View
108
Download
2
Category
Preview:
Citation preview
Analyse der Ausbildung von Steuerleuten und Schiffsführern auf traditionellen Segelschiffen
--
Analyse der Ausbildung von Steuerleuten und Schiffsführern auf traditionellen Segelschiffen
Warum benötigt man eine besondere Ausbildung zum Führen Warum benötigt man eine besondere Ausbildung zum Führen von Traditionsseglern? von Traditionsseglern?
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Wie wird die Ausbildung praktisch durchgeführt?Wie wird die Ausbildung praktisch durchgeführt?
Sind diese Konzepte sinnvoll und entsprechen sie denSind diese Konzepte sinnvoll und entsprechen sie den europäischen Standards? europäischen Standards?
Was könnte man verbessern?Was könnte man verbessern?
Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen?Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen?
Warum benötigt man eine besondere Warum benötigt man eine besondere Ausbildung zum Führen von Ausbildung zum Führen von
Traditionsseglern?Traditionsseglern?
Schiffsführung auf Traditionsseglern
Schiffsart zwischen einer Segelyacht und einem Fahrgastschiff
Größer als Segelyachten - kleiner als Fahrgastschiffe
Schiffsführung vereint Elemente von beiden
Besonderheiten im Gegensatz zu Yachten und Fahrgastschiffen
+ Einfluss von Wetter und Fragen der Stabilität
+ Traditionssegler im Seeverkehr
+ Typische Crews von Traditionsseglern
+ Alter, Ausstattung und Takelage der Schiffe
+ Wirtschaftliche Aspekte
Schiffsführung auf Traditionsseglern
Einfluss von Wetter und Stabilität
Wetterabhängigkeit
+ Arbeitsplatz Deck + Reiseplanung + Segelführung + Starkwind und Sturm
Stabilität
+ Einfluss des Umbaus zum Segelschiff + Einfluss des veränderten Nutzungskonzeptes + Sinken der „GOTLAND“ (2002) + Beispiele für weitere Stabilitätsunfälle: „NIOBE“ (1932), „PAMIR“ (1957), „ALBATROSS“ (1961), „MARQUES“ (1984), „PRIDE OF BALTIMORE“ (1986) + Sturmfahrt der „ROALD AMUNDSEN“ (2008)
Schiffsführung auf Traditionsseglern
Der Traditionssegler im Seeverkehr
Interaktion mit Yachten und der Berufsschifffahrt teilweise schwierig
Besonderheiten bei der Beachtung der KVR
+ Regel 2 Verantwortlichkeit + Regel 9 b Enge Fahrwasser + Regel 10 c Kreuzen von VTG‘s + Regel 10 d (i) Küstenverkehrszone + Regel 10 j Nicht-Behinderungs-Gebot von Maschinenfahrzeugen + Regel 12 a Segelfahrzeuge untereinander + Regel 17 a (i) Kurshaltepflicht + Regel 17 a (ii) Manöver des vorletzten Augenblicks + Regel 17 c Zulässigkeit und Machbarkeit von Segelmanövern + Regel 19 Verminderte Sicht + Regel 25 e Lichterführung
Schiffsführung auf Traditionsseglern
Die typische Crew von Traditionsseglern
Größe und Zusammensetzung der Crew Motivation der Crew Trainees Alter der Crewmitglieder Arbeiten in der Takelage Planung und Durchführung von Segelmanövern Führungsstil Kommunikation
Schiffsführung auf Traditionsseglern
Alter, Ausstattung und Takelage der Schiffe
Hohes Alter der Schiffe Veralteter technischer Stand der Ausrüstung
+ Hauptmaschine + Propeller und Manöverhilfen + Stromversorgung + Frischwasserversorgung, Abwasser und WC‘s
Minimale Brückenausstattung
+ Magnetkompass, GPS und Papierseekarte + Besonderheiten bei der Nutzung von Radar + AIS
Rigg und Segel
+ Verwendung traditioneller Materialien + Vorwiegend Rah- und Gaffeltakelung
Schiffsführung auf Traditionsseglern
Wirtschaftliche Aspekte
Hand-für-Koje
Fahrtgebiete
Sponsoring
Tagesfahrten
Festivals und Segelparaden
Regatten
Open Ship
Aufliegezeiten
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
Regelungen zum Erwerb des Sportsee- und Sporthochseeschifferscheins
STCW-Konvention + A-II/1 Nautischer Wachoffizier auf Schiffen von 500 BRZ und mehr + A-II/2 Kapitäne und Erste Offiziere auf Schiffen von 500 BRZ und mehr + A-II/3 Nautische Offiziere und Kapitäne auf Schiffen von weniger als 500 BRZ in küstennahen Gewässern + keine Anwendung auf Traditionsschiffe gem. Art. III der STCW-Konvention
MOU 2005 Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe Sportseeschifferscheinverordnung Durchführungsrichtlinien Traditionsschifffahrt
Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
MOU 2005
„Memorandum of Understanding on the mutual recognition of certificates for the safe operation of traditional ships in European waters and of the certificates of
competency of crews of traditional ships“
Geschlossen am 28.11.2005
Unterzeichnet von den maritimen Behörden von Dänemark, Estland, Finnland, Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden, U.K. und Deutschland
Gegenseitige Anerkennung der nationalen Befähigungszeugnisse von Crews von Traditionsschiffen insbesondere bei Hafenstaatenkontrollen
Festlegung von Mindestanforderungen an Steuerleute und Schiffsführern in Anlehnung an den STCW-Code unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften von Traditionsschiffen
Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe
Erstmals erlassen am 14.09.1991 Verankert in § 6 des SchSV 98
Traditionsschiffe im Sinne der Richtlinie sind:
+ historische Wasserfahrzeuge, welche die Bundesflagge führen + deren Rumpflänge 55 m nicht übersteigt + deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient + die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken dienen
Geplante Änderungen der neuen Überarbeitung:
+ Seetüchtigkeit und Stabilität + Gesundheitliche Voraussetzungen der Crew / Medizinische Versorgung + Neue Definition des Begriffs „Traditionsschiff“
Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
Sportseeschifferscheinverordnung
Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen
Erwerb des SSS, SHS und des Zusatzeintrages zum Führen von Traditionsschiffen
Grundsätze für die Besetzung von Traditionsschiffen
Regelbesatzung von Traditionsschiffen mit einer Rumpflänge über 25m
+ Küstengewässer: 2 x SSS mit Zusatzeintrag + Weltweite Fahrt:3 x SHS mit Zusatzeintrag
Definition des Begriffes „Traditionsschiff“
Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
Erfahrungsnachweis für die Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen
Rahmenbedingungen
Nautische Grundausbildung durch Erwerb des SSS bzw. SHS
Praktische Qualifizierung durch Borddienstzeiten und Fahrtzeiten auf Traditionsschiffen
Aufgaben des Erfahrungsnachweises vollständig behandelt und durch Unterschrift des Ausbilders belegt
Für den Dienst auf Maschinenschiffen kann Nachweis von segelspezifischen Aufgaben entfallen
Aufgaben sowohl für aufgelegte Schiffe als auch Schiffe in Fahrt
Richtwert für die Ausführung der Aufgaben: 4 Jahre
Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
Erfahrungsnachweis für die Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen
301 Einzelnachweise, 58 Aufgaben, 12 Tätigkeitsgebiete
Umgang mit stehendem und laufendem Gut Umgang mit Segeln Segelführung Segelmanöver Maschinenmanöver Besondere Manöver Reiseplanung, -durchführung und -überwachung Seewache Hafen- und Ankerwache Funkwache [Sicherheits-]Übungen erläutern und durchführen Umgang mit [Sicherheits-]Ausrüstung gemäß Richtlinien
Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
Ausstellung des SHS mit Zusatzeintrag gegen Vorlage anderer Nachweise
Anerkannte Nachweise der Kauffahrteischifffahrt:
A 5 II, A 5, A 6, AKW, AK, AM, AGW, AG B 4, B 5, B 6, BGW, BG STCW A II/1, A II/2, A II/3 unabhängig von deren Gültigkeit Ausstellung des SHS/Segel nach zusätzlichem Nachweis von 1000 sm auf
Segelyachten im Seebereich als Wachführer oder dessen Vertreter
Anerkannte Nachweise der Deutschen Marine:
C-Schein der Marine, Leistungsnachweis III für Wachoffiziere oder Dokument zur Kommandanteneignung der Marine
Der Zusatzeintrag zum Führen von Traditionsschiffen wird auf Antrag ohne weiteren Nachweis vorgenommen.
Wie wird die Ausbildung praktisch Wie wird die Ausbildung praktisch durchgeführt?durchgeführt?
Die Ausbildung zum Traditionsschiffer
Erwerb von Nachweisen an Bord und andere Ausbildungskonzepte
Teilnahme an Fahrten auf Traditionsseglern als Trainee oder Gastcrewmitglied
Mitgliedschaft in einem Betreiberverein oder einer Stammcrew,z.B. STS „ROALD AMUNDSEN“
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der STAG
Ergänzende Lehrgänge der Kreuzer-Anteilung des DSV
Die Ausbildung zum Traditionsschiffer
Ausbildungskonzept STS „ROALD AMUNDSEN“
Nautikerausbildung
Stufen: Steuermannsanwärter - 2. Steuermann - 1. Steuermann - Kapitän
Möglichkeit der Rückstufung bei langen Pausen zwischen den Einsätzen
Stufe „Steuermannsanwärter“ speziell für die Ausbildung zum Traditionsschiffer
+ Einsatz in der Kapitänswache (Wache gehen unter Aufsicht des Kapitäns) + gezieltes Ausführen von Aufgaben + Manövrieren (Segel/Maschine) unter Anleitung des Kapitäns + abschließende Beurteilung durch den Kapitän + Einsatz als 2. Steuermann nach ca. 6 Wochen (wenn Beurteilungen positiv)
Spezielle Manövertrainings und Ausbildungstörns zum Üben
Die Ausbildung zum Traditionsschiffer
Ausbildungskonzept STS „ROALD AMUNDSEN“
Sicherheitstraining Mai 2008
Die Ausbildung zum Traditionsschiffer
Einsatz von Berufsnautikern
Nautiker mit STCW-Patent dürfen sofort einen Traditionssegler führen. (ohne jeglichen Nachweis von Fahrtzeiten auf solchen Schiffen)
SportsSeeSchV: Mindestens ein Mitglied des nautischen Personals an Bord muss Inhaber eines SHS/Segel mit Zusatzeintrag oder einer vergleichbaren Segelerfahrung sein.(aber nicht zwingend der Schiffsführer)
SHS/Segel mit Zusatzeintrag zum Führen von Traditionsschiffen nicht aussagekräftig (Berufsnautikern weisen Segelerfahrung nur durch Yachtmeilen nach)
Teilweise vereinsinterne Einarbeitungskonzepte der Betreiber, z.B. STS „ALEXANDER VON HUMBOLDT“
Sind diese Ausbildungskonzepte sinnvoll undSind diese Ausbildungskonzepte sinnvoll und
entsprechen sie den europäischen Standards?entsprechen sie den europäischen Standards?
Vergleich der Ausbildungskonzepte
Forderungen des MOU 2005
Probleme der Ausbildung gem. SportSeeSchV:Probleme der Ausbildung gem. SportSeeSchV:
Sicherheitsausbildung nicht ausreichend
Keine Mindestfahrzeit als Steuermann vor Einsatz als Schiffsführer
Ausbildungsinhalte teilweise nur auf Yachtniveau
Keine Englischkenntnisse
Keine Regelung zum Fortbestand der Befähigung
Probleme der Ausbildung gem. SchOffzAusbV:
Keine Segelkenntnisse
Keine Kenntnisse der Stabilität unter Segeln
Ausbildungsinhalte teilweise nicht direkt übertragbar, weil auf Containerschiffe bezogen
Keine Mindestfahrtzeit explizit auf Traditionsschiffen gefordert
Vergleich der Ausbildungskonzepte
Ausbildungsweg über den SSS/SHS
Allgemeine ProblemeAllgemeine Probleme
Einschätzen von Fähigkeiten schwierig
Erhalt von Unterschriften von Schiff zu Schiff verschieden geregelt
Erfahrungen meist nur auf einem Schiff
Lange Pausen zwischen den Einsätzen
Defizite durch den starken Yachtbezug der theoretischen AusbildungDefizite durch den starken Yachtbezug der theoretischen Ausbildung
Maschinenmanöver ganz anders als mit Yachten
Segeln eines Rahseglers sehr stark unterschiedlich von Yachten
Stabilität einer Segelyacht ganz anders als auf Traditionsseglern
Personalführung bei einer großen Crew
Administration und Dokumentation
Medizinische Versorgung
Schiffsmaschinenbetrieb
Vergleich der Ausbildungskonzepte
Anerkennung von Fahrenszeiten
Traditionssegler als Vorstufe zum Nautikstudium:Traditionssegler als Vorstufe zum Nautikstudium:
Wecken Interesse für maritime Berufe
Testen der Eignung für die Seefahrt
Erwerb von seemännischen Grundkenntnissen
Erwerb von Soft Skills
Frühes Übernehmen von Verantwortung
Kriterien zur Anerkennung:
Unterscheidung zwischen SOLAS-Schiffen und Traditionsseglern
Mindestgröße 25 m
Dokumentation im TRB
Einhaltung von Zeitrichtwerten
Was könnte man verbessern?Was könnte man verbessern?
Vorschläge zur Verbesserung
Erweiterung des Erfahrungsnachweises
Einfügen von Inhalten des TRB in den ErfahrungsnachweisEinfügen von Inhalten des TRB in den Erfahrungsnachweis + Führen eines Berichtsheftes + Führen eines Berichtsheftes + Nachweis über die Sicherheitseinweisung + Nachweis über die Sicherheitseinweisung + Angaben zu den Schiffen + Angaben zu den Schiffen + Anfertigen von Projekten + Anfertigen von Projekten
Einführung einer Mindestborddienstzeit von 112 TagenEinführung einer Mindestborddienstzeit von 112 Tagen
Pflicht zum Sammeln der Nachweise auf mindestens 3 verschiedenen SchiffenPflicht zum Sammeln der Nachweise auf mindestens 3 verschiedenen Schiffen
Gewichtung der Unterschriften Gewichtung der Unterschriften + Eingewiesen / Teilgenommen + Eingewiesen / Teilgenommen + Durchgeführt, bzw. Manöver / Übung geleitet + Durchgeführt, bzw. Manöver / Übung geleitet + Kompetent + Kompetent
Reduzierung der notwendigen Einzelnachweise pro AufgabeReduzierung der notwendigen Einzelnachweise pro Aufgabe
Einfügen von zusätzlichen Aufgaben in den BereichenEinfügen von zusätzlichen Aufgaben in den Bereichen + Maschinenmanöver + Maschinenmanöver + Brückenausstattung + Brückenausstattung + Sicherheit + Sicherheit + Stabilität + Stabilität + Fürsorge für an Bord befindliche Personen + Fürsorge für an Bord befindliche Personen + Vorschriften und Verwaltung + Vorschriften und Verwaltung + Schiffsmaschinenbetrieb + Schiffsmaschinenbetrieb
Vorschläge zur Verbesserung
Einführung eines Erfahrungsnachweises für Berufsnautiker
Aufgaben reduziert auf die segelschiffspezifischen InhalteAufgaben reduziert auf die segelschiffspezifischen Inhalte
+ traditionelle Seemannschaft + traditionelle Seemannschaft + Segelführung auf Traditionsseglern + Segelführung auf Traditionsseglern + Segelmanöver mit Rah- und Gaffelsegeln + Segelmanöver mit Rah- und Gaffelsegeln + Reiseplanung und Seewache unter Segeln + Reiseplanung und Seewache unter Segeln + Stabilität von großen Segelschiffen + Stabilität von großen Segelschiffen
Anfertigung eines Projektes zum Thema „Vorbereitung und Durchführung von Anfertigung eines Projektes zum Thema „Vorbereitung und Durchführung von Segelmanövern auf Traditionsseglern“ Segelmanövern auf Traditionsseglern“
Zeitrahmen: 14tägiger Törn als Steuermann oder Steuermannsanwärter auf einem Zeitrahmen: 14tägiger Törn als Steuermann oder Steuermannsanwärter auf einem Traditionssegler Traditionssegler
Einsatz als Schiffsführer nur nach Erfüllung aller AufgabenEinsatz als Schiffsführer nur nach Erfüllung aller Aufgaben
Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen?Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen?
Zusammenfassung und Ausblick
Gegenwärtig gute Ausbildung von Traditionsschiffern unter Berücksichtigung Gegenwärtig gute Ausbildung von Traditionsschiffern unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Schiffsführung auf diesen Schiffen. der Besonderheiten der Schiffsführung auf diesen Schiffen.
Anpassung an die seit ihrer Entwicklung veränderten nationalen und internationalenAnpassung an die seit ihrer Entwicklung veränderten nationalen und internationalen Anforderungen notwendig. Anforderungen notwendig.
Nautiker mit Befähigungszeugnissen gemäß STCW müssen vor dem Einsatz auf Nautiker mit Befähigungszeugnissen gemäß STCW müssen vor dem Einsatz auf Traditionsseglern entsprechend geschult werden. Traditionsseglern entsprechend geschult werden.
Mit der Neufassung der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe werden einige dieser Mit der Neufassung der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe werden einige dieser Schiffe nicht mehr als Traditionsschiff anerkannt. Sie müssen dann mit Berufsnautikern Schiffe nicht mehr als Traditionsschiff anerkannt. Sie müssen dann mit Berufsnautikern besetzt werden. Eine Regelung, wie Traditionsschiffer zum Berufspatent geführt werden besetzt werden. Eine Regelung, wie Traditionsschiffer zum Berufspatent geführt werden können wird dann benötigt, damit diese Leute weiter auf ihren Schiffen fahren können.können wird dann benötigt, damit diese Leute weiter auf ihren Schiffen fahren können.
Danke für Ihr Interesse!
Die komplette Diplomarbeit können Sie unter dem Titel „Ausbildung auf Traditionsschiffen – Vereinbarkeit mit STCW
und MOU“ im Buchhandel erwerben.
--
Recommended