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Aktuelle RVS-Richtlinien

für den Winterdienst

DI Josef Neuhold Amt der NÖ Landesregierung

9. ASTRAD‐Symposium auf der Austrokommunal 17.‐18. April 2013 Welser Messe

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Richtlinien für den Winterdienst (RVS) • RVS 12.04.11 Winterdienst Allgemeines • RVS 12.04.12 Schneeräumung und Streuung • RVS 12.04.13 Schneezäune • RVS 12.04.14 Glatteisfrühwarnanlagen • RVS 12.04.15 Minimierung Umweltauswirkungen • RVS 12.04.16 Streumittel • RVS Arbeitspapier Nr. 11: Einsatz von Streumitteln • RVS 14.02.16 Einweisungsunterlagen • RVS Arbeitspapier Nr.21: Einweisungsunterlagen • RVS 05.02.41 Schneestangen Ausbildung • RVS 05.02.42 Schneestangen Aufstellung

RVS 12.04.12

Schneeräumung und Streuung

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Inhalt der RVS

• Grundsätze für die Schneeräumung und Streuung • Winterdienstkategorien

− Kategorien A bis D für Bundes- und Landesstraßen − Kategorien P1 bis P7 für den urbanen Bereich − Wintersperren

• Einsatzleitung • Wetterinformation und Straßenzustandsüberwachung • Information, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit • Organisatorische Voraussetzungen

− Personal − Alarm- und Notfallplan − Winterdienstfahrzeuge − Instandhaltung der Fahrzeuge und Geräte − Anmietung von Fahrzeugen und Geräten von Dritten − Winterdienst mittels Vertrag an Dritte

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Inhalt der RVS

Schneeräummaßnahmen • Räumplan • Räumgeräte

− Schneepflüge − Schneeräummaschinen mit rotierenden Werkzeugen

• Schneeräumung − Räumung der Verkehrsflächen − Abtransport von Schnee

Streuung • Streuplan • Streumittel

− Abstumpfende und auftauende Streumittel − Bevorratung von Streumitteln − Qualitätsprüfungen − Ökobilanzen

• Streugeräte, Arten und Anforderungen • Anwendung der Streumittel

− Streuung zur Vermeidung von Schnee- und Eisglätte − Streuung zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte − Automatische Taumittelsprühanlagen

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Winterdienstkategorien A bis D • Bundes- und Landesstraßen • gilt für Asfinag und Landesstraßenverwaltungen • im Anhang 1 der RVS

Winterdienstkategorien P1 bis P7 • Verkehrsflächen im urbanen Bereich • gilt für Städte und Gemeinden • im Anhang 2 der RVS

Wintersperren Die Straßenverwaltungen können in Abstimmung mit den

zuständigen Straßenbehörden einzelne Straßenzüge und Verkehrsflächen (Parkplätze usw.) während des Winters sperren.

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Winterdienstkategorien

Mindeststandard: Die vorgegebenen Betreuungsanforderungen

(Umlaufzeiten, Betreuungszeiten usw.) sind ein Mindeststandard.

Verkehrsstärke JDTV: Die Verkehrsstärke JDTV in [Kfz/24h] ist die maßgebliche

Einflussgröße für die Zuordnung der Verkehrsflächen zu einer Winterdienstkategorie.

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Winterdienst - Anforderungsniveaus Kategorie A: (Autobahnen, Schnellstraßen)

- Winterdienstbetreuung 0 bis 24 Uhr - Streuung mit Auftaumitteln - Umlaufzeit eines Winterdiensteinsatzes max. 3 Stunden

Kategorie B: (Landesstraßen mit JDTV > 5.000 Kfz/24h) - Winterdienstbetreuung 4 bis 22 Uhr - Streuung vorwiegend mit Auftaumitteln - Umlaufzeit eines Winterdiensteinsatzes max. 5 Stunden

Kategorie C: (Landesstraßen mit 1.000 < JDTV < 5.000) - Winterdienstbetreuung 5 bis 20 Uhr - Streuung mit Auftaumitteln oder mit Splitt - Umlaufzeit eines Winterdiensteinsatzes max. 5 Stunden

Kategorie D: (Landesstraßen mit JDTV < 1.000 Kfz/24h) - Winterdienstbetreuung 8 bis 20 Uhr - Streuung mit Splitt oder Auftaumitteln - keine Mindestumlaufzeit

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P1: Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen, Einfahrtstraßen, Straßen mit Linien/Straßenbahn, Zufahrten zu öffentlichen Kranken- häusern und Feuerwachen

P2: Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, Zubringer- straßen in Siedlungs- und Gewerbegebiete, Bergstraßen

P3: Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, Gemeinde- straßen mit ländlichem Charakter (Güter- und Verbindungswege, Zufahrtstraßen etc.)

P4: Getrennt geführte Radwege als Verbindung von Ortsteilen bzw. mit Bedeutung für den Berufsverkehr/Schulverkehr

P5: Getrennt geführte Radwege als Verbindung mit einer örtlichen Erschließungsfunktion bzw. Freizeitverkehr

P6: Ausgewiesene Gehwege, Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen, Schulwege, Wege im Bereich von Krankenhäusern u.ä. Einrichtungen, Haltestellen von Öffis soweit diese im Aufgabenbereich der Kommune liegen

P7: Parkplätze, Abstellflächen, Parkwege, sonstige Verkehrsflächen

Anforderungsniveau - urbaner Bereich Kategorien P1 – P7

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Anforderungsniveau - urbaner Bereich

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Anforderungsniveau - urbaner Bereich

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Anforderungsniveau - urbaner Bereich

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Anforderungsniveau - urbaner Bereich

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Anforderungsniveau - urbaner Bereich

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Anforderungsniveau - urbaner Bereich

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Einsatzleitung im Winterdienst Innerhalb eines Betreuungsbereiches ist der Einsatzleiter (z.B. Straßenmeister) für die Durchführung der Schneeräumung und Streuung verantwortlich.

Personaleinteilung In Dienstplänen ist die Einsatzbereitschaft (Rufbereitschaft, Telefonlisten) festzulegen.

Ersatzmöglichkeiten sind für außerordentliche Situationen (länger dauernde Einsätze, Krankheitsfälle u.dgl.) vorzusehen.

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Räumplan

• ist für jeden Betreuungsbereich aufzustellen • an den Betreuungsgrenzen abzustimmen • Grundlage ist das Winterdienstanforderungsniveau • Leerfahrten sind gering zu halten

Streuplan

• ist für jeden Betreuungsbereich aufzustellen • mit den Nachbarbereichen abzustimmen • jedem Fahrzeug ist eine Streustrecke zuzuweisen • Grundlage sind das Winterdienstanforderungsniveau und das

verwendende Streumittel • die Streugut-Nachlademöglichkeiten sind zu berücksichtigen

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Salzlagerung in Silos und Hallen

RVS 12.04.16

Streumittel im Winterdienst

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Inhalt der RVS Anforderungen an Streumittel

• Abstumpfende Streumittel • Auftauende Streumittel

− Natriumchlorid (NaCl) − Calziumchlorid (CaCl2) − Magnesiumchlorid (MgCl2) − Gemische von Auftaumitteln − Flüssige Auftaumittel

• Gemische von abstumpfenden und auftauenden Streumitteln

Qualitätsprüfungen • Abstumpfende Streumittel • Auftauende Streumittel

Anhang: • Produktbeschreibung abstumpfende Streumittel • Produktbeschreibung auftauende Streumittel • Protokoll über die Entnahme einer Probe zur

Qualitätskontrolle

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Mindestanforderungen abstumpfende Streumittel

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Anforderungen an NaCl

• NaCl-Gehalt ≥ 97,5%

• Korngrößen 0,125 – 3,15 mm ≥ 90% < 0,125 mm max. 5% > 3,15 mm max. 5% max. Korngröße ≤ 5 mm

• Feuchtigkeitsgehalt max. 5%

• Sulfatgehalt max. 10.000 mg/kg

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Mindestanforderungen an auftauende Streumittel

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RVS 12.04.11 Winterdienst Allgemeines

• Richtlinie enthält die in Österreich gebräuchlichen Begriffe des Winterdienstes

• Fachbegriffe sind auch definiert • Zusammenstellung in alphabetischer

Reihenfolge

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Allgemeines • einheitliche und übersichtliche Schulungsunterlage für neues

Winterdienstpersonal

• durch klare Aufgabenzuordnungen soll dem Winterdienstpersonal geholfen werden, richtige Entscheidungen zu treffen

• die Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Qualität des Winterdienstes soll erhöht sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden

• diese Einweisungsunterlage für das Winterdienstpersonal ist in folgende beide Teile getrennt:

RVS-Merkblatt 14.02.16 („statischer Teil“)

RVS-Arbeitspapier Nr. 21 („regelmäßig zu ändernder Teil“)

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Inhalt der RVS 1 Anwendungsbereich 2 Allgemeines 3 Organisation, Wetterinformation, Arten des Niederschlags und Durchführung

3.1 Organisation Anforderungsniveau für den Winterdienst Räum- und Streupläne Streumittelbevorratung Einsatzleitung und Personaleinteilung Fremdleistungen, Anmietung von Fahrzeugen und Geräten

3.2 Wetterinformation Wetterdienste Glatteiswarnanlagen, Wetterkameras

3.3 Arten des Niederschlages 3.4 Durchführung

Vorbereitende Maßnahamen Räumen und Streuen Streumittel, Soleaufbereitung und Feuchtsalzstreuung Dokumentation und Information Abschließende Maßnahmen

4 Allgemeine Hinweise für den Betrieb von Kraftfahrzeugen 4.1 Berechtigte Personen 4.2 Führen von Fahrtenbüchern 4.3 Mitnahme von Dritten 4.4 Abschleppen von Kraftfahrzeugen 4.5 Unfälle mit Dienstkraftfahrzeugen 4.6 Grenzüberschreitende Fahrten im Winterdienst 4.7 Fahrleistungsabhängige Straßenbenützungsabgabe

5 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen 6 Zusätzlich zu beachtende Gesetze, Richtlinien und Normen

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Prinzip der Schneeablagerung

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Danke für die Aufmerksamkeit DI Josef Neuhold NÖ Straßendienst

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