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1014 Wien Minoritenplatz 5 T 01 531 20-0 F 01 531 20-3099 ministerium@bmukk.gv.at www.bmukk.gv.at DVR 0064301
Bundesministerium fr Unterricht, Kunst und Kultur
An alle LSR/SSR fr Wien
Geschftszahl: BMUKK-687/0003-III/Pers.Controlling/2012 SachbearbeiterIn: MinR Ing. Mag. Christian Krenthaller Abteilung: III/Pers.Controlling E-Mail: christian.krenthaller@bmukk.gv.at Telefon/Fax: +43(1)/53120-3334/53120-813334 Ihr Zeichen:
Antwortschreiben bitte unter Anfhrung der Geschftszahl.
Rahmenbedingungen zur Umsetzung der NMS ab dem Schuljahr 2012/13
Mit gegenstndlichem Erlass sollen alle fr den LehrerInneneinsatz an Neuen Mittelschulen
(sowie an Modellversuchen zur NMS an AHS) relevanten schul-, dienst- und
besoldungsrechtlichen Aspekte nher erlutert werden. Ebenso spielen Ressourcenfragen der
Zuteilung, die Abrechnung im Bereich der LandeslehrerInnen sowie das Controlling eine
besondere Rolle.
Um die in diesem Erlass enthaltenen Richtlinien erfllen und letztlich die durch die Neue
Mittelschule angestrebten Ziele erreichen zu knnen, ist eine effiziente Zusammenarbeit
zwischen allen beteiligten Akteuren wesentlich. Insbesondere ist damit eine gute Koordinierung
zwischen den Organen der Bundes- und Landesverwaltung gemeint.
Zentrales Element der NMS-Entwicklungsarbeit ist eine moderne Pdagogik, die sich an den
individuell unterschiedlichen Lernbedrfnissen und Lernvoraussetzungen der Schlerinnen und
Schler orientiert. Differenzierung, Individualisierung, sowie Frder- und Forderangebote
bewirken, dass alle individuellen Potenziale optimal entwickelt werden und der bergang zu
allen weiterfhrenden Bildungswegen offen steht. Formen uerer Differenzierung in
Leistungsniveaus und Leistungsgruppen sind mit diesem Lernverstndnis nicht vereinbar.
Das neue Lernen verlangt eine Orientierung an den Strken bzw. einen produktiven Umgang mit
Fehlern. Lerndesign ist ein zentrales Element der neuen Lernkultur: Die Organisation und
inhaltliche Gestaltung des Unterrichts wird von den Aufgaben und Zielen hergeleitet. Lerndesign
verlangt und frdert gleichermaen fundierte Fachkompetenz und ermglicht auch eine neue
Qualitt in der Leistungsbeurteilung. Lerndesignarbeit strkt die gemeinsame Verantwortung von
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Lehrer/innenteams und frdert die Reflexionskultur an Schulen. Kunst- und Kulturvermittlung,
Gender-Kompetenz-Lernen, eLearning und der Einsatz des Europischen Sprachenportfolios
sollen als Querschnittsthemen weitere Beitrge im Rahmen der Individualisierung des Lernens
leisten.
Der Unterricht erfolgt unter gezieltem Einsatz von Frderpdagogik, Begabungs- und
Begabtenfrderung und unter Einsatz von Teamteaching. Die kollegiale Zusammenarbeit bringt
auch erhebliches Entlastungspotenzial die Lehrpersonen knnen pdagogische Arbeit und
Verantwortung teilen.
Die Qualitts-Entwicklungsverantwortung (Qualittssicherung und Entwicklungsbegleitung) liegt
am Schulstandort. Es sind entsprechend flexible standortspezifische Frderkonzepte fr die
Schler/innen zu entwickeln, die auch die Eigenverantwortung der Schler/innen fr den
eigenen Lernprozess strken.
Kompetenzorientiertes Lernen steht im Vordergrund und wird gesttzt durch
konsistente Verbindung mit den zentralen Reformprojekten wie Bildungsstandards,
Qualittsmanagement & Qualittssicherung Neu (SQA-Schulqualitt in der Allgemeinbildung),
PdagogInnenbildung Neu.
1. Ressourcenzuteilung
1.1. Allgemeines:
Wie in der Phase der Modellversuche stellt auch der Bund weiterhin 6 Wochenstunden je NMS-
Klasse zur Verfgung. Der Begriff Wochenstunde ist so zu verstehen, dass 1 Wochenstunde
einer Unterrichtsleistung eines Lehrers bzw. einer Lehrerin von einer Unterrichtseinheit in jeder
Schulwoche des Unterrichtsjahres entspricht. Bei der Planung von Blockungen oder befristeten
Unterrichtsformen, Teilungen etc. ist darauf Rcksicht zu nehmen. Ebenso sind die aus den nun
wegfallenden Leistungsgruppen (uere Differenzierung) frei werdenden Ressourcen
einzusetzen. Nheres dazu findet sich im Kap. 2.
1.2. Ressourcenzuteilung
Im Schuljahr 2012/13 soll am bisherigen Weg der Ressourcenzuteilung festgehalten werden.
Das betrifft jedenfalls die Ressourcen fr die Modellversuche zur Neuen Mittelschule an den
AHS. Auch fr die NMS-Klassen an Pflichtschulen (ehemaligen Hauptschulen) sollen die
zustzlichen Stunden im Wege der WE-Zuteilung an die Bundesschulen zur Verfgung gestellt
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werden. In der Zuteilung sind diese Ressourcen als Abrufkontingent abgebildet, wobei ein
maximaler Rahmen an Werteinheiten (WE) errechnet wird. Dieser maximale Rahmen ergibt sich
aus der Multiplikation der Zahl der NMS-Klassen mit 6 Stunden je Klasse und der Wertigkeit der
Lehrverpflichtungsgruppe I (vgl. 2 BLVG).
Beispiel: im SJ 2012/13 werden in einem Bundesland 123 NMS-Klassen gefhrt. Das zulssige
Maximalkontingent ist damit 123 x 6 x 1,167 = 861,246 WE (bzw. 738 Wochenstunden).
Hinsichtlich des Ablaufs erfolgt eine provisorische Zuteilung im Frhjahr auf Basis der
prognostizierten NMS-Klassenzahlen (Erledigung der Abt. III/6 des BMUKK an die LSRs/SSR).
Das daraus errechnete Kontingent wird im Herbst nach Feststehen den tatschlichen
Klassenzahlen entsprechend angepasst.
2. Ressourceneinsatz
2.1. Allgemeines, Verteilung des Gesamtkontingents
Das nach dem oben dargestellten Verfahren errechnete Gesamtkontingent ist zweckgewidmet
fr den Unterricht in den NMS-Klassen einzusetzen. Planungs-, Koordinierungs- oder
Organisationsttigkeiten drfen daraus nicht bedeckt werden. Grundstzlich ist fr den
Personaleinsatz an den Neuen Mittelschulen das jeweilige Land zustndig und hinsichtlich der
Modellversuche zur Neuen Mittelschule an den AHS der Bund. Grundkonzeption der Neuen
Mittelschule ist weiterhin der gemeinsame Einsatz von Bundes- und LandeslehrerInnen in den
Klassen, woraus folgt, dass an den Neuen Mittelschulen ein Einsatz von BundeslehrerInnen im
Wege von Mitverwendungen angestrebt werden sollte (an den AHS-Modellversuchen der
Einsatz von LandeslehrerInnen). Es sind daher alle Bemhungen zu unternehmen,
BundeslehrerInnen in ausreichendem Ausma fr den Einsatz in den NMS-Klassen zu
rekrutieren. Wenn in Ausnahmefllen ein Einsatz von BundeslehrerInnen nicht in vollem
Ausma stattfinden kann, steht das verbleibende Kontingent fr den Einsatz von
LandeslehrerInnen zur Verfgung (bei den Modellversuchen gilt Analoges).
Beispiel: Anknpfend an dem oben dargestellten Fall knnte angenommen werden, dass von
den 738 Wochenstunden 500 Wochenstunden durch BundeslehrerInnen abgedeckt werden. Die
verbleibenden 238 Wochenstunden knnen fr LandeslehrerInnen eingesetzt werden.
Fr das Bundesministerium fr Unterricht, Kunst und Kultur ist der geplante Einsatz von Bundes-
und LandeslehrerInnen in der NMS fr die Personal- und Budgetplanung von hoher Wichtigkeit.
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Es wird daher ersucht, eine akkordierte Stellungnahme von Bundes- und Landesorganen in
Form der ausgefllten Beilage A bis zum Fr., dem 22. Juni 2012 zu bermitteln
(christian.krenthaller@bmukk.gv.at).
Grundlage fr den Einsatz der Lehrkrfte sollten nach dem Prinzip der Wirkungsorientierung die
Zielsetzungen der Neuen Mittelschule im pdagogischen Bereich sein (siehe dazu insbesondere
die Ausfhrung in den Erluterungen zur Novelle des SchOG bzw. die Erluterungen zum
Lehrplan der Neuen Mittelschule). Dazu ist zu fragen, welche Instrumente (siehe Kap. 2.2.) und
welches LehrerInnenpersonal unter Bercksichtigung der Prinzipien der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmigkeit auf die Zielerreichung den grten Einfluss haben. Die
konkreten Ziele des Schulstandortes, die wesentlichen Storichtungen und Manahmen sowie
die Formen der Evaluierung haben Teil des Schulentwicklungsplans gem. 18 Abs. 2 Bundes-
Schulaufsichtsgesetzes zu sein.
2.2. Einsatzgebiete, Schulrecht
In den NMS-Klassen ist in erster Linie der lehrplanmige Unterricht durchzufhren. Dafr sind
in rechtlicher Hinsicht die Grundlagen auf der bundesgesetzlichen Ebene (SchUG, SchOG) und
der damit in Zusammenhang stehenden Verordnungen (Lehrplan etc.) und auf der
landesgesetzlichen Ebene (Ausfhrungsgesetze) relevant.
Besondere Vorgaben finden sich bezglich der differenzierten Pflichtgegenstnde im SchUG:
31a. (1) An der Neuen Mittelschule hat der den betreffenden differenzierten Pflichtgegenstand unterrichtende Lehrer in Hinblick auf die Anforderungen des Lehrplans jeden Schler im Bereich
der grundlegenden und der vertieften Allgemeinbildung zu unterrichten und nach Magabe
seiner individuellen Lern- und Leistungsfhigkeit zu frdern.
(2) Bei grundstzlicher Orientierung am Bildungsziel der Vertiefung in den differenzierten
Pflichtgegenstnden sind folgende pdagogische Frdermanahmen von den Lehrern in
koordiniertem Zusammenwirken mit dem Schulleiter flexibel anzuwenden, um die Schler zum
Bildungsziel der vertieften, nach Magabe der individuellen Leistungsfhigkeit aber jedenfalls zu
jenem der grundlegenden Allgemeinbildung zu fhren:
1. Individualisierung des Unterrichts,
2. differenzierter Unterricht in der Klasse,
3.
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