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16.10.06 ASTA - Strottner Camille
ASTA-Info-Versammlung16. Oktober 2006LTA - Ettelbrëck
über dieMeldepflicht der Tätigkeiten der
Betriebe im Rahmen der Futtermittelhygieneverordnung
16.10.06 ASTA - Strottner Camille
Verordnung (EG) Nr.183/2005
des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005
mit Vorschriften für die Futtermittelhygieneveröffentlicht am 8. Februar 2005 im
Amtsblatt der Europäischen Union n° L35
Vorschriften gelten seit 1.Januar 2006
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Erläuterungenund genaueAuszüge vonGesetzestextensowieKontaktadresse,Vorlage der Formulare, Beispiele.
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Verordnung gilt für:
• Herstellung , Handel, Transport, Lagerung von Futtermitteln für alle Tiere
• Futtermittelerzeugung durch Landwirteeinschliesslich Primärerzeugung, Erzeugung eigener Futtermittel wie z.B.Futtergetreide oder Silage
• Fütterung von zur Lebensmittelgewinnungbestimmten Tieren
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Ziele der Meldepflicht
• Es geht um die Erfassung der Tätigkeitenim Futtermittelbereich der Betriebe
• Anwendung des Systems der Registrierung und Zulassung auf alleUnternehmer im Futtermittelbereich
gewährleistet Rückverfolgbarkeit vomHersteller bis zum Endverbrauchererleichtert die wirksame und rationelleDurchführung amtlicher Kontrollen
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Beschaffung von Futtermitteln nurbei registrierten Betrieben:
• um zu gewährleisten, dass eineuneingeschränkte Anwendung des Systems der Registrierung auf alleFuttermittelunternehmer und damit einelückenlose Rückverfolgbarkeitsichergestellt ist.
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Was istFuttermittelprimärproduktion?
• Produktion landwirtschaftlicherErzeugnisse durch Pflanzenbau, Ernte, Melken usw.Hierzu gehören: Futtergetreide, Gras- und Maissilage, Heu….
und weitere Tätigkeiten auf dieser Stufe:
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Tätigkeiten Primärproduktion
• Transport, Lagerung und Handhabung am Ortder Erzeugung
• Lieferung vom Ort der Erzeugung zu einemBetrieb
• Mischen für den Bedarf vom eigenenlandwirtschaftlichen Betrieb
ohne Verwendung von reinen Zusatzstoffen oderVormischungen aus Zusatzstoffenmit Verwendung von Siliermitteln für Gras-undMaissilage
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Begrifferklärung:Produkte genau klassifizieren:• Zusatzstoffe (additif)• Vormischungen (prémélange)• Ergänzungsfutter (aliment complémentaire)• Mineralfutter (aliment minéral)• Futtermittelausgangserzeugnis
Diese Bezeichnungen müssen vom Hersteller aufdem Etikett oder Begleitschreiben angegebensein.
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Futtermittelzusatzstoffe:
• Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittel-ausgangserzeugnisse oder Vormischungen sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um insbesondere die Beschaffenheit des Futtermittels positiv zu beeinflussen und den Ernährungsbedarf der Tiere zu decken
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Vormischungen:
• Mischungen von Futtermittelzusatzstoffen oder Mischungen aus einem oder mehreren Futtermittelzusatzstoffen mit Futtermittelausgangserzeugnissen oder Wasser als Trägern, die nicht für die direkte Verfütterung an Tiere bestimmt sind.
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Ergänzungsfuttermittel:
MISCHUNGEN VON FUTTERMITTELN , DIE EINEN HOHEN GEHALT AN BESTIMMTEN STOFFEN AUFWEISEN UND DIE AUFGRUND IHRER ZUSAMMENSETZUNG NUR MIT ANDEREN FUTTERMITTELN ZUR TÄGLICHEN RATION AUSREICHEN
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Mineralfuttermittel
• ERGÄNZUNGSFUTTERMITTEL , DIE SICH HAUPTSÄCHLICH AUS MINERALIEN ZUSAMMENSETZEN UND MINDESTENS 40 % ROHASCHE ENTHALTEN.
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EtikettierungspflichtBeispiele:
Bei Getreide, Soja- oder Rapsextraktionsschrot, Biertreber, Brot und anderen Nebenprodukten der Lebensmittelherstellung und der Saatgutherstellungmuss vom Hersteller angegeben werden:
• Name vom Produkt gefolgt von« Futtermittelausgangserzeugnis » oder « matière première pour aliments pour animaux »
• Losnummer, Abfülldatum, evtl. Haltbarkeitsdatum• Name vom verantwortlichen Inverkehrbringer
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Etikettierungspflicht
Beispiel für Angaben bei einen Ergänzungsfutter:Superlait 20plusErgänzungsfutter für MilchküheGehalt an Zusatzstoffen: Vitamin A : 3000… Vit.E 500… Calcium 30…uswInhaltstoffe: Rohprotein 20%,Rohfett 7%, Rohasche 5 %, usw.Zusammensetzung: 72% Weizen, 8% Rapsschrot, 8%Sojaschrot, 12% Vitamin-Ca-VormischungHersteller: Produzent NiamNiam sàrlLosnummer : 25588thzu benutzen vor dem 28 mai 2007 hergestellt 12 Monate vor dem angegebenen Haltbarkeitdatum
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Formular Händler, fahrbare Mühlen, Hersteller…
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Formular für Landwirte ausfüllen:
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Beispiel A
• Ein landwirtschaftlicher Unternehmer bautGetreide an und hat einen Kuhstall im Dorfund wohnt an der gleichen Adresse. Hinzukommt noch ein Schweinestall ausserhalbvom Dorf. Er betreibt zusätzlich einefahrbare Mühle.
Was hat der Verantwortliche auszufüllen?
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Beispiel A
• Ein Formular für den Mischbetrieb (Betrieb A) Getreideanbau und Kuhhaltung
• Ein Formular für den Schweinestall (Betrieb B)• Ein Formular (Futtermittelunternehmer) für die
fahrbare Mühle (Betrieb C). Achtung: Für diese muss er sich an die Bedingungenvon Anhang II halten: schriftliche Prozeduren, Rückstellproben, Risikobewertung und Kontrollpunkte…
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Beispiel B
• Ein Unternehmer hat einenSchweinestall.
Er kauft Getreide, Sojaextraktionsschrot, Mineralfutter (Ergänzungsfutter) und
a) mischt selber am gleichen Ort.b) eine fahrbare Mühle mischt das Futter.
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Beispiel B
• Ein Formular für den Betrieb Schweinestall. Es handelt sich hier in a) und b) umFutterprimärerzeugung. Betrieb hält sich an Anhang I.
Im Fall b) muss die fahrbare Mühle registriert sein und sich an Anhang II halten. (schriftlicheProzeduren, Rückstellproben, Riskikobewertung undKontrollpunkte…)
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Beispiel C
• Ein Tierhalter hat einen Kuhstall, eigeneGetreideherstellung und benutztVormischungen mit Propionsäure undAmeisensäure zur Konservierung sowieSojaextralktionschrot für seine eigenenMischungen.
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Beispiel C
• Ein Formular für Mischbetrieb.
Achtung: Für die Benutzung dieserZusatzstoffvormischungen muss er sich imganzen Betrieb an die Bedingungen von AnhangII halten: schriftliche Prozeduren, Rückstellproben, Riskikobewertung undKontrollpunkte…
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Cross-Compliance
• Die Direktzahlungen sind seit dem1. Januar 2006 gebunden an dieAnforderungen aus der Futtermittelhygieneverordnung und demFuttermittelrecht.
• Die Vorschriften zur Registrierung werdenin diesem Zusammenhang auch geprüft.
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Übergangsausnahme:
Das Fehlen der Registrierung der Tätigkeiten der Betriebe imFuttermittelbereich und der Bezug vonPrimärprodukten von nicht registriertenBetrieben wird erst ab 2007 sanktionniertwerden.
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Herunterladen von Dokumentenunter
www.securite-alimentaire.lu
• Informationsbroschüre zu CE/183/2005• Meldeformulare• Liste der registrierten Betriebe• Referenzen der geltenden Gesetzestexte
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www.securite-alimentaire.public.lu
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Herzlichen Dank
an das Personal vom Lycée technique agricole
und an seine Direktorin Martine Hansen für die Bereitstellung des Saales
und die nette Hilfe beim Vorbereiten dieserVersammlung.
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Weitere Fragen
betreffend die Meldung der TätigkeitenIm Futtermittelbereich?
Camille StrottnerASTA production animale - aliments pour animauxB.P.75L-9001 Ettelbrück
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Villmols Mercifir aert Kommen an
en gudden Heemwee
Camille Strottner
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