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Aussteller vlf Brandenburg
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Als ein Instrument der integrierten ländlichen Entwicklung leistet
die Bodenordnung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der
ländlichen Räume. Ziel ist es, Rahmenbedingungen für eine wett
bewerbsfähige und leistungsstarke Landwirtschaft zu schaffen.
So tragen eine umfassende Neuordnung des bislang zersplitterten
Grundbesitzes und die Beseitigung infrastruktureller Defizite zur
Verbesserung von Wirtschaft und Umwelt bei. Der Erhalt von Arbeits
plätzen wirkt der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung auf dem
Lande nachhaltig entgegen.
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Verwaltungsbehörde ELER
HenningvonTresckowStraße 2 – 8, 14467 Potsdam
www.eler.brandenburg.de
EUROPÄISCHE UNIONEuropäischer Landwirtschaftsfondsfür die Entwicklung des ländlichen Raums
Diese Ausstellung wird mit Mitteln aus der Technischen Hilfe vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums kofinanziert.
Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
LELF
Bodenordnung für die Zukunft der Menschen im ländlichen Raum
Die Ausstellung stellt beispielhafte
Bodenordnungsverfahren im Land
Brandenburg vor und skizziert
die Aufgaben der beteiligten
Institutionen und der
Teilnehmergemeinschaft.
Geschichte der Flurbereinigung in Brandenburg
Preußische Gründlichkeit und das BOV Kloster ZinnaPionierarbeit in der Flurneuordnung
Um 1764 entstand das Dorf Kloster Zinna, als Friedrich II. in der Nachbarschaft
bauen ließ, nachdem er dort die Ansiedlung von 80 Lausitzer Weberfamilien
befohlen hatte. Sie erhielten zahlreiche Privilegien, ein geräumiges Haus, Gar-
tenland und kleine Äcker. Rechtwinklig und preußisch exakt wurde das neue
Gemeinwesen zu Fuße des ehemaligen Klosters angelegt und sogar mit Stadt-
recht versehen. Doch die preußische Gründlichkeit erfasste nicht nur die Orts-
lage. Auch die Feldmark wurde anhand von Karten detailliert beplant und neu
geordnet. So wusste jeder Weber genau wo sein Feld oder Grünlandstück
beginnt und endet. Diese Möglichkeit auf zugeordnetem Eigentum eine Eigen-
versorgung zu realisieren, war für die Weber ein wichtiger Siedlungsgrund und
sicherte die Existenz.
2007 wurde die Flurneuordnung erneut in Angriff genommen. Bedingt durch
die historisch begründete extreme Kleinteiligkeit und in jüngerer Zeit entstan-
dene Erschließungsprobleme durch den Bau des „Fläming-Skates“ sowie den
Neubau der B 101 ergriffen Landwirte die Initiative zum Bodenordnungsverfah-
ren (BOV) Kloster Zinna. Auf einer Fläche von fast 3.000 ha wird das Boden-
ordnungsverfahren, was auch Teile der Ortslage von Kloster Zinna einbezieht,
durchgeführt. Prägend für die Struktur und weiterer Grund für die Verfahrens-
einleitung waren ebenfalls umfangreiche Meliorationsmaßnahmen sowie die
Anlage zahlreicher Wege und Gräben zu DDR-Zeiten ohne Beachtung der
Grundstücksgrenzen.
Schnelle Verfahrensschritte im 21. Jahrhundert
Ungeklärte Eigentumsverhältnisse an privaten und kommunalen Wegen sowie
die hohe Anzahl an Kleineigentümern erschwerten Investitionen, aber auch die
Umsetzung von Planungen und Verfügungen über die Grundstücke; teilweise
wurde die Bewirtschaftung von Grundstücken sogar ganz aufgegeben. Es gilt
die Rechtsverhältnisse an 4.300 Flurstücken mit etwa 900 Grundstückseigen-
tümern und Erbbauberechtigten zu bereinigen. Die gesamte Feldflur wird neu
eingeteilt und vermessen. Damit wird die zukünftige Entwicklung der Region
auf eine zeitgemäße und geordnete Basis gestellt.
Nach nur zwei Jahren steht die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die
Bewertung der Grundstücke kurz vor ihrem Abschluss. Die Grundsätze der
Neugestaltung des Verfahrensgebietes einschließlich des Wege- und Gewässer-
planes sind erarbeitet und wurden zur Genehmigung eingereicht. Erste Bau-
maßnahmen werden noch in diesem Jahr durchgeführt. Diese wären ohne die
Potenziale zur Eigentumsregelung im Flurbereinigungsverfahren nicht möglich
gewesen.
Mit den Instrumenten der Bodenordnung werden
zersplitterter Grundbesitz zur Schaffung arrondierter Bewirtschaftungseinheiten ■
zusammengelegt
die Erschließung aller Grundstücke gesichert ■
die Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschaftsbetriebes verbessert ■
die Einheit von natürlichen und topographischen Grenzen mit den ■
Eigentumsgrenzen wiederhergestellt
die Erschließungswege sowie weiterer gemeinschaftlicher und öffentlicher ■
Anlagen eigentumsrechtlich geregelt
die Landschaft mit typischer Vegetation komplettiert ■
die Naherholung durch Schaffung der eigentumsrechtlichen Voraus- ■
setzungen gefördert
Von der preußischen Separation zur modernen Flurbereinigung
1989
1990
1991
1996
2000
2004
2010
. . .
Mauerfall■ Vollzug der Deutschen Wiedervereinigung am 03.10.1990
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)■ Verabschiedung durch die Volkskammer der DDR mit dem Ziel die Landwirtschaft an die soziale Marktwirtschaft anzupassen
■ Bekanntmachung 1991 der Neufassung
Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz (BbgLEG) ■ der Teilnehmergemeinschaft werden nun Aufgaben der unteren Flurbereinigungsverwaltung übertragen
Die ZukunftZunehmender Entzug von landwirtschaftlichen Nutzflächen, z.B. neben Nahrungsmittelerzeugung für Energieerzeugung,
Infrastrukturmaßnahmen, Industrie sowie Bauen bedeuten:
■ Landnutzungskonflikte
■ Erhöhung der Nachfrage an Boden
■ die Nachfrage an Bodenordung wird steigen
Beauftragter für Flurbereinigung■ das Landwirtschaftsministerium des Landes Brandenburg „Beauftragte für Flurbereinigung“
Gründung des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg■ durch den Zusammenschluss von 18 Teilnehmergemeinschaften mit Gründungsversammlung am 02.03.2000 und am 11.04.2000
mit öffentlicher Bekanntmachung
Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum ■ als Hauptarbeitsgebiet der Flurbereinigungsverwaltungen
1746
1807
1811
1821
1934
1936
1937
ab 1945
ab 1952
ab 1968
Beginn Separation■ Neuverteilung der Flächen
■ geometrische Ackerformen
Oktoberedikt■ jeder preußische Bürger erhält das Recht auf freien Eigentumserwerb
Regulierungsedikt■ Abschaffung der Bauern – Frondienste
■ Grundbesitz wird den Bauern ermöglicht
Gemeinheitsteilung■ eine Form der Bodenordnung nach Landesrecht
■ Gemeinschaftliche Grundstücke werden an Nutzungsberechtigte verteilt
Bodenschätzungsgesetz■ Klassifizierung des Bodens unabhängig von der Nutzung
■ Bodenunterteilung nach Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit in Ackerland und Grünland
Reichsumlegungsordnung■ Zersplitterter ländlicher Grundbesitz kann umgelegt werden
■ Anordnung einer Umlegung durch die Obere Umlegungsbehörde
■ die Teilnehmergemeinschaft hat insbesondere die gemeinschaftlichen Anlagen herzustellen und zu finanzieren
Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone■ Verteilung von Land der Großgrundbesitzer und Kriegsverbrecher an Kleinbauern
Kollektivierung■ staatlich organisierter Zusammenschluss von privaten Betrieben zu so genannten landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG)
■ Zusammenschluss erfolgte teils freiwillig, teilweise jedoch mit ökonomischen und politischen Druck
Industrialisierung■ Ziel war eine endgültige Beseitigung der Rückständigkeit des Dorfes gegenüber der Stadt
■ die LPG‘en spezialisierten sich entweder auf die Tierzucht oder auf die Pflanzenproduktion
Reichsumlegungsgesetz■ Einheitliches Recht für Deutschland
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 17.07.2007
Verfahrenseinleitung 05.11.2007
Vorstandswahl 22.02.2008
KENNZAHLEN
Verfahrensart gemäß § 56 LwAnpG i.V.m. § 86 FlurbG
Verfahrensgröße 2.933 ha
Anzahl der Teilnehmer ca. 870
Anzahl der Flurstücke im Altbestand 4.300
Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
LELF Dienstsitz PrenzlauGrabowstraße 33, 17291 Prenzlau
Telefon: (03984) 7187 - 0
Telefax: (03984) 7187 - 77
LELF Dienstsitz NeuruppinFehrbelliner Straße 4e, 16816 Neuruppin
Telefon: (03391) 838 200
Telefax: (03391) 838 283 o. 838 284
LELF Dienstsitz Brieselang Thälmannstraße 11, 14656 Brieselang
zugleich Sitz der Abteilungsleitung
Telefon: (033232) 30 - 100
Telefax: (033232) 30 - 108
LELF Dienstsitz FürstenwaldeRathausstraße 6, 15517 Fürstenwalde
Telefon: (03361) 554 300
Telefax: (03361) 554 444
LELF Dienstsitz LuckauKarl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau
Telefon: (03544) 403 100
Telefax: (03544) 403 198 o. 403 199
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaftdes Landes BrandenburgVerwaltungsbehörde ELER
Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 8, 14467 Potsdam
Telefon: (0331) 866 - 8891
Telefax: (0331) 27548 - 8891
Die Abteilung Landentwicklung und Flurneuordnung des Landesamtes für länd-
liche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF, ehemals Landes-
amt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung) unterstützt in
enger Zusammenarbeit mit dem Fachreferat „Ländliche Entwicklung, Oberste
Flurbereinigungsbehörde“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Initiativen in den ländlichen Regionen zur wirtschaftlichen und sozialen Ent-
wicklung. Auf der Grundlage des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum
Brandenburgs und Berlins 2007 – 2013 werden mit Mitteln aus dem Europäi-
schen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
und anderen öffentlichen Mitteln (u.a. der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbes-
serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes GAK) Maßnahmen zur
Erhaltung des Dorfbildes, zur Entwicklung ländlicher Infrastrukturen und zur
Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert. Auch die Lösung von Landnutzungs-
konflikten durch Flurneuordnung sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt
und die Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts gehören zu den Auf-
gaben der vorgenannten Landesbehörden.
Ziel ist es, mit den vorhandenen Instrumenten die Attraktivität des ländlichen
Raums als Lebens- und Wirtschaftsraum mit eigenständiger Bedeutung sowie
als Natur-, Kultur- und Erholungsraum zu sichern.
Landentwicklung
Die Aufgaben der Landentwicklung umfassen die Förderung von investiven und
nicht investiven Fördermaßnahmen für verschiedene Zuwendungsempfänger,
aber auch Aufgaben als Träger öffentlicher Belange der Agrarstruktur.
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung / Leader
Sicherung und Entwicklung des ländlichen Raums als Wirtschafts-, Natur- und
Sozialraum durch Entwicklung von regionalen Aktivitäten, von Infrastruktur und
Einkommensmöglichkeiten.
Förderung der Flurbereinigung
Zuwendungen für die Landentwicklung und Flurneuordnung im Rahmen von
Flurbereinigungsverfahren, die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und
Zusammenführung von Grund- und Gebäudeeigentum nach dem Landwirt-
schaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz sowie zur Umset-
zung der sich daraus ergebenden Folgemaßnahmen zur Gestaltung des länd-
lichen Raums.
Förderung zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts
und der Bewirtschaftung der Wasserressourcen
Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung des Landschaftswasser-
haushaltes, vor allem zur Sicherung der Ertragsfähigkeit der Böden für die
Land- und Forstwirtschaft sowie Verbesserung des ökologischen Zustandes
der Fließgewässer, überbetriebliche Anlagen zur Wasserspeicherung.
Flurneuordnung
Ländliche Entwicklung durch
Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse ■
Arrondierung und Erschließung von Flurstücken ■
Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum, ■
Ortslagenregulierung, Dorfentwicklung
Gestaltung der Landschaft aus ökologischen und kulturbautechnischen ■
Gesichtspunkten
Lösung von Nutzungskonflikten ■
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das LELF
Die Teilnehmergemeinschaft und ihr Verband
Die Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit Einleitung des Verfahrens.
Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Die TG ist vergleichbar mit einer Gemeinde und unterliegt der Selbstverwal-
tung. Sie wird gebildet aus den Teilnehmern, also den Grundstückseigentümern
und Inhabern grundstücksgleicher Rechte (Erbbauberechtigte, Gebäudeeigen-
tümer etc.)
Die TG ist die Trägerin des Verfahrens. Sie nimmt gemäß § 18 FlurbG die
gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr. Die Organe der
Teilnehmergemeinschaft sind die Teilnehmerversammlung und der ehrenamt-
liche Vorstand.
Das Brandenburgische Landentwicklungsgesetz
Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes am
5. Juli 2004 wurden die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde im Wesentlichen
auf die Teilnehmergemeinschaft übertragen.
Damit ist die TG Flurbereinigungsbehörde im Sinne des Flurbereinigungs-
gesetzes und zuständig für folgende Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis:
Neugestaltung des Verfahrensgebietes ■
Führung aller notwendigen Verhandlungen ■
Erstellung des Flurbereinigungsplanes ■
Ergreifung aller Maßnahmen, die zur Ausführung ■
des Flurbereinigungsplanes notwendig sind.
Der Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf)
Für die jeweiligen – teils sehr komplexen – Aufgaben der TG steht der im Jahr
2000 gegründete Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Branden-
burg (vlf) als Dienstleister für die TG bereit.
Der vlf ist ebenso wie jede Teilnehmergemeinschaft eine Körperschaft des
öffentlichen Rechtes. Dem Verband steht fachkundiges Personal zur Verfügung,
das die Beschlüsse der TG vollzieht und einen großen Teil des Verwaltungs-
aufwandes effizient, schnell und kostengünstig übernimmt.
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Planerische Umsetzung des Verfahrens■ Legitimation Ermittlung der Beteiligten und ihrer Rechte an Grundstücken
■ Wertermittlungsverfahren Durchführung des Wertermittlungsverfahrens
■ Neugestaltungsgrundsätze inkl. Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan im Benehmen mit den Trägern öffentlicher Belange
■ Planwunschtermin Befragung aller Teilnehmer bzgl. ihres Abfindungswunsches
■ Erstellung Bodenordnungsplan Zusammenfassung aller Ergebnisse im Verfahren
nach Beauftragung durch das Landesamt
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LELF
Umsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen
■ Ausführungsplanung
■ Vergabe
■ Bauoberleitung / örtliche Bauüberwachung
■ Dokumentation
■ Übergabe
Kassengeschäft
■ Haushaltsplan
■ Verwaltung der Kassenmittel und Eigenanteile
■ Beitrags- und Vorschusshebung
■ Fördermittelmanagement inkl. Vorfinanzierung der Fördermittel
■ Jahresabschluss
■ gerichtliche Vertretung
■ Vertragsmanagement
mit Mitgliedschaft beim vlf auf Basis der Beschlüsse der TG
mit Mitgliedschaft beim vlf auf Basis der Beschlüsse der TG
Aufgabenübernahme durch den vlf Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren
vlf IM EIGENEN WIRKUNGSKREIS DER TG
aktueller Mitgliederstand 106 Mitglieder per 01.05.2010
Bilanz 2009
Anzahl der Beitragsbescheide für TGen 2.000
EPLR Fördervolumen 2009 ca. 6,3 Mio. €
vlf IM ÜBERTRAGENEN WIRKUNGSKREIS DER TG
aktuelle Beauftragungen durch das LELF 72 Verfahren
Bilanz ab 2004 (Stand 02/2010)
festgestellte Wertermittlungen 33
genehmigte Wege- u.Gewässerpläne 11
freigegebene Zuteilungen 26
vorläufi ge Besitzeinweisungen 17
Anhörungstermine Bodenordnungspläne 5
Ausführungsanordnungen 4
Zur Vorbereitung von Verfahren hat der vlf in 2009 im Auftrag des Landesamtes 8 Vorarbeiten i.S.d. § 26 c FlurbG bearbeitet.
Niederlassung Kyritz
Hospitalstraße 13, 16866 Kyritz
Niederlassung Angermünde
Berliner Straße 8, 16278 Angermünde
Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg Hauptgeschäftsstelle und Regionalleitstelle West
Friedrich-Engels-Str. 24, 14473 Potsdam
Telefon: (0331) 70422 - 10
Telefax: (0331) 70422 - 19
www.vlf-brandenburg.de
Regionalleitstelle Ost
Eisenbahnstraße 22, 15517 Fürstenwalde
Niederlassung Schlieben
Gartenstraße 43, 04936 Schlieben
Regionalleitstelle Süd
Parkstraße 1, 03205 Calau
Verfahren mit komplexen Zielstellungen
Das BOV Bensdorf, das Ende 1994 eingeleitet wurde, liegt im Naturraum Unte-
res Havelland. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund der vielen privaten
Antragsteller, um die Zielstellungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes
umzusetzen. Weitere komplexe Zielstellungen sollten bald nach Verfahrensein-
leitung mit zu bearbeiten sein.
Für den Neubau der Landesstraße 96 wurde eine Unternehmensflurbereini-
gung (§ 87 FlurbG) eingeleitet. Die Fläche von 352 ha liegt vollständig im BOV
Bensdorf ebenso wie die 4,8 km lange Neubautrasse. Von der Gesamtfläche
des Verfahrens werden 1,254 ha als Ackerland (46%), 273 ha als Grünland
(10%) und 927 ha als Wald (34%) genutzt. Im Bodenordnungsgebiet wirtschaften
7 Betriebe im Haupterwerb. Im Verfahrensgebiet befinden sich teilweise oder
vollständig ein Landschaftsschutzgebiet, zwei geschützte Landschaftsbestand-
teile, ein FFH-Gebiet und drei Biotope.
Alle im Plan nach § 41 FlurbG zum Ausbau vorgesehenen Wege sind bereits
im Vorausbau realisiert worden. Es wurden 9,405 km landwirtschaftliche
Wirtschaftswege und 1,007 km Radwege gebaut. In der Ortslage Altbensdorf
wurden im Rahmen von Dorferneuerungsmaßnahmen umfangreiche Straßen-
und Gehwegebaumaßnahmen durchgeführt. Weitere Wege- und Brückenbau-
maßnahmen wurden durch den Unternehmensträger geleistet.
Schnellstraße – Forstwirtschaft – Spargel
Der Ausbau der Schnellstraße erfolgte zum großen Teil in Dammlage. Beson-
dere bauliche Anforderungen stellte die Überquerung der Bundesstraße 1 mit
den entsprechenden Anschlüssen dar, sowie die Überquerung des Elbe-Havel-
Kanals mit der parallel verlaufenden Eisenbahnstrecke Berlin-Magdeburg. Am
21.7.2003 erfolgt der Beschluss zur vorläufigen Anordnung zum Besitzübergang
für den Trassenabschnitt nördlich der B1 und am 5.9.2004 Beschluss für den
Trassenabschnitt südlich der B1.
Im Verfahren wurde das landwirtschaftliche Wegenetz so strukturiert, dass ein
Brückenbauwerk ausreichte, um die Durchschneidungsschäden des Wegenetzes
auszugleichen. Am Nordende der neuen Trasse entstand die Auffahrt Vehlen.
Die zunächst nicht geplante Neuordnung der Waldfläche wurde aber vom
Verfahrensbearbeiter wie von den Beteiligten als unverzichtbar angesehen. Um
die Wertschöpfungsmöglichkeiten der Forstwirtschaft deutlich zu verbessern –
unterstützt durch die positive Entwicklung der Holzpreise – wurden viele
Kleinstflächen zusammengelegt.
Auch der Spargelanbau spielt in der Gemeinde Bensdorf eine wichtige Rolle.
Innerhalb der Zeitdauer der Verfahrensbearbeitung hat dieser landwirtschaftliche
Produktionszweig erheblich an Bedeutung gewonnen und profitiert ebenso
vom BOV Bensdorf.
KENNZAHLEN
Verfahrensart Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG
Verfahrensgröße 2.748,0 ha
Anzahl der Teilnehmer 780
Anzahl der Flurstücke im Altbestand 2.878
Anzahl der Flurstücke im Neubestand 1.593
Arrondierungsverhältnis 1 : 0,55
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 27.10.1994
Verfahrenseinleitung 16.12.1994
Vorstandswahl 27.09.1995
Feststellung der Wertermittlung 17.08.2005
Durchführung der Planwunschgespräche 2005 bis 2008
Zuteilung 02.03.2006 (Genehmigung)
Änderungsbeschluss (letzter)
Aufstellung des Bodenordnungsplans geplant III. Quartal 2010
Vorläufi ge Besitzeinweisung noch nicht erfolgt
Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 07.08.2003 1. Plangenehmigung
VERFAHRENSKOSTEN
Verfahrenskosten des Landes
Planung und Verwaltung 1.085.000 €
Ingenieurleistung Vermessung 675.000 €
Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)
Förderperiode 2002 – 2006 2.146.000 €
davon aus EU-Mitteln 1.556.000 €
davon Bund/Land 590.000 €
Förderperiode 2007 – 2013 600 €
davon ELER 450 €
davon Land/Bund 150 €
bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 473.000 €
Kosten gesamt (Stand 02/2010) 4.379.600 €
Teilnehmergemeinschaft
Bensdorf
BOV Bensdorf
Das Verfahren Bensdorf liegt zwi-
schen den Städten Brandenburg
an der Havel und Genthin im Na-
turraum Unteres Havelland. Das
Verfahren wird bearbeitet durch
das Vermessungsbüro Pötinger
(www.oebvi-poetinger.de)
Teilnehmergemeinschaft
Betzin
KENNZAHLEN
Verfahrensart gemäß §§ 56 und 63 LwAnpG
Verfahrensgröße 3.226 ha (davon Wald 125 ha)
Anzahl der Teilnehmer ca. 324
Anzahl der Flurstücke im Altbestand 2235 (Wald 208)
Anzahl der Flurstücke im Neubestand 1121 (Wald 111)
Arrondierungsverhältnis 2 : 1
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 24.06.1999
Verfahrenseinleitung 01.07.1999
Vorstandswahl 18.08.1999
Feststellung der Wertermittlung 04.10.2005
Durchführung der Planwunschgespräche 2007/2008
Zuteilung 2009
Änderungsbeschluss (letzter) 23.10.2006
Aufstellung des Bodenordnungsplans noch nicht erfolgt
Vorläufi ge Besitzeinweisung 01.02.2010 für Teilgebiet Wald
Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 01.07.2003
Ganzheitliche Entwicklung
Ziel des Verfahrens ist die Neuordnung des Eigentums in den Dörfern Betzin,
Brunne und Karwesee sowie in der Feldlage. Hinzu kommen die Landschafts-
anreicherung mit orts- und standorttypischer Vegetation zur Ergänzung und
Vernetzung vorhandener Biotopstrukturen sowie zur Wiederbelebung der
Eigenheiten der Luchlandschaft und des Ländchen Bellin unter Beachtung des
Landschaftsrahmenplanes. Zudem wurde die Förderung der Naherholung
durch verbesserte Erlebnisqualität berücksichtigt.
Die Ortslagen Brunne und Karwesee wurden inzwischen aus dem Verfahren
herausgetrennt. Für beide Ortslagen sind die Ausführungsanordnungen er-
lassen, die Grundbücher und das Kataster berichtigt. Umfangreiche Dorfent-
wicklungsmaßnahmen wurden durchgeführt. Die im Verfahren befindliche
stillgelegte Bahntrasse will die Gemeinde als Radweg ausbauen.
Vom Verfahren sind etwa 70% Ackerland, 20% Grünland und 10% Wald- und
sonstige Flächen betroffen. Der südliche und westliche Teil des Verfahrens
in der Niederung des „Ländchen Bellin“ und des „Havelländischen Luches“ um-
fasst im Wesentlichen die Grünlandstandorte sowie Ackerflächen. Dieser Teil
des Verfahrens ist geprägt durch umfangreiche Meliorationsmaßnahmen. Da
viele Gräben angrenzend an vorhandenen Wegen neu gezogen wurden, sind
hier neue Erschließungswege in Form von nicht befestigten „Grünen Wegen“
notwendig.
Flurneuordnung erleichtert Waldbewirtschaftung
Im nördlichen Teil des Verfahrens auf der Hochfläche des „Ländchens Bellin“
befinden sich ca. 125 ha Wald. Das Eigentum im Wald war gekennzeichnet
durch 208 lange, schmale Flurstücke und daher schwer zu bewirtschaften.
Die Wegeführung hatte sich in den vergangenen Jahren verändert bzw. den
heutigen Erfordernissen der Bewirtschaftung angepasst. Wegen dieser Struk-
tur waren die Grundstücke in der Örtlichkeit nicht mehr eindeutig auffindbar.
Die 49 Waldeigentümer haben sich alle gütlich zur Zusammenlegung auf jetzt
noch 111 Flurstücke geeinigt. Entsprechende Planvereinbarungen wurden mit
jedem Eigentümer getroffen. Grundlage dafür bildete die Bewertung der Flä-
chen. Die Einschätzung und Beurteilung des Bewuchses erfolgte in Zusam-
menarbeit mit der Forstverwaltung. Auch neue Wege wurden mit der zuständi-
gen Försterin in Lage und Breite abgestimmt und den Anliegern anteilig zum
Eigentum zugeteilt. Die Absteckung und Anzeige der neuen Grenzen im Wald
erfolgte im November/Dezember 2009. Die Eigentümer sind vorläufig in den
Besitz eingewiesen.
Wald – NeubestandWald – Altbestand
Großräumliche Lage
Das Verfahrensgebiet Betzin liegt mit
seiner Gesamtfläche von 3.224 ha in
den Landkreisen Ostprignitz - Ruppin
und Havelland. Das Verfahren wird
bearbeitet durch den Verband für
Landentwicklung und Flurneuordnung
Brandenburg (www.vlf-brandenburg.de).
VERFAHRENSKOSTEN
Verfahrenskosten des Landes
Planung und Verwaltung 1.225.000 €
Ingenieurleistung Vermessung 499.000 €
Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)
Förderperiode 2002 – 2006 3.055.000 €
davon aus EU-Mitteln 2.104.000 €
davon Bund/Land 951.000 €
Förderperiode 2007 – 2013 60.000 €
davon ELER 42.000 €
davon Land/Bund 18.000 €
bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 590.000 €
Kosten gesamt (Stand 02/2010) 5.429.000 €
Teilnehmergemeinschaften
A14 Karstädt / Dergenthin / Wittenberge
KENNZAHLEN WITTENBERGE
Verfahrensart § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 1.956 ha
Anzahl Teilnehmer ca. 290
Anzahl Flurstücke im Altbestand 1.436
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 08.06.2009
Verfahrenseinleitung 22.07.2009
Vorstandswahl 17.09.2009
Änderungsbeschluss (letzter) 20.11.2009
KENNZAHLEN DERGENTHIN
Verfahrensart § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 1.301 ha
Anzahl Teilnehmer ca. 120
Anzahl Flurstücke im Altbestand 922
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 03.06.2009
Verfahrenseinleitung 22.07.2009
Vorstandswahl 15.09.2009
KENNZAHLEN KARSTÄDT
Verfahrensart § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 3.073 ha
Anzahl Teilnehmer ca. 330
Anzahl Flurstücke im Altbestand 2.325
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 11.06.2009
Verfahrenseinleitung 22.07.2009
Vorstandswahl 16.09.2009
Autobahnbau und Landeskultur verbinden
Das Autobahnneubauvorhaben A14 Magdeburg – Schwerin hat eine Gesamt-
länge von ca. 150 km. Drei Planfeststellungsabschnitte dieses Vorhabens mit
einer Länge von ca. 35 km verlaufen im äußersten Nordwesten des Landes
Brandenburg, im Landkreis Prignitz.
Im Jahr 2007 begannen Untersuchungen zur Begleitung des Vorhabens durch
eine Unternehmensflurbereinigung. Diese sollten die Auswirkungen des Auto-
bahnbaus auf die allgemeine Landeskultur und speziell auf die Agrarstruktur
zeigen sowie die Möglichkeiten für die Bereitstellung der benötigten Flächen
darstellen. Im Land Brandenburg betreffen die Planungen der Autobahn eine
Fläche von ca. 700 ha. Aufgrund der erheblichen Streuung der zugehörigen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stand von vornherein fest, dass für ca.
250 ha trassenferne Planungen keine Chancen für die Regelung in der Flur-
bereinigung bestehen.
Der Untersuchungsraum umfasste eine Fläche von 11.630 ha um die geplante
Autobahntrasse. Hierbei war eine Mindestgröße des Untersuchungsraums zu
beachten, die sich aus dem, von der landwirtschaftlichen Berufsvertretung
legitimierten, maximalen Landabzug von 5% ergab. Schwerpunkt der Unter-
suchung bildete die Betrachtung der Eigentums- und Agrarstruktur. Der Unter-
suchungsraum wurde hierzu in vier Teilräume gegliedert, welche für sich
betrachtet im Wesentlichen dieselben Eigentümer und agrarstrukturellen Ver-
hältnisse aufwiesen und sich weiterhin mit den Kommunalgrenzen deckten.
Minimierung negativer Auswirkungen
Auf der Grundlage einer umfangreichen Bestandsaufnahme und den vorliegen-
den Planungen zum Autobahnneubau wurden die Auswirkungen des Vorha-
bens ermittelt und bewertet. Das Hauptaugenmerk galt dem sich ergebenen
Flächenverlust sowie der Zerschneidung des Gebiets. Zusätzlich wurden mit
ausgewählten Eigentümern und zahlreichen Bewirtschaftern Gespräche ge-
führt, in welchen die Möglichkeiten zur Minimierung der negativen Auswirkun-
gen des Vorhabens besprochen wurden. Oftmals wurde in diesen Gesprächen
die Flurbereinigung gefordert. Hintergrund hierfür waren negative Erfahrungen
mit bereits abgeschlossenen Infrastrukturmaßnahmen im Gebiet.
Aus den vier Teilräumen wurden fünf Verfahrensgebiete mit zusammen ca.
10.000 ha Verfahrensfläche abgeleitet. Die derzeitigen Planungen der Bundes-
republik Deutschland sehen den Neubau der A14 aus südlicher Richtung vor.
Aus diesem Grund wurden im Jahr 2009 mit „Karstädt“, „Dergenthin“ und
„Wittenberge“ die ersten drei der fünf geplanten Unternehmensflurbereini-
gungsverfahren eingeleitet.
BOV A14
Die Verfahren A14 Karstädt und
A14 Dergenthin werden bearbeitet
durch den Verband für Landentwicklung
und Flurneuordnung Brandenburg
(www.vlf-brandenburg.de).
Das Verfahren A14 Wittenberge wird
bearbeitet durch das Vermessungsbüro
Pötinger (www.oebvi-poetinger.de)
Teilnehmergemeinschaft
Jerchel
Nachhaltige Lösung im ländlichen Raum
Das ca. 1.300 ha große Gebiet des agrarstrukturellen Verfahrens „Jerchel“ im
Landkreis Havelland ist durch größtenteils intensiv genutzte, ausgeräumte
Landwirtschaftsflächen geprägt. Im Zentrum befinden sich westlich und östlich
der namensgebenden Ortslage Waldflächen aus überwiegend naturfernen
Kiefernforsten. Aus Sicht des Naturschutzes wertvollster Verfahrensgebietsteil
ist der nördliche Niederungsbereich mit Feuchtwiesen und Röhrichtgesellschaf-
ten. Das Verfahrensgebiet besitzt hier eine große ornithologische Bedeutung.
Das Verfahrensgebiet wies aufgrund der mangelnden Übereinstimmung des
Eigentums mit der örtlichen Nutzung, zahlreicher Erschließungsdefizite und
einer sehr kleinteiligen Eigentumsstruktur einen erheblichen Eigentumsneuord-
nungsbedarf auf. Von Seiten der Forstverwaltung und der Eigentümer war die
Arrondierung der ca. 300 ha forstwirtschaftlicher Fläche ebenfalls gewünscht.
Besonderheiten ergaben sich u. a. aus der eigentumsrechtlichen Sicherung des
im Norden verlaufenden Deichs und einer Müllkippe sowie der Abwendung des
baurechtlichen Bestandsverlustes einer seit kurzem ungenutzten Siloanlage.
Die fortschreitende Verwahrlosung dieser Anlage konnte hierdurch verhindert
werden.
Impulse durch die BUGA 2015
Am 15. November 2007 wurde entschieden, dass die Bundensgartenschau
(BUGA) 2015 in der Havelregion stattfindet. Letztgenannte soll für die BUGA
eine zusätzliche Vernetzung erfahren und so für deren Besucher und im Nach-
gang für Fahrradtouristen besser zu entdecken sein. Der Vorstand der Teilneh-
mergemeinschaft beschloss, dieses Vorhaben zu unterstützen und für zwei
Radwege Flächen nach § 40 FlurbG bereitzustellen.
In den Plan nach § 41 FlurbG wurden drei in der Ortslage Jerchel und zwei
in der Feldlage verlaufende Wege aufgenommen. Insbesondere die drei
Wege in der Ortslage, von der der Großteil des landwirtschaftlichen Verkehrs
seinen Ursprung nimmt, waren in einer sehr schlechten Qualität. Über zwei
Wegebaumaßnahmen führt heute der überregionale Radwanderweg Tour-
Brandenburg, welcher auf 1.111 km als Rundkurs durch Brandenburg führt
(www.tour-brandenburg.de).
Zudem konnten acht landschaftsgestaltende Anlagen, bestehend aus ca. 3 km
Baumreihen mit 335 Hochstämmen sowie 450 Meter Hecken mit ca. 1.000
Sträuchern, umgesetzt werden, da deren Finanzierung durch den Landesbe-
trieb Straßenwesen erfolgte. Hierdurch konnte das Landschaftsbild aufgewer-
tet, die Winderosion und der Feuchtigkeitsaustrag aus den landwirtschaftlichen
Flächen vermindert sowie die Biodiversität erhöht werden.
KENNZAHLEN
Verfahrensart §§ 1 und 37 FlurbG i. V. m. § 56 LwAnpG
Verfahrensgröße 1.305 ha
Anzahl der Teilnehmer ca. 200
Anzahl der Flurstücke im Altbestand 1.250
Anzahl der Flurstücke im Neubestand 500
Arrondierungsverhältnis 2,5 : 1
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten Anfang 2004
Verfahrenseinleitung 22.04.2004
Vorstandswahl 26.10.2004
Feststellung der Wertermittlung 30.01.2007
Durchführung der Planwunschgespräche 2007
Zuteilung 2008
Änderungsbeschluss (letzter) 30.07.2008
Aufstellung des Bodenordnungsplans Ende 2008
Vorläufi ge Besitzeinweisung Herbst 2009
Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 2005 bis 2009
BOV Jerchel
Das Verfahren wird bearbeitet durch
den Verband für Landentwicklung und
Flurneuordnung Brandenburg
(www.vlf-brandenburg.de).
VERFAHRENSKOSTEN
Verfahrenskosten des Landes
Planung und Verwaltung 524.000 €
Ingenieurleistung Vermessung 225.000 €
Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)
Förderperiode 2002 – 2006 298.000 €
davon aus EU-Mitteln 222.000 €
davon Bund/Land 76.000 €
Förderperiode 2007 – 2013 261.000 €
davon ELER 187.000 €
davon Land/Bund 74.000 €
bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 229.000 €
Kosten gesamt (Stand 02/2010) 1.537.000 €
Ausschnitt NeubestandAusschnitt Altbestand
Teilnehmergemeinschaft
Oehna
KENNZAHLEN
Verfahrensart gemäß § 1 und 37 FlurbG i.V.m. § 56 und 64 LwAnpG
Verfahrensgröße 6.196 ha
Anzahl der Teilnehmer ca. 880
Anzahl der Flurstücke im Altbestand 4.271
Anzahl der Flurstücke im Neubestand noch nicht erfolgt
Arrondierungsverhältnis noch nicht erfolgt
Großräumliche Lage
Das Flurbereinigungsverfahrens Oehna
liegt im Süden von Brandenburg in der
Gemeinde Niedergörsdorf im Landkreis
Teltow-Fläming an der Grenze zu Sach-
sen-Anhalt. Es ist naturräumlich dem
„Fläming“ zuzurechnen. Das Verfahren
wird bearbeitet durch den Verband für
Landentwicklung und Flurneuordnung
Brandenburg (www.vlf-brandenburg.de).
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 13.11.2003
Verfahrenseinleitung 22.04.2004
Vorstandswahl 26.08.2004
Feststellung der Wertermittlung 07.01.2008
Durchführung der Planwunschgespräche 2007 – 2009
Zuteilung noch nicht erfolgt
Änderungsbeschluss (letzter) 20.03.2009
Aufstellung des Bodenordnungsplans noch nicht erfolgt
Vorläufi ge Besitzeinweisung noch nicht erfolgt
Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 13.03.2008
Intensive Landwirtschaft auf fruchtbaren Böden
Das Verfahren liegt in einer stark ländlich geprägten Region, die aufgrund ihrer
Wirtschaft- und Siedlungsstruktur sowie der Bevölkerungsdichte zum struktur-
schwachen Raum des Landes Brandenburg zählt.
Das Verfahrensgebiet umfasst die Ortslagen Bochow, Dennewitz, Langenlips-
dorf, Oehna, Rohrbeck und Zellendorf, in denen die Ortslagenregulierung kurz
vor dem Abschluss steht. Im Rahmen des Verfahrens wird die eigentumsrecht-
liche Sicherung des „Fläming-Skates“ umgesetzt, der mit ca. 21 km Länge das
Verfahrensgebiet durchquert. Auch sollen durch Entflechtung der bisher ge-
meinsamen Nutzung von Feldwegen durch die Skater und den landwirtschaftli-
chen Verkehr die daraus entstehenden Gefährdungslagen deutlich entspannt
werden.
Aufgrund der für brandenburgische Verhältnisse sehr fruchtbaren Böden mit
bis zu 54 Bodenpunkten wird die sehr weitläufige und wenig strukturierte Feld-
flur intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Ackerland wird nur in größeren Ab-
ständen durch Windschutzstreifen unterbrochen. Der einzige Bereich mit inten-
siver Grünlandnutzung ist das weitgehend strukturlose Niederungsgebiet der
Nuthe. Waldbereiche sind großflächig nur im Süden und Südwesten des Ver-
fahrensgebietes vorhanden.
Wettbewerbsfähige Landwirtschaft im Einklang mit dem Naturschutz
Hauptziel ist die Zusammenlegung der zersplittert liegenden Eigentumsflächen
der Landwirtschaftsbetriebe auf ca. 2.636 ha Ackerland unter deren Bereg-
nungsanlagen. Dies geschieht unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten
durch eine sinnvolle Neuzuteilung der Flurstücke. Beachtung finden dabei
sowohl die Aspekte einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, als auch die
Belange des Naturschutzes. Im Verfahrensgebiet liegen zahlreiche als Natur-
denkmäler gesicherte kleinere Schutzgebiete, zumeist Sölle und Kleingewäs-
ser. Daneben existieren 13 geschützte Alleen, davon 3 Obstbaumalleen und
10 Laubbaumalleen. Auch sind ca. 1.563 ha des Verfahrensgebietes als Trap-
penschongebiet eingestuft.
Um die Ziele zu erreichen, wurden bzw. sollen folgende Maßnahmen
umgesetzt werden:
22 Wegebaumaßnahmen, davon bereits 11 realisiert ■
1 realisiertes Regenrückhaltebecken in Bochow ■
3 realisierte Kreuzungsbauwerke ■
22 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, davon bereits realisiert sind: ■
1 Wegerückbau, 2 Abrissmaßnahmen, 2 Maßnahmen zur Pufferung
von Stillgewässern, 1 Gehölzpflanzung
4 landschaftsgestaltende Maßnahmen ■
8 Dorfentwicklungsmaßnahmen, davon bereits 3 realisiert ■
VERFAHRENSKOSTEN
Verfahrenskosten des Landes
Planung und Verwaltung 2.124.000 €
Ingenieurleistung Vermessung 1.130.000 €
Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)
Förderperiode 2002 – 2006 1.073.000 €
davon aus EU-Mitteln 805.000 €
davon Bund/Land 268.000 €
Förderperiode 2007 – 2013 1.716.000 €
davon ELER 1.066.000 €
davon Land/Bund 650.000 €
bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 599.000 €
Kosten gesamt (Stand 02/2010) 6.642.000 €
Teilnehmergemeinschaft
Baruth
Verfahren mit komplexen Zielstellungen
Das Bodenordnungsverfahren (BOV) Baruth wurde 1993 angeordnet. Ziel war,
die in der ehemaligen DDR im Zuge der Großraumbewirtschaftung durch den
Bau von Wegen, Gräben, Windschutzstreifen in ihrer Nutzung stark veränder-
ten Flurstücke neu zu ordnen. Zudem waren Straßen und Wege in der Feld-
mark teilweise reine Sandpisten und in einem erbärmlichen Zustand; Grund-
stückgrenzen im Ortskern Paplitz waren nach einem Brand im 19. Jahrhundert
willkürlich gezogen. Das Verfahren galt noch 1996 als „Sorgenkind“.
Das hat sich heute gründlich geändert: Das BOV Baruth hat nicht nur die Miss-
stände in Eigentumsstruktur und Bewirtschaftung behoben, sondern auch die
Initialzündung für weitere Dorferneuerungsmaßnahmen gegeben. Auf einer
Fläche von 1.600 ha wurden 1.850 Flurstücke, die sich in Händen von 1.250
Eigentümern befanden, großzügig zusammengelegt. Mit erheblichem Aufwand
an Mitteln von Bund, Land und Europäischer Union wurden Erschließungswege
gebaut. Auch neu ausgebaute bzw. angelegte Wege konnten in das Reit- und
Wanderwegenetz der Stadt Baruth/Mark sowie in die Rad- und Skaterwege
„Fläming Skate“ einbezogen werden.
Neues Gesicht für Flur und Dörfer
Die Flurneuordnung Baruth hat dem gesamten Verfahrensgebiet und insbe-
sondere den Dörfern Schöbendorf und Paplitz ein neues Gesicht gegeben. So
wurden umfangreiche Wegebaumaßnahmen, unter anderem zur Sanierung der
Hauptstraße in Paplitz und zur Rekonstruktion des historischen „Fürstenweges“
zwischen Baruth und Paplitz durchgeführt. Aber auch Geh- und Radwege sind
gebaut, Straßenbeleuchtungen erneuert und Brücken gesichert sowie Baum-
pflanzungen realisiert worden.
Die Straße „Eichengrund“ in Paplitz ist mittlerweile ein Schmuckstück des
Ortes und eine begehrte Wohnlage geworden. Durch die Neuregelung in der
Ortslage konnten auch Baugrundstücke bereitgestellt werden, was nicht zuletzt
zu Neuansiedlungen und einer Erhöhung der Einwohnerzahl von 320 auf 400
geführt hat. In diesem
Zuge haben auch viele
Paplitzer ihre Fassaden
erneuert und in eigener
Initiative den Dorfanger
mit einem Backhaus
neu gestaltet. Dass die
Entwicklung des Dorfes
zu einem guten Teil der
Bodenordnung zu verdanken ist, daran erinnert ein Gedenkstein, der am
23.04.2004 in Paplitz errichtet wurde. Die Abschlussveranstaltung in Schö-
bendorf fand am 29.08.2008 statt.
KENNZAHLEN
Verfahrensart § 56 LwAnpG i. V. m. § 1 und 4 FlurbG
Verfahrensgröße 1.613 ha
Anzahl der Teilnehmer 605
Anzahl der Flurstücke im Altbestand 1.857
Anzahl der Flurstücke im Neubestand 1.312
Arrondierungsverhältnis 1,42 : 1
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 1993
Verfahrenseinleitung 17.07.1993
Vorstandswahl 1993
Feststellung der Wertermittlung 06.2002
Durchführung der Planwunschgespräche 1999 – 2000
Zuteilung 2000 – 2001
Änderungsbeschluss (letzter) 3. Änderungsbeschluss vom 14.06.2002
Aufstellung des Bodenordnungsplans 01.2002 – 03.2003
Vorläufi ge Besitzeinweisung 03.08.2004
Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 2000 – 2001
Großräumliche Lage
Das Bodenordnungsverfahren Baruth
umfasst Teile des Niederen Flämings
und des Baruther Urstromtals mit den
Flemmingwiesen. Es liegt in direkter
Nachbarschaft zum Spreewald und liegt
rund 60 Kilometer von der Südgrenze
der Stadt Berlin. Das Verfahren wurde
bearbeitet durch das Vermessungsbüro
Derksen König (www.derksen-koenig.de).
VERFAHRENSKOSTEN
Verfahrenskosten des Landes
Planung und Verwaltung 755.400 €
Ingenieurleistung Vermessung 345.300 €
Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)
Förderperiode 2002 – 2006 400.700 €
davon aus EU-Mitteln 299.400 €
davon Bund/Land 101.300 €
Förderperiode 2007 – 2013 270 €
davon ELER 202 €
davon Land/Bund 68 €
bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 49.900 €
Kosten gesamt (Stand 02/2010) 1.551.570 €
Teilnehmergemeinschaft
Reitwein
Wirtschaftsfaktor Land- und Forstwirtschaft
Nach wie vor bilden Land- und Forstwirtschaft den zentralen wirtschaftlichen Fak-
tor im Verfahrensgebiet und sind Hauptakteure bei der Pflege und Entwicklung
der gewachsenen Kulturlandschaft. Die Flächen im tiefliegenden Oderbruch mit
seinen schweren Böden werden zum Teil beregnet und für den Gemüseanbau
genutzt. Der Reitweiner Sporn ist in der Spitze bewaldet, seine leichteren Böden
werden als Ackerflächen genutzt.
Die Produktionsbedingungen werden vor allem durch die Herstellung einer leis-
tungsfähigen und bedarfsgerechten Infrastruktur (Wege und Gewässer) sowie
die Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse verbessert. Dies
umfasst auch die Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes, die Neuge-
staltung unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes, die Zusammenführung von
Boden- und Gebäudeeigentum und die Sicherstellung der Erschließung auf
Grundlage des vorhandenen Wege- und Gewässernetzes.
Lebenswertes Land
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist gleichermaßen unverzichtbar
für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und dörfliches Leben. Dies drückt sich
in einer Vielzahl von Natura2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Landschafts-
schutzgebieten und § 32-Biotopen im Verfahrensgebiet aus.
Eingriffe in Natur und Landschaft werden vorrangig durch einen 10 Meter
breiten und insgesamt mehr als 10 Kilometer langen Gewässerrandstreifen
als Pufferbereich um die sensiblen Hauptvorfluter Bullergraben und Alte Oder
ausgeglichen. Ergänzend sind eine zwei Kilometer lange Baumreihe und
einige Einzelpflanzungen vorgesehen. Dabei steht der Interessenausgleich
zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Erholung im Vordergrund, wobei
die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen minimiert wird.
Nach dem Oder-Hochwasser 1997 wurde zudem der an das Verfahrensgebiet
grenzende Deich erneuert. Für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen wurden
durch Ankauf und Landverzichte im gesamten Verfahrensgebiet rund 100 ha
bereitgestellt und entlang der Oder zugeordnet. Allein in dem sensiblen Bereich
zwischen der Alten Oder und dem Oderdeich konnte dem Landesumweltamt so
eine geschlossene Fläche von rund 70 ha für Extensivierungsmaßnahmen zu-
geteilt werden.
Die Dorferneuerung wird schließlich dadurch unterstützt, dass die innerörtliche
Verkehrsinfrastruktur verbessert und eigentumsrechtliche Konflikte gelöst werden.
Auch touristische Einrichtungen wie der Schukow-Bunker auf dem Reitweiner
Sporn und die restaurierte Ruine der Stülerkirche in Reitwein werden gesichert.
KENNZAHLEN
Verfahrensart Bodenordnungsverfahren nach den §§ 56 ff und 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 86 FlurbG
durch Beschluss vom 02.08.2007 aufgeteilt in die Teilgebiete „Reitwein / Podelzig Ortslage“ und „Reitwein / Rathstock / Podelzig Feldlage“
Verfahrensgröße 5.004 ha (4.798 ha Feldlage)
Anzahl der Teilnehmer 800
Anzahl der Flurstücke im Altbestand 2.484
Anzahl der Flurstücke im Neubestand 1.782
Arrondierungsverhältnis 2,3 : 1
Großräumliche Lage
Das Verfahrensgebiet des Bodenord-
nungsverfahrens Reitwein / Rathstock /
Podelzig liegt im südlichsten Zipfel des
Oderbruchs, etwa 20 km nördlich von
Frankfurt (Oder). Es grenzt auf einer
Länge von etwa 14 km direkt an den
Oderdeich. Das Verfahren wird von
der Spitthöver und Jungemann GmbH
bearbeitet (www.spju-bb.de).
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 24.10.2002
Verfahrenseinleitung 10.06.2003
Vorstandswahl 19.08.2003
Feststellung der Wertermittlung 30.06.2006
Durchführung der Planwunschgespräche 2005 / 2006
Zuteilung 2008
Änderungsbeschluss (letzter) 09.09.2009
Aufstellung des Bodenordnungsplans 2009
Vorläufi ge Besitzeinweisung 07.05.2008
Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 2003 – 2006
VERFAHRENSKOSTEN
Verfahrenskosten des Landes
Planung und Verwaltung 2.414.000 €
Ingenieurleistung Vermessung 988.000 €
Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)
Förderperiode 2002 – 2006 1.893.000 €
davon aus EU-Mitteln 1.325.000 €
davon Bund/Land 568.000 €
Förderperiode 2007 – 2013 1.612.000 €
davon ELER 642.000 €
davon Land/Bund 970.000 €
bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 277.000 €
Kosten gesamt (Stand 02/2010) 7.184.000 €
Teilnehmergemeinschaft
Große Grabenniederung
Landwirtschaft und Naturschutz suchen Ausgleich
Der überwiegende Teil des Verfahrensgebietes befindet sich im Naturschutz-
gebiet „Untere Havel-Nord“ und ist zudem Bestandteil eines Feuchtgebietes
von internationaler Bedeutung und des europäischen Vogelschutzgebietes
„Niederung der Unteren Havel“.
Die ehemals intensive Bewirtschaftung der Großen Grabenniederung wurde
durch die eingeschränkte Nutzung der Schöpfwerke nach 1990 aufgegeben.
Seit diesem Zeitpunkt werden aus Gründen des Natur- und Moorschutzes
die Wasserstände in den Winter- und Frühjahrsmonaten hochgehalten, um
eine halbjährliche Vernässung weiter Teile der Niederung zu erreichen. Aus
betriebswirtschaftlichen Gründen passten die Landwirtschaftsbetriebe ihre
Bewirtschaftung den hydrologischen Verhältnissen an. Eine Extensivierung
der Flächen setzte ein.
Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes erfolgen Entschädigungszahlungen an
die betroffenen Nutzer. Schon heute befinden sich im Gebiet jedoch Bereiche,
die dauerhaft bzw. temporär vernässt sind und landwirtschaftlich nicht mehr
genutzt werden können. Vom Naturpark Westhavelland ist eine weitere Erhö-
hung der Wasserstände geplant, so dass weitere Flächen ebenfalls nicht mehr
landwirtschaftlich nutzbar sein werden. Einzelne, temporär vernässte Grenz-
standorte können nur durch eine angepasste extensive Bewirtschaftung in Nut-
zung bleiben. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Nutzungsansprüche
im Zielgebiet (vgl. Karte 3) sollen mit Hilfe des Bodenordnungsverfahrens zu
einem nachhaltigen bodenordnerischen Ausgleich gebracht werden.
Austauschflächen als Lösung
Hauptziel ist es, alle konfliktträchtigen Flächen in Landeseigentum zu überführen.
Hierfür stehen umfangreiche Austauschflächen des Landes Brandenburg und
des Naturschutzbunds Deutschland e.V. (NABU) zur Verfügung. Im Gegenzug
sollen alle privaten Eigentümer aus den vernässten Bereichen herausgetauscht
werden. Damit wird gewährleistet, dass die Flächen auch künftig landwirtschaft-
lich genutzt werden können.
In der künftigen Eigentumsstruktur soll sich die Zonierung des Naturschutzge-
bietes widerspiegeln. Von großer Bedeutung sind die Interessen der im Gebiet
wirtschaftenden Landwirte, denen durch die Planung ein erheblicher Teil der
landwirtschaftlichen Nutzfläche entzogen wird.
Einbezogen in das Verfahren wurden ebenfalls naturschutzfachlich bedeutsame
Bereiche der Havelniederung. Hier sind im Zusammenhang mit dem Planfeststel-
lungsverfahren „Gewässerrandstreifenprojekt Untere Havelniederung zwischen
Pritzerbe und Gnevsdorf in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg“ um-
fangreiche Renaturierungsmaßnahmen geplant. Die hierfür erforderlichen eigen-
tumsrechtlichen Regelungen sollen in der Flurbereinigung erfolgen.
KENNZAHLEN
Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße 3.188 ha
Anzahl der Teilnehmer ca. 235
Anzahl der Flurstücke im Altbestand 1.605
Anzahl der Flurstücke im Neubestand noch nicht erfolgt
Arrondierungsverhältnis noch nicht erfolgt
ZEITLICHER ABLAUF
Aufklärung der Beteiligten 23.10.2008
Verfahrenseinleitung 11.06.2009
Vorstandswahl 15.07.2009
Feststellung der Wertermittlung noch nicht erfolgt
Durchführung der Planwunschgespräche Start Ende 2010 geplant
Zuteilung noch nicht erfolgt
Änderungsbeschluss (letzter) noch nicht erfolgt
Aufstellung des Bodenordnungsplans noch nicht erfolgt
Vorläufi ge Besitzeinweisung noch nicht erfolgt
Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG noch nicht erfolgt
Großräumliche Lage
Das Verfahrensgebiet befindet sich im
Westen des Landes Brandenburg, im
Kreis Havelland, nördlich von Rathenow,
direkt an der Grenze zu Sachsen-Anhalt.
Es umfasst Teile der Gemeinden Havel-
aue und Seeblick, welche dem Amt
Rhinow angehören. Das Verfahren
wird bearbeitet durch den Verband für
Landentwicklung und Flurneuordnung
Brandenburg (www.vlf-brandenburg.de).
VERFAHRENSKOSTEN
Verfahrenskosten des Landes
Planung und Verwaltung 1.147.000 €
Ingenieurleistung Vermessung 321.000 €
Kosten des Unternehmensträgers 25.000 €
Kosten gesamt (Stand 02/2010) 346.000 €
Karte 1: Modellierte Überflutungsbereiche
Karte 3: Bestandsanalyse der Landes- und NABU-Flächen
Karte 2: Projektgebiet des Gewässer randstreifenprojektes
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