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Abu kw40 2013
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UnsereGeschäftsstelleBahnhofstrasse 10(Bahnhofgebäude)3294 Büren an der Aare
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Mittwoch 9–12 Uhr
anzeiger@ anzeigerbueren.ch
Gesetzliches Publikationsmittel FÜR DIE GEMEINDEN
ARCH BÜETIGEN BÜREN DIESSBACH DOTZIGEN LENGNAULEUZIGEN MEIENRIED MEINISBERG OBERWIL PIETERLEN RÜTI
Nr. 40 03. Oktober 2013
Notfall- und Spitexdienste Region Büren Kirchliche Anzeigen
FREITAG, 4. OKTOBER 2013 BIS DONNERSTAG, 10. OKTOBER 2013
EVANGELISCH- REFORMIERTE KIRCHEArch und LeuzigenDonnerstag, 3. Oktober, ab 12.00 Uhr: Mittagstisch für alle in der Alten Post in Leuzigen.
Sonntag, 6. Oktober, 9.30 Uhr: Gottesdienst in der Kirche Arch. Gestaltung: Pfr. Matthias Hochhuth und Eva Jäggi (Orgel). Text: Mat-thäus 6, 19–23.
Büren an der AareDonnerstag, 3. Oktober: KEIN Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeindehaus. Keine Kirchenchorprobe.
Sonntag, 6. Oktober, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Taufe von Elin Kir-chen. Zum Abschluss der Schöpfungs-zeit: das Nilpferd (Hiob). An der Or-gel: Monika Stasiukenaite. Leitung: Franziska Winkler, Pfarrerin; Sigrist: Alfred Kocher.
Donnerstag, 10. Oktober: KEIN Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeindehaus. Herbstferien.
Amtswoche: 7.–13. Oktober: Pfarrerin Franziska Winkler, Bern-strasse 7, Tel. 032 351 40 07.
Unsere Internet-Adresse: www.be.ref.ch/bueren
Kirchgemeinde Diessbach b.B.www.kirche-diessbach.ch
Samstag, 5. Oktober, 9.30–12.00 Uhr: Der Weltladen im Kirchlichen Zent-rum Busswil ist geöffnet – gleichzei-tig «Kafitreff» Weltladen.
Sonntag, 6. Oktober, 9.30 Uhr, Dotzi-gen: Gottesdienst, Pfarrerin Silvia Liniger.
LengnauSonntag, 6. Oktober: Kein Gottesdienst
Zuständig für Abdankungen vom 30.09.–18.10.13 Pfarrerin Eva Eider-brant, 076 348 06 25.
Oberwil bei BürenSonntag, 6. Oktober, 20.00 Uhr, Kir-che Oberwil: Abendgottesdienst mit Pfr. Daniel Schär und dem Jodlerclub Echo vom Buechibärg. Organist: Tho-mas Börnnimann. Kollekte für die Stiftung Kinderspital Kantha Bopha.
Pieterlen und Meinisberg
PieterlenDonnerstag, 3. Oktober, 12.00 Uhr: Mittagsklub im Zentrum
Abwesenheit Pfr. Uwe Tatjes, 7.–14. Oktober: Vertretung Pfarramt Meinis-berg, Pfr. Andri Kober, Tel. 032 377 31 40.
MeinisbergSonntag, 6. Oktober, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Pfr. Uwe Tatjes. Orgel: Corinne Wahli.
Donnerstag, 10. Oktober, 14.00 Uhr: Geselliger Nachmittag «Geschichten und Sprüchli» mit Res Zumstein vom Oschwand (Ersigen) und musika-lischer Unterhaltung mit Frau Eschler und Andreas Sorg der Spitex.
Rüti bei BürenSonntag, 6. Oktober, 9.15 Uhr: Gottesdienst. Predigt: Pfr. Dieter Alpstäg, Orgel: Thomas Brönnimann.
RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE
Büren an der AareSolothurnstrasse 40
Sonntag, 6. Oktober, 10.30 Uhr: Wortgottesdienst
Sonntag, 13. Oktober: Pfarreiwallfahrt nach Heiligkreuz. Anmeldung bis 6. Oktober. Tel. 032 351 40 24 oder marie-louise.beyeler@kathseeland.ch
Unsere Internet-Adresse: www.kathbern.ch/bueren
Pieterlen Kürzeweg 6Lengnau, E. Schiblistrasse 3aMeinisberg, Ref. Kirchgemeinde-haus, Hintere Gasse 7
Sonntag, 6. Oktober: 9.00 Uhr: Eucharistiefeier in Pieterlen 10.30 Uhr: Eucharistiefeier in Lengnau (Beide Gottesdienste mit Pfr. Meier)
GEMEINDE FÜR CHRISTUS (GfC)Hauptstrasse 26, 2554 Meinisberg
Gottesdienst: Sonntag, 6. Oktober, um 10 Uhr Sonntagsschule: 20. + 27. Oktober um 10 Uhr
Alle sind herzlich eingeladen!Tel. 032 377 32 07
Weitere Infos: www.gfc-biel.ch
EVANGELISCH- METHODISTISCHE KIRCHEKapelle Büren an der Aare, Aarbergstrasse 12
Sonntag: 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Ferien-Kinderpro-gramm
Weitere Infos: www.emk-bueren.ch
EVANGELISCHE TÄUFER-GEMEINDE DIESSBACHDorfstrasse 59
Sonntag, 6. Okober, 10.00 Uhr: Gottesdienst mit dem Predigtthema «Geld»
Weitere Infos unter: www.etg-diessbach.ch
EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERKBleuenweg 1, 2542 Pieterlen Tel. 032 342 71 87 www.egw-pieterlen.ch
Sonntag, 6. Oktober, 10 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl, Pre-digt: Christina Mäder.
Jesus Christus spricht: «Was ich euch zurücklasse ist Frieden: Ich gebe euch meinen Frieden – einen Frieden, wie ihn die Welt nicht geben kann». Bibel, Johannes 14, 27
P.P.A 3294 Büren an der Aare
ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen.Falls dieser nicht erreichbar ist:
Büren an der Aare, Dotzigen,Lengnau, Meienried, Meinisberg,Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern;Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen,Diessbach, Busswil)Notfallrayon AarbergNotfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit SFr. 1.50/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar)
Arch, Leuzigen, 0848 112 112
Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz SFr. 0.88/Min.)
ZAHNÄRZTEVersuchen Sie bitte zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen. 1811
Notrufnummer ganze Schweiz 112
Polizeinotruf 117
Feuerwehr 118
REGA 1414
Medizinische Notfall nummer 144
APOTHEKENNotfall-Nummer Region Lyss-BielTel. 0842 24 24 24
SPITEXORGANISATIONEN Region Büren
(Leuzigen–Arch–Büren–Meienried–Oberwil–Rüti– Diessbach–Büetigen–Dotzigen) 032 353 10 50
Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00
Safnern–Orpund–Meinisberg–Scheuren 032 332 97 97
Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67
Spital AarbergWir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall.
Zentrale 032 391 82 82Rettungsdienst 144
Das Werbemittel der Region
Verwaltungskreis Seeland
Gemeindeverband Regio Feuerwehr Büren BRALOM Inkraftsetzung von Reglementen
Totalrevision Organisa-tionsreglement (OgR) Genehmigung und Inkraftsetzung
In Anwendung von Art. 45 der Ge-meindeverordnung vom 16.12.1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der
– Einwohnergemeinde 3294 Büren a.A. am 10. September 2013
– Einwohnergemeinde 3295 Rüti b.B. am 23. Mai 2013
– Einwohnergemeinde 3296 Arch am 21. Mai 2013
– Einwohnergemeinde 3297 Leuzigen am 13. Juni 2013
– Einwohnergemeinde 3298 Oberwil b.B. am 18. Juli 2013
– Einwohnergemeinde 3294 Meienried am 5. Juni 2013
beschlossene Totalrevision des Orga-nisationsreglementes (OgR) des Ge-meindeverbandes Regio Feuerwehr Büren BRALOM) vom Amt für Ge-meinden und Raumordnung des Kan-tons Bern am 18. September 2013 mit Verfügung gutgeheissen wurde.
Die Totalrevision tritt rückwirkend am 1. Juli 2013 in Kraft
Der Verbandsrat BRALOM, 1. Oktober 2013 98174
Ordentliche Versamm-lung der Friedhof-gemeinde Diessbach-Büetigen-Dotzigen
Montag, 4. November 2013, 20.00 Uhr im Schulhaus Diessbach
Traktanden:
1. Genehmigung des Protokolls Nr. 22 der ordentlichen Versammlung vom Montag, 6. Mai 2013
2. Genehmigung Totalrevision OGR der Friedhofgemeinde
3. Genehmigung Änderung Bestat-tungsreglement
4. Genehmigung Gebührentarif 2014
5. Wahl der Revisionsstelle (Revisa)
6. Genehmigung Budget 2014
7. Information Spesen
8. Verschiedenes
In Anwendung von Art. 37 der Ge-meindeverordnung vom 16.12.1998 liegen folgende Unterlagen 30 Tage vor der Versammlung in den Gemein-deschreibereien Diessbach, Büetigen und Dotzigen öffentlich auf:• Das Organisationsreglement der
Friedhofgemeinde • Das Bestattungsreglement der
Friedhofgemeinde 98160
Neueinteilung / Informa-tionsveranstaltung zum Feuerwehrdienst
Die Regio Feuerwehr Büren gelangt bei Notfall- und Schadenereignissen in ihren sechs BRALOM-Verbandsge-meinden Büren, Rüti, Arch, Leuzigen, Oberwil und Meienried zum Einsatz.
Möchten Sie auch dabei sein? Sind Sie motiviert, sich zum Schutze der Bevölkerung bei Feuer, Elemen-tarschäden und weiteren Schaden-ereignissen einzusetzen?
Was wir zu bieten haben:• Kontinuierliche Ausbildung in ver-
schiedenen Fachbereichen• Regelmässige Übungen gemäss
Jahresprogramm• Abwechslungsreiche Arbeiten mit
modernen Fahrzeugen und Gerä-ten
• Sold und Einsatzentschädigung• Feuerwehrdienstleistenden wird
der Pflichtersatz erlassen
Alle in einer der Verbandsgemein-den wohnhaften Frauen und Männer (inkl. Ausländer mit Niederlassungs-bewilligung) ab dem 18. bis und mit 52. Altersjahr (Jg. 1995 bis 1962) sind der Feuerwehrpflicht unterstellt und werden hiermit zur Neueinteilung/Informationsveranstaltung aufgebo-ten:
Mittwoch, 16. Oktober 2013, 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum in Arch
Die Mitfahrgelegenheit ist wie folgt organisiert: Treffpunkt um 19.15 Uhr beim Feuerwehrmagazin jeder Ver-bandsgemeinde.
Nichterscheinende werden automa-tisch den Ersatzpflichtigen zugeteilt. Von der Ersatzpflicht kann gemäss Feuerwehrreglement befreit werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen ger-ne das Sekretariat der Regio Feuer-wehr Büren, Helen Hugi, Tel. 032 351 12 26. 98138
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Regio Feuerwehr Büren: Kommandant Hanspeter Hugi
Arch
Baupublikation
Bauherrschaft:Arthur Blättler und Michel Marti, Oberdorfstrasse 38, 3296 Arch
Projektverfasserin:Helion Solar AG, Jurastrasse 13, 4542 Luterbach
Bauvorhaben:Neubau Photovoltaik-Anlage Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen
Parzelle / Standort:800 / Oberdorfstrasse 38, 3296 Arch
Nutzungszone:Wohn-, Arbeitszone WA2 (Ortsbild-schutzzone), Liegenschaft teilweise in Baugruppe A nach Inventar
Koordinaten:599.472 / 223.594
Beanspruchte Ausnahmen:Keine
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch
Auflage- und Einsprachefrist:4. November 2013
Einsprachen, Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet inner-halb der Auflagefrist einzureichen.
Arch, 3. Oktober 2013 98180
Gemeindeverwaltung Arch
Baupublikation
Bauherrschaft:Die Schweizerische Post; Poststellen und Verkauf; Viktoriastrasse 21, 3030 Bern
Projektverfasser:Infra Post AG; Daniel Leutwiler; Region Mitte; Belchenstrasse 3, 4601 Olten
Bauvorhaben:Montage folgender Post Infrastruk-tur im Aussenbereich der neuen Post-agentur im Volg: Montage Leucht-signet; Montage der Postfachanlage mit Vordach; Aufstellen einer Post-übergabe-Kiste. Es wird auf die Baugesuchsakten ver-wiesen.
Parzelle / Standort:147 / Solothurnstrasse 5, 3296 Arch
Nutzungszone:Dorfkernzone
Koordinaten:599.272 / 224.121
Beanspruchte Ausnahmen:Keine
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch
Auflage- und Einsprachefrist:28. Oktober 2013
Einsprachen, Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet inner-halb der Auflagefrist einzureichen.
Gemeindeverwaltung Arch 98164
Büetigen
Zonenplanänderung / Ergänzung Baureglement
Öffentliches Informa-tions- und Mitwirkungs-verfahren / Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat von Büetigen legt gestützt auf Artikel 58 und Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes fol-gende Unterlagen kombiniert zum öffentlichen Informations- und Mit-wirkungsverfahren und zur öffentli-chen Auflage auf:
• Zonenplanänderung Teil Parzelle 291 (Ausschnitt 1:5000)
• Ergänzung Baureglement neuer Artikel Gartenzone
Auflage-, Mitwirkungs- und Einspra-chefrist:27. September 2013–28. Oktober 2013
Auflageort:Gemeindeschreiberei Büetigen, Hauptstrasse 14, 3263 Büetigen
Mitwirkungseingaben:Alle interessierten Personen sind be-rechtigt in Briefform zur Zonenplan-änderung / Ergänzung Baureglement Stellung zu nehmen.Die Mitwirkungseingaben sind inner-halb der Auflagefrist bei der Ge-meindeschreiberei Büetigen, Haupt-strasse 14, 3263 Büetigen einzurei-chen.
Einsprachen:Innert der Auflagefrist kann bei der Gemeindeschreiberei Büetigen, Hauptstrasse 14, 3263 Büetigen, gegen die aufgelegte Zonenplanän-derung / Ergänzung Baureglement schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Büetigen, im September 2013
Der Gemeinderat 98166
Büren an der Aare
Gemeindepräsidentin – Sprechstunde
Die nächste öffentliche Sprechstunde der Gemeindepräsidentin von Büren an der Aare, Claudia Witschi-Herr-mann, findet am
Montag, 7. Oktober 2013, 17.00 – 18.00 Uhr im Rathaus (Ratszimmer / Erdgeschoss) statt.
Dabei erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner von Büren an der Aare die Möglichkeit, ihre Fragen, Anliegen, Sorgen und Nöten, aber auch positive Aspekte zu deponieren oder zu besprechen.
Eine vorgängige Anmeldung zur Sprechstunde ist nicht notwendig.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare 98183
Dotzigen
Baupublikation
Bauherrschaft:Hornussergesellschaft Dotzigen, handelnd durch Herrn Hansjörg Jakob, Aareweg 13, 3293 Dotzigen
Projektverfasser:Jakob Hansjörg, vorgenannt
Bauvorhaben:Erschliessung Vereinshaus; Einklei-den eines Teils des gedeckten Vor-platzes mit Holzschalung; Einbau WC und Handwaschbecken
Standort:Hornusserplatz 1, Parzellen Nrn. 4, 42, 525 (BR 808), Koordinaten 592 530 / 219 420, Wald, Landwirtschafts-zone, teilweise Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN)
Ausnahmen:– Bauen ausserhalb des Baugebiets
(Art. 24 RPG)– Bauten in Waldnähe (Art. 25 Kan-
tonales Waldgesetz, KWaG)
Auflagestelle:Gemeindeverwaltung Dotzigen, 3293 Dotzigen
Auflagefrist: 26. September bis 28. Oktober 2013
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel während der Auflagefrist beim Regierungsstatt halter amt See-land, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-berg, einzureichen, ebenfalls allfäl-lige Lastenausgleichsbegehren. Las-
tenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen.
Aarberg, 23. September 2013 98170
Regierungsstatthalteramt Seeland
Lengnau
Baupublikation
Gesuchstellerin:INNOKRE AG, Staatsstrasse 191, 9463 Oberriet SG
Projektverfasser:FREEARCH GmbH, Architekten und Planer FH, Lyssachstrasse 3, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben:Neubau 2 Doppeleinfamilienhäuser mit Autounterstand
Standort / Parzelle / Koordinaten / Nutzungszone:Lengnau; Rolliweg 6/6a/6b/6c; Parzelle Nr. 986; Wohnzone W2
Auflagestelle:Bauverwaltung, 2543 Lengnau
Einsprachefrist:bis und mit 28. Oktober 2013
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthal-teramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, ein-zureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identi-schen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergrup-pe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amts-blatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der gros-sen Zahl der Einsprachen mit unver-hältnismässigem Aufwand verbun-den wäre.
Nidau, 19. September 2013 98152
Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne
Leuzigen
Änderung Schiesstage 2013
Der Schiessanlass vom So 15. Septem-ber 2013 musste verschoben werden. Neu wird am Sonntag, 6. Oktober 2013 von 9.30 Uhr bis 14.00 Uhr ge-schossen. Die restlichen Schiesster-mine behalten ihre Gültigkeit wie publiziert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Schützenverein Leuzigen Der Vorstand 98184
Meinisberg
Baupublikation
Bauherrschaft:Saner Nathalie und Marco, Etzmatt-rain 17, 3322 Urtenen-Schönbühl
Projektverfasserin:Saner Nathalie, Architektin HTA, Etzmattrain 17, 3322 Urtenen- Schönbühl
Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus mit Neben-bauten, Garage und Schuppen gemäss Plänen und Gesuchsakten
Bauart und Material:Streifenfundamente. Fassaden: ver-putzte Aussenwärmedämmung weiss Pultdach 7°, Material: Holz / Stehfaltz Prefa anthrazitfarbig
ImpressumGesetzliches Publikationsmittel der Gemeinden
Arch 680 Leuzigen 540 Büetigen 350 Meienried 25 Büren 1800 Meinisberg 611 Diessbach 387 Oberwil 365 Dotzigen 620 Pieterlen 1830 Lengnau 2338 Rüti 400
Zusätzliches Verteilgebiet Bibern 112 Gossliwil 85 Biezwil 136 Lüterswil 135 Gächliwil 29 Schnottwil 479
Einzelabonnenten ausserhalb des Amtes: 100
Erscheint wöchentlich
Auflage: 10952 Exemplare (WEMF beglaubigt)
Preise: (exkl. MWST) mm-Grundpreise
Lokal s/w –.36/mm Lokal 4-farbig –.58/mm
Schweiz s/w –.46/mm Schweiz 4-farbig –.69/mm
1. Seite (10sp/100 mm) Fr. 450.– Minimalbetrag Fr. 30.– Chiffregebühr Fr. 15.–
Abschluss- Fr. 2000.– 2.0 % rabatte Fr. 3000.– 3.0 % Fr. 5000.– 5.0 % Fr. 7500.– 7.5 % Fr. 10000.– 10.0 %
Abonnemente jährlich Fr 100.– halbjährlich Fr. 60.– vierteljährlich Fr. 45.– Versand A-Post
Inserataufgabe Inserateschluss jeweils Dienstag, 12.00 Uhr
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9–12 / 14–16 Uhr Mittwoch 9–12 Uhr
Vorstufe: Hertig + Co. AG, Lyss
Druck: W. Gassmann AG, Biel
Adresse Anzeiger Büren und Umgebung AG Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 10, 3294 Büren an der Aare Tel.032 351 00 18 / Fax 032 351 00 19 anzeiger@anzeigerbueren.ch
werben sie in Ihrer region
Standort / Parzelle / Koordinaten:Eschenweg. Parzelle-Nr. 1307. Koordinaten: 593 443 / 223 219
Nutzungszone:Dorfzone
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme:Grundstückentwässerung im Trenn-system mit Anschluss an die Gemein-dekanalisation
Zone:B
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeschreiberei Meinisberg
Auflage- und Einsprachefrist bis:4. November 2013
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzurei-chen.
2554 Meinisberg, 26. September 2013
Kommission für Hoch- und Tiefbau 98186
Pieterlen
Baupublikation
Gesuchsteller:Baumann, Blech- und Lohnarbeiten, Freidorfweg 1, 2542 Pieterlen
Projektverfasser:Bernhard Iseli, Fluhweg 5, 2542 Pieterlen
Bauvorhaben:Umbau des bestehenden Gebäudes, Erstellen eines Lagerplatzes mit Mer-gelbelag auf Parzelle Nr. 558, Einbau neuer Grundwasser-Wärmepumpe
Standort / Parzelle / Koordinaten / Nutzungszone:Pieterlen; Eschenweg 5b; Parzellen Nr. 921 / BR1750 und Nr. 558; Wohn-zone W4;
Auflagestelle:Bauverwaltung Pieterlen, Hauptstrasse 6, 2542 Pieterlen
Einsprachefrist: bis und mit 28. Oktober 2013
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatt-halter amt Biel/Bienne, 2560 Nidau, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identi-schen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten. Verfügungen und Entscheide
können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand ver-bunden wäre.
Nidau, 26. September 2013 98165
Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne
Baupublikation
Gesuchsteller:Herr und Frau Scholl, Fluhweg 37, 2542 Pieterlen
Projektverfasserin:Haring + Partner, Gartenbau AG N. Liechti, Witiweg 7a, 2544 Bettlach
Baugesuch:Erstellen eines Carport für 2 PW, inkl. Abstellraum und Zufahrt.
Standort / Parzellen-Nummer:alte Landstrasse 27, 488
Nutzungszone:Kernzone, erhaltenswert, K-Objekt
Auflage- und Einsprachefrist bis:28. Oktober 2013
Auflage- und Einspracheort:Gemeindeverwaltung Pieterlen, Bauverwaltung
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung Pieterlen, Hauptstras-se 6, 2542 Pieterlen einzureichen.
2542 Pieterlen, 20. Septemer 2013
Bauverwaltung Pieterlen 98153
Kanton Bern
Ihr Recht auf Ergänzungs-leistungen zur AHV und IV
1. Was sind Ergänzungsleistungen?Ergänzungsleistungen (EL) decken den Existenzbedarf von AHV/IV-Leis-tungsbezüger/innen, sofern die nach-stehenden Bedingungen erfüllt sind. EL sind keine Fürsorgeleistungen.
2. Wer hat Anspruch auf Ergänzungs-leistungen?Einen EL-Anspruch hat, wer die per-sönlichen und wirtschaftlichen Vor-aussetzungen dazu erfüllt.Die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer:
• eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilf-losenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Mona-ten ein IV-Taggeld bezieht (ge-wisse Personen haben auch dann ein Anrecht auf EL, wenn sie eine
AHV/IV-Rente nur deshalb nicht beziehen, weil sie die für die Ren-te erforderliche Mindestbeitrags-dauer nicht erfüllt haben) und
• das Schweizerbürgerrecht besitzt oder EU/EFTA-Bürger/in ist oder
• sich als Ausländer/in ununterbro-chen mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhält (bei Personen aus gewissen Staaten muss lediglich eine Frist von fünf Jahren einge-halten werden, die zuständige Zweigstelle erteilt gerne weitere Auskünfte) oder
• sich als Flüchtling oder Staatenlo-ser ununterbrochen während min-destens 5 Jahren in der Schweiz aufhält
Die wirtschaftlichen Voraussetzun-gen erfüllt, wer weniger Einnahmen als Ausgaben hat. Dabei bestimmt das Bundesgesetz über Ergänzungs-leistungen, welche Einnahmen anzu-rechnen sind und welche Ausgaben akzeptiert werden.
3. Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet? Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen, werden die anerkannten Ausgaben wie z. B. der Lebensbedarf und die Wohnungsmiete (bei Heim-bewohner/innen die Heimkosten), Krankenkassenprämien usw. dem an-rechenbaren Einkommen gegenüber-gestellt. Zum anrechenbaren Ein-kommen gehören nicht nur alle Ren-teneinkünfte (inkl. AHV/IV-Renten) und anderen Einkommen, sondern auch das Vermögen nach Abzug der Schulden und der Vermögensertrag.
4. Welche Krankheits- und Behinde-rungskosten können vergütet wer-den?Die EL vergütet unter gewissen Vor-aussetzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, medizinisch notwendige Trans-porte, Hilfsmittel, Selbstbehalte und Franchisen sowie Pflegekosten, falls die Pflege zu Hause oder in Tages-strukturen vorgenommen wird.Krankheits- und Behinderungskosten müssen einzeln ausgewiesen und unter Vorlage der Originalrechnun-gen innert 15 Monaten seit Rech-nungsstellung bei der AHV-Zweig-stelle am Wohnort geltend gemacht werden.
5. Keine Leistung ohne Anmeldung!Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular, zusammen mit al-len Belegen und Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Wer EL be-ansprucht, hat alle nötigen Auskünf-te über die Einkommens- und Vermö-gensverhältnisse wahrheitsgetreu zu erteilen sowie alle verlangten Be-weismittel und Belege vorzulegen. Wer durch unwahre oder unvollstän-dige Angaben für sich oder für an-dere widerrechtlich eine EL erwirkt oder zu erwirken versucht, macht
sich strafbar. Ausserdem müssen zu Unrecht bezogene EL zurückerstattet werden.
6. Änderungen sofort melden!Ergänzungsleistungsbezüger/innen oder deren Vertreter/innen haben der AHV-Zweigstelle ihres Wohnorts jede Änderung der persönlichen (z.B. Änderung des Zivilstandes oder der Wohnsituation) und wirtschaftlichen (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätig-keit oder Erbschaftsanfall) Verhält-nisse sofort und unaufgefordert zu melden. Diese Meldepflicht erstreckt sich auch auf Veränderungen, die bei Familienmitgliedern eintreten, die bei der EL-Festsetzung berücksichtigt wurden. Eine Meldepflichtverletzung hat die Rückerstattungspflicht der zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleis-tungen zur Folge!
7. Informationenwww.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Auskünf-te erteilen und amtliche Formulare sowie Merkblätter abgeben.
Ausgleichskasse des Kantons Bern Stand 2013 98204
Fakultatives Finanzreferendum
Gegen diese Ausgabenbeschlüsse, welche in der Septembersession 2013 vom Grossen Rat beschlossen worden sind, kann die Volksabstimmung (Re-ferendum) verlangt werden (Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Kantons-verfassung).
Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften (mindestens 10 000 in kantonalen Angelegenheiten stimm-berechtigte Personen) sind Artikel 53 bis 59 des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte massge-bend.
Beginn der Referendumsfrist: 2. Oktober 2013
Ablauf der Referendumsfrist (Unter-schriften zur Beglaubigung bei der Gemeinde deponiert) 3. Januar 2014
Abgabe der beglaubigten Unter-schriften bei der Staatskanzlei 3. Februar 2014
• Tourismusförderung, Beitrag 2013 an die Destination Interlaken-Jungfrau-Haslital für die Marktbe-arbeitung; mehrjähriger Verpflich-tungskredit
• Stiftung des bernjurassischen For-schungs- und Dokumentationszen-trums «Fondation Mémoires d’Ici», St-Imier; Staatsbeiträge 2014–2017; Ausgabenbewilligung, neue wie-derkehrende Ausgabe, mehrjähri-ger Verpflichtungskredit (Objekt-kredit)
Die Ausgabenbeschlüsse sind im In-ternet unter www.be.ch/referenden im Volltext publiziert. Sie können auch bei der Staatskanz-lei des Kantons Bern, Postgasse 68, 3000 Bern 8, bezogen werden. 98176
Fakultatives Gesetzesreferendum
Gegen diesen Erlass, welcher in der Septembersession 2013 vom Grossen Rat beschlossen worden ist, kann die Volksabstimmung (Referendum) ver-langt werden (Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonsverfassung).
Dazu kann zu dieser Vorlage auch ein Volksvorschlag eingereicht wer-den (Artikel 63 Absatz 3 der Kan-tonsverfassung, Artikel 59a ff. des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte).
Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften (mindestens 10 000 in kantonalen Angelegenheiten stimm-berechtigte Personen) sind Artikel 53 bis 59 des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte massge-bend.
Beginn der Referendumsfrist: 2. Oktober 2013
Ablauf der Referendumsfrist (Unter-schriften zur Beglaubigung bei der Gemeinde deponiert) 3. Januar 2014
Abgabe der beglaubigten Unter-schriften bei der Staatskanzlei 3. Februar 2014
• Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) (Änderung)
Dieser Erlass ist im Internet unter www.be.ch/referenden im Volltext publiziert und kann auch bei der Staatskanzlei oder bei der Gemein-deverwaltung bezogen werden. 98177
Fakultatives Gesetzesreferendum
Gegen diese Erlasse, welche in der Septembersession 2013 vom Grossen Rat beschlossen worden sind, kann die Volksabstimmung (Referendum) verlangt werden (Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonsverfassung).
Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften (mindestens 10 000 in kantonalen Angelegenheiten stimm-berechtigte Personen) sind Artikel 53 bis 59 des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte massge-bend.
Beginn der Referendumsfrist: 2. Oktober 2013
Ablauf der Referendumsfrist (Unter-schriften zur Beglaubigung bei der Gemeinde deponiert) 3. Januar 2014
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Abgabe der beglaubigten Unter-schriften bei der Staatskanzlei 3. Februar 2014
• Gesetz über die kantonalen Pen-sionskassen (PKG)
• Gesetz über die kantonalen Pen-sionskassen (PKG) (Eventualantrag)
Diese Erlasse sind im Internet unter www.be.ch/referenden im Volltext publiziert und können auch bei der Staatskanzlei oder bei der Gemein-deverwaltung bezogen werden. 98178
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Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Un-terlagen an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Dotzigen, Stich-wort Verwaltungsangestellte, Postfach 18, 3293 Dotzigen. Bei Fragen stehen Gemeindeschreiber D. Mosimann (Tel. 032 351 24 94) oder Finanzverwalterin C. Blatter (Tel. 032 351 41 23) gerne zur Verfügung.
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Der Anzeiger Büren und Umgebung wird auch in sechs Gemeinden des benachbarten solothurnischen Bucheggbergs in alle Haushalte verteilt.
SchnottwilBiezwilLüterswilGächliwilGossliwilBibernV
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amtlicher Anzeigerzusätzliches Verteilgebiet
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Büren an der Aare
Oberwil b. Büren
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DIE ANDERE SE ITESCHRITT FÜR SCHRITT ZUR SEELENRUHE
KONTAKT Redaktion «Die andere Seite»: Denise Gaudy · info@denise-gaudy.ch · Tel. 032 353 71 20
TIPPS FÜR DIE AUSRÜSTUNGFür jede Wandertour braucht man richtiges Schuhwerk. Die Grösse der Wander-schuhe ist eine halbe bis eine Nummer grösser zu wählen als normal, da die Füsse beim Wandern anschwellen. Beim Kauf auf Qualität zu achten, lohnt sich auf jeden Fall. Gute Wanderschuhe kosten zwischen 100 und 250 Franken. Wer einmal ein passendes Modell gefunden hat, bleibt beim Ersatz der ausgelaufenen Schuhen am besten beim bewährten Modell.Qualität macht sich auch beim Rucksack bezahlt, insbesondere was die ergonomi-sche Passform betrifft, aber auch Material und Gewicht. Auf einer eintägige Berg-wanderung transportiert man am Rücken sechs bis acht Kilos, auf einer mehrtägigen sogar zehn oder mehr. Der Rucksack soll dieses Gewicht möglichst gleichmässig auf Schultern und Hüften verteilen. Der Rucksack wird so beladen, dass schwere Gegen-stände am Rücken liegen. So kann der Träger das Gleichgewicht besser halten und das Auf- und Abladen geht leichter. Ebenso ist darauf zu achten, dass beide Seiten des Gepäckstücks gleich schwer sind. Im unteren Fach werden leichte Dinge verstaut.Unverzichtbar auf jeder Wanderung sind wetterfeste, atmungsaktive und der Jahres-zeit entsprechende Kleider, evt. Gamaschen bei Nässe oder Schneeresten, Sonnen-schutz, Teleskopstöcke (sie entlasten die Gelenke), Literflasche für Getränke, Zwi-schenverpflegung, Notfallapotheke, Taschenmesser, Wanderkarte, persönlicher Aus-weis, Fahrpläne ausgedruckt, wichtige Telefonnummern.Bedenken Sie, dass Sie sich in der Abgeschiedenheit der Natur öfters nicht auf Ihr Handy verlassen können.
Geschafft: In 28 Tagen vom Berner See-land ins Engadin, quer über die Alpen auf Schusters Rappen, mit dem Hund als Weggefährte und mit Hausdach, Bett, Kleiderschrank und Küche auf dem Buckel. Diese Wanderung war ein fantas-tisches Naturerlebnis und eine einzigartigeLebenserfahrung.
Denise Gaudy
Im «Edelweiss» in Juf drehen die Zeiger der Uhr an der Wand der Gaststube ver-kehrt herum. Die Zeit geht rückwärts. Überhaupt ist alles etwas anders im höchst gelegenen ganzjährig bewohnten Dorf Europas, zuhinterst im Bündneri-schen Averstal, wo in acht Weilern 175 Seelen leben, wo Steinbock und Bartgeier einander «gute Nacht» sagen, und wo auch im Sommer Schnee vom Himmel fällt. Und nicht nur hier, auch sonst war alles etwas anders auf unserer Wande-rung mit Hund und Rucksack von Meien-ried nach Celerina: Der Hektik des Alltags entflohen, hatten wir ein gemütlicheres Tempo angeschlagen im Einklang mit der eigenen inneren Uhr, waren mit einbre-chender Dunkelheit müde und zufrieden ins Bett gesunken und bei Sonnenaufgang
erwacht, ausgeschlafen und voll freudiger Erwartung auf die erneuten Überraschun-gen, die uns der Tag bringen würde. Und es war uns gelungen, immer wieder mal innezuhalten und zu staunen über die vie-len kleinen Wunder der Natur, die Sinne zu öffnen für atemberaubende Landschaf-ten, mystische Stimmungen, herzliche Be-gegnungen sowie die Zusammengehörig-keit intensiv zu leben.
TRENDSPORT WANDERNEs muss nicht gleich eine 385-Kilometer-Wegstrecke sein mit 15‘000 Höhenmeter bergauf und 14‘000 Höhenmeter abwärts, um dieses Wohlgefühl zu erlangen. Wir sind Wandersocken schlechthin und ha-ben die Erfahrung gemacht: Egal ob auf Ein- oder Mehrtagestouren: Ein paar Stun-den lang nichts anderes zu tun als Fuss vor Fuss zu setzen lässt Weg und Zeit in-einander fliessen, der gemächliche Takt wird bald einmal physisch spürbar und eine angenehme Leichtigkeit und Seelen-ruhe stellt sich ein. Welche Wonne, bis-weilen schweigend die sengende Sonne auf der Haut, den Wind im Haar, prasseln-der Regen im Gesicht zu spüren, hin und wieder auch an seine Grenzen zu stossen
UNFÄLLE VERHÜTENUmgehen Sie Rindvieh ruhig und unauffällig in einer Distanz von 20 bis 50 Metern. Insbesondere Mutterkühe verstehen keinen Spass. Wenn sich Tiere nähern: ruhig bleiben, nicht mit Gegenständen fuchteln und die Weide langsam verlassen. Kälber auf keinen Fall berühren. In der Nähe von Rindern und Kühen sind Hunde an der Leine zu führen und im Notfall loszulassen.Zieht ein Gewitter direkt über einen hinweg, gilt es vor allem, umgehend Schutz vor Blitzschlag zu suchen. Schutz bieten Häuser mit Blitzschutz-anlage und alle mit Metall umgebenen Räume wie Autos, Eisenbahnwagen oder Seilbahnkabinen. Auch der Wald schützt vor Blitzschlag. Wegen der Gefahr von herabstürzenden Ästen sucht man sich am besten eine Gruppe junger, biegsamer Bäume als Unter-stand. Auch eine hohe Felswand bietet Blitzschutz. Stellen Sie die Füsse eng zusammen, kauern Sie nieder und ach-ten Sie darauf, dass Ihre Kleidung nicht den Boden berührt.
Link: www.alternatives-wandern.ch
GUT ERSCHLOSSENES WANDERWEGNETZSehr gerne sind wir auch wandernd im Ausland unterwegs. Nirgendwo ausserhalb der Schweiz haben wir jedoch ein vergleichbar gut signali-siertes und unterhaltenes Wander-wegnetz angetroffen. Es umfasst mehr als 60‘000 Kilometer. Das Schweizerische Wanderwegnetz wird durch den Verein «Schweizer Wan-derwege» in Fronarbeit, durch die politischen Gemeinden oder die Sek-tionen des Schweizer Alpen Clubs SAC unterhalten. Wanderwege wer-den generell durch drei Symbole qua-lifiziert: Normale Wanderwege gelb, Bergwege weiss-rot-weiss und alpine Bergwege weiss-blau-weiss. Die gel-be Signalisation steht für leichte Weg-strecken ohne besondere Anforde-rungen. Die rot-weissen Markierun-gen stehen für mittelschweres Berg-wandern, das eine gute körperliche Verfassung voraussetzt sowie Trittsi-cherheit und Schwindelfreiheit, da die Route teilweise unwegsam und überwiegend steil und schmal ist. Als schwer gelten die blau-weiss mar-kierten Alpinwanderwege. Sie führen durch teilweise wegloses Gelände, über Schneefelder, Geröllhalden und Gletscher und man muss vertraut sein mit Seil und Pickel.Link: www.wandern.ch
WANDERPARADIES JURAEines der schönsten Wandergebiete der Schweiz liegt bekanntlich direkt vor unse-rer Haustür: Der Jura. Hier kann man zu jeder Jahreszeit attraktive Wanderungen unternehmen. Besonders schön ist es im Herbst, wenn das Aaretal unter einer dicken Nebeldecke zu ersticken droht und ennet der Pierre Pertuis blauer Himmel erstrahlt. Und ganz besonders urtümlich ist es in den Freibergen, wo sich die mit dunklen Wettertannen bestückten Weiden scheinbar in die Unendlichkeit erstre-cken. Hier oben, auf rund 1000 Metern Meereshöhe, duftet es nach Torf, Pilzen und Pferdeäpfeln, und die Wege führen zwischen Flechten bewachsenen, altehr-würdigen Tannen hindurch, deren knorriges Wurzelwerk das Gelände über einen Durchmesser von mehreren Metern unwegsam macht. Fleckenweise blüht filigra-nes rosa Heidekraut, zart gefiederter, lichtgrüner Farn und an exponierten Stellen trotzen meterhohe Kerzen des gelben Enzians Wind und Wetter, aus dessen dicken, fleischigen Wurzeln die Einheimischen Schnaps brennen – la Gentiane – die Medizin der Francs-Montagnards. Ganz besonders lohnt sich ein Abstecher an den Etang de la Gruère, eine mystische Moorlandschaft, wo dunkelblau schillernde Libellen am Himmel tanzen und an deren Ufer fleischfressende Pflanzen wachsen.Links: www.juratourisme.ch / www.wandern-jura.ch
wie etwa ob sich auf der Tour Hindernisse befinden, wie zum Beispiel Leitern an Fels-wänden, schmale Stege oder Hängebrü-cken, die für gewisse Personen, Kinder oder den Hund ein Problem sein könnten. Selber planen wir unsere Wanderungen immer mit Hilfe von Karten im Massstab 1:25‘000 und 1:50‘000 oder mit Wander-karten, auf denen die Routen bereits ein-gezeichnet sind. Darauf studieren wir ins-besondere die topografischen und geogra-fischen Verhältnisse wie Höhenkurven, Sonnen- und Schattenabschnitte sowie Wasservorkommen. Wenn Sie in Gasthäu-sern oder Berghütten übernachten, erkun-digen Sie sich vorher zu Öffnungszeiten, ob eine Reservation erforderlich ist und eventuell ob Hunde erlaubt sind.Links: www.wandersite.ch www.wanderland.ch
... und aufgetankt und aufgeräumt nach Hause in den Alltag zurückzukehren.Das muss es wohl sein, dass Wandern auch bei jungen Leuten regelrecht im Trend liegt. Gemäss der Organisation Schweizer Wanderwege nutzen drei Vier-tel der Schweizer Wohnbevölkerung die Wanderwege zum Wandern, Joggen, Spa-zieren und für weitere sportliche Aktivitä-ten. Ein Drittel davon bezeichnet sich als aktive Wanderer. Ein durchschnittlicher Wanderer in der Schweiz unternimmt pro Jahr rund 20 Wanderungen, die im Mittel dreieinhalb Stunden dauern. Meist wird auf Wanderwegen und Bergwanderwegen gewandert. Damit gehört Wandern hier-zulande zu den beliebtesten Sportarten.
GUT GEPLANT IST HALB GEWONNENEgal wie lange sie dauert: Je besser eine Wanderung geplant, desto genussvoller ist das Erlebnis. Es versteht sich von selbst, dass man anspruchsvolle Tages- oder lan-ge Mehrtages-Wanderungen nur bei guter körperlicher Kondition unternimmt. Das gilt auch für einen allenfalls mitgeführten Hund. Bei der Vorbereitung einer Tages-tour erkundigen Sie sich vorab über die Wettervorhersagen. Ob Tages- oder Mehr-tages-Wanderung ist weiter die Route sorgfältig zu überlegen mit allen Eventuali-täten, die sich daraus ergeben könnten,
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Ein Kräftemessen der besonderen Art erwartet Sie an den Matra Days 2013. Erleben Sie mit den neuen John Deere Landmaschinen sowie den Rasen- und Grundstückspflegemaschinen das Stärkste, was die Schweiz aktuell zu bieten hat.
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Sonntag 06.Okt 2013 2.Liga 14:30 Uhr FC Büren - FC Besa Freitag 04.Okt 2013 Senioren 19:00 Uhr FC Büren - SC Radelfingen Samstag 05.Okt 2013 Junioren C FC Büren - FC Schüpfen b Matchballspende: Restaurant Bauleuten, Hauptgasse 27, 3294 Büren a.A. TK 3000 AG, Kanalweg 8, 3322 Schönbühl
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