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01.02.2016
christof.radusch@vbg.de
(Aufsichtsperson)
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Sportverein – Da werden Alle Gewinner!
Aus Sicht der VBG – Ihre gesetzliche
Unfallversicherung
23. Januar 2016 in Regensburg
Inhalte
• Die VBG
• Versicherungsschutz
• Verantwortung
• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Unterstützung durch die VBG
• M-Arzt-Verfahren
Inhalte
• Die VBG
• Versicherungsschutz
• Verantwortung
• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Unterstützung durch die VBG
• M-Arzt-Verfahren
Die VBG – eine kurze Übersicht…
Landschaft der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
Versicherungsfall gemäß SGB VII
© VBG Prävention Qualifizierung F 0040 VBG
Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 1 SGB VII
© VBG Prävention Qualifizierung F 0030 VBG
≠ …mit allen notwendigen Mitteln (wie bei der Krankenkasse)
VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
© VBG Prävention Qualifizierung F 0036 VBG
Inhalte
• Die VBG
• Versicherungsschutz
• Verantwortung
• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Unterstützung durch die VBG
• M-Arzt-Verfahren
Wer ist im Sportverein
versichert?
• Beschäftigte
• Mitglieder, die wie
Beschäftigte tätig werden
• Ehrenamtsträger (freiwillig
versichert)
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 10
Inhalte
• Die VBG
• Versicherungsschutz
• Verantwortung
• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Unterstützung durch die VBG
• M-Arzt-Verfahren
Verantwortung des Vorstands
• Verkehrssicherungspflicht
• Freihalten von Fluchtwegen
• Streu- und Räumpflicht
• die Qualifikation Trainerinnen/Trainer
sicherstellen
• gesundheitsgerechtes Arbeiten
• staatliche und berufsgenossen-
schaftliche Arbeitsschutzbestimmungen
einhalten
• Arbeitsbedingungen beurteilen
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 12
© Helmut Wegmann/PIXELIO.de
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 13
Verkehrssicherungspflichten
Allgemeine Verkehrssicherungspflicht
• Wer Gefahrenquellen schafft oder in seinem
Herrschaftsbereich bestehen lässt,
• auf deren Nichtvorhandensein Dritte vertrauen
• muss Vorsorge treffen (nach Zumutbarkeit zur
Schadensverhütung)
Zumutbarkeit der Vorsorge richtet sich grundsätzlich nach den
Gefahren.
Je höher die Gefahr, desto höher die Schwelle der Zumutbarkeit!
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 14
Verkehrssicherungspflichten
Allgemeine Verkehrssicherungspflicht
• Wer Gefahrenquellen schafft oder in seinem
Herrschaftsbereich bestehen lässt,
• auf deren Nichtvorhandensein Dritte vertrauen
• muss Vorsorge treffen (nach Zumutbarkeit zur
Schadensverhütung)
Vorhandensein von Gefahren und Vorsorgemaßnahmen können
durch
Benutzerordnung, Hinweisschilder etc.
erkennbar gemacht werden.
23.01.2016
Christof Radusch, VBG Seite 15
Verantwortlichkeiten
23.01.2016
Christof Radusch, VBG Seite 16
Verantwortlichkeiten
Inhalte
• Die VBG
• Versicherungsschutz
• Verantwortung
• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Unterstützung durch die VBG
• M-Arzt-Verfahren
Was muss organisiert werden?
• Gefahren beurteilen
• Sicherheitsbeauftragte benennen
• Erste-Hilfe, Notfälle
• arbeitsmedizinische Vorsorge
• Sportstätten, Sportgeräte und Arbeits-
mittel regelmäßig prüften – zum Beispiel
Geräteraumtore, Absprungtrampoline,
Motorrasenmäher
• mit Übungsleitern und anderen Beschäftigten
die Aufgaben, Weisungs- und Entscheidungs-
befugnisse vereinbaren
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 18
© R.-B./PIXELIO.de
23.01.2016
Christof Radusch, VBG Seite 19
• Regelung ab dem 01.01.2015 gemäß DGUV Vorschrift 1:
Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten
• Regelmäßig >20 Mitarbeiter
• im Unternehmen bestehende
Unfall- und Gesundheitsgefahren,
• räumliche Nähe,
• zeitliche Nähe,
• fachliche Nähe der zuständigen
Sicherheitsbeauftragten zu den
Beschäftigten,
• Anzahl der Beschäftigten.
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Erste Hilfe
• neu geregelt ab dem 01. April 2015
• Aus- und Fortbildung einheitlich 9 Unterrichtsstunden (1 Tag)
• Vermittlung von lebensrettenden und einfachen Erste-Hilfe-
Maßnahmen
• Verzicht auf zu hohe Detailgenauigkeit und
überflüssige medizinische Informationen
• Einbindung des AED in den Ablauf der
Wiederbelebung
23.01.2016
Christof Radusch, VBG Seite 20
Arbeitsmedizinische Vorsorge
• „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen
Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das
Muskel-Skelett-System“
• Arbeitsmedizinische Regel (AMR 13.2) vom
23. Dezember 2014
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 21
Leitmerkmalmethode
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Fortsetzung
• Arbeiten in Lärmbereichen (z.B. Platzwart beim
Rasen mähen oder Grünarbeiten
• Zeckenbisse, Insektenstiche bei Grünarbeiten
• Büro- und Verwaltungsangestellte an Büro-/PC-
Arbeitsplätzen
• …
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 22
Inhalte
• Die VBG
• Versicherungsschutz
• Verantwortung
• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Unterstützung durch die VBG
• M-Arzt-Verfahren
Unterstützung durch die VBG
Div. Broschüren
- Leitfäden
- Fachwissen
- Faltblätter
digitale Medien (TOP-Info,
BG Bau Info CD)
Aufsichtspersonen
(Betreuung,
Telefonservice)
Seminare
(Internet-Portale der UVT)
…..
www.vbg.de
19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 24
19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 25
19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 26
Insgesamt 155 „Treffer“ mit Bezug zum Sport
19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 27
Beispiel:
Unterweisungshilfe: Fitnessstudio
Beispiel:
Unterweisungsnachweis: Grünpflege…
19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 28
Check-Listen der VBG
• Basis-Check „Arbeitseinsätze“
• Verantwortung festlegen
• nur geprüfte Arbeitsmittel einsetzen
• Beschäftigte und Helfende unterweisen
• Erste-Hilfe organisiert, Notruf möglich
• Schutzmaßnahmen festlegen (z.B. gegen Absturz)
• Basis-Check „Veranstaltungen“
• Veranstaltungsort vorbesichtigt
• ggf. Behörden hinzuziehen
• Flucht und Rettungswege freihalten
• …
• […]
23.01.2016
Christof Radusch, VBG Seite 29
Seminarangebot der VBG
• Prävention als Führungsaufgabe (SPF S)
• Führungskräfte im Sportverein
• Arbeitsschutz als Chefsache für Büro- und
Verwaltungsunternehmen (ASCBA)
• Führungskräfte in der Verwaltung
• Arbeitsschutz als Chefsache für produktions- und
technikorientierte Unternehmen (ASCTA)
• Führungskräfte in technikorientierter Umgebung (Platzwarte, Grünpflege etc.)
• Fairplay: Gewaltprävention für den Fußball (GWLTS)
• Trainer oder Übungsleiter im Fußball
• Sicheres und gesundes Bauen und Renovieren (SPB S)
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 30
Seminarangebot der VBG – Voraussetzung zur
Seminarteilnahme
• Problemlose Teilnahme
• Vorstände (verantwortlich f. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz i. Verein)
• Beschäftigte/Wie-Beschäftigte-Tätige
• freiwillig versicherte Ehrenamtsträger
• Teilnahme nach Abstimmung
• Personen mit zeitweiliger Verantwortung für Sicherheit und
Gesundheitsschutz, z.B. im Rahmen von vereinsbezogenen
Umbaumaßnahmen/Eigenleistungen
• Normalerweise keine Teilnahme
• „normale“ Vereinsmitglieder
(Anm.: das Seminarthema muss zum Aufgaben- bzw. zum
Verantwortungsbereich passen)
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 31
Inhalte
• Die VBG
• Versicherungsschutz
• Verantwortung
• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Unterstützung durch die VBG
• M-Arzt-Verfahren
M-Arzt-Verfahren
• ab dem 1.1.2016 „Mannschaftsarzt-Verfahren“
• dreijähriges Modellprojekt im Sport
• nachhaltige Verletzungsprävention im Sportverein
implementieren und koordinieren
• nach Eintritt einer Sportverletzung UV-Heilverfahren einleiten
• enge Abstimmung mit dem Reha-Management der VBG
• Die Antragsunterlagen für die Zulassung zum M-Arzt-Verfahren
stehen ab sofort zum Download zur Verfügung: (http://www.vbg.de/DE/2_Versicherungsschutz_und_Leistungen/3_Was_leisten_wir/2_M_Arzt_Ve
rfahren/m_arzt_verfahren_node.html)
23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 33
23.01.2016
Christof Radusch, VBG Seite 34
Zusammenfassung
• Vorstand ist verantwortlich für Sicherheit im Verein und nimmt
Verantwortung an
• Verein nimmt „Sicherheit“ als Vereinsziel und -wert an
• Vorstand legt (Arbeits-)schutzorganisation fest
• Führungskräfte, Abteilungsleiter, weitere Verantwortliche
• Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
• Sicherheitsbeauftragter oder Präventionsberater
• Ersthelfer
• weitere unterstützende Personen
• Vorstand organisiert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen
• Vorstand prüft bei Änderungen oder „Einzelereignissen“ die
Durchführung von „Schutzmaßnahmen“
Die VBG wünscht Ihnen einen sicheren, gesunden und sportlichen (Arbeits)Tag!
Fragen Anregungen
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