nach dieser Norm zu erreichen => Somit ist diese Norm bei Erscheinen als
Weißdruck i.A. als anerkannte Regel der Technik (a.R.d.T.) einzustufen.
3. Zuverlässige erdseitige Abdichtungen von Bauwerken oder Bauteilen erfordern
fachkundige Planung sowie fachgerechte Ausführung mit geprüften/geregelten
Abdichtungsprodukten / Komponenten und während der Nutzungszeit auch
ggf. Wartung, Instandhaltung und erforderlichenfalls Instandsetzung
zumindest an freiliegenden Bereichen (z.B. Sockel) und an den Dränanlagen
sowie Entwässerungsanlagen, sofern vorhanden (vgl. E DIN 18533-1).
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E DIN 18532 Abdichtung von befahrenen
Verkehrsflächen aus Beton
Bildquelle: Google-Internet
Tiefgaragen- und Parkdeckabdichtungen,
Brücken- und Hofkellerdecken-Abdichtg.
(außer ZTV-ING, DB u.ä.)
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Übersicht zu den neuen Abdichtungsnormen: Quelle DIN 18195
Die neue DIN 18195 enthält alle Begriffsdefinitionen für die DIN 18531 – 18535.
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E DIN 18532-1 Bearbeitungsstand
E DIN 18532 Teile 1 – 6 mit Anhang (Entwurf im Frühjahr 2016)
„Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton―
- Teil 1 „Anwendungsbereich―: Abdichtungen von Fußgänger- und
Radwegbrücken sowie Brücken (außer nach ZTV-ING, DB o.ä.),
Fahr+Parkflächen in Parkhäusern, Garagen und Tiefgaragen,
befahrene Hofkellerdecken, Durchfahrten, Parkdächer u.ä..
- Abgrenzung Bauteilschutz / Bauwerksschutz (Chlorid/Feuchteschutz)
- Begriffe in neuer E DIN 18195 „Terminologie― geregelt.
Anforderungen „Planungs- und Baugrundsätze―:
- Einwirkungen: Nutzungsklassen aus Verkehr (N1-V bis N4-V)
Rissklassen+Rissüberbrückungsklassen (R0-V bis R1-V / RÜ1-V)
- Bauweisen (1a bis 2b je nach Lage der Abdichtg./Nutzschicht/Wärmedämmung)
- Wahl der Abdichtungsbauart, Betonuntergrund, Unterlaufsicherheit,
Detailausb., Gefälle >=2,5%, Schichten der Fahrbahnkonstruktion,
Schubkraftaufnahme+Weiterltg., Entwässerung, Ausführung, Wartung
und Instandhaltung.
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E DIN 18532-2÷6 Bearbeitungsstand
E DIN 18532 Teile 1 – 6 mit Anhang (Entwurf im Frühjahr 2016)
„Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton―
- Teil 2 „Abdichtung aus einer Lage Polymerbitumenbahn und einer
Gussasphalt-Deckschicht― (im Verbund mit dem Untergrund).
- Teil 3 „Abdichtung aus zwei Lagen Polymerbitumenschweißbahnen―(im Verbund mit dem Untergrund, +Belag).
- Teil 4 „Abdichtungen aus einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn―
(lose, teilflächig oder vollflächig im Verbund verlegt, +Belag).
- Teil 5 „Abdichtung aus einer Lage Polymerbitumenbahn und einer Lage
Kunststoffbahn― (im vollflächigen Verbund zum Untergrund, +Belag).
- Teil 6 „Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Stoffen―
(Flüssigkunststoffe mit abP sowie auch OS-Beschichtungen nach RL-SIB).
zu T.6 Anhang A (normativ) „Beschichtungen mit Oberflächenschutzsystemen―
(OS8, OS10 u. OS11 nach RL-SIB, sind aber keine „Abdichtungen―).
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Wahl der Abdichtungsbauart gemäß E DIN 18532-1
Grundsatz:
Die Wahl der Abdichtungsbauart (nach Teil 2 bis 6) ist von
folgenden Kriterien (aus Teil 1) abhängig:
- Einbaubedingte Einwirkungen (Hitze durch GA/WA, mechan.
Und witterungsbedingte Einwirkg.)
- Umgebungsbedingte Einwirkungen
(Wasser und Feuchte, Taumittel (Chloride u.a.), chemische,
Frost-/Tauwechsel und Temperatur, UV-Strahlung)
- Einwirkungen aus Verkehr => Nutzungsklassen N1-V bis N4-V
- Rissüberbrückungsklasse (der Abdichtg. RÜ0-E – RÜ1-E)
- Einwirkungen aus anderen Funktionsschichten
- Besondere Einwirkungen (z.B. rückseitige Feuchte, besondere
Nutzung u.a.)
- Zuverlässigkeitsanforderungen (siehe Anhang B informativ).
Quelle: E DIN 18532-1 © DIN Institut Berlin
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Quelle: E DIN 18532-1 © DIN Institut Berlin
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Quelle: E DIN 18532-1 © DIN Institut Berlin
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Quelle: E DIN 18532-1 © DIN Institut Berlin
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Quelle: E DIN 18532-1 © DIN Institut Berlin
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Quelle: E DIN 18532-1 © DIN Institut Berlin
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Quelle: E DIN 18532-1 © DIN Institut Berlin
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Fazit zu den Entwürfen der neuen DIN 18532-1÷6:
Neue Norm DIN 18532 – Wie zuverlässig sind
normgerechte Abdichtungen danach?
1. Die neue E DIN 18532-1÷6 basiert auf langjährig in der Planung und Baupraxis
bewährten Abdichtungsbauarten, Bauweisen und Details sowie auf anerkannten
Regeln der Technik (z.B. Übernahmen aus DIN 18195 T.5, DAfStb-Instand-
setzungsrichtlinie, ZTV-Ing., div. DBV-Merkblätter u.a.) => Zuverlässigkeit !
2. Bei objektbezogener Berücksichtigung der Planungshinweise E DIN 18532-1
sowie Planung und Ausführung nach E DIN 18532-2÷6 ist eine ausreichende
bis hohe Zuverlässigkeit von Verkehrsflächenabdichtungen nach dieser Norm
zu erreichen => Somit kann diese Norm bei Erscheinen als Weißdruck i.A.
anerkannte Regel der Technik (a.R.d.T.) enthalten bzw. insgesamt darstellen.
3. Zuverlässige Abdichtungen von Verkehrsflächen erfordern fachkundige Planung
sowie fachgerechte Ausführung mit geprüften/geregelten Abdichtungs-
produkten / Komponenten und während der Nutzungszeit auch ggf. Wartung,
Instandhaltung zumindest an freiliegenden Bereichen sowie erforderlichenfalls
fachgerechte Instandsetzung (vgl. E DIN 18532-1 bis -6 u. Anhang).
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E DIN 18535 Abdichtung von Behälter und Becken
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Übersicht zu den neuen Abdichtungsnormen: Quelle DIN 18195
Die neue DIN 18195 enthält alle Begriffsdefinitionen für die DIN 18531 – 18535.
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E DIN 18535-1÷3 Bearbeitungsstand
E DIN 18535 Teile 1 – 3 und Anhang A (Entwurf Juni 2015 veröffentl.)
„Abdichtung von Behältern und Becken“
- Teil 1 „Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze―
- Anwendungsbereich, Abdichtung von massiven Behälterbauwerken
(z.B. Stahlbeton, Mwk., ähnl. bisherige DIN 18195-7) mit
bahnenförmigen oder flüssig aufzubringenden Abdichtungsstoffen.
- Begriffe in neuer E DIN 18195 „Terminologie― geregelt
- Anforderungen / Einwirkungen (W1-B bis W3-B Füllhöhe <5m bis >10m)
- Rissklassen (R0-B bis R3-B, 0 – 1 mm Rissbreite+0,5 Rissversatz)
- Standortklassen von Behältern (S1-B bis S3-B, außen, innen/außen, innen)
- Bauliche Erfordernisse, Planungs- und Baugrundsätze, Instandhaltung.
- Teil 2 „Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen―
(Bitumen+Polymerbit.-Bahnen, Kunststoff+Elastomerbahnen)*
- Teil 3 „Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen―(FLK, MDS, AIV-F)* *(ähnl. bisheriger DIN 18195-7 und -2).
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Fazit zu den Entwürfen der neuen DIN 18535-1÷3:
Neue Norm DIN 18535 – Wie zuverlässig sind
normgerechte Abdichtungen danach?
1. Die neue E DIN 18535-1÷3 basiert auf langjährig in der Planung und Baupraxis
bewährten Abdichtungsbauarten, Bauweisen und Details sowie auf anerkannten
Regeln der Technik (z.B. Übernahmen aus DIN 18195 T.7 sowie aus div.
ZDB-Merkblätter für Verbundabdichtungen u.a.) => Zuverlässigkeit !
2. Bei objektbezogener Berücksichtigung der Planungshinweise E DIN 18535-1
sowie Planung und Ausführung nach E DIN 18535-2÷3 ist
eine ausreichende bis hohe Zuverlässigkeit von Behälterabdichtungen
nach dieser Norm zu erreichen => Somit ist diese Norm bei Erscheinen als
Weißdruck i.A. als anerkannte Regel der Technik (a.R.d.T.) einzustufen.
3. Zuverlässige Behälter-Abdichtungen erfordern fachkundige Planung
sowie fachgerechte Ausführung mit geprüften/geregelten Abdichtungs-
produkten / Komponenten und während der Nutzungszeit auch ggf. Wartung,
Instandhaltung zumindest an freiliegenden Bereichen sowie erforderlichenfalls
fachgerechte Instandsetzung (vgl. E DIN 18535-1 bis -3 u. Anhang).
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http://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe
Norm-Entwurfs-Portal
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Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer BDB ©
Von der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg öbuv. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
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Quelle: Internet Facebook
Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer BDB ©
Von der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg öbuv. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
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