Auszug aus dem Schwerbehindertenrecht Schön, dass Sie da sind! Mittwoch, 21. Mai 2014 Erstellt:...

Preview:

Citation preview

Auszug aus dem Schwerbehindertenrecht

„Schön, dass Sie da sind!“

Dienstag, 11. April 2023

Erstellt: Sven R. Weber

Stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und

Vertreter der Menschen mit Behinderung im

Sozialverband VdK Kreisverband Lippe-Detmold

Der VdK steht als Sozialverband ein für:

Menschen mit Behinderungen,

Chronisch kranken Menschen,

Pflegebedürftigen Menschen,

Rentnerinnen und Rentnern,

Arbeitslosen und bedürftigen Menschen,

Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfern.

Interessenvertretung

Professionelle Hilfestellung und Unterstützung bei der…

• Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft,• Rente,• beruflichen und medizinischen Rehabilitation,• Pflegegeld und Hilfsmitteln,• Krankengeld sowie bei Hilfs- und Arzneimitteln,• ALG I,• Grundsicherung / Hartz IV.

Hilfestellungen des Sozialverbandes VdK

BSG, Urteil vom 24.04.2008:

• Jeder hat ein Recht auf Feststellung des tatsächlichen Grad der Behinderung (GdB)

• …aber Vorsicht: bei Neuantrag Überprüfung des gesamten Gesundheits-zustandes, also Risiko der Aberkennung!

• Also: Vorher Beratung einholen!

Änderungsantrag

Grundlage

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (kurz: VersMedV) - im Langtitel „Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes” -

löste zum 1. Januar 2009 die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (kurz: AHP) ab.

(Quelle: www.wikipedia.org)

Grundlage

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (kurz: VersMedV) - im Langtitel „Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes” -

löste zum 1. Januar 2009 die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (kurz: AHP) ab.

(Quelle: www.wikipedia.org)

• Bundesweit einheitliche Bewertung anhand der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“.

• Je nach Art und Ausmaß der Beeinträchtigung wird ein Grad der Behinderung (GdB) vom Amt zugeordnet.

Grundlage

Besonderer Kündigungsschutz,

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben,

Zusatzurlaub,

Vorzeitige Altersrente,

Steuerpauschbetrag ab GdB von 20,

etc.

Nachteilsausgleiche

• Die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen (sbM) wird ab 2012 stufenweise angehoben von 63 auf 65 Jahre (im Jahr 2029).

• Altersgrenze für die früheste vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente wird von 60 auf 62 Jahre angehoben.

• Maximaler Abschlag: 10,8 %

Altersrente für sbM

• Auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat Anspruch, wer

das 63. Lebensjahr (zukünftig 65. LJ) vollendet hat, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter

Mensch anerkannt ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.

• Vertrauensschutz für abschlagsfreie Altersrente ab 60. LJ für sbM, die bis zum 16.11.1950 geboren sind und die bereits am 16.11.2000 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren.

Altersrente für sbM

Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Jahrgang 1952

JahrgangAnhebung um … Monate

neues Renteneintritts-alter

vorzeitige Inanspruchnahmemöglich ab …

1951 und jünger 0 63 Jahre (wie bisher) 60 Jahre

Januar 1952 1 63 Jahre und 1 Monat 60 Jahre und 1 Monat

Februar 1952 2 63 Jahre und 2 Monate 60 Jahre und 2 Monate

März 1952 3 63 Jahre und 3 Monate 60 Jahre und 3 Monate

April 1952 4 63 Jahre und 4 Monate 60 Jahre und 4 Monate

Mai 1952 5 63 Jahre und 5 Monate 60 Jahre und 5 Monate

Juni bis Dezember 1952

6 63 Jahre und 6 Monate 60 Jahre und 6 Monate

1953 7 63 Jahre und 7 Monate 60 Jahre und 7 Monate

JahrgangAnhebung um … Monate

neues Renteneintritts-alter

vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab …

1954 8 63 Jahre und 8 Monate 60 Jahre und 8 Monate

1955 9 63 Jahre und 9 Monate 60 Jahre und 9 Monate

1956 10 63 Jahre und 10 Monate 60 Jahre und 10 Monate

1957 11 63 Jahre und 11 Monate 60 Jahre und 11 Monate

1958 12 64 Jahre 61 Jahre

1959 14 64 Jahre und 2 Monate 61 Jahre und 2 Monate

1960 16 64 Jahre und 4 Monate 61 Jahre und 4 Monate

1961 18 64 Jahre und 6 Monate 61 Jahre und 6 Monate

1962 20 64 Jahre und 8 Monate 61 Jahre und 8 Monate

1963 22 64 Jahre und 10 Monate 61 Jahre und 10 Monate

1964 und später 24 65 Jahre 62 Jahre

Gesetzliche Überprüfungsklausel: Die Bundesregierung hat ab 2010 alle vier Jahre zu überprüfen,„ob eine Anhebung der Regelaltersgrenze zur langfristigen Dämpfung des Beitragssatzanstiegs erforderlich ist und vertretbar erscheint unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation

älterer Arbeitnehmer.“

Politischer Ausblick

• Situation auf dem Arbeitsmarkt: Keine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation,

sondern nur von prekärer Beschäftigung. Nur ein Viertel der 60- bis 65-Jähringen ist

sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Vollzeitbeschäftigung bei 63-Jährigen: 9,2%; bei 64-Jährigen:

6,3%.

• Wirtschaftliche und soziale Situation: Wachsende Altersarmut: schon heute gelten in Deutschland mehr

als 3 Millionen ältere Menschen als armutsgefährdet. Fast die Hälfte aller neuen Altersrenten mit Abschlägen.

• Voraussetzungen für Anhebung der Altersgrenze nicht erfüllt: Mehr Prävention und Rehabilitation erforderlich.

Bewertung VdK

Pflege Pflegende Angehörige brauchen mehr…

…Anerkennung!

…finanzielle Hilfe!

…Unterstützung!

Mit der Kampagne will der Sozialverband VdK auf die Situation von pflegenden Angehörigen in Deutschland aufmerksam machen:

geht jeden an

…denn:

• Anerkennung der Schwerbehinderung: www.anhaltspunkte.de

• Nachteilsausgleiche: www.integrationsaemter.de

• Sozialverband VdK NRW: www.vdk.de/nrw

Nützliche Links

Den VdK finden Sie auch ganz in Ihrer Nähe…

Bad Meinberg

Lippe-West

Detmold

Geschäftsstelle VdK Kreisverband

Belle-Billerbeck-Wöbbel

Lippe-Süd

Hörste Lügde

Schieder-Schwalenberg

Barntrup

Blomberg

Beratung:Vormittags: jeden 2. Dienstag im Monat: 8.30 Uhr bis 12.00 UhrNachmittags: jeden 4. Dienstag im Monat: 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Rechtsabteilung:Termine nur nach Vereinbarung

Sozialrechtliche Beratung und Sozialrechtliche Rechtsabteilung:Klaus Otto und Sebastian Olliges

Telefon:05231 / 93 34 48 (Beratung) oder 05231 / 99 91 15 (Rechtsabteilung)

Ort:Paulinenstraße 21a, 32756 Detmold (gegenüber dem Sparkassengebäude)

Barrierefreies Parken:Schwerbehinderten-/Parkplätze und Fahrstuhl direkt im Haus

Ihre sozialrechtliche Beratung und Rechtsabteilung– direkt in Detmold:

Weitere Schulungsangeboteim VdK Kreisverband Lippe-Detmold:

“Barrierefreies Bauen in NRW”

“Ein Sozialverband stellt sich vor”

“Inklusion & UN-Behindertenkonvention”

“Psychische Belastungen am Arbeitsplatz”Sprechen Sie uns an!

Vordere Reihe (von links): Sven R. Weber, stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und Vertreter der Menschen mit Behinderung, Gudrun Pohl, Kreisverbandsvorsitzende und Vertreterin der Frauen, Natascha Mayer, Kassenprüferin, Ilona Westphal-Seiter, Vertreterin der Opfer von Krieg und Gewalt sowie Siegfried Seiter, Vertreter der Sozialversicherten.

Hintere Reihe (von links): Ernst-Otto Schumacher, Beisitzer, Tanja Juilfs, Kreiskassiererin, Wolfgang Hirt, Schriftführer.

Es fehlen auf dem Bild: Lothar Buschhart, stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und stellvertretender Schriftführer, Baldur Grothe, stellvertretender Kassierer, Stephanie Grothe, Vertreterin der jüngeren Mitglieder, Helga Grothe, Beisitzerin, Wilfried Sprute, Kassenprüfer.

Für Ihre Rechte setzen wir uns ein…Der Vorstand des VdK Kreisverbandes Lippe-Detmold:

Vielen Dank

Für Ihr Interesse und

für Ihre Aufmerksamkeit!

www.vdk.de/kv-lippe-detmold

Recommended