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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation 47 Anhang 3 Präsentation RA Dirk Teßmer (Rechtsanwälte Philipp – Gerlach – Teßmer) Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Rechtliche Feststellungen und Fragen an die Wissenschaft

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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation

47

Anhang 3

Präsentation

RA Dirk Teßmer (Rechtsanwälte Philipp – Gerlach – Teßmer)

Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Rechtliche Feststellungen

und Fragen an die Wissenschaft

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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation

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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechu ng zur FFH-VP – Rechtliche Feststellungen und Fragen an die Wissenschaft

Vortrag 29.11.2013 Expertenworkshop des BfNBestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung - unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel

- Dirk Teßmer -Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Philipp-Gerlach ● Teßmer60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74

Tel. 069/4003400-13 * Fax. 069/[email protected] * www.pg-t.de

Rechtlicher Maßstab: Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, § 34 BNat SchG

Projekt ist unzulässig, wenn es zu erheblichen Beei nträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt.

- Projekt:-> Projektbegriff der UVP-RL-> bauliche Maßnahmen, Eingriffe inkl. Abgrabungen-> auch menschliche Tätigkeiten wie etwa die Jagd, Fischerei oder sonstige "Arbeiten" oder "Tätigkeiten" können ausreichen, wenn sie das Gebiet als solches beeinträchtigen können. Veränderungen oder Störungen, können ein Gebiet beeinträchtigen, wenn sie "drohen, die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu gefährden"

(EuGH, 04.03.2010, 13.12.2007, 07.09.2004; OVG NRW, 21.02.2011).

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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation

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Eingriff muss erheblich sein

-> Als erheblich ist jede Beeinträchtigung einzustufen, die zu einer Verschlechterung der zu schützenden Lebensraumtypen oder Arten führt (BVerwG, 17.01.2007).

=> Beeinträchtigung ist nur dann unerheblich, wenn der Zustand der geschützten Lebensräume und der Habitate der geschützten Arten (min.) gleich bleibt / die Populationsgröße der geschützten Arten nicht abnimmt,

kein Individuenschutz, sondern Populationsschutz - anders als im besonderen ArtenschutzR nach § 44 BNatSchG, Art. 5 VS-RL, Art. 12 FFH-RL

Erheblich ist:jede Beeinträchtigung, die sich negativ auf die Leb ensräume und/oder Arten auswirken kann.

Es kommt dabei darauf an, ob ein für das Erhaltungsziel maßgeblicher Bestandteil eine erhebliche Beeinträchtigung erfährt (S/F-H, § 34, Rn. 54).

=> Selbst massive Eingriffe in Natur und Landschaft müssen nicht zwangsläufig in jedem Fall zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzziele führen; dies ist etwa dann nicht der Fall,

- wenn sich die Auswirkungen auf Rand- und Pufferzonen eines Schutzgebiets beschränken und/oder

- wenn Pflanzen und Tiere betroffen werden, die nicht zu den im Gebiet besonders geschützten Arten zählen (BVerwG, 16.03.2006).

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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation

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- wenn es um den Schutz von Tierarten geht, die sich nachweislich von den vorhabensbedingten Stressfaktoren (Lärmimmissionen o.ä. Wirkungen) nicht stören lassen (BVerwG, 17.01.2007).

- wenn es um den Schutz von Tierarten geht, die ausreichend flexibel in ihrer Lebensraumanpassung sind und unbeschadet innerhalb des Natura-2000-Gebietes ausweichen können.

- Bei FFH-Gebieten: Nach Ausweisung sollen nicht die Angaben im Standard-Datenbogen maßgeblich sein, sondern die Schutzziele des Natura-2000-Gebiets; die Angaben im Standard-Datenbogen sind aber maßgeblich, solange das Gebiet noch nicht von der Kommission in die Gemeinschaftsliste aufgenommen ist.

An den Nachweis der Verträglichkeit werden strenge Anforderungen gestellt: Nach der Rspr. des BVerwG wird der Umfang der Ermittlungen letztlich durch die Maßstäbe der „besten verfügbaren wissenschaftlichen Mittel“ bestimmt (BVerwG, 17.01.2007, 14.04.2010).

Ein Vorhaben darf nur dann (ohne Ausnahmeprüfung /-entscheidung) zugelassen werden, wenn die Genehmigungsbehörde sich darüber Gewissheit verschafft hat, dass das Vorhaben sich nicht nachteilig auf das Gebiet auswirkt, gerade weil kein vernünftiger wissenschaftlicher Zweifel besteht.

Darlegungs- und Beweislast liegt beim Vorhabenträger (bzw. im Falle einer beklagten Genehmigung bei der Behörde).

Daher gehen nicht nur begründete Zweifel zu Lasten der Verträglichkeit des Projekts, sondern auch unaufgeklärte Wirkungszusammenhänge (OVG NRW, 11.09.2007).

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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation

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Vögel können Gegenstand von Erhaltungsziele /Schutzzwecken sein

- als relevante Art in Vogelschutzgebieten

- als Begleitart zu LRT nach Anh. I FFH-RL in FFH-Gebieten (z. B. Mittelspecht als Charakterart der Eichen-Hainbuchenwäldern).

Auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten gelegene Pr ojekte müssen Gegenstand einer Verträglichkeitsprüfung sein (EuGH, 10.01.2006, BVerwG, 17.01.2007; a. A. in Bez. auf VSG: VG Minden, 10.03.2010, nur wenn „Verriegelung“), wenn sie -> Wirkungen auf die Schutzobjekte im angrenzenden Schutzgebiet entfalten -> oder als pot. FFH-Gebiet oder fakt. VS-Gebietanzusprechen sind (RF unterschiedlich!).

Potentiell unverträgliche Wirkungen / Beeinträchtig ungen von Vögeln sind

-> Tötungsrisiken-> Verlust von wichtigen Lebensraumbereichen-> Vergrämungswirkung

=> Unzulässigkeit von Vorhaben bspw. - in Brutrevieren- Rastflächen

- Hauptflugroutenin Natura-2000-Gebieten

Während Brutreviere und Rastflächen außerhalb von Natura 2000-Flächen ein Indiz für falsche fachliche Abgrenzung sind, ist eine Belegenheit von Vorhaben in Flugrouten von innerhalb des Schutzgebietes geschützten Tieren ein klassisches Problem des mittelbaren Schutzbereiches (Umstände des Einzelfalls sind entscheidend).

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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation

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Wirkfaktoren können nach Lambrecht/Trautner, Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit i m Rahmen der FFH-VP, Schlussstand, Bonn 2007, S. 21. sein:

Wirkfaktorgruppen Wirkfaktoren1. direkter Flächenentzug 1-1 Überbauung/ Versiegelung2. Veränderung der Habitat-struktur/Nutzung 2-1 direkte Veränderung von Veget ations-/Biotopstrukturen

2-2 Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik2-3 Intensivierung der land- , forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung2-4 kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege2-5 ( länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege

3. Veränderung abiotischer Standortfaktoren 3-1 Veränderung des Bodens- bzw. Untergrundes3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse3-3 Veränderung der hydologischen/hydothermischen Verhält nisse3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse3-6 Veränderung anderer standor t-, vor allem klimarelevanter Faktoren (z. B. Belichtung, Verschattung)

4. Barriere- oder Fallenwir-kung/Individuenverluste 4-1 baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenver luste4-2 anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Indiv iduenver luste4-3 betriebsbedingte Bar riere- oder Fallenwirkung/Indiv iduenverluste

5. nichtstoffl iche Einwir-kungen 6-1 Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag6-2 organische Verbindungen6-3 Schwermetalle6-4 sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe6-5 Salz6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebst offe und Sedimente)6-7 olf aktorische Reize (Dufts toffe, auch: Anlockung)6-8 Arzneimittelrückstände und endokrin wirkende Stoffe6-9 sonstige Stoffe

7. Strahlung 7-1 nichtionisierende Strahlung/elektromagnetische Felder7-2 ionisierende/radioaktive Strahlung

8. gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen 8-1 Management gebietsheimischer Arten8-2 Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u. a.)8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen

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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation

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Schutzabstände zu Natura-2000-Gebieten� OVG Nds (12.11.2008): Mindestabstand von 500 m bei Betroffenheit von

Vögeln als Schutzgegenstand

� OVG Thüringen (14.05.2007): Bei Rotmilan Tabubereich von 1 km und Prüfbereich von 6 km

� OVG Nds (22.11.2012): 500 m Abstand zu Nahrungshabitaten für Wiesenweihe, Kiebitz, Blessgans und Graugans

� OVG NRW (27.07.2010): erhebliche Beeinträchtigung von außerhalb Natura-2000-Gebieten geplanten WEA aufgrund der Gefahr von Pendelflügen zwischen innerhalb des Schutzgebiets gelegenen Schlaf- und Nahrungshabitaten aufgrund Verlängerung des Flugwegs durch Ausweichbewegungen mit der Folge eines erhöhten Energiebedarfs und Nahrungsengässen sowie letztlich erhöhter Sterblichkeit

� VG Düsseldorf (31.10.2011): bloße Erschwerung, das Schutzgebiet zu erreichen, kann nicht genügen; erforderlich ist eine „Abriegelung“

� OVG NRW (27.07.2010): 300 m außerhalb eines Schutzgebiets geplante WEA ist unverträglich, wenn Meideverhalten zur Aufgabe eines innerhalb des Schutzgebietes gelegenen Nahrungshabitates führt

� VG Oldenburg (07.07.2011): zeitweise Betriebsbeschränkung von WEA zum Schutz einer 150 m entfernt brütenden Wiesenweihe

� OVG RLP (28.10.2009): Bedeutsamer Zugkorridor ist grds. öffentlicher Belang i.S.v. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. BauGB

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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

- RA Dirk Teßmer -

Rechtsanwälte Philipp-Gerlach ● Teßmer60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74

Tel . 069/4003400-13 * Fax. 069/4003400-23

[email protected] * www.pg-t.de

VG Hannover, 27.04.2010:

Begriffs der Population in § 20a Abs. 5 BNatSchG 1976: »Population .. ist die sich selbst erhaltende Gemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen einer bestimmten Art innerhalb eines bestimmten Raumes«.

Die für eine Population erforderliche biologisch oder geografisch abgegrenzte Zahl von Individuen lässt sich so umschreiben, dass für eine Population erforderlich ist, dass ihr Individuen der gleichen Art angehören und sie sich innerhalb eines von den jeweiligen Lebensbedürfnissen bestimmten Raumes, eines in sich geschlossenen Verbreitungsgebiets (d. h. Habitat und/oder Aktivitätsbereichs), selbst erhalten, d. h. untereinander in festen – generativen oder vegetativen – Vermehrungsbeziehungen stehen.

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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation

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Anhang 4

Präsentation

Karsten Schröder (BIOS)

Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info: Teilmodul Vögel - Stand und aktuelle Weiterentwicklung

zu den Zugvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL

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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation

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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info :Teilmodul Vögel – Stand und aktuelle Weiterentwicklu ng zu den Zugvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL

FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM

Foto: Günter Blutke

- Projekt-Sachstand:

1. Artenspektrum

2. Aufbau des Fachinformationssystems

3. Schwerpunkte,

4. Umfang und Tiefe der Bearbeitung

5. Raumbedarf und Aktionsräume von Arten

- Kenntnisdefizite und Forschungsbedarf zu einzelnen Wirkfaktoren, Projekttypen

FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM

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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation

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1. Artenspektrum

• Standardtexte und Texte zu 63 Anhang I-Arten (2008-10)

• Bearbeitung von 88 Zugvogelarten (2013-14)

FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM

2. Aufbau des Fachinformationssystems

• Literaturrecherche: Auswertung und (zusammenfassende) Dokumentation

• Expertenbeteiligung

• 36 Wirkfaktoren in 9 Wirkfaktorgruppen

• Standardtexte und artspezifische Datensätze

• Relevanzeinstufung des Wirkfaktors (für die jeweilige Art)

0 (i. d. R.) nicht relevant1 gegebenenfalls relevant2 regelmäßig relevant3 regelmäßig relevant - besondere Intensität

• 5 Bearbeitungskategorien

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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation

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3. Schwerpunkte der Bearbeitung

• Windenergieanlagen, Windparks

• E: Langzeituntersuchung zu Wiesenvögeln (Steinborn et al. 2011); vogelartspezifische Kollisionsrisiken (Illner 2012, Langgemach & Dürr 2013);

Offshore: Kumulationseffekte für Zugvögel (Masden et al. 2010, Krijgsveld et al. 2011, Poot et al. 2011, Aumüller et al. 2013);

• PM: Raumnutzungsanalysen, Untersuchungsanforderungen, Beurteilungskriterien potentielle Beeinträchtigungsbereiche bei Großvogelarten (Reichenbach & Handke 2006, MELUR, LLUR SH 2013)

• RE: Definition von Schwellenwerten (Dierschke & Bernotat 2012, Richarz et al. 2012, LAG-VSW 2014)

FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM

E=Empfindlichkeit, PM= Prognosemethoden, RE=Relevanz-/Erheblichkeitsschwellen

3. Schwerpunkte der Bearbeitung (2. Folie)

• FreileitungenE: Kollisionsrisiko: kollisionsgefährdeten Vogelartengruppen, Habitatverlust und Habitatverschlechterung (LLUR SH, Albrecht et al. 2013);

BMU-Studie zu ökologischen Auswirkungen von 380-kV-Erdleitungen und HGÜ-Erdleitungen (Energie-Forschungszentrum Niedersachsen 2011);

Leitlinie Fernleitungsbau (European Commission 2013);

Wirksamkeit von „Vogelabweisern“ an Hochspannungsfreileitungen (Bernshausen et al. i. Druck).

• Gezeiten- und WellenkraftwerkeE: Kollisionsrisiken für tauchende Seevogelarten (Furness et al. 2012)

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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation

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4. Umfang und Tiefe der Bearbeitung

• Anlagebedingte Barrierewirkung / Mortalität an Zäunen (Kruckenberg),Glasscheiben (Schmid 2012; > Ornilux)

• Akustische Reize > Infraschall

• Lichtdirekte Reaktionen, indirekte Wirkungen,Beeinflussung tages- und jahresrhythmischer Verhaltensweisen

• Nährstoffeintrag

• Organische Verbindungen, Endokrin wirkende Stoffe

• Schwermetalle

• Olfaktorische Reize

• Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten (Prädatoren)

FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM

5. Raumbedarf und Aktionsräume von Arten

• Laufende Fortschreibung der Zusammenstellungen zu Aktionsräumen, Mindestflächengrößen, Mobilität und Dichten für die einzelnen Tierarten.Erarbeitung im Rahmen des Fachkonventionsvorschlags zur Bestimmung der Erheblichkeit bei direktem Flächenentzug in Habitaten der geschützten Tierarten (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007).

• Fortschreibungsbedarf insbesondere hinsichtlich Rastvogellebensräumen

FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM

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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation

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Kenntnisdefizite, Forschungsbedarf (Wf, Projekttype n):

• Barrierewirkungen: Gebäude / Dämme, Küstenbauwerke (Lahnungen);

• Deichbau: Relevanz / Erheblichkeit kumulativer Effekte von Verkleinerungen des Lebensraumes

• Landwirtschaft: Erheblichkeiten ergeben sich z.T. erst bei summativer und kumulativer Betrachtung: Nutzungsänderungen, Veränderungen der Vegetations-und Biotopstrukturen, Nährstoffeinträge

• Forstwirtschaft, viel Holz, wenig Altholz, kaum Reifephasen; wie war unser Primärwald besiedelt?

• kumulative Randeffekte von Erschließungen: Manifestation degenerierter Systeme, zunehmende Störreize, Ausbreitung gebietsfremder Arten

• Grundsätzlich: häufig fehlende Verknüpfungen bei der Ursachenforschungenz.B. Schadstoffbelastungen von Eiern und Auswirkungen auf den Bruterfolg einer Population

FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

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Anhang 5

Präsentation

Dr. Volker Dierschke (GaviaEcoResearch) & Dirk Bernotat (BfN)

Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortalität im

Rahmen der FFH-VP – Erweiterung um Gastvogelarten

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter

Mortalität im Rahmen der FFH-VP

Erweiterung um Gastvogelarten

Volker Dierschke & Dirk Bernotat

Gavia EcoResearch Bundesamt für Naturschutz

I.

Rechtlicher und planerischer

Hintergrund

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

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Verschiedene Formen der Mortalität / Wirkfaktoren:1. Anlagebedingte Mortalität

� WEA, Freileitungen, Masten, Brücken, Glas, Zäune � Vögel, z.T. Fm

� Kanäle, Schächte � Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger, Käfer

2. Betriebsbedingte Mortalität� z.B. Kollisionen mit Autos, Zügen, Flugzeugen

� z.B. wandernde Fischarten an Flusskraftwerken

� z.B. Beifang Seevögel bei Fischerei, Wiesenvögel bei früher Mahd, Fledermäuse bei forstlichem Einschlag

3. Baubedingte Mortalität� Baugruben, Absaugpumpen, Bauverkehr � Amphibien

� Baufeldräumung, Baumfällung, Überbauung (vgl. a. Freiberg-Urteil BVerwG)

Hintergrund: projektbedingte Mortalität v.a. bei Planung v. Infrastrukturvorhaben

1. Bedeutungszuwachs in Planungspraxis� im Unterschied zu ER / UVP sind heute i.d.R. Artbezug u.

differenzierte Aussagen erforderlich, z.B.:

2. Artenschutzrechtliches Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1, Nr. 1):

� Wortlaut mit Individuenbezug („Tiere verletzen/töten“)

� Auslegung: bei Eingriffen zählt nicht zwingend jedes Individuum

� unvermeidbare Tierkollisionen / betriebsbedingte Mortalität:� Maßgeblich ist die „Unvermeidbarkeit“ und eine

� „signifikante Erhöhung“ der Mortalität (> allg. Lebensrisiko)

� Probleme, z.B.: � Was ist bei welcher Art eine signifikante Erhöhung?

� Umgang mit Ubiquisten unter den Vogelarten, da alle gleich geschützt?

Rechtlicher Anwendungsrahmen

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

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3. Gebietsschutz / FFH-VP nach § 34 BNatSchG

� Welche projektbedingte Mortalität ist bei welchen der im Gebiet geschützten Arten „erheblich“?

� Bezugsgröße sind die Bestände des Gebiets, nicht „Individuen“ oder „Populationen“

4. Biodiversitätsschäden im Zuge der Umwelthaftung n ach § 19 BNatSchG

� „Schädigung“, wenn „erhebliche nachteilige Auswirkung“ auf günstigen Erhaltungszustand der geschützten Arten

� z.B. Ölunfälle, Baumfällung mit Höhlenbrütern / Horst

Rechtlicher Anwendungsrahmen

A: Prognose der Mortalität:� artspezifische Empfindlichkeiten (z.B. Attraktionswirkungen)

� projektspezifische Komponenten (z.B. Kfz-Intensitäten)

� räumliche Konfliktkonstellationen (z.B. regelm. Wanderkorridore)

� => Tötungsraten / -risiken im jeweiligen Einzelfall

B: Bewertung der Mortalität: � valide naturschutzfachliche Bewertung der zuvor prognostizierten

Mortalität im Hinblick auf Rechtsnormen

� übergeordnete Kriterien möglich, da Tötungsursache unwesentlich

� verschiedene populationsökologische und naturschutzfachlicheParameter relevant:

� => Operationalisierung

Operationalisierung

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

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� Unterstützung der Praxis bei der Bewertung anthropogener Mortalität in Prüfungen

� Ansatz: keine statistisch signifikant validierten Modellierungen, aber fachlich plausible über Matrices generierte Einstufungen

� => „Parameter“ haben den Charakter von „Indikatoren“

� => Verknüpfungen sind keine „Verrechnungen“, sondern nachvollziehbare „Aggregationsregeln“

Ziele des Ansatzes

II.

Operationalisierung der artspezifischen Mortalitäts-Gefährdung

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

66

Änderung der ÜberlebensrateSensitivität = ------------------------------------------

Änderung der Wachstumsrate

= Empfindlichkeit der Populationsentwicklung gegenüber Änderungen in der Überlebensrate

oder: Wie leicht ist ein verlustiges Individuum ersetzbar ?

allgemeine Gefährdung

Erhaltungszustand

nationale Verantwortlichkeit

Häufigkeit / Seltenheit

Bewertungsindices Kriterien Parameter / Indikatoren

Populations-biologischerSensitivitäts-

Index (PSI)

Mortalität

Reproduktion

Populationsgröße

Mortalitätsrate Alttiere

Lebensalter

Alter bei Eintritt in Reproduktion

Reproduktionsrate

Reproduktionspotenzial

nationale Bestandsgröße

nationaler BestandstrendPopulationsentwicklung

Einstufung nationale Rote Liste

Erhaltungszustand der 3 biogeografischen Regionen bzw.

Anteil der Gefährdung in Landeslisten

Nat. Verantwortlichkeit (Gruttke 2004) bzw.

Häufigkeitsklassen (nach Roter Liste)

Gefährdung in Europa / Welt (SPEC)

Naturschutz-fachlicher

Wert-Index (NWI)

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

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Populations-biologischerSensitivitäts-

Index (PSI)

Mortalitätsrate Alttiere

Lebensalter

Alter bei Eintritt in Reproduktion

Reproduktionsrate

Reproduktionspotenzial

nationale Bestandsgröße

nationaler Bestandstrend

gleichrangige= Gewichtung

(Mittelwert)

Ab-/Zuschlag

Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index (9-stuf ig)

Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index: Scoring

Score Mortalitätsrate(pro Jahr)

max. Lebens-alter (Jahre)

Alter Beginn Reproduktion

Reproduktionsrate und Reproduktionspotenzial

(f lügge juv./Jahr)

Populat ionsgröße (Ind.)

1 1-10 % >30 <5 J. 0,0-1,0 <100

2 11-20 % 21-30 4-5 J. 1,1-2,0 100-1.000

3 21-30 % 16-20 3 J. 2,1-3,0 1.001-10.000

4 31-40 % 11-15 2 J. 3,1-5,0 10.001-100.000

5 41-50 % 6-10 1 J. 5,1-10 100.001-1 Mio.

6 51-60 % 4-5 7-12 Mon. 11-50 1 Mio. – 10 Mio.

7 61-70 % 3 3-6 Mon. 51-100 10 Mio. – 100 Mio.

8 71-85 % 2 1-2 Mon. 101-500 100 Mio – 1 Mrd.

9 86-100 % ≤1 <1 Mon. >500 >1 Mrd.

∑ (6 Parameter)PSI = ———————— + Trend

6

25-Jahre-Trend: Abnahme >50%: Abzug 0,5Abnahme >20%: Abzug 0,3Zunahme >20%: Zuschlag 0,3Zunahme >50%: Zuschlag 0,5

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

68

Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index (9-stuf ig) => Beispiele Gastvögel

Alttier-mortalität (pro Jahr)

Max. Lebens-

alter(Jahre)

Alter bei Eintritt in

Reproduk-tion (Jahre)

Potenz. Reproduk-

tion(Junge/J.)

Reproduk-tionsrate(Junge/J.)

Bestand in D.(Ind.)

Bestands-trend in D. PSI PSI

Schreiadler 0,08 27,0 4 1,0 0,7 <1.000 ↓

1 2 2 1 1 1 -0,3 1,2 1

Trauer-seeschwalbe 0,15 21,0 2 2,8 1,5 <10.000 ↓

2 2 4 3 2 3 -0,3 2,4 2

Zwergschwan 0,16 24,8 4 3,6 3,0 <100.000

2 2 2 4 3 4 +0,3 3,1 3

Flussregen-pfeifer 0,43 24,0 1 4,0 2,2 <100.000 =

5 2 5 4 3 4 0 3,8 4

Rotdrossel 0,48 18,8 1 10,4 3,4 >1000.000 =

8 2 5 6 5 4 0 4,8 5

Wintergold-hähnchen 0,85 6,1 1 17,2 14,8 >10000.000 =

8 5 5 6 6 7 0 6,2 6

Einstufung nationale Rote Liste

Erhaltungszustand der 3 biogeografischen Regionen bzw.

Anteil der Gefährdung in Landeslisten

Nat. Verantwortlichkeit (Gruttke 2004) bzw.

Häufigkeitsklassen (nach Roter Liste)

Gefährdung in Europa / Welt (SPEC)

Naturschutz-fachlicher

Wert-Index (NWI)

Naturschutzfachlicher Wert-Index (5-stufig) für Gas tvögel

gleichrangige= Gewichtung

(Mittelwert)

Ab-/Zuschlag

X

X

XRote Liste Europa

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

69

Naturschutzfachlicher Wert-Index: Scoring

Score Rote Liste Deutschland

Häufigkeit Deutschland Rote Liste Europa

1 0 oder 1 extrem/sehr selten CR

2 2 oder R selten EN, L oder R

3 3 mittelhäufig VU, D oder H

4 4 häufig

5 * sehr häufig S

∑ (3 Parameter)NWI = ———————— + Verantwortlichkeit

3

Verantwortlichkeit (SPEC): >60% Weltbestand in Europa und global gefährdet: Abzug 0,5 >50% Weltbestand in Europa und negativer Trend: Abzug 0,3Art nicht auf Europa konzentriert und negativer Trend: Abzug 0,2

Naturschutzfachlicher Wert-Index (5-stufig) => Beis piele für Gastvögel

Rote Liste Deutschland

Häufigkeit Deutschland

Rote Liste Europa

SPEC-Kategorie NWI NWI

Zwerggans 1 ss EN 1

1 1 2 -0,5 0,8 1

Raubseeschwalbe R ss R 3

2 1 2 -0,2 1,4 1

Samtente 1 mh D 3

1 3 4 -0,2 2,4 2

Sterntaucher 2 mh H 3

2 3 3 -0,2 2,4 2

Zwergschwan * mh VU 3

5 3 3 -0,2 3,4 3

Singschwan * mh S E

5 3 5 0 4,3 4

Weißwangengans * h S -

5 4 5 0 4,7 5

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

70

1sehr hoch

2hoch

3mittel

4gering

5sehr gering

1extrem hoch

I.1 I.2 I.3 II.4 II.5

2sehr hoch

I.2 I.3 II.4 II.5 III.6

3hoch

I.3 II.4 II.5 III.6 III.7

4rel. hoch

II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8

5durchschn.

II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9

6rel. gering

III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10

7gering

III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11

8sehr gering

IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12

9extrem gering

IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13

Pop

ulat

ions

biol

ogis

cher

Sen

sitiv

itäts

-Ind

ex (P

SI)

Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)

Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI)

1 2 3 4 5

1 Atlantiksturmt. Schreiadler,Papageitaucher

Sturmschwalbe,Gänsegeier

2 Gryll teiste, Raubseeschw.

Sterntaucher, Trauerseeschw.

Seeadler, Brandseeschw.

Basstölpel ,Silbermöwe

Austernfischer

3 Zwerggans, Sumpfohreule

Samtente, Ohrentaucher

Zwergschwan,Kiebi tz

Singschwan, Kranich

Eiderente, Lachmöwe

4 Moorente Knäkente, Raubwürger

Spießente, Ortolan

Höckerschwan,Waldohreule

Blässgans, Trauerente

5 Wachtelkönig,Zippammer

Wachtel , Eisvogel

Feldlerche, Rauchschwalbe

Stockente, Ringeltaube

6 Zilpzalp,Wintergoldhähn.

7

8

9

Pop

ulat

ions

biol

ogis

cher

Sen

sitiv

itäts

-Ind

ex (P

SI)

Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)

Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) für Gastvögel

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

71

1sehr hoch

2hoch

3mittel

4gering

5sehr gering

1extrem hoch

I.1 I.2 I.3 II.4 II.5

2sehr hoch

I.2 I.3 II.4 II.5 III.6

3hoch

I.3 II.4 II.5 III.6 III.7

4rel. hoch

II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8

5durchschn.

II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9

6rel. gering

III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10

7gering

III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11

8sehr gering

IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12

9extrem gering

IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13

Pop

ulat

ions

biol

ogis

cher

Sen

sitiv

itäts

-Ind

ex (P

SI)

Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)

Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI): Unterschiede Brutvögel / Gastvögel Pfeifente

Brutvögel

Gastvögel

1sehr hoch

2hoch

3mittel

4gering

5sehr gering

1extrem hoch

I.1 I.2 I.3 II.4 II.5

2sehr hoch

I.2 I.3 II.4 II.5 III.6

3hoch

I.3 II.4 II.5 III.6 III.7

4rel. hoch

II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8

5durchschn.

II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9

6rel. gering

III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10

7gering

III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11

8sehr gering

IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12

9extrem gering

IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13

Pop

ulat

ions

biol

ogis

cher

Sen

sitiv

itäts

-Ind

ex (P

SI)

Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)

Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI): Unterschiede Brutvögel / Gastvögel Eissturmvogel, Tordalk

Brutvögel Gastvögel

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

72

1sehr hoch

2hoch

3mittel

4gering

5sehr gering

1extrem hoch

I.1 I.2 I.3 II.4 II.5

2sehr hoch

I.2 I.3 II.4 II.5 III.6

3hoch

I.3 II.4 II.5 III.6 III.7

4rel. hoch

II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8

5durchschn.

II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9

6rel. gering

III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10

7gering

III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11

8sehr gering

IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12

9extrem gering

IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13

Pop

ulat

ions

biol

ogis

cher

Sen

sitiv

itäts

-Ind

ex (P

SI)

Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)

Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI): Unterschiede Brutvögel / Gastvögel Großer Brachvogel

Brutvögel

Gastvögel

III.

Berücksichtigung des MGI in

Planungen und Prüfungen

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

73

Ergebnis: Sehr große Übereinstimmung!

� Praktisch alle Arten (29 von 30), für die zu individuellen Brutplätzen Abständedefiniert werden, fallen in die 2 kritischsten MGI-Klassen I (lila) und II (rot)

� MGI ist als ergänzende Rechtfertigung für Artenauswahl nutzbar

� Keine Art, für die Abstände definiert werden, fällt in die drei unkritischsten MGI-Klassen IV-VI (gelb-grün)

� MGI ist zur Begründung des Abschichtens von Arten nutzbar

� z.B. Felderche (72 Schlagopfer), Wintergoldhähnchen (47), Neuntöter (16)

� Arten der mittleren MGI-Klasse III (orange) individuell behandelt:

� Koloniebrüter mit ihrem erhöhten räumlichen Risiko mit Abstandswertenz.B. Kormoran, Graureiher, Lachmöwe, Sturmmöwe (alle MGI III.6);Seeschwalben (ohnehin MGI I-II)

� Arten wie Mäusebussard, Turmfalke, Habicht dagegen z.B. ohne Abstandswerte

Vergleich: MGI mit Artenspektrum der WEA-Abstandsregelungen der LAG-VSW

I. Hinsichtlich Relevanz und Prüfbedürftigkeit von Mortalität bei Arten

� Hohe Relevanz bei Arten mit hoher Mortalitätsgefährdung �

„Abschichtung“ bei ubiquitären und populationsbiologisch „robusten“ Arten

� => Z. B. hinsichtlich Artenspektrum + Untersuchungsintensitäten relevant

� => Warnhinweise auf vorgelagerten Planungsebenen / bei Vorprüfungen

Berücksichtigung des MGI in Prüfungen

MGI- Klasse I II I II IV V VI

I.1 I.2 I.3 II.4 II. 5 III. 6 III .7 IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13

Untersuchungs-Relevanz von Mortalität

sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

74

II. Bewertung der „Erheblichkeit“ i.w.S. im Kontext der jeweiligen Rechtsnorm

� Erheblichkeit der Beeinträchtigung im Gebietsschutz

� Signifikant erhöhte Mortalität beim Artenschutz

� Biodiversitätsschaden aufgrund erheblicher negativer Auswirkung auf EHZ

Berücksichtigung des MGI in Prüfungen

MGI- Klasse I II I II IV V VI

I.1 I.2 I.3 II.4 II. 5 III .6 I II.7 I V.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13

Risiko einer „Erheblichkeit“ von Mortalität

sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering

Bewertung der „Erheblichkeit“ in Abhängigkeit von MGI + Risiko / Anzahl v. Individuenverlusten

(Variante 1)MGI-

Klasse

Arten (Auswahl) Ggf. Erheblichkeit /

Signifikant erhöhtes TötungsrisikoI.1 Steinadler, Gänsegeier, Bartgeier

Gering bis deutlich erhöhtes

Tötungsrisiko

eines Individuums

I.2 Schelladler, Schreiadler, Großtrappe, Triel, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Alpenstrandläufer, Zwergmöwe, Lachseeschwalbe, Raubseeschwalbe

I.3 Eissturmvogel, Auerhuhn, Basstölpel, Rohrdommel, Goldregenpfeifer, Purpurreiher, Kornweihe, Seeregenpfeifer, Flussuferläufer, Kampfläufer, Trottellumme, Tordalk, Trauerseeschwalbe,

Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, SumpfohreuleII.4 Birkhuhn, Weißstorch, Seeadler, Fischadler, Wiesenweihe, Baumfalke, Kiebitz, Bekassine,

Zwergdommel, Nachtreiher, Weißbart-Seeschwalbe, Weißflügel-Seeschwalbe, Küstenseeschwalbe,

Steinkauz, Ziegenmelker, Wiedehopf, Dreizehenspecht, Raubwürger, SeggenrohrsängerHohes bis sehr hohes Risiko eines

IndividuenverlustesII.5 Schwarzstorch, Kranich, Rotschenkel, Spießente, Löffelente, Gänsesäger, Haselhuhn,

Alpenschneehuhn, Rothalstaucher, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Wanderfalke,

Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Austernfischer, Uhu, Wendehals, Grauspecht, Zaunammer, OrtolanIII .6 Kolbenente, Brandgans, Schwarzhalstaucher, Graureiher, Rohrweihe, Habicht, Wasserralle,

Flussregenpfeifer, Waldschnepfe, Waldwasserläufer, Lachmöwe, Sturmmöwe, Turteltaube,

Kolkrabe, Braunkehlchen, Heidelerche, Grauammer Risiko einzelner bis einiger weniger

Individuenverluste

(„Schwelle“ z.B. zw. ***-*** Ind.)

III .7 Reiherente, Kormoran, Zwergtaucher, Haubentaucher, Sperber, Turmfalke, Schleiereule, Raufußkauz, Waldohreule, Waldkauz, Mäusebussard, Mittelspecht, Eisvogel, Schwarzspecht,

Bienenfresser, Saatkrähe, Dohle, Rohrschwirl, Schilf rohrsänger, Drosselrohrsänger, Sperbergrasmücke, Blaukehlchen

IV.8 Blässhuhn, Wachtel, Türkentaube, Ringeltaube, Kuckuck, Grünspecht, Neuntöter, Eichelhäher, Rabenkrähe, Feldlerche, Uferschwalbe, Mehlschwalbe, Waldlaubsänger, Wasseramsel,

Misteldrossel, Grauschnäpper, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Schwarzkehlchen, Girlitz Risiko einiger Individuenverluste

(„Schwelle“ z.B. zw. ***-*** Ind.)IV.9 Stockente, Buntspecht, Blaumeise, Kohlmeise, Weidenmeise, Fit is, Teichrohrsänger, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Kleiber, Star, Amsel, Wacholderdrossel, Singdrossel,

Haubenmeise, Rotkehlchen, Nachtigall, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Bachstelze, BuchfinkV.10 Zilpzalp, Wintergoldhähnchen, Sommergoldhähnchen, Zaunkönig Risiko zahlreicher Individuenverl.

(„Schwelle“ z.B. zw. ***-*** Ind.)

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

75

Bewertung der „Erheblichkeit“ in Abhängigkeit von MGI + Einzelfallspezifischem Mortalitätsrisiko

(Variante 2)MGI-

Klasse

Arten (Auswahl) Ggf. Erheblichkeit /

Signifikant erhöhtes TötungsrisikoI.1 Steinadler, Gänsegeier, Bartgeier

Wenn:

Einzelfallspezifische

Mortalitätsrisiken

>/= gering

I.2 Schelladler, Schreiadler, Großtrappe, Triel, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Alpenstrandläufer, Zwergmöwe, Lachseeschwalbe, Raubseeschwalbe

I.3 Eissturmvogel, Auerhuhn, Basstölpel, Rohrdommel, Goldregenpfeifer, Purpurreiher, Kornweihe, Seeregenpfeifer, Flussuferläufer, Kampfläufer, Trottellumme, Tordalk, Trauerseeschwalbe,

Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, SumpfohreuleII.4 Birkhuhn, Weißstorch, Seeadler, Fischadler, Wiesenweihe, Baumfalke, Kiebitz, Bekassine,

Zwergdommel, Nachtreiher, Weißbart-Seeschwalbe, Weißflügel-Seeschwalbe, Küstenseeschwalbe,

Steinkauz, Ziegenmelker, Wiedehopf, Dreizehenspecht, Raubwürger, Seggenrohrsänger

Wenn:

Einzelfallspezifische

Mortalität(srisiken)

>/= mittel

II.5 Schwarzstorch, Kranich, Rotschenkel, Spießente, Löffelente, Gänsesäger, Haselhuhn, Alpenschneehuhn, Rothalstaucher, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Wanderfalke,

Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Austernfischer, Uhu, Wendehals, Grauspecht, Zaunammer, OrtolanIII .6 Kolbenente, Brandgans, Schwarzhalstaucher, Graureiher, Rohrweihe, Habicht, Wasserralle,

Flussregenpfeifer, Waldschnepfe, Waldwasserläufer, Lachmöwe, Sturmmöwe, Turteltaube,

Kolkrabe, Braunkehlchen, Heidelerche, GrauammerWenn:

Einzelfallspezifische

Mortalität(srisiken)

>/= hoch

III .7 Reiherente, Kormoran, Zwergtaucher, Haubentaucher, Sperber, Turmfalke, Schleiereule, Raufußkauz, Waldohreule, Waldkauz, Mäusebussard, Mittelspecht, Eisvogel, Schwarzspecht,

Bienenfresser, Saatkrähe, Dohle, Rohrschwirl, Schilf rohrsänger, Drosselrohrsänger, Sperbergrasmücke, Blaukehlchen

IV.8 Blässhuhn, Wachtel, Türkentaube, Ringeltaube, Kuckuck, Grünspecht, Neuntöter, Eichelhäher, Rabenkrähe, Feldlerche, Uferschwalbe, Mehlschwalbe, Waldlaubsänger, Wasseramsel,

Misteldrossel, Grauschnäpper, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Schwarzkehlchen, Girlitz

Wenn:

Einzelfallspezifische

Mortalität(srisiken)

>/= sehr hoch

IV.9 Stockente, Buntspecht, Blaumeise, Kohlmeise, Weidenmeise, Fit is, Teichrohrsänger, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Kleiber, Star, Amsel, Wacholderdrossel, Singdrossel,

Haubenmeise, Rotkehlchen, Nachtigall, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Bachstelze, BuchfinkV.10 Zilpzalp, Wintergoldhähnchen, Sommergoldhähnchen, Zaunkönig Wenn: >/= extrem hoch

Kriterien zur Prognose der Einzelfallspezifischen M ortalität (-srisiken)

1. Vorhabentypspezifisches Tötungsrisiko der Art

� z.B. Empfindlichkeit gegenüber WEA

2. Konstellationsbezogenes Risiko eines konkreten Windparks

� Raumbezogene Parameter

� Projektbezogene Parameter

Einzelfallspezifische Mortalitätsrisiken

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

76

1. Vorhabentypspezifisches Tötungsrisiko der Art

� Vorhaben (mit spezifischen Wirkfaktoren):� Vögel � WEA

� Vögel � Straße

� Vögel � Freileitung-Anflug

� Vögel � Freileitung-Stromtod

� Operationalisierung anhand fachlicher Kriterien:

� z.B. Totfundraten (z.B. Schlagopferdatei LUA BB, Veröff.) + Plausibilitäts-Korrektur

� z.B. Mobilität, Flughöhe, Flug-/Manövrierfähigkeit, Flügelspannweite, Attraktionsneigung, Meidung

� Vorschlag: Einstufung in 5 Risikoklassen

Einzelfallspezifische Mortalitätsrisiken

Einstufung des vorhabentypspezifischen Tötungsrisik os von Vögeln durch Leitungsanflug(nach D IERSCHKE & BERNOTAT, in Vorb.) – Entwurf u. Auswahl

1 sehr hoch 2 hoch 3 mittel 4 gering 5 sehr gering

Mor

talit

äts

-Ge

fähr

dung

s-In

dex

(MG

I -B

rutv

ögel

)

I .1

I .2 Großtrappe, Großer Brachvogel

I .3 Auerhuhn,Goldregenpfeifer

Purpurreiher, Große Rohrdommel

II .4 Kranich, Weißstorch, Kiebitz Knäkente

II .5Schwarz-storch,Rotschenkel

Krickente, Löffelente

II I.6

Waldschnepfe, Lachmöwe

Graureiher, Kolbenente

Sturmmöwe,Turteltaube Kolkrabe

Heidelerche, Braunkehlchen

II I.7

Höckerschwan, Graugans

Nebelkrähe, Kormoran

Mäusebussard, Mauersegler

IV.8

Blässhuhn RingeltaubeTürkentaube, W achtel

Elster, Feldlerche

Haussperling, Bachstelze

IV.9

Stockente StarSingdrossel, W acholderdrossel Mönchsgrasmücke

Gartengrasmücke, Heckenbraunelle

V.10 Wintergoldhähnchen, Zilpzalp

V.11

VI.12

VI.13

Vorhabentypspezifische Mortalitätsgefährdung v. Bru tvogelarten durch Leitungsanflug

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

77

Einstufung des vorhabentypspezifischen Tötungsrisik os von Vögeln an WEA (onshore)(nach D IERSCHKE & BERNOTAT, in Vorb.) – Entwurf u. Auswahl

1 sehr hoch 2 hoch 3 mittel 4 gering 5 sehr gering

Mor

talit

äts

-Gef

ährd

ungs

-Ind

ex (

MG

I -B

rutv

ögel

)

I .1 Steinadler, Gänsegeier

I .2 Schreiadler Lachseeschwalbe Großer Brachvogel

I .3Flussseeschwalbe

Kornweihe, Brandseeschwalbe

Goldregenpfeifer, Trauerseeschwalbe Rohrdommel

II .4Weißstorch, Seeadler

Fischadler, Wiesenweihe

Kiebitz,Ziegenmelker

Wiedehopf, Raubwürger

II .5Rotmilan, Schwarzmilan

Schwarzstorch, Wanderfalke

W espenbussard, Kranich

Krickente,Rotschenkel

II I.6 Rohrweihe, Sturmmöwe

Graureiher, Grauammer

Waldschnepfe, Kolkrabe Turteltaube

II I.7Mäusebussard, Turmfalke

Sperber,Mauersegler

Höckerschwan, Grau-gans Saatkrähe

IV.8

Feldlerche Ringeltaube, Rauchschwalbe

Türkentaube, Misteldrossel

IV.9

Stockente Star Mönchsgrasmücke, Singdrossel

V.10 Zilpzalp, Wintergoldhähnchen

V.11

VI.12

VI.13

Vorhabentypspezifische Mortalitätsgefährdung von Br utvogelarten durch WEA

Tab. ***: Klassen der vorhabentypspezifischen Mortalitätsgefährdung.

Klasse A

(sehr hoch) B

(hoch) C

(mittel) D

(gering) E

(sehr gering)

Unterklasse A.1 - A.4 B.5 B.6 C.7 C.8 C.9 D.10 D.11 D.12 E.13 - E.17

Bedeutung

der Mortalität von Individuen

sehr hoch hoch mittel gering sehr gering

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

78

2. Konstellationsbezogenes Risiko (aus FFH-VP-Info):

� Raumbezogene Parameter:

� Landschaftsstruktur, Habitateigenschaften, Nahrungsverfügbarkeit, Brutplatzeignung etc.

� Häufigkeit von Tieren im Gefahrenbereich des Vorhabens

� z.B. Bedeutung der Brut-/Rast-/Überwinterungsgebiete (Dichte, Anzahl etc.)

� z.B. Bedeutung der Flugrouten / des Vogelzugs (Anzahl, Frequenz etc.)

� z.B. innerhalb � außerhalb des zentralen Aktionsraums um Nest/Horst

� Projektbezogene Parameter:

� Anzahl, Höhe, Tiefe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Bauweise, Material, Farbe und Beleuchtung der Baukörper sowie Lage im Raum

� Anzahl, Höhe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Material, Dicke, Sichtbarkeit und Isolierung ggf. vorhandener Seile, Kabel, Drähte und Verstrebungen

� Einschätzung durch Fachgutachter im jeweiligen Einzelfall

Einzelfallspezifische Mortalitätsrisiken

III. Bewertung der Beeinträchtigungsschwere i.R. der Ausnahme

� Beim „Überwiegenden öffentlichen Interesse“

� z. B. beim Freileitungsbau besteht großer Unterschied zwischen:Großtrappe, Brachvogel, Auerhuhn � Stockente, Star, Ringeltaube

� Bei Alternativenprüfung

� Tötungsverbot: Alternative A: 3 Feldlerchen � Alternative B: 1 Schwarzstorch

� vgl. BfN FuE-Vorhaben zum Alternativenvergleich bei GS/AS (SIMON et al. in Vorb.)

� vgl. Beispiel: Greifvogelflüge in Windparkgebieten

Berücksichtigung des MGI in Prüfungen

MGI- Klasse I II III IV V VI

I.1 I.2 I.3 I I.4 II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI .12 VI.13

Beeinträchtigungs-schwere

sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

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A B C D E F G

1 6,7 8,7 1,0 0,7 5,0

2 5,7 8,1 5,6 7,7 6,3

3 1,3 0,0 11,3 6,4 2,7 6,7

4 1,7 6,7 7,0 6,0 5,3 5,3 2,0

5 2,7 7,0 5,7 1,3 4,7 6,0 0,0

6 4,7 4,7 4,3 3,0 1,3

7 0,0 4,0 0,7 0,0

geplante Windparkflächen

MGI- MGI-Klasse Faktor

Kornweihe II.4 4 Fischadler II.5 3Rotmilan II.5 3Wespenbussard III.6 2Habicht III.6 2Sperber III.7 1Mäusebussard III.7 1Turmfalke III.7 1Baumfalke III.7 1

Anwendungsbeispiel: Greifvögel in Windparkgebieten

Erfassung: Greifvogelflüge/Stunde in Halbminutenfeldern (ca. 1x1 km)

Darstellung: Flüge/h * MGI-FaktorSept.-Nov.

IV. Berücksichtigung bei der Frage der Verhältnismä ßigkeit v. Vermeidungs-bzw. Schadenbegrenzungsmaßnahmen, z.B. bei:

� Querungshilfen (Luchs, Wildkatze, Fischotter, Fledermäuse etc.),

� Abstandsregelungen bei WEA (Vögel, Fledermäusen)

� Bauzeitenfenster (Reptilien, Greifvögel)

� Abschaltzeiten für Fledermäuse bei WEA

Berücksichtigung des MGI in Prüfungen

MGI- Klasse I II III IV V VI

I.1 I.2 I.3 I I.4 II.5 I II.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13

Verhältnismäßig-keit v. Maßnahmen

sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering

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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –

Präsentation

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V. Notwendigkeit / Verhältnismäßigkeit eines Monito rings der Wirksamkeit

� Monitoring z.B. nicht unbedingt für Goldammer, Neuntöter und Co.

� Aber i.d.R. einschließlich Nachbesserungsauflagen bei Arten mit niedrigem MGI wie Brachvogel, Uferschnepfe, Steinkauz etc.

Berücksichtigung des MGI in Prüfungen

MGI- Klasse I II III IV V VI

I. 1 I .2 I.3 II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13

Notwendigkeit des Monitorings v. Maßnahmen

sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering

� Der MGI ersetzt nicht die Prognose der Mortalität, sondern er unterstützt die Bewertung der Mortalität im jeweiligen Einzelfall

� => In konkreten Prüfungen müssen die einzelfallspezifischen Sachverhalte weiterhin ermittelt werden

� Aber: Es liegen nun recht vergleichbare / objektive Einschätzungenmit Artbezug vor

� => Hilfestellung bei verschiedenen planerischen Fragen in unterschiedlichen Prüfnormen

Internet-Link: http://bfn.de/0306_eingriffe-toetungsverbot.html

Fazit

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Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation

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Anhang 6

Präsentation

Frank Bernshausen (Planungsgruppe für Natur und Landschaft) & Dr. Klaus Richarz

Bewertung der Mortalität von Vögeln an Freileitungen i. R. der FFH-VP - Hinweise zur Bestimmung

der Erheblichkeit

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Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation

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Frank Bernshausen Dr. Klaus RicharzGeschäftsführer Planungsgruppe Leiter a.D. Staatliche Vogelschutzwarte für Natur und Landschaft GbR für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Bewertung der Mortalität von Vögeln an Freileitungen im Rahmen der FFH-VP

- Hinweise zur Bestimmung der Erheblichkeit -

Frank Bernshausen (PNL GbR) & Dr. Klaus Richarz

BfN, Vilm, 29.-30.11.2013

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• infolge Kollisionsrisiko / Leitungsanflug

• durch Stromschlag

• Verlust oder Verschlechterung der Lebensräume

– durch Störwirkung der Masten im Offenland

– durch erhöhten Prädationsdruck von Greif- und Rabenvögeln

in Wiesenbrütergebieten, die Freileitungen als Ansitzwarten nutzen können

Vögel – Tierartengruppe mit höchstem Konfliktpotenzial an Freileitungen

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Schwarz storchschutz M-V

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Effekt, auf den im Folgenden näher eingegangen wird:

�Kollisionsrisiko /

Leitungsanflug

Vögel – Tierartengruppe mit höchstem Konfliktpotenzial an Freileitungen

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• potenziell sind alle Vögel gefährdet, allerdings in erheblich unterschiedlichem Maße

• naturschutzfachlich relevante Probleme bestehen nur für bestimmte Arten bzw. Gruppen

Kollisionsrisiko / Leitungsanflug: betroffene Vogelarten

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Morphologie:

Vögel mit hohem Gewicht und relativ kurzen Flügeln („schlechte Flieger“) haben die höchsten Kollisionsraten (BEVANGER 1998,

JANSS 2000)

• Physiologie:

Einige Vogelarten sind zumindest zeitweise „blind“ in ihrer

Flugrichtung (MARTIN 2011).

Kollisionsfaktoren – Was bestimmt das Maß des Kollisionsrisikos?

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Verhalten: Schwarmverhalten mit täglichen Pendelbewegungen über Freileitungen zwischen Nahrungs-, Brut- und Schlafplätzen sind

gefährdet (JANSS 2000).

Vögel, die regelmäßig nachts oder in der Dämmerung fliegen, sind

kollisionsgefährdeter als Tagflieger.

• Weitere Faktoren: Wetterbedingungen, Leitungs-Konfiguration, Leitungsführung,

Habitat-Nutzung, Vegetation entlang der Leitungen, Topografie, Störung, Wanderrouten und Rastplätze

Kollisionsfaktoren – Was bestimmt das Maß des Kollisionsrisikos?

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Großvögel

• Bevorzugung von nächtlicher Aktivität

• schlechte Geradeaus-Sicht

• „schlechte Flieger“ mit schlechter

Manövrierfähigkeit

• unerfahrene Flieger, Jungvögel

Physiologische / morphologische Eigenschaften oder Verhaltens-weisen als Gründe für eine höhere Kollisionsanfälligkeit einer Art

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Großvögel: insbesondere Störche, Kraniche, Trappen und

Reiherartige

• Wasservögel (Schwäne, Gänse, Enten), Wat- und Schnepfenvögel

• Möwen und Seeschwalben

• nächtlich ziehende Singvögel (in besonderen Situationen)

• Tauben, Drosseln und Stare (im Schwarm)

Erhöht kollisionsgefährdete Vogelartengruppen, deren Verluste naturschutzfachlich kritisch und planungsrelevant sein können/sind

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Gewichtung der Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen bei verschiedenen Vogel-Familien in Eurasien, ergänzt durch die in Deutschland vorkommenden/relevanten Arten

0-III: Höhe des Verlustrisikos (aus EUROPEAN COMMISSION 2013, in Vorb.)

0 = keine Verluste bekannt oder vermutet

I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen

II = regional oder lokal hohe Verluste, aber mit keinen signifikanten Auswirkungen auf die Gesamtpopulation einer Art

III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung bringen kann, regional oder im größeren Maßstab für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Ardeidae II:

Rohrdommel, Zwergdommel, Purpurreiher,

Nachtreiher (sämtlich I.3);

Silberreiher (I.3, im Analogieschluss);

Graureiher (III.6)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Ciconidae II:

Schwarzstorch, Weißstorch (beide II.4)

• Phalacrocoracidae I:

Kormoran (III.6)

• Threskiornithidae II:

Löffler (II.4)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Anatidae II: Schwäne + Gänse

Singschwan (II.4);

Höckerschwan (III.7);

Weißwangengans (II.5);

Graugans (III.7)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Anatidae II: Enten

Pfeifente, Knäkente, Moorente, Bergente (sämtlich II.4);

Krickente, Spießente, Löffelente, Tafelente, Gänsesäger

(sämtlich II.5);

Brandgans, Schnatterente, Eiderente, Mittelsäger (sämtlich III.6);

Kolbenente, Reiherente, Schellente (sämtlich III.7);

Stockente (IV.9)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“###

• Accipitiformes + Falconiformes I-II:

Steinadler (I.1); Seeadler (I.3); Fischadler (II.4)

• Galliformes II-III:

Auerhuhn (I.3); Birkhuhn (II.4); Haselhuhn, Alpenschneehuhn (beide II.5); Wachtel (III.7)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Rallidae II:

Kleines Sumpfhuhn, Zwergsumpfhuhn (beide II.4);

Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn (beide II.5);

Blässhuhn (IV.8)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Gruidae III:

Kranich (II.4)

• Otidae III:

Großtrappe (I.2)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

Marek Szczepanek

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Charadriiidae + Scolopacidae II-III:

Triel, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Alpen-strandläufer (sämtlich I.2);

Sandregenpfeifer, Seeregenpfeifer, Flussuferläufer, Kampfläufer, Steinwälzer (sämtlich I.3);

Kiebitz, Bekassine, Rotschenkel, Bruchwasserläufer (sämtlich II.4);

Austernfischer (II.5);

Säbelschnäbler, Flussregenpfeifer, Waldschnepfe, Waldwasserläufer (sämtlich III.6)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Sterkorariidae + Laridae II:

Zwergmöwe (I.2);

Mantelmöwe, Steppenmöwe (beide I.3);

Dreizehenmöwe (II.4);

Schwarzkopfmöwe, Silbermöwe, Mittelmeermöwe (sämtlich II.5);

Lachmöwe, Sturmmöwe, Heringsmöwe (sämtlich III.6)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Sternidae I-II:

Lachseeschwalbe, Raubseeschwalbe (beide I.2);

Zwergseeschwalbe, Trauerseeschwalbe, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe (sämtlich I.3);

Weißbart-Seeschwalbe, Weißflügel-Seeschwalbe, Küstenseeschwalbe (sämtlich II.4)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Columbidae II: Turteltaube (III.6); Hohltaube, Türkentaube (sämtlich IV.8); Ringeltaube (IV.9)

• Cucuiidae I-II: nicht relevant

• Strigiformes II: Sumpfohreule (I.3); Uhu (II.5)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Caprimulgidae und Apodidae I-II:

Ziegenmelker (II.4)

• Upudidae + Alcedinidae I-II:

nicht relevant

• Meropidae I-II:

nicht relevant

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Picidae I-II: nicht relevant

• Corvidae I-II: nicht relevant

• Passeriformes (mittelgroß und klein) I-II:

– Drosseln: Ringdrossel (III.7); Misteldrossel (IV.8); Amsel,

Wacholderdrossel, Singdrossel (sämtlich IV.9)

– Stare: Star (IV.9)

Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)

0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung

bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Rechtliche Grundlagen nach § 34 BNatSchG:

„Sofern ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig.“

Fachliche Grundlagen

• LAMBRECHT et al. (2004); LAMBRECHT & TRAUTNER (2007)

• DIERSCHKE & BERNOTAT (2012; 2014, in Vorb.)

• Erläuterungen der EU-KOMMISSION (2000; 2010)

• aktuelle Rechtsprechung

Erheblichkeitsbetrachtung Natura 2000

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• die betroffenen Vorkommen aufgrund ihrer Verhaltens-ökologie empfindlich auf die entsprechenden Wirkfak-toren reagieren (vgl. RICHARZ & HORMANN 1997, DIERSCHKE

& BERNOTAT 2012) und

• die betroffenen Vorkommen infolge des geplanten Eingriffs verloren gehen oder

• die betroffenen Vorkommen kontinuierlich geschädigt werden, so dass damit eine Reduzierung ihrer individuellen Fitness – und somit eine Reduzierung des Brut- oder Fortpflanzungserfolges (bei Tieren) – bzw. eine Verringerung der Wertstufe (bei FFH-LRT) einhergeht.

Zu konkreten bzw. erheblichen Beeinträchtigungen von Vogelarten führen Freileitungen wenn …

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Häufigkeit und Abundanz bei Arten der EU-VRL: Je seltener eine Art ist, desto eher ist von einer erheblichen

Beeinträchtigung auszugehen.

• Erhaltungszustand:Je schlechter der Erhaltungszustand einer Art ist, desto eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.

• Vorbelastung: Je höher die Vorbelastung ist, desto geringer ist die

Erheblichkeitsschwelle.

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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Im Gegensatz zu den artenschutzrechtlichen Erfordernissen mit teils indi-vidueller Betrachtung (Tötungsverbot) ist im Rahmen der FFH-VU immer der

Bezug auf die Bestände/Populationen des Gebiets zu Grunde zu legen.

Fachkonvention zur Erheblichkeit gem. LAMBRECHT & TRAUTNER (2007):

• Hilft nicht weiter, da diese explizit für (dauerhafte) Habitatverluste/-

beeinträchtigungen und nicht für Mortalität konzipiert wurde.

Hinweise gem. LAMBRECHT et al. (2004:147ff.):

• Verdeutlichen nur Grundprinzipien und verweisen ansonsten auf Einzelfall (verbal-argumentativ oder Populationsgefährdungsanalyse).

Wichtige Größen zur Beurteilung der Erheblichkeit

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Vorschlag zur Vorgehensweise:

• Das Tötungsrisiko des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sollte als

Orientierung dienen.

• Legal-Ausnahme: Tötungsrisiko darf nicht signifikant erhöht werden !

Bestimmung der Erheblichkeit

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Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation

96

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Signifikanz des Tötungsrisikos ist in einem 1. Schritt art- und situationsabhängig zu bestimmen.

• In einem 2. Schritt sind zusätzlich kumulative Wirkungen mit

einzubeziehen.

Bestimmung der Erheblichkeit

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• abprüfen, ob und in welchem Maße die individuellen Verluste den Bestand des betroffenen Natura 2000-Gebietes relevant

beeinflussen

• Herangehensweise gemäß LAMBRECHT et al. (2004), LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) und DIERSCHKE & BERNOTAT (2012, 2014 in Vorb.)

Bestimmung der Erheblichkeit

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Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation

97

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

• Wenn ja:

� Vorhaben löst erhebliche Beeinträchtigungen aus und ist daher unzulässig

Bestimmung der Erheblichkeit

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Erneute Prüfung der Erheblichkeit

• Wenn nein:

� Vorhaben ist zulässig

• Wenn ja:

� Vorhaben ist unzulässig, dann Prüfung räumlicher Alternativen bzw. technischer Alternativen (Erdverkablung)

Bestimmung der Erheblichkeit

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Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation

98

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Erheblichkeit ist art- und situationsbedingt unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen zu bestimmen

Es besteht noch Klärungsbedarf wann und inwieweit individuelle Verluste die Population(en) des Natura 2000-Gebiets beeinflussen

Es gibt Gebiete, für die derzeit der Bau von Freileitungen grundsätzlich äußerst kritisch zu sehen ist, z.B.:

Trappengebiete, letzte Brutvorkommen südl. Goldregenpfeifer, Wasservogel-Akkumulationen, Limikolen-Brutgebiete, Brutgebiete Große Rohrdommel, Kranich-Sammelplätze..

Fazit / Schlüsse / Vorschläge

Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der

FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Frank Bernshausen (PNL GbR) & Dr. Klaus Richarz

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

99

Anhang 7

Präsentation

Dr. Hermann Hötker (Michael-Otto-Institut im NABU)

Bewertung der Mortalität von Greifvögeln an WEA – aktueller Stand der Wissenschaft und

Hinweise für die Praxis

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

100

Bewertung der Mortalität von Greifvögeln an WEA –aktueller Stand der Wissenschaft und Hinweise für die Praxis

Dr. Hermann Hötker

Michael-Otto-Institut im NABU

Negative Auswirkungen von Windkraft auf Vögel

• Verdrängung

• Mortaliät

• Habitatverlust

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

101

Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel – Fakten, Wissenslücken, Anforder ungen an die Forschung,

ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerati ven Energiegewinnungsformen

Förderung durch das Bundesamt für Naturschutz

„Verbändeförderung“ 684 11 – 5/ 03

Projektnehmer:

NABU – Michael-Otto-Institut im NABU, Bergenhusen

Herunterladbar unter:http://bergenhusen.nabu.de/bericht/VoegelRegEnergie n.pdf

Alternativ: www.NABU.de

Gedruckt als BfN-Skripten 142

Ergänzende Untersuchung im Auftrag des LANU SH

Greifvögel und Windkraftanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge FKZ 0327684

Förderung durch das BMU über den Projektträger Jülich

Michael-Otto-Institut im NABU

http://bergenhusen.nabu.de/forschung/greifvoegel/

Foto: M. Bunzel-Drüke

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

102

Meidungsabstände von Brutvögeln

Feldlerche, Brutzeit

0

2

4

6

8

10

12

0 200 400 600 800 1000

Entfe rnung (m)

Anz

ahl d

er S

tudi

enRohrammer, Brutzeit

0

2

4

6

8

10

0 200 400 600 800 1000

Entfernung (m)

An

zah

l der

Stu

die

n

Meideabstände außerhalb der Brutzeit

Gänse, Nicht-Brutzeit

0

1

2

3

4

0 200 400 600 800 1000

Entfernung (m)

An

zah

l der

Stu

die

n

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

103

Negative Auswirkungen von Windkraft auf Vögel durch

Verdrängung

Brutvögel

Kaum Einfluss von Windkraftanlagen

Auch nicht bei den meisten Greifvogelarten, aber Au snahmen (Schreiadler, Hühnervögel, Wachtelkönig, Wiesenvöge l)

Rastvögel

Verdrängung offenlebender Arten (Gänse, Enten, Watv ögel)

Gewöhnung

Nachweis für Kurzschnabelgänse, aber auch Gegenbeis piele

Anlagenhöhe und Meideabstand

Kiebitz

0100200300400500600700800900

0 20 40 60 80 100 120 140 160

Anlagenhöhe (m)

Mei

dea

bsta

nd (m

)

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

104

Kollisionen von Vögeln an WKA

Messung von Kollisionsraten in 45 Windparks

Große Schwankungen von 0 bis zu über 64 Opfern pro Turbine und Jahr

Mittelwert 6,9 Opfer pro Turbine und Jahr (Median 1 ,6)

Kollisionen von Vögeln an WKA

Vogel-Kollisionen

0

10

20

30

40

50

60

70

0 50 100 150

Anlagenhöhe (m)

Ko

llisi

one

n/T

urbi

ne/J

ahr

Normallandschaft

Gewässer

Gebirgsrücken

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

105

Vogelverluste an Windenergie-anlagen in Deutschland

Stand April 2013

T. Dürr, Staatl. Vogelschutzwarte Brandenburg

0 50 100 150 200 250

Mäusebussard

Rotmilan

Seeadler

Lachmöwe

Mauersegler

Feldlerche

Ringeltaube

Stockente

Star

Turmfalke

Wintergoldhähnchen

Silbermöwe

Haustaube

Weißstorch

Sturmmöwe

Grauammer

Goldammer

Aaskrähe

Mehlschwalbe

Schwarzmilan

Teilprojekt Rotmilan (Ubbo Mammen, Ökotop)

adult90%

subadult5%

immatur5%

Rotmilan: Anteil der Altersklassen an Gesamtfunden mit bekanntem Alter (n = 63)

(Stand: 2. April 2008)

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

106

Telemetrie eines Rotmilans

(U. Mammen, Ökotop)

0

20

40

60

80

100

120

1000

m

2000

m

3000

m

4000

m

5000

m

6000

m

7000

m

8000

m

9000

m

1000

0 m

11000

m

1200

0 m

1300

0 m

13500

m

Arthur

Ramona

Karl

Barbarossa

Barbara

Entfernung vom Horst und Aktivität von Rotmilanen –kumulative Darstellung (U. Mammen, Ökotop)

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

107

10 m

100 m

25 m

50 m

dang

erou

s ar

ea

Flughöhe von RotmilanenMärz – Junin = 15822 secUbbo Mammen, ÖKOTOP

19,7

24,8

23,0

17,9

10,7

4,0

0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0

1-10 m

11-25 m

26-50 m

51-100 m

101-150 m

>151 m

hei

ght l

eve

l

share of time [%]

Telemetrie eines Wiesenweihenmännchens

(B. Grajetzki, BioConsult SH)

rrrrrrrrrrrrr

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Kernel-K ontur L1m5095

MC P korr igier tWEA 200m-Radius

r WEA# Or tungen (1min-Intervalle)#Y Nest

0 1 2 Kilomete rs

N

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ÊÚ

ÊÚ

ÊÚ

#Y

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0 0.5 1 Kilom ete rs

N

WEA 200 m- Radiu sr WEA# Regis trier ung b

L1m F lug b# Regis trier ung a

L1m F lug a.#/ Be ute stoß er fo lglosÊÚ Be utes toß er folgr eich

#Y Nest L1

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

108

Flughöhen(inner- und außerhalb von Windparks)

Bodo Grajetzky

2007

median: 6,4 m(n = 466)

2008

median: 7,8 m

(n = 733)

30 m

0-5

6-10

11-20

21-30

100 m

2007: 4.3 %2008: 5.8 %im Rotorbereich

71 %

Rotmilan

Kol

lisio

nsw

ahrs

che

inlic

hkei

t pro

Anl

age

/Bru

tsa

ison Mittelwert; Whisker: Mittelwert-Stdf., Mittelwert+Stdf.

<500500-1000

1000-15001500-2000

>2000

Distanzklasse (m)

0,0005

0,0050

0,0500

0,5000Mittelwert ±Stdf.

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

109

WiesenweiheMittelwert; Whisker: Mittelwert-Stdf., Mittelwert+Stdf.

<300 300-650 650-1000 >1000

Distanzklasse (m)

0,000005

0,000050

0,000500

0,005000

0,050000

0,500000

Pro E-40 AnlagePro E-66 AnlagePro V90 Anlage

Ko

llisio

nsw

ahrs

che

inlic

hkei

tpro

Anl

age/

Bru

tsai

son

Probeflächen des Greifvogelmonitorings in Deutschland(U. Mammen, Ökotop)

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

110

RotmilanErgebnisse

1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005Jahr

0

10

20

30

40

50

Anz

ahl B

rutp

aare

/ W

EA p

ro 1

00 k

0

1000

2000

3000

4000

5000

Sum

mar

e L

eist

ung

WEA

pro

100

km

²

Anzahl WEALeistung kWRotmilan Brutpaare

Mittelwert +/ - Stdf.

Einzelbeobachtungen: 1005Flächen: 147

Linear mixed-effects model fit by maximum likelihoo dEinfluss auf BrutpaardichteFaktor Model df Test L.Ratio p-value

0-Hypothese 1 4

Zeit 2 5 1 vs 2 3,037 0,081

Anzahl Windkraftanlagen pro 100 km² 3 6 2 vs 3 0,001 0,973

Zeit x Anzahl 4 7 3 vs 4 0,117 0,732

Summare

Leistung der Windkraftanlagen pro 100 km² 5 6 2 vs 5 0,0227 0,8802

Zeit x Leistung 6 7 5 vs 6 0,0336 0,8545

Windkraftanlagen in den relevanten MonitoringflächenAnzahl

1 4

Zeit 2 5 1 vs 2 63,886 <,0001Summare Leistung

1 4

Zeit 2 5 1 vs 2 53,181 <,0001

RotmilanBestandsindex, DDA 2012

0

20

40

60

80

100

120

140

160

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Index [%] Rotmilan Milvus milvus

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

111

Methoden zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Standortwahl

Vermeidung von Standorten mit hohen Vogel-bzw. Fledermauskonzentrationen, Feuchtgebiete, wichtige Rastgebiete von Gänsen und Watvögeln, Brutgebiete empfindlicher Vogelarten

Gestaltung der Umgebung von WKA

Betrieb der WKA

Gestaltung der WKA

Konfiguration der WKA innerhalb eines Windparks

Danke!

• vielen Kolleginnen und Kollegen für wertvolle Hinwe ise und Daten

• dem Bundesamt für Naturschutz, dem Landesamt für Na tur und Umwelt Schleswig-Holstein und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Mittel,

• und

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Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation

112

Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!!!

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

113

Anhang 8

Präsentation

Dr. Stefan Jaehne (Staatliche Vogelschutzwarte Seebach)

Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – aktueller Stand

der Diskussion

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

114

Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP –aktueller Stand der DiskussionVSW Seebach, DR. STEFAN JAEHNE

1

Vo

gels

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TLU

G

2

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

115

3

Vo

gels

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tzw

arte

See

bac

h /

TLU

G

4

Vo

gels

chu

tzw

arte

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TLU

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D TH

740 SPA 44 SPA

60.000 km2 2.300 km2

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

116

5

Vog

els

chu

tzw

art

e S

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LUG

§ 34 BNatSchG: Gebietsschutz

Prüfgegenstand sind die Erhaltungsziele bzw. die für den Schutzzweck

maßgeblichen Bestandteile des Gebietes: Dazu gehören grundsätzlich die

Bestände der wertgebenden Vogelarten (Art. 4 VS-RL).

Die Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG legen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung strenge Prüf- und Vorsorgemaßstäbe an (vgl. z. B.

EuGH, Urt. vom 07.09.2005, Az. C-127/02, Rn. 56-61 oder BVerwG, Urt. vom

17.01.2007, Az. 9 A 20.05, Rn. 41).

Es muss Gewissheit bestehen, dass sich Pläne und Projekte nicht nachteilig auf Schutzziele auswirken, d. h. die objektiven Umstände schließen eine

Beeinträchtigung aus (OVG Münster vom 03.08.2010, 8 A 4062/04). Dies wäre

bereits der Fall, wenn die Funktionen des Gebietes in Hinblick auf die Schutzziele

eingeschränkt würden.

6

Vo

gels

chu

tzw

arte

Se

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ach

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LUG

§ 34 BNatSchG

§ 44 BNatSchG

Leitfaden NRW (vom 12.11.13): ASP klärt die wesentlichen für die FFH-VP bedeutsamen Sachverhalte mit. Im Regelfall ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietes in seinen Erhaltungszielen ausgeschlossen, wenn keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden.

Eigenständige Prüfverfahren

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

117

7

Vo

gels

chu

tzw

arte

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bac

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TLU

G

BVerwG Leipzig Urt. 09.07.08 Az: 9 A 14/07 Rn. 91

Der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. BNatSchG ist individuenbezogen. Er ist nach der

Rechtsprechung des EuGH auch dann als erfüllt anzusehen, wenn sich die Tötung als unausweichlich

Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns erweist (EuGH Urt. 30.01.02 –

Rs. C-1003/00).

8

Vo

gel

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utz

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bac

h /

TLU

G

BVerwG Leipzig Urt. 12.03.08 Az: 9 A 03/06 Rn. 219 BVerwG Leipzig Urt. 09.07.08 Az: 9 A 14/07 Rn. 91

Der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. BNatSchG ist nur erfüllt, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht.

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

118

9

Vo

gels

chu

tzw

arte

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bac

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TLU

G

BVerwG Leipzig Urt. 09.07.08 Az: 9 A 14/07 Rn. 91

Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko liegt vor, wenn

die Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der beispielsweise damit vergleichbar

ist, dass eine Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art wird.

10

Vo

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tzw

arte

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h /

TLU

GBVerwG Leipzig Urt. 18.03.09 Az: 9 A 31/07 Rn. 27mit Bezug auf BVerwG Urt. 18.03.09 Az: 9 A 39.07

Von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko kann nur

ausgegangen werden, wenn es um Arten geht, die aufgrund ihrer Verhaltensweise gerade im Bereich des

Vorhabens ungewöhnlich stark von Risiken betroffen sind und diese Risiken durch konkrete Ausgestaltung

des Vorhabens einschließlich geplanter Vermeidungs-oder Minderungsmaßnahmen nicht beherrscht werden

kann.

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

119

11

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11

Zufallsfunde!

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12

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Vermeidungsmaßnahmen

Standortwahl

Abschaltzeiten

Ablenkung

Verringerung der Attraktivität des Habitates

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

120

13

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TLU

G

14

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TLU

G

PFEIFFER & MEYBURG in Vorbereitung

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5

An

teil

de

r O

rtu

nge

n in

%

Entfernung vom Horst in km

alle Männchen 20.5.-20.7. (n=9934)

93905 1. 6.-30.6.10 (n=179)

93998 20. 5. -20.7.09 (n=399)

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

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15

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See

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TLU

G

4.000 m

Nahrung

Schlafen

1.500 m = 50 % Flugaktivität

16

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See

bac

h /

TLU

G

50 % Flugaktivität

Nahrung

Nahrung

Nahrung

Nahrung

Nahrung

Nahrung

700 m

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

122

17

Vo

gel

sch

utz

wa

rte

Se

eba

ch /

TLU

G

Änderungen Vogellebensräume

Keine speziellen Empfehlungen zur Großtrappe

Keine speziellen Empfehlungen zu Brutgebieten

Reduktion der Prüfbereiche zu Schlafplätzen von Greifvögeln auf 3.000 m

Aktuelle Überarbeitung der Abstandsempfehlungen

18

Vo

gel

sch

utz

wa

rte

Se

eba

ch /

TLU

G

Empfohlener Mindesabstand Prüfbereich

Art LAG-VSW

2007

LAG-VSW

2012

LAG-VSW

2007

LAG-VSW

2012

Raufußhühner 1000m 1000m → - -

Kormoran 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘

Rohrdommel 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘

Zwergdommel 1000m 1000m → - -

Reiher 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘

Schwarzstorch 3000m 3000m → 10000m 6000m ↘

Weißstorch 1000m 1000m → 6000m 3000m ↘

Fischadler 1000m 1000m → 4000m 4000m →

Schreiadler 6000m 6000m → - -

Kornweihe 3000m 1000m ↘ 6000m 3000m ↘

Wiesenweihe 1000m 1000m → 6000m 3000m ↘

Rohrweihe 1000m 1000m → 6000m 3000m ↘

Schwarzmilan 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘

Rotmilan 1000m 1500m ↗ 6000m 4000m ↘

Seeadler 3000m 3000m → 6000m 6000m →

Baumfalke - - 4000m 3000m ↘

Wanderfalke 1000m 1000m → - -

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

123

19

Vog

els

chu

tzw

arte

Se

eb

ach

/ T

LUG

LOUIS (2000): Der Begriff „günstiger Erhaltungszustand“ hat in der FFH-RL jeweils das europäische Gebiet der Mitgliedsstaaten als Bezugsraum. Allerding löst ihn das BNatSchG aus diesem europäischen Kontext und überträgt ihn auf das konkrete Schutzgebiet als Bestandteil der Natura 2000 - Gebiets. Dies entspricht auch den Erwägungen der EU-Kommission.

Da die ökologische Kohärenz des Netzes vom Beitrag eines jeden Gebiets und somit vom Erhaltungszustand der in ihm befindlichen Lebensraumtypen und Arten abhängt, ist in jedem Fall eine konkrete gebietsbezogene Prüfung des günstigen Erhaltungszustandes erforderlich.

Bewertungsobjekt des Erhaltungszustandes: Ist die einzelne Vogelart und ihr Lebensraum im jeweiligen SPA!

20

Vog

els

chu

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arte

Se

eb

ach

/ T

LUG

Leitfaden NRW (vom 12.11.13):

„Grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen oder Schutzzwecken erheblich. Es geht nicht um ein bestimmtes quantitatives Maß von Beeinträchtigungen, sondern um die Beeinträchtigung an sich. Sie muss nachhaltig wirken. Dies ist im Rahmen der FFH-VP in jedem Einzelfall anhand der Umstände zu prüfen“

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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation

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21

Vog

els

chu

tzw

arte

Se

eb

ach

/ T

LUG

1.500 m

1.500 m

10-fach Anlagehöhe

SPA

Kein MeideverhaltenKeine Schlagopfer

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

125

Anhang 9

Präsentation

Dirk Bernotat (BfN)

Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hilfe planerischer

Orientierungswerte für Fluchtdistanzen

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

126

2

Einleitung

Gliederung

I. Störungsbezogene Projekttypen

II. Grundlagen der Störungsökologie

III. Orientierungswerte für planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanzen

� Herleitung (Stör- / Fluchtdistanzen)

� Beispiele (Arten)

IV. Berücksichtigung in der FFH-VP

� in der FFH-Vorprüfung / als Relevanzschwelle

� in der FFH-VP / zur Bewertung der Erheblichkeit

Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen

Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf

Vögel mit Hilfe planerischer Orientierungswerte für Fluchtdistanzen

Dirk BernotatFachgebiet II 4.2

Eingriffsregelung, VerkehrswegeplanungE-Mail: [email protected]

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

127

3

Gliederung

I.

Störungsbezogene

Projekttypen

4

I. Störungsbezogene Projekttypen

Projekttypen

1. Weiter Projektbegriff der FFH-RL� Potenziell alle Maßnahmen / Aktivitäten, die zu Störungen

führen können

� Nicht von Genehmigungspflicht abhängig (vgl. § 34 Abs. 6 BNatSchG)

2. Verkehrsinfrastruktur / Wegebau� Straßen, Fußwege, Radwege

�„12 Braunkehlchen bremsen Ravel-Radweg“ (Aachener Z. 2010)

� Park- und Rastplätze

� Landwirtschaftliche / Forstwirtschaftliche Wege

3. Bebauungspläne / Wohnbebauung� erhöhte Frequentierung des Umlandes zur Naherholung

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

128

5

I. Störungsbezogene Projekttypen

4. Baustellen / Bauprozesse� Errichtung / Bau von Infrastruktur (Bauzeiten)

�„Seeadler bremsen Bahn-Ausbau nach Hamburg“ (Baustopp bis 15. Juli; 27.3.2003 www.welt.de)

� Unterhaltung / Betrieb / Wartung

5. Landnutzungen� Forst: z.B. Einschlag, Durchforstung

� Jagd: direkt u. indirekt

� Landwirtschaft: z.B. Bearbeitung, Mahd, Ernte

� Fischerei: z.B. regelmäßiges Ausbringen v. Netzen u. Reusen

6

I. Störungsbezogene Projekttypen

6. Sport- und Freizeitaktivitäten� Stark zunehmende Outdoor-Aktivitäten (vgl. Natur-Sport-Info)

� Wassersport (Schwimmen, Segeln, Surfen, Kitesurfen, Angeln, Tauchen, Paddeln)

� z.B. Befahrensverbot/-einschränkung auf Floßgraben im LE Auwald wegen Eisvogelbrut (8.5.2013)

� Wintersport (Langlauf, Tourenski, Schneeschuhgehen)

� z.B. Wegekonzepte in Schutzgebieten mit Raufußhühnern

� Mountainbike, Downhill, Geländelauf, Motocross, Klettern, Geocachen, Quads,

� z.B. Marathon im Königsforst zur Brutzeit nicht ohne FFH-VP (Kölner Stadt-Anzeiger v. 20.03.2012)

� Besucher- und Wanderparkplätze

� Schutz- u. Grillhütten

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

129

7

Gliederung

II.

Grundlagen der

Störungsökologie

8

II. Grundlagen der Störungsökologie

Störungsökologie

1. Störreize / Wirkfaktoren� Vgl. auch Differenzierung in FFH-VP-Info

� Optische Reize: strukturelle Kulissen, Bewegung, Reflektion sowie menschliche Anwesenheit

� Akustische Reize + Licht + Erschütterung etc.

� oft Kombination / Kumulation verschiedener Wirkfaktoren

2. Reaktionen� von Individuen

3. Auswirkungen / Konsequenzen� für Individuen, Populationen, Biozönosen

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

130

10

II. Grundlagen der Störungsökologie

Auswirkungen v. Störungen auf Vögel (z.B. KELLER 1995)

1. Stressreaktionen / physiologische Parameter� z.B. Herzschlagrate bei Austernfischern (HÜPPOP & HAGEN 1990)

� z.B. Stresshormonlevel von Corticosteron bei Auerhühnernhöher in Gebieten mit intensiver touristischer Nutzung (THIEL 2007)

2. Verhaltensänderungen� Sichern / Warnen => z.B. reduzierte Nahrungsaufnahme / Ruhe

/ Regeneration bei Gänsen

� Flucht: Auffliegen, Ausweichen, Abtauchen

� Meidung: Veränderung von räuml.-zeitlichen Aktivitätsmustern

ultim

ate

prox

imat

e

kompensierte Wirkung

nicht kompensierte Wirkung

Kon

sequ

enze

n

9

Störungsmodell, verändert nach S TOCK et al. (1994:29)

anthropogener

Wirkfaktor / Einflussnatürlicher

Population

Reiz Reaktion

Ökosystem

Biozönose

Fitness

Kondition

Verhalten

Erregung

Ver

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dung

s-/

Sch

utzm

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Bewertung der Störung

Erheblichkeit ?

vernachlässigbar

gravierend

Auswirkung

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

131

11

II. Grundlagen der Störungsökologie

3. Geringere Überlebenswahrscheinlichkeit v. Individuen� Prädation von Eiern / Jungvögeln (Wiesenbrüter,

Seeschwalbenkolonien) � Krähen, Möwen

� Unterkühlung / Überhitzung im Nest

� Neg. Einfluss auf Energiebilanzen bei Zugvögeln (z.B. Gänse)

4. Verlust- / Entwertung von (Teil-)Habitaten� Raufußhühner => Rückzug in störungsärmere Habitate

� Nestaufgabe beim Haubentaucher in gestörten Uferabschnitten

12

II. Grundlagen der Störungsökologie

5. Rückgang v. Gebietsbeständen / lok. Populationen� Reduzierte Siedlungsdichte z.B. bei Wasservögeln in

Abhängigkeit von Freizeitbetrieb

� z.B. beim Ziegenmelker bis 225 m Wegeabstand (MURISON 2002)

� Aufgabe von Nestern (z.B. von Greifvögeln)

� Reduzierter Fortpflanzungserfolg (Schlüpf-, Aufzuchterfolg) (z.B. bei Kranichfamilien, NOWALD 2003:36)

6. Reduzierte Habitatnutzung in Rastgebieten� Z.B. überwinternde Wasservögel � Wassersport, Angeln

� Störung in Rastgebieten => negativ für Bruterfolg bei Kurzschnabelgänsen (MADSEN 1995)

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

132

13

Gliederung

III.

Planerische Orientierungswerte

für Fluchtdistanzen

14

III. Planerische Orientierungswerte für Fluchtdistanzen

1. Fluchtdistanzen

� indizieren Empfindlichkeit gegenüber menschlicher Störung

� am leichtesten messbarer Parameter für Verhaltensänderung

� Meist für „punktuelle“ Störungen ermittelt (� Dauerlärm)

� markieren Störung, die nicht mehr toleriert werden kann

� => Störungen treten bereits darüber hinaus auf (Stördistanzen)

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

133

15

III. Planerische Orientierungswerte für Fluchtdistanzen

2. Planerische Nutzbarmachung / Operationalisierung� zur Bewertung von Störwirkungen im Zusammenhang mit

Rechtsnormen und Prüfinstrumenten

� BERNOTAT (1997) => GASSNER et al. (2005) => GASSNER et al. (2010)

� „Orientierungswerte für planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanzen (FD)“

� Umfangreiche Quellenrecherche (national + international)

� z.T. Spannen / unterschiedliche Methodik / Raumkonstellation

� => Interpretation erforderlich!

� Entsprechend des in den Rechtsinstrumenten fixierten Vorsorgeprinzips => Orientierung an oberen Angaben zu FD

� Berücksichtigung weiterer Fachquellen, eigener Erfahrungen, Abstimmung mit Fachkollegen

� => OW für 225 einheimische Vogelarten (inkl. Diff. für R, K und B)

16

Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung

für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.

1 Großvögel Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)

Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)

Sonstige Quellen

Großtrappe 400-600 oft >500D 600

Schwarzstorch 300-500 150A

500O

500

Kranich 200-500 500F

510G

500-R500

Graureiher <50->15010 150-200A 20018

Purpurreiher 200

Silberreiher 200

Rohrdommel >5013 80

O STAATLICHE NATURSCHUTZVERWALTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG (2006, S. 36f., 44)10 Abhängig von Jagddruck13 Oft Pfahlstellung, nicht Flucht18 Orientierungswerte gelten für die freie Landschaft

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

134

C LAURSEN et al . (2005, S. 15) (95 % Konfidenzintervall / Max.Wert)2 Werte gelten für Wi ldvögel, handzahme Tiere: < 10 m 18 Orientierungswerte gelten für die freie Landschaft

Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung

für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff .

2 Gänse / Schwäne Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)

Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)

Sonstige Quellen

Ringelgans 400-500A

265-384/1000C500-R

Kurzschnabelgans 300-600H 500-R

Blässgans 400A

200-400I400-R

Nonnengans 150-400A 400-R

Saatgans 200-400I 400-R

Graugans >100->2002 200-400A

100-300H400-R20018

Singschwan 100-200A

74/85/166R

197-325/421S

300-R100

Zwergschwan 100-200A 300-R

A HOFMANN (1979, zi t. in WÖBSE 1980, S. 47)B SMIT (1980, zi t. in WOLFF et al . 1982, S. 100)C LAURSEN et al. (2005, S. 15) (95 % Konfidenzinterval l / Max.Wert)

Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung . Rech tliche und fachliche Anle it ung

für die Umweltprü fung. 5. A uflage. C. F. Müller V erlag, Heide lberg: 192ff .

3 Limikolen d. Offenlandes Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)

Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)

Sonstige Quellen

Großer Brachvogel 70-200 80-150A

250-500B

273-326/650C

400-R200

Rotschenkel 20->100 20-50A

150-300B

120-158/450C

250-R100

Kiebitz 30-100 122-165/450C 250-R100

Goldregenpfeifer (30)-50 60-150A

117-173/450C

200/500Q

250-R100

Uferschnepfe 50-80 40-80A

72-95/500W250-R100

Alpenstrandläufer 30-100 200-400A

65-75/450C250-R100

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

135

A HOFMANN (1979, zit. in WÖBSE 1980, S. 47)C LAURSEN et al . (2005, S. 15) (95 % Konfidenzintervall / Max.Wert)7 An Parkteichen z.T. < 5 m18 Orientierungswerte gelten für die freie Landschaft

Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung

für die Umweltprüfung. 5. Auf lage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.

4 Wasservögel Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)

Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)

Sonstige Quellen

Gänsesäger >100-300 100A 300-R200

Spießente 200-300 70-120A

255-338/500C300-R200

Pfeifente >100 70-100A

293-303/1000C300-R120

Krickente >100 100-150A

158-244/450C250-R120

Knäkente >100 70-120A 250-R120

Reiherente wild >507 250-R12018

Schnatterente 100-200 250-R120

20

Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltp rü fung. Rechtliche und fach liche Anleit ung

fü r die Umweltprüfung . 5 . Auf lage . C. F. Mü ller V erlag, Heidelberg: 192f f.

5 Greifvögel Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)

Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)

Sonstige Quellen

Seeadler 200->500 500

Fischadler 200-500 100-200, ggf. 500E 500

Steinadler 105-390/225J

200/500K400

Schreiadler 200-300 300

Rotmilan 100-300 300O 300

Schwarzmilan 100-300 300

Raufußbussard 55-900/177P 300

Wespenbussard 100-200 200

Wiesenweihe 150-300 10-504 A 200

Rohrweihe >100-300 20-1005 A 200

Wanderfalke 100-200 200

Baumfalke >50-200 200O STAATLICHE NATURSCHUTZVERWALTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG (2006, S. 36f., 44)4 Am Horst5 Am Horst

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

136

21

Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Recht liche und fachliche Anleitung

für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.

6 Raufußhühner Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)

Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)

Sonstige Quellen

Birkhuhn 200-400 >250L 400-B300

Auerhuhn bis >>100M

1-104N

400-B150

Haselhuhn meist >100 150

Alpenschneehuhn 100

L BAUERNSCHMITT (1998, S. 31ff.)M GLUTZ V. BLOTZHEIM (1994, S. 216)N THIEL et al. (2008, S. 88)

22

Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Recht liche und fachliche Anleitung

für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.

8 Offen- / Halboffenland Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)

Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)

Sonstige Quellen

Wachtel 30-50 50

Wachtelkönig 30-50 50

Sperbergrasmücke 10-40 40

Schwarzkehlchen 15-30 60A 40

Braunkehlchen 20-40 40

Grauammer 10-40 40

Ortolan 10-25 40

Blaukehlchen 10-30 30

Neuntöter <10-30 20-30A 30

Feldlerche 15X 20

Haubenlerche <10 10

A HOFMANN (1979, zit. in WÖBSE 1980, S. 47)X COOKE (1980:86)

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

137

23

Gliederung

IV.

Berücksichtigung von Fluchtdistanzen

in der FFH-VP

24

IV. Berücksichtigung von FD in der FFH-VP

A: Verwendung im Rahmen der FFH-Vorprüfung

� Strenger Vorsorgemaßstab / Worst Case-Betrachtung / Erhebliche Beeinträchtigung muss auszuschließen sein

� Orientierungswerte (OW) für planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanzen sind Vorsorgewerte =>

� Nutzbar als Regelvermutung für Relevanzschwelle

� Eine Störung, in einer größeren Entfernung als der OW derempfindlichsten Art, führt i.d.R. nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen

� Eine Störung, in einer geringeren Entfernung als die OW, bedarf einer weitergehenden Prüfung / Betrachtung (FFH-VP)

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

138

25

IV. Berücksichtigung von FD in der FFH-VP

B: Verwendung im Rahmen der FFH-VP

1. Maßstab der „Erheblichkeit“ von Störungen

� Bei Abnahme der Bestände der geschützten Arten

EU KOMMISSION (2000:25ff.) im Kontext Art. 6 (2) FFH-RL

� „Alle Entwicklungen, die zu einer langfristigen Abnahme der Population der Arten in einem Gebiet führen, können als erhebliche Störungen betrachtet werden.“

� „Alle Entwicklungen, die zur Verringerung der Größe des Lebensraums für die Arten in einem Gebiet beitragen, können als erhebliche Störungen eingestuft werden.“

BVerwG im Kontext § 34 BNatSchG:

� Maßstab: „Stabilität der Bestände“

26

IV. Berücksichtigung von FD in der FFH-VP

2. Fachliche Bewertung der Erheblichkeit� Planungsmethodisch ergibt sich die Erheblichkeit aus

Intensität + Reichweite der Störwirkungen

� Ab einem gewissen Habitatverlust ist die Störung als erheblich zu bewerten (� Grenzen des „Ausweichens“)

� Vgl. Fachkonvention LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) zur Bestimmung der Erheblichkeit von Lebensraumverlusten mit Orientierungswerten für Bagatellverluste

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

139

BfN-Fachkonvention zur Erheblichkeit von Lebensraumverlusten (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007):

� 6-jähriger Entwicklungs- u. Abstimmungsprozess

� u.a. von LANA wohlwollend zur Kenntnis genommen (13.9.2007)

� durch Rechtsprechung des BVerwG als Orientierungshilfe und als Stand von Wissenschaft u. Technik anerkannt (ab 5.3.2008)

� erfolgreiche Anwendung in Praxis

� in Leitfäden und Regelwerken zitiert(EBA 2010; NRW 2010; ASFiNAG 2011; MELUR & LKN-SH 2012)

Quelle: L AMBRECHT & TRAUTNER (2007)http://www.bfn.de/0306_ffhvp.html

IV. BfN-Fachkonvention

Art Grund-OW

MittlererOW

ObererOW

Anwendungs-hinweise zu

Stufe I Bedingung Stufe II

Bedingung Stufe III

Habitat-Typ

Rotmilan 10 ha 2) - - 6d

Schwarzstorch 10 ha 2) - - 6d

Schwarzspecht 2,6 ha 2) - - 4

Rohrweihe 2,6 ha 2) - - 6d

Sperlingskauz 6.400 m 2 3,2 ha 6,4 ha 4

Kranich 6.400 m 2 3,2 ha 6,4 ha 6b

Großer Brachvogel 1.600 m 2 8.000 m2 1,6 ha 4

Ziegenmelker 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 6b

Mittelspecht 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 4

Braunkehlchen 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 6a

Blaukehlchen 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 6a

Eisvogel 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 2b

Seggenrohrsänger Kein OW 1) 2b

IV. Orientierungswerte für Habitatverluste

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

140

29

3. Bewertung der Erheblichkeit von Habitatverlusten bei Brutvögeln mit Hilfe der Fachkonventionen:

� Beispiel 1: Vollständiger Habitatverlust� Rohrweihe: Habitatverlust im VSG > oder < 2,6 ha?

� Beispiel 2: Graduelle Habitatverschlechterung (in %)

� z.B.: 30-50 % Funktionsverlust (=> durchschn. 40 %)

� auf der betroffenen Habitatfläche X (m²): z. B. 10.000 m²

� Umrechnung in fiktive äquivalente Vollverluste (100 % in m²)� 4.000 m²

� => Möglichkeit des Vergleichs mit den Orientierungswerten der Fachkonventionen (für Vollverluste)

� => z.B. für Blaukehlchen erheblich, für Kranich nicht erheblich

IV. Bewertung der Erheblichkeit

30

4. Prognose der Habitatverluste mit Fluchtdistanzen

Variante A: Vollständiger Funktionsverlust

� z.B. wenn hohe Vorsorge erforderlich (Worst Case)

� z.B. wenn hohe und andauernde Störintensität prognostiziert

� Beispiel: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (GARNIEL et al. 2007):

Abnahme der Habitateignung für Rastvögel:� Straße mit Fuß-/Radweg / im Umfeld v. Parkmöglichkeiten => 100 %

IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP

Stör-Quelle

100 % Funktionsverlust OW fürFluchtdistanz

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

141

31

Variante B: Graduelle Funktionsverluste

� Z.B. wenn geringe Störfrequenz

� Z.B. wenn gewisse Abschirmung

� Beispiel: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (GARNIEL et al. 2007):

Abnahme der Habitateignung für Rastvögel:� Straße ohne Fuß-/Radweg / Parkmöglichkeiten => 75 %

IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP

Stör-Quelle

50 % FunktionsverlustOW für

Fluchtdistanz60-80 % Funktionsverlust

32

Variante C: Zonierungsmodell

� Z.B. bei hohen Orientierungswerten für FD, die nicht 1:1 auf Gebiet übertragbar

� Z.B. bei abklingender Störwirkung

IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP

Stör-Quelle

100 %

OW fürFluchtdistanz50 %

Funktionsverlust

50 %

100 % 25 %

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

142

33

5. Bewertung der Erheblichkeit in Rastgebieten

Konventionsvorschlag von T RAUTNER & JOOS (2008)

� Flächenbezogene Orientierungswerte für die Beurteilung erheblicher Störung in Rast- und Überwinterungsgebieten

� ***

IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP

Bedeutung Wesentlicher Störfaktor wirkt ein auf Flächenanteil

Beurteilung

Artbestände / Gebiete internationaler

Bedeutung (i.d.R. Europäisches Vogelschutzgebiet)

> 1 % i.d.R. erhebliche Störung

0,1 – 1 % fallweise mit vertiefter Betrachtung

< 0,1 % i.d.R. keine erhebliche Störung

34

Beispiel 1:

IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP

Neubau einesstark

frequentiertenFuß-/Radweg

Krickenten

Reiherenten

Schnatterenten

Knäkenten

SPA: Rastgebiet für Wasservögel

100 % FV

FD: 250 m

Erheblichkeit?> 1 % => JA < 0,1% => NEIN

sonstEinzelfallprüfung

Schadensbegrenzung

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

143

35

IV. Bewertung von Störungsintensitäten

6. Einschätzung der Beeinträchtigungsintensität / -sch were

I. Empfindlichkeit

� Art mit artspezifischer Fluchtdistanz

� Brut- � Rast- � Mauser- � Überwinterungsgebiet

� Individuenzahlen / Schwarmgrößen

36

IV. Bewertung von Störungsintensitäten

II. Belastungs-/Wirkintensität

� Wegetyp (Natur < Wassergebunden < Asphalt) => Nutzertypen

� Wegenetz / -dichte / Wegelänge/qkm

� Prognostizierte Nutzungsfrequenz (Fußgänger, Radfahrer)

� Ausrichtung: parallel oder senkrecht, zentral oder randlichschneidend; flächendeckend oder kl. Teilgebiet

� Relief / Vegetationsbestände / Deckung => Sicht- / Störschutz?

� Konfliktverschärfung: Hunde / Sportgeräte ?

� Vorbelastung (Gewöhnung oder Sensitivitätserhöhung?)

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Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für

Fluchtdis tanzen – Präsentation

144

37

IV. Bewertung von Störungsintensitäten

III. Zeitliche Komponente von Störungen

� Zeitpunkt� Brut – Zug – Rast – Mauser – Winter � Tag – Nacht

� Dauer / Frequenz / Häufigkeit� Temporär / einmalig � dauerhaft / wiederkehrend� Maßstab ist Dauer der Auswirkung nicht des Störreizes� z.B. wenn mehrere Störungen im Frühjahr bei einen Greifvogel

zur Horstaufgabe führen� vgl. Störungs-Kumulations-Modell (BEkS Rückriem 2009)

� Regelmäßigkeit / Vorhersehbarkeit

� => Optionen für Vermeidung / Alternativen� Bauzeiten� Termine für Freizeit-/Sportveranstaltungen� Zeitliche Begrenzungen (z.B. für das Befahren von Gewässern)

38

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

145

Anhang 10

Präsentation

Bernd Koop (Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein)

Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Landwirtschaft – am Beispiel von

Grünlandumbruch/-intensivierung, Entwässerung, Maisanbau und Gänsemanagement

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

146

– am Beispiel von Grünlandumbruch/-

intensivierung, Entwässerung, Maisanbau und Gänsemanagement

Bernd KoopOrnithologische

Arbeitsgemeinschaft Schleswig-HolsteinVilm, 29.11.2013

Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus

dem Bereich der Landwirtschaft

– am Beispiel von Grünlandumbruch/-

intensivierung, Entwässerung, Maisanbau und Gänsemanagement

Bernd KoopOrnithologische

Arbeitsgemeinschaft Schleswig-HolsteinVilm, 29.11.2013

• N A B U - P R E S S E D I E N S T ---- 4.10.2012---------------------------------------------------------------------------

• NABU-Zahl des Monats: 700 Euro pro Hektar und Jahr aus Steuergeldern für Landwirtschaftsflächen

• NABU: Subventionen und Beihilfen werden nach Gießkannen-Prinzip verteilt Berlin – 700 Euro pro Jahr erhält jeder Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland aus Steuermitteln – und dies für eine teilweise hochintensive Wirtschaftsweise zu Lasten von Natur, Umwelt und Klima. Die Steuermittel werden bislang überwiegend „mit der Gießkanne“ und ohne konkrete Umweltauflagen ausbezahlt.

• Zu hohe Nitratwerte in Grund- und Oberflächenwasser, ein anhaltender Umbruch von feuchten und anmoorigen Grünlandflächen mit gewaltigen Emissionen klimarelevanter Gase sowie ein massiver Verlust ökologischer Rückzugsflächen in der Agrarlandschaft sind das traurige Ergebnis dieser Politik.

Die Ausgangssituation

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

147

• Zu den Subventionen und Staatshilfen gehören die Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus Brüssel, die Förderprogramme von Bund und Ländern, die Agrardieselvergütung sowie die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Im Kontext der anstehenden Reform der GAP wird derzeit diskutiert, die Direktzahlungen und Prämien stärker an konkrete gesellschaftliche Leistungen zu koppeln.

• Das Credo lautet: Die Landwirtschaft verdient Unterstützung der Gesellschaft, aber nur für die Erbringung von klar definierten Aufgaben wie die Erhaltung und Förderung der Umweltressourcen Boden, Wasser, Klima, Biodiversität und Landschaft.

• Fazit: wir haben inzwischen November 2013 und aus den GAP-Reformen wurde ein Reförmchen...

Landwirtschaft – Ist „gute fachliche

Praxis“ ein Fall für die FFH-VP?

• Eiderstedt: Wasserstandsabsenkungen und seiner Folgen für Wiesenvögel

• Maisanbau in Schreiadler-Revieren

• Zielarten und doch unerwünscht: Vergrämung von Gänsen und Schwänen im EU-VSG Östliche Kieler Bucht

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

148

Eiderstedt: Wiesenvögel ohne Wasser

Trauerseeschwalbe: im freien Fall

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

149

Anhaltender Rückgang

0

10

20

30

40

50

60

70

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Anza

hl (

Bru

tpa

are

)

Trauerseeschwalbe Eiderstedt

Wiesen - ökologische Falle?

Problem: (zu) frühe Mahd

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

150

Auswirkung von Entwässerung

Wasser - der alles entscheidende Faktor!

Quelle: MOIN, Bergenhusen

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151

Problemlösungen?• Großflächiger Wiesenvogelschutz erforderlich,

Trennung der Schutzflächen (im VSG) von den Intensiv-Nutzflächen (außerhalb VSG).

• Festlegung vogelschutzrelevanter Aspekte (Mahdtermine/Ruhezeiten, Wasserstände)

• Keine vorsorgliche Entwässerung!

• Kieler Nachrichten vom 26.11.2013: Einigung auf Eiderstedt: Zentrale Steuerung der Entwässerung der Siele von Garding aus, für Wiesenvögel höherer Wasserstand, aber

Absenkung bei stärkeren Niederschlägen

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

152

Schreiadlerschutz und Maisanbauin Mecklenburg-Vorpommern

Wiesenvögel: mit Mais keine Zukunft?

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153

Schreiadler in MVP: signifikant rückläufig

Daten: C. Herrmann

Der Nahrungsraum schwindet

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154

Schreiadler: abhängig vom horstnahen Grünland

Aus: Scheller 2010

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155

Problem: Abwägungsdefizite bei Ausnahmegenehmigungen

• Obwohl im LUNG M-V eine autorisierte GIS- Datei mit den Koordinaten der Horststandorte von 2004-

2008 vorliegt, arbeiteten die Landkreise mit einem Stand von 2003.

• Umwidmung von Grünland in Acker bei

Flächeninventuren

• Ausnahmegenehmigungen umfassen Umwandlung Grünland > Acker, Forstarbeiten

Lösungsansätze?• Neben Horstschutz (betreffen Forstwirtschaft, Jagd)

ist Schutz der Feuchtwiesen als Nahrungsflächen notwendig:

• Extensive Nutzung festschreiben, ggf. Beweidung,

• Mahd schon zur Jungenfütterung auf Teilflächen

• Extensivierung auch auf Äckern, Kulturvielfalt statt Mais, Raps oder Wintergetreide; breite Randstreifen

• Alles als Zielformulierung in Managementplänen und kombiniert mit Vertragsnaturschutz;

• Flächenaufkauf durch Naturschutzstiftungen,

Naturschutzorganisationen

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

156

Gänse, Schwäne und bald auch Kraniche: Vergrämung aus dem VSG

Jagdbeginn an

der NSG-Grenze

P. Zeelen

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

157

Gänse und Schwäne auf Ackerflächen:

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

2.1.

7.1.

12.1

.

17.1

.

22.1

.

27.1

.

1.2.

6.2.

11.2

.

16.2

.

21.2

.

26.2

.

3.3.

8.3.

13.3

.

18.3

.

23.3

.

28.3

.

Anz

ahl

Schwäne auf Raps Gut Rixdorf Jan bis Mär 2007

Sing- und einzelne Zwergschwäne Höckerschwan

...Nicht automatisch ein Schaden!

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

158

Summationseffekte bei

Vergrämung• Verdrängung von Zielarten aus Schutzgebieten

• Verringerte individuelle Fitness der (Vergrämungs)Zielarten

• Kollateralschäden: Störungen von Arten, die nicht vergrämt werden sollen, Entwertung von Gebieten

• Zunahme von Fraßschäden andernorts durch Verkleinerung der nutzbaren Fläche

Lösungsansätze?

• Mindestens: Verzicht auf Vogeljagd in EU-VSG, diese

müssen als Ausweichflächen für Agrarflächen außerhalb der VSG;

• Vertragsnaturschutz „Duldung von Gänsen/Schwänen/Kranichen“ in/angrenzend an EU-

VSG mit Gänsen/Schwänen/Kranichen, zu denen keine Ackerflächen gehören;

• Einrichtung eines Fonds aus 1. oder 2. Säule der EU-

Agrarzahlungen zur gezielten Deckung von Fraßschäden („Solidarität unter Landwirten“)

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

159

• Zusammenlegung von „Greeningflächen“ als Gänsenahrungsflächen an der Nordseeküste;

• Umwandlung von Acker in Grünland u.a. in Ästuargebieten;

• Anbau beweidungsfester Sorten, z.B. beim

Winterweizen (Terminator).

Anforderungen an Landwirtschaft in NATURA-2000-Gebieten

• Konventionell-intensive Landwirtschaft wirkt in NATURA-2000-Gebieten in der Regel negativ, daher mittelfristig Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzung mit:

• Kultur-Diversifizierung

• Reduktion von Stoffeinsatz

• Biolandbau

• Duldung von Fraß,

• Alles über langfristige Vertragsnaturschutzförderung, somit Entlohnung von Naturschutzdienstleistungen

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation

160

Herzlichen Dank!

• Sibylle Stromberg, NABU LV SH

• C. Herrmann, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

• NABU OG Lütjenburg, SH

... für die Hintergrundinformationen

und Ihnen fürs Zuhören!

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation

161

Anhang 11

Präsentation

Christoph Linke (LUNG Mecklenburg-Vorpommern)

Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Forstwirtschaft – abgestimmte

Beurteilungshilfen für Mecklenburg-Vorpommern und ihre fachlichen Grundlagen

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation

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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

Potenziell FFH-VP-pflichtige Projekte aus dem Bereich der Forstwirtschaft

Für die Artengruppe der Vögel

BfN-Workshop 28.-30. November 2013Insel Vilm

Christoph LinkeLUNG M-V

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

Nationale Schutzgebiete

Rechtsgrundlage von Naturschutzanforderungen

Ordnungsgemäße Forstwirtschaft, gute fachliche Praxis

Zugriffsverbote

Vogelschutz-gebiete

Nat

ursc

hutz

anfo

rder

unge

n

Fläche

Waldgesetze

BNatSchG

Umsetzung VSRL in nat. Recht

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation

163

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

Genehmigungsverfahren§ 34 Abs. 1 BNatSchG

• Waldumwandlung

• Erstaufforstung

• Kahllhieb (M-V: > 2 ha)• (M-V: Auflichtung hiebsunreifer

Bestände)

• Luftgestützte forstliche Schädlingsbekämpfung

Ansatzpunkte für FFH-VP in der Forstwirtschaft

Anzeigen von Waldeigentümern§ 34 Abs. 6 BNatSchG

Antrag

Vorprüfung (MV: Behörde)Ggf. FFH-VP (Antragsteller)

• Bewirtschaftungs- und Begleitmaßnahmen der Forstwirtschaft

Anzeige durch Waldeigentümer/ Bewirtschafter

4-Wochenfrist für die zuständige Behörde: Befristung, Beschränkung, Untersagung

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

Lambrecht & Trautner vs. „Handlungsgrundsätze“

M-V:

Bezugsraum:

Folgende Handlungen stellen in der Regel keine erhebliche Beeinträchtigung dar

Folgende Maßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigungen (!) oder können erhebliche Beeinträchtigungen (P) sein (Anzeigepflicht):

Entwicklungsmaßnahmen auf freiwilliger oder vertraglicher Grundlage:

Unterteilung der Habitatflächen der Art in obligat und fakultativ genutzte Bereiche

Festsetzung von flächenbezogenen Erheblichkeitsschwellen für fakultative Habitatflächen der Art, z.B. Mittelspecht 400 m²

Absolute Erheblichkeitsschwelle für obligate Habitatflächen

Oder:

Positivlisten (TH, NRW)

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation

164

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

Erstaufforstung

Goldregenpfeifer stark (2)Brachpieper mittel (2)Heidelerche mittel (1)Steinschmätzer mittel (2)Wiedehopf mittel (2)Ziegenmelker mittel (2)Zippammer mittel (2)Grauammer gering (2)Grauspecht gering (1)Neuntöter gering (2)Raubwürger gering (2)Schwarzstorch gering (2)Wendehals gering (2)Wiesenweihe gering (2)Zaunammer gering (2)

DDA-Auswertung hinsichtlich Art.-12-Bericht

Ergänzung aus Sicht M-V

Schreiadler Nahrungsgebiete

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

Potentiell beeinträchtigende Maßnahmentypen übliche r Bewirtschaftung

1. Jungwuchspflege bis 7m Höhe

2. Jungbestandspflege, Läuterung (7m Höhe bis BHD 19 cm)

3. Durchforstung (20 cm BHD - 80 Jahre)

4. Altbestandspflege (80-120 Jahre)

5. Verjüngungsnutzung (ab 120 Jahre)

6. künstliche Verjüngung einschl. Bodenbearbeitung und Kultursicherung

7. Anlage Erschließungslinien

8. chemischer Pflanzenschutz (einschl. Holzpolter)

9. Verkehrssicherung

10. Sonstige Maßnahmen (z.B. Entwässerung)

Haupttypen Weitere

11. Zäunung

12. Waldrandpflege

13. Bodenschutzkalkung

14. Fahrwegeunterhaltung

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation

165

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

Schwarzspecht

• Folgende Maßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigung en (!) oder können erhebliche Beeinträchtigungen (P) sein (Anze igepflicht):

• Entnahme von Schwarzspecht-Höhlenbäumen (!)

• Entnahme von Höhlenbaumanwärtern oder anderen wertgebenden Bäumen (insbesondere Rotbuche), soweit dies zur Unterschreitung einer Mindestanzahl von durchschnittlich 2 wertgebenden Bäumen / ha Laubholzfläche führt (! )

• Entnahme einzeln vorkommender Buchen, Stiel- oder Traubeneichen aus Nadelholzbeständen, soweit weniger als 2 einzeln vorkommende Bäume dieser Arten / ha verbleiben (! )

• Entnahme von Totholz aus Laub- und Laubmischbeständen >20 cm BHD, soweit weniger als durchschnittlich 20 m3 / ha Laubholzfläche verbleibt (!)

• Abrupte Freistellung von Schwarzspecht-Höhlenbäumen1, insbesondere durch intensive Eingriffe in den Oberstand oder die Entfernung von Unter- Zwischenstand im Umfeld einer Baumlänge um Schwarzspecht-Höhlenbäume (!) (Freistellungszeitraum nicht unter 10 Jahren)

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

Mittelspecht

• Entnahme von Höhlenbäumen (!)• Entnahme von Höhlen- bzw. Nahrungsbaumanwärtern oder

anderen wertgebenden Bäumen im Rahmen von Pflege- oder Erntearbeiten, soweit dies zur Unterschreitung einer Mindestanzahl von durchschnittlich 5 wertgebenden Bäumen / ha Laubholzfläche führt (!)

• Entnahme einzeln vorkommender Exemplare Hartlaubholz oder Erle aus Nadelholzbeständen, soweit weniger als 5 einzeln vorkommende Bäume dieser Arten / ha verbleiben (!)

• Entnahme von Totholz aus Laub- und Laubmischbeständen > 20 cm BHD soweit weniger als durchschnittlich 20 m³ / ha Laubholzfläche verbleibt (!)

• Aktiver Umbau von Laubbaum- in Nadelbaum-Reinbestände auf zusammenhängenden Flächen > 1 ha (P)

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166

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

• Entnahme von Horstbäumen (!)• Freistellung von Horstbäumen, insbesondere durch intensive

Eingriffe in den Oberstand oder die Entfernung von Unter-Zwischenstand im Umfeld einer Baumlänge um Horstbäume(!)

• Entnahme von Horstbaumanwärtern, soweit dies zur Unterschreitung von 1 Horstbaumanwärter* auf einer Fläche von 5 ha führt** (!)

* Horstbaumanwärter sind Kiefern mit mind. 50 cm BHD oder Buchen mit mind. 60 cm BHD sowie überdurchschnittlicher Gesamthöhe, bevorzugt im Waldrandbereich.

** Diese Anforderung gilt für Waldbesitzer, die über insgesamt mindestens 5 ha Waldfläche innerhalb des betreffenden Vogelschutzgebietes verfügen.

Rotmilan

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

• Entnahme von Horstbäumen (!)• Nichtbeachtung der Vorschriften zum Horstschutz gemäß

§ 23 Abs. 4 NatSchAG M-V • Entnahme von Horstbaumanwärtern, soweit dies zur

Unterschreitung von 1 Horstbaumanwärter* auf einer Fläche von 50 ha führt** (!)

• Entwässerungsmaßnahmen (!)

* Horstbaumanwärter sind Eichen mit mind. 70 cm BHD und einem Mindestabstand von 200 m zum Waldaußenrand in hiebsunreifen Laubholzbeständen (§ 13 Abs. 5 LWaldG). Sie sollen möglichst starke Seitenäste oder Stammgabelungen oberhalb von 6 m Höhe, Nähe zu Gewässern sowie große Abstände zu Störquellen wie Straßen aufweisen.

** Diese Anforderung gilt für Waldbesitzer, die über insgesamt mindestens 50 ha Waldfläche innerhalb des betreffenden Vogelschutzgebietes verfügen.

Schwarzstorch

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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation

167

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

Zwergschnäpper

• Pflegeeingriffe in den Oberstand von Beständen ab 80 Jahre, die den Zielbestockungsgrad auf <0,9 absenken (!)

• Unterschreitung eines ausreichenden Anteils von Laubholz-Altbeständen im SPA von XX%. Diese sollen im Managementplan festgelegt werden. (M)

• Entnahme von Höhlen- bzw. Nistbaumanwärtern oder anderen wertgebenden Bäumen im Rahmen von Pflege- oder Erntearbeiten, soweit dies zur Unterschreitung einer Mindestanzahl von durchschnittlich (2-)5 wertgebenden Bäumen / ha Laubholzfläche führt (!)

• Entnahme von Totholz aus Buchenbeständen ab 80 Jahre soweit weniger als durchschnittlich 20 m3 / ha verbleibt (!)

• Aktiver Umbau von Laubbaum- in Nadelbaum-Reinbestände auf zusammenhängenden Flächen > 1 ha (P)

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

In Schreiadler-Schutzarealen (Horstumfeld, ca. 45 ha)• Nichtbeachtung der Vorschriften zum Horstschutz gemäß § 23 Abs. 4 NatSchAG M-V • (…)• Anlage oder Unterhaltung von Rückegassen in einem Abstand von weniger als 40 m (!)• Begünstigung/Pflege von mehr als 25 Zukunfts-Bäumen in Laubholz-Pflegebeständen (!)• Eingriffe in den Laubholz-Füllbestand ab Bestandesalter 80 Jahre (! )• Hiebswiederkehr nach weniger als 5 Jahren in Laubholzbeständen ab Bestandesalter 80

Jahre (!)• Entnahme von mehr als 25 Bäumen je ha insgesamt im Rahmen der Endnutzung von

Laubholzbeständen (!)• Entfernung des Schirmes von Nadelholzbeständen vor dem Ablauf von 20 Jahren (!) • Schlussgrad des Oberstandes bei Schirmstellungen unterschreitet 50% in

Fichtenbeständen bzw. 60% in Lärchen- oder KiefernbeständenIm gesamten Vogelschutzgebiet mit Zielart Schreiadler• Umbau von Laub- in Nadelbestände• Erstaufforstung von Grünland oder Niedermoorstandorten (P)• Reduzierung der Grenzliniendichte (z.B. durch Begradigung von Waldrändern) bei

Erstaufforstung von Acker (P)• Entwässerungsmaßnahmen

Schreiadler (Entwurf)

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168

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern

• Für die Beurteilung der FFH-Erheblichkeit von Bewirtschaftungsmaßnahmen im Wald wurden bzw. werden eigene Beurteilungshilfen aufgestellt, die sich an Waldeigentümer und Bewirtschafter richten.

• Ziel ist, eine weitgehende Eigenbeurteilung zu ermöglichen.• Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand sind folgende Tendenzen zu

erkennen:– Feste Erheblichkeitsschwellen vor einzelfallweiser Behördenbeurteilung

– Einzelflächenbeurteilungen vor bilanzierungsbasierten Beurteilungen.

• Die fachliche Definition der Erheblichkeit erfolgt tlw. mit Blick auf die Verfügbarkeit von Ausgleichszahlungen und unter Einbeziehung der Interessenträger.

Fazit

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169

Anhang 12

Präsentation

Dr. Andreas von Lindeiner (LBV Bayern)

Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd - am

Beispiel von Teichbewirtschaftung, Stellnetzfischerei, Wasservogeljagd u. Kormoranmanagement

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170

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd –

am Beispiel von Teichbewirtschaftung, Stellnetzfischerei, Wasservogeljagd und Kormoranmanagement

Expertenwerkshop Vilm, 28.-30.11.2013

Dr. Andreas von Lindeiner

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

Dr. Andreas von Lindeiner

1. Wasservogeljagd2. Jagd- und Fischereirecht im SPA Chiemsee 3. Ruhezonenkonzept im SPA Ammersee4. „Kaltei“-Aktion am Bodensee5. Allgemeinverfügungen zur Kormoranvergrämung in

Bayern6. Kormoran-Management in ausgewählten Weiher-

gebieten im SPA Aischgrund

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Thema Wasservogeljagd

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173

Starnberger See Jagdstrecke für den gesamten SeeJagdjahr 1999/2000

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Auswirkungen der Wasservogeljagd

• Fluchtdistanzen verdoppelten sich in etwa von

150-211 m auf 367-500 m nach Beginn der Jagdsaison auf Wasservögel

• In 14 von 18 untersuchten Fällen hat sich die Zahl der Wasservögel dramatisch erhöht, nachdem Wasservogelruhezonen eingerichtet wurden.

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

• Eine individuelle Gewöhnung kann nicht stattfinden, denn Verringerung von Schnelligkeit und Umfang der Reaktion kann tödlich sein.

• Die Fluchtdistanz auf Jagdereignisse ist daher größer und führt zur Räumung größerer Flächen. ⇒ Beeinträchtigung von Rastgebieten

• Fluchtreaktionen auf Jagd wirken auch auf andere, nicht bejagte Arten.

• Wasservögel werden auch auf andere Störquellen sensibilisiert ⇒ Erhöhung der Fluchtdistanz.

• Jagd wirkt überwiegend in Zeiten, in denen andere Störfaktoren, z.B. Freizeitnutzung, wenig wirksam werden, stellt also im Herbst den wesentlichen Störfaktor dar.

Störwirkungen der Wasservogeljagd:

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175

Feststellungen zur Wasservogeljagd

• Wasservogeljagd kann Bestände nicht regulieren.

• Da im Regelfall auf ziehende Arten gejagt wird, sind zur Abschätzung der Auswirkungen internationale Untersuchungen erforderlich.

• Bei Arten wie Blesshuhn, Lachmöwe, Höckerschwan und Graugans werden durch Bejagung keine beabsichtigten Dezimierungen erreicht.

• Jagdereignisse stellen erhebliche Störungen der Wasservogelgemeinschaft dar.

• Ziel führend ist eine Beschränkung der Jagdereignisse pro Saison, um Störungen zu vermeiden.

• Schutzmaßnahmen wie das Einrichten von Ruhezonen müssen von einer Effizienzkontrolle begleitet werden.

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Chiemsee

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Jagd- und Fischereirecht im SPA Chiemsee

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Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

Mündungsdelta der Tiroler Ache im Chiemsee

Mündungsdelta der Tiroler Ache im Chiemsee

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

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Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

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178

52%28%

36%

39%32%

22%32%

11%

0

5000

10000

15000

20000

25000

30000

35000

Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr

Strecken 3,5,9,13

Chiems ee

Wasservogelzählung Chiemsee 2002/2003

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• Gutachter (1992): Befischung des Lindbodengrabens in NSG-Kernzone ist abzulehnen

• Lindbodengraben � Integration in bestehendes Laichschongebiet• Grund: Achendelta = wichtigster Lebensraum für relevante Vogelarten im

Chiemsee• Höhere Naturschutzbehörde 1992: Verpachtung an Berufsfischer unter

Auflagen:

zeitliche Beschränkungen der Fischerei für die Rast-, Mauser- und Brutzeit+ Betreuungsaufgaben

+ faunistische Untersuchung � Auswirkungen der Nutzung

• BSSV: Pachtvertrag ohne jede Auflage, endend am 31. 12. 2003.

• 2003 Naturschutzbehörden fordern: keine Neuverpachtung• Grund: Lindbodengraben liegt in Kernzone des NSG/SPA/FFH-Gebiet,

� striktes Betretungsverbot • Aktuell: Aufnahme des Gebiets in ein Fischerei-/Laichschongebiet durch

Fischereigenossenschaft � Bewirtschaftung mit entsprechenden Beschränkungen

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Fischereirecht am Chiemsee

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Ramsargebiet und SPA Ammersee

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Ruhezonenkonzept im SPA Ammersee

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

Rastvögel

Max. Indiv. seit 1990

IBA-Kriterien

Prachttaucher 12 C6 Sterntaucher 10 Schwarzhalstaucher 49 Rothalstaucher 32 Haubentaucher 1.440 Schnatterente 454 Stockente 2.693 Kolbenente 584 B1i, C3 Reiherente 10.186 B1i, C3 Tafelente 1.748 Schellente 1.690 Gänsesäger 188 Bleßralle 6.175 Trauerseeschwalbe 223 C6 Zwergmöwe 81 Sturmmöwe 350 Lachmöwe 2.387 Kiebitz 1.760 Großer Brachvogel 80 Bruchwasserläufer 106 Kampfläufer 102 Kornweihe 87 Große Rohrdommel 5 Raubwürger 10

IBA BY009 Ammersee

Brutvögel

Maxima BP seit 1990

IBA-Kriterien

Weißstorch 2 Schwarzmilan 6 Rohrweihe 3 Tüpfelralle 3 Wachtelkönig 28 A1 Schwarzkopfmöwe 6 C6 Flussseeschwalbe 35 C6 Eisvogel 3 Grauspecht 8 Schwarzspecht 2 Mittelspecht 7 Braunkehlchen 46 Blaukehlchen 12 Neuntöter 12 Bekassine 26 Gr. Brachvogel 3 Kormoran 114 Schilfrohrsänger 63 Teichrohrsänger 450 Rohrschwirl 21 Wiesenpieper 112

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Unterschiedliche Konzentrationen

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GEK Ammersee, Abschnitt NaturschutzDezember 2012

Ammersee-Südufer und vorgelagerte Flachwasserzonen• Berufsfischerei: in weiten Teilen des Ammersees mit den Zielen

des Wasservogelschutzes vereinbar.

• NSG „Vogelfreistätte Ammersee-Südufer“: uneingeschränkt ausgeführte Berufsfischerei �regelmäßig schwerwiegenden

Störungen der AvifaunaMaßnahmen:

� Anpassung der NSG-Grenze an die aktuelle Entwicklung des

Mündungsfächers � Kenntlichmachung und Kontrollen zur Einhaltung der Ruhezone.

� Beschränkungen der Berufsfischerei im NSG: Nutzungsverzicht , Ablösung von Fischereirechten.

� Einstellung der Wasservogeljagd in der ganzjährigen Ruhezone.

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Gewässerentwicklungskonzept Ammersee Dezember 2012

Übersicht Maßnahmenkonsens

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182

Fischereifachberatung Oberbayern„Es liegt daher nicht allein aufgrund der Historie im öffentlichen Interesse, das Fischereihandwerk auf dem Ammersee zu erhalten und alles daran zu setzen, dass die verblei-benden Ammerseefischer wie die „Letzten Mohikaner“ in ihrem „Reservat“ behütet werden. Die Fischer haben gewiss mindestens den gleichen Schutzstatus zu beanspruchen wie Lurche und Vögel.“

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Die Verpachtung staatlicher Gewässer an Fischereigenossenschaften -Präsident Deß interveniert beim zuständigen Finanzminister

• „… Die Bayerische Fischerei ist ein Kulturgut, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Alle staatlichen

Stellen, die dazu berufen und in der Lage sind, haben diesem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen.“

• Nun zeigt sich ein erster Teilerfolg: Finanzminister Dr. Söder hat uns mitgeteilt, dass der künftige Ammersee-Pachtvertrag keine Beschränkung der

Fischerei zugunsten der Interessen der Vogelschützer mehr enthalten wird.

Fischereipolitik Fischer & Teichwirt 03/2013

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Bodensee, Radolfzeller Aachried

„Kaltei“-Aktion am Bodensee

• NSG „Radolfzeller Aachried“, Kormoran-Brutkolonie im Juni 2007 mindestens 98 besetzte Nester.

• in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 jeweils Vergrämungs-abschuss von Kormoranen am Untersee von September bis März.

• Keine Vergrämung im SPA möglich zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt

• RP Freiburg (mit schweizer. Stellen) => „Kaltei-Aktion“: in einer ausreichend kalten Nacht mit einer stark gebündelten Halogenlampe angestrahlt

• RP Freiburg: Methode „unblutig, wenig aufwändig und praktisch ohne Nebenwirkungen“

• NABU: Beabsichtigte Auslöschung der einzigen Kormorankolonie am deutschen Bodenseeufer. Aktion beeinträchtigt auch streng geschützte Vogelarten

• RP: Keine VP notwendigGründe: - Kormoran keine besonders gefährdete Tierart mehr.

- Keine erheblichen Beeinträchtigungen des SPA bei Beachtung der vorgegebenen Maßgaben

„Kaltei“-Aktion am Bodensee

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184

• NABU Berufung: Keine Prüfung anderweitiger, milderer MaßnahmenAls Alternative kommt auch in Frage, den Vogel außerhalb des Naturschutzgebietes zu bejagen.

• VG Mannheim RP hat eine VP hier nicht durchgeführt, obwohl eine solche bereits dann erforderlich ist, wenn die erhebliche Beeinträchtigung eines SPA wissenschaftlich nicht einwandfrei ausgeschlossen werden kann.=> Präzedenzurteile von BVG und EuGH

• Interessen der Fischerei = privater Belang => keine Befreiung nach NatSchG BW Schutz der heimischen Fischbestände und -arten => gewichtiger öffentlichen Belang

• Ertragsrückgang => nicht monokausal mit Einfluss des Kormorans zu erklären. Viele Einflussgrößen wirken auf den Fischertrag ein.

• Kaltei-Aktion nicht verhältnismäßig und nur mit bekanntermaßen begrenzter Wirkung

• SPA: Veränderungen und Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele führen können, sind unzulässig

=> entsprechende VP vorab erforderlich.

„Kaltei“-Aktion am Bodensee

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VGH Baden-Württemberg Urteil vom 14.3.2011, 5 S 644/09Bekämpfung des Kormoranbestandes im südwestlichen Teil des Bodensees;

naturschutzrechtliche Befreiung

Die Festsetzung von Schutzmaßnahmen, mit denen im Rahmen des Vollzugs einer Eingriffsmaßnahme mögliche erhebliche

Beeinträchtigungen eines Europäischen Vogelschutzgebiets ausgeschlossen werden sollen, macht die Durchführung einer

Verträglichkeitsprüfung … nicht entbehrlich. Es ist gerade der Sinn der Verträglichkeitsprüfung, die Notwendigkeit etwaiger

Schutzkonzepte aufzuzeigen.

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Allgemeinverfügungen zur Kormoranvergrämung in Bayern

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Vogelschutzgebiet

Kormorankolonie

Kormoranschlafplatz

AV

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187

Bestimmungen der Allgemeinverfügungen

Abschuss

• im „Normalfall“ 16.8.-14.3.

• - außerhalb von NSG, SPA zusätzlich 15.3.-30.4.- Immature auch vom 15.3.-15.8. landesweit

außerhalb Fouragierradius der Kolonien auch ad. - Abschuss auch an Schlafbäumen zulässig

• In allen erwerbsmäßig betriebenen Teichwirtschaften vom 1.4.-15.8.

• In SPAs außerhalb von festgelegten Ruhezonen 16.8.-28.2. oder 14.3.in Wiesenbrütergebieten z.T. 16.8.-1.3.

• In SPA/NSG mit Wasservogeljagd z.T. 1.9.-15.1.

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189

Kormoranmanagement im SPA Aischgrund

Welche Auswirkungen hat das Kormoranmanagement

• auf den Kormoranbestand?

• auf das Abfischergebnis?

• auf die Zielarten des SPA?

Lage der sieben untersuchten Weihergebiete

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190

Folgende sechs Zielarten wurden untersucht:• A 272 Blaukehlchen• A 055 Knäkente• A 029 Purpurreiher• A 021 Rohrdommel• A 081 Rohrweihe• A 022 Zwergdommel

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Konfliktbereich

Mohrhofer Weihergebiet im Aischgrund

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191

Mohrhofer Weihergebiet im Aischgrund

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

Ausnahmegenehmigung

• Abschuss von 2013-2015 vom 16.1. - 30.4.:Pro Vergrämungsereignis 2 Berechtigte mit je 4 Schüssen pro Gebiet

• Abschuss von Imm./Juv. vom 1.5. - 31.8.:nicht mehr als 30 Schuss insgesamt pro Gebiet(Mohrhof, Bucher Weiher 16 Schuss)

• Kein bleihaltiger Schrot

• Nicht zulässig 1,5 h Sonnenuntergang nach und vor Sonnenaufgang

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192

Verträglichkeitsstudie Aischgrund – Ergebnisse 2012

• 2011: 129 Kormorane erlegt

• 2012: 138 Kormorane erlegt,

tendenziell weniger große Schwärme

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193

Ornithologische Erhebungen

Quelle: G. Kluxen: Evaluierung des Kormoranmanagements im Aischgrund; Fischer und Teichwirt 3/2013, S. 86 f.

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Fazit• Begrenzter Kormoran-Abschuss auch zur Brutzeit

+ intensives Begleitmonitoring� weitgehende Reduktion der Schäden an den Fischbeständen � Vermeidung der Probleme bei den Erhaltungszielen

• Beendigung zuvor erfolgter massiver Störungen der zu schützenden Vogelarten (permanente Präsenz der Teichwirte, erhebliche Lärmentwicklung)

• Erhaltungszustand der erfassten Vogelarten hat sich nicht verschlechtert.

Page 148: Anhang 3 Präsentation - BfN: Startseite · • Organische Verbindungen, Endokrin wirkende Stoffe • Schwermetalle • Olfaktorische Reize • Förderung / Ausbreitung gebietsfremder

Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!Foto Tunka