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Beate Alberternst
Beifuß-Ambrosie, Japan-Knöterich, Stinktierkohl und Co. –
Auswirkungen der Ausbreitung gebietsfremder Pflanzenarten in Deutschland
Projektgruppe Biodiversitätund Landschaftsökologie
61169 Friedberg
Dr. Beate Alberternst
Forschungsschwerpunkt:Problematische gebietsfremde Pflanzenarten
Projektgruppe
BiodiversitätDr. Stefan
Nawrath• Seit 1994 Untersuchungen zu gebietsfremden Pflanzenarten Speziell zu: Ambrosia artemisiifolia, Lysichiton americanus, Fallopia-Sippen
• Seit 2005 freiberuflich tätig• diverse Forschungsprojekte insbesondere zu Ambrosia
• Definitionen
• Auswirkungen gebietsfremder Arten, Beispiele
• Umgang mit gebietsfremden Arten
• Fallbeispiel „Stinktierkohl“
Projektgruppe Biodiversität undLandschaftsökologie
Friedberg
Überblick:
Neophyten sind Pflanzen, die in einem bestimmten Gebiet nicht einheimisch sind und die nach 1492 unter direkter oder indirekter Mithilfe des Menschen in dieses Gebiet gelangt sind, dort wild leben oder gelebt haben.
Archaeophyten: s.o., aber vor 1492 eingeführt
Gebietsfremde Pflanzenarten
ArchaeophytenNeophyten
Definitionen (Essl & Rabitsch 2002, Kowarik 2003)
Projektgruppe Biodiversität undLandschaftsökologie
Friedberg
Europäische Handelswege (Di Castri 1989)
Erstnachweise gebietsfremder Arten in Deutschland (Jäger 1991)
Archaeophyten
Neophyten
Was ist eine „invasive Art“?
Definitionen
a) Wertneutraler naturwissenschaftlicher Ansatz:
Arten, die sich vermehren und ausbreiten.
b) Wertender Ansatz:
Arten, die sich vermehren und ausbreiten und negative Auswirkungen haben
• Bewertungen sind nicht „neutral“, sondern abhängig von Wertvorstellungen
• Was ist das Schutzziel?
• Welche Leitbilder liegen vor?
Wertender Ansatz: Was ist eine „invasive Art“?
• IUCN (2000): gebietsfremde Art, die in natürlichen oder halbnatürlichen Ökosystemen oder Habitaten vorkommt und Veränderungen verursacht oder die heimische Biodiversität bedroht
• CBD (2002): gebietsfremde Art, die durch ihre Einführung und/oder Ausbreitung die Biodiversität gefährdet
• National Invasive Species Council (NISC) USA, (1999): gebietsfremde Art, deren Einführung ökonomischen oder ökologischen Schaden oder Schaden an der menschlichen Gesundheit verursacht oder wahrscheinlich verursacht
Hierzu liegen verschiedene Definitionen vor:
Definitionen
• § 7 BNatschG: eine Art, deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets ein erhebliches Gefährdungspotenzial für dort natürlich vorkommende Ökosysteme, Biotope oder Arten darstellt.
invasive Arten = „Problemart“ für den Naturschutz
Manche Arten können zusätzlich weitere unerwünschte Auswirkungen haben (BfN 2005)
Naturschutz:
Biologische Invasion:Ausbreitung von Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorga-nismen in Gebiete, die sie natürlicherweise zuvor nicht erreicht haben, bedingt durch menschliche Aktivitäten.
Definition „invasive Art“
Weit reichende ökologische, evolutionäre, soziale und ökonomische Konsequenzen
weltweit die zweit wichtigste Gefährdungsursache für den Verlust der Artenvielfalt (insbes. Tropen/Subtropen)
Biologische Invasion globales Phänomen mit weit reichender Wirkung!
Zunahme der Problematik in Folge von Klimawandel und Globalisierung
Pimentel et al. (2005): für USA, GB, Australien, Süd-Afrika, Indien, Brasilien: 314 Mrd. US $/Jahr
Hochgerechnet weltweit: 1,4 Billionen US $/Jahr
Schätzungen ökonomischer Schäden durch IAS (Invasive Alien Species); Schäden + Kosten für Kontrolle)
Kettunen et al. (2009): für Europa 12,5 Mrd. €/Jahr
Reinhardt et al. (2003): Beispiele für DeutschlandRiesenbärenklau: 12,3 Mio €/JahrBeifuß-Ambrosie: 32,1 Mio €/JahrSpäte Traubenkirsche: 25,6 Mio €/Jahr
http://www.ieep.eu/assets/448/ias_assessments.pdf
Gefährdungsursache für die Artenvielfalt:
0,3 %ca. 30 ArtenSpezifisch bekämpft
2,8 % 277 in naturnaher Vegetation etabliert
2,1 %
3,2 %
Archaeophyten: 247
Neophyten: 380
dauerhaft etabliert
100 % ca. 12.000 eingeführte Arten
Prozent Anzahl Arten
Anzahl nach Deutschland eingeführter und etablierter gebietsfremder Pflanzenarten (Kowarik 2010)
Projektgruppe Biodiversität undLandschaftsökologie
FriedbergAuswirkungen von gebietsfremden Arten
Betrifft nur wenige gebietsfremde Arten, aber Auswirkungen können erheblich sein!!
• Erschwerte Bewirtschaftung von Forstflächen
• Erhöhter Aufwand für Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft
• Erhöhung des Pflegeaufwands im Naturschutz oder in Städten
• Verringerung der Uferstabilität
• Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit
ökonomische A.
ökologische A.
• Verdrängung anderer Arten
• Veränderung des Standorts z.B. N-Anreicherung, Änderung des Wasserhaushalts
• Einfluss auf Bestäubung anderer Arten
• Introgression
Mögliche unerwünschte Auswirkungen gebietsfremder Pflanzenarten
Beispiel Staudenknöteriche
Fallopia japonica
F. sachalinensis
F. x bohemica
Unerwünschte Auswirkungen:
• Verdrängung anderer Pflanzenarten
• Destabilisierung von Ufern
• Schäden an Bauwerken
• Sichtbehinderungen
Beispiel: Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
Mögliche unerwünschte Auswirkungen
• Behinderung der Forstwirtschaft
• Verdrängung von Arten
Beispiele:
Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia)
Auswirkungen
• Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit
• Problematisches Ackerunkraut (Ambrosia)
• Verdrängung anderer Arten (Heracleum)
Verbreitung in Europa (Pollenflug)
1990 2000
Prof. Dr. Siegfried Jäger, www.polleninfo.org
2006none 0 -
2,2
very low 2,2 - 8,9
low 8,9 - 20,0
medium 20,0 - 35,6
High 35,6 - 55,6
very high 55,6 - max
Jahressumme Pollen/m3
Zusammenfassung Teil 1
Ein geringer Teil (ca. 0,3 %) gebietsfremder Arten in D ist invasiv, einige Arten haben weitere unerwünschte Auswirkungen
• Gesundheitswesen: z.B. Ambrosia artemisiifolia, Heracleum mantegazzianum
• Wasserwirtschaft: z.B. Fallopia japonica
• Forstwirtschaft: z.B. Prunus serotina
Naturschutz: Verdrängen durch direkte Konkurrenz, Standortveränderungen z.B. Robinia pseudoacacia, Lupinus polyphyllos
• Pflegeaufwand in Schutzgebieten kann sich erheblich erhöhen
Weitere negative Auswirkungen möglich:
• Landwirtschaft: z.B. Ambrosia artemisiifolia
Interessante links und LiteraturKowarik, I. (2010): Biologische Invasionen. Neophyten und Neozoen in Mitteleuropa. 2. Auflage. Ulmer.
www.ambrosiainfo.de
www.floraweb.de/neoflora/
Neue strategische Ansätze, rechtliche Grundlagen (CBD, BNatSchG)
(aus Klingenstein & Otto 2008)
Projektgruppe Biodiversitätund Landschaftsökologie
Handlungsoptionen
Vorsorge
Früherkennungund Sofort-maßnahmen
Kontrolle
Strategie
Ausbreitungsprozess und Handlungsmöglichkeiten
Strategie
Prävention/Sofort-maßnahmen
Verhinderung der Einschleppung
Komplette Entfernung noch möglich
KontrolleKontrolle nur mit hohem Kostenaufwand möglich
Zeit
Häufigkeit der Art
Zeit
Häufigkeit der Art
Gültig sein 01.03.2010
BNatSchG § 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
(1) Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken.
(2) Arten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten handelt, sind zu beobachten.
MonitoringFrüherkennung
Rechtsgrundlage
BNatSchG § 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
(3) Die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder ergreifen unverzüglich geeignete Maßnahmen, um neu auftretende Tiere und Pflanzen invasiver Arten zu beseitigen oder deren Ausbreitung zu verhindern. Sie treffen bei bereits verbreiteten invasiven Arten Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Auswirkungen der Ausbreitung zu vermindern, soweit diese Aussicht auf Erfolg haben und der Erfolg nicht außer Verhältnis zu dem erforderlichen Aufwand steht.....
Sofortmaßnahmen Kontrolle
Rechtsgrundlage
Bekämpfungsperspektiven
Abwägung: Kosten/Nutzen
BNatSchG § 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde…. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist....
Rechtsgrundlage
Genehmigungsvorbehalt
BNatSchG § 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
(6) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass ungenehmigt ausgebrachte Tiere und Pflanzen oder sich unbeabsichtigt in der freien Natur ausbreitende Pflanzen sowie dorthin entkommene Tiere beseitigt werden, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist.
Rechtsgrundlage
Beseitigungsanordnung
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie61169 Friedberg
• Entfernung des Stinktierkohls zum Schutz der standorttypischen Feuchtgebietsvegetation im Taunus
• In diesem Fall wurde eine neue biologische Invasion rechtzeitig erkannt und die Pflanzen im Sinne der Biodiversitätskonvention durch Sofortmaßnahmen entfernt
Zusammenfassung und Fazit
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