An alle LSR/SSR für Wien E-Mail: ... · PDF file1014 Wien Minoritenplatz 5 T 01 531 20-0 F 01 531 20-3099 [email protected] DVR 0064301 Bundesministerium für Unterricht, Kunst

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  • 1014 Wien Minoritenplatz 5 T 01 531 20-0 F 01 531 20-3099 [email protected] www.bmukk.gv.at DVR 0064301

    Bundesministerium fr Unterricht, Kunst und Kultur

    An alle LSR/SSR fr Wien

    Geschftszahl: BMUKK-687/0003-III/Pers.Controlling/2012 SachbearbeiterIn: MinR Ing. Mag. Christian Krenthaller Abteilung: III/Pers.Controlling E-Mail: [email protected] Telefon/Fax: +43(1)/53120-3334/53120-813334 Ihr Zeichen:

    Antwortschreiben bitte unter Anfhrung der Geschftszahl.

    Rahmenbedingungen zur Umsetzung der NMS ab dem Schuljahr 2012/13

    Mit gegenstndlichem Erlass sollen alle fr den LehrerInneneinsatz an Neuen Mittelschulen

    (sowie an Modellversuchen zur NMS an AHS) relevanten schul-, dienst- und

    besoldungsrechtlichen Aspekte nher erlutert werden. Ebenso spielen Ressourcenfragen der

    Zuteilung, die Abrechnung im Bereich der LandeslehrerInnen sowie das Controlling eine

    besondere Rolle.

    Um die in diesem Erlass enthaltenen Richtlinien erfllen und letztlich die durch die Neue

    Mittelschule angestrebten Ziele erreichen zu knnen, ist eine effiziente Zusammenarbeit

    zwischen allen beteiligten Akteuren wesentlich. Insbesondere ist damit eine gute Koordinierung

    zwischen den Organen der Bundes- und Landesverwaltung gemeint.

    Zentrales Element der NMS-Entwicklungsarbeit ist eine moderne Pdagogik, die sich an den

    individuell unterschiedlichen Lernbedrfnissen und Lernvoraussetzungen der Schlerinnen und

    Schler orientiert. Differenzierung, Individualisierung, sowie Frder- und Forderangebote

    bewirken, dass alle individuellen Potenziale optimal entwickelt werden und der bergang zu

    allen weiterfhrenden Bildungswegen offen steht. Formen uerer Differenzierung in

    Leistungsniveaus und Leistungsgruppen sind mit diesem Lernverstndnis nicht vereinbar.

    Das neue Lernen verlangt eine Orientierung an den Strken bzw. einen produktiven Umgang mit

    Fehlern. Lerndesign ist ein zentrales Element der neuen Lernkultur: Die Organisation und

    inhaltliche Gestaltung des Unterrichts wird von den Aufgaben und Zielen hergeleitet. Lerndesign

    verlangt und frdert gleichermaen fundierte Fachkompetenz und ermglicht auch eine neue

    Qualitt in der Leistungsbeurteilung. Lerndesignarbeit strkt die gemeinsame Verantwortung von

  • Seite 2 von 14 zu Geschftszahl BMUKK-687/0003-III/Pers.Controlling/2012

    Lehrer/innenteams und frdert die Reflexionskultur an Schulen. Kunst- und Kulturvermittlung,

    Gender-Kompetenz-Lernen, eLearning und der Einsatz des Europischen Sprachenportfolios

    sollen als Querschnittsthemen weitere Beitrge im Rahmen der Individualisierung des Lernens

    leisten.

    Der Unterricht erfolgt unter gezieltem Einsatz von Frderpdagogik, Begabungs- und

    Begabtenfrderung und unter Einsatz von Teamteaching. Die kollegiale Zusammenarbeit bringt

    auch erhebliches Entlastungspotenzial die Lehrpersonen knnen pdagogische Arbeit und

    Verantwortung teilen.

    Die Qualitts-Entwicklungsverantwortung (Qualittssicherung und Entwicklungsbegleitung) liegt

    am Schulstandort. Es sind entsprechend flexible standortspezifische Frderkonzepte fr die

    Schler/innen zu entwickeln, die auch die Eigenverantwortung der Schler/innen fr den

    eigenen Lernprozess strken.

    Kompetenzorientiertes Lernen steht im Vordergrund und wird gesttzt durch

    konsistente Verbindung mit den zentralen Reformprojekten wie Bildungsstandards,

    Qualittsmanagement & Qualittssicherung Neu (SQA-Schulqualitt in der Allgemeinbildung),

    PdagogInnenbildung Neu.

    1. Ressourcenzuteilung

    1.1. Allgemeines:

    Wie in der Phase der Modellversuche stellt auch der Bund weiterhin 6 Wochenstunden je NMS-

    Klasse zur Verfgung. Der Begriff Wochenstunde ist so zu verstehen, dass 1 Wochenstunde

    einer Unterrichtsleistung eines Lehrers bzw. einer Lehrerin von einer Unterrichtseinheit in jeder

    Schulwoche des Unterrichtsjahres entspricht. Bei der Planung von Blockungen oder befristeten

    Unterrichtsformen, Teilungen etc. ist darauf Rcksicht zu nehmen. Ebenso sind die aus den nun

    wegfallenden Leistungsgruppen (uere Differenzierung) frei werdenden Ressourcen

    einzusetzen. Nheres dazu findet sich im Kap. 2.

    1.2. Ressourcenzuteilung

    Im Schuljahr 2012/13 soll am bisherigen Weg der Ressourcenzuteilung festgehalten werden.

    Das betrifft jedenfalls die Ressourcen fr die Modellversuche zur Neuen Mittelschule an den

    AHS. Auch fr die NMS-Klassen an Pflichtschulen (ehemaligen Hauptschulen) sollen die

    zustzlichen Stunden im Wege der WE-Zuteilung an die Bundesschulen zur Verfgung gestellt

  • Seite 3 von 14 zu Geschftszahl BMUKK-687/0003-III/Pers.Controlling/2012

    werden. In der Zuteilung sind diese Ressourcen als Abrufkontingent abgebildet, wobei ein

    maximaler Rahmen an Werteinheiten (WE) errechnet wird. Dieser maximale Rahmen ergibt sich

    aus der Multiplikation der Zahl der NMS-Klassen mit 6 Stunden je Klasse und der Wertigkeit der

    Lehrverpflichtungsgruppe I (vgl. 2 BLVG).

    Beispiel: im SJ 2012/13 werden in einem Bundesland 123 NMS-Klassen gefhrt. Das zulssige

    Maximalkontingent ist damit 123 x 6 x 1,167 = 861,246 WE (bzw. 738 Wochenstunden).

    Hinsichtlich des Ablaufs erfolgt eine provisorische Zuteilung im Frhjahr auf Basis der

    prognostizierten NMS-Klassenzahlen (Erledigung der Abt. III/6 des BMUKK an die LSRs/SSR).

    Das daraus errechnete Kontingent wird im Herbst nach Feststehen den tatschlichen

    Klassenzahlen entsprechend angepasst.

    2. Ressourceneinsatz

    2.1. Allgemeines, Verteilung des Gesamtkontingents

    Das nach dem oben dargestellten Verfahren errechnete Gesamtkontingent ist zweckgewidmet

    fr den Unterricht in den NMS-Klassen einzusetzen. Planungs-, Koordinierungs- oder

    Organisationsttigkeiten drfen daraus nicht bedeckt werden. Grundstzlich ist fr den

    Personaleinsatz an den Neuen Mittelschulen das jeweilige Land zustndig und hinsichtlich der

    Modellversuche zur Neuen Mittelschule an den AHS der Bund. Grundkonzeption der Neuen

    Mittelschule ist weiterhin der gemeinsame Einsatz von Bundes- und LandeslehrerInnen in den

    Klassen, woraus folgt, dass an den Neuen Mittelschulen ein Einsatz von BundeslehrerInnen im

    Wege von Mitverwendungen angestrebt werden sollte (an den AHS-Modellversuchen der

    Einsatz von LandeslehrerInnen). Es sind daher alle Bemhungen zu unternehmen,

    BundeslehrerInnen in ausreichendem Ausma fr den Einsatz in den NMS-Klassen zu

    rekrutieren. Wenn in Ausnahmefllen ein Einsatz von BundeslehrerInnen nicht in vollem

    Ausma stattfinden kann, steht das verbleibende Kontingent fr den Einsatz von

    LandeslehrerInnen zur Verfgung (bei den Modellversuchen gilt Analoges).

    Beispiel: Anknpfend an dem oben dargestellten Fall knnte angenommen werden, dass von

    den 738 Wochenstunden 500 Wochenstunden durch BundeslehrerInnen abgedeckt werden. Die

    verbleibenden 238 Wochenstunden knnen fr LandeslehrerInnen eingesetzt werden.

    Fr das Bundesministerium fr Unterricht, Kunst und Kultur ist der geplante Einsatz von Bundes-

    und LandeslehrerInnen in der NMS fr die Personal- und Budgetplanung von hoher Wichtigkeit.

  • Seite 4 von 14 zu Geschftszahl BMUKK-687/0003-III/Pers.Controlling/2012

    Es wird daher ersucht, eine akkordierte Stellungnahme von Bundes- und Landesorganen in

    Form der ausgefllten Beilage A bis zum Fr., dem 22. Juni 2012 zu bermitteln

    ([email protected]).

    Grundlage fr den Einsatz der Lehrkrfte sollten nach dem Prinzip der Wirkungsorientierung die

    Zielsetzungen der Neuen Mittelschule im pdagogischen Bereich sein (siehe dazu insbesondere

    die Ausfhrung in den Erluterungen zur Novelle des SchOG bzw. die Erluterungen zum

    Lehrplan der Neuen Mittelschule). Dazu ist zu fragen, welche Instrumente (siehe Kap. 2.2.) und

    welches LehrerInnenpersonal unter Bercksichtigung der Prinzipien der Sparsamkeit,

    Wirtschaftlichkeit und Zweckmigkeit auf die Zielerreichung den grten Einfluss haben. Die

    konkreten Ziele des Schulstandortes, die wesentlichen Storichtungen und Manahmen sowie

    die Formen der Evaluierung haben Teil des Schulentwicklungsplans gem. 18 Abs. 2 Bundes-

    Schulaufsichtsgesetzes zu sein.

    2.2. Einsatzgebiete, Schulrecht

    In den NMS-Klassen ist in erster Linie der lehrplanmige Unterricht durchzufhren. Dafr sind

    in rechtlicher Hinsicht die Grundlagen auf der bundesgesetzlichen Ebene (SchUG, SchOG) und

    der damit in Zusammenhang stehenden Verordnungen (Lehrplan etc.) und auf der

    landesgesetzlichen Ebene (Ausfhrungsgesetze) relevant.

    Besondere Vorgaben finden sich bezglich der differenzierten Pflichtgegenstnde im SchUG:

    31a. (1) An der Neuen Mittelschule hat der den betreffenden differenzierten Pflichtgegenstand unterrichtende Lehrer in Hinblick auf die Anforderungen des Lehrplans jeden Schler im Bereich

    der grundlegenden und der vertieften Allgemeinbildung zu unterrichten und nach Magabe

    seiner individuellen Lern- und Leistungsfhigkeit zu frdern.

    (2) Bei grundstzlicher Orientierung am Bildungsziel der Vertiefung in den differenzierten

    Pflichtgegenstnden sind folgende pdagogische Frdermanahmen von den Lehrern in

    koordiniertem Zusammenwirken mit dem Schulleiter flexibel anzuwenden, um die Schler zum

    Bildungsziel der vertieften, nach Magabe der individuellen Leistungsfhigkeit aber jedenfalls zu

    jenem der grundlegenden Allgemeinbildung zu fhren:

    1. Individualisierung des Unterrichts,

    2. differenzierter Unterricht in der Klasse,

    3.